Former Mexican President Andrés Manuel López Obrador has come out of retirement by publishing a letter in which he defends his successor, Claudia Sheinbaum, and the cartel-connected politicians singled out by the U.S. government in recent days. In his letter, he calls for the return of the Donald Trump of his first term and claims that the allegations against the members of his MORENA party are all politically motivated and aimed at supporting opposition parties.
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Die Impfstoffvorräte im zentralen Lager des Bundes quellen immer noch über: 7,6 Millionen Dosen des BioNTech / Pfizer-Präparats Comirnaty LP.8.1 liegen dort laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums. Damit verschlingen sie weiterhin öffentliche Mittel.
Für die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum ist das volle Lager „nicht nur ein logistisches Problem, sondern ein politisches Symbol für Verschwendung, Intransparenz und mangelnde Aufarbeitung.“ Laut Gesundheitsministerium sei die Erfüllung laufender Verträge zwar abgeschlossen, doch wer sich angesichts der geringen Nachfrage die Millionen überschüssigen Dosen spritzen lassen soll, bleibt offen. Die Mär der Impfung als ultimativem Heilsbringer ist hinlänglich widerlegt.
Mangelnde Aufarbeitung ist allerdings ein interessantes Stichwort: Auffällig ist, dass laut Deutscher Apotheker Zeitung bei den Grünen bereits um die sogenannten Bereitschaftsverträge für immer neue Pandemien gebangt wird. Die Bundesregierung hat Verträge mit drei in Deutschland ansässigen Firmen, die im Fall einer neuen „Krise“ den Abruf vorgehaltener Produktionskapazitäten für Impfstoffe sichern: BioNTech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma. BioNTech will seine deutschen Produktionsstätten allerdings schließen, was für die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta die Frage aufwirft, ob man das Unternehmen über das Einfordern der Verträge nicht zum Erhalt deutscher Produktionsstätten zwingen könnte.
Dies gelte auch, wenn die Versuchung groß sei, angesichts der Haushaltslage dafür vorgesehene Millionen einfach einzusparen, wird Piechotta zitiert. Im Etat 2026 sind demnach für die Finanzierung von sogenannten Pandemiebereitschaftsverträgen insgesamt 336 Millionen Euro veranschlagt. Für 2027 sind es rund 175 Millionen Euro. Zwischen 2027 und 2029 laufen die Verträge aus.
Angesichts der verheerenden Fehler der Corona-Jahre mutet das wie ein Hohn an. Die Folgen sind bis heute zu spüren – wirtschaftlich, gesellschaftlich, bei vielen Menschen auch gesundheitlich. „Die Bürger mussten jahrelang erleben, wie unter massivem politischem und gesellschaftlichem Druck für eine sogenannte Impfung geworben wurde, deren langfristige Folgen und Nebenwirkungen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet sind. Gleichzeitig wurden enorme Mengen Impfstoff bestellt, bezahlt, gelagert und am Ende teilweise vernichtet. Bezahlt hat das alles der Steuerzahler“, kritisiert AfD-Bundestagsabgeordnete Baum.
Besonders bitter ist laut Baum: „Die Kosten laufen weiter. Lagerung, Verwaltung, Vertragsabwicklung und mögliche Vernichtung dieser Impfdosen verschlingen weitere öffentliche Mittel. Während Rentner Flaschen sammeln, Familien kaum noch wissen, wie sie Strom, Heizung und Lebensmittel bezahlen sollen, und mittelständische Betriebe unter Abgabenlast und Bürokratie ächzen, verbrennt die Bundesregierung weiter Geld für eine gescheiterte Impfstoffpolitik.“
Baum bekräftigt die Forderungen der AfD nach einer schonungslosen Aufarbeitung: „Die Corona-Politik war geprägt von Zwang, Ausgrenzung, Panikmache und Steuergeldverschwendung. Genau das muss endlich parlamentarisch aufgearbeitet werden. Wir brauchen keine weiteren Verschleierungsmanöver, sondern Transparenz, Verantwortung und Konsequenzen.“
Mexico’s President Claudia Sheinbaum was quick to rush to the defense of two more governors from her party, MORENA, who sparked a new controversy after a series of reports revealed that they were the target of cartel investigations by the U.S. government and that they had their visas revoked. Both Mexican governors denied the reports.
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Die Bauern sterben. Nicht nur, weil ihre Höfe dem sogenannten Strukturwandel zum Opfer fallen, nicht nur, weil sie Opfer ihres Umgangs mit Pestiziden werden, Krebs bekommen oder Parkinson; auch weil sie ganz persönlich nicht mehr weiterwissen und können.
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Mexican President Claudia Sheinbaum is blaming what she calls the American "far right" for worsening relations between the U.S. and Mexico.
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Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Der Iran wurde durch eine Koalition von angreifenden Staaten schwer beschädigt. Dieser Angriffskrieg wurde ermöglicht durch Golfstaaten, welche z.B. Überflugrechte gaben, und den angreifenden Staaten Militärbasen erlaubten. Dadurch steht dem Iran völkerrechtlich Schadenersatz zu. Im Fall von Nicaragua war auch schon einmal ein solches Urteil gegen die USA gefällt worden. Und das sogar ohne einen offenen Angriffskrieg. Schauen wir uns die Details an, um dann über die Mautzahlungen zu sprechen.
Der UN-Botschafter Amir-Saeid Iravani richtete Schreiben an den UN-Generalsekretär und den Sicherheitsrat und erklärte, dass die Golfstaaten verpflichtet sind, dem Iran volle Reparationen zu leisten — einschließlich Entschädigungen für alle materiellen und moralischen Schäden. Die Schreiben waren eine Reaktion auf Briefe, die sechs arabische Länder — Katar, Bahrain, VAE, Saudi-Arabien, Kuwait und Jordanien — an die UN gerichtet hatten, in denen dem Iran vorgeworfen wurde, diese Länder angegriffen zu haben.
Der Vorwurf des Irans
Der Angriff erfolgte laut Iran jedoch am 28. Februar durch koordinierte Luftangriffe der USA und Israels, die beide Länder als Maßnahmen gegen Irans Nuklear- und Raketenprogramme bezeichneten. Die vorgeworfenen Handlungen der Staaten, gegen welche der Iran dann vorgegangen war, umfassen laut Iravani:
Gewährung von Zugang zu Militärbasen, logistische und operative Unterstützung, Geheimdienstkooperation, Luftverteidigungskoordinierung sowie Nutzung des Luftraums.
Dieser Schritt richtet sich gegen die strategisch wichtigen Staaten an den Knotenpunkten, die während des Konflikts seit Langem amerikanische Militärinfrastruktur beherbergt haben. Das iranische Dokument benennt ausdrücklich Katar, Bahrain, Kuwait, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien und wirft ihnen vor, aktiv an feindlichen Operationen gegen die Islamische Republik teilgenommen oder diese ermöglicht zu haben. Iravani argumentierte, dass diese Nationen nach geltendem Völkerrecht rechtlich verpflichtet sind, umfassende Entschädigungen für die materiellen und moralischen Schäden bereitzustellen, die der Iran erlitten hat. Dieses diplomatische Manöver erfolgte, während der Iran kürzliche Aussagen US-amerikanischer Beamter nachdrücklich ablehnte und Gegenansprüche von Ländern auf der südlichen Seite des Persischen Golfs als vollständig unbegründet abtat.
Indem der Iran diesen Kampf vor den UN-Sicherheitsrat trägt, signalisiert er, dass der fragile Waffenstillstand den regionalen Monarchien keine Straffreiheit gewähren wird, die ihren Luftraum und ihre Stützpunkte den US-Streitkräften geöffnet haben.
Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedete seinerseits eine Resolution der Golfstaaten und Jordaniens, die Irans "unprovozierten und vorsätzlichen" Angriffe verurteilte und volle Reparationen für deren Opfer forderte. Ein Beispiel, wie UN-Organisationen dabei behilflich sind, Täter zu Opfern umzudefinieren.
Die Mautfrage und Oman
Iran und Oman vereinbarten während des zweiwöchigen Waffenstillstands, Mautgebühren von Schiffen, die durch die Straße von Hormus passieren, zu erheben — mit der Zweckbindung für den iranischen Wiederaufbau.
Der Iran besteht darauf, keine "Maut" zu erheben, sondern "Dienstleistungsgebühren" für Navigation, Sicherheit und Umweltschutz — koordiniert über einen Iran-Oman-Mechanismus. Gleichzeitig wird klargestellt, dass jede Einigung mit Washington die Verwaltung der Straße nicht einschließen werde, da dies Sache der Anrainerstaaten sei.
