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Zuckerabgabe: Viele Limo-Hersteller müssten zur Vermeidung Rezeptur stark verändern

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Vorschau ansehen Weniger Zucker oder höhere Preise - vor dieser harten Wahl stehen Deutschlands Getränkehersteller durch die geplante Krankenkassenreform. Berechnungen von Foodwatch belegen, dass Kult-Getränke ohne Rezeptur-Reißleine bald drastisch teurer werden könnten. Der britische Erfolg zeigt jedoch, dass die Industrie den Zucker auch freiwillig streichen kann.
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Gutachten im Fall Fabian: Landgericht lässt Öffentlichkeit zu

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Vorschau ansehen Im Mordprozess um das Verbrechen an dem achtjährigen Fabian wird das rechtsmedizinische Gutachten vorgestellt. Und das auf Entscheidung des Gerichtes in öffentlicher Sitzung.
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Was kleine Kinder ihre Eltern lehren

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Vorschau ansehen Kinder werden nicht müde, nach dem „Warum“ zu fragen. Dabei sind sie voller Leben, ganz im Hier und Jetzt, und geben sich nicht mit einem „Das ist eben so“ zufrieden.
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Finnische Studie: Trans-Behandlungen verschlimmern psychische Probleme

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Anstatt den Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen tatsächlich zu helfen, sorgt der Transgender-Wahn vielmehr für eine Verschlimmerung der Lage. Die „Geschlechtsangleichungen“ haben laut einer finnischen Studie faktisch nur negative Auswirkungen auf die geistige Gesundheit der Betroffenen.

Früher dachte man, man könne beispielsweise schwule Männer mit einer Konversionstherapie zur Heterosexualität „umprogrammieren“. Mit der Folge, dass viele Betroffene unter massiven psychischen Schäden und Depressionen litten und die Selbstmordrate in die Höhe schoss. Dass eine solche sexuelle Orientierung eine biologische, eine genetische Ursache haben dürfte, wurde dabei geflissentlich ignoriert. Zum Schaden jener Menschen, die solchen „Therapien“ unterzogen wurden. Doch während man dort mittlerweile die Notbremse gezogen hat, verlagerte sich die Aufmerksamkeit auf Kinder und Jugendliche, die unter Geschlechtsverwirrtheit zu leiden scheinen.

Die Menschheit ist nicht homogen und auch bei den beiden Geschlechtern gibt es innerhalb derselben große Unterschiede. Manche Männer und manche Frauen sind eben mehr oder weniger maskulin bzw. feminin geprägt. Es gibt eben auch Jungs mit einer femininen Schlagseite, sowie Mädchen, die doch sehr maskulin wirken. Dies dazu zu benutzen, den Kindern und Jugendlichen suggerieren zu wollen, sie befänden sich „im falschen Körper“ und müssten sich einer hormonellen oder gar chirurgischen „Geschlechtsangleichung“ unterziehen, sorgt schlussendlich nur für mehr Schaden als Nutzen.

Finnische Studie nimmt psychiatrische Komorbiditäten unter die Lupe

Die unter dem Titel „Psychiatric Morbidity Among Adolescents and Young Adults Who Contacted Specialised Gender Identity Services in Finland in 1996–2019: A Register Study.“ im Fachjournal Acta Paediatrica veröffentlichte Studie mit umfassenden Daten aus Finnland, belegt die gravierenden negativen Auswirkungen solcher „Gender Dysphoria“-Behandlungen von Heranwachsenden. Dabei haben die Forscher auf die anonymisierten Daten der finnischen Sozialversicherung zugegriffen und diese ausgewertet. Mit einem Ergebnis, das erschüttert.

Demnach haben im Zeitraum von 1996 bis 2019 insgesamt 2.083 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 22 Jahren (von da an gilt man laut den Forschern medizinisch nicht mehr als Heranwachsender) wegen „Geschlechtsdysphorie“ ärztliche Behandlung in Anspruch genommen – und wurden dabei medikamentös oder gar chirurgisch „therapiert“. Darunter waren 481 Jungs und 1.602 Mädels. Ein stark verschobenes Geschlechterverhältnis übrigens, das sich auch in anderen Ländern deutlich abzeichnet.

Die Forscher „matchten“ diesen Adoleszenten dabei jeweils vier Personen aus der Bevölkerung zu, die sich in Alter, Geschlecht und sozialem Status glichen. Damit sollte eine Untersuchung darüber möglich werden, inwieweit sich diese jungen Menschen mit gestörter Geschlechtsidentität vom Rest der Bevölkerung unterscheiden. Eine saubere wissenschaftliche Datenlage also, auf der man aufbauen kann. Und die Ergebnisse der Vergleichsdaten haben es in sich.

