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Volksverhetzung: Stehen die Deutschen nicht unter Schutz?

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Die deutsche Bundesregierung ist offensichtlich der Ansicht, dass die Deutschen als nationale Gruppe vom Volksverhetzungsparagraphen nicht geschützt sein sollen. Zumindest nicht ganz allgemein, heißt es auf Anfrage der AfD. Es hänge vielmehr vom „Einzelfall“ ab.

Ein Kommentar von Heinz Steiner

In den meisten Ländern dieser Welt gilt weitestgehend das Grundverständnis, dass das eigene Volk als schützenswert erachtet wird. Beleidigungen von Ausländern werden dabei zumeist nicht sonderlich toleriert, sondern als respektlos betrachtet. In manchen Staaten (insbesondere beispielsweise in weiten Teilen Asiens) kann dies sogar zu einer Ausweisung führen – samt der Eintragung in einer „Blacklist“, die eine Wiedereinreise verhindert. Nicht so in Deutschland.

In der Bundesrepublik scheint das Staatsvolk mehr als lästige Notwendigkeit (immerhin muss ja irgendjemand die Steuern und Sozialbeiträge erwirtschaften, mit denen Zuwanderer aus der ganzen Welt versorgt werden sollen) denn als schützenswerte Entität betrachtet zu werden. Zumindest aus der Sicht der Kartellparteien, die mit dem § 130 des Strafgesetzbuchs (StGB), also dem Straftatbestand der Volksverhetzung augenscheinlich lediglich irgendwelche gesellschaftliche Minderheiten unter Schutz stellen wollen.

Denn die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion darauf, ob dieser Paragraph denn auch für die Deutschen selbst als ausdrücklich geschützte Gruppe gelten würde, ziemlich ausweichend. Staatssekretärin Anette Kramme hat, so der AfD-Bundestagsabgeordnete Ingo Hahn, erklärt, dass diese Frage in der Literatur umstritten sei. Zudem sei es bislang höchstrichterlich ungeklärt und die Sachlage hänge vom jeweiligen Einzelfall ab. Deshalb könne man die Frage, ob Deutsche als geschützte Gruppe im Sinne des Volksverhetzungsparagraphen anzusehen sind, nicht pauschal beantworten.

Das heißt: Während beispielsweise Ausländer, Asylanten, Moslems, Transsexuelle usw. als Gruppen einen ganz besonderen rechtlichen Schutz genießen, trifft dies auf das eigentliche Staatsvolk, die Deutschen, nicht explizit zu. Der AfD-Politiker weist auf die Inschrift „Dem deutschen Volke“ am Reichstagsgebäude hin, welches den Politikern eigentlich eine Mahnung sein sollte. Mit Schlechterstellung der deutschen Staatsbürger „muss Schluss sein“, so Hahn.

Doch um dies zu erreichen, braucht es nicht nur eine gesetzliche Klarstellung durch die Bundespolitik, sondern wohl auch den Klageweg. Nur eine höchstrichterliche Entscheidung kann hier endgültig Klarheit schaffen und sämtliche Zweifel am gesetzlichen Schutz des Staatsvolkes ausräumen. Außer, natürlich, die herrschende Politik hält das deutsche Volk für nicht schützenswert. Doch dann stellt sich die Frage, warum die Deutschen diese Parteien überhaupt noch wählen sollten.

(Auszug von RSS-Feed)

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Ausländische Cloud- und Überwachungstechnologie: Bundesregierung räumt Risiken ein

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Deutschland und die EU sind in vielerlei Hinsicht vom Ausland abhängig – auch, was Überwachungssysteme und IT-Lösungen betrifft. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion räumt die Bundesregierung selbst potenzielle Sicherheitsrisiken in diesem Bereich ein.

„Die Bundesregierung sieht grundsätzlich Risiken durch unberechtigte Zugriffe beim Einsatz cloudbasierter Kommunikations- und Kollaborationsdiensten aus Drittstaaten“: Das konstatiert die Bundesregierung in der Anfragebeantwortung wörtlich.

Zuvor hatte man angegeben, dass für die durch die Bundespolizei in eigener Zuständigkeit betriebenen öffentlichen Videoüberwachungssysteme teilweise externe Dienstleister Betriebs- und Speicherungsaufgaben übernehmen. Die Verantwortung für die Sicherheit liege bei den jeweiligen Behörden (in diesem Fall also der Bundespolizei), die die Technologien einsetze. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mache zur Reduktion von Risiken hinsichtlich der digitalen Souveränität aber spezielle Vorgaben.

