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Graz-Wahl: Partei MFG nimmt die Hürde für den Stimmzettel

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Das Feld der Bewerber für die Grazer Gemeinderatswahl am 28. Juni wird immer bunter. Auch aufgrund der schweren Repressionen in der Corona-Zeit gegründete Partei MFG (Menschen-Freiheit-Grundrechte) hat erfolgreich 200 Unterstützungserklärungen gesammelt und damit den offiziellen Einzug auf den Stimmzettel geschafft.

Basierend auf einer Presseaussendung der MFG Graz

In den letzten Tagen herrschte reges Treiben auf den Grazer Straßen. Kleinparteien und Bürgerlisten kämpften um die notwendigen 200 Unterstützungserklärungen, um bei der kommenden Gemeinderatswahl antreten zu können. Wie die bereits im oberösterreichischen Landtag vertretene MFG nun selbst bekannt gab, wurde diese Hürde erfolgreich genommen. Die Partei selbst sieht dies als „… starkes Zeichen für eine vielfältige Politik“

Für die MFG ist das Erreichen der Unterschriften-Marke mehr als eine rein formale Notwendigkeit.
„Dass wir die 200 Unterschriften in nur einer Woche sammeln konnten, zeigt, dass unsere Themen in Graz nach wie vor auf großen Zuspruch stoßen“, erklärt Spitzenkandidat Andreas Winkler.

Dabei betont Winkler die bewusste Entscheidung für den „harten“ Weg: „Wir hätten auch den vereinfachten Weg über die Unterschrift eines Gemeinderatsmandatars gehen können. Allerdings ist uns die Nähe und der direkte Rückhalt der Grazer durch den persönlichen Kontakt an den Infoständen sehr wichtig. Das sichert auch unsere Unabhängigkeit“

Ausrichtung: Wichtiges Kontroll- und Korrekturorgan im Rathaus

Die Bewegung sieht sich als notwendiges Korrekturorgan im Rathaus, das vor allem auf politische Transparenz und die Wahrung der Grundrechte pocht. Inhaltlich setzt die MFG auf eine kritische Begleitung der Stadtpolitik, volle Transparenz bei Großprojekten und Steuern sowie die Stärkung der individuellen Freiheit des mündigen Bürgers.

Mit dem Fixstarter-Status der MFG bietet der Wahlzettel am 28. Juni den Wählern damit noch eine größere Auswahl abseits der etablierten Parteien. Winkler dazu abschließend: „Demokratie lebt von der Vielfalt. Eine Wahlbeteiligung von zuletzt nur knapp 55 % und ein breites ‚Wählen des kleinsten Übels‘ zeigen, dass Schluss sein muss mit dem jahrzehntelangen, festgefahrenen Handeln immer derselben Parteien.“

(Auszug von RSS-Feed)

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Velm-Götzendorf: Höchstgericht stärkt Recht der Bürger auf Windrad-Volksbefragung

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Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.

Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?

Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.

Sorgen um die Lebensqualität

Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.

Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.

Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.

ÖVP tat alles, um Mitbestimmung zu torpedieren

Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.

Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.

Nun ist der Gemeinderat am Zug

Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.

Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.

(Auszug von RSS-Feed)
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