„Behandlungen“ steigerten Bedarf an psychiatrischen Interventionen

Denn die finnischen Forscher fanden bei einem Vergleich der Zeiträume 1996 bis 2010 und 2011 bis 2019 heraus, dass ein immer größer werdender Anteil der behandelten Heranwachsenden vor dem Auftauchen in einer „Geschlechtsklinik“ bereits in psychiatrischer Behandlung war. So waren es im früheren Zeitraum noch 23,7 Prozent, im späteren Zeitraum jedoch 47,9 Prozent. Das heißt (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es bei der Kontrollgruppe kaum Veränderungen gab), dass man seitens der Psychologen damit anfing, immer mehr psychische Störungen mit dem „Geschlecht“ in Verbindung zu bringen – und die Betroffenen dann eben entsprechend solchen umstrittenen Behandlungsmethoden zuzuführen.

Mehr noch zeigen die Studiendaten, dass sich die psychische Lage der betroffenen Heranwachsenden nicht etwa durch Hormontherapien oder gar chirurgische Eingriffe verbessert hätte – ganz im Gegenteil. Das Risiko, (weitere) psychiatrische Hilfe zu benötigen, stieg bei Hormonbehandlungen beinahe um das Fünffache, bei chirurgischen Eingriffen sogar um mehr als das Sechsfache. Ein einträgliches Geschäft für die involvierten Ärzte und Psychiater, könnte man sagen. Umso wichtiger ist die abschließende Bewertung der Studienautoren:

Nach Bereinigung um bereits vorhandene psychiatrische Erkrankungen wiesen die geschlechtsangepassten Jugendlichen zwei Jahre oder mehr nach dem Indexdatum im Vergleich zu den männlichen Kontrollpersonen einen 5- bis 6-fach erhöhten Bedarf an fachärztlicher psychiatrischer Behandlung auf und im Vergleich zu den weiblichen Kontrollpersonen ein 3- bis 4-fach erhöhtes Risiko, unabhängig von der gewünschten Veränderungsrichtung und dem GR [Gender Reassignment]-Status. Dies stützt nicht die vermutete Verbesserung der psychischen Gesundheit nach einer während der Entwicklungsjahre eingeleiteten medizinischen Geschlechtsangleichung, und angesichts der vorliegenden Ergebnisse scheinen schwere psychiatrische Störungen nicht in erster Linie auf die Geschlechtsdysphorie zurückzuführen zu sein. Psychiatrische Störungen erfordern eine angemessene Behandlung, unabhängig von der Geschlechtsidentität eines jungen Menschen.

Man schafft sich Dauerpatienten

Die Wissenschaftler üben sich zwar in vornehmer Zurückhaltung (vielleicht, um sich nicht zu angreifbar zu machen), doch in verklausulierter Wissenschaftssprache fällen sie ein vernichtendes Urteil über die gängige Praxis gegenüber diesen Kindern und Jugendlichen. Denn die Psychiater reden diesen jungen Menschen ein Geschlechtsproblem ein, das so in dieser Form eigentlich gar nicht existiert, lassen diese dann hormonell oder sogar chirurgisch behandeln, verschlimmern die psychischen Probleme damit nur, um dann quasi Dauerpatienten zu haben. Der hippokratische Eid, den Patienten nicht zu schaden, scheint hierbei jedenfalls für die beteiligten Ärzte keine sonderlich große Rolle zu spielen.

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SEK-Einsatz in Dortmund: Schütze ergibt sich - Kinder wohlauf

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Vorschau ansehen Stundenlanger nächtlicher Einsatz in Dortmund: Nachdem ein Mann auf Polizisten geschossen und sich anschließend mit seinen Kindern in seiner Wohnung verschanzt hatte, hat sich der 51-Jährige am Mittwochmorgen ergeben.
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Klage über Kritik Bärbel Bas ist „fast froh, keine eigenen Kinder zu haben“

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Bärbel Bas beschwert sich über Kritik an ihrer Person.

SPD-Chefin Bas will die Arbeitgeber „bekämpfen“, behauptet, es gebe keine Einwanderung in die Sozialsysteme und beschimpft die Deutschen als „einheitsbraun“. Nun klagt sie über Kritik. Das liege am Frauenhass „rechter Netzwerke“.

