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Beerdigt das „Lügenfritz“-Urteil demnächst den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“?

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Vorschau ansehen Warum ist „Lügenfritz“ als Bezeichnung für den Kanzler strafbar, „Lügen-Kasper“ oder „Pinocchio“ aber nicht? Die Aufregung um ein Urteil aus Öhringen offenbart grundsätzliche juristische Unschärfen bei mutmaßlichen Meinungsdelikten. Das könnte letztlich dazu beitragen, Politikerbeleidigung als eigenen Straftatbestand wieder zu kippen.
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US-Repräsentantenhaus beschließt Ukraine-Hilfe und Russland-Sanktionen

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Vorschau ansehen Das US-Repräsentantenhaus hat den „Ukraine Support Act“ verabschiedet. Er umfasst 8 Milliarden US-Dollar Kredite für Ukraine und NATO sowie neue Sanktionen gegen Russland, u. a. Banken, Energie und Rohstoffe. Senat und ein mögliches Veto von Präsident Trump stehen noch aus.
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5. Juni: Merz will EU-Erweiterung beschleunigen | Förderstopp für Asylberatung | AfD setzt sich durch

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Der Tag der Organspende 2026

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Vorschau ansehen In Deutschland sterben pro Jahr rund 1.000 Menschen, die der Entnahme ihrer Organe zugesagt hatten. Das sind zu wenig für den Bedarf jener gut 8.000 Erkrankten, die auf fremde Organe angewiesen sind. Der Tag der Organspende soll für eine höhere Spendenbereitschaft sorgen. Die Infostände stehen dieses Jahr in Leipzig.
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Clankriminalität in Berlin nimmt spürbar zu

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Vorschau ansehen Die Zahl der Straftaten mit Bezug zur Clankriminalität ist in Berlin erneut gestiegen. Nach Angaben der Innenverwaltung nahmen sowohl die erfassten Delikte als auch die Zahl der Tatverdächtigen im vergangenen Jahr deutlich zu.
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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

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Vorschau ansehen Der EuGH hat Leistungskürzungen für Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen enge Grenzen gesetzt. Laut einem Urteil aus Luxemburg dürfen Mitgliedstaaten Betroffenen nicht pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf entziehen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Abschiebungsbescheid vorliegt.
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Patente und Firmenübernahmen: Wie China Innovationen aus Deutschland abzieht

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Vorschau ansehen Der Erwerb deutscher Patente und Unternehmen durch chinesische Akteure sorgt seit Jahren für Diskussionen. Nach Einschätzung des IW-Ökonomen Oliver Koppel verliert Deutschland dadurch wertvolles technologisches Wissen. Angesichts einer nachlassenden Innovationsdynamik könne dies die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zusätzlich schwächen.
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Transsexuellengesetz: Unionsfraktion für Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts

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Vorschau ansehen Eine Initiative von drei Bundesländern zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes erhält Unterstützung von der Union. Die Fraktion fordert gesetzliche Prüfmechanismen, um Missbrauch an Standesämtern zu verhindern. Anlass ist der Fall einer geflüchteten Straftäterin.
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Bas fordert Rentensystem für alle: Beamtenprivilegien auf dem Prüfstand

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Vorschau ansehen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat sich bei einem Auftritt in Düsseldorf erneut für ein einheitliches Rentensystem ausgesprochen. Die SPD-Politikerin stellte bestehende Sonderregelungen für Beamte und bestimmte Berufsgruppen infrage, sprach über die Zukunft der gesetzlichen Rente und berichtete zugleich von persönlichen Anfeindungen und Hassnachrichten.
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Energieverbrauch ab 2030 gedeckelt: In Deutschland ist Degrowth längst Gesetz

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2023 hat die damalige Ampel-Regierung das sogenannte Energieeffizienzgesetz beschlossen. Das mutiert zur tickenden Zeitbombe, wie aktuell die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt. Denn: Das Gesetz sieht einen fixen Energiedeckel ab dem Jahr 2030 vor – eine Energieverbrauchsgrenze, die für Unternehmen und Privatpersonen gilt. Dieses „Energiesparziel“ ist nur durch weiteren wirtschaftlichen Abstieg erreichbar.

Deutschlands grüne Ampelregierung schien es für logisch zu halten, dass angesichts explodierender Energiepreise Bürger und Unternehmen so viel unnötige Energie wie möglich verbrauchen. Anders ist das im 2023 beschlossenen EnEfG festgelegte Einsparziel wohl kaum erklärbar. Das Ziel dieses Gesetzes sei es, „den Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2030 um mindestens 26,5 Prozent auf einen Endenergieverbrauch von 1 867 Terawattstunden zu senken“, liest man da in § 4 („Energieeffizienzziele“). Zum Vergleich: Aktuell liegt er bei rund 2.100 Terawattstunden im Jahr. Bis zum Jahr 2045 soll der Endenergieverbrauch laut Gesetz gar um 45 Prozent gesenkt werden.

Damit ist „Degrowth“ in Deutschland gesetzlich längst vorgeschrieben. Laut Wirtschaftsverband DIHK ist dieser Energiedeckel nur erreichbar, wenn die Wirtschaftsleistung Deutschlands um knapp 9 Prozent im Vergleich zu 2024 schrumpft. Und das, wo Deutschlands Wirtschaft sich ohnehin auf dem absteigenden Ast befindet. Zwar gelingt es deutschen Firmen zurzeit, jährlich im Schnitt 1,7 Prozent mehr Energie einzusparen. Zur Erreichung der gesetzlichen Vorgabe müsste es aber mindestens 3,3 Prozent sein.

„Bleibt es bei dem starren Ziel, gefährdet das die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und unseren Wohlstand“, kritisiert DIHK-Chef Peter Adrian. Er fordert die Abschaffung des Energiedeckels: „Nach drei Jahren Rezession und Stagnation ist die Wirtschaft ohnehin stark geschwächt. Die Bundesregierung darf der Wirtschaft nicht immer neue Steine in den Weg legen.“

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm schließt sich der Kritik an: Der Energiedeckel sei „völlig sinnlos“ und lasse sich nur durch „Degrowth“ erreichen. Deutschland verliere durch die hohen Energiekosten bereits Produktion und Jobs: „Diese Entwicklung sollte man durch die Gesetzgebung nicht noch unnötig beschleunigen.“ Prof. Lars Feld von der Uni Freiburg forderte derweil, „sich von solchen planwirtschaftlichen Vorgaben zu verabschieden“.  

Im grünen Deutschland schienen (und scheinen) Deindustrialisierung und Stellenabbau das oberste Ziel zu sein. (Wieso dann Millionen „Fachkräfte“ importiert werden sollen, bleibt das Geheimnis der Politik.) Die Merz-Regierung will am Mittwoch eine leichte Entschärfung des Gesetzes auf den Weg bringen, doch angesichts der jüngsten Entwicklungen um das Heizungsgesetz, das keineswegs so entschärft wurde, wie man es den Bürgern verkaufen will, besteht bislang wenig Grund für Zuversicht. Einer Sprecherin von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche zufolge wird noch über die Entschärfung „beraten“, wie die „Bild“ berichtet.

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☐ ☆ ✇ TKP

Der EU-Widerrufsbutton: Ein kleiner Knopf mit großer Geschichte

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Online-Kaufen war einfach, Widerrufen nicht. Zwar waren viele Online-Händler überaus großzügig mit Rücksendungen und den Erstattungen, aber es gab auch eine Menge Schwarzer Schafe. Und wie es sich für eine aufmerksame Aufseherin gehört, hat die EU wieder zugeschlagen. Wer in einem Online-Shop einkauft, kennt das Prinzip: Ein paar Klicks, Zahlungsdaten eingeben, bestätigen — und der [...]

Der Beitrag Der EU-Widerrufsbutton: Ein kleiner Knopf mit großer Geschichte erschien zuerst unter tkp.at.

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Neues Heizungsgesetz: Millionen Mietwohnungen könnten vom Markt verschwinden

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Deutschland lockt unablässig mehr Menschen ins Land, verteuert den Bau neuer Häuser und Wohnungen, legt Eigentümern mit neuen Vorgaben und Regulierungen Steine in den Weg und treibt die Wohnkosten in die Höhe. Doch es scheint, als wäre die Wohnkrise im Land für die Politik noch nicht verheerend genug: Mit dem neuen Heizungsgesetz rollen unkalkulierbare Kosten auf Vermieter zu – mit der Konsequenz, dass viele in Zukunft lieber auf das Vermieten verzichten könnten.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Das geplante neue Heizungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung könnte Millionen Mietwohnungen vom Markt verschwinden lassen. Das befürchten der Eigentümerverband Haus & Grund und der Sozialverband SoVD. Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke rechnet mit einem Rückgang von bis zu drei Millionen Mietwohnungen.

„Die Kostenrisiken werden mit der neuen Regelung unkalkulierbar“, sagte Warnecke der „Bild“-Zeitung und betonte: „Wir werden vielen Vermietern deshalb nicht empfehlen können, ihre Wohnungen weiter zu vermieten.“

Hintergrund ist das neue Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Ihr Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll an die Stelle des vom früheren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) eingeführten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) treten. Damit sind Eigentümer nicht mehr verpflichtet, beim Einbau einer neuen Anlage diese mit mindestens 65 Prozent alternativen Energien zu betreiben.

ABER: Auch das neue Heizungsgesetz von Habeck-Nachfolgerin Reiche ist nicht ohne Tücken. Ab dem 1. Januar 2029 müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen zu einem wachsenden Anteil mit CO₂-neutralen Brennstoffen betrieben werden – die sogenannte „Bio-Treppe“. Zunächst gilt eine Mindestquote von zehn Prozent, die schrittweise steigen soll. Der genaue Pfad ist noch offen. Fest steht aber schon jetzt: Bio-Gas und Bio-Öl sind deutlich teurer als ihre fossile Brennstoffe.

Der springende Punkt: Vielfach ist der Einbau einer unterm Strich dann wahrscheinlich doch günstigeren Wärmepumpe technisch nicht realisierbar. Wer als Vermieter dennoch eine neue Gasheizung einbaut, muss sich nach dem geplanten Heizungsgesetz der Bundesregierung künftig an den laufenden Heizkosten der Mieter zur Hälfte beteiligen. Diese Kostenbremse soll vor hohen Nebenkosten schützen. Für viele Vermieter bedeutet diese Regelung aber nach Einschätzung des Verbands Haus & Grund ein finanziell nicht tragbares Risiko und dürfte vieleMietwohnungenn vom Markt verschwinden lassen.

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Energieeffizienzgesetz DIHK warnt: Der Energiedeckel wird der Wirtschaft den Rest geben

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Wollen bisher am Energiedeckel festhalten: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider.

Damit Deutschland die Vorgaben eines Klimagesetzes einhält, müsste die Wirtschaft um neun Prozent schrumpfen. Das hat die Industrie- und Handelskammer ausgerechnet. Es drohe ein nie dagewesener Arbeitsplatz- und Jobverlust.

Dieser Beitrag Energieeffizienzgesetz DIHK warnt: Der Energiedeckel wird der Wirtschaft den Rest geben wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

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☐ ☆ ✇ Report24

Nach Van Langenhove-Urteil – De Wever will Antirassismusgesetz überarbeiten

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Nach der irrsinnigen Verurteilung von Dries Van Langenhove für die Äußerung von simplen Fakten zu Migration und Kriminalität, rumort es in Belgien. Selbst Premierminister Bart De Wever hält es für notwendig, das Antirassismusgesetz zu überprüfen, weil es als Waffe gegen die Meinungsfreiheit und unliebsame Wahrheiten eingesetzt wird.

Während viele europäische Länder die Meinungs- und Redefreiheit unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Hass und Hetze“ (natürlich nur von „rechts“) immer weiter einzuschränken versuchen und dabei auch noch politische Unterstützung aus dem Eurokraten-Brüssel erhalten, scheint man im echten, belgischen Brüssel eine andere Grundhaltung zu diesem Thema zu haben. Die Welle der Entrüstung, die nach der Verurteilung des Rechtsaktivisten und Ex-Abgeordneten Dries Van Langenhove wegen dessen Verbreitung von migrationskritischen Fakten (Report24 berichtete) durch das Land zog, erhielt auch die Aufmerksamkeit der belgischen Regierung.

Premierminister Bart De Wever (N-VA), selbst flämischer Patriot, kündigte daraufhin an, dass er eine Überprüfung des Antirassismusgesetzes von 1981 unterstütze. Ihm zufolge dürfe die Meinungsfreiheit nur so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Eine klare Ansage, die bei den zensurgeilen Linken wohl kaum auf Wohlwollen stoßen dürfte, stehen diese ja für Sprachverbote, Empörungsnormen und Gesinnungsprüfungen.

In der Abgeordnetenkammer erklärte De Wever, dass die beste Waffe gegen eine schlechte Idee eine bessere Idee sei. Worte sollten mit Worten bekämpft werden, nicht mit einem Gerichtsverfahren, solange niemand zur Gewalt aufruft. Mehr noch stellt sich De Wever mit seiner Ankündigung hinter seinen Parteikollegen, den Kammerpräsidenten Peter De Roover, welcher ebenfalls eine Überprüfung des Gesetzes forderte.

Der Abgeordnete des Vlaams Belang (VB), Alexander Van Hoecke, erklärte dem Parlament daraufhin, dass seine Partei bereits einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorbereitet habe und auf die Unterstützung anderer Parteien dafür hoffe. Problematisch an diesem Gesetz ist, dass es quasi als Gummiparagraph beschlossen wurde, welcher den Richtern einen zu großen Spielraum für Interpretation lässt. Die persönliche politische Ausrichtung der Richter selbst wird dadurch entscheidend, was in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht sein sollte.

Auch wenn sich De Wevers zentristischer frankophoner Koalitionspartner Les Engagés (LE) gegen eine solche Überprüfung des Gesetzes stellt, könnte ein freies Spiel der politischen Kräfte im stark fragmentierten belgischen Parlament eine entsprechende Novellierung des Gesetzes durchaus ermöglichen. Beginnt die freiheitliche Reconquista Europas, die verstärkte Wertschätzung von Meinungs- und Pressefreiheit, nun ausgerechnet in Brüssel, wo das Eurokraten-Regime eben genau die gegenteilige Politik verfolgt?

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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Urteil in Belgien „Selbst wenn alles stimmt“: Migrationskritiker Van Langenhove verurteilt

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Dries Van Langenhove im Gerichtsgebäude von Gent. Reportern gegenüber kündigt er weitere Maßnahmen an. Es ging um Memes.

Ein belgisches Gericht verurteilt den Ex-Abgeordneten Van Langenhove wegen einer migrationskritischen Vorlesung. Die brisante Begründung: Selbst wissenschaftlich gestützte Aussagen können strafbar sein.

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☐ ☆ ✇ apolut

Uncut #70: Heute mit Jürgen Elsässer | Merz will die Rente abwracken!

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Uncut #70: Heute mit Jürgen Elsässer | Merz will die Rente abwracken!
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Uncut #70: Heute mit Jürgen Elsässer | Merz will die Rente abwracken!

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.“

Mit diesem Credo ist das wöchentliche apolut-Format UNCUT im wesentlichen auf den Punkt gebracht.

Die apolut-Redaktion stellt einmal die Woche einem bekannten Influencer – diese Woche Jürgen Elsässer – eine Handvoll Fragen, die in der öffentlichen Debatte aktuell die Top-Themen markieren. Dann erhalten wir dazu völlig subjektive Antworten und stellen diese online. That’s it.