Der Iran hat bereits eine eigene Behörde — die "Persian Gulf Strait Authority" — gegründet, und Teherans Staatsmedien berichteten, der Iran könne damit bis zu 100 Milliarden Dollar jährlich einnehmen.
Die These: Maut wird Reparationen ersetzen
Ihre Interpretation — dass die Maut von Anfang an als Ersatzkonstruktion für Reparationen gedacht war drängt sich auf. Die Indizien sprechen für sich:
Rechtlich ist das Konstrukt heikel: Westliche Experten weisen darauf hin, dass Zahlungen an die Revolutionsgarden Sanktionsverstöße darstellen könnten. Genau deshalb braucht Iran den Oman-Mechanismus als Puffer. Aber es gibt gar keine UN-Sicherheitsratssanktionen gegen die Revolutionsgarden. Es gibt ausschließlich unilateral von den USA und von ihnen kontrollierten Staaten solche Sanktionen. Die freilich alle Länder bedrohen, die sich dagegen zur Wehr setzen.
Was bedeutet das praktisch? Ein Reeder aus China, Indien, Pakistan oder einem arabischen Staat, der der Hormus-Transitbehörde eine Gebühr zahlt, verstößt gegen keine UN-Sanktion. Er verletzt möglicherweise US-, EU- oder UK-Sanktionen — aber nur, wenn er Geschäftsbeziehungen in diese Jurisdiktionen hat oder in Dollar abrechnet. Wer in Yuan oder Krypto zahlt, wie bereits dokumentiert, umgeht selbst das weitgehend.
Das ist ein weiteres strukturelles Argument für die These: Die "Maut" funktioniert für den größten Teil der Weltschifffahrt rechtlich problemlos — die westlichen Sanktionen treffen vor allem westliche Akteure, nicht den globalen Süden, der die Straße am dringendsten braucht.
Die These ist nicht beweisbar, aber sie ist die plausibelste strategische Erklärung für die Gesamtkonstruktion aus UN-Reparationsforderungen + Mautgesetz + Oman-Partnerschaft + Zweckbindung für Wiederaufbau. Unterstützt wird dies durch neue Entwicklungen der Suche nach einer regionalen Friedenslösung ohne die USA und Israel.
Der muslimische Vermittlerblock — Diplomatie jenseits von Washington und Tel Aviv
Parallel zu den direkten US-iranischen Verhandlungen hat sich ein bemerkenswertes diplomatisches Parallelformat herausgebildet, das Washington und Israel strukturell ausblendet. Am 29. März 2026 trafen sich die Außenminister Pakistans, Saudi-Arabiens, Ägyptens und der Türkei in Islamabad, um über Deeskalation zu beraten — mit Pakistan als Vermittler zwischen den USA und Iran. Im Mittelpunkt dieser ersten Gespräche standen dabei konkret Vorschläge zur Wiedereröffnung der Straße von Hormus.
Was diesen Block so interessant macht, ist seine innere Widersprüchlichkeit — und gerade deshalb seine potenzielle Nützlichkeit. Pakistan besitzt Atomwaffen, Saudi-Arabien die zweitgrößten Ölreserven der Welt, Ägypten kontrolliert den Suezkanal und die Türkei ist NATO-Mitglied — bei einer Gesamtbevölkerung von 500 Millionen Menschen stellen diese vier Staaten die politisch und militärisch einflussreichsten muslimischen Länder der Welt dar. Keiner von ihnen hat ein Interesse daran, dauerhaft als Anhängsel westlicher oder israelischer Politik wahrgenommen zu werden — und alle haben wirtschaftliche Verbindungen zum Iran, die sie schützen wollen.
Pakistan teilt eine 900 Kilometer lange Grenze mit Iran und unterhält enge Beziehungen sowohl zu Iran als auch zu Saudi-Arabien. Es verurteilte Angriffe aller Seiten und betrieb gleichzeitig intensive Pendeldiplomatie. Diese Doppelrolle — formell neutral, faktisch aber näher an Iran als die Golfstaaten — macht Pakistan zum einzigen glaubwürdigen Kanal. Der Waffenstillstand vom 7./8. April basierte denn auch auf einem Zehn-Punkte-Vorschlag, den Premierminister Shehbaz Sharif und Armeechef Asim Munir ausgehandelt hatten.
Die anschließenden Islamabad-Gespräche am 11. und 12. April scheiterten letztlich an zwei Knackpunkten: dem Status der Straße von Hormus und dem iranischen Atomprogramm. Das ist aufschlussreich — denn genau diese zwei Fragen sind diejenigen, bei denen der muslimische Vermittlerblock am meisten Einfluss hätte, wenn er geschlossen aufträte.
Warum die "Maut"-Lösung für diesen Block attraktiv ist
Hier schließt sich der Kreis zur ursprünglichen These: Die Durchfahrtsgebühr für die Straße von Hormus ist nicht nur für Iran strategisch nützlich — sie löst auch für den muslimischen Vermittlerblock ein grundlegendes diplomatisches Problem.
Die vier Länder stehen nämlich vor einem Dilemma: Einerseits können sie Iran nicht offen für eine dauerhafte Kontrolle der Meerenge belohnen, ohne die USA und die Golfstaaten zu verprellen. Andererseits wollen sie Iran einen gesichtswahrenden wirtschaftlichen Ausgleich verschaffen, damit Teheran überhaupt zu einer Lösung bereit ist. Irans semantische Unterscheidung zwischen "Maut" und "Dienstleistungsgebühr", koordiniert über den Iran-Oman-Mechanismus, bietet genau diese Hintertür: Niemand muss offiziell eine iranische Hoheit über die Straße anerkennen, und dennoch fließt Geld.
Für Saudi-Arabien und die Türkei käme eine solche Lösung zudem einer impliziten Anerkennung des iranischen Schadenersatzanspruchs gleich — ohne dass jemals ein formelles Reparationsurteil gefällt werden müsste. Der neue muslimische Machtblock hat dabei ein gemeinsames Interesse:
Er möchte verhindern, dass der Konflikt dauerhaft in westlich dominierten Institutionen verwaltet wird — sei es durch US-Sanktionen, UN-Resolutionen oder IWF-Programme.
Eine bilateral ausgehandelte Mautlösung unter Aufsicht Omans und mit Billigung Pakistans, der Türkei und Saudi-Arabiens wäre genau das: eine regional verwaltete, wirtschaftlich verkleidete Lösung für einen politisch unlösbaren Streit über Schuld, Aggression und Entschädigung. Washington könnte das Gesicht wahren — man hat schließlich keine Reparationen akzeptiert. Und Iran erhält trotzdem die Einnahmen.
Fazit
Mit der Maut-Lösung bietet der Iran der angreifenden Koalition eine elegante Möglichkeit, sich aus dem offensichtlich schief gegangenen Angriffskrieg zurück zu ziehen, ohne offiziell eine Niederlage oder Schuld einzugestehen. Da Frieden in dieser Region nicht im Interesse der USA liegt, kann man nur hoffen, dass sich die regionalen Akteure gegenseitig in die Lage versetzen, die USA zum Abzug zu bewegen.
Donald Trump hatte anscheinend schon mit dem Gedanken gespielt, aber sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, Israel "im Stich zu lassen", weshalb er diesen unmöglichen Vorschlag eingebracht hatte, alle Staaten mögen dem Abraham-Akkord beitreten, damit Israel abgesichert sei, damit Frieden mit dem Iran entstehen könne. Ein Wissenschaftler fasste es prägnant zusammen:
"Trump versucht mitten im Rennen das Pferd zu wechseln. Nachdem er Irans bedingungslose Kapitulation nicht erzwingen konnte, versucht er nun eine ebenso unwahrscheinliche Farce zu verkaufen."
Saudi-Arabien besteht auf einem irreversiblen Weg zu einem palästinensischen Staat als Vorbedingung — den Israel unter seiner aktuellen Regierung kategorisch ablehnt.