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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Geschlechterdebatte Wenn niemand mehr da ist

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Niemand da. Frauen und Männer finden nicht mehr zueinander. Die wahren Auswirkungen der Dating-Krise werden sich aber erst in ein paar Jahren zeigen. Immer mehr Menschen altern schon jetzt alleine. Symbolbild: picture alliance / Zoonar | Iuliia Zavalishina

Die Zahl der Singlehaushalte wächst, die Geburtenrate sinkt. Doch die entscheidende Frage lautet nicht, warum immer mehr Menschen allein bleiben, sondern wer sich später um sie kümmern wird.

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Massenimpfung von Kleinkindern gegen Grippe völlig wirkungslos – Studie

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Eine neue peer-reviewte Studie aus Spanien hat die flächendeckende Grippeimpfung von Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren evaluiert. Das Ergebnis ist vernichtend: keinerlei messbare Reduktion von Grippefällen oder Krankenhauseinweisungen. Parallel dazu hat die US-Arzneimittelbehörde FDA still und leise ein erhöhtes Risiko für Fieberkrämpfe – eine neurologische Schädigung – nach Grippeimpfung bei Kleinkindern [...]

Der Beitrag Massenimpfung von Kleinkindern gegen Grippe völlig wirkungslos – Studie erschien zuerst unter tkp.at.

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☐ ☆ ✇ Report24

BBC-Propaganda: Islamischer Kinderhandel als wirtschaftliche Notwendigkeit verklärt

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Ein aktueller Bericht der BBC sorgt für massive Kritik, da er den innerislamischen Verkauf von Kleinkindern in Afghanistan zu einer rein wirtschaftlichen Notlage umdeutet. Anstatt die brutale Tradition der Kinderheirat zu verurteilen, werden die verkaufenden Väter als weinende Opfer harter Umstände inszeniert. Die eigentliche Schuld wälzt der Sender indirekt auf den Westen und ein gestrichenes Hilfsprogramm der US-Regierung ab.

Im Zentrum der medialen Kontroverse steht eine BBC-Reportage, in der afghanische Väter offen darüber sprechen, kleine Töchter ab einem Alter von fünf oder sieben Jahren gegen Bezahlung an Verwandte oder ältere Männer abzugeben. Die britische Rundfunkanstalt begleitet diese Recherchen jedoch nicht mit der notwendigen kulturkritischen Distanz, sondern wählt einen geradezu empathischen Ansatz gegenüber den afghanischen Männern. Sie werden als verzweifelte Eltern porträtiert, die unter Tränen handeln, um ihre restliche Familie zu ernähren.

Dass diese Mädchen in ein Leben voller Missbrauch und Ausbeutung als Kinderbräute verkauft werden, gerät dabei völlig zur Randnotiz. Den Männern, die ihre eigenen Töchter wie Ware auf dem Markt veräußern, wird durch diese Rahmung faktisch jegliche persönliche und kulturelle Eigenverantwortung abgesprochen.

Diese mediale Darstellung ignoriert konsequent die tiefen religiösen und historischen Wurzeln der Kinderheirat im islamischen Kulturkreis. Die theologische Rechtfertigung für derartige Eheschließungen leitet sich direkt aus den Überlieferungen der Hadithe ab, die Mohammeds Vollzug der Ehe mit der damals neunjährigen Aischa beschreiben. Auch wenn die linken Medien oft behaupten, solche Verkäufe seien lediglich ein Phänomen extrem armer, afghanischer Randgebiete, ist die Praxis in moslemischen Ländern wie dem Iran, Pakistan, dem Jemen, dem Irak oder Ägypten weit verbreitet. Durch die konsequente Auslegung der Scharia unter den Taliban wird Mädchen der Zugang zu Bildung verwehrt, wodurch ihr einziger wirtschaftlicher Nutzwert auf den Status einer handelbaren Sklavin für die Fortpflanzung reduziert wird. Dass sie dabei oftmals in inzestuösen Beziehungen landen, wird dabei geflissentlich ignoriert.

Die BBC nutzt diese menschenverachtenden Zustände, um eine politische Agenda zu bedienen und die Schuld gezielt auf den Wegfall ausländischer Gelder zu schieben. Von 2021 bis Anfang 2025 pumpte die US-Regierung über die Behörde USAID knapp vier Milliarden Dollar in das afghanische System. Erst durch den Regierungswechsel zu Donald Trump und das Eingreifen der neuen Effizienzbehörde DOGE wurden diese stetigen Zahlungen aus US-Steuermitteln gestoppt. Die unausgesprochene Kernbotschaft des BBC-Berichts lautet nun, die neue US-Regierung trage somit die direkte Schuld für das Elend der Mädchen. Doch solche religiös-kulturell tief verwurzelten Praktiken lassen sich auch nicht einfach so mit einem Geldregen aberziehen.