Die AfD wollte zudem wissen, inwieweit öffentliche Überwachungs- und sicherheitsrelevante Systeme in Bund, Land und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung zentral oder dezentral betrieben werden. Brisant: Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Zugriffe ausländischer Behörden auf in Deutschland genutzte IT- und Cloud-Infrastrukturen sollen „soweit wie möglich“ durch Nutzung des Frameworks „Criteria enabling Cloud Computing Autonomy“ (C3A) ausgeschlossen werden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sascha Lensing betrachtet die Antwort der Bundesregierung kritisch: Besonders brisant sei, „dass die Bundesregierung ausdrücklich einräumt, Risiken durch mögliche Zugriffe ausländischer Behörden auf in Deutschland genutzte Cloud- und IT-Infrastrukturen nicht vollständig ausschließen zu können. Trotzdem werden entsprechende Systeme weiterhin in erheblichem Umfang genutzt.“

Bezüglich des Einsatzes umstrittener Pegasus-Spyware durch deutsche Sicherheitsbehörden und des Risikos unbemerkter Datenabschöpfung berief sich die Bundesregierung auf notwendige Geheimhaltung – dem Bekanntwerden von Informationen in diesem Bereich stünden überwiegende Belange des Staatswohls entgegen. Außerdem muss nach Ansicht der Bundesregierung geheim bleiben, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um Endgeräte von Mitgliedern der Bundesregierung gegen Überwachungs- und Ausspähmaßnahmen zu schützen, wie oft diesbezüglich Prüfungen stattfinden und welche forensischen Fähigkeiten die Bundesregierung hat, um Kompromittierungen festzustellen.

AfD-Politiker Lensing schlussfolgert:

Die Bundesregierung bestätigt selbst erhebliche Risiken für die digitale Infrastruktur Deutschlands. Gleichzeitig fehlt offenbar eine vollständige Übersicht über kritische Überwachungs- und IT-Strukturen im öffentlichen Bereich. Das ist sicherheitspolitisch hochproblematisch. Besonders kritisch ist die weitgehende Auskunftsverweigerung der Bundesregierung beim Themenkomplex ausländischer Überwachungssoftware und möglicher Sicherheitsrisiken durch externe Technologien. Selbst gegenüber dem Deutschen Bundestag verweigert die Bundesregierung zentrale Informationen mit Verweis auf Staatswohl und Geheimschutz. Wenn der Staat immer stärker auf digitale Überwachungs-, Cloud- und Kommunikationssysteme setzt, dann braucht es zugleich maximale Sicherheitsstandards und eine wirksame parlamentarische Kontrolle.

Die Bundesregierung selbst wies übrigens in ihrer Beantwortung auf den „Faktor Mensch“ hin. Kürzlich erst wurde publik, dass mehrere Politikerinnen auf einen bekannten Phishing-Trick in der App Signal hereingefallen sind (Report24 berichtete). Schon das wirkte wenig vertrauenerweckend. Abhängigkeiten bei der digitalen Infrastruktur stellen weitere Einfallstore für Eindringlinge dar, durch die sensibelste Informationen entwendet werden können. Lensings Fazit:

Die Antwort der Bundesregierung zeigt vor allem eines: Deutschland verfügt bislang offenbar weder über ein vollständiges nationales Lagebild sicherheitsrelevanter digitaler Infrastruktur noch über digitale Souveränität gegenüber ausländischen Technologieanbietern. Ein moderner Staat darf sich bei kritischer Sicherheits- und Verwaltungsinfrastruktur nicht in strategische Abhängigkeiten begeben. Deutschland braucht mehr technologische Eigenständigkeit und endlich eine konsequente Sicherheitsstrategie für kritische digitale Systeme.

(Auszug von RSS-Feed)

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Bundesregierung bestätigt: Zwei Drittel der Gewaltangriffe auf Politiker treffen AfDler

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Opfernarrative stehen bei linken Parteien hoch im Kurs: Entsprechend gern beklagt man hier auch Angriffe und „Hass“ von rechts. Doch die wahre Gewalt kommt von links und trifft mehrheitlich die AfD. Eine Kleine Anfrage des AfD-Innenexperten Martin Hess brachte die Zahlen für das Jahr 2025 ans Licht. Die Regierung bestreitet aber eine Systematik hinter den Angriffen.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Zwei von drei Gewalttaten gegen Politiker haben 2025 einen AfD-Repräsentanten getroffen. Das bestätigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Innenexperten Martin Hess, die dem Deutschland-Kurier vorliegt. Dennoch bestreitet die Regierung eine Systematik hinter den Attacken.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gab es im vergangenen Jahr 121 gewalttätige Angriffe auf Mitglieder und Mandatsträger der AfD. Politiker aller anderen Parteien wurden 62 Mal Opfer von Gewalt.