Das ist weniger Diplomatie als politisches Wunschdenken — und signalisiert, dass der Vorschlag weniger als ernsthafter Verhandlungsrahmen gedacht war, sondern als innenpolitische Absicherung gegen den Vorwurf, Israel im Stich zu lassen. Trump hat sich in eine Situation manövriert, die er nur durch einen Befreiungsschlag gegen die Wahlentscheidende Israel-Lobby lösen könnte. Ob er dazu in der Lage ist, bleibt abzuwarten.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bild: Tankschiffe für den Transport von Rohöl
Bildquelle: WR7 / shutterstock

Jetzt wurde das Konto von Hüseyin Doğrus Mutter eingefroren – „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn“, wie die Bank laut dem sanktionierten deutschen Journalisten mitteilt. Diese neueste Eskalation in dem bereits skandalösen Fall macht deutlich, wie wichtig die aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru und seiner Familie ist. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Der von der EU sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru hat am Mittwoch auf X mitgeteilt, dass nun auch das Konto seiner Mutter gesperrt worden sei. Grundlage sei ein Schreiben der Bank Comdirect, das Doğru öffentlich machte. Darin heißt es, die Gelder auf den Konten seiner Mutter seien „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn, Herrn Hüseyin Doğru, eingefroren“. Verfügungen über das Konto und das Wertpapierdepot seien nur noch möglich, wenn die Deutsche Bundesbank im Einzelfall eine Freigabe erteile, wie die Berliner Zeitung berichtet.
„Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren“
Bereits im März war das Konto von Doğrus Ehefrau zeitweise gesperrt worden. Damals begründete die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) die Maßnahme mit dem Vorwurf der Sanktionsumgehung. Das Verwaltungsgericht Köln habe diese Sperrung kürzlich mit Verweis auf „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der von der ZfS verhängten Maßnahmen aufgehoben, schreibt die Berliner Zeitung unter Berufung auf Doğru. Doğru hat nun auf X das aktuelle Schreiben seiner Bank veröffentlicht und folgendermaßen kommentiert:
„Die kollektive Bestrafung meiner Familie durch Deutschland geht weiter. Nun haben sie das Bankkonto meiner Mutter, einer Rentnerin, gesperrt und behaupten, ich hätte irgendwie auch die ‚Kontrolle‘ darüber. Sie hat keinen Zugriff mehr auf ihre Ersparnisse – obwohl sie von keiner deutschen Behörde eine offizielle Mitteilung erhalten hat. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren.“
Aktuelle Kampagne zur Unterstützung von Doğru
Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf den Fall Doğru eingegangen, eine Auswahl finden Sie unter diesem Text. Kürzlich gab es eine Anhörung zu dem Fall im Europäischen Parlament. Und in einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren prominente Juristinnen das gesamte Konstrukt der EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen scharf.
Über eine aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru hat Maike Gosch kürzlich in diesem Artikel berichtet. Auf der Webseite free-dogru.com finden sich weitere Informationen über die Möglichkeiten, sich mit Doğru solidarisch zu zeigen.
Die EU-Sanktionen sind ein Skandal, dieses Urteil bezieht sich auch auf weitere Fälle sanktionierter Personen wie unter anderem Jacques Baud. Die neueste Eskalation gegen die Mutter von Hüseyin Doğru unterstreicht noch einmal, wie wichtig die oben beschriebene aktuelle Kampagne zu dessen Unterstützung ist.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru
Um das unternehmerische Überleben zu sichern, opfert Bosch quasi den Heimatmarkt Deutschland. 22.000 Jobs werden in der Mobilitätssparte abgebaut. Im Gegenzug fokussiert man sich auf die Produktion in China. Die grüne Politik wirkt – doch nicht gerade positiv für den deutschen Arbeitsmarkt.
Deutschland wirtschaftet ab. Dank des „European Green Deals“, der von der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) vorangetrieben wird, sowie der seit Jahren durchgedrückten „grünen“ Energie-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik, erodiert vor allem die industrielle Basis des Landes. Immer mehr Industriearbeitsplätze fallen weg (Report24 berichtete) und kürzlich verkündete auch das Traditionsunternehmen Bosch einen massiven Stellenabbau.
Der Heimatmarkt spielt gerade für das Autogeschäft des Konzerns mittlerweile nur noch eine untergeordnete Rolle. 22.000 Arbeitsplätze sollen in dieser Sparte wegfallen. Der Grund dafür sind schwache Zahlen, hohe Rückstellungen und vor allem die politisch durchgedrückte „Verkehrswende“. Also wird der Konzern umgebaut – und die Volksrepublik China ist der große Gewinner dieser Entwicklungen. Denn dort gibt es noch Kunden, neue Serienmodelle und neue Technikplattformen.
Der operative Gewinn zeigt, dass Bosch im eigentlichen Tagesgeschäft zwar noch Geld verdient – doch unter dem Strich schreibt der Konzern erstmals seit 2009 rote Zahlen. Der Grund dafür sind Milliardenbelastungen durch den Umbau des Unternehmens. Allein 2,7 Milliarden Euro Rückstellungen für Stellenabbau und Restrukturierung drücken das Konzernergebnis auf minus 400 Millionen Euro. Besonders erschreckend ist dabei der Absturz des operativen Gewinns: von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf nur noch 1,8 Milliarden Euro 2025. Von jedem Euro Umsatz bleiben gerade einmal zwei Cent übrig. Angestrebt werden eigentlich sieben Prozent Gewinnmarge.
Noch kritischer wirkt der eingebrochene Cashflow von nur noch 300 Millionen Euro – gerade einmal ein Drittel des Vorjahreswertes. Denn während Gewinne bilanziell beeinflusst werden können, zeigt der Cashflow, wie viel echtes Geld tatsächlich hereinkommt. Bosch wird dabei immer stärker vom China-Geschäft abhängig. Mehr als die Hälfte des 15-Milliarden-Euro-Umsatzes im Bereich Mobility stammt dort bereits von chinesischen Herstellern.
Bosch, welches früher ein gutes Geschäft mit Technik für Verbrennungsmotoren – wie Einspritzsystemen, Sensoren und Steuergeräten – machte, leidet unter dem politisch angeordneten Elektrifizierungswahn in Europa. Stromer brauchen nämlich weniger mechanische Teile. Zwar überlegte man sich, in das Geschäft mit Batteriezellen einzusteigen – doch das finanzielle Risiko war zu hoch. Eine Investition von rund 20 Milliarden Euro für ein Geschäft, in dem man mit der chinesischen Massenproduktion in den Wettbewerb treten müsste? Das war zu riskant – und die Northvolt-Pleite gibt Bosch dabei recht. Man hatte aus der vorherigen Solarpleite gelernt.
Bosch ist nur ein weiteres Beispiel dafür, wie Deutschland in Sachen Industrie immer mehr an Boden und an Substanz verliert. Moralische und ethische Überheblichkeit sind keine Instrumente zur Standortsicherung und zur Zukunftsvorbereitung. Wir befinden uns in einem globalen Wettbewerb und legen uns dabei auch noch vorsätzlich und mit voller Absicht Steine in den Weg.
Am 8. Mai hatten wir Sie dazu aufgerufen, uns Ihre Kriegs- und Nachkriegserinnerungen (und die Ihrer Eltern) zu schicken. Sie haben für uns Schubladen geleert, auf Dachböden und in Kellern gesucht, handschriftliche Aufzeichnungen abgetippt, noch lebende Zeitzeugen per WhatsApp befragt, eigene Erinnerungen hervorgeholt – und täglich erreichen uns immer noch viele Mails mit den Ergebnissen. Wir hätten nicht gedacht, dass dieser Aufruf auf eine so große Resonanz treffen würde. Vielen Dank noch einmal von uns allen in der Redaktion für Ihre vielen bewegenden Zuschriften! Die Reihe wird noch eine Weile fortgesetzt – in der Regel wird immer um 15:00 Uhr eine neue Folge erscheinen, da wir so viel gutes „Material“ erhalten haben. Ich habe, mit der Unterstützung meines Kollegen Christian Reimann, die Einsendungen gesichtet, sie dann ausgewählt und für die Veröffentlichung bei uns editiert. Eine Reaktion von Maike Gosch.
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Beim Lesen der vielen Berichte, Fragmente, Erinnerungen begibt man sich auf eine Zeitreise in ein sehr dunkles Kapitel der deutschen Geschichte. Der stickige Geruch der Keller, in die sich die Menschen zum Schutz vor Bomben zurückzogen, steigt in die Nase, ebenso wie der Geruch von gekochtem Rübenkraut als einzigem Essen im Hungerwinter oder der beißende Geruch der brennenden Gebäude.
Es sind viele Geschichten von Mut, von unglaublicher Tapferkeit, von Schmerz und Verlust, aber auch von Liebe, von Familie, von Überlebenswillen und der Kraft, weiterzumachen. Viele Erinnerungen schildern auch eine ganz andere, ein Kindersicht: Sie haben die Trümmerberge oft als Abenteuerspielplätze erlebt und – zum Glück – das ganze Ausmaß des Schmerzes und der Trauer der Eltern nicht begriffen.
