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OLG Frankfurt: Rauchmelderhersteller steht Schadensersatz von Stiftung Warentest zu

verΓΆffentlicht.
Vorschau ansehen Im Streit ΓΌber die Folgen eines fehlerhaften β€žMangelhaftβ€œ-Urteils fΓΌr einen Rauchmelder hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main eine Pflichtverletzung der Stiftung Warentest festgestellt. Das Unternehmen fordert Schadenersatz in HΓΆhe von 7,7 Millionen Euro.
(Auszug von RSS-Feed)
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