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Westend-Verleger Markus J. Karsten: „Gibt es eine legitime Forderung von rechts?“

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Nachdem eine Gruppe von Autoren in einem Offenen Brief den Westend Verlag wegen einer angeblichen „Neuausrichtung“ in Richtung rechts kritisiert, geht Verleger Markus J. Karsten in die Offensive. Im Interview mit den NachDenkSeiten spricht er von einer „dürftigen Argumentation“ der Kritiker und sagt, im Kern gehe es um eine Frage, die nicht gestellt werde, nämlich: „Gibt es eigentlich eine legitime Forderung von ‚rechts‘?“ Karsten, der den Verlag gegründet hat und seit über 22 Jahren führt, sagt, er empfinde die Kritik als „Ansporn“. „Was soll denn Verlagsarbeit anderes sein? Ich will wissen, wie andere ticken und welche Prioritäten sie bei welchen Problemen setzen, und auch, wo sie mich kritisieren.“ Im Interview kritisiert Karsten den Spiegel. Das Magazin habe über den Offenen Brief berichtet, ohne den Verlag vorab für eine Stellungnahme zu kontaktieren. Andere Medien zitierten unvollständig, so Karsten. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Spiegel hat diese Woche einen Artikel unter der Überschrift Offener Brief gegen Westend Verlag wegen »Nius«-Buchs veröffentlicht. In dem Beitrag geht es um ein Schreiben, das Autoren Ihres Verlages verfasst bzw. unterzeichnet haben. Eine angebliche „Neuausrichtung“ des Verlagsprogramms wird kritisiert. Was auffällt: Von Verlagsseite kommt niemand in dem Beitrag zu Wort. Hat der Spiegel Sie vor Veröffentlichung des Artikels kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten?

Markus J. Karsten: Nein.

Wie erklären Sie sich, dass das Magazin Sie nicht kontaktiert hat? Und: Was halten Sie davon?

Vermutlich dachte man, dass es die erwartete Skandalisierung schmälern würde. Was soll man davon halten?

Wie sieht es mit anderen Medien aus, die berichtet haben oder berichten wollen? Gab es da Presseanfragen beim Verlag?

Ja, es gab einige, die journalistisch sauber gearbeitet haben und uns um Stellungnahmen baten.

Lassen Sie uns auf die Ebene der Argumente gehen. In dem Brief heißt es:

Wir haben „Westend“ als Ort geschätzt, an dem sehr unterschiedliche Überzeugungen aufeinanderstießen, die allerdings in aller Regel von demokratischem Geist und dem Willen nach Verbesserung der gesellschaftlichen Verhältnisse geprägt waren. Wir haben im Sinne der Meinungsfreiheit selbstverständlich auch akzeptiert, dass Sie das Portfolio Ihres Verlages um Autoren wie Wolfgang Kubicki und Ulf Poschardt erweitert haben. Mit der Veröffentlichung des von Pauline Voss und Julian Reichelt herausgegebenen Bandes „Links – Deutsch / Deutsch – Links“ haben Sie nun das Spektrum Ihrer Veröffentlichungen bis hin zur extremen Rechten erweitert. Dieses Buch ragt nicht nur dadurch heraus, dass Sie damit Ihren Verlag den Führungspersonen eines Portals zur Verfügung stellen, das Tag für Tag große Teile des demokratischen Spektrums verunglimpft. Der Band enthält zudem Texte von Autorinnen und Autoren, deren Positionen der AfD nahestehen, einer aus unserer Sicht demokratiebedrohenden Partei.

Das ist der Kern des Briefs. Beim Lesen fällt auf: Einerseits sprechen die Unterzeichner davon, dass sie „unterschiedliche Überzeugungen“ schätzen, andererseits gibt es dann doch einen „Stein des Anstoßes“. Wie argumentativ tragfähig ist aus Ihrer Sicht das Vorgetragene?

Zunächst muss man sagen, dass einer der Herausgeber des inkriminierten Buches einer der bekanntesten und reichweitenstärksten Journalisten Deutschlands ist, daran dürfte kein Zweifel bestehen. Die Frage, ob unter seinem Namen ein Buch erscheinen darf, überwiegt ganz offensichtlich andere, auch weltpolitisch brisante Fragen, beispielsweise die, ob es sich in Gaza um einen Genozid handelt oder nicht. Die Beantwortung dieser Frage dürfte bei den Unterzeichnern nicht ohne Zerwürfnisse möglich sein. Oder auch die Frage im Umgang mit dem Ukrainekrieg. Den Zusammenhalt bildet aber: Man kann ja für Meinungsfreiheit sein, wenn es unbedingt sein muss, aber wir bestimmen, ob sie auch „befördert“ werden darf, sprich ausgesprochen. Auch das Thema „Kriegstüchtigkeit“, eine originär linke Thematik, also die Frage, ob Menschen, die Krieg befürworten, aber selber nicht hingehen müssen, andere in den Tod schicken dürfen, möchte ich in diesem Kreis mal diskutiert sehen.

Sehen Sie weitere Schwachstellen in der Argumentation?

Jenseits der dürftigen Argumentation dreht es sich doch im Kern um die Frage, die nicht gestellt wird: Gibt es eigentlich eine legitime Forderung von „rechts“? Was bedeutet, welche Position darf überhaupt geäußert werden? Wer entscheidet darüber? Ein bockiges Nichtzurkenntnisnehmenwollen grundsätzlich abweichender Positionen wird umso hartnäckiger betrieben, je effektloser es ist – wie man wohl ganz objektiv feststellen muss. Die Leidtragenden sind die Schutzlosen und Schwächsten.

Es nicht angenehm zu realisieren, dass man es sich offenbar zu leicht gemacht hat. Ich empfinde das für mich selbst als Ansporn. Was soll denn Verlagsarbeit anderes sein? Ich will wissen, wie andere ticken und welche Prioritäten sie bei welchen Problemen setzen, und auch, wo sie mich kritisieren. Das habe ich wortwörtlich so auch der ZEIT geantwortet, die es aber vorzog, lieber ein bisschen etwas über Westend zusammenzugooglen, um dann die Welt mit diesem Geraune zu beglücken. Welcher Ressortleiter lässt so etwas zu? Hinzu kommt, dass ich unvollständig zitiert werde, es wurde sich das „rausgegrabbelt“, was in den kindlichen Untertassenhorizont passte.

Wie sah denn Ihre vollständige Antwort aus?