Berührend sind auch die Berichte der jungen Männer, oft fast noch Kinder, aus den letzten Kriegsmonaten, die noch in das Geschehen hineingezogen oder -gezwungen wurden und sich irgendwie durchschlugen und überlebten. Man kann sich das aus heutiger Sicht einfach nicht vorstellen, was es für 15-, 16- oder 17-Jährige bedeutet hat, in einen Krieg zu ziehen.
Wie ein roter (blutroter) Faden zieht sich der Verlust von Vätern, Großvätern, Brüdern, Ehemännern, Cousins und Onkeln durch fast alle Geschichten. Jede Familie hatte so viele Tote zu beklagen, in die Familien wurden Lücken gerissen und insbesondere die Männer fehlten. Es war zu großen Teilen eine fast „vaterlose“ Generation, die in der Nachkriegszeit aufwuchs. Und selbst die, deren Väter nicht gefallen oder auf andere Art gestorben waren, sahen sie erst Jahre später wieder, nach der Kriegsgefangenschaft, und dann oft an Leib und Seele schwer verletzt.
Ein weiteres schreckliches Dauermotiv der Geschichten ist die Zerstörung der Städte, des bekannten Umfelds, der Gebäude, der Geschichte, der Struktur, des Halts. Der Bombenterror gegen Zivilisten und danach das Leben in Ruinen, in halbzerstörten Städten.
Ebenso schwer wogen der Verlust von Heimat, das Erlebnis von „Flucht und Vertreibung“, was ja ein geflügeltes Wort wurde in der Nachkriegszeit. Wie schwer das wog – physisch, aber auch seelisch. Die Strapazen, die Gräuel der Flucht, aber auch die Nachwirkungen, nach dem Ankommen als meist nicht willkommene Flüchtlinge, nur mit dem Wenigen, was sich am Körper oder auf einem kleinen Wagen transportieren ließ. Als „Habenichtse“ ankommen. Aber auch der Verlust von Gebäuden, Dörfern, Landschaften, des bekannten Dialekts, des Gefühls von Verwurzelung an einem Ort, von Gemeinschaften und Großfamilien, sozialen Zusammenhängen.
Das alles wurde irgendwie ertragen, unter Hunger, in zerbombten Städten – und weitergemacht, nach vorne geschaut. Geld verdient, Familien gegründet, Kinder großgezogen. Wir „Nachgeborenen“ werden uns wahrscheinlich nie wirklich vorstellen können, was für ein ungeheurer Kraftakt das gewesen sein muss.
Ermutigend dagegen die Geschichten von Tapferkeit, von Solidarität und Zivilcourage, sei es beim Verstecken von Deserteuren, der Unterstützung jüdischer Mitbürger oder anderen guten Taten.
Immer wieder kam auch das Schweigen in den Familien über diese Erlebnisse zur Sprache. Es wurde in vielen Familien kaum oder gar nicht darüber gesprochen. Obwohl es so einschneidende und schreckliche Erlebnisse waren, dass die Eltern oder Großeltern ihr Leben lang darunter litten und der Schmerz und die Traumata, auch wenn über sie nicht gesprochen wurde, das Familienleben und die Beziehungen noch über Jahrzehnte belasteten. Vielleicht kann diese Aktion einen kleinen Beitrag dazu leisten, dieses Schweigen zu brechen, aufzuweichen, aufzulösen. Denn so schrecklich die Geschichten auch sind, so heilsam kann ihr Erzählen sein.
Und das Zuhören. Immer wieder haben Sie wiederholt, dass Sie eine Lehre aus diesen Erlebnissen, den eigenen und denen Ihrer Eltern, gezogen haben: Nie wieder Krieg! Das ist auch für viele von uns Jüngeren eine starke und klare Überzeugung. Aber sie hat ein ganz anderes Gewicht, wenn sie von unseren „Älteren“ kommt, die genau wissen, wovon sie sprechen.
Es sind Geschichten aus einer Welt, die zeitlich gar nicht so weit von uns entfernt ist, nicht mal ein Menschenleben lang, aber wie aus einer anderen Zeit zu kommen scheinen. Um so wichtiger, dass diese vielen Zeitzeugenberichte, wie Elemente einer Collage, sie noch einmal nah an uns spätere Generationen heranholen und in die heutige Zeit bringen, wo eine Kriegsbeteiligung Deutschlands wieder in die Nähe des Möglichen zu rücken droht.
Es ist bezeichnend für unsere Zeit, dass wir so viel Wissen – oder zumindest den Zugang dazu – haben wie vielleicht noch nie in der Geschichte der Menschheit, aber nicht annähernd in gleichem Maße Zugang zu Weisheit. Die Weisheit eines langen Lebens, Weisheit, die sich aus Erlebnissen und Erfahrungen speist. Diese haben Sie mit uns geteilt, und dafür danken wir Ihnen sehr!
Titelbild: ChatGPT, mit künstlicher Intelligenz erstellt
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (1)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (2)
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Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (8)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (9)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (10)

Neue Aktion im Kampf gegen die Opposition: Die CDU verschickt an alle AfD-Abgeordneten vorformulierte Schreiben, mit denen diese den Austritt aus ihrer Partei erklären sollen. Die AfD nennt das „absolute Hilflosigkeit“.
Dieser Beitrag Mit vorformulierten Schreiben CDU will AfD-Abgeordnete zum Parteiaustritt bewegen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
„Russenhass – wie sich die Aggressionen und die dahintersteckenden Gedanken gleichen“ – unter dieser Überschrift wurde von den NachDenkSeiten gestern das angebliche Deckblatt eines Dokuments von 1936 wiedergegeben. Wir sind von einigen Leserinnen und Lesern darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Dokument nicht echt sein kann – schon allein deshalb, weil dort das Wort „dass“ mit zwei s und nicht mit ß geschrieben wird. Bitte entschuldigen Sie den Fehler. Zugleich möchte ich mich bei jenen Leserinnen und Lesern bedanken, die darauf hingewiesen haben, dass mit dem Text etwas nicht stimmen kann. Albrecht Müller.
Zum heutigen Jahrestag der Sanktionen gegen Doğru starten prominente Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Journalismus einen gemeinsamen Aufruf und fordern die Bundesregierung zur sofortigen Aufhebung der Sanktionen auf. Ein Artikel von Maike Gosch.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, Gründer von red.media, wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Zum ersten Jahrestag dieser Sanktionen wurde nun ein breiter Aufruf initiiert und eine Kampagne gestartet.
Hüseyin Doğru wird vorgeworfen, „systematisch falsche Informationen“ zu verbreiten und Zwietracht zu säen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sanktionierung seiner kritischen Berichterstattung, unter anderem über propalästinensische Proteste in Deutschland. Durch die Sanktionen werden seine Konten gesperrt, sein Vermögen eingefroren und ihm die Reisefreiheit entzogen. Die Sanktionen treffen auch seine Frau und drei kleine Kinder. Jede Form der Unterstützung – auch finanzielle oder sachliche Hilfe – wird kriminalisiert.
Ein Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Ninon Colneric, und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron bestätigt, dass die EU-Sanktionen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
BSW-Politikerin Sevim Dağdelen, die Initiatorin des Aufrufs und Vorsitzende des neu gegründeten „Vereins Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“, der die Kampagne anführen wird, erklärte hierzu:
„Die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru sind ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit. Ein Journalist wird nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist Zensur mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung darf diese rechtswidrigen Sanktionen nicht länger umsetzen und muss sich im EU-Rat für deren sofortige Aufhebung einsetzen.“
Weiter betont Dagdelen die Notwendigkeit juristischer Gegenwehr:
„Mit dem Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V. fördern wir Aufklärung und juristische Gutachten zu den Auswirkungen des EU-Sanktionsregimes und dessen Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.
Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Jeder Euro hilft, die Rechtsstaatlichkeit zurückzuerobern.“
Der Aufruf fordert konkret
Viele Prominente haben bereits als Erstunterzeichner den Aufruf unterstützt. Unter anderem sind das:
Der vollständige Aufruftext und die Liste mit über 150 internationalen und deutschen Erstunterzeichnern ist auf der Kampagnenseite free-dogru.com einsehbar. Dort finden sich auch weitere Informationen zum „Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ sowie Möglichkeiten zur Unterstützung.