Im Anschluss setzten wir auf eine lebhafte Diskussion bei den Konsumenten des Formates, denn die von uns veröffentlichten Antworten entsprechen in der Regel nicht dem aktuellen Mainstream-Narrativ, noch geben sie vor, DIE Wahrheit zu sein.

Sie geben jede Woche die subjektive Meinung des Befragten zum besten. Und damit das Meinungsspektrum möglichst breit bleibt, wechseln jede Woche die Befragten.

Wir wünschen gute Unterhaltung und spannende Diskussionen an den Stammtischen und in den Foren!

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Entkernen, Umfunktionieren und (feindlich) Übernehmen – Warum die heutige Bundesrepublik Deutschland (so gut wie) nichts mehr mit der ‚Bonner Republik‘ zu tun hat

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Die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Land gleichen Namens, das zwischen 1949 und 1990 existierte, nur noch den Namen gemeinsam. Auf den ersten Blick fällt das allerdings nicht auf – weil die Fassaden noch stehen. Die heutige Bundesrepublik ist nichts anderes als ein komplett entkernter Altbau. Von Leo Ensel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ich habe lange gebraucht, bis es mir langsam dämmerte. Und auch jetzt tue ich mich immer noch schwer, mental und – vor allem! – gefühlsmäßig in der neuen Realität, in der ich mich eher tastend voranbewege, anzukommen. Aber im Millimetertempo wird mir immer deutlicher, dass dieses Land, das sich nach wie vor „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, mit dem Land gleichen Namens, in dem ich die Hälfte meines Lebens – von 1954 bis 1990 – verbracht habe, kaum noch identisch ist.

Hälfte des Lebens

Aufgewachsen als „Kind des Rheines“ bin ich mit einer dort nicht untypischen Mentalität. Ulrike Guérot hat sie für sich selbst einmal so auf den Punkt gebracht: „Rheinisch, katholisch und europäisch“. Wobei „europäisch“ für mich, ich vermute: wie für Frau Guérot, sich außenpolitisch in erster Linie auf den nahen ehemaligen „Erbfeind“ bezog, innenpolitisch aber auch eine Skepsis – nein: ein starkes mentalitätsmäßiges Fremdeln bis hin zur emotionalen Abneigung – gegenüber jeglichem „Preußentum“ signalisierte. (Paris war – und ist – uns Rheinländern nicht nur geographisch näher als Berlin.)

Natürlich lebten wir in der alten Bundesrepublik nicht auf einer ‚Insel der Seligen‘: Alte Nazis, geläutert oder auch nicht, waren lange noch präsent – als Lehrer, Ärzte, Richter, Professoren, Städteplaner, Journalisten, höhere Verwaltungsbeamte und Politiker. (Manchmal kam es per Zufall raus, oft auch gar nicht – jedenfalls bis zum Tod der betreffenden Personen.) Ab 1972, noch unter Bundeskanzler Willy – „mehr Demokratie wagen!“ – Brandt, legte sich der sogenannte „Radikalenerlass“ für anderthalb Jahrzehnte wie Mehltau über mehrere Generationen von Hochschulabsolventen. Die terroristische RAF auf der einen sowie Bundesregierung, Polizeiapparat und Bundesbehörden auf der anderen Seite verkrallten sich in den Siebzigerjahren, mit Klimax im ‚Deutschen Herbst‘ 1977, dramatisch zu einer blutigen ‚Folie à deux‘. Um Atomkraftwerke wurden zwischen Polizei und Demonstranten wahre Schlachten ausgetragen, und die Stationierung von atomar bestückten Mittelstreckenraketen trieb in den Achtzigerjahren zeitweise über eine Million Menschen, darunter auch mich, auf die Straßen.

Trotz alledem hatte ich aber, bei aller Kritik, im tiefsten Winkel meiner Seele doch ein nahezu unausrottbares ‚politisches Urvertrauen‘ in unseren Staat: Ein vernünftiges Grundgesetz, mit dem ich mich identifizieren konnte; ein im Prinzip funktionierender Rechtsstaat, bei dem die Chancen, am Ende doch Recht zu bekommen, nicht gering waren; nicht zuletzt eine in den Siebziger- und Achtzigerjahren immer stärker angewachsene Zivilgesellschaft in Gestalt der (damals) Neuen Sozialen Bewegungen, besonders der Friedens- und Umweltbewegung – und das Problem der alten Nazis würde sich ja früher oder später eh von selbst, sprich: biologisch, erledigen.

Als die Mauer fiel, Deutschland völlig unerwartet wiedervereinigt war und parallel dazu die tödlichen, atomar bestückten Mittelstreckenraketen abgezogen und restlos verschrottet wurden, als der Kalte Krieg (wie es schien) beendet war, als die neue Bundesrepublik Deutschland sich auf einmal „von Freunden umzingelt“ in einem völlig veränderten Europa wiederfand, da spürte ich in mir eine große Euphorie: Jetzt, nachdem der Kalte Krieg so glücklich beendet ist, jetzt bauen wir das Gorbatschow‘sche ‚Gemeinsame europäische Haus‘ auf! Jetzt versöhnen wir uns – wie damals mit unserem ‚Erbfeind im Westen‘ – auch mit den Völkern im Osten. Jetzt ist ja vielleicht sogar Kants „Ewiger Frieden“ in Reichweite gerückt …

Tableau.

Ein irritierter Blick nach dreieinhalb Jahrzehnten

Machen wir einen kühnen – und reichlich kühlen – Sprung in die Gegenwart! Und schauen wir uns dieses Land nochmals mit altbundesrepublikanischen Augen an.

Da ist zunächst die Parteienlandschaft. Alle sind sie noch da. (Zwei, davon eine täglich größer werdende, sind noch hinzugekommen.) Schaut man allerdings genauer hin, so stellt man irritiert fest:

„Die CDU ist nicht mehr christlich, die SPD ist nicht mehr die Partei der Arbeiter. Die Liberalen sind nicht mehr liberal und die Grünen schon lange nicht mehr grün im Sinne einer ehrlichen Umweltpolitik [und erst recht nicht mehr antimilitaristisch]. Und die in Gendersprache, Cancel-Culture und ‚offene Grenzen für alle‘ verliebte Linke ist alles Mögliche, nur nicht links in der Tradition der Arbeiterbewegung.“

So hat es Oskar Lafontaine neulich auf den Begriff gebracht. (Am eklatantesten trifft dies natürlich auf die um exakt 180-Grad gewendete ehemalige Ökopax-Partei zu, die sich heute an Kriegsgeilheit von niemandem übertreffen lässt.)

Als Zweites ein Blick auf die Medienlandschaft. Auch hier sind alle Leitmedien der alten Bundesrepublik nach wie vor präsent: vom Bayernkurier, Welt und FAZ über Süddeutsche und Frankfurter Rundschau bis hin zur antiautoritären taz. „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ präsentieren sich wie einst im charakteristischen Blau, „heute“ und „heute journal“ senden immer noch zu denselben Tageszeiten. Schaut und hört man aber auch hier schärfer hin, so realisiert man verblüfft: Eine tatsächliche Meinungsvielfalt existiert nicht mehr! Ob FAZ oder taz – was die wirklich relevanten Themen angeht, so steht überall dasselbe. (In der taz lediglich einen Tick salopper und – selbstverständlich! – streng gegendert.)

Es gibt auch noch eine linke Szene. (Zumindest ein Milieu, das sich ‚irgendwie‘ als links versteht und so präsentiert.) Der genauere Blick offenbart allerdings, dass man sich hier fast nur noch mit Identitätsfragen oder der skurrilsten Inszenierung der exotischsten erotischen Neigung beschäftigt. Die Eigentumsfrage und Fragen der sozialen Gerechtigkeit dagegen spielen so gut wie keine Rolle mehr. Dementsprechend erscheint diese – jeglichem Antimilitarismus abholde – Lifestyle-Linke (wie deren alt gewordene Hauspostille) auch nur bei oberflächlicher Betrachtung als aufmüpfig. In Wirklichkeit ist sie genau die „Linke“, die dem globalisierten Kapital nicht gefährlich wird, ihr Habitus geradezu die unabdingbare Voraussetzung, um in diesem Staat Karriere zu machen.

Einen Lift auf dem schnellen Weg nach oben – zumindest aber ein komfortables Zwischenlager für sonst arbeitslose Geistes- und Sozialwissenschaftler – bilden (neben den zahlreichen transatlantischen Organisationen) sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Ja, die gibt es nicht nur noch – sie sind in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten sogar wie Pilze aus dem Boden geschossen! Wo allerdings in den Achtzigerjahren noch erbittert über „Staatsknete“ gestritten wurde, stellen sie sich heute allesamt als staatlich, nein: oft sogar regierungsamtlich, alimentiert heraus.

Und nicht nur das: Viele von ihnen betreiben nicht allein eine, mit rund 200 Millionen Euro jährlich geförderte, Fortsetzung der Regierungspolitik mit anderen Mitteln. Sie entpuppen sich vielmehr als der – nur notdürftig getarnte – verlängerte Arm der Staatsgewalt fürs Grobe, sprich: sie operieren, vorsichtig gesprochen, schlicht am Rande der Legalität. Sogenannte „Antifeministische Meldestellen“ sammeln, staatlich gefördert, „Fälle, unabhängig davon, ob sie angezeigt wurden und unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand erfüllen oder unter der sogenannten Strafbarkeitsgrenze liegen.“ Ähnliches gilt für sogenannte „Anti-Hate Speech“- und andere Vereinigungen. (In Summa die neubundesrepublikanische Version des ehemaligen Vereins „Horch & Guck“ – kurz: eine, diesmal ‚zivilgesellschaftlich‘ outgesourcte, „Stasi 2.0“.) Und selbsternannte, mit bundesdeutschen oder EU-Gütesiegeln geadelte „NGOs“ verbreiten unter dem Etikett „Bekämpfung von Fake News“ selber Desinformation. – Mit einem Wort: Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ erweist sich als klassischer Etikettenschwindel, der umgehend durch „GONGO“ (Government-Organized Non-Governmental Organization) ersetzt werden sollte!

Ob der Rechtsstaat im Großen und Ganzen noch funktioniert, das wage ich nicht zu beurteilen. Wohl aber, dass ein Grundprinzip jeglicher Demokratie gerade höchst elegant ausgehebelt wird: die Meinungsfreiheit! Und damit kommen wir zur atemberaubenden Degeneration jener supranationalen Institution, die einst Hoffnung aller weitsichtigen und friedliebenden Geister auf diesem Kontinent war. Die Europäische Union, gegründet als Friedensprojekt, als nationenübergreifende Lehre aus zwei blutigen Weltkriegen, ist nicht nur nach außen zu einer rasenden Kriegsfurie verkommen. Sie verwandelt zudem nach innen unliebsame Staatsbürger völlig willkürlich in aller Rechte beraubte Paria und katapultiert sie somit – alle geheiligten Werte und sämtliche Prinzipien der vom europäischen Kontinent ausgegangenen Aufklärung ignorierend – schnurstracks zurück ins Mittelalter! Als Vogelfreie. Der geniale Trick: Bei den Willkürmaßnahmen des „Rats der Europäischen Union“ handelt es sich nicht etwa um Strafen (selbst wenn die Sperrung der Konten, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und das Verbot der Unterstützung durch Dritte im Worst Case auf eine ‚Todesstrafe auf Raten‘ hinauslaufen), sondern um „außenpolitische Abwehrmaßnahmen“ – weshalb ihnen auf dem nationalen Rechtsweg, sollte er noch funktionieren, auch gar nicht beizukommen ist!

Kurze Kinderfrage: Ist ein Staat, in dem (genauer: über den und dessen Bürger hinweg) die Meinungsfreiheit (bekanntlich immer die ‚Freiheit der Andersdenkenden‘) par ordre du mufti einfach suspendiert werden kann, indem supra-nationale Akteure diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, schlicht kaltstellen – ist ein solcher Staat eigentlich noch eine Demokratie?

Und was ist mit dem Grundgesetz, einer dezidiert dem Frieden verpflichteten Verfassung, wenn dieses Land, Totalverweigerung in Sachen Diplomatie betreibend, sich nun fröhlich zur größten konventionellen Militärmacht auf dem westeuropäischen Kontinent aufschwingt, deren Politiker und Leitmedien tagtäglich schriller in Richtung Krieg blasen – und dies in einem zusehends kriegstüchtiger werdenden Bündnis, das noch zu altbundesrepublikanischen Zeiten ausschließlich der Verteidigung verpflichtet war?

Entkernt

Warum fällt all das auf den ersten Blick so wenig auf? Warum sieht die neue Bundesrepublik Deutschland, oberflächlich betrachtet, der Bonner Republik immer noch so ähnlich?

Weil die entsprechenden Institutionen eben nicht abgerissen, sondern entkernt wurden! Das Land, in dem ich mittlerweile die zweite Hälfe meines Lebens verbracht habe, kommt mir immer mehr vor wie ein komplett entkernter Altbau: Die Fassaden stehen noch. Aber wer wissen will, was sich hinter ihnen tatsächlich verbirgt, darf sich davon nicht blenden lassen.

Oder in einem anderen Bild: Die meisten Institutionen und Organisationen – allen voran unsere privaten und öffentlich-rechtlichen Leitmedien, Arm in Arm mit einer einstmals pazifistischen Partei, sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die sich als ‚links‘ präsentierende Szene, nicht zu vergessen die von Tag zu Tag aggressiver auftretenden realen Institutionen der Macht: Armee, NATO und Europäische Union – alle kommen sie mir vor, als seien sie zwischenzeitlich geräuschlos umfunktioniert und (feindlich) übernommen worden. Mein einstiges ‚politisches Urvertrauen‘ ist mir jedenfalls restlos abhandengekommen.

Wie gesagt: Es sieht manchmal noch fast so aus wie früher. Weil die Fassaden noch stehen. Wohlgemerkt, die Fassaden!

Mit freundlicher Genehmigung von Globalbridge.

Titelbild: Etikettenschwindel – und (noch vergleichsweise harmloses) Symbol für die neue Bundesrepublik Deutschland: Das Braunschweiger Schloss. Hinter der historischen Fassade verbirgt sich nicht etwa ein Schloss, sondern ein Einkaufszentrum! Quelle: Marc Venema / shutterstock.com

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Vogelfrei in Europa im Jahr 2026 – Anhörung zu den EU-Sanktionen gegen Journalisten im Europäischen Parlament

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Am 7. Mai 2026 luden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide Bündnis Sahra Wagenknecht/BSW) gemeinsam mit Danilo Della Valle (MdEP der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung) zu einer Anhörung im Europäischen Parlament mit dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ ein. Die Veranstalter diskutierten mit Experten und Betroffenen die bedenkliche Vorgehensweise der EU (bzw. der Mitgliedstaaten) Außenwirtschaftssanktionen einzusetzen, um kritische Journalisten unter Druck zu setzen und zum Schweigen zu bringen. Ein Artikel von Maike Gosch.

Externer Inhalt

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Als Referenten waren dabei der deutsche Journalist Hüseyin Doğru (per Videoschaltung aufgrund der Sanktionen), der seit Mai 2025 sanktioniert ist, Juan Branco, ehemaliger Rechtsberater von Julian Assange und jetzt Anwalt der seit Juni 2025 sanktionierten Schweizer Aktivistin Nathalie Yamb, sowie die Juristin Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin für Internationales Recht und Sanktionsexpertin an der Universität Utrecht.