Mehr noch importieren die westlichen Länder solche Gepflogenheiten mit der Aufnahme von Asylforderern aus diesen Ländern. Die gekauften Bräute werden dann einfach nachgeholt. Und die damit verbundenen Probleme gleich mit. Denn Kinder aus solchen inzestuösen Ehen kommen eher mit Geburtsdefekten (geistigen bzw. körperlichen Behinderungen) zur Welt und werden so auch eine gesellschaftliche Zusatzbelastung – zusätzlich zu den Integrationsproblemen. Doch damit beschäftigt man sich bei der BBC lieber nicht.

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Wien: 58 Prozent der Neugeborenen sind von ausländischen Müttern

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Neue Fakten zur unkontrollierten und mit viel Sozialgeld forcierten Massenzuwanderung in Wien: Mehr als die Hälfte der in Wien zur Welt kommenden Babys wird bereits von Migrantinnen geboren, Syrerinnen führen die Statistik an.

Von Richard Schmitt

Die aktuelle Ausgabe des „Geburtenbarometers“ des Vienna Institute of Demography der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) zeichnet ein klares Bild der demografischen Realität in der Bundeshauptstadt: Im Jahr 2024 stammten bereits 58 Prozent aller in Wien geborenen Kinder von Müttern, die selbst im Ausland zur Welt kamen. Österreichweit liegt dieser Anteil bei 36 Prozent. Diese Zahlen, basierend auf den vollständigen Daten von Statistik Austria bis einschließlich 2024, belegen nicht nur einen anhaltenden Geburtenrückgang, sondern auch die Problematik der Massenzuwanderung in urbane Zentren.

Der aktuell veröffentlichte Bericht des Teams um Kryštof Zeman, Tomáš Sobotka und weitere Demografen analysiert die Fertilität von Migrantinnen detailliert: Er zeigt, wie Zuwanderung, Altersstruktur und unterschiedliches Geburtenverhalten die demografische Landschaft prägen. In Wien, einer Stadt mit etwa zwei Millionen Einwohnern, in der fast jede zweite Frau im „reproduktiven Alter“ (laut Studie 15 bis 49 Jahre) einen Migrationshintergrund hat, ist dieser Effekt besonders ausgeprägt.

Der Anteil der auslandsgeborenen Mütter an den Geburten in Wien ist seit den 1980er Jahren kontinuierlich gestiegen: von 23 Prozent im Jahr 1985 über 40 Prozent 1999 und 50 Prozent 2005 auf nunmehr 58 Prozent 2024. In ganz Österreich stieg er von 10 Prozent 1989 auf 20 Prozent 1998, 30 Prozent 2012 und 36 Prozent 2024. In absoluten Zahlen: 28.000 der österreichweiten Neugeborenen 2024 hatten eine im Ausland geborene Mutter, 50.000 eine im Inland geborene Mutter.

Syrische Migrantinnen: im Schnitt 5,5 Kinder

In Wien verstärkt sich dieser Trend durch die weiterhin hohe Zuwanderung: Die Hauptherkunftsländer der Mütter sind Syrien, Deutschland, Rumänien, Bosnien und Herzegowina, Türkei, Serbien und Ungarn. Frauen aus diesen sieben Ländern trugen 2024 mit etwa 15.000 Geburten mehr als die Hälfte zu allen Geburten auslandsgeborener Mütter in Österreich bei. Besonders auffällig: Der sprunghafte Anstieg bei syrischen und rumänischen Müttern seit 2010, während Geburten bei türkischen Müttern zurückgingen.

Im Ausland geborene Frauen weisen im Durchschnitt höhere Totale Fertilitätsraten (TFR) auf als in Österreich geborene. Die TFR der Immigrantinnen liegt jedoch seit zwei Jahrzehnten unter zwei Kindern pro Frau. Der Unterschied zur einheimischen Bevölkerung hat sich seit 2004 verringert. Die höhere Fertilität von Zugewanderten erhöht die gesamtösterreichische TFR um etwa 0,1 Punkte. Interessant:
Syrische Frauen erreichten 2016 eine TFR von 5,5 nach der Ankunft 2014–2016. Ukrainische Frauen hingegen zeigten nach 2022 extrem niedrige Raten unter 1, da oft nur Frauen und Kinder kamen. Afghanische Frauen sanken von 4,3 (2008) auf 2,5 (2024).