Der Verein bittet insbesondere um Spenden zum Start. Viele Unterstützer von Doğru, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wie sie den Journalisten unterstützten können, ohne selbst in eine Strafbarkeit zu rutschen, haben jetzt die Möglichkeit dazu:
Spendenaufruf: Verein Für Rechtsstaatlichkeit e.V.
IBAN: DE20 1005 0000 0190 0524 73
Verwendungszweck: „Spende Rechtsstaatskampagne“
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

Aus dem Klappentext:
Marko Heckel, Diplom-Geoökologe, hat sich intensiv mit effektiven Mikroorganismen (EM) beschäftigt und informiert über deren vielfältige Anwendungsmöglichkeiten im Gartenbau, Kompostieren, für Landwirte und deren universelle Einsatzfähigkeit.
In diesem Gespräch, moderiert von Dr. Heidi Wichmann und Rüdiger Lenz, erhalten wir umfassende Einblicke in die Anwendbarkeit effektiver Mikroorganismen (EM). Die meisten Menschen werden erstaunt sein über die Leistungen dieser Mikroorganismen.
Die Erfassung der biologischen Prinzipien führt zu einem unmittelbaren Erkenntnisgewinn. Herr Heckel erläutert hier umfassend den Wert und Nutzen effektiver Mikroorganismen. Wer seine Botschaft versteht, wird von diesen winzigen Organismen nachhaltig beeinflusst.
Das Gespräch wurde im Mai 2026 geführt.
Dr. Heidi Wichmann
Web: https://dr-wichmann.shop/
Telegram: https://t.me/drheidiwichmann
Rüdiger Lenz
Telegram: https://t.me/NichtkampfPrinzip
Buch: "Das Nichtkampf-Prinzip" von Rüdiger Lenz
https://c.kopp-verlag.de/kopp,verlag_...
Buch "Endlich Frieden" u. a. von Rüdiger Lenz
https://c.kopp-verlag.de/kopp,verlag_...
Buchempfehlung: "Geimpft-Gestorben" von Dr. Ute Krüger
https://c.kopp-verlag.de/kopp,verlag_...
Disclaimer:
Die in diesem Video dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der Information und allgemeinen Weiterbildung/Meinungsfreiheit. Sie stellen keine Empfehlung oder Bewerbung der beschriebenen oder erwähnten diagnostischen Methoden, Behandlungen oder Arzneimittel dar. Der Inhalt erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der dargebotenen Information garantiert werden. Der Inhalt dieses Videos ersetzt keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker. Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer den Arzt Ihres Vertrauens! Wir, sowie die Moderatoren, übernehmen keine Haftung für evtl. Unannehmlichkeiten oder Schäden, die sich aus der Anwendung der hier dargestellten Information ergeben.
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Dieser Beitrag wurde am 17.05.2026 auf dem YouTube-Kanal „Eigeninitiative Gesundheit“ veröffentlicht.
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Bildquelle: Eigeninitiative Gesundheit

Knall auf Fall wurde die Technische Universität in Berlin verrammelt, wegen baulicher Mängel. Bis auf Weiteres müssen alle draußen bleiben. Einsturzgefahr? Ach was! Vielmehr droht der Einfall von Profitinteressen. Der fast schon abgewählte Senat will eine Gesellschaft gründen, um Bau, Sanierung und Gebäudemanagement der Hochschulen zu zentralisieren. Die Blaupause dazu stammt von Neoliberalen, die den Staat zur Beute machen wollen. Eine „Katastrophe“ kommt da gerade recht. Von Ralf Wurzbacher.
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Es gibt Zufälle, die gibt’s gar nicht. Seit einer Woche ist die Technische Universität (TU) in Berlin dicht. Nicht die ganze Uni, nur das Hauptgebäude an der Straße des 17. Juni. Wegen nasser Wände und Wasserschäden, die auch die Stromversorgung und den Brandschutz beeinträchtigen könnten, wie es heißt. Derlei ist weiß Gott nichts Neues, geschweige denn eine Seltenheit. Am Dienstag schrieb die Berliner Morgenpost, „Studenten spielen seit Jahren Wasserschaden-Bingo“. Tatsächlich führen sie auf Instagram schon sehr lange (Bilder)Buch darüber, was alles an der TU im Argen liegt: „überflutete Flure“, „eindringendes Regenwasser“, „feuchte Stellen an Decken und Wänden“. Die Zeitung zitierte einen jungen Mann: „Die Gebäude fallen schon auseinander, seit ich angefangen habe, zu studieren.“
Allerdings hat das bisher niemanden so recht interessiert, außer die direkt Leidtragenden, also Lernende, Lehrende und das Verwaltungspersonal. Aber plötzlich ist alles anders. Am vergangenen Freitag inspizierte ein Trupp aus Bauaufsehern und der Feuerwehr das TU-Zentralhaus und machte hinterher kurzen Prozess. Alles zu, alle raus! „Das Gebäude darf bis auf Weiteres nicht mehr betreten werden“, informierte stante pede die Unileitung. Das sei „mitten im Semester eine mittlere Katastrophe“, konstatierte Springers Welt und hat recht. Hunderte Lehrveranstaltungen müssen auf unbestimmte Zeit umquartiert oder durch Onlineangebote ersetzt werden. Und etliche Tausende von insgesamt 35.000 TU-Studierenden sowie haufenweise Beschäftigte müssen das Weite suchen.
„Etwas vernachlässigt“
Das Ereignis lieferte tagelang Bilder einer Großevakuierung, wobei eher im Schneckentempo. Eingelassen wurde unter der Woche jeweils bloß eine begrenzte Zahl von Menschen, die dafür im Internet sogenannte Zeitslots buchen mussten. „Flüchtlinge“ mit Kartons, Klappboxen und IKEA-Taschen voller Bücher, technischer Geräte und Zimmerpflanzen taugen als tolles Kameramotiv und verstärken ungemein den Eindruck von Gefahr im Verzug. Puh, das Gebäude muss ja arg gelitten haben in seinem 60-jährigen Dasein. Und wenn sich auch nur zehn Mann zu viel in ihm tummeln, geht das Ding glatt zu Boden. Ganz bestimmt haben die Verantwortlichen nicht überreagiert. Zumal die aktuell Oberverantwortliche, Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD), mit der Wahrheit auch nicht hinterm Berg hält. Gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) bemerkte sie: „Aber der Bestand wurde etwas vernachlässigt, das kann man schon sagen.“
Nun ja. Im Vorjahr hatte eine Bestandsaufnahme ergeben, dass von den 102 über die Stadt verteilten TU-Gebäuden vier in gutem Zustand sind. 96 Prozent müssen kurz- oder mittelfristig instand gesetzt werden. An der Humboldt-Universität (HU) sind es 94 Prozent, an der Freien Universität (FU) etwa zwei Drittel. Jahrzehntelang haben die politisch Verantwortlichen zugesehen, wie die Bausubstanz verrottet, und zugleich immer neue „Spardiktate“ zugunsten von Unternehmern, Spitzenverdienern und Superreichen durchgesetzt. Aber es wurde nicht nur gegeizt. Da ist auch diese „Exzellenzinitiative“, die seit sieben Jahren „Exzellenzstrategie“ heißt. Mit dem Bund-Länder-Programm werden turnusmäßig „Leuchttürme“ der Wissenschaft mit Fördermillionen bedacht, die die gewöhnliche Hochschullandschaft mit „Spitzenforschung“ überstrahlen. Seit 2019 gehören die TU, die FU und die HU dem elitären Kreis an, unter dem Dach der „Berlin University Alliance“. Was bei der Ehrung unterging: Der Leuchtturm hat einen Dachschaden.
Höchste Eisenbahn
Aber jetzt ist endlich Schluss mit Verwahrlosung. Die Politik kümmert sich. Und dabei hilft ziemlich treffsicher der „Zufall“ mit. Vor gerade einmal vier Wochen hat der Hauptstadtsenat die Gründung einer Hochschulbaugesellschaft (BHG) beschlossen. Die soll künftig als Hauptquartier für Bau, Sanierung, Instandhaltung und Gebäudemanagement fungieren und bis 2045 viele Milliarden Euro extra für die Wiederertüchtigung der elf staatlichen Berliner Hochschulen mobilisieren. Die Pläne dazu liegen schon seit über einem Jahr vor. Nur geht es jetzt eben in die heiße Phase der Umsetzung, obendrein drängt die Zeit ungemein. Bald ist Sommerpause, noch dazu wird am 20. September neu gewählt in Berlin, und den Senatsparteien CDU und SPD droht eine herbe Schlappe. Für eine Große Koalition wird es danach definitiv nicht reichen, eher für eine Wiederkehr von Rot-Rot-Grün. Aber in dieser Konstellation wird es absehbar nichts werden mit der Hochschulbaugesellschaft. Nicht nur, weil das Projekt bei Hochschulrektoren und Gewerkschaften auf heftigen Widerstand stößt – auch die Linkspartei will nicht mitziehen.