Das war wirklich ein Geschehen wie in einem Roman von Kafka“, so beschrieb Firmenich in der Einführung zur Veranstaltung ihre Versuche, dem sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen. Sie habe über 40 Telefonate mit deutschen Behörden und Ministerien geführt, um herauszubekommen, wer überhaupt zuständig für eine Ausreisegenehmigung sein könnte, und es am Ende nicht geschafft, auch nur hierüber Klarheit zu bekommen. Doğru blieb aus diesem Grund in Berlin und konnte nur per Videoschaltung an der Anhörung teilnehmen (s. hierzu auch Florian Warwegs Artikel in der OAZ).

„Ich denke, dass es notwendig ist, hierüber [die Sanktionen und ihre Auswirkungen, Anm. d. Red.] eine Debatte zu führen, da viele Leute sich überhaupt nicht vorstellen können, dass es solche Situationen gibt in der Europäischen Union, die selber ja immer so tut, als wäre sie für Pressefreiheit, für Meinungsfreiheit, ein Symbol für Rechtsstaatlichkeit und für demokratische Prinzipien“, so Ruth Firmenich weiter.

Als erster Sprecher hielt Hüseyin Doğru eine eindringliche Rede. Er erwähnte zunächst die absurde Situation, dass er als Journalist nicht einmal die Möglichkeit habe, zu einer Veranstaltung zu Pressefreiheit des europäischen Parlaments zu reisen. Kurz erwähnte er die schwierige Situation, in die die Sanktionen ihn persönlich wie auch seine Frau und Kinder bringen – und darüber hinaus alle anderen Menschen, die ihn materiell in dieser Notlage unterstützen wollen, kriminalisieren.

Dann machte er aber deutlich, dass er nicht seine persönlichen Probleme in den Vordergrund stellen möchte, sondern darüber sprechen wolle, was sein Fall und die Fälle der anderen sanktionierten Journalisten und Autoren über den Zustand der Demokratie bzw. ihres Zerfalls in Europa enthüllen. „Ein Sanktionsregime, das jemanden ohne Gerichtsverfahren schuldig spricht, ist kein ‘Schild‘ der Demokratie, sondern ihr Friedhof.“ (Dies in Anspielung auf das Programm „Democracy Shield“ der EU.)

„Die EU-Sanktionen wurden nicht für einen Fall wie meinen geschaffen. Sie sind im Zusammenhang mit der Praxis von Wirtschaftsembargos und außenpolitischen Zwangsmaßnahmen entstanden. (…) Sie wurden nicht als Instrument zur Disziplinierung von Journalisten oder von innenpolitischer Meinungsunterdrückung konstruiert – zumindest bis jetzt“, so Doğru weiter.

Auch die Vorträge von Juan Branco, dem Anwalt von Nathalie Yamb, und der Juristin Alexandra Hofer über die rechtliche Situation und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Sanktionsregime gaben zusätzliche wichtige Informationen über die aktuelle Situation und die historische Entstehung dieses Instruments.

Abschließend schlug Michael von der Schulenburg einen großen Bogen und ordnete die aktuellen Repressionsmaßnahmen in den größeren geopolitischen Zusammenhang ein, nämlich in die Entwicklung des Niedergangs der westlichen Vorherrschaft und der Entstehung einer multipolaren Welt. Er wies darauf hin, dass der Westen aktuell das internationale Recht zerstöre und damit einen seiner eigenen wichtigsten Beiträge zum Fortschritt vernichte. Und er fügte hinzu, dass mit der Zerstörung des internationalen Rechts der Westen sich selbst zerstöre. Denn wenn man das Recht aushebelt, gelte die Macht des Stärkeren – und der Westen sei nicht mehr die stärkste wirtschaftliche oder militärische Macht, wenn man auf den Krieg in der Ukraine oder den Krieg gegen den Iran schaue, wo der Westen seiner Ansicht nach aktuell verliere.

Es wurde deutlich, dass es sich bei dem Einsatz der Sanktionen gegen Journalisten, Autoren und Aktivisten wie Nathalie Yamb um politische Manöver handelt – die vermutlich auch nur politisch erfolgreich bekämpft werden können. Der juristische Weg, den alle Betroffenen auch beschreiten, ist langwierig, ineffektiv und führt in die kafkaeske Nebelwelt, die Ruth Firmenich am Anfang schilderte.

Gegen die Aushebelung unserer nationalen Grundrechtsordnung sowie des europäischen und internationalen Rechts werden rechtliche Verfahren aber vermutlich kein effektives Mittel sein, da die zerstörerischen Folgen gerade politisch gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden. Es braucht eine politische Wende in Deutschland und auf EU-Ebene, um den gesamten Kurs umzusteuern. Ob das gelingt, steht noch in den Sternen. Dennoch ist es ermutigend, so viele vernünftige und kluge Köpfe zu sehen, die sich um den Erhalt unserer europäischen Rechtsordnung und Werte bemühen. Sie sind das wahre „Democracy Shield“, das die EU-Akteure aktuell behaupten zu sein.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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Staatsfunk deklariert Deutsche am Grundgesetz-Jubiläum zu „Nicht-Migranten“

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Zum 77. Jahrestag des Grundgesetzes liefert die ARD eine „interessante“ Vorstellung von Journalismus ab. In einem Beitrag der Tagesschau degradiert der gebührenfinanzierte Rundfunk die einheimische Bevölkerung zu bloßen „Nicht-Migranten“. Garniert wird diese staatstragende Idylle mit Phrasen von Bundespräsident Steinmeier und einer Aktivistin der „Omas gegen Rechts“.

Ausgerechnet zum „Geburtstag“ des deutschen Grundgesetzes präsentiert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk von seiner links-woken Seite. Die Tagesschau berichtete am Samstag über einen sogenannten Mitmachtag in Potsdam, bei dem Plastik gesammelt und Tomaten gepflanzt wurden. Die Sprecherin verpackte das Geschehen in eine bezeichnende Formulierung, als sie zusammenfasste, dass sich dort „Migranten und Nicht-Migranten“ im Austausch befänden. Das Wort „Deutsche“ scheint beim Zwangsgebührensender unerwünscht zu sein. Man definiert die Bürger (und Gebührenzahler) des eigenen Landes offenbar lieber ausschließlich über den fehlenden Migrationshintergrund.

Als Protagonistin begleitete der Sender die 82-jährige Heide Simm, die laut Beitrag im Weltladen arbeitet und ehrenamtlich bei Deutschkursen aushilft. Dem Zuschauer wird dabei (so ein Bericht von Nius) vorenthalten, dass es sich bei Simm um ein lokales Mitglied der linken Gruppierung „Omas gegen Rechts“ handelt. Dieser eigentlich durchaus relevante politische Hintergrund wurde ausgeblendet, um das Bild der einfachen Bürgerin aus der Mitte der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.

Den passenden Rahmen für diese Inszenierung lieferte Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident nutzte das Jubiläum, um das Ehrenamt zum Rückgrat der Demokratie zu erklären. Doch dass das Grundgesetz eigentlich auch dazu geschaffen wurde, dem Staatsapparat enge Grenzen zu setzen und den Bürgern umfassende rechtsstaatliche Freiheiten (inklusive der Meinungs- und Gewissensfreiheit) zu gewähren, spielt offensichtlich keine Rolle. Stattdessen sollen die „Nicht-Migranten“ (also die Deutschen) gefälligst im Ehrenamt den Migranten helfen.

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Die Klimakatastrophe ist abgesagt – der Raubzug geht weiter. Politik und Medien machen mit.

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Am 20.5.26 hatte die AfD eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragt, die zeigen sollte, wie der Bundestag auf die Rücknahme des „Katastrophenszenarios RCP 8.5“ reagiert.

von Michael Limburg

Die mediale Berichterstattung nach der AfD-Aktuellen Stunde am 20. Mai 2026 war sehr verhalten und folgte weitgehend dem üblichen Polarisierungsmuster. Sie war damit sehr überschaubar. Die AfD hatte dies Stunde gewünscht, weil das IPCC/CMIP7-Rahmenwerk das extreme Emissionsszenario RCP 8.5 (bzw. SSP5-8.5) künftig nicht mehr als plausibles Worst-Case-Szenario verwendet. Wissenschaftler (u. a. Detlef van Vuuren et al. Wie auch Stefan Rahmstorf vom PIK) stuften es als unrealistisch ein – vor allem wegen des Erfolgs erneuerbarer Energien (was grottenfalsch ist, siehe Bild Emissionen und Kasten unten) und veränderter Emissionsverläufe. (Die Industrie geht pleite oder wandert ab)

Das Thema wurde daher nicht zu einem großen Leitartikel-Thema, sondern wurde eher wenig in Wissenschafts- und Politikrubriken behandelt. Es erreichte auch keine riesige Leitartikel-Welle oder tagelange Dominanz in den Nachrichten.

Doch der vermeintliche Erfolg der „Erneuerbaren“ ist – wie immer bei den Altparteien – total an der Wirklichkeit vorbei:

Denn nur etwa 2,8 % (Solar ca. 1,3 %, Wind ca. 1,5 %) der weltweiten Primärenergie im Jahr 2024 aus Wind und Solarengie zu Strom gewandelt. Laut dem Energy Institute Statistical Review of World Energy 2025 (neue Physical-Energy-Content-Methode, die den tatsächlichen Energieinhalt misst):

  • Wind: 1,5 % (9,04 EJ)

  • Solar: 1,3 % (7,72 EJ)

  • Zusammen: ca. 2,8 %

Was genau passiert ist?

Der Kern der Debatte: Die AfD (vor allem Karsten Hilse) nutzte die Stunde, um RCP 8.5 als „Horrorszenario“ und „größten Betrug der Menschheit“ zu bezeichnen, das jahrelang zur Panikmache und Rechtfertigung teurer Maßnahmen gedient habe. Sie forderten Konsequenzen für Politik, Gerichte (z. B. BVerfG-Urteil) und Medien. Die anderen Fraktionen (Union, SPD, Grüne und Linke) sahen darin vor allem einen Beleg für die Wirksamkeit von Klimaschutz: Weil Erneuerbare so erfolgreich seien, sei das Worst-Case-Szenario unrealistisch geworden – also kein Grund, die Politik zu ändern. (Siehe Beispiel Mark Helferich Klimasprecher der CDU bei EpocchTimes und Apollo und Kasten oben)

Hier das Beispiel von Apollo.

Andere Szenarien mit deutlicher Erwärmung (bis ca. 3–3,5 °C) würden jedoch bestehen bleiben. Beim fast leeren Bundestag – in der hitzigen Debatte (Siehe Bild oben) sagte Karsten Hilse (AfD), RCP 8.5 sei ein „Horrorszenario, das nie plausibel war“, das jahrelang zur Panikmache, zur Rechtfertigung teurer Maßnahmen und sogar im BVerfG-Urteil 2021 gedient habe. Er sprach vom „Ende des größten Betrugs der Menschheit“ und forderte Konsequenzen für Politik, Medien und Gerichte. Die Union solle sich von „Sozialisten und Kommunisten“ lösen.

Screenshot Nius

Der Welt-Untergang ist abgesagt. Bitte weiterverbreiten: Die bisherigen Horrorszenarien des Weltklimarates wurden von seinen eigenen Wissenschaftler kassiert (sie werden im Artikel in European Geosciences Union (van Vuuren und 43 andere) als inplausibel…

— Vahrenholt (@FritzVahrenholt) May 13, 2026

Wichtige Medienberichte

  • Süddeutsche Zeitung (SZ): Ausführlicher Bericht, der das wissenschaftliche Update erklärt (RCP 8.5 wird als nicht mehr plausibel eingestuft). Sie betont, dass das neue Szenario „trotzdem düster“ aussehe und stellt die AfD-Debatte in den Kontext von Trump und „Welle schlagen“. Typisch SZ: Wissenschaftlich fundiert, aber mit klarer Einordnung gegen rechte Instrumentalisierung.
  • Bundestag-eigene Dokumentation: Neutrale Zusammenfassung der Positionen, die zeigt, wie kontrovers es zuging.
  • taz / linke Medien: Betonen, dass die Streichung des Extremszenarios gerade ein Erfolg der Klimapolitik sei (siehe oben). Die AfD wird als „Hetzer“ gegen Klimaschutz dargestellt. Keine Entwarnung, sondern „Lichtblick durch Erneuerbare“.
  • AfD-nahe / rechte Medien (z. B. über AfD-Kanäle, Telegram etc.): Große Feier als „Ende des Betrugs“, Forderung nach Abschaffung von CO₂-Abgabe etc.
  • Öffentlich-rechtlich (phoenix, ARD Mediathek): Es gab Livestreams und Zusammenfassungen der Debatte, aber keine riesige Nachberichterstattung.
  • Nur die Alternativen Medien wie Achgut, Apollo, Tichys Einblick oder Nius gaben dem Thema breiten Raum.

Gesamteindruck

Die etablierten Medien haben das Thema nicht ignoriert, aber auch nicht groß aufgebauscht. Was bei diesem Thema ab zwingend gewesen wäre. Es wurde eher klein gehalten. Man nannte es einen taktischen AfD-Vorstoß und behandelte es als wissenschaftliche Feinjustierung, nicht als game changer für die deutsche Klimapolitik.

Viele Berichte betonen: „Kein Grund zur Entwarnung, andere Szenarien bleiben ernst. “Typisch für hochpolitisierte Themen in Deutschland: Linke/ Mainstream-Medien rahmen es als „AfD versucht, Klimaschutz zu diskreditieren“, während die AfD es als Beweis für jahrelange Übertreibung sieht. Große Aufregung blieb aus – zwei Tage später war das Thema schon wieder etwas abgeflaut.

 

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Stoppt die Mais- und Öllobbyisten – noch mehr Ethanol ins Benzin zu mischen!

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Climate Depot, Alex Epstein

Die Maislobby, unterstützt von zahlreichen Öllobbyisten, drängt auf ein Gesetz zur Ausweitung der Ethanolbeimischungspflicht. Dies soll durch 1) eine Lockerung der Luftreinhaltebestimmungen und 2) die Ausweitung der Beimischungspflicht auf kleine Raffinerien erreicht werden. Dadurch werden die Kraftstoffkosten steigen.

Morgen stimmt der Kongress über den absurd benannten „Nationwide Consumer and Fuel Retailer Choice Act“ ab, der die unmoralische und kostspielige Vorgabe der Regierung erweitert, dass wir Milliarden Gallonen mehr Maisethanol konsumieren müssen, als wir freiwillig wählen würden.

Der neue Gesetzentwurf erweitert die Ethanolquote dauerhaft um

  1. Die Lockerung der Luftreinhaltebestimmungen durch den Kongress, die derzeit die Menge an Ethanol regulieren, die zwangsweise in unsere Autos eingespritzt werden darf.
  2. Dies zwingt mehr kleine Raffinerien zur Einhaltung der Vorgabe, indem ihre „Ausnahmeregelungen für kleine Raffinerien“ deutlich eingeschränkt werden.

Die Befürworter einer Ausweitung der Ethanolbeimischungspflicht haben nicht nur die Frechheit, so zu tun, als würden sie die Freiheit vergrößern, während sie sie in Wirklichkeit einschränken, sondern sie geben auch vor, die Kraftstoffpreise senken zu können, obwohl eine Ausweitung der Ethanolbeimischungspflicht die Preise tatsächlich nur erhöhen kann.

Hier erfahren Sie, warum die Ethanolbeimischungspflicht die Kraftstoffkosten erhöht, ohne Vorteile zu bringen (außer für Maisbauern und Lobbyisten), und warum eine Ausweitung der Beimischungspflicht die Kraftstoffkosten nur noch verschlimmern wird.