Die komplette Antwort auf die Frage der ZEIT lautete: „Rechte Gesellschaftskritik, linke Gesellschaftskritik, ich weiß nicht mehr, ob man mit diesen Zuschreibungen weiterkommt, auch wenn ich mit dieser Infragestellung bereits eine Todsünde begehe. Linkssein ist ja ganz schön, aber werden andere davon satt? Ganz offensichtlich haben die Bücher der Briefeschreiber in den vergangenen Jahren nur äußerst begrenzt dazu geführt, Nöte zu mildern oder gar zu verhindern. Die Armutsquote bei Kindern hat zu Zeiten der Ampelkoalition deutlich zugelegt. Es ging also in die andere Richtung. Ist NIUS daran schuld…? Wenn wir in unseren Büchern die Zustände in Moria oder Gaza anprangern – ist das linke oder rechte Gesellschaftskritik? Wo ist „die Linke“ im Fall EU gegen Baud und jetzt Dogru? Immerhin: Gysi ist Erstunterzeichner. Ich ebenfalls. Also auch eine Allianz.“ Ich glaube, die Redakteurin hat noch nie von Baud und Dogru gehört.

Die Unterzeichner reden davon, dass das Portal Nius „Tag für Tag große Teile des demokratischen Spektrums verunglimpft.“ Ein Beweis für die Aussage taucht in dem Brief nicht auf. Reden wir offen: Die öffentliche Atmosphäre ist von, sagen wir: „Ausschluss“ geprägt. X möchte nicht mit Y reden, Z möchte nicht, dass Y auf der Bühne steht. Die Verengung des Meinungskorridors ist seit langem Programm. Das hat sehr viel mit Macht, mit Herrschaft und dem damit verbundenen Kampf um die Definitionshoheit zu tun. Flankiert wird dieser Kampf von Akteuren, die vom hohen Ross des Moralapostels aus glauben, für die Allgemeinheit bestimmen zu können, wo die roten Linien des Sagbaren liegen und wer ein legitimer Sprecher sein darf und wer nicht. Die Selbstinszenierung lautet immer: „Wir sind die Guten. Wir sind die guten Demokraten. Und die anderen, das sind die Feinde der Demokratie.“ Bemerkenswert scheint mir: Als Menschen aus unserer Mitte aufgrund der Coronamaßnahmen alleine in Krankenhäusern und Heimen sterben mussten, haben die guten Demokraten geschwiegen. Jetzt, wo das gesamte Land „kriegstüchtig“ werden soll, schweigen sie auch – oder noch schlimmer, unterstützen den Kurs. Wie sehen Sie das?

Ja, die Berliner Zeitung hatte mich in einem Interview zu dem Vorwurf der Unterzeichner und Unterzeichnerinnen befragt, wonach die Autoren kritisieren, dass in diesem Buch Texte von Autoren abgedruckt seien, „deren Positionen der AfD nahestehen“. Nun, von den Beiträgern, wie es richtig heißen müsste, stehen einige den Parteien nahe, die in den Parlamenten die zum Himmel schreiende Coronapolitik durchgedrückt haben, die beschlossen haben, dass Abermilliarden für Tötungsmaterial ausgegeben oder Waffen in Kriegsgebiete geschickt werden, Sozialstaatsabbau betrieben und würdelos den Beanstandungen des BSW zur Auszählung der Bundestagswahl keinen Raum gegeben haben. Doppelmoral also. Ein leider nach wie vor unterbelichtetes Phänomen, was nicht verwundert, da dadurch die eigene Dürftigkeit kaschiert wird.

Sie wissen es: In dieser Zeit ist immer wieder von „Medienkompetenz“ die Rede. Vor allem Vertreter großer Medien betonen unaufhörlich, wie wichtig es sei, Propaganda und Manipulation zu durchschauen – freilich meinen sie dabei nicht ihre eigene Arbeit.

In Sachen Baud haben wir ein Paradebeispiel einer konzertierten Aktion. Ist den Initiatoren und den eingespannten Redakteuren, etwa vom Tagesspiegel, ihr Vorgehen nicht peinlich? Dort heißt das Buch von Jaques Baud „Putin – Herr des Geschehens“, statt „Putin – Herr des Geschehens?“. Passte halt besser ins eigene Weltbild, das Fragezeichen wegzulassen. In dem Buch steht keine einzige russische Quelle. Ist diesen Leuten nicht bewusst, dass es genau dieser eklatante Mangel an Wahrhaftigkeit ist, gepaart mit der bereits genannten Doppelmoral, weswegen ihnen keiner mehr zuhören will? Manipulationen, wohin das Auge reicht – worauf die NDS seit Jahren nicht müde werden hinzuweisen. Es wundert mich im Nachhinein nicht, dass sich die Initiatoren dieses Briefes schon immer mit ihnen schwertaten.

Sie haben den Tagesspiegel erwähnt. Das Blatt hat ja auch über den Offenen Brief berichtet.

In der Tat. In dem Artikel heißt es: „Zu den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Briefes gehören unter den vielen anderen Gregor Gysi, Ulrike Herrmann, Simone Schollack oder Andrea Ypsilanti, deren Bücher seit Jahren von Westend veröffentlicht werden.“

Richtig, und daran besteht kein Zweifel, müsste es heißen „deren Bücher VOR Jahren von Westend veröffentlicht wurden: Gysi 2015, Schmollack 2017 und Ypsilanti 2018. Es ist ja nicht so, dass wir ständig Bücher dieser Autoren veröffentlichen. Das mag man vielleicht jetzt nur als kleine Ungenauigkeit ansehen, aber Unschärfen dieser Art, bei unterschiedlichen Themen, sind immer wieder in Medien zu finden.

Was ich noch sagen möchte: Mit Andrea Ypsilanti verbindet mich übrigens eine langjährige Freundschaft. Ihr nehme ich auch ab, dass sie nicht nur über Migration spricht, sondern sich auch tatsächlich einsetzt für Menschen, die hier landen und sich problembeladen mit den hiesigen Verhältnissen zurechtfinden müssen. Jedenfalls: Wie kann man so manipulierend auftreten und glauben, das fiele dem Leser nicht auf? So sägt man doch nur noch das letzte Stückchen Ast ab, auf dem man sitzt, und der bereits halb abgerissen ist.

Noch ein Wort zu dem Begriff „kritisch“. Eines der pseudolinken Lieblingsworte: Wo bitteschön, wo ist eine sich selbst als links bezeichnende Linke durch kritisches Nachfragen aufgefallen, sagen wir seit 2016? Aber, ich wiederhole mich. Und es bleibt dabei, wie in alle Richtungen schon immer und immer wieder kommuniziert: Unsere Türen stehen seit jeher jederzeit offen.