Auf Carl Waßmuth, Sprecher der Initiative „Gemeingut in BürgerInnenhand“ (GiB), wirkt die Aufregung um die TU deshalb „wie bestellt“. Den NachDenkSeiten sagte er am Mittwoch: „In Berlin wird gerade die deutschlandweit größte Privatisierung im Hochschulbereich vorbereitet. Die Schließung des Hauptgebäudes gehört zum Polittheater dazu, mit dem von den eigentlichen Interessen abgelenkt werden soll.“ Aber wieso Privatisierung? Der Aktivist vergleicht die Unternehmung mit der „Berliner Schulbauoffensive“ (BSO). Durch Einspannung der städtischen, aber privatrechtlich verfassten Wohnungsgesellschaft Howoge verzögern sich Neubau und Sanierung der Lehranstalten um Jahre, während sich die ursprünglich veranschlagten Kosten zu vervielfachen drohen. „Das freut Banken und Bauindustrielle, während es im Klassenzimmer noch lange von der Decke tropft und der Steuerzahler die Zeche zahlt“, so Waßmuth. „Dasselbe Szenario soll sich jetzt mit den Hochschulen wiederholen.“
„Vorbild“ Schulbauoffensive
Ähnlichkeiten gibt es tatsächlich viele. Nur dass man zunächst eine ganz neue Gesellschaft auf die Beine stellen will, verfasst als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Was nach viel Staat klingt, wird aber viel Privat enthalten. Die BHG wäre selbst kein Bauherr, sondern Vermittler von Aufträgen an Firmen, die Neubau und Sanierungen erledigen und dafür Kredite am freien Kapitalmarkt aufnehmen sollen. „Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt Dritter bedienen“, heißt es im Referentenentwurf von Ministerin Czyborra. „Als Dritte kommen Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Gebäudetechnikunternehmen in Betracht.“ Nicht die Rede ist dagegen von Banken und anderen Akteuren der Finanzwirtschaft, die an dem Modell reichlich mitverdienen werden, sprich an Zinsen und Zinseszinsen.
Gerade die „Schulbauoffensive“ hat hier Maßstäbe gesetzt. In ihrem Rahmen teilen sich die Berliner Bezirke und die Howoge die Neubau- und Sanierungsprojekte auf. Die Bezirke haben den Großteil ihrer Aufgaben in kurzer Zeit abgearbeitet und pro Schulplatz weniger als 40.000 Euro aufgewendet. Die Howoge hat bis dato nicht einmal zehn Projekte realisiert, braucht bis zum Vollzug mindestens noch fünf Jahre und verpulvert im Schnitt pro Schulplatz weit über 200.000 Euro. Wer alles verdient da wohl mit? Schon deshalb sollte man den Zahlenspielen zum angekündigten Hochschulbauwumms nicht trauen. Laut Senatsmitteilung sollen mit der neuen Finanzierungstruktur von „2032 bis 2046 jährlich zwischen rund 220,3 und 298,6 Millionen Euro investiert werden“. Das wären 3,3 bis 4,5 Milliarden Euro. Die BSO war 2016 mit der Ansage 5,5 Milliarden Euro gestartet. Inzwischen werden mindestens 15 Milliarden veranschlagt. Die BHG könnte bei anhaltender Preisentwicklung und der langen Laufzeit in ähnliche Sphären vordringen, eher noch viel weiter.
30 Prozent weniger Platz
Zumindest hinsichtlich der Anlaufzeit (sechs Jahre) offenbaren die Macher diesmal Realitätssinn. Die BSO kam ewig nicht in die Gänge, weil mit Einbezug der Howoge zunächst ein riesiges Konstrukt zu erschaffen war. Geschlagene fünf Jahre brachte man allein damit zu, die fraglichen Schulen in Gestalt von 120 Verträgen juristisch auf die GmbH zu übertragen. Nur damit verdienten sich Berater und Anwälte schon eine goldene Nase. Im Fall der Hochschulen wird das fraglos noch getoppt. Auch hierbei soll der gesamte Gebäudebestand samt Grundstücken – mehrere Hundert Objekte – Eigentum der BHG werden. Die Unis verlören damit jede Handhabe in puncto Gebäudemanagement und müssten als Mieter Mietzahlungen an die neue Dachgesellschaft abführen. Außerdem soll ihr gesamtes Personal, neben Angestellten auch die Beamten, in die BHG überwechseln.
Und schließlich wollen CDU und SPD anfangs zehn Prozent und mittelfristig bis zu 30 Prozent der Flächen reduzieren, auf dem Wege von Synergien, Zusammenlegung, E-Learning und Homeoffice, wie es Czyborra vorschwebt. „In Einzelfällen“ gehörten auch „Grundstücksgeschäfte“ zu den Aufgaben der Gesellschaft, erfährt man in ihrer Vorlage. „Die HBG wird wohl eine ganz große Nummer im Immobilienbusiness beim Vermarkten und Verkaufen von Hochschulliegenschaften“, ahnt GiB-Sprecher Waßmuth. Er fürchtet Schlimmes:
„Statt schnell Gebäude zu sanieren, wird eine Struktur geschaffen, die dem Ausverkauf dient. Die fünf größten Baufirmen Europas sollen Zugriff auf Gelder bekommen, die heute noch der Hochschulbildung gewidmet werden. Banken bekommen die Hälfte vom Kuchen ab – über Zinsen für die Umgehung der Schuldenbremse, aus Steuergeld bezahlt. Es wird ein gewaltiger Raubzug.“
Es ginge auch anders. Bekanntlich hat die Bundesregierung ein „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) im Umfang von 500 Milliarden Euro aufs Gleis gesetzt, das eigentlich für Fälle wie der von Berlin wie maßgeschneidert erscheint. Der Bund nimmt Geld auf, durch Ausgabe von Bundesanleihen zu vergleichsweise günstigen Konditionen, und bringt damit marode Schulen, Hochschulen, Schienen, Brücken und Straßen in Schuss. So die Theorie. Nun die Praxis: Jüngst haben Bund und Länder ein „Programm zur Modernisierung und Sanierung“ von Kitas und Wissenschaftseinrichtungen klargemacht, versehen mit dem Attribut „umfangreich“. Das Volumen: Vier Milliarden Euro, gestreckt über vier Jahre, wobei bestenfalls die Hälfte bei den Hochschulen landen wird. Und der Bedarf? Allein für die Berliner Unis ist ein Sanierungsstau von schätzungsweise 8,4 Milliarden Euro aufgelaufen. Für alle Hochschulen in Deutschland sind es gemäß einer Hochrechnung der Hamburger Finanzbehörde 141 Milliarden Euro.
Daseinsvorsorge unterm Hammer
Warum dann so knausrig? Ganz einfach. Bei Modellen der Sorte BSO, HBG oder ÖPP (öffentlich-private Partnerschaften) können „Dritte“ sehr viel üppiger profitieren. Die AöR übe ihre Aufgaben „unter Berücksichtigung der Interessen der Hochschulen“ aus, formuliert der Senatsentwurf zur Gründung der Hochschulbaugesellschaft. „Das bedeutet, dass auch andere Interessen berücksichtigt werden“, befand Waßmuth – und verwies auf die „Pionierarbeit“ der sogenannten Fratzscher-Kommission, benannt nach dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Zirkel aus marktliberalen Ökonomen und Vertretern der Finanzbranche 2014 mit der Aufgabe betraut, hochprofitable Anlagemöglichkeiten für von Niedrigzinsen gebeutelte Banken und Versicherungen „zur Stärkung von Investitionen in Deutschland“ zu erschließen.