Am zweithäufigsten wurden Mitglieder der Linkspartei angegriffen. Es kam zu 16 entsprechenden Übergriffen im vergangenen Jahr. Gewalttätige Angriffe gab es demnach auch gegen die „Grünen“ (13), CDU/CSU (12) sowie SPD (12) und FDP (9).

Dem Bundeskriminalamt (BKA) zufolge kam es somit im vergangenen Jahr insgesamt zu 183 gewalttätigen Angriffen auf Partei-Repräsentanten gegenüber 143 im Vergleich zu 2024. Zu 60 Prozent, also ebenfalls zu fast Zweidrittel, stammen die Täter aus der linksextremen Szene. In lediglich elf Prozent der Fälle geht das Bundeskriminalamt von „rechten“ Tätern aus. 26 Prozent der Angriffe fallen in die Kategorie „sonstige Zuordnung“.

Auch Wahlkampfbüros und Parteigebäude der AfD wurden im Vergleich zu allen anderen Parteien am häufigsten zur Zielscheibe. Mit 239 Angriffen, darunter zwei Brandstiftungen, liegt die Partei knapp vor der Union, die in 235 Fällen Opfer von Attacken auf ihre Einrichtungen wurde.

AfD auch Hauptziel von Hetze

Berücksichtigt man sogenannte Äußerungsdelikte, ist die AfD ebenfalls am häufigsten betroffen. Die Statistik des Bundeskriminalamts zählt 1.852 verbale Angriffe auf AfD-Akteure. Dahinter liegen CDU und CSU, deren Parteimitglieder und Politiker zusammen 1.339 Mal geschmäht wurden. In die Kategorie Äußerungsdelikte fallen unter anderem Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Nötigung, verhetzende Beleidigung, Verleumdung, Verunglimpfung und Volksverhetzung.

Hört, hört: Regierung sieht keine Systematik

Während Altparteien und Mainstream-Medien Hass und Gewalt in der Regel der politischen Rechten zuschreiben, beweisen die Zahlen aus dem Bundesinnenministerium das Gegenteil. Dennoch bestreitet die Bundesregierung eine Systematik hinter den Angriffen. In der Antwort auf die Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess heißt es: „Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine systematisch geplante Einschüchterung oder Bedrohung von Mitgliedern oder potenziellen Wählern der AfD schließen lassen.“ HÖRT, HÖRT!

Martin Hess: „Hetze der Altparteien wirkt wie Brandbeschleuniger“

AfD-Innenexperte Hess teilte dem Deutschland-Kurier mit: „Die Zahlen der Bundesregierung zeigen klar: Die AfD ist bundesweit mit Abstand am stärksten von politisch motivierten Angriffen betroffen. Der überwiegende Teil dieser Taten wird dem linksextremen Spektrum zugeordnet. Diese Entwicklung ist auch das Ergebnis einer jahrelangen politischen und medialen Enthemmung. Wer die AfD und ihre Wähler ständig diffamiert, delegitimiert, moralisch entrechtet und sogar entmenschlicht, darf sich nicht wundern, wenn Demokratiefeinde daraus einen vermeintlichen Auftrag zur Gewalt ableiten. Insbesondere der Linksextremismus wird von den Altparteien unentwegt verharmlost, obwohl genau dort ein erheblicher Teil der politischen Gewalt gegen Oppositionelle seinen Ursprung hat.“

Der AfD-Politiker (Obmann der Fraktion im Bundestags-Innenausschuss) mahnt: „Demokratie bedeutet, politische Gegner mit Argumenten zu stellen – nicht mit Einschüchterung, Hass und Gewalt. Die Hetze der Altparteien gegen die AfD wirkt wie ein Brandbeschleuniger für Extremisten und politische Gewalttäter. Es ist längst überfällig, dass die politisch Verantwortlichen zur Vernunft in der politischen Debatte zurückkehren.“

(Auszug von RSS-Feed)
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