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„Jeder hatte Angst, was Falsches zu sagen. Jeder hatte Angst, den Job zu verlieren“

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Der Journalist Fabian Goldmann hat in seinem Buch „Staatsräsonfunk: Deutsche Medien und der Genozid in Gaza“ über das Versagen der sogenannten deutschen „Leitmedien“ in der Berichterstattung zum Gaza-Krieg geschrieben. Im hier abgedruckten Kapitel „Druck von allen Seiten“ (im Buch Kapitel 8.6.) berichtet Goldmann über die Angst in den Redaktionen und den Druck auf Journalisten – durch ihre Vorgesetzen, Social-Media-Kampagnen sowie israelische Regierungsvertreter und Organisationen. Ein Blick hinter die Kulissen, der zeigt, wie stark die Pressefreiheit beim Thema Israel und Gaza in Deutschland aktiv eingeschränkt wird und wie sehr auch die Journalisten selbst darunter leiden. Ein Buchausschnitt von Fabian Goldmann.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die NachDenkSeiten hatten hierzu bereits ein Interview mit dem Autor (Teil 1 und Teil 2) sowie eine Rezension des Buches veröffentlicht.

Druck von allen Seiten

„Das Sprechen über Palästina wird beobachtet, eingeschränkt, kriminalisiert. Linien der Sagbarkeit verschieben sich ständig. Viele wollen nichts Falsches sagen und sagen stattdessen nichts.“
Alena Jabarine, Journalistin und Autorin

In den letzten zwei Jahren habe ich mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen über ihren Eindruck von deutscher Nahost-Berichterstattung und die Erfahrungen in ihrem Job gesprochen: bei Veranstaltungen, in sozialen Medien, über offizielle Anfragen, in Interviews und im Bekanntenkreis. Darunter waren Redakteurinnen, Moderatoren und Autorinnen von öffentlich-rechtlichen Medien ebenso wie von regionalen und überregionalen Tages- und Wochenzeitungen. Ihre individuellen Erfahrungen waren naturgemäß sehr unterschiedlich. Aber eine Sache hatten fast alle gemein: ihre Erfahrungen mit zunehmendem Druck und Anfeindungen in Zeiten der Staatsräson.

Die Last, die seit dem 7. Oktober auf Medienschaffende einwirkt, zeigt sich auf vielfältige Weise: Freie Journalisten klagen, dass sie keine Aufträge mehr bekommen, wenn sie zu kritisch berichten. Redakteurinnen berichten, ihre Vorschläge würden nicht mehr angenommen. Viele Medienschaffende erzählen von ewigen Diskussionen, die man führen müsse, sobald man von den gängigen Narrativen abweiche. Auch von der Sorge, sich selbst in der Redaktion unbeliebt zu machen, plötzlich als „Antisemitin“ oder „Hamas-Unterstützer“ zu gelten, etwa weil man palästinensische Stimmen zu Wort kommen lassen wolle, sprechen einige.

Frustration und Erschöpfung sind weit verbreitet: angesichts der ständigen Spannungen in den Redaktionen, der Berichterstattung des eigenen Mediums, des Gefühls, den eigenen journalistischen Ansprüchen nicht genügen zu können, und der ständigen Schreckensmeldungen aus Nahost. Letzteres trifft Journalistinnen mit biographischem Bezug zur Region nochmal viel härter. Angst ist ein Wort, das ich in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren immer wieder gehört habe. Angst vor Job- und Ansehensverlust. Angst davor, zum Ziel organisierter rechter Shitstorms im Netz zu werden. Angst davor, als „Antisemit“ oder „Israel-Hasserin“ in der BILD zu landen. Angst davor, ins Visier der israelischen Botschaft zu geraten.

Das alles wiederum führt zu schlechterer Berichterstattung: weil Medienschaffende sich selbst zensieren, sich anderen Themen zuwenden (oder ihnen zugewendet werden) oder desillusioniert gleich ganz den Job verlassen.

Der Pitbull des deutschen Nahost-Diskurses

Anfeindungen und Einschüchterungsversuche gegen Journalisten gibt es vermutlich schon, solange es Journalismus gibt. Aber speziell in den letzten Jahren hatten orchestrierte Kampagnen gegen unliebsame Medienschaffende besonders viel Erfolg. Das Schema ist meist ähnlich: Reichweitenstarke Akteure im Netz wie der X-Account „ÖRR-Watch“ stellen einen Medienschaffenden (meist mit Migrationshintergrund) öffentlich als Extremisten dar. Rechte Politiker (oft von AfD und CDU/CSU) und Medien (oft vom Springer-Verlag) inszenieren daraus einen „Skandal“ à la „Extremist beim ÖRR“, und sorgen mit immer neuen Beiträgen so lange für Empörung, bis der (oft öffentlich-rechtliche) Arbeitgeber den Journalisten vor die Tür setzt. Nach diesem Schema verloren in den letzten Jahren unter anderem die WDR-Wissenschaftsjournalistin Nemi El Hassan, der KIKA-Moderator Matondo Castlo und gleich sieben Mitarbeiter der Deutschen Welle ihren Job.

Nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober dauerte es nur wenige Stunden, bis diese eingespielte Cancel-Dynamik sich ihr erstes Ziel gesucht hatte. „ARTE distanziert sich in aller Schärfe von Malcolm Ohanwes menschenverachtenden Statements, die nichts mit unserem Verständnis von Journalismus zu tun haben“, tweetet um 18:46 Uhr die Social-Media-Redaktion des deutsch-französischen Kultursenders. Wenig später schloss sich auch der Bayerische Rundfunk der öffentlichen Distanzierung an. Der Grund: Der Journalist hatte gegen Mittag des Tages getan, was sich der Großteil seiner Kolleginnen und Kollegen noch Monate später nicht trauen sollte: Er hatte auf die Vorgeschichte des Tages verwiesen.

Dutzende Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen, Politiker, Aktivistinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens wurden seitdem Ziel von öffentlichen Kampagnen. Insbesondere die Medien des Axel Springer-Verlages (BILD, WELT und B.Z.) haben die Rolle eines Wachhundes des deutschen Staatsräson-Diskurses übernommen, der zuverlässig über jene herfällt, die es wagen, den engen Grenzen des Sagbaren zu nahe zu kommen.

Die Macht der BILD bekam am 7. April 2024 auch Helen Fares zu spüren. Die SWR-Moderatorin hatte in einem privaten Instagram-Video positiv über eine App gesprochen, die beim Boykott israelischer Produkte hilft. „Erinnerungen an die Nazi-Parole ‚Kauft nicht bei Juden‘“, schrieb daraufhin Deutschlands größte Tageszeitung. Wieder tobte der Shitstorm durchs Netz, wieder mit Erfolg: Nur zwei Tage später war Fares erneut Thema in der BILD:

„Sender zieht Konsequenzen: Israel-Hasserin darf nicht mehr beim SWR moderieren!“

Ziel einer ganzen Reihe von diffamierenden Beiträgen wurde wenig später auch die Journalistin und Rundfunkrätin Khola Maryam Hübsch. Nachdem sich Hübsch mehrmals öffentlich kritisch zur israelischen Kriegsführung geäußert hatte, lieferte ein Talkshow-Auftritt der BILD-Redaktion den Aufhänger für eine über mehrere Wochen andauernde Kampagne. Im Talk von „Hart aber fair“ vom 29. April 2024 hatte Hübsch versucht, mediale Zerrbilder über islamische Begriffe wie „Scharia“ und „Kalifat“ richtigzustellen. In gleich fünf Beiträgen schmähte die BILD Hübsch daraufhin als „Islamistin“. Die Folge: Anfeindungen im Netz, einbrechende Aufträge und abgesagte Veranstaltungen. Selbst ihre Kinder hätten sich in der Schule rechtfertigen müssen, erzählt Hübsch. Später erreichte die Autorin vor Gericht zwar eine einstweilige Verfügung gegen den Springer-Verlag, in deren Folge BILD die Beiträge offline nehmen musste. Den Schaden für das öffentliche Ansehen und die Karriere von Hübsch konnte das Gericht aber ebenso wenig wieder zurücknehmen wie die abschreckende Wirkung, die Fälle wie dieser im Rest der Medienwelt hinterließen.

Wie Israels Armeesprecher Jagd auf deutsche Journalisten macht

Mit Kampagnen gegen kritische Journalistinnen ist Springer nicht allein. Auch bei FAZ, Tagesspiegel, FOCUS, der Jüdischen Allgemeinen und sogar im ZDF erschienen diffamierende Hit Pieces gegen zu kritische Kollegen. Solche Medienbeiträge sind wiederum nur Teil eines größeren Diffamierungssystems, das darauf ausgelegt ist, die persönlichen Kosten für akkurate und machtkritische Berichterstattung immer weiter in die Höhe zu treiben. Ganz vorne mit dabei sind vor wie nach dem 7. Oktober auch prominente pro-israelische Institutionen wie die Deutsch-Israelische Gesellschaft mit ihrem Vorsitzenden, dem Ex Grünen-Politiker Volker Beck, sowie Vertreter des Staates Israel in Deutschland.