Titelbild: © privat

(Auszug von RSS-Feed)

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Die Brandmauer im Bücherregal

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In dieser Woche erklärten 32 Autorinnen und Autoren öffentlich ihre Distanz zum Westend Verlag aus dem hessischen Neu-Isenburg. Sie werfen dem Verlag eine politische Verschiebung nach rechts vor. In einem Offenen Brief betonen sie, man habe „im Sinne der Meinungsfreiheit selbstverständlich auch akzeptiert“, dass der Verlag in den vergangenen Jahren sein Portfolio um Autoren wie Wolfgang Kubicki und Ulf Poschardt erweitert habe. Schon diese „Großzügigkeit“ herauskehrende Formulierung offenbart eine gewisse Selbstüberhöhung und den Anspruch moralischer Deutungshoheit. Von Paula Messler.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Autoren, die sich kürzlich vom Westend Verlag distanziert haben, sind längst nicht mehr die prägenden Stimmen des öffentlichen Diskurses. Selbst die Idee eines Autorenprotests stammt keineswegs von ihnen.

Mit dem Bestseller „Links – Deutsch, Deutsch – Links“ von Julian Reichelt und Pauline Voss — von dem inzwischen mehr als 50.000 Exemplare verkauft wurden — sei für die Unterzeichner jedoch eine rote Linie überschritten worden.

Für Medien wie den Spiegel oder die Tagesschau war der Vorgang ein willkommenes Thema. Noch tags zuvor hatte der Spiegel über die wirtschaftliche Entwicklung des Nachrichtenportals Nius berichtet, bei dem Reichelt als Chefredakteur und Voss als stellvertretende Chefredakteurin tätig sind. In der anschließenden Berichterstattung rückten schnell prominente Namen wie Gregor Gysi oder Andrea Ypsilanti in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.

Dabei gehören beide keineswegs zu den Initiatoren des Offenen Briefes. Die treibenden Kräfte hinter der Aktion sind vielmehr Stephan Hebel und Bernd Hontschik. Hebel arbeitet als Journalist für die Frankfurter Rundschau, Hontschik war viele Jahre Chirurg und Chefarzt in einem Frankfurter Krankenhaus. Beide haben mehrere Bücher im Westend Verlag veröffentlicht, zählen jedoch eher zur zweiten Reihe der verlagseigenen Autorenschaft. Gerade deshalb konzentriert sich die mediale Aufmerksamkeit auf bekanntere Namen wie Gysi oder Ypsilanti — Persönlichkeiten, die früher deutlich mehr öffentliche Strahlkraft besessen haben als die eigentlichen Organisatoren des Protests.

Der Verlag

Der Westend Verlag veröffentlicht seit vielen Jahren Bücher mit dezidiert kritischem Anspruch. Sein publizistisches Selbstverständnis besteht darin, dominante Narrative nicht einfach zu übernehmen, sondern sie gegen den Strich zu bürsten und ihren Wahrheitsgehalt zu hinterfragen. In einem zunehmend verengten Debattenraum reicht bereits dieser Ansatz aus, um schnell unter den Verdacht des Verschwörungstheoretischen zu geraten.

So zitierte die Tagesschau im Zusammenhang mit dem aktuellen Autorenprotest einen Experten, der dem Verlag vorwarf, seit jeher verschwörungstheoretische Literatur zu verbreiten. Diese Einschätzung wirft allerdings eine interessante Frage auf: Wenn der Verlag tatsächlich seit Jahren angeblich problematische Inhalte publiziert, müssten dann nicht auch die Werke jener Autoren als „kontaminiert“ gelten, die sich heute öffentlich von ihm distanzieren?

Der Verlag besteht seit mittlerweile 22 Jahren. Lange war er im Frankfurter Stadtzentrum ansässig, ehe er vor wenigen Jahren nach Neu-Isenburg an den Rand der Mainmetropole zog. Verleger Markus J. Karsten interessierte sich von Beginn an für Autoren, die Nachrichten und gesellschaftliche Entwicklungen nicht bloß reproduzieren, sondern „hinter die Meldungen“ blicken wollten. Daran ist zunächst nichts Verschwörerisches. Allerdings beschäftigen sich viele Veröffentlichungen mit tatsächlichen Machtstrukturen, politischen Netzwerken und medialen Mechanismen — also mit Vorgängen, die naturgemäß im Verborgenen organisiert werden. Wer solche Zusammenhänge offenlegt, macht damit nicht Verschwörungstheorien sichtbar, sondern reale Praktiken von Macht und Einfluss.

Über Jahre hinweg wurde der Westend Verlag als politisch links verortet — nicht zuletzt, weil er sich selbst entsprechend beschrieben hat. Tatsächlich gehörte eine kritische Nähe zur politischen Linken lange zum publizistischen Selbstverständnis des Hauses. Gleichzeitig veröffentlichte der Verlag jedoch stets auch Autoren, die sich keinem klassischen linken Milieu zuordnen lassen. Entscheidend war offenbar weniger ideologische Reinheit als die Bereitschaft, Debatten anzustoßen.

Vor diesem Hintergrund lassen sich auch einige jüngere Veröffentlichungen einordnen. Der Bestseller „Shitbürgertum“ von Ulf Poschardt etwa attackiert die Selbstgerechtigkeit des linksliberalen Milieus und beschreibt sie als Ausdruck intellektueller Bequemlichkeit. Erkannten sich die abtrünnigen Autoren darin wieder? Ein vollständiger Bruch mit der verlegerischen Linie ist auch wegen der Publikation von Poschardts Buch so gesehen kaum zu erkennen. Vielmehr folgt es auch dem ursprünglichen Anspruch des Verlages: herrschende Gewissheiten infrage zu stellen.

Belege für die publizistische Offenheit des Westend Verlages finden sich ausgerechnet auf der Liste der Unterzeichner selbst. Andrea Ypsilanti etwa galt nach den politischen Turbulenzen um ihre gescheiterte Regierungsbildung in Hessen über Jahre hinweg als öffentlich beschädigte Figur. Viele Akteure mieden damals die Nähe zu ihr. Der Westend Verlag hingegen scheute sich nicht, mit ihr gemeinsam ein Buchprojekt zu realisieren. Ähnlich verhält es sich bei Kerem Schamberger, der sich selbst offen als Kommunist bezeichnet. Auch diese politische Selbstverortung stellte für den Verlag offenkundig kein Ausschlusskriterium dar. Gerade solche Beispiele zeigen, dass der Westend Verlag seine Autorenauswahl traditionell nicht entlang ideologischer Reinheitslinien organisiert hat, sondern entlang der Frage, ob ein Autor oder ein Thema einen relevanten Beitrag zur gesellschaftlichen Debatte leisten kann.