Die FPÖ sieht in den nun veröffentlichten Daten eine Bestätigung ihrer Warnungen vor einer weiteren unkontrollierten Zuwanderung und vor einem bisher stets von Regierungsparteien dementierten Bevölkerungsaustausch. Die Freiheitlichen fordern deshalb eine wesentlich strengere Zuwanderungspolitik und kritisieren die „soziale Hängematte“ in Wien, die jährlich zehntausende Zuwanderer vor allem aus kulturfremden Regionen anlocke.

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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser
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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-Mitgliedsstaaten

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.

Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.

Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:

„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“

Das wirkt mit Blick auf die sonstige Ignoranz gegenüber Menschenrechtsverstößen durch die EU-Politik, zum Beispiel die lebensbedrohenden Sanktionen gegen Publizisten wie Hüseyin Doğru und Jacques Baud, geradezu absurd. Das ungarische Gesetz stehe „im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet“, heißt es weiter vom EuGH. Ungarn könne sich „nicht mit Erfolg auf seine nationale Identität berufen, um die Verabschiedung eines Gesetzes zu rechtfertigen, das die oben angeführten Werte missachtet“. Zudem verstoße es gegen den Datenschutz, weil der „Zugang zu den im Strafregister gespeicherten Informationen über Personen, die eine Kinder verletzende Straftat gegen die sexuelle Freiheit oder die Sexualmoral begangen haben“, erweitert wurde.

„Heimlicher Putsch“

Ungarn, nun mit neuer Regierung, muss dem Urteil „unverzüglich“ nachkommen und das Gesetz zurücknehmen. Geschieht das aus Sicht der EU-Kommission nicht, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen gegen Budapest beantragen. Falls Budapest aber Brüssel nicht mitteilt, wie es das Urteil umsetzt, kann der Gerichtshof auf Vorschlag der Kommission „bereits mit dem ersten Urteil Sanktionen verhängen“.

In Berichten zu dem Urteil vom 21. April wird unter anderem hervorgehoben, dass damit erstmals ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrages festgestellt wird. „In dieser Norm sind die gemeinsamen Werte niedergelegt, auf die sich die EU gründet und die allen Mitgliedstaaten gemein sind“, erklärte dazu das Online-Fachmagazin Legal Tribune Online. Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß das Urteil begrüßt – und hat damit eine weitere Handhabe, um die neue Regierung in Budapest auf Kurs zu bringen.

Der EU-Parlamentarier Marc Jongen von der AfD sprach dagegen in einem kürzlich veröffentlichten Video-Kommentar von einem „heimlichen Putsch“ der EuGH-Richter in Luxemburg. Mit deren Urteil sei es „keine düstere Science-Fiction, sondern potenziell Realität“, dass die EU ab sofort über jedes deutsche Gesetz entscheide. Damit könne die EU-Kommission gegen jedes Gesetz in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Der EuGH lege die Werte als „Gummibegriffe“ allein letztgültig und ohne jede Kontrolle aus.

Jongen verwies auf den Augsburger Rechtswissenschaftler Franz Josef Lindner. Der hatte am 10. Mai in einem Beitrag auf der Plattform X das EuGH-Urteil als „EU-Revolution von oben“ bezeichnet. Er warnte:

„Die EU-Kommission kann künftig im Hinblick auf jeden (!) Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH mit der Begründung einleiten, der Mitgliedstaat verstosse gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskrimnierung etc.). Der EuGH legt diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus.“

EU-Kommission und EuGH würden damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen können. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte laut Lindner im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht steht zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Artikels 2 des EU-Vertrages. Das sei „ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates“. Der Rechtswissenschaftler wundert sich, dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt wird. „Das ist nichts anderes als die kalte Übernahme Deutschlands durch einen europäischen Richterstaat“, kommentierte AfD-Politiker Jongen den Vorgang. „Unsere Souveränität wird zur Makulatur, unser Grundgesetz zur Verhandlungsmasse“, fügte er hinzu.

Begründete Kritik

Jongen fordert, die Kompetenzen des EuGH müssten „radikal beschnitten“ werden. Zudem müsse nationale Souveränität „endlich wieder Vorrang haben“. Seine deutliche Kritik an dem Urteil und dessen Folgen werden durch Aussagen von Rechtswissenschaftlern gestützt. Der EuGH sichere sich mit dem Urteil vom 21. April „eine neue große Machtfülle“. Das stellt die Wiener Rechtsprofessorin Monika Polzin in einem online veröffentlichten Fachbeitrag vom 7. Mai fest. Sie sieht eine „neue Wertejudikatur“ und eine „Selbstermächtigung“ des EU-Gerichtshofes. „Judikatur“ erinnert passenderweise durchaus an „Diktatur“. Es bedeutet aber nichts weiter als Rechtsprechung beziehungsweise richterliche Praxis.