Die Ethanolbeimischungspflicht verteuert Kraftstoffe direkt, da sie uns zwingt, Ethanol zu kaufen, auch wenn es teurer ist.
Jährlich werden dem Benzin rund 7,5 Milliarden Gallonen Ethanol beigemischt, die auf einem freien Markt wahrscheinlich nicht verwendet würden (vorausgesetzt, der Großteil des Benzins wäre auf einem freien Markt E5). Wenn Ethanol also teurer ist als Benzin, erhöht die Beimischungspflicht die Kosten um das 7,5-Milliardenfache der Preisdifferenz zwischen Ethanol und Benzin.

Im Jahr 2025, als Ethanol etwa 40 bis 50 Cent pro Gallone teurer war als Benzin im Großhandel (nach Berücksichtigung der geringeren Energiedichte von Ethanol), könnten die zusätzlichen Ersatzkosten durch die Ethanol-Subvention auf über 3 Milliarden Dollar bzw. über 2 Cent pro Gallone geschätzt werden.

Die Befürworter der Ethanolbeimischungspflicht weisen gerne darauf hin, dass Ethanol billiger sein kann als Benzin, wenn die Ölpreise hoch sind – wie es derzeit der Fall ist.

Ein geringfügiger Vorteil durch günstigeres Ethanol würde sich jedoch in einem freien Kraftstoffmarkt ohne Vorgaben ergeben – da Händler und Verbraucher frei zwischen höheren Ethanolbeimischungen wählen könnten, wenn diese günstiger wären. Dennoch hat die Maislobby Vorschläge zur Kraftstofffreiheit wiederholt abgelehnt.

Ein neues E15-Gesetz würde in diesem Jahr keinen Unterschied bei den Preisen machen, da das geltende Recht es der Bundesregierung bereits erlaubt, E15 ganzjährig im Einzelfall zuzulassen – und dies hat sie in diesem Jahr auch schon getan.

Die Ethanol-Lobbyisten wollen die ganzjährige Zulassung von E15 durch den Kongress nur deshalb, um die Ethanolquote dauerhaft auszuweiten, damit wir immer viel Ethanol kaufen müssen – egal wie teuer es ist.

Die Ethanolbeimischungspflicht verteuert Benzin um bis zu 0,30 US-Dollar pro Gallone, da Raffinerien gezwungen sind, teure Biokraftstoffzertifikate zu erwerben, deren Kosten an uns weitergegeben werden.
Die Beimischungspflicht hat Raffinerien zu erheblichen Investitionen in Ethanoltransportsysteme und Ethanolmischanlagen veranlasst, die sich bisher auf mehrere Milliarden Dollar belaufen. Um E15 anbieten zu können, müssten einige Tankstellen Modernisierungen vornehmen, deren Kosten sich auf 13.000 bis 71.000 US-Dollar belaufen.

Kleinere Raffinerien, die sich die teure Infrastruktur zur Ethanolbeimischung oft nicht leisten können, sind gezwungen, sogenannte RINs (Renewable Fuel Notations) von Raffinerien zu kaufen, die zusätzlich Ethanol beigemischt haben. Diese Biokraftstoffzertifikate stellen eine Kostenbelastung dar, die größtenteils über höhere Kraftstoffpreise an die Verbraucher weitergegeben wird.

Eine kleine Raffinerie mit einer Produktion von 60.000 Barrel pro Tag (920 Millionen Gallonen pro Jahr) müsste möglicherweise rund 140 Millionen Biokraftstoffzertifikate stilllegen. Bei einem aktuellen Preis von 2 US-Dollar pro Biokraftstoffzertifikat entspräche dies Kosten von 280 Millionen US-Dollar. Die Raffinerie würde voraussichtlich nur einen Nettogewinn von 200 bis 400 Millionen US-Dollar erzielen und wäre daher gezwungen, einen erheblichen Teil der Kosten an die Verbraucher weiterzugeben.

Eine aktuelle Studie ergab, dass die Beimischung von Biokraftstoffzertifikaten zu einem Preisanstieg von nahezu der Höhe der Zertifikatskosten selbst resultierte. Bei den heutigen Preisen für Biokraftstoffzertifikate bedeutet dies, dass die Ethanolbeihilfe den Benzinpreis um bis zu 30 Cent pro Gallone erhöhen könnte.

https://www.climatedepot.com/2026/05/13/alex-esptein-stop-corn-oil-lobbyists-from-permanently-expanding-the-ethanol-mandate/

 

Nachsatz  – Der Übersetzer

In Deutschland wird an Markentankstellen E5 um 6ct/L teurer verkauft als E10, an meiner freien Tankstelle beträgt der Unterschied nur 2ct/L – Und das, obwohl der Sprit mit E10 eigentlich teurer ist, als E5.

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Gesetz sorgt für Überraschung: Kraftstoff E10 plötzlich genau so teuer wie Super

Viele Autofahrer haben beim Tanken in den ersten Tagen 2020 eine Überraschung erlebt: E10 ist teurer geworden und kostet inzwischen meist so viel wie Super. Schuld daran ist ein neues Gesetz: Wer gewerbsmäßig Kraftstoff vertreibt, muss künftig eine höhere Biokraftstoffquote erfüllen. …

https://www.focus.de/finanzen/news/benzinpreis-e10-auf-einmal-genauso-teuer-wie-super-e5-das-steckt-dahinter_id_11542105.html

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Der VCD Verkehrsclub Deutschland berichtete

VCD-Faktencheck E10-Benzin
……

Weshalb ist E10 günstiger als E5?

Der Preis für Ethanol hat Mitte 2010 unter dem heutigen Preis für Benzin ab Raffinerie gelegen. Der Ethanolpreis folgt aber in einer beinahe parallel verlaufenden Kurve dem für Kraftstoff aus Mineralöl. Steigt der Ölpreis, dann nutzen die Agrosprit-Unternehmen die Gelegenheit, den Ethanolpreis und damit ihren Gewinn zu erhöhen. Im Januar 2011 lag der Preis für Ethanol 10 Cent pro Liter höher als der für Benzin. Also müsste E10 eigentlich teurer sein als E5. Aber weit gefehlt.

E10 wird an deutschen Zapfsäulen günstiger angeboten als das in der Produktion etwas billigere E5. Das hat folgenden Grund: Bezogen auf den Heizwert müssen im Laufe des Jahres 2011 6,25 Prozent des in Deutschland verkauften Sprits Agrokraft sein – ansonsten drohen den Unternehmen Strafzahlungen. Die Tankstellenkonzerne haben also ein Interesse daran, möglichst viel E10 zu verkaufen. Das funktioniert nur, wenn es entweder billiger ist oder deshalb getankt wird, weil die Autofahrer von einer positiven Umweltwirkung des E10-Kraftstoffes überzeugt sind.

Was kostet E5 und E10 die Autofahrer?

Wirklich nachhaltig erzeugtes Ethanol ist etwas teurer als Agrosprit aus großen Monokulturen.

… Heutiges Bioethanol hat eine zweifelhafte Ökobilanz. Bei dem Marktpreis für beimischungsfähiges Ethanol im Januar 2010 müsste der Preis für E10 rechnerisch um einen Cent teuer sein als für Benzin ohne Ethanol und 0,5 Cent teuer als für das bisher getankte E5. Dazu kommt der höhere Kraftstoffverbrauch von E10, der bei einem bisherigen Verbrauch von 6 Litern Mehrkosten in Höhe von ca. 15 Cent pro 100 Kilometer bedeutet. In der Summe entstehen also nachvollziehbare Mehrkosten von nicht einmal 20 Cent pro 100 km. Die Mineralölkonzerne werden aber voraussichtlich vor allem von Autofahrern, die weiter E5 tanken, deutlich mehr kassieren.

Ist E10 wirklich klimafreundlich?

Hinter der Pflicht zur Markteinführung von E10 steckt das Ziel der EU, Europas Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern und gleichzeitig das Klima zu schonen. Die Grundidee klingt plausibel: Da Ethanol VCD Service • Faktencheck E10-Benzin 3 04/ 2 0 1 1 aus nachwachsenden Rohstoffen wie Getreide, Mais oder Zuckerrüben gewonnen wird, geben Pflanzen bei ihrer Verbrennung nur das zuvor aufgenommene CO2 wieder ab – ein für sich genommen CO2 -neutraler Vorgang. Und doch ist E10 nicht per se umweltfreundlich, die Bezeichnung »Biosprit« ist sehr fragwürdig. So geht diese Rechnung nur dann auf, wenn für den Anbau der Energiepflanzen keine sensiblen Bereiche wie Wälder und andere natürlichen Ökosystem

Auszug Seite 2  / 3

https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Auto_Umwelt/Alternative_Antriebe/20100406_Faktencheck_E10_06_04_11.pdf

 

 

 

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Die Gefahr einer faktischen mod-RNA-Impfpflicht im Schatten des Masernschutzgesetzes

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veröffentlicht am 21.05.2026; Autor: Prof. Harald Walach Ich habe in einem meiner letzten Blogs (https://harald-walach.de/2026/04/30/wehret-den-anfaengen-impfzwang-verhindern-masernschutzgesetz-abschaffen/#more-5650) auf unsere Masernpetition an den Petitionsausschuss des Bundestages hingewiesen. Mittlerweile ist das Quorum von 30.000 Unterschriften erreicht und damit kommt die Petition vor den Petitionsausschuss, der darüber entscheidet, ob der Inhalt vom Bundestag diskutiert werden soll. Ich danke allen, die […]

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Die großen Lügen (Teil 16): Corona XV – Aushebelung des Grundgesetzes | Von Uwe Froschauer

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Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben. Er war außer Kraft gesetzt, das Grundgesetz versagte. Die Verfassung war teilweise nur noch bedrucktes Papier. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit seine Schutzfunktion für die Bevölkerung in Deutschland nicht erfüllt. Das ist das Ergebnis einer wachsenden Zahl juristischer Analysen.

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass rechtsstaatliche Maßstäbe während der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident solche Worte wählt, dann ist klar: Hier geht es nicht um Detailkritik, sondern um Grundsätzliches.

Das Grundgesetz – Schutzschild oder Fassade?

Das Grundgesetz ist ein Schutzmechanismus. Es soll den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht den Staat vor dem Bürger. Grundrechte sind Abwehrrechte. Sie sind dazu da, staatliche Macht zu begrenzen. Diese Logik wurde in der Corona-Zeit in ihr Gegenteil verkehrt. Grundrechte galten nicht mehr als unverrückbare Grenzen staatlichen Handelns, sondern als temporäre Privilegien, die je nach politischer Lage gewährt oder entzogen werden konnten. Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein Systembruch, ein Bruch mit jedem demokratischen Verständnis.

Der „Verfassungsblog“ sprach in diesem Zusammenhang vom möglichen „Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien“. Der Verfassungsblog ist eine renommierte Online-Plattform für Verfassungsrecht, auf der Professoren, Richter, Wissenschaftler und Juristen publizieren. Es handelt sich um einen zentralen Ort der rechtswissenschaftlichen Debatte im deutschsprachigen Raum – eine Instanz, die man nicht einfach als „abweichende Meinung“ abtun kann. In einem Beitrag mit dem Titel „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“, veröffentlicht im Jahr 2020, wurde eine Entwicklung beschrieben, die weit über einzelne Maßnahmen hinausgeht.

Der Verfassungsblog stellte fest, dass sich nicht nur konkrete Eingriffe häuften, sondern dass sich das Denken über Grundrechte selbst verschoben hat. Was bedeutet das im Klartext?

Bis dahin galt im deutschen Verfassungsrecht ein klarer Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat muss Eingriffe rechtfertigen – nicht der Bürger seine Freiheit. Dieses Verhältnis begann sich in der Corona-Zeit umzukehren. Die Freiheit wurde nicht mehr als Ausgangspunkt betrachtet, sondern als etwas, das unter Vorbehalt steht. Nicht mehr der Staat musste jeden Eingriff strikt begründen – sondern der Bürger musste implizit rechtfertigen, warum er seine Rechte überhaupt wahrnehmen will. In meinen Augen sind das Kennzeichen einer Diktatur. Der Verfassungsblog beschreibt diesen Wandel als Erosion klassischer grundrechtlicher Denkkategorien. Das ist eine juristisch äußerst gewichtige Aussage. Denn „Denkkategorien“ sind keine Nebensache. Sie sind das Fundament, auf dem jede verfassungsrechtliche Bewertung aufbaut. Wenn sich diese Kategorien verschieben, dann verschiebt sich der gesamte Rechtsrahmen.

Konkret bedeutet das:

  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde zunehmend ausgehebelt
  • Pauschale Maßnahmen traten an die Stelle individueller Abwägungen
  • Freiheitsrechte wurden nicht mehr als Grenze staatlichen Handelns verstanden, sondern als Variable innerhalb politischer Steuerung

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz war nur noch eine Hülle – seine Schutzlogik wurde aufgeweicht.

Wenn eine etablierte juristische Plattform wie der Verfassungsblog feststellt, dass nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern die gesamte Denkweise über Grundrechte ins Rutschen geraten ist, dann kann man nicht mehr von Einzelfehlern sprechen, dann geht es um einen strukturellen Wandel. Nicht nur das Grundgesetz wurde unter Druck gesetzt – sondern das Verständnis dessen, was es überhaupt bedeutet.

Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen wurde angetastet

… auch wenn es im Grundgesetz heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

So steht es im Grundgesetz. Ein absoluter Satz, ohne Einschränkung, ohne Fußnote, ohne Ausnahmezustand. In der Praxis zeigte sich ein anderes Bild. Bei Demonstrationen – in denen Bürger ihre Grundrechte wahrnehmen – kam es wiederholt zu Szenen, die dieses Prinzip mehr als in Frage stellten. Menschen wurden zu Boden gerissen, teilweise auch ältere Teilnehmer, Maßnahmen wurden mit einer unverhältnismäßigen Härte durchgesetzt.

Ich erinnere mich noch an mehrere Bilder in Videoaufnahmen, die ich nicht mehr aus dem Kopf bekomme: Ein älterer Bürger steht auf der Straße, hält das Grundgesetz sichtbar in der Hand – das Symbol der freiheitlichen Ordnung Deutschlands – und wird von staatlichen Ordnungskräften niedergerungen. Für mich haben diese Bilder – die selbstverständlich in den Mainstreammedien, den Propagandaorganen der Regierung nicht gebracht wurden – symbolische Kraft: Das Grundgesetz existierte zwar auf dem Papier, aber in dem Moment, in dem man sich darauf berief, bot es keinen wirksamen Schutz mehr. Das Ende der Demokratie.

Das ist die eigentliche Zäsur. Denn ein Grundrecht entfaltet seine Bedeutung nicht auf dem Papier, sondern in der konkreten Situation. Wenn ein Bürger sich auf seine Rechte beruft, und dafür mit staatlicher Gewalt konfrontiert wird, dann stellt sich die fundamentale Frage: Gilt dieses Grundrecht überhaupt noch als Abwehrrecht gegen den Staat? In der Corona-Zeit wurde der Staat übergriffig, und das nicht nur einmal. Die Übergriffigkeit wurde zur Dauerhaltung des Staates.

Das Grundgesetz war nur noch ein theoretisches Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Der Staat hat in der Krise nicht nur eingegriffen, er hat den Bürgern – sozusagen mit dem Gummiknüppel in der Hand – signalisiert, dass ihre Rechte nicht mehr „grund“sätzlich, sondern nur noch situativ verfügbar sind, je nachdem, ob man sich den Repressionen des Staates fügte oder nicht. Diktatur.