Verleger Karsten betonte mehrfach, dass ein kritischer Autor nicht allein deshalb ausgeschlossen werden dürfe, weil seine Thesen anecken oder ein Manuskript Unbehagen auslöse. Verlegerische Arbeit könne nicht bedeuten, sich jede Position eines Autors vollständig zu eigen zu machen. Entscheidend sei vielmehr, ob ein Buch einen relevanten Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten könne. Genau nach diesem Maßstab, so Karsten, sollten Bücher veröffentlicht werden — nicht nach ideologischer Konformität oder der Angst vor öffentlicher Empörung.

Die Autoren

Man wird kaum behaupten können, dass die Liste der protestierenden Autoren besonders illuster besetzt ist. Einige Namen besitzen zwar noch einen gewissen Wiedererkennungswert, doch ihre publizistische Wirkmächtigkeit liegt vielfach Jahre zurück. Mit manchen der Unterzeichner hat der Westend Verlag zudem seit langer Zeit keine gemeinsamen Projekte mehr realisiert.

Die taz-Journalistin Ulrike Herrmann etwa fällt inzwischen vor allem durch Analysen auf, die den Kurs der westlichen NATO-Politik eher befeuern als hinterfragen. Gerade für einen Verlag, der der Frage nach Krieg und Frieden traditionell große Bedeutung beimisst, dürfte eine solche publizistische Ausrichtung kaum anschlussfähig sein. Dass es hier ohnehin längst politische Spannungen gab, liegt daher nahe.

Auch Gregor Gysi, dessen Name in nahezu jeder Berichterstattung prominent hervorgehoben wird, spielt in der Angelegenheit wohl eine geringere Rolle, als der mediale Eindruck suggeriert. Vor Jahren veröffentlichte er gemeinsam mit dem Initiator Stephan Hebel ein Gesprächsbuch im Westend Verlag, publizistisch beheimatet ist Gysi jedoch seit Langem beim Aufbau Verlag.

Interessant ist zudem die Rolle des „Netzwerks Kritische Kommunikationswissenschaften“, das sich ebenfalls öffentlich vom Verlag distanzierte. Die genannten Nils S. Borchers, Selma Günay, Uwe Krüger, Hendrik Theine und Sebastian Sevignani gehören dem Netzwerk an; zu dessen Gründungsmitgliedern zählt unter anderem der Kommunist Kerem Schamberger. Betrachtet man die Unterzeichnerlisten genauer, entsteht der Eindruck, dass einzelne politische Milieus und personelle Zusammenhänge mehrfach auftauchen. Man könnte deshalb durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Initiatoren bemüht waren, den Protest zahlenmäßig größer erscheinen zu lassen, als er tatsächlich ist.

Auffällig ist darüber hinaus die starke regionale Konzentration der Beteiligten. Die beiden Initiatoren Stephan Hebel und Bernd Hontschik leben in Frankfurt. Auch Andrea Ypsilanti, ihr Ehemann Klaus-Dieter Stork sowie Jonas Wollenhaupt stammen aus Frankfurt beziehungsweise dem unmittelbaren Rhein-Main-Gebiet. Es entsteht das Bild eines regional eng vernetzten Milieus, das dem Verlag lange Zeit nahegestanden haben muss und nun öffentlich mit ihm bricht.

Damit stellt sich zwangsläufig die spekulative Frage, ob der Konflikt tatsächlich allein politisch motiviert ist. Ebenso denkbar erscheint, dass persönliche Entfremdungen, alte Loyalitäten oder innerkulturelle Machtkämpfe eine mindestens ebenso große Rolle spielen könnten wie die offiziell vorgetragenen politischen Differenzen.

Das Buch

Auslöser der aktuellen Kontroverse war letztlich das Buch „Links – Deutsch, Deutsch – Links“ von Julian Reichelt und Pauline Voss. Mit dessen Veröffentlichung, so der Vorwurf der protestierenden Autoren, habe der Westend Verlag sein publizistisches Spektrum „bis hin zur extremen Rechten erweitert“. Das Nachrichtenportal Nius, für das Reichelt und Voss arbeiten, würde angeblich „Tag für Tag große Teile des demokratischen Spektrums“ verunglimpfen. Einige Mitwirkende des Buches stünden zudem, so heißt es, der AfD nahe.

Tatsächlich lässt sich die journalistische Arbeit von Nius durchaus kritisieren. Viele Beiträge wirken zugespitzt, manche Themenauswahl einseitig. Die konservative Grundhaltung des Portals ist unverkennbar. Doch darin liegt zunächst nichts Illegitimes. Das mediale Auftreten ist bewusst emotionalisiert: reißerische Überschriften, polemische Akzentuierungen und eine oft aufgeregte Inszenierung prägen das Format. Vergleichbare Vorwürfe wurden früher regelmäßig gegen die Bild-Zeitung erhoben — jenes oft verhasste Boulevardmedium, aus dem Julian Reichelt selbst hervorgegangen ist. Trotzdem wurde die Bild über Jahrzehnte hinweg als legitimer Teil der deutschen Medienlandschaft akzeptiert.

Das umstrittene Buch versteht sich als satirisch angelegtes Wörterbuch. Es entwickelte sich rasch zum Verkaufserfolg, erreichte Platz eins der Spiegel-Bestsellerliste und hielt sich dort mehrere Wochen. Offenbar gibt es beim Publikum ein beträchtliches Interesse an solchen Formaten. Inhaltlich fällt das Werk allerdings sehr unterschiedlich aus. Einige Beiträge treffen gesellschaftliche Sprachcodes und politische Rituale durchaus pointiert, andere wirken eher flach oder bemüht. Nicht jeder Eintrag überzeugt sprachlich oder analytisch. Dennoch enthält das Buch vereinzelt Beobachtungen, die tatsächlich zum Nachdenken anregen und eingefahrene Begriffe hinterfragen. Und gerade darin liegt auch sein publizistischer Zweck. Reichelt selbst schrieb übrigens nur das Geleitwort.