Polzin meint, dass der EuGH den Artikel 2 des EU-Vertrages mit einem „groben und inhaltlich unklaren Prüfungsmaßstab“ auslegt. Deutlich werde, „dass sich der EuGH das Recht vorbehält, auch Kompetenzbereiche der Mitgliedstaaten zu prüfen, die nicht vom Anwendungsbereich des Unionsrechts umfasst sind“. Er könne im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren prüfen, ob ein Mitgliedstaat „gegen die in Art. 2 EUV geregelten, vagen und unbestimmten Werte verstoßen hat“.

„Die finale Inhaltsbestimmung obliegt dem EuGH, der von einem autonomen und zentralistischen Werteverständnis ausgeht. Selbst im Rahmen des Art. 4 Abs. 2 EUV sind keine unterschiedlichen Auslegungen dieser Werte möglich.“

Die Rechtsprofessorin sieht einen „fundamentalen Machtzuwachs“ des Gerichtshofes. Diese umfassende Machtfülle werde nicht begrenzt und bleibe „wenig greifbar“, stellt sie fest. Die Selbstermächtigung des EuGH stelle nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes „einen offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzverstoß“ dar. Die neue Machtfülle des EuGH führe zu einer „fundamentalen Machtverschiebung“. Damit werde der „Grundstein für eine supranationale Juristokratie zulasten des demokratischen Prozesses in den Mitgliedstaaten“ gelegt. Polzin warnt ebenfalls:

„Die neu etablierte, umfassende Verfassungsaufsicht über die Mitgliedstaaten geht weit über eine Kontrolle nationaler Verfassungsgerichte selbst im Rahmen von Ewigkeitsklauseln hinaus, da diese auf den Schutz eines demokratischen und rechtsstaatlichen Minimums gerichtet sind.“

Sie fordert dazu auf, der Rechtsprechung des EuGH „klar und eindeutig zu widersprechen“, damit dieser sie wieder zurücknimmt und nicht weiter ausbaut.

Massives Demokratiedefizit

Solcher Widerspruch kommt vom Politikwissenschaftler Martin Höppner vom Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), online am 29. April veröffentlicht, machte er klar:

„Im neuen EuGH-Urteil Kommission/Ungarn geht es nur oberflächlich um LGBTQ-Rechte. Das skandalöse ungarische Kinderschutzgesetz hätte sich als unionsrechtswidrig qualifizieren lassen, ohne Artikel 2 EUV auch nur zu erwähnen. Unter der Oberfläche verbirgt sich eine Tiefengrammatik, in der die Machtverhältnisse in der Europäischen Union verhandelt werden.“

Er sieht im Urteil aus Luxemburg einen „Wendepunkt im EU-Recht“. Auch Höppner stellt fest, der EuGH nehme eine „neue Deutung der in Artikel 2 des EU-Vertrags (EUV) aufgelisteten Unionswerte vor und weitet damit seinen eigenen Zuständigkeitsbereich aus“. Bisher habe der Gerichtshof keine Rolle gespielt, wenn es nach Artikel 7 des EUV um die Einhaltung der EU-Werte ging. Die nun deutlich gewordene Veränderung habe sich schrittweise vollzogen. Der Einflussbereich des EuGH auf die Justizordnungen der Mitgliedsstaaten sei zunehmend ausgebaut worden. Nun seien „Unionswerte in isolierter Betrachtung Maßstäbe, an denen sich die Mitgliedstaaten messen lassen müssen“.

Höppner vermutet, dass es sich bei dem Urteil vom 21. April lediglich um „eine Durchgangsstation“ handelt. Das Endergebnis der Entwicklung könne „eine umfassende, die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auf den Kopf stellende Werteaufsicht der EU über mitgliedstaatliche Institutionen, Gesetze und Praktiken“ sein. Der Wissenschaftler warnt, dass damit das Demokratiedefizit in der EU vertieft wird. Wenn der Gerichtshof über die Bedeutung der „vagen und interpretationsoffenen“ Werte entscheide, entstehe „das Gegenteil von Rechtssicherheit“. Er bestätigt die Warnung des AfD-Politikers Jongen, dass mit Urteilen wie dem vom 21. April die demokratische Kontrolle des Geschehens in der EU – soweit sie denn überhaupt vorhanden ist – beschädigt wird. Die Entscheidungsmacht in der EU werde auf diese Weise zentralisiert. Und das, ohne dass die Mitgliedsstaaten diesen nationalen Kompetenzverlust vereinbart haben.