Die TV-Reporterin Sophia Maier berichtet seit vielen Jahren aus den Krisen- und Kriegsregionen dieser Welt. In ihrem Buch „Herz aus Stacheldraht“ beschreibt sie, was ihr passierte, als sie auf X auf die Tötung von Kindern in Gaza aufmerksam machte:

„Die anschließende Welle an bösartigen Unterstellungen, Hassnachrichten bis hin zu Morddrohungen ist enorm. Nutzer schreiben, ich sei eine ‚dreckige Kanakenhure‘ und verdiene es, bespuckt und vergewaltigt zu werden. Später nennt mich ein Sprecher der israelischen Armee öffentlich ‚krank‘.“

Der Sprecher der israelischen Armee, von dem Maier spricht, ist Arye Sharuz Shalicar. Aufmerksame Leserinnen dieses Buches kennen ihn als beliebten Talkshow-Gast und Interviewpartner deutscher Medien (s. Kapitel 2.3). Auch ich habe seine Bekanntschaft schon gemacht. Am 20. Februar 2025 postete Shalicar auf X eine Liste, die er mit „Die Top-10 Verbreiter von Judenhass auf X“ überschrieb. Darunter unter anderem der Macher des Interview-Formats „Jung und Naiv“ Tilo Jung, die freien Journalisten Jacob Reimann und Hanno Hauenstein, der frühere Leiter des ZDF-Studios in Istanbul, Stephan Hallmann, die Nahost-Expertin Kristin Helberg, der langjährige religionspolitische Korrespondent der Deutschen Welle, Martin Gak, und ich. Eine Woche später wiederholte Shalicar seinen Tweet und kommentierte dazu:

„Was für hässliche Menschen. Was für ein widerlicher antisemitischer Sumpf. Sie sollten sich schämen! Spült sie an den Rand der Gesellschaft.“

Dass der Sprecher einer Armee, die zu diesem Zeitpunkt in Gaza und im Libanon über 150 Journalisten getötet hatte, nun auch in Deutschland Jagd auf Kritiker macht, rief in Politik und Medienbetrieb in Deutschland lediglich ein desinteressiertes Schulterzucken hervor. Einzig die junge Welt verurteilte öffentlich den Angriff und solidarisierte sich mit den Betroffenen. Die großen Journalistenverbände DJV und DJU wollten den Einschüchterungsversuch selbst dann nicht verurteilen, als der Journalist Matthias Monroy für die Tageszeitung nd bei ihnen nachfragte. „Uns liegen dazu leider keine eigenen Erkenntnisse vor“, erklärte eine Sprecherin von Deutschlands größter Journalistenorganisation DJV dazu lapidar.

Auch Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, nimmt gern Medienschaffende ins Visier. Zum Ziel werden meist die wenigen Redakteurinnen und Redakteure in etablierten Medienhäusern, die regelmäßig kritisch über Israels Politik berichten, zum Beispiel Daniel Bax. Gleich mehrmals geriet der taz-Redakteur ins Visier der israelischen Botschaft. Sein „Vergehen“: Bax hatte über die Tötung von Journalisten durch die israelische Armee berichtet und in einem Kommentar Israels Teilnahme am Eurovision Song Contest kritisiert. Er kenne solche Angriffe schon länger, berichtet Bax: „Deshalb bin ich da etwas abgehärtet und Gegenwind gewohnt.“ Aber nicht alle würden so entspannt mit solchen Angriffen umgehen:

„Ich habe gemerkt, dass viele Kolleginnen und Kollegen nach dem 7. Oktober 2023 Angst hatten, sich kritisch zum israelischen Vorgehen in Gaza zu äußern oder auch nur solche Texte zu veröffentlichen. […] Das ganze Thema ist extrem angstbesetzt, es ist ein Eiertanz. Niemand hat Lust, Gefahr zu laufen, als Antisemit diffamiert zu werden, darum sind viele extrem vorsichtig. Das schließt Chefredakteure und Journalistenverbände mit ein. Das lässt jenen, die noch jedes israelische Vorgehen vollmundig verteidigen, unverhältnismäßig viel Raum.“

Auch ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann bekam mehrmals den Empörungseifer des Botschafters zu spüren – so etwa am 17. Juli 2025. Von der Tann hatte auf ihrem privaten Instagram-Kanal einen Gastbeitrag des israelischen Holocaust-Forschers Omar Bartov aus der New York Times geteilt, in dem dieser Israel einen Genozid vorwarf. Welche Folgen für die Berichterstattung solche öffentlichen Einschüchterungsversuche und die Angst vor Shitstorm haben, hat von der Tanns ARD-Kollegin Hanna Resch einmal beschrieben:

„Das kann zu einem Reflex führen, Themen, die vom gängigen Narrativ abweichen, gleich besser ganz sein zu lassen. Das ist keine Zensur, die irgendwer ‚da oben‘ angeordnet hat. Das ist Angst, die zu Selbstzensur führt.“

Wenn selbst die eigenen Kollegen sich abwenden

Führen Verleumdungen von Redakteurinnen etablierter Medien wie im Fall von Sophie von der Tann zumindest in Teilen der Branche zu gelegentlichen Solidaritätserklärungen, werden Angriffe auf Journalisten abseits der großen Medienhäuser in der Branche oftmals nicht einmal wahrgenommen, geschweige denn kritisiert. Dabei treffen die Angriffe Medienschaffende ohne etablierten Arbeitgeber im Rücken oftmals noch einmal deutlich härter.