Die Heftigkeit der Reaktionen erscheint vor diesem Hintergrund zumindest überzogen. Den protestierenden Autoren scheint es weniger um eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung zu gehen als vielmehr um Fragen der politischen Kontaktschuld. Ihre Vorwürfe zielen häufig weniger auf einzelne Aussagen oder Argumente als auf die Personen selbst und deren publizistisches und angenommen politisches Umfeld.

Ob die Verantwortlichen von Nius tatsächlich der „extremen Rechten“ zugerechnet werden können, bleibt zudem fraglich. Eine Nähe zum konservativen CDU-Milieu ist unverkennbar. Gleichzeitig hat Julian Reichelt mehrfach öffentlich und in seinen Sendungen vor der AfD gewarnt. Viele Beiträge des Portals richten sich vor allem gegen politische Entscheidungen in Berlin, gegen ausufernde Bürokratie, bevormundende Gesetzgebung oder eine als abgehoben empfundene politische Kommunikation. Die Forderung nach größerer Bürgernähe oder mehr politischer Repräsentation lässt sich schwerlich pauschal als Angriff auf die Demokratie deuten.

Hinzu kommt: Keiner der Autoren oder Gastbeiträger des Wörterbuchs ist dafür bekannt, Mitglied der AfD zu sein. Worauf genau die Behauptung einer politischen Nähe basiert, bleibt weitgehend offen. Naheliegend ist, dass die Initiatoren des Protestes diese Nähe aus Haltungen, Meinungen und politischen Akzenten ableiten, die nicht in ihr eigenes Weltbild passen. Der Konflikt wirkt daher weniger wie eine demokratische Grenzziehung als vielmehr wie der Versuch, missliebige Positionen symbolisch aus dem legitimen Meinungsspektrum auszugrenzen.

Das Vorbild

Bernd Hontschik, einer der Initiatoren des Offenen Briefes, erklärte dem Volksverpetzer, er habe so etwas wie seine Heimat verloren, weil der Westend Verlag inzwischen Bücher mit Personen veröffentliche, mit denen er „nicht im gleichen Katalog stehen“ wolle, wie er es in einem Newsletter, der an etwa 1.400 Adressen ging, formuliert hat. Bemerkenswert ist dabei allerdings, dass Hontschik in der aktuellen Verlagsvorschau gar nicht mehr vertreten ist. Sein letztes Buch liegt bereits mehrere Jahre zurück. Eine Nachfrage beim Verlag ergab, dass kein gemeinsames neues Projekt geplant gewesen sei. Zuvor war Hontschik zudem Herausgeber einer gesundheitspolitischen Buchreihe bei Suhrkamp, die inzwischen eingestellt wurde. Gemeinsam mit Stephan Hebel verbindet ihn nicht nur die politische Haltung, sondern auch eine andere „publizistische Heimat“: Beide schreiben regelmäßig für die Frankfurter Rundschau.

In den sozialen Netzwerken fiel die Reaktion auf den Autorenprotest überwiegend kritisch aus. Viele Kommentatoren sehen in der Aktion den Versuch eines linksliberalen Milieus, nach dem Verlust kultureller und medialer Deutungshoheit symbolisch Terrain zurückzugewinnen. Dabei wirke es fast ironisch, dass ausgerechnet die Namen Poschardt oder Reichelt — gegen die sich der Protest richtet — den beteiligten Autoren überhaupt noch öffentliche Aufmerksamkeit und kurzzeitige Bedeutung verschaffen. Tatsächlich besteht die Liste der Unterzeichner überwiegend aus Personen, die außerhalb bestimmter politischer oder akademischer Zirkel kaum noch öffentliche Resonanz erzeugen. Selbst die bekannteren Namen spielen im bundesweiten politischen Diskurs nur noch eine Nebenrolle.

Entsprechend häufig fällt in den Debatten der Vorwurf der „Cancel Culture“. Kritiker werfen den protestierenden Autoren mangelnde Bereitschaft vor, sich mit unbequemen oder widersprechenden Meinungen auseinanderzusetzen. Der Westend Verlag hingegen wird von vielen Nutzern ausdrücklich dafür gelobt, ein breites publizistisches Spektrum zuzulassen und sich nicht der inzwischen weit verbreiteten „Brandmauer“-Logik zu unterwerfen, nach der bestimmte politische Positionen grundsätzlich aus dem legitimen Diskurs ausgeschlossen werden sollen.

Interessant ist auch der zeitliche Kontext der Aktion. Möglicherweise entstand die Idee eines Autorenprotests bereits im vergangenen April, als in Frankreich mehr als 100 Autorinnen und Autoren des renommierten Verlages Éditions Grasset gegen personelle Veränderungen im Haus protestierten und öffentlich Distanz zum Verlag suchten. Auslöser war dort die Entlassung des langjährigen Verlagschefs Olivier Nora durch den Medienunternehmer Vincent Bolloré. Viele Beteiligte befürchteten eine ideologische Einflussnahme auf die verlegerische Ausrichtung.

Im Unterschied zum deutschen Fall war die französische Protestliste allerdings tatsächlich prominent besetzt. Zu den Unterzeichnern gehörten unter anderem Frédéric Beigbeder, Bernard-Henri Lévy, Paul B. Preciado und Vanessa Springora — Autoren und Intellektuelle mit erheblichem kulturellem Gewicht. Politisch verortet sich auch dort die Mehrheit eher links. Dennoch wurde die Aktion in Teilen der französischen Presse scharf kritisiert. Kommentatoren warfen den Beteiligten vor, die unternehmerische Freiheit eines Verlages infrage zu stellen und mit moralischer Überheblichkeit auf betriebliche Entwicklungen zu reagieren. Teilweise war sogar von einer kulturellen Hysterie die Rede, die langfristig der offenen Debattenkultur schade.

Die Strategie

Die Nachricht über die rund 32 Autoren, die sich öffentlich vom Westend Verlag distanzierten, verbreitete sich in bemerkenswerter Geschwindigkeit durch die deutsche Medienlandschaft. Kaum war der Offene Brief veröffentlicht, griffen große Medienhäuser und politische Kommentatoren das Thema auf. Für die Initiatoren dürfte genau das Teil der Strategie gewesen sein. Sie konnten fest damit rechnen, dass jene Netzwerke aus Medien, Kulturbetrieb und politischer Öffentlichkeit, die sich gerne als „Zivilgesellschaft“ verstehen, den Vorgang sofort verstärken und moralisch aufladen würden.