„Klare Ansage“

Das Urteil des EuGH gegen Ungarn ist eine „klare Ansage“ an die EU-Mitgliedsstaaten. So sieht es auch der Rechtswissenschaftler Luke Dimitrios Spieker vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Das Urteil könne „die Kontrolle mitgliedstaatlichen Handelns deutlich ausweiten“, erklärte er in einem Online-Beitrag vom 21. April auf der Webseite des Institutes. Er hält es zwar für „sehr unwahrscheinlich“, dass die EU nun Details der Rechtsordnungen ihrer Mitgliedsstaaten flächendeckend auf den Prüfstand stellt. Aber er stellt fest:

„Mitgliedstaaten dürfen künftig bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Verfassungen und Gesetze bestimmte ‚rote Linien‘ nicht überschreiten. Zwar schreibt die EU kein exaktes Gesellschaftsmodell vor – sie gebietet aber eine Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet.“

Also entscheiden die Herrschenden in der EU, undemokratisch in ihre Ämter gekommen, am Ende darüber, wie die Mitgliedsländer ihre Gesellschaftsordnungen gestalten. Wer sich dem widersetzt, bekommt die selbst zugeschriebene Machtfülle der EU-Kommission und ihrer juristischen Helfershelfer zu spüren. Spieker meint, die Auslegung der „EU-Werte“ durch den EuGH dürfte aber „erhebliche Breitenwirkung“ entfalten. Ein solches Urteil „warnt damit alle Mitgliedstaaten davor, dass die systematische Ausgrenzung von Minderheiten – egal ob LGBTI+, Migranten oder andere – oder der systematische Abbau der Demokratie künftig direkt zum Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH werden können“.

Rechtswissenschaftler Höppner bezeichnete in der FAZ das Demokratiedefizit der neuen EU-Rechtsprechung als „paradox“. Die dadurch bedrohte Demokratie sei doch eigentlich gerade einer jener Werte“, die durchgesetzt werden solle. Höppner stellte fest, außerhalb der akademischen Fachdiskurse sei die Aufmerksamkeit für das Problem gering. Das sei „angesichts der Komplexität der Materie verständlich, demokratiepolitisch aber gefährlich“. Allerdings geht seine berechtigte Kritik wie die anderer von einem Irrtum aus: Die EU habe etwas mit Demokratie zu tun, nur weil sie diese als einen ihrer Werte bezeichnet.

„Die EU ist eine demokratiefreie Herrschaftsarchitektur“, hatte der Politikwissenschaftler Andreas Wehr bereits vor Jahren festgestellt. In dem 2017 erschienenen Sammelband „Fassadendemokratie und Tiefer Staat. Auf dem Weg in ein autoritäres Zeitalter“ schrieb er in seinem Beitrag über die EU: „Hervorgegangen aus einer Wirtschaftsgemeinschaft, die die Schaffung einer Zollunion und eines unbegrenzten Binnenmarktes als Ziele hatte, ist sie längst zu einem Gebilde mutiert, das sich anmaßt, immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Mitgliedsländer zu regulieren.“ Diese Entwicklung wird fortgesetzt – mit allen Mitteln und bei kaum vorhandenem Widerstand, wie das EuGH-Urteil vom 21. April zeigt. Es steht für etwas, was der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker noch als luxemburgischer Premierminister schon 1999 beschrieb:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Urteilsspruch des EU-Gerichtshofs
Bildquelle: Daniel Tadevosyan / shutterstock

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Energiekrise im Gehirn: Die wahre Ursache von Autismus?

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Autismus gilt fälschlicherweise meist als reine Kommunikationsstörung im Gehirn, doch das Kernproblem liegt viel tiefer. Aktuelle Daten zeigen, dass bei bis zu 80 Prozent der betroffenen Kinder eine schwerwiegende Energiekrise in den Zellen herrscht. Gezielte Mikronährstoffe und Ernährungsumstellungen können diese zerstörten Zellkraftwerke reaktivieren und Symptome massiv lindern.