Das ist mit dem absoluten Anspruch des Artikels 1 nicht vereinbar, denn „unantastbar“ bedeutet nicht „solange es politisch opportun ist“.

Ebenfalls unvereinbar mit Artikel 1 GG ist, dass Menschen in „geimpft“ und „ungeimpft“ oder in „solidarisch“ – was fälschlicherweise gleichgesetzt wurde mit verantwortungsvoll – und „unsolidarisch“ – was als verantwortungslos verstanden und auch so kommuniziert wurde, kategorisiert wurden. Das war keine beiläufige, eigendynamische gesellschaftliche Entwicklung, sondern eine politisch gesteuerte, medial verstärkte und juristisch durchgewunkene, zutiefst antidemokratische Vorgehensweise. Mit dieser Einteilung gingen konkrete Konsequenzen einher: Ausschluss vom öffentlichen Leben, Zugangsbeschränkungen zu Restaurants, Kultur, Reisen (2G, 3G), berufliche Nachteile bis hin zum faktischen Ausschluss aus bestimmten Tätigkeiten (z.B. verfassungswidrige einrichtungsbezogene Impfpflicht). Das Entscheidende dabei ist nicht die Maßnahme im Detail, sondern das dahinterstehende Prinzip. Nicht mehr das Individuum mit seinen Rechten stand im Mittelpunkt, sondern seine Einordnung in eine politisch definierte Kategorie.

Der Jurist und Autor Wolfgang Bittner veröffentlichte 2021 auf der Plattform Manova seinen Beitrag „Ausgerupfte Grundrechte“. In diesem Artikel beschreibt er diese Entwicklung als eine Form der Entkernung des Grundrechtsschutzes. Seine These: Der Staat hat den Bürger zunehmend nicht mehr als Träger unveräußerlicher Rechte behandelt, sondern als Objekt politischer Steuerung. Das ist eine fundamentale Verschiebung, denn Artikel 1 GG schützt nicht Gruppen, sondern den einzelnen Menschen vor einem übergriffigen Staat – unabhängig von Verhalten, Meinung oder Status.

Der Begriff „Würde“ ist nicht an eine Bedingung geknüpft, er ist nicht abhängig von „Solidarität“ und „Konformität“. Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Menschen unterschiedlich behandeln – nicht aufgrund konkreter individueller Gefährdung, sondern aufgrund abstrakter, politisch definierter Kategorien? Die meisten Politiker des Altparteienkartells (CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne) haben diese Frage bejaht, und damit den Artikel 1 GG nicht mehr als absolute Grenze verstanden, sondern als abwägbares Prinzip. Schande über diese Rechtsbeuger! Sie haben aus einem Abwehrrecht ein Steuerungsinstrument gemacht.

Die praktische Folge dieser Kategorisierung war nicht nur rechtlicher Natur,
sondern hatte auch soziale Auswirkungen. Menschen wurden öffentlich abgewertet, moralisch eingeordnet, in eine Rolle gedrängt, die sie aus der Gemeinschaft herauslöste. Andersdenkende und Kritiker dieser Vorgehensweise wurden diffamiert, diskreditiert, etikettiert und teilweise politisch verfolgt. Gegen diese Ausgegrenzten wurde gehetzt und ein moralisch völlig unbegründeter Hass in der Bevölkerung systematisch aufgebaut, weil diese Hetze und dieser Hass halfen, die antidemokratische, elitengesteuerte Agenda durchzusetzen. Und genau diese Leute erlassen heute Gesetze gegen Hass und Hetze. Was für eine Scharade! Das Imperium der Lügen ist in Höchstform – aber nicht mehr lange, denke ich. Letztendlich wird sich so etwas wie Wahrheit durchsetzen.

Die in Artikel 1 formulierte Würde des Menschen schützt nicht nur vor physischer Gewalt, sondern auch vor staatlich begünstigter, sozialer Entwertung. Wenn der Staat – direkt oder indirekt – Rahmenbedingungen schafft, in denen Menschen systematisch ausgegrenzt werden, dann stellt sich die Frage, ob der Schutz des Artikels 1 noch wirksam ist. Wenn die Würde des Menschen nicht mehr unantastbar, sondern verhandelbar ist, hat Artikel 1 seine Wirkung verloren, und jedes demokratische Verständnis wird begraben. Und das ist in der Corona-Zeit geschehen. Diktatur.

Artikel 2 GG – Körperliche Unversehrtheit unter Druck und indirektem Zwang

Artikel 2 schützt Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Grundrecht, das zu den zentralen Schutzgarantien des Grundgesetzes gehört. Kein Eingriff darf ohne zwingenden Grund erfolgen. Es gab in der Corona-Zeit keinen zwingenden medizinischen Grund, nur einen politisch motivierten. Jede Maßnahme ist auf deren Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben, der Staat war übergriffig. Es soll keine staatliche Einflussnahme ohne klare rechtliche Grundlage erfolgen. Die rechtliche Grundlage war nicht gegeben, sondern lediglich eine fragwürdige, im Nachhinein nicht haltbare Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die das Grundgesetz aushebelte.

Die verfassungsrechtliche Leitlinie wurde gebrochen. Die Einführung indirekter Impfpflichten – über 2G-Regelungen, Zugangsbeschränkungen, berufliche Konsequenzen und massiven gesellschaftlichen Druck – hat ein Klima geschaffen, in dem die freie Entscheidung vieler Menschen faktisch zur Fiktion wurde. Formal gab es keine allgemeine Impfpflicht – darauf berufen sich die feigen damaligen Entscheider, die aktuell ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen – faktisch entstand aber ein erheblicher Anpassungsdruck, der den Begriff Impferpressung nahelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Eingriffe in Grundrechte rechtlich relevant sind. Und das war in der Corona-Zeit gegeben. Dessen sind sich die damaligen Entscheider bewusst, und wollen sich aus diesem Grund auch lediglich einer Enquete-Kommission stellen, die keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht, und nicht einer Untersuchungskommission, welche die Grundlage für eine juristische Verfolgung sein kann.

Der Staat kann sich nicht hinter formaler Freiwilligkeit verstecken, wenn die tatsächlichen Umstände faktisch Zwang erzeugen. Diese Problematik wurde auch in kritischen Beiträgen der NachDenkSeiten aufgegriffen – etwa in dem Artikel „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (erschienen 2020). Dort wird die zentrale Kritik formuliert:

Der Staat hat einen Rahmen geschaffen, in dem Grundrechte nicht offen eingeschränkt, sondern indirekt unter Druck gesetzt wurden – und damit die eigentliche verfassungsrechtliche Prüfung umgangen.

Besonders deutlich wird dieses Problem bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen – Pflegekräfte, medizinisches Personal – standen vor einer folgenschweren Entscheidung: Impfen lassen – oder den Beruf nicht mehr ausüben. Formal war auch hier alles „freiwillig“. Niemand wurde physisch gezwungen. Aber wer seine Existenz sichern wollte, hatte faktisch keine Wahl. Diese Maßnahme berührt den Kern von Artikel 2 GG, denn die Entscheidung über einen medizinischen Eingriff ist eine höchstpersönliche. Sie gehört zum Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit. Wenn diese Entscheidung unter massiven äußeren Druck gestellt wird – etwa durch den drohenden Verlust der beruflichen Existenz –, ist das in meinen Augen nicht mehr Freiwilligkeit, sondern Zwang: eine Impferpressung! Einige meiner Bekannten haben ihren Beruf im Gesundheitswesen aufgegeben, andere haben sich gegen ihren Willen impfen lassen und kämpfen zum Teil mit den massiven Nebenwirkungen.

Medizinische Eingriffe sind selbstverständlich niemals risikofrei. Bei den Corona-Impfstoffen traten jedoch massive Nebenwirkungen in großer Zahl auf, wie bei keinem Impfstoff zuvor. Für die verfassungsrechtliche Bewertung ist jedoch nicht nur entscheidend, wie groß ein Risiko ist, sondern generell, dass ein Risiko besteht. Artikel 2 schützt vor Eingriffen in die körperliche Integrität – unabhängig davon, ob diese Eingriffe politisch gewollt oder medizinisch empfohlen sind. Im Klartext: Wenn ich mich nicht impfen lassen will, kann mich keiner dazu zwingen, und hat mich auch niemand dazu zu erpressen, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und Konsorten! Wenn der Staat Maßnahmen etabliert, die faktisch dazu führen, dass Menschen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen müssen, dann trägt er dafür die Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass diese Eingriffe nicht nur medizinisch vertretbar, sondern auch verfassungsrechtlich sauber legitimiert sind.

Bringen Sie Ihr Gewissen ins Reine, Herr Söder, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und andere Entscheider der Corona-Zeit – oder haben Sie keines? – und stellen Sie sich einem Untersuchungsausschuss.

Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit unter Vorbehalt

Die Versammlungsfreiheit ist kein Luxusrecht, sondern Kernbestandteil jeder funktionierenden Demokratie. Wer sich nicht versammeln darf, dem wird eine Möglichkeit genommen, seine Meinung wirksam zu zeigen und zu artikulieren, und wer seine Meinung nicht artikulieren kann, lebt nicht mehr in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde in der Corona-Zeit über weite Strecken massiv eingeschränkt.

Demonstrationen wurden verboten, aufgelöst, oder mit Auflagen versehen, die ihre Durchführung faktisch unmöglich machten. Gesundheitsschutz ist zweifellos ein legitimes Ziel. Aber die Notwendigkeit hierfür war in der Corona-Zeit definitiv nicht gegeben. Die staatlichen Maßnahmen waren unverhältnismäßig, und das wissentlich und willentlich, wie die RKI-Protokolle beweisen. Der Staat muss differenzieren und muss im Einzelfall prüfen. Er darf nicht pauschal Grundrechte unterdrücken. Doch das ist in dieser diktatorischen Zeit vielfach geschehen.

Der Verfassungsblog hat die Entwicklung während der Pandemie nicht nur punktuell, sondern grundsätzlich kritisiert. In Beiträgen wie „Freiheitsrechte ade?“ (April 2020) und „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“ (2020) wurde deutlich gemacht, dass sich das Verständnis von Grundrechten insgesamt verschoben hat.

Diese Kritik zielte nicht nur auf einzelne Maßnahmen, sondern auf die grundsätzliche Bereitschaft, Freiheitsrechte – und damit auch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG – zugunsten staatlicher Steuerungsinteressen zurückzustellen. In weiteren Beiträgen wurde zudem betont, dass gerade die Versammlungsfreiheit nicht pauschal eingeschränkt werden darf, sondern eine konkrete Einzelfallprüfung erforderlich ist.

Gleiches Recht – beziehungsweise Unrecht – galt aber nicht für alle. Während Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen häufig mit strengen Auflagen belegt oder untersagt wurden – Abstandsregeln, Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen – zeigte sich bei anderen Versammlungen ein deutlich anderes Bild. Ein prominentes Beispiel sind die Black-Lives-Matter-Demonstrationen im Jahr 2020, ausgelöst durch den Tod von George Floyd in den USA. Hier versammelten sich auch in deutschen Städten – darunter München und Berlin – Tausende Menschen. Meine daran teilnehmende Tochter erzählte mir, dass weder Abstandsregeln, Maskenzwang und so weiter eingehalten wurden, und die Ordnungskräfte auch nicht darauf pochten. Bei den großen Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen, an denen auch ich mich mehrmals beteiligte, schauten die Polizisten sehr wohl auf die Einhaltung der Regeln.

Unabhängig davon, wie man diese Demonstrationen politisch bewertet, stellt sich hier die verfassungsrechtliche Frage: Gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle gleich – oder wird es abhängig vom Inhalt der Versammlung unterschiedlich behandelt? Wenn identische Regeln unterschiedlich angewendet werden, dann ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn der Staat bei bestimmten Demonstrationen streng durchgreift, und bei anderen großzügig wegschaut, gilt dieses Grundrecht des Artikels 8 nicht mehr neutral, sondern vom politischen Kontext abhängend. Grundrechte sind keine Belohnung für erwünschtes Verhalten, sie gelten auch – und gerade – für unbequeme Meinungen. Ansonsten: Rechtsstaat Ade, Frau Faeser und Konsorten! Der Willkür des Staates waren während der Coronadiktatur keine Grenzen gesetzt.

Demonstrationen sind das Korrektiv einer Demokratie. Sie sind das Mittel, mit dem Bürger sichtbar widersprechen können. Wenn dieses Mittel eingeschränkt wird – pauschal, langfristig und teilweise selektiv –, dann verliert die Demokratie einen großen Teil ihrer Substanz. Wer nicht mehr demonstrieren darf, kann auch nicht mehr wirksam widersprechen.

Artikel 12 GG – Die Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen

Besonders deutlich wird der zuvor beschriebene Eingriff in Artikel 2 GG – die körperliche Unversehrtheit – dort, wo er mit existenziellen Konsequenzen verknüpft wurde. In dem Moment, in dem die Entscheidung über den eigenen Körper zur Voraussetzung für die berufliche Existenz wird, verlässt der Eingriff den rein gesundheitlichen Bereich und greift unmittelbar in ein weiteres Grundrecht ein: die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Was zunächst wie zwei getrennte Problembereiche wirkt, gehört untrennbar zusammen. Ein medizinischer Eingriff wird nicht direkt erzwungen, aber indirekt zur Bedingung gemacht, um den eigenen Beruf weiter ausüben zu dürfen.

Im Gesundheitswesen zeigte sich das besonders deutlich. Pflegekräfte, medizinisches Personal, Beschäftigte in Arztpraxen und dergleichen mussten sich entscheiden, ob sie sich impfen lassen, oder ihren Beruf verlieren. Die Erwerbsfähigkeit wird an die körperliche (Un-)Versehrtheit gekoppelt.

Artikel 12 GG wurde in der Corona-Zeit nicht nur im Zusammenhang mit Impfentscheidungen massiv verletzt, sondern in seiner vollen Breite. Während der Pandemie wurden ganze Branchen lahm bzw. stillgelegt wie Gastronomie, Kulturbetriebe oder der Einzelhandel. Millionen Existenzen wurden per Verordnung eingeschränkt oder zerstört, nicht im Einzelfall, nicht differenziert, sondern flächendeckend. War das verhältnismäßig? War es notwendig, geeignet und angemessen, ganze Wirtschaftszweige pauschal stillzulegen?

Kritische Stimmen – unter anderem auf den NachDenkSeiten – haben diesen Punkt früh thematisiert. In bereits erwähnten Beiträgen wie „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (2020) wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Kontrolle staatlicher Eingriffe ausreichend stattgefunden hat.

In meinem 2022 erschienenen Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“ habe ich die rechtliche Problematik in Coronazeiten umfänglich angeprangert.

Wer schützt eigentlich die Berufsfreiheit, wenn staatliche Maßnahmen die Existenzen von Millionen Menschen betreffen? Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen ein wiederkehrendes Muster.

Maßnahmen wurden verlängert, obwohl ihre Wirksamkeit nicht eindeutig belegt war – und obwohl sie laut den RKI-Protokollen intern durchaus kontrovers diskutiert wurden.

Notwendige Differenzierungen – etwa nach regionaler Lage, tatsächlichem Infektionsgeschehen oder konkretem Risiko – blieben häufig aus. Ein Grundrecht, das eigentlich im Einzelfall sorgfältig hätte abgewogen werden müssen, wurde stattdessen pauschal eingeschränkt.