Der Fall zeigt das eigentliche Muster solcher Protestaktionen. Es geht selten nur um konkrete Inhalte oder einzelne Bücher. Vielmehr handelt es sich um symbolische Machtdemonstrationen innerhalb des kulturellen Raumes. Durch öffentliche Distanzierungen soll signalisiert werden, welche Positionen noch als legitim gelten und welche Akteure an den Rand gedrängt werden sollen. Die Sprache solcher Kampagnen arbeitet häufig mit moralischer Geschlossenheit: Wer nicht eindeutig auf der „richtigen“ Seite steht, gerät schnell unter Verdacht oder wird indirekt mit politischen Extrempositionen in Verbindung gebracht.

Seit einigen Jahren lässt sich beobachten, dass Teile des linksliberalen Milieus einen zunehmend offensiven Kulturkampf führen — nicht nur gegen politische Gegner, sondern auch gegen Institutionen oder Personen, die sich weigern, bestimmte Meinungsgrenzen mitzutragen. Die Strategie dahinter ist erkennbar: Über öffentliche Empörung, soziale Ächtung und den Vorwurf problematischer Nähe soll Druck erzeugt werden. Nicht selten richtet sich dieser Druck gerade gegen jene, die auf Debattenoffenheit bestehen oder politische Vielfalt nicht durch „Brandmauern“ regulieren wollen.

Gleichzeitig deutet sich gesellschaftlich längst ein Wandel an. Die Zeit nahezu unangefochtener linksliberaler Deutungshoheit scheint ihrem Ende entgegenzugehen. Viele Bürger orientieren sich zunehmend weniger an moralischen Haltungsbekundungen als an praktischen Fragen des Alltags: wirtschaftliche Sicherheit, funktionierende Infrastruktur, Migration, Energiepreise oder gesellschaftlicher Zusammenhalt. Die Sehnsucht richtet sich immer weniger auf ideologische Reinheitsgebote als auf politische Handlungsfähigkeit und einen funktionierenden Staat.

Ob rechtspopulistische Parteien wie die AfD dafür tatsächlich Lösungen anbieten, steht auf einem anderen Blatt. Doch die politische Verschiebung der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass allein mit dem Etikett „links“ oder mit moralischer Selbstvergewisserung keine gesellschaftlichen Mehrheiten mehr zu gewinnen sind. Genau dieses Abrutschen kultureller Gewissheiten scheint viele Vertreter älterer politischer Milieus zunehmend zu verunsichern.

Vor diesem Hintergrund wirkt der Protest gegen den Westend Verlag auch wie ein Versuch, verlorene kulturelle Kontrolle zurückzugewinnen. Die Initiatoren wissen vermutlich selbst, dass ihre politische und publizistische Strahlkraft längst nicht mehr jener früherer Jahre entspricht. Umso empfindlicher reagieren sie darauf, dass selbst ein renommierter und freier Verlag beginnt, auf gesellschaftliche Veränderungen und neue Debattenlagen zu reagieren. Dabei wird oft übersehen, dass ein Verlag nicht nur weltanschauliche, sondern auch verlegerische und wirtschaftliche Entscheidungen treffen muss. Bücher erscheinen nicht im luftleeren Raum, sondern für ein reales Publikum mit realen Interessen.

Gerade deshalb trägt der Protest auch Züge einer symbolischen Haltungsdemonstration. Viele der Beteiligten bewegen sich seit Jahren in akademischen, journalistischen oder kulturellen Milieus, in denen bestimmte politische Sichtweisen weitgehend vorausgesetzt werden. Man darf den Protest der 32 Autoren daher auch als ziemlich bequeme Haltungsnote betrachten, die nur entstehen kann, wenn man keine wirtschaftlichen Entscheidungen treffen und unternehmerische Verantwortung tragen muss. Die Unterzeichner agieren vom intellektuellen oder auch nur intellektuell anmutenden Elfenbeinturm herab.

Auffällig ist zudem, dass die Unterzeichner ihre Distanzierung häufig als unausweichlichen Schritt darstellen — als moralische Notwendigkeit. Tatsächlich ist es jedoch nicht der Verlag, der den Bruch vollzogen hat. Der Westend Verlag verstand sich über viele Jahre hinweg gerade als Ort unterschiedlicher Perspektiven und Denkschulen. Selbst die Protestierenden räumen indirekt ein, dass dort lange Autoren verschiedenster politischer Herkunft veröffentlicht wurden. Nichts deutet darauf hin, dass der Verlag seinerseits den Kontakt zu den Unterzeichnern abgebrochen hätte.

Wahrscheinlich wird das Verlagshaus künftig andere liberale oder linke anstatt der verlorenen Stimmen stärker integrieren — Stimmen, die politische Vielfalt aushalten, ohne sofort nach Ausschlussmechanismen zu greifen. Für einen Verlag, der Autoren wie Rainer Mausfeld, Heiner Flassbeck, Ulrike Guérot oder eben auch Albrecht Müller veröffentlicht und damit wichtige gesellschaftliche Debatten ermöglicht hat, wäre genau diese Offenheit letztlich die konsequenteste Fortsetzung seiner eigenen Tradition.

Titelbild: Ba_peuceta/shutterstock.com

Paula Messler (Jahrgang 1972) kommt ursprünglich aus Bochum. Seit fast zwei Jahrzenten wohnt sie in Hessen, dort unterrichtet sie an einer Gesamtschule Geschichte, Politikwissenschaft und Deutsch. Seit den “Klima-Klebern” und “Omas gegen Rechts” entzieht sie sich jedem politischen Label. Paula Messler lebt mit ihrem Partner und zwei Hunden im Taunus.

(Auszug von RSS-Feed)

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US-Vorwahlen: Triumph für Donald Trump, Klatsche für Tucker Carlson

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Bei den Vorwahlen der Republikaner verzeichnet der US-Präsident eine Reihe von klaren Erfolgen. Am spektakulärsten ist das Ergebnis in Kentucky, wo der von Tucker Carlson gepushte Trump-Gegner klar verlor.

Von Eric Angerer

Die sogenannten „Primaries“ sind in den USA parteiinterne Vorwahlen der großen Parteien, die darüber entscheiden, welche Kandidaten ins Rennen geschickt werden. Aktuell geht es um die Midterm Elections im November, bei denen die Mitglieder des Repräsentantenhauses und etliche Senatoren neu gewählt werden.

Die Ergebnisse haben große Bedeutung für Trumps Möglichkeiten in der zweiten Hälfte seiner Amtszeit. Dementsprechend steht viel auf dem Spiel und dementsprechend viel investieren die verschiedenen Lager in die Vorbereitung.