Am Ende stand die Idee einer zentralen Autobahngesellschaft, die den Ausverkauf von Deutschlands Straßennetz auf Kosten der Steuerzahler unter Umgehung von Schuldenbremse und EU-Stabilitätskriterien vollziehen soll. Die „Autobahn GmbH des Bundes“ gibt es seit inzwischen fünf Jahren und ÖPPs sind ihr bevorzugtes Mittel der Wahl, wenn es um den Fernstraßenbau geht. Wie programmiert laufen die Kosten dabei stets aus dem Ruder. Aber die von Beratungsgesellschaften wie PricewaterhouseCoopers (PwC) oder KPMG ausgeheckten Strategien lassen sich auch auf andere Bereiche anwenden – Schulen, Hochschulen, die öffentliche Verwaltung –, die nach jahrzehntelanger Kürzungspolitik so geschwächt sind, dass sie dringend „Hilfe“ brauchen. Zwecks Lösung wird dann flugs ein sogenannter Intermediär in Stellung gebracht, ein Vermittler, immer in staatlichem Gewand zwar – ob als AG, GmbH oder AöR –, aber gelenkt und getrieben von privatwirtschaftlichen Profitinteressen.
Protest am Montag
Nun also sind Berlin und seine Hochschulen ins Visier der Absahner geraten. Die akuten Baustellen wie kaputte Klos, schimmelbefallene Lehrsäle, defekte Heizungen scheren sie nicht. Sie kalkulieren langfristig, vor 2032 muss nichts passieren, weil dann ja erst die Verträge fix sind und der Reibach losgehen kann. Aber einen Dachschaden für die Galerie, den hat es schon gebraucht. Damit die Öffentlichkeit endlich kapiert, wie ernst die Lage ist, und eine längst diskreditierte Landesregierung rasch noch Nägel mit Köpfen macht.
Immerhin: Für kommenden Montag um 9 Uhr haben die Gewerkschaften Ver.di und GEW sowie die Landeskonferenz der Rektoren zu einer Demonstration vor dem Berliner Abgeordnetenhaus aufgerufen. Drinnen will zeitgleich der Wissenschaftsausschuss über die Senatspläne beraten.
„Der Senat versucht, die Hochschulbaugesellschaft gegen die Interessen der Hochschulen, der Beschäftigten und der Studierenden durchzudrücken“, beklagt die GEW in ihrem Aufruf. „Statt die Hochschulen zu stärken, drohen Arbeitsplatzabbau, Tarifflucht und Outsourcing.“ Für die Initiatoren kann das nur eines heißen: „Dieses Gesetz gehört zurückgezogen.“
Titelbild: Mo Photography Berlin / shutterstock.com

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf das Ende des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), bekannt als „Heizungsgesetz", verständigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) kündigten an, das von der Ampel-Koalition beschlossene Gesetz abzuschaffen und durch eine neue Regelung zu ersetzen.
Künftig soll nicht mehr die Art der Heizung im Mittelpunkt stehen, sondern die tatsächliche CO₂-Einsparung im Gebäudebereich. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt damit.
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) soll bis Jahresende einen Gesetzentwurf vorlegen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem „technologieoffenen" Ansatz.
Kritik kommt von Grünen und Umweltverbänden, die einen Rückschritt beim Klimaschutz befürchten. Verbraucherschützer mahnen Planungssicherheit für Hausbesitzer an.
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Bildquelle: Ingrid Balabanova / shutterstock

Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.
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Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.
Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.
Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.
Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.
Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage
Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.
Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.
Die Fragen an die Adressaten lauteten:
Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.
Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden
Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.
In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.
Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:
„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“
In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:
„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“
Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.
Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.
Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).
Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.
Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme
Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören
Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:
„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“
In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:
„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“
Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.
Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.
Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.
Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation
Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:
„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“
In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.
Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.
In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.
Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.
Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.
Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,
Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.
Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.
Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.
Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:
„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“
Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.
Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.
Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt
Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.
Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.
Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.
Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.
Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.
Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.
Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.
Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.
Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?
In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:
„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“
Schlussbemerkung
Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.
Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.
Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru
Weite Teile der politischen Landschaft Österreich waren eng mit René Benko verbandelt. Nun fanden auch Hausdurchsuchungen bei Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer statt. Über einen Imageschaden für die Republik, der kaum noch zu retten ist.
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Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettensäge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu wüten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschränkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von Rainer Balcerowiak.
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Fast im Wochentakt werden neue Reformsäue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endgültiges Konzept für die „Umstrukturierung“ genannten Sparpläne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespräch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt wird.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen können. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussfähigen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Schätzungen wären weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird überprüft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten berücksichtigt ist.
Natürlich hagelte es sofort Proteste. Grüne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverbände warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietrückstände, die zu Kündigungen führen könnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern könnten Wohngeldkürzungen zudem dazu führen, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung führen könnte.
Das ist natürlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge „nachhaltig” kriegstüchtig gemacht werden soll. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.
Von Konrad Adenauer lernen
Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingeführt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Seine Einführung war die logische Konsequenz aus einer „Zeitenwende“ in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in „normale“ kapitalistische Verhältnisse überführt wurden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz großen Prioritäten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom März 1946 und einigen Übergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im März 1953 ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz verabschiedet, das alles andere als „marktwirtschaftlich“ klang. Dort heißt es in dem einführenden Artikel: „Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der öffentlichen Bewirtschaftung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbehörden ausgeübt.“ Und das betraf ausdrücklich auch die Festlegung zulässiger Höchstmieten.
Die Wohnungsämter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Verfügte jemand über mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begründete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungsämter konnten auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen modernisieren, das heißt mit zeitgemäßen Sanitär- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungsämter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.
Das Gesetz verschärfte auch den Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterhöhungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbehörden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Maßstab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbehörden festgelegten Höchstmieten.
Zwar wurden auch Spielräume für Erhöhungen über das Niveau der preisrechtlich zulässigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen für die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich über den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu prüfen, ob eine Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Haushalte überhaupt zumutbar war.
Parallel dazu gab es ein großes Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche Förderprogramme finanziert.
Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau führte allmählich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Für die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu führen. Mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 wurde es den Ländern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte aufzuheben. Spätestens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin ließ sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Städte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachträglich auf den 31. Dezember 1967 und für bestimmte namentlich genannte Städte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbehörden und das Kündigungsverbot wurden zeitgleich mit Einführung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.
Wohngeld als Vermietersubvention
Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus – auch weil es im Zuge des „Wirtschaftswunders“ zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zurückging. Die Wohnkosten beliefen sich für die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verfügbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.
Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine flankierende Maßnahme zur „Entfesselung“ des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Schüben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und ursprünglich gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen wurden allmählich in den freien Markt überführt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention für die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als „Sozialleistung” für einkommensschwache Haushalte macht.
Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas überspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es natürlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bedürftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten für die Bundeswehr und Munition für die Ukraine braucht. Aber man könnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen – durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen für Bestandswohnungen, die über dem dann geltenden Höchstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im März 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz dafür hat. Der Bund könnte durchaus durch entsprechende Gesetzesänderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.
Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren Fördersystems für den „Sozialen Wohnungsbau” und seiner Ersetzung durch ein großes, öffentlich finanzierten Neubauprogramm für dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, würde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht überflüssig machen und die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger deutlich sinken würden. Und nein, das ist keine sozialistische Träumerei, sondern knüpft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.
Titelbild: M. Schuppich/shutterstock.com

Ein Meinungsbeitrag von Dirk C. Fleck.
"Kultur ist das, was wir unserer eigenen Barbarei abgewinnen“, hat der deutsche Dichter Friedrich Löchner (1915 - 2013) gemeint. Klingt hart, ist aber so. Hier sind einige Aufzeichnungen aus den letzten vierzig Jahren zum Thema, die ich meinen alten und neueren Notizbüchern entnommen habe.
Deutschland fasst Kultur als Firnis auf. Dabei ist es unmöglich, dem Wort "Kultur" seinen eigentlichen Sinn zu nehmen, den Sinn restloser, gewissermaßen magischer Veränderung – nicht des Menschen, sondern des menschlichen Wesens.
Die Aufgabe des Künstlers, so Franz Kafka, besteht darin, das isoliert Sterbliche in das unendliche Leben hinüber zu führen. Wer die Geduld dafür aufbringt, zahlt allerdings mit einer gehörigen Portion Einsamkeit. Vielleicht gehören solche Menschen deshalb zu den ersten Anwärtern auf die Gnade …
Die großen Künstler sind die größten Vereinfacher. Sie belassen die Dinge, wie sie sind.