Aus meiner Sicht hätten derartige Eingriffe in die Berufsfreiheit grundsätzlich gar nicht beschlossen werden dürfen, da bereits in einem sehr frühen Stadium erkennbar gewesen ist, dass das Coronavirus keine besondere Gefährdung darstellte und in der Coronaplandemie primär einer politischen und nicht einer gesundheitlichen Agenda gefolgt wurde.

Existenzen – über Jahre aufgebaut – wurden in wenigen Monaten zerstört. In der Gastronomie wurde das besonders sichtbar. Viele Betriebe konnten die wiederholten Lockdowns nicht überstehen. Rücklagen wurden aufgebraucht, Kredite aufgenommen, Hoffnungen aufrechterhalten – und am Ende stand dennoch das Aus. Ich selbst kenne zahlreiche Fälle von Menschen aus der Gastronomie, die in dieser Zeit ihre wirtschaftliche Grundlage verloren haben. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Lebenswerke, das sind Millionen von Einzelschicksalen. Dass die Entscheider seinerzeit heute noch ruhig schlafen können, entsetzt mich. Ich könnte es bei einem derartigen Fehlverhalten nicht mehr. Da geht bei mir stückweise der Glauben an die Menschheit verloren.

Artikel 12 GG schützt nicht nur die Freiheit, einen Beruf zu wählen. Er schützt auch die Möglichkeit, ihn tatsächlich auszuüben. Wenn diese Möglichkeit über Monate oder Jahre entzogen wird, dann ist das kein „Eingriff“ mehr im klassischen Sinne, sondern eine willkürliche Zerstörung von Existenzen. Nicht die Arbeit der betroffenen Bevölkerung hätte man suspendieren sollen, sondern die Träger dieser unverantwortlichen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen und menschenverachtenden Entscheidungen.

Die Eingriffe in Artikel 12 GG waren kein Nebeneffekt. Sie waren ein zentraler Bestandteil der Plandemiepolitik. Die Freiheit, einen Beruf auszuüben, stand unter dem Vorbehalt und der Willkür staatlicher Maßnahmen.

Artikel 20 GG – Der Aufstieg des Verordnungsstaates

Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die nicht verfassungskonforme Verschiebung von Macht. Das Parlament – eigentlich das Herz der Demokratie – trat in den Hintergrund und die Exekutive – Regierung und Verwaltung – übernahm das Ruder. Regiert wurde per Verordnung. Was als kurzfristige Reaktion auf eine Krise begann, entwickelte sich über Monate zu einem strukturellen Muster: Entscheidungen von erheblicher Tragweite wurden nicht mehr primär im parlamentarischen Verfahren getroffen, sondern im Wege exekutiver Regelungen umgesetzt.

Der Beitrag „Verfassungswidrige Rechtspraxis“ auf Manova (erschienen 2021) beschreibt diese Entwicklung als problematische Ausweitung exekutiver Macht auf Grundlage von Artikel 80 GG.

Artikel 20 GG legt die Grundstruktur des Staates fest – Demokratie, Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz. Wenn aber wesentliche Entscheidungen nicht mehr im Parlament getroffen werden, sondern durch Verordnungen der Regierung, dann gerät genau dieses Gefüge verfassungsrechtlich ins Wanken.

Deutlich wurde diese Entwicklung im Rahmen der sogenannten Ministerpräsidentenkonferenzen. Dort trafen sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über Maßnahmen zu entscheiden, die anschließend bundesweit oder landesweit umgesetzt wurden. Formal handelte es sich dabei um ein politisches Abstimmungsgremium, und nicht um ein verfassungsrechtlich normiertes Entscheidungsorgan. Diese Konferenzen trafen faktisch Entscheidungen von erheblicher Tragweite – für Millionen Bürger, für ganze Wirtschaftszweige, für grundlegende Freiheitsrechte. Die eigentliche gesetzgeberische Legitimation erfolgte häufig erst nachgelagert oder in Form von Verordnungen oder gar nicht.

Ein Gremium ohne direkte gesetzgeberische Funktion entwickelte also eine faktische Steuerungswirkung für staatliches Handeln. Der Willkür war Tür und Tor geöffnet. Wo bleibt bei einem solchen Verfahren die demokratische Kontrolle? Wo bleibt die öffentliche parlamentarische Debatte? Wo bleibt die transparente Abwägung, die gerade bei Grundrechtseingriffen zwingend erforderlich ist? Klar, die damaligen Entscheider argumentieren heute, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden mussten. Das wäre eventuell einsehbar gewesen, wenn es eine unmittelbare Gefahr gegeben hätte. Hat es aber nicht, und die meisten Entscheidungsträger wussten das.

Hans-Jürgen Papier betonte im Rahmen einer Veranstaltung (18. September 2023),
dass rechtsstaatliche Maßstäbe in der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden. Diese zurückhaltende Formulierung hatte jedoch eine schwerwiegende Bedeutung, denn der Rechtsstaat lebt nicht nur von Ergebnissen, sondern vor allem von Verfahren mit Merkmalen wie klare Zuständigkeiten, transparente Entscheidungsprozesse, parlamentarische Kontrolle und gerichtliche Überprüfbarkeit. Wenn solche Elemente geschwächt werden, verschiebt sich das Machtgefüge. Diese wissentliche und willentliche Verschiebung war während der angeblichen Pandemie zu beobachten. Es regierte ein diktatorischer Unrechtsstaat mit zunehmender Dominanz der Exekutive.

Zu dieser Verschiebung tritt ein weiterer Aspekt, der für das Vertrauen in den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist: die Rolle der Judikative. Die Gewaltenteilung – die in Deutschland aufgrund der Unterstellung der Staatsanwaltschaft unter das Justizministerium ohnehin nicht richtig vollzogen ist – lebt davon, dass die Gerichte – deren Richter ernannt oder vom Parlament gewählt werden – staatliches Handeln unabhängig überprüfen. Sie sollen das Korrektiv sein. Sie sind die letzte Instanz, wenn Grundrechte unter Druck geraten. Kritisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Kontrolle nicht mit der gebotenen Distanz erfolgt. In diesem Zusammenhang sorgte ein Vorgang für besondere Aufmerksamkeit.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ehemalige CDU-Abgeordnete (!), Stephan Harbarth, traf sich im Juni 2021 – also zu einem Zeitpunkt, als bereits mehrere Verfahren zu Corona-Maßnahmen beim Gericht anhängig waren – zu einem Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU!). Zu diesem Zeitpunkt standen zentrale verfassungsrechtliche Fragen im Raum, unter anderem zur sogenannten Bundesnotbremse, über die das Gericht kurze Zeit danach entscheiden sollte.

Auch wenn ich keine unzulässige Einflussnahme ausdrücklich unterstelle, wirft der Zeitpunkt zumindest Fragen auf. Wenn ein Gericht über Maßnahmen entscheiden muss, die von eben jener Regierung verantwortet werden, mit der gleichzeitig informelle Treffen stattfinden, dann sind diese Fragen nicht ganz unberechtigt, oder?

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt von Kontrolle, und die Justiz ist dazu da, staatliches Handeln zu überprüfen. Hier setzt meine Kritik an, die auch unter anderem auf den NachDenkSeiten formuliert wurde: Viele Gerichte haben Maßnahmen bestätigt, statt sie kritisch zu hinterfragen. Die erwartete starke, sichtbare, konsequente Korrektur staatlicher Eingriffe blieb weitgehend aus. Wenn alle Gewalten – Exekutive, Legislative und Teile der Judikative – in die gleiche Richtung laufen, dann fehlt das Korrektiv. Das war während der Coronaplandemie der Fall.

Die abnorme Entwicklung rund um Artikel 20 GG in der Corona-Zeit zeigt kein isoliertes Problem. Sie zeigt ein Muster: Die Verschiebung von Entscheidungsprozessen, die Konzentration von Macht und die Schwächung parlamentarischer Kontrolle. Ein Rechtsstaat wird nicht erst dann beschädigt, wenn Gesetze offen gebrochen werden, er wird bereits dann geschwächt, wenn seine Verfahren ausgehöhlt werden.

Deshalb möchte ich Ihnen werte Leserinnen und Leser, Artikel 20 Absatz 4 GG nochmals näherbringen, der daran erinnert, dass Bürger das Recht – und meines Erachtens fast schon die Pflicht – haben, sich gegen Bestrebungen zu wehren, die geeignet sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

Artikel 19 GG – Wenn Grundrechte ihren Kern verlieren

Artikel 19 Absatz 2 GG ist eine stille, aber in diesem Zusammenhang wichtige Norm:

„In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Das bedeutet: Man darf Grundrechte einschränken, aber nicht entleeren – was jedoch in der Corona-Zeit in großem Umfang passierte. Wenn Versammlungen dauerhaft eingeschränkt werden (Artikel 8 GG), wenn Berufsausübung flächendeckend unmöglich wird (Artikel 12 GG), wenn gesellschaftliche Teilhabe an Bedingungen geknüpft wird, die mittelbar in die körperliche Selbstbestimmung eingreifen (Artikel 2 GG), dann stellt sich doch die Frage:

Was bleibt vom Grundrecht noch übrig?

Ein Recht, das nur unter Vorbehalt gilt, ist kein Recht mehr – sondern ein Instrument. Artikel 19 schützt nicht ein einzelnes Grundrecht, sondern die Substanz aller Grundrechte. Wenn diese Substanz verloren geht, verlieren auch die einzelnen Freiheitsrechte ihre Schutzwirkung.

Fazit

Die Corona-Zeit war ein Stresstest für den Rechtsstaat, den er nicht bestanden hat. Dieser Test hat Schwächen offengelegt, die man nicht ignorieren darf. Viele derjenigen, die heute gerne die Worte „Unsere Demokratie“ benutzen, haben in der Coronazeit eben diese mit Füßen getreten. Grundrechte wurden massiv eingeschränkt – und das pauschal, langandauernd, in großen Strecken unbegründet, menschenfeindlich und begleitet von einer Verschiebung staatlicher Machtstrukturen hin zu einer Diktatur. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit nicht als wirksamer Schutz gegen staatliche Eingriffe funktioniert. Wer im Grundgesetz Schutz suchte, stand allein im Regen.

Ein Staat, der seine Grundrechte in der Krise relativiert, schafft einen Präzedenzfall. Und Präzedenzfälle verschwinden nicht. Sie bleiben.

Eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse im Rahmen eines Untersuchungsausschusses – und nicht mit dem Papiertiger Enquete-Kommission –, eventuell gefolgt von juristischen Konsequenzen ist für das historische Bewusstsein der Gesellschaft ein Muss, damit so etwas nie, nie wieder… Aber wen interessiert das schon ... wenn ich mir beispielsweise die erneut erstarkte „Kriegstüchtigkeit“ so ansehe?

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Anmerkungen und Quellen

Zwei Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit; Genre politisches Sachbuch) und „Reise zum höheren Selbst“ (Genre Ratgeber) nehme ich gerade in Angriff und sollen demnächst veröffentlicht werden. Als Basis für diese Bücher werden bestehende, diesbezügliche Artikel von mir herangezogen. Wenn Sie in einem dem Genre entsprechenden Verlag arbeiten – oder eine entsprechende Person in einem infrage kommenden Verlag kennen, der eines meiner beiden Bücher veröffentlichen könnte, wäre ich Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.

Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht. Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Lupe über Schriftzug "Grundgesetz"
Bildquelle: DesignRage / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

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Entkernen, Umfunktionieren und (feindlich) Übernehmen – Warum die heutige Bundesrepublik Deutschland (so gut wie) nichts mehr mit der ‚Bonner Republik‘ zu tun hat

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Etikettenschwindel – und (noch vergleichsweise harmloses) Symbol für die neue Bundesrepublik Deutschland: Das Braunschweiger Schloss. Hinter der historischen Fassade verbirgt sich nicht etwa ein Schloss, sondern ein Einkaufszentrum!

Von: Leo Ensel (globalbridge)

Die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Land gleichen Namens, das zwischen 1949 und 1990 existierte, nur noch den Namen gemeinsam. Auf den ersten Blick fällt das allerdings nicht auf. Weil die Fassaden noch stehen. Die heutige Bundesrepublik ist nichts Anderes als ein komplett entkernter Altbau.

Ich habe lange gebraucht, bis es mir langsam dämmerte. Und auch jetzt tue ich mich immer noch schwer, mental und – vor allem! – gefühlsmäßig in der neuen Realität, in der ich mich eher tastend voranbewege, anzukommen. Aber im Millimetertempo wird mir immer deutlicher, dass dieses Land, das sich nach wie vor „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, mit dem Land gleichen Namens, in dem ich die Hälfte meines Lebens – von 1954 bis 1990 – verbracht habe, kaum noch identisch ist.

Hälfte des Lebens

Aufgewachsen als „Kind des Rheines“ bin ich mit einer dort nicht untypischen Mentalität. Ulrike Guerot hat sie für sich selbst einmal so auf den Punkt gebracht: „Rheinisch, katholisch und europäisch“. Wobei „europäisch“ für mich, ich vermute: wie für Frau Guerot, sich außenpolitisch in erster Linie auf den nahen ehemaligen „Erbfeind“ bezog, innenpolitisch aber auch eine Skepsis – nein: ein starkes mentalitätsmäßiges Fremdeln bis hin zur emotionalen Abneigung – gegenüber jeglichem „Preußentum“ signalisierte. (Paris war – und ist – uns Rheinländern nicht nur geographisch näher als Berlin.)

Natürlich lebten wir in der alten Bundesrepublik nicht auf einer ‚Insel der Seligen‘: Alte Nazis, geläutert oder auch nicht, waren lange noch präsent – als Lehrer, Ärzte, Richter, Professoren, Städteplaner, Journalisten, höhere Verwaltungsbeamte und Politiker. (Manchmal kam es per Zufall raus, oft auch gar nicht – jedenfalls bis zum Tod der betreffenden Personen.) Ab 1972, noch unter Bundeskanzler Willy – „mehr Demokratie wagen!“ – Brandt, legte sich der sogenannte „Radikalenerlass“ für anderthalb Jahrzehnte wie Mehltau über mehrere Generationen von Hochschulabsolventen. Die terroristische RAF auf der einen sowie Bundesregierung, Polizeiapparat und Bundesbehörden auf der anderen Seite verkrallten sich in den Siebziger Jahren, mit Klimax im ‚Deutschen Herbst‘ 1977, dramatisch zu einer blutigen ‚Folie à deux‘. Um Atomkraftwerke wurden zwischen Polizei und Demonstranten wahre Schlachten ausgetragen und die Stationierung von atomar bestückten Mittelstreckenraketen trieb in den Achtziger Jahren zeitweise über eine Million Menschen, darunter auch mich, auf die Straßen.

Trotz alledem hatte ich aber, bei aller Kritik, im tiefsten Winkel meiner Seele doch ein nahezu unausrottbares ‚politisches Urvertrauen‘ in unseren Staat: Ein vernünftiges Grundgesetz, mit dem ich mich identifizieren konnte; ein im Prinzip funktionierender Rechtsstaat, bei dem die Chancen, am Ende doch Recht zu bekommen, nicht gering waren; nicht zuletzt eine in den Siebziger und Achtziger Jahren immer stärker angewachsene Zivilgesellschaft in Gestalt der (damals) Neuen Sozialen Bewegungen, besonders der Friedens- und Umweltbewegung – und das Problem der alten Nazis würde sich ja früher oder später eh von selbst, sprich: biologisch, erledigen.