Showdown in Kentucky

Besonders bedeutend war nun die Vorwahl in Kentucky, weil dort mit Thomas Massie einer der lautesten innerparteilichen Gegner von Trump erneut kandidierte. Bei der dortigen Wahl ging es deshalb auch um den Richtungsstreit innerhalb der Republikaner. 

Massie steht seit Jahren für einen noch radikaleren isolationistischen Kurs als Trump selbst. Er fordert unter anderem einen kompletten Rückzug aus dem Nahen Osten und ein Ende der US-Unterstützung für Israel. Massie war deshalb auch von Tucker Carlson, dem prominenten rechten Kommentator, der nach Ansicht vieler von Katar finanziert wird, gepusht worden. (Siehe auch: Rettung der Hamas: Katars Einfluss auf die USA).

Massie sitzt seit fast 15 Jahren im Kongress und hat zuletzt wiederholt mit den Demokraten gegen die Regierung gestimmt – gegen weitere Militärhilfe für Israel, gegen den Iran-Krieg. Trump hatte Massie wiederholt scharf kritisiert und ihn als „Saboteur“ und „Narr“ bezeichnet.

Bei der Vorwahl in Kentucky ging es nun um die politische Zukunft von Massie und um die Geschlossenheit der Republikaner. Es war die teuerste republikanische Vorwahl um einen Sitz im Repräsentantenhaus aller Zeiten. Über 32 bis 35 Millionen Dollar flossen in das Duell zwischen Massie und dem Trump-loyalen ehemaligen Navy SEAL Ed Gallrein.

Nun haben Carlson und Massie die große Schlacht verloren. Gallrein setzte sich mit 57 Prozent der Stimmen überraschend klar gegen den Amtsinhaber Massie durch, der sich mit 43 Prozent begnügen musste und damit aus dem Kongress fliegt.

Landesweiter Durchmarsch der Trumpisten

Die Niederlage Massies ist Teil einer Reihe von Erfolgen, mit denen die Regierung illoyale Widersacher innerhalb der Republikaner besiegte. Das sind nicht in erster Linie Hard-Core-Isolationisten wie Massie, sondern vor allem Leute des alten Polit-Establishments der Republikaner. Sie haben oft wenig Rückgrat gegen Mainstream-Medien und Tiefen Staat und haben in Trumps erster Amtszeit seine Vorhaben oft sabotiert.

Vor kurzem gewannen von Trump unterstützte Herausforderer in Indiana gegen mehrere republikanische Amtsinhaber, die sich gegen eine Neuabgrenzung der Wahlbezirke gestellt hatten. Und in Louisiana unterlag der amtierende Senator Bill Cassidy gegen die von Trump unterstützte Julia Letlow.

In der Runde am 19. Mai brachten Trump und JD Vance alle von ihnen unterstützten Kandidaten durch: 37 Siege, 0 Niederlagen. Das betraf 10 in Pennsylvania, 9 in Georgia, 6 in Alabama, 6 in Kentucky, 6 in Idaho und 1 in Oregon.

Das alles sind Siege für Trumps MAGA-Bewegung – und Niederlagen für das republikanische Polit-Establishment ebenso wie für die antiisraelischen rechten Podcaster Carlson und Nick Fuentes. Die beiden haben ihren Einfluss wohl deutlich überschätzt und wirkten in ihren Reaktionen bereits etwas panisch.

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Der Fall Julian Röpcke – der Drohnenmarkt wird zum Tummelplatz für Medien-Yuppies und Tech-Investoren

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Das Statement von Julian Röpcke hat vor allem in den alternativen Medien für Aufsehen gesorgt. Der „Bild“-Reporter machte im April öffentlich, dass er noch in diesem Jahr die Bild-Zeitung verlassen und zu einem ukrainisch-deutschen Drohnen-Hersteller wechseln wird. Das nicht näher genannte Unternehmen soll seit 2023 operieren und zu den größten Lieferanten der Ukraine gehören. Röpcke ist bei der Bild offiziell „leitender Redakteur Sicherheitspolitik und Konflikte“. Regelmäßig berichtet er über den Ukraine-Krieg. Von kritischer Distanz ist dabei jedoch nicht viel zu sehen. Den Tod russischer Soldaten bezeichnete er einmal als „Verarbeitung zu Dünger“, und über die russische Regierung sagte er, dass er „das Drecksregime in Blut und Asche untergehen“ sehen wolle. Von Thomas Trares.

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Lesen Sie dazu auch: Tobias Riegel – „Kriegsprofiteure in den Redaktionsstuben“: Julian Röpcke (BILD) wechselt zu ukrainisch-deutschem Drohnen-Hersteller

Röpckes bevorstehender Seitenwechsel ist allerdings nur ein Beispiel von vielen, denn die Drohnenbranche ist gerade dabei, zu einem Tummelplatz für Medien-Yuppies und Tech-Investoren zu werden. Ein Beispiel dafür ist Johannes Boie, der wie Röpcke für den Medienkonzern Axel Springer tätig war, unter anderem als Chefredakteur bei der Welt am Sonntag und später in gleicher Funktion auch bei der Bild. Seit August 2025 ist Boie Chief Marketing Officer beim Münchner Drohnenhersteller Helsing. Damit ist er nun auch für den hochtrabenden Neusprech verantwortlich, den das Unternehmen gern in seiner Außendarstellung verwendet. „Resilienzfabriken“ etwa nennt Helsing seine Produktionsstätten, und das Unternehmensmotto lautet „Zum Schutz unserer Demokratien“.

Spotify-Gründer Ek im Verwaltungsrat

Ebenfalls bei Helsing aktiv ist der schwedische Milliardär und langjährige Spotify-Chef Daniel Ek. Der von ihm gegründete Streaming-Dienst zählt heute zu den größten Medienunternehmen weltweit. Eks Vermögen wird auf bis zu zehn Milliarden Euro geschätzt. Bei Helsing ist er bereits 2021 mit 100 Millionen Euro eingestiegen, im Juni 2025 hat er über seine Investmentfirma Prima Materia noch einmal 600 Millionen Euro nachgeschossen. Helsing zählt zu Eks „Moonshots“. So nennt der Milliardär Start-ups aus den Bereichen Deep Tech, Künstliche Intelligenz, Klima- und Gesundheitstechnologie, in die er insgesamt eine Milliarde Euro seines Vermögens investieren will. Bei Helsing ist Ek nicht nur der größte Investor, sondern auch Verwaltungsratschef.