Der Rumäne Emile Cioran (1911–1995) einer der radikalsten Kulturkritiker der Nachkriegszeit, formulierte einst, was mir seit Jahren als Richtschnur dient: »Derjenige, der weiß, hat sich von allen Fabeln getrennt, die die Begierde und das Denken schaffen, er hat sich aus dem Stromkreis ausgeschaltet, er willigt nicht mehr in den Trug ein.«
In letzter Zeit erscheinen mir immer wieder Bilder aus »Orphée« von Jean Cocteau, einem meiner Lieblingsfilme. Die Szene etwa als Jean Marais (Orpheus) in der Garage übers Autoradio gebeugt seltsame Botschaften empfängt. Oder die Szene, in der die großartige Maria Casarès (die Botin des Todes) sich eingesteht, dass sie den Mann liebt, den sie eigentlich holen soll. Ein unverzeihlicher Fehler in ihrem Milieu.
„Jeder Schriftsteller von Verdienst hat in der lesenden Welt seinen eigenen Kreis, und selbst der am meisten gelesene hat nur einen größeren Kreis in derselben. So weit ist es noch nicht mit der Kultur der Deutschen gekommen, dass sich das, was den Besten gefällt, in jedermanns Händen finden sollte.“ - Friedrich Schiller (1759-1805)
Ich schaue mir ein Video des Wuppertaler Tanztheaters an. Inszenierte Gemälde, das ist es wohl, was die Choreografin Pina Bausch (1940–2009) im Sinn hatte. Bei ihr kommt Leben ins Bild, die Porträtierten sind es nämlich leid, auf alle Zeiten in einem Gestus festgehalten zu werden. Ohne die Absicht des Malers zu verfälschen, beginnen sie miteinander zu kommunizieren. Sie flüstern, sie lächeln, sie neigen andeutungsweise den Kopf. Atmende Kunst.
Mir fällt ein Buch von Botho Strauß ein: »Paare Passanten«. Kurze prägnante Beobachtungen im Vorübergehen, im Café, im Theater. Die meisten der in dem Buch enthaltenen Betrachtungen habe ich inzwischen selbst »abgelebt«. Aber ein Satz rufe ich mir des Öfteren ins Gedächtnis: »Die absolute Muße, die freie Zeit beginnt erst, wenn das Warten restlos verschwunden ist.«
Der Opernintendant, Pianist und Dirigent Daniel Barenboim erklärte mir, dass Musik die meiste Zeit unerhört bleibt. »Der Klang wohnt nicht in dieser Welt!« Musiker verpassten ihm zwar gelegentlich ein akustisches Gewand, danach aber würde er wieder in die Stille eingehen. Mit dem Schmerz, da waren wir uns einig, verhält es sich ähnlich. Wenn wir nicht schreien, heißt das ja nicht, dass er nicht existiert.
Das Publikum im Theater des Casinos von Estoril war gekleidet wie auf dem Wochenmarkt. Und doch knisterte es in den Reihen vor freudiger Erwartung. Die Menschen waren gekommen, um ihrer Ikone Amalia Rodrigues zu huldigen: Bereits drei Jahre nach ihrem Tod im Jahre 1999 war der Göttin des Fado mit dem Musical »Amalia!« ein Denkmal gesetzt worden. Seitdem steht es den Portugiesen als Tränke zur Verfügung, an der sie ihre Sucht nach Sehnsucht vorübergehend stillen können. Das Stück wurde von Beginn an in warme Applauswatte gepackt.
Am Schluss reagierte das Publikum wie ein Schwarm tropischer Fische, der einen elektrischen Impuls kollektiv pariert. Wenn sich tausend Menschen impulsiv erheben, um einen komplizierten Rhythmus zu klatschen, der den herzzerreißenden Abgesang Amalias wie ein Fangnetz unterlegt, wird selbst mir, dem adrett gekleideten Besucher aus der norddeutschen Tiefebene, klar, dass Fado Volksmusik ist. Im Fado wird unsterbliches Gefühl gegen vergängliches Glück in die Schlacht geschickt. Um dem Gefühl die besten Argumente an die Hand zu geben, bedienen sich die Fadista bei den großen Dichtern des Landes. In Portugal ist es üblich, bereits das letzte Wort eines Liedes im Beifall zu ertränken. Auf diese Weise weben die Portugiesen dem Fado ihre Begeisterung an, werden sie Teil seiner Poesie.
Unsere Welt ist nüchtern geworden. Auf alles wissen wir eine Antwort. Was ganze Kulturen über Jahrtausende in ehrfürchtiges Staunen versetzt hatte – wir kennen die Lösung, wenn auch nur als Formel. Wissen macht arm.
Armin Mueller-Stahl hat unserem Land viel von seiner verlorenen Würde zurückgewonnen. In mehr als zwanzig Filmen gab der Schauspieler jenen Menschen Gestalt, die durch die Nazibarbarei für immer traumatisiert worden waren. Vor einigen Jahren drehte er seinen ersten eigenen Film: »Gespräch mit dem Biest«. Er führte Regie, schrieb das Drehbuch und spielte die Hauptrolle. Das Biest ist Hitler. Besser gesagt: jemand, der von sich behauptet, Hitler zu sein. Sein Hitler ist über hundert Jahre alt und gibt einem amerikanischen Historiker zehn Tage lang Auskunft (»Ich habe auf Goebbels’ Rat sechs Doppelgänger gehabt ...«).
Warum hat er den quälenden Dialog mit dem Monster gesucht?, fragte ich ihn. »Ich wollte diesen Kerl endlich loswerden«, antwortete er. Ist er ihn losgeworden? »Ich bin ihn ganz gut losgeworden, zumindest habe ich ihm die Dialoge schriftlich abgehandelt«.
George Bernhard Shaw beschrieb das Theater einst als Souffleuse des Bewusstseins, als Begleiter von Gedanken, als Rüstung gegen Verzweiflung und Stumpfsinn und als Tempel des Aufstiegs der Menschheit. Von Aufstieg kann schon lange nicht mehr die Rede sein. Was wir zurzeit erleben müssen, ist ein seelenloser, stetiger Abstieg, bei dem der herrschende Geist nichts anderes ist als unsere schlechte Luft.
Die Menge war vermummt, als man von offizieller Seite die Unsterblichkeit ausrief. Den Menschen wurde ein Maskenzwang verordnet. Niemand sollte des anderen Tränen sehen. – Gedanke 243 aus meinem Buch »La Triviata« von 1985.
Unsere Kultur kennt keine Geheimnisse mehr. Der französische Dramatiker Antonin Artaud (1896–1948) unternahm 1936 eine Reise nach Mexiko, wo er einige Monate bei den Tarahumara-Indianern lebte. In seinem Buch »Revolutionäre Botschaften« kommt er zu dem Schluss: »Mehr noch als Wissen stachelt Nichtwissen an, denn es legt eindringlicher als alles andere nahe, sich vor Täuschungen in acht zu nehmen. Das Nichtwissen, aber ein erleuchtetes und bewusstes Nichtwissen, ist der Zement der Wahrheit«. Wow! Dann lasst uns doch mal eine Kelle bewusstes Nichtwissen auf die Wahrheitsplastik klatschen.
Wien ist für einen Hamburger wie mich Balsam. Du setzt dich in ein Café und da liegt ein Foto von Robert Musil auf dem Tisch. Neulich bin ich auf dem Weg zur U-Bahn auf Toscanini getreten.
Aus dem Brief eines intelligenten, vielbelesenen Freundes: »Ansonsten wurde mir wieder einmal klar: Bücher und Literatur sind heute völlig überbewertet und ich bedaure in gewisser Weise, einen großen Teil meines Lebens mit Literatur verbracht zu haben, was, gemessen am Aufwand, nur wenig Ernte einfuhr. Was machen wir mit all unseren Erkenntnissen, die die Welt nicht verändern?« Meine Antwort: »Lieber Freund, es hat mich verblüfft, dass du bedauerst, zu viel Zeit mit dem Lesen von Büchern verbracht zu haben. Welche Ernte hast du erwartet? Glaubst du wirklich, Literatur wird verzapft, um die Welt zu verändern? Politische Manifeste, ja, aber Literatur? Auch Brecht hat sich mehr oder weniger nur ausgekotzt, denn das Thema der Verzweifelten ist die DUMMHEIT, an der jede Warnung und jeder Versuch, etwas am Lauf der Welt zu korrigieren, grandios scheitert. Nein, du hast eine gehörige Portion Seelenfutter zu dir genommen und das hat dich ausgebildet. Sei dankbar. Diejenigen, die es dir bereitet haben, sind häufig durch die Hölle gegangen.«
»Kunst ist das einzige, was den Leuten bleibt, die der Wissenschaft nicht das letzte Wort überlassen wollen.« - MARCEL DUCHAMP (1887–1968), Wegbereiter des Dada und des Surrealismus.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Frank Kafka (Skizze)
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