Seit Jahrzehnten klammert sich die Schulmedizin an die These, Autismus sei primär ein Problem der Gehirnverbindungen. Aktuelle Forschungen rücken jedoch ein viel grundlegenderes Problem in den Fokus: Das Gehirn der Betroffenen leidet an massivem Energiemangel. Die Mitochondrien, die Kraftwerke der Zellen, produzieren nicht genug Energie. Dieser Zusammenhang ist eigentlich schon lange bekannt. Bereits 1985 stellten Ärzte bei autistischen Kindern eine Laktatazidose fest. Wenn sich Laktat im Körper anreichert, ist das ein klinischer Beweis dafür, dass die normale zelluläre Energieproduktion kollabiert ist. Da das Gehirn rund ein Fünftel der gesamten Körperenergie verbraucht, reagiert es auf solche Engpässe extrem sensibel. Mäuse mit gestörten Mitochondrien entwickeln in Tierstudien prompt autistische Züge.

Die Ursachen für dieses zelluläre Versagen sind vielfältig. Neben genetischen Faktoren rücken zunehmend schädliche Umwelteinflüsse in den Blickpunkt. Der Neurologe Richard Frye warnt insbesondere vor Antibiotika-Behandlungen in der frühen Kindheit, Luftverschmutzung, Mangelernährung und Infektionen. Die Mitochondrien reagieren auf solche Stressoren extrem empfindlich – oft beginnt die Schädigung sogar schon vor der Geburt. Die Folgen sind verheerend: Die lahmgelegten Mitochondrien können nicht mehr genug Energie liefern, um Glutathion zu bilden. Ohne dieses elementare Antioxidans verliert der Körper die Kontrolle über oxidativen Stress. Chronische Entzündungen, ein klassisches Merkmal bei Autismus, sind die logische Konsequenz.

Besonders dramatisch ist der Zusammenhang mit regressivem Autismus. Viele Kinder entwickeln sich anfangs scheinbar völlig normal. Irgendwann bricht die zelluläre Energieversorgung jedoch ein, das Kind erlebt einen plötzlichen Rückschritt und verlernt bereits erworbene Fähigkeiten. Die großangelegte Studie des „Children’s Autism Metabolome Project“ untersuchte dazu über 1.000 Kleinkinder und fand bei den autistischen Kindern durchweg abnormale Stoffwechselprofile, die auf diesen Mitochondrien-Defekt hindeuten.

Die klassische Pharmaindustrie hat hier wenig zu bieten. Gerade einmal zwei zugelassene Behandlungen existieren für genetisch manifestierte Mitochondrien-Erkrankungen. Die Genetikerin Dr. Frances Kendall stellt nüchtern fest, dass patentierbare Wundermittel fehlen. Darum setzen Mediziner stattdessen auf maßgeschneiderte Mikronährstoffe – den sogenannten „Mitochondrien-Cocktail„. Die Basis bilden körpereigene Substanzen wie Co-Enzym Q10, Levocarnitin und Alpha-Liponsäure. Studien belegen eindrucksvoll, dass diese Kombination nicht nur Stoffwechselmarker, sondern auch das Verhalten der Kinder messbar verbessert. In einer Fallstudie reichte die Gabe von Levocarnitin sogar aus, um den regressiven Verfall eines kleinen Jungen komplett zu stoppen.

Flankiert wird das Protokoll durch hochdosierte B-Vitamine (B1, B2, B3 und B6) in Kombination mit Magnesium für eine reibungslose Energieproduktion. B9 und B12 reparieren gleichzeitig die mitochondriale DNA. Auch Kreatin kommt zum Einsatz, um die Zellenergie weiter in die Höhe zu treiben. Ergänzt man diesen Nährstoff-Cocktail durch eine strikte ketogene Ernährung und gezielte körperliche Betätigung, lassen sich die ausgebrannten Zellkraftwerke oft wieder hochfahren.

Es scheint also, dass man die Auswirkungen, die zur Entwicklung von Autismus bzw. von autistischen Störungen führen, durchaus beeinflussen kann. Der Schlüssel dazu liegt offensichtlich in der pränatalen sowie der frühkindlichen Ernährung. Und selbst im späteren Verlauf – so scheint es – besteht die Möglichkeit, das Krankheitsbild verbessern zu können. Selbst wenn bereits stark ausgeprägte Symptome vorliegen oder betroffene Kinder schon schlimme Phasen des Rückschritts (Regression – also den Verlust von zuvor erlernten Fähigkeiten) erlitten haben, ist das Gehirn durch eine Sanierung des Energiestoffwechsels oft noch in der Lage, aufzuholen und Symptome teilweise rückgängig zu machen.

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Dobrindt will die Kinder auf den Krieg einschwören

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Unter dem Deckmantel der „Krisenvorsorge“ dringt die Kriegspropaganda nun bis ins Klassenzimmer vor. Die Jugend soll sich an den Gedanken gewöhnen, dass der Frieden vorbei …

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