Helsing selbst ist ein 2021 gegründetes Softwareunternehmen, das sich auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Rüstungssektor spezialisiert hat. Inzwischen produzieren die Münchener auch die Kamikaze-Drohne HX-2, die in der Ukraine zum Einsatz kommt. In der Entwicklung befindet sich außerdem ein autonom fliegendes KI-Kampfflugzeug, das eine „autonome, waffenfähige und kostengünstige Alternative“ zu bemannten Kampfflugzeugen sein soll. Der Erstflug ist für kommendes Jahr geplant. Bewertet wird Helsing derzeit mit 15,3 Milliarden Euro, damit ist das Münchener Unternehmen das aktuell teuerste deutsche Start-up.

„Resilienzfabrik“ und Großauftrag der Bundeswehr

All dies zeigt, bei Helsing stehen die Zeichen klar auf Expansion. So plant das Unternehmen in Hallbergmoos gerade den Bau einer hochautomatisierten „Resilience Factory“. Die Gemeinde vor den Toren des Münchener Flughafens entwickelt sich derzeit zu einem „Hotspot“ der bayerischen Verteidigungsindustrie. Helsing will dort einen dreistelligen Millionenbetrag investieren. Im Februar dieses Jahres hat Helsing zudem einen Großauftrag von der Bundeswehr erhalten. Dabei geht es um die Produktion von Kamikazedrohnen, also von KI-gesteuerten Drohnen, die über einem Zielgebiet kreisen, bis sie sich auf ihre Ziele stürzen. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf 540 Millionen Euro.

Den Drohnen-Auftrag teilt sich Helsing mit Stark Defence, einem Berliner Startup, das Kampfdrohnen der Baureihe Virtus herstellt. Ähnlich wie das Modell HX-2 von Helsing ist auch Virtus im Ukraine-Krieg im Einsatz. Einer der Investoren von Stark Defence ist Döpfner Capital. Dabei handelt es sich um die Risikokapitalfirma von Moritz Döpfner, einem der vier Söhne von Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner. Ende 2024 hatte Döpfner damit angefangen, Geld für seinen ersten Fonds einzuwerben; inzwischen sollen 90,6 Millionen Dollar zusammengekommen sein. Sein einziges bislang bestätigtes Investment ist Stark Defence.

Peter Thiel bei Stark Defence

Im Fokus stand zuletzt aber ein anderer Geldgeber des Berliner Rüstungsunternehmens. Die Rede ist von Peter Thiel, einem deutschstämmigen Silicon-Valley-Investor, der mit seinem Tun und Handeln extrem polarisiert. Gerne wird heute noch sein Spruch „I no longer believe that freedom and democracy are compatible“ zitiert. Thiel gehört zu den Mitgründern des Bezahldienstes PayPal und des Überwachungssoftware-Anbieters Palantir. Laut Manager Magazin ist er auch Ankerinvestor bei Döpfner Capital, dem bereits erwähnten Investmentfonds von Moritz Döpfner. Thiel habe dazu 50 Millionen Dollar beigesteuert. Seit August 2025 soll Thiel auch zu den Geldgebern von Stark Defence gehören.

Mit der Vergabe des Drohnen-Auftrags an Stark Defence ist Thiels Engagement bei dem Berliner Start-up auch einer breiteren Öffentlichkeit aufgefallen. Nach mehreren Medienberichten erklärte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD), vor der Auftragsvergabe müsse geklärt werden, „welchen Einfluss Herr Thiel tatsächlich hat“. Kurz danach wies Stark Defence jeglichen Einfluss Thiels auf das operative Geschäft zurück. Weitere bekannte Kapitalgeber von Stark Defence sind die Silicon-Valley-Risikokapitalfirma Sequoia und der vor drei Jahren gegründete Nato Innovation Fund. Dabei handelt es sich um einen von mehreren Nato-Staaten getragenen Risikokapitalfonds, der Tech-Firmen aus der Rüstungsbranche unterstützen soll.

Röpcke zu Helsing?

Bei welchem Drohnenhersteller Julian Röpcke anheuert, hat er bislang nicht offengelegt. Eine der Firmen, die in die engere Auswahl fallen, ist Helsing. Schon mehrfach hat er sich positiv über deren Waffensysteme geäußert. Vor gut einem Jahr etwa begleitete Röpcke ukrainische Spezialkräfte an der Front und schwärmte dabei von Helsings HF-1-Drohne. In einem weiteren Beitrag vom April dieses Jahres berichtete er dann vom Einsatz der Nachfolge-Drohne HX-2 als deutscher „Super-Drohne“, welche die russische Armee hinter der Front erfolgreich dezimiere. Und nicht zuletzt hat Röpcke auch schon mit Helsings Marketingchef Boie bei der Bild zusammengearbeitet. Beide kennen sich, beide wissen, wie Propaganda funktioniert.

Titelbild: Es sarawuth/shutterstock.com und Julian Röpcke via Linkedin

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„Die Menschen sind Selenskij egal. Ihm geht es darum, als großer Held in die Geschichte einzugehen“

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Bei Tucker Carlson packte die Journalistin Julia Mendel über den ukrainischen Präsidenten Selenskij aus und lässt wenig Gutes über den im Westen zum Helden stilisierten Politiker verlauten, der den Krieg zur Machterhaltung fortsetzen wolle und wahrscheinlich Drogen nehme.

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Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)

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„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.

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Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?

Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.

Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.

Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme.

Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.

Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.

Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.

Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.

Was sind Ihre Schlüsse?

Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.

Was wäre dann gewesen?

Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.

Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.

Wie meinen Sie das?

Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.

Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.

Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?

Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.

Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.

Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.

Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?

Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.

Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.

Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.

Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?

Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.

Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.

Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.

Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?

Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.

Selbstmorde?

Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.

Was war nun das Problem?

Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Das war aber nicht so?

Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.

Was heißt das?

Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.

Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?

Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.

Und mit 2G …

… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.

Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.

Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.

Was heißt das konkret?

Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.

All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.

Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.

Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.

Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.

Mit welcher Begründung?

Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.

Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.

Stimmte das denn?

Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.

Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.

Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.

Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

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Der „Signal-Hack“ ist peinlich, aber nicht für Signal

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Sogenannte Qualitätsmedien hatten berichtet, der Messenger-Dienst Signal sei „gehackt“ worden. Betroffen sei der Account der Bundestagspräsidentin Klöckner sowie die von anderen hochrangigen Politikern, Militärs, Diplomaten und Journalisten. Dabei sind sie alle nur auf simples Phishing bei Signal hereingefallen. Ein Kommentar.

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