Als die Mauer fiel, Deutschland völlig unerwartet wieder vereinigt war und parallel dazu die tödlichen atomar bestückten Mittelstreckenraketen abgezogen und restlos verschrottet wurden, als der Kalte Krieg (wie es schien) beendet war, als die neue Bundesrepublik Deutschland sich auf einmal „von Freunden umzingelt“ in einem völlig veränderten Europa wiederfand, da spürte ich in mir eine große Euphorie: Jetzt, nachdem der Kalte Krieg so glücklich beendet ist, jetzt bauen wir das Gorbatschow‘sche ‚Gemeinsame europäische Haus‘ auf! Jetzt versöhnen wir uns – wie damals mit unserem ‚Erbfeind im Westen‘ – auch mit den Völkern im Osten. Jetzt ist ja vielleicht sogar Kants „Ewiger Frieden“ in Reichweite gerückt…

Tableau.

Ein irritierter Blick nach dreieinhalb Jahrzehnten

Machen wir einen kühnen – und reichlich kühlen – Sprung in die Gegenwart! Und schauen wir uns dieses Land nochmals mit altbundesrepublikanischen Augen an.

Da ist zunächst die Parteienlandschaft. Alle sind sie noch da. (Zwei, davon eine täglich größer werdende, sind noch hinzugekommen.) Schaut man allerdings genauer hin, so stellt man irritiert fest:

„Die CDU ist nicht mehr christlich, die SPD ist nicht mehr die Partei der Arbeiter. Die Liberalen sind nicht mehr liberal und die Grünen schon lange nicht mehr grün im Sinne einer ehrlichen Umweltpolitik [und erst recht nicht mehr antimilitaristisch]. Und die in Gendersprache, Cancel-Culture und ‚offene Grenzen für alle‘ verliebte Linke ist alles Mögliche, nur nicht links in der Tradition der Arbeiterbewegung.“

So hat es Oskar Lafontaine neulich auf den Begriff gebracht. (Am Eklatantesten trifft dies natürlich auf die um exakt 180-Grad gewendete ehemalige Ökopax-Partei zu, die sich heute an Kriegsgeilheit von niemandem übertreffen lässt.)

Als zweites ein Blick auf die Medienlandschaft. Auch hier sind alle Leitmedien der alten Bundesrepublik nach wie vor präsent: vom BayernkurierWelt und FAZ über Süddeutsche und Frankfurter Rundschau bis hin zur antiautoritären tazTagesschau und Tagesthemen präsentieren sich wie einst im charakteristischen Blau, heute und heute journal senden immer noch zu den selben Tageszeiten. Schaut und hört man aber auch hier schärfer hin, so realisiert man verblüfft: Eine tatsächliche Meinungsvielfalt existiert nicht mehr! Ob FAZ oder taz – was die wirklich relevanten Themen angeht, so steht überall dasselbe. (In der taz lediglich einen Tick salopper und – selbstverständlich! – streng gegendert.)

Es gibt auch noch eine linke Szene. (Zumindest ein Milieu, das sich ‚irgendwie‘ als links versteht und so präsentiert.) Der genauere Blick offenbart allerdings, dass man sich hier fast nur noch mit Identitätsfragen oder der skurrilsten Inszenierung der exotischsten erotischen Neigung beschäftigt. Die Eigentumsfrage und Fragen der sozialen Gerechtigkeit dagegen spielen so gut wie keine Rolle mehr. Dementsprechend erscheint diese – jeglichem Antimilitarismus abholde – Lifestyle-Linke (wie deren alt gewordene Hauspostille) auch nur bei oberflächlicher Betrachtung als aufmüpfig. In Wirklichkeit ist sie genau die „Linke“, die dem globalisierten Kapital nicht gefährlich wird, ihr Habitus geradezu die unabdingbare Voraussetzung, um in diesem Staat Karriere zu machen.

Einen Lift auf dem schnellen Weg nach oben – zumindest aber ein komfortables Zwischenlager für sonst arbeitslose Geistes- und Sozialwissenschaftler – bilden sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Ja, die gibt es nicht nur noch – sie sind in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten sogar wie Pilze aus dem Boden geschossen! Wo allerdings in den Achtziger Jahren noch erbittert über „Staatsknete“ gestritten wurde, stellen sie sich heute allesamt als staatlich, nein: oft sogar regierungsamtlich, alimentiert heraus.

Und nicht nur das: Viele von ihnen betreiben nicht allein eine, mit rund 200 Millionen Euro jährlich geförderte, Fortsetzung der Regierungspolitik mit anderen Mitteln. Sie entpuppen sich vielmehr als der – nur notdürftig getarnte – verlängerte Arm der Staatsgewalt fürs Grobe, sprich: sie operieren, vorsichtig gesprochen, schlicht am Rande der Legalität. Sogenannte „Antifeministische Meldestellen“ sammeln, staatlich gefördert, „Fälle, unabhängig davon, ob sie angezeigt wurden und unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand erfüllen oder unter der sogenannten Strafbarkeitsgrenze liegen.“ Ähnliches gilt für sogenannte „Anti-Hate Speach“- und andere Vereinigungen. (In Summa die neubundesrepublikanische Version des ehemaligen Vereins „Horch & Guck“ – kurz: eine, diesmal ‚zivilgesellschaftlich‘ outgesourcte, „Stasi 2.0“.) Und selbsternannte, mit bundesdeutschen oder EU-Gütesiegeln geadelte „NGOs“ verbreiten unter dem Etikett „Bekämpfung von Fake News“ selber Desinformation. – Mit einem Wort: Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ erweist sich als klassischer Etikettenschwindel, der umgehend durch „GONGO“ (Government-Organized Non-Governmental Organization) ersetzt werden sollte!

Ob der Rechtsstaat im Großen und Ganzen noch funktioniert, das wage ich nicht zu beurteilen. Wohl aber, dass ein Grundprinzip jeglicher Demokratie gerade höchst elegant ausgehebelt wird: die Meinungsfreiheit! Und damit kommen wir zur atemberaubenden Degeneration jener supranationalen Institution, die einst Hoffnung aller weitsichtigen und friedliebenden Geister auf diesem Kontinent war. Die Europäische Union, gegründet als Friedensprojekt, als nationenübergreifende Lehre aus zwei blutigen Weltkriegen, ist nicht nur nach außen zu einer rasenden Kriegsfurie verkommen. Sie verwandelt zudem nach innen unliebsame Staatsbürger völlig willkürlich in aller Rechte beraubte Paria und katapultiert sie somit – alle geheiligten Werte und sämtliche Prinzipien der vom europäischen Kontinent ausgegangenen Aufklärung ignorierend – als Vogelfreie schnurstracks zurück ins Mittelalter! Der geniale Trick: Bei den Willkürmaßnahmen des „Rats der Europäischen Union“ handelt es sich nicht etwa um Strafen (selbst wenn die Sperrung der Konten, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und das Verbot der Unterstützung durch Dritte im Worst Case auf eine ‚Todesstrafe auf Raten‘ hinauslaufen), sondern um „außenpolitische Abwehrmaßnahmen“ – weshalb ihnen auf dem nationalen Rechtsweg, sollte er noch funktionieren, auch gar nicht beizukommen ist!

Kurze Kinderfrage: Ist ein Staat, in dem (genauer: über den und dessen Bürger hinweg) die Meinungsfreiheit (bekanntlich immer die ‚Freiheit der Andersdenkenden‘) par ordre du mufti einfach suspendiert werden kann, indem supra-nationale Akteure diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, schlicht kaltstellen – ist ein solcher Staat eigentlich noch eine Demokratie?

Und was ist mit dem Grundgesetz, einer dezidiert dem Frieden verpflichteten Verfassung, wenn dieses Land, Totalverweigerung in Sachen Diplomatie betreibend, sich nun fröhlich zur größten konventionellen Militärmacht auf dem westeuropäischen Kontinent aufschwingt, deren Politiker und Leitmedien täglich schriller in Richtung Krieg blasen – und dies in einem zusehends kriegstüchtiger werdenden Bündnis, das noch zu altbundesrepublikanischen Zeiten ausschließlich der Verteidigung verpflichtet war?

Entkernt

Warum fällt all das auf den ersten Blick so wenig auf? Warum sieht die neue Bundesrepublik Deutschland, oberflächlich betrachtet, der Bonner Republik immer noch so ähnlich?

Weil die entsprechenden Institutionen eben nicht abgerissen, sondern entkernt wurden! Das Land, in dem ich mittlerweile die zweite Hälfe meines Lebens verbracht habe, kommt mir immer mehr vor wie ein komplett entkernter Altbau: Die Fassaden stehen noch. Aber wer wissen will, was sich hinter ihnen tatsächlich verbirgt, darf sich davon nicht blenden lassen.

Oder in einem anderen Bild: Die meisten Institutionen und Organisationen – allen voran unsere privaten und öffentlich-rechtlichen Leitmedien, Arm in Arm mit einer einstmals pazifistischen Partei, sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die sich als ‚links‘ präsentierende Szene, nicht zu vergessen die von Tag zu Tag aggressiver auftretenden realen Institutionen der Macht: Armee, NATO und Europäische Union – alle kommen sie mir vor, als seien sie zwischenzeitlich geräuschlos umfunktioniert und (feindlich) übernommen worden. Mein einstiges ‚politisches Urvertrauen‘ ist mir jedenfalls restlos abhanden gekommen.

Wie gesagt: Es sieht manchmal noch fast so aus wie früher. Weil die Fassaden noch stehen. Wohlgemerkt, die Fassaden!

(Red.) Zu dieser Thematik haben wir einen hochinteressanten Brief von einer Bürgerin der ehemaligen DDR erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren, 
Zitat aus dem Beitrag von Klaus-Dieter Kolenda: „Eine mit dem Völkermord an den Juden vergleichbare Erinnerungskultur, die an die ca. 3,3 Millionen Sowjetbürger erinnert, die sich als Zwangsarbeiter in deutschen KZs, Straflagern und unterirdischen Bergwerken zu Tode schuften mussten, die erschossen, erschlagen oder vergast worden sind, gibt es hierzulande bedauerlicherweise nicht. Das gilt auch für die 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen in den deutschen Kriegsgefangenenlagern. Die Sterblichkeitsrate lag dort im Durchschnitt bei 60 Prozent, was wohl berechtigt, sie auch als Vernichtungslager zu qualifizieren. Diese sind bei uns fast vollständig der Vergessenheit anheimgefallen. „

Sie (gemeint ist Klaus-Dieter Kolenda mit seinem aktuellen Beitrag) haben völlig recht, aber nur in Bezug auf Westdeutschland. Wir aus der ehemaligen DDR haben im Geschichtsunterricht von dieser Mordorgie an Sowjetbürgern gehört. Wir kennen die Geschichte. Es gab auch genügend Literatur darüber und auch Filme über den Kampf der Roten Armee gegen Hitlerdeutschland. Das sollte auch einmal gesagt werden. Deutschland ist nicht gleich Deutschland. Heutzutage wird von vielen ehemaligen DDR-Bürgern das Andenken an die Rote Armee noch hochgehalten, auch gegen die Verbote der heutigen Bundesrepublik. Dieses heutige Deutschland hat eine gespaltene Erinnerungskultur, die sich nicht mit der gängigen westdeutschen Erinnerungskultur gemein macht. Erst wenn meine Generation ausgestorben sein wird, könnte wirklich alles vergessen sein.

Nur das mal als Anmerkung, weil es viele wie mich gibt, die es ärgert, dass unsere Sichtweise immer mit der der Westdeutschen gleichgesetzt wird. Nur den Westdeutschen hat man von Anfang an die Russophobie bei der Umerziehung ins Gehirn gepflanzt. Ich weiß wovon ich rede, da ich viele Jahre im Westen gearbeitet habe. Diese Russophobie und auch die braune Vergangenheit kommen heute wieder offiziell zum Vorschein. Es widert mich nur noch an und ich fühle mich mit diesem Staat nicht verbunden, der Russen zu Untermenschen macht und Ukrainer, die vor allem in Weißrussland im WK2 die Massaker verübten, in den Himmel hebt, die mit Hakenkreuzen, Schwarzer Sonne und Wolfangel herumlaufen und Russen seit 2014 massakrieren und die heute satt auch von meinem Geld leben.

Mit freundlichen Grüßen
PW (Name der Redaktion bekannt)

(Auszug von RSS-Feed)

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… von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen, ….

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Von Sigrid Petersen (anderwelt)

Dieses ist der Text aus der Präambel des Grundgesetzes. „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“

Darauf folgt gleich in Artikel 1,  Absatz 2 des Grundgesetzes „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Nun würde man, diese Sätze als Grundlage des gesellschaftlichen nationalen und national-nachbarschaftlichen Miteinanders verstanden, davon ausgehen, dass bundesdeutsche Regierungen alles daran setzen, Frieden (in der Welt) zu erhalten und zu fördern.

Daran scheiterte 1999 schon die Regierung Schröder, der selbst im Nachgang die Beteiligung Deutschlands an dem Krieg im Kosovo als völkerrechtswidrig bezeichnete. Aber auch der Irak-Krieg 2003 erfolgte insbesondere über die Basis Ramstein und durch die zur Verfügungstellung des deutschen Luftraums mit indirekter Unterstützung Deutschlands.

Das Minsk II-Abkommen, das zu einer friedlichen Lösung des inneren Ukraine-Konflikts nach 2014 führen sollte, war auch nach der eigenen Aussage von Angela Merkel zu nichts weiter gedacht als der Ukraine Zeit zu verschaffen, für einen Krieg gegen Russland aufgerüstet zu werden.

… dem Frieden der Welt zu dienen, …  nicht erkennbar

Der von Russland am 15. Dezember vorgelegte Entwurf zu einem „Abkommen über Sicherheitsmaßnahmen zwischen Russland und den Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation“ wurde von der deutschen Bundesregierung mit dem Argument „Die russischen Vertragsentwürfe waren an die USA und die NATO gerichtet.“ nicht einmal beantwortet. Und eine weitere Begründung dafür, dass der Entwurf vom Tisch gewischt wurde, war das folgende Argument: „Die russischen Vertragsentwürfe zielten darauf ab, eine russische Einflusssphäre in Europa festzuschreiben und widersprachen den Grundlagen der europäischen Sicherheitsarchitektur, wie sie unter anderem in der Schlussakte von Helsinki von 1975 festgehalten sind.“
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006861.pdf – kleine Anfrage von DieLinke – Drucksache 20/6861 Mai 2023 zu diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung zur Beendigung des Ukraine-Kriegs)

In der Schlussakte von Helsinki formulierten die teilnehmenden Staaten zehn Prinzipien(!) ( das Wesen eines Prinzips ist, dass nicht nach den Umständen (wer und warum) gefragt werden muss) zur Regelung ihrer Beziehungen. Sie bekannten sich u.a.:

  • zur Achtung ihrer souveränen Gleichheit sowie der ihrer Souveränität innewohnenden Rechte  — russischer Vertragsentwurf: In ihren Beziehungen untereinander lassen sich die Vertragsparteien von den Grundsätzen der Zusammenarbeit und der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten.
  • zum Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewaltrussischer Vertragsentwurf:  Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Bedingungen oder Situationen zu schaffen, die eine Bedrohung der nationalen Sicherheit anderer Vertragsparteien darstellen oder als solche angesehen werden könnten.
  • zur friedlichen Regelung von Streitfällen  — russischer Vertragsentwurf: Zur Lösung von Fragen und Problemen, die Anlass zur Sorge geben, nutzen die Vertragsparteien dringende bilaterale und multilaterale Konsultationsmechanismen, einschließlich des NATO-Russland-Rates. Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten. 

Nur um nur einige Punkte hier aufzuführen.

Zu dem letzten zitierten Satz „Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten“ Boris Pistorius am 23.2.2024 „Putins Russland ist und wird auf absehbare Zeit die größte Sicherheitsbedrohung für Europa bleiben.“ „Seit zehn (sic!) Jahren  führe Russland unter Präsident Putin einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine – und werde auch nach der Ukraine nicht Halt machen. „Unsere Art, frei und selbstbestimmt und in Demokratie zu leben, ist das eigentliche Feindbild von Putin. Es geht ihm um mehr als die Ukraine““
(
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/pistorius-ueber-russische-aggression-5747658)

In der Einleitung zum russischen Vertragsentwurf wird sich explizit auch auf die Schlussakte von Helsinki bezogen: – „in Bekräftigung ihres Bekenntnisses (der Vertragsparteien) den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Helsinki (1975), der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit unter der Russischen Föderation und der Nordatlantikvertrags-Organisation (1997), des Verhaltenskodex politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit (1994), der Europäischen Sicherheitscharta (1999) und der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Rom „Die Beziehungen unter der NATO und Russland: Eine neue Qualität“; 

sind wie folgt übereingekommen: …“

(Thomas Röper hat den Vertrags-Entwurf dankenswerter Weise auf Anti-Spiegel übersetzt, denn die russische Regierung hatte diesen veröffentlicht.
(https://anti-spiegel.ru/2021/russland-veroeffentlicht-vertragstexte-fuer-abkommen-ueber-sicherheitsgarantien-mit-den-usa-und-der-nato/)

Nun muss man das Datum dieses Vertragsentwurfs beachten! Dezember 2021, also vor der militärischen Intervention Russlands in der Ukraine.

So erklärte Außenminister Johann Wadephul anlässlich des Jubiläums der Schlussakte auf der Plattform X (1.8.2025): „Am 1.8.1975 wurde in Helsinki die KSZE-Schlussakte unterzeichnet: ein Meilenstein für Frieden und Sicherheit in Europa. Ihr Anspruch ist aktueller denn je: Souveränität, Gewaltverzicht, Menschenrechte. Dies ist das Fundament der OSZE und unserer europäischen Friedensordnung. Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine verletzt diese Prinzipien täglich und tritt mit Füßen, wofür Helsinki steht: für Recht statt Macht, Dialog statt Gewalt. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine und zur OSZE: Sicherheit und Frieden durch Zusammenarbeit.“
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/50-jahre-ksze-2199604)

Dialog statt Gewalt? Fehlanzeige auch 2021!

Oder Herr Pistorius 2024: Pistorius warnte, dass Putins Aggressionen nicht stoppen würden, wenn der Krieg gegen die Ukraine vorbei sei. „Das hat er auch klar gesagt. Genauso deutlich wie Hitler, der auch immer gesagt hat, dass er nicht aufhören würde“, erklärte Pistorius. Ohne auch nur einen Beleg für diese Aussage. (Siehe oben)

Trump lässt den venezolanischen Präsidenten entführen und es kommt aus Deutschland nicht stante pede die Antwort, begründet auf die Schlussakte von Helsinki, dass die Teilnehmerstaaten sich „zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Teilnehmerstaaten“ verpflichtet haben. Dito der Krieg der USA und Israels gegen den Iran. „Mit den Vereinigten Staaten und Israel teilen wir das Interesse daran, dass der Terror dieses Regimes aufhört und die gefährliche nukleare und ballistische Aufrüstung gestoppt wird. Die Militärschläge sollen das zerstörerische Spiel eines geschwächten Regimes beenden.“  Und weiter: … selbst umfangreiche Sanktionspakete (dem Iran auferlegt seitens USA und EU) haben über Jahre und Jahrzehnte wenig ausgerichtet. Das hat auch daran gelegen, dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen. (Presserklärung Merz am 1.3.2026)

Was für Aussagen! Ich enthalte mich an dieser Stelle eines Kommentars.

Ganz neu ist, dass Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) als Vermittler in den Friedensverhandlungen mit der Ukraine von Putin vorgeschlagen wurde. Die Bundesregierung spricht von einem Scheinangebot (Putin hatte auf einer Pressekonferenz auf die Frage, wer sein bevorzugter Vermittler von europäischer Seite im Ukraine Konflikt wäre, Gerhard Schröder genannt. Es war also nicht einmal ein offizieller Vorschlag.) Kaja Kallas meinte „der würde auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen“.  
https://www.zdfheute.de/politik/ausland/gerhard-schroeder-putin-ukraine-krieg-verhandlung-russland-100.html
Wäre das nicht allerbeste Voraussetzung für einen Vermittler?

… von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen, ….

Diesen Satz als Maxime betrachtet, erübrigt jede Diskussion über Fragen nach Legitimität jeder Art der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates. Insbesondere gewalttätiger Einmischung.

Man kann nur feststellen, dass die Idee, die sowohl im Grundgesetz, in der Schlussakte von Helsinki als auch in der UN-Charta Niederschlag gefunden hat, in Politikerköpfen von heute nicht lebt (auch wenn sie ständig in Worthülsen wiedergegeben wird). Es fehlt wohl die Seele.

———–

Interessant an diesen Ausführungen ist, dass sich die BRD von Anfang an nicht an die hehren Versprechungen des Grundgesetzes gehalten hat. Es waren hochrangige Offiziere und Würdenträger im Widerstand gegen Hitler, die nach dem Krieg mit Falschinformationen über die Sowjetunion an Washington den Kalten Krieg hergestellt haben. Sie wollten so verhindern, dass Deutschland erneut ein „Friedensvertrag“ nach Muster Versailles aufgezwungen wird. Das hätte nach ihrer Auffassung das Ende Deutschlands bedeutet. So ist es aber gelungen, die beiden deutschen Staatsgebilde zu Frontstaaten zu machen, die von beiden Seiten aufgerüstet wurden. Alle Kanzler der BRD waren eingeweiht und haben das weiter getrieben, außer Willy Brandt. Dieser Teil der Geschichte wird in Deutschland peinlichst verschwiegen. Der Dank gebührt Reinhard Leube, der das anhand tausender Quellen aufgedeckt hat.

Machen Sie sich kundig und staunen Sie, was sich da alles abgespielt hat, indem Sie diese Werke von Reinhard Leube im AnderweltVerlag.com lesen. Am besten bestellen Sie direkt das Geschichtspaket 1 zum Sonderpreis hier: https://anderweltverlag.com/p/paket-geschichte-01


Art. 146 GG

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Es wird höchste Zeit, Art. 146 GG umzusetzen!

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Koalition kippt Heizungsgesetz – Aus für den Heizungszwang

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Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf das Ende des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), bekannt als „Heizungsgesetz", verständigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) kündigten an, das von der Ampel-Koalition beschlossene Gesetz abzuschaffen und durch eine neue Regelung zu ersetzen.

Künftig soll nicht mehr die Art der Heizung im Mittelpunkt stehen, sondern die tatsächliche CO₂-Einsparung im Gebäudebereich. Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen entfällt damit.

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) soll bis Jahresende einen Gesetzentwurf vorlegen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem „technologieoffenen" Ansatz.

Kritik kommt von Grünen und Umweltverbänden, die einen Rückschritt beim Klimaschutz befürchten. Verbraucherschützer mahnen Planungssicherheit für Hausbesitzer an.

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Bildquelle: Ingrid Balabanova / shutterstock

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Eine Welt-Redakteurin und die Neidhammel-Debatte: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller?

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Wie soll die Politik mit den angeblich zu hohen Bedarfsätzen für die Armen umgehen? Um 50 Prozent kürzen? Oder um 70, 80 Prozent? Ganz streichen? Sollen die Kinder den Kitt aus dem Fensterrahmen fressen? Sollen sie barfuß zur Schule gehen? Wie ist das mit der Menschenwürde? Nein, eine Redakteurin der Welt hat das nicht gefordert, sie schreibt nur unter der Überschrift: „Ich habe ausgerechnet, was ich mit Bürgergeld bekäme, und bin schockiert“ (Bezahlschranke). Da sind wir also wieder: Bei der Neidhammel-Debatte, die schon in der Zeit der Agenda 2010 schweren Schaden angerichtet hat. An dem Artikel von Fatina Keilani, der viel Zustimmung erfahren hat, stimmt es hinten und vorne nicht. Die Redakteurin möchte man an erster Stelle fragen: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Der ist doch voll, oder? Reicht das nicht aus? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz verankert. Die Gründe sind bekannt. Auch arme Bürger sollten sozial gut aufgefangen werden, damit sie nicht wie in den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Rattenfängern auf den Leim gehen. Wer wollte es bestreiten: Das war und ist ein vernünftiger Gedanke.

Doch gerade ist es wieder soweit. Eine Welt-Redakteurin stimmt den Klagegesang der Mittelschicht von der „sozialen Ungerechtigkeit“ an. Freilich prangert sie nicht die unverschämten, schier unfassbaren Ausgaben von politischer Seite an. Es geht um die Mitbürger, die ohnehin ganz unten stehen: die Armen. Wobei: Die Armen bekommen doch recht viel – so rechnet es Keilani zumindest vor. Sie nimmt das Beispiel einer vierköpfigen Familie, die „vom Amt“ lebt und stellt ihre finanzielle Situation entgegen. Und dann will sie sie sehen, die „soziale Ungerechtigkeit“. Denn: Wie kann es sein, dass jemand, der arbeitet, so viel hat wie jemand, der nicht arbeitet?

So vernünftig diese Frage im ersten Moment klingt: Die falsche Frage führt zu falschen Antworten. Die richtige Frage wäre: Warum verletzen hochrangige Politiker ihren Amtseid? Der besagt nämlich unter anderem, „dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (…) werde.“

Diese Frage wäre zielführend, denn sie würde das Schlaglicht auf eine Politik werfen, die längst auch der Mittelschicht schwer zusetzt.

Doch auch Fragen an Keilani drängen sich auf, nämlich: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Ist der nicht gefüllt? Reicht es denn nicht aus, dass der Kühlschrank voll ist, dass ein Dach über dem Kopf zur Verfügung steht und die Kinder gut versorgt sind?

Die Kritik von Keilani erweckt den Eindruck, die Politik würde den Regelbedarf für Bürgergeldbezieher mit der Gießkanne verteilen – aus einer Art Spendierlaune heraus. Richtig ist: Bundestag, Bundesarbeitsministerium zusammen mit dem Statistischen Bundesamt setzen sich im Detail mit der Höhe der Beträge auseinander, die am Ende an die Bezieher von Sozialleistungen gezahlt werden. Sie sind nicht willkürlich. Es gibt ein gesetzlich normiertes Verfahren, das auf repräsentativen Daten basiert. Im Vordergrund steht das Prinzip des sozio-kulturellen Existenzminimums, sprich: Auch Familien, die Bürgergeld beziehen, sollen ein sozial würdiges Leben haben.

Jeder weiß: Das Leben ist teuer. Für soziale Teilhabe braucht es Geld. Gerade Kinder von arbeitslosen Eltern sollen nicht auf der Strecke bleiben. Daran kann auch niemand ernsthaft ein Interesse haben. Denn die Armut der einen Generation bedeutet am langen Ende oft genug die Armut der nächsten Generation.

All das sollte klar sein. Und gerade Journalisten sollten aus den schweren Fehlern der Agenda-Politik gelernt haben, wie eine Debatte um den Sozialstaat auf keinen Fall geführt werden darf – sofern sie denn um die Sache und nicht um Klassismus, Spaltung und Sozialneid geht.

Keilani hat durchaus einen Punkt: Die Lebenskosten in Deutschland sind extrem hoch. Das spürt zunehmend auch der solide Teil der Mittelschicht. Keilani schreibt, sie komme finanziell zurecht – aber nur deshalb, „weil ich keine Miete zahle“.

Das ist in der Tat alarmierend. So wie es alarmierend ist, dass sich die Politik bei dem schwersten Anschlag auf die Energieinfrastruktur seit dem Bestehen der Republik, Stichwort: Nordstream, in äußerster Zurückhaltung übt – obwohl die Folgen für die Energieverbraucher weitreichend sind. Alarmierend ist auch, dass Politiker eine Billion Euro auf Kosten der Steuerzahler für das Projekt „Kriegstüchtigkeit“ bereitstellen wollen. Alarmierend ist auch, dass Politiker die Ukraine mit rund 90 Milliarden unterstützen – von der CO2-Bepreisung und vielem Weiteren ganz zu schweigen.

Eine Politik der sozialen Schande trifft längst auch die Mitte. Die Problemlösung kann aber doch nicht an einer rückwärtsgewandten Debatte im Geiste der neoliberalen Agenda 2010 stehen. Genau darauf läuft aber der Artikel hinaus.

„Bei mir entsteht ein Gefühl massiver Ungerechtigkeit bei dem Gedanken, dass ich mit meinen Steuern die Sozialleistungen finanziere, dank denen andere Menschen ohne Existenzsorgen den ganzen Tag mit ihren Kindern verbringen können“, schreibt Keilani.

Leider sagt die Redakteurin kein Wort dazu, dass sie mit ihren Steuern auch den Schampus der Rüstungsindustrie mitfanziert. Und die Aussage, dass Menschen, die Sozialleistungen beziehen, keine Existenzsorgen haben, geht an der Realität vorbei. Dafür: Freie Fahrt für Voruteile.

Keilani ist Journalistin. Sie trägt mit ihrer Positionierung eine Verantwortung. Der Welt-Artikel wird dieser Verantwortung nicht gerecht. Eine komplexe Situation – reale Probleme des Sozialstaates, geringe Löhne, hohe Belastungen der arbeitenden Bevölkerung, Zuwanderung, unverantwortliche Ausgaben der Politik usw. – wird nicht angemessen erfasst. Stattdessen stimuliert der Beitrag die Neidhammelmentalität.

Anstatt sich mit den Bürgergeldempfängern zu solidarisieren und im Verbund die eigenen Anliegen „denen oben“ zu stecken, ist der publizistische Keil im Einsatz. Die Politik freut das. Prinzip: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Denn für die Politik bedeutet der Artikel: Gegebenenfalls, wenn der publizistische Druck groß genug ist, darf sie die Armen kräftig durchschütteln, damit so mancher Angehörige der Mittelschicht befriedigt ist – und oben machen die Mandatsträger so weiter wie bisher, was wiederum die Mittelschicht noch mehr unter Druck setzen wird.

Meine Güte, wird das denn nie verstanden?!

Noch ein letzter Gedanke: Wenn Keilani so schlecht bei Springer verdient, dass sie sich im Prinzip keine Miete leisten kann, wäre eine Gehaltsverhandlung angebracht. Bei einem Big Boss, der sich die Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz gönnt und dabei auf die Reichsten der Reichen trifft, sollte doch eine Verdopplung des Gehalts für Keilani und alle anderen Redakteure locker drin sein. Ich gönne es ihnen.

(Auszug von RSS-Feed)

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Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft

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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
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Tollwütige Faktenfüchse

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veröffentlicht am 12.05.2026; Autor: Prof. Harald Walach Die Presse ist immer weniger die „Vierte Kraft im Staat“ und immer mehr Hofberichterstatterin und wird damit zur Demokratiebestatterin Ich habe in vielen meiner Blogs zur Corona-Zeit immer wieder gefragt: Wo bleiben die investigativen Journalisten? Wo ist die kritische Presse? Bis auf wenige Ausnahmen habe ich wenig kritische Berichterstattung über […]

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