Der Journalist Tarek Baé gehört wahrscheinlich zu den lautesten deutschen Kritikern von Israels Vorgehen in Gaza und dessen Unterstützung durch Politik und Medien. Der Preis, den er dafür zahlen muss, ist hoch. Am 10. Januar 2024 erschien im Online-Angebot von ZDF heute eine als „exklusiv“ angepriesene Recherche über ihn. Er sei ein „Anti-Israel-Influencer“ und Teil eines „islamistischen Netzwerks“, hieß es dort. Wirklich „exklusiv“ war an all dem nichts. Ähnliche Diffamierungen gegen Baé waren bereits zuvor in der Springer-Zeitung WELT und im rechten Online-Medium Apollo News erschienen. Auch diese bestanden, wie für dieses Genre üblich, vor allem aus vagen Andeutungen und Kontaktschuldvorwürfen. Echte Belege für tatsächlich extremistische oder strafbare Vergehen blieb auch der ZDF heute Beitrag schuldig. Dass sich in Baés Kanälen keine extremistischen Inhalte finden lassen, er sich im Gegenteil dort regelmäßig und für jedermann sichtbar gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzt, half ihm allerdings nicht.

Wenige Tage nach Veröffentlichung des ZDF-Beitrages geriet auch Baé ins Visier von Armee-Sprecher Shalicar. „Die Islamofaschisten der Hamas scheinen in Deutschland ganz offensichtlich mehrere Sprachrohre zu haben, die ihre Message täglich auf Deutsch zu euch ins Wohnzimmer tragen“, schrieb dieser in einem Tweet. Darunter standen die Namen der palästinastämmigen Autorin und ehemaligen Staatssekretärin im Berliner Senat Sawsan Chebli und von Tarek Baé. Unterstützung aus der Medien-Branche, so sagt Baé, würde er nicht erfahren. Im Gegenteil: Kollegen hätten sich abgewendet.

„Meine Arbeit erfolgt nur noch unter Begleitung ständiger Morddrohungen. Es ist normal geworden, dass ich als Journalist im Internet als Antisemit, Islamist, Terrorunterstützer oder Hamas-Anhänger diskreditiert werde. Solidarität gibt es lediglich aus der Leserschaft. […] Dazu, dass ich weitermache, hat die deutsche Presse-Bubble nichts beigetragen.“

Kultur der Angst

Vor den Folgen öffentlicher Diffamierungskampagnen und Einschüchterungsversuche für die Pressefreiheit in Deutschland warnte im April 2025 auch Reporter ohne Grenzen. Die Organisation sprach nach eigenen Angaben mit über 60 Medienschaffenden. Viele bestätigten „die Angst vor Bloßstellung in anderen Medien und auf Social Media.“

Öffentliche Diffamierungen und Einschüchterungsversuche sind aber nur die Spitze des Eisbergs, der zum Untergang des deutschen Nahost-Journalismus beitrug. Auch hinter den Kulissen hat der Druck auf Medienschaffende zugenommen. Schon seit Längerem kursieren in der Branche Storys, wonach bei Herausgebern und Chefredaktionen plötzlich die israelische Botschaft anrufe und Änderungen von Beiträgen oder den Rausschmiss von Mitarbeitern verlange. Auch darüber berichtet Reporter ohne Grenzen in seinem Bericht:

„Nicht wenige sehe sich auch durch häufige und massive Interventionen der israelischen Botschaft oder der Deutsch-Israelischen Gesellschaft bei Chefredaktionen unter Druck. Vor allem Journalist*innen bekannter Medienhäuser berichteten, dass sich die israelische Botschaft seit Jahren immer wieder in Mails und Briefen über ihre Berichterstattung beschwere.“

Welche weitreichenden Folgen konstanter medialer und politischer Druck haben kann, zeigt sich zum Beispiel bei der Deutschen Welle. Martin Gak hat zehn Jahre als religionspolitischer Korrespondent bei dem Sender gearbeitet. Er erinnert sich, wie sich schon vor dem 7. Oktober immer wieder staatliche israelische Stellen bei der Redaktionsleiterin des Senders beschwerten und Änderungen im Programm verlangten. Teils mit Erfolg, sagt Gak.

„Sie hatten ständig Angst vor Israels Botschafter, der Bild oder irgendwelchen Politikern. Anstatt sich zu verteidigen, haben sie die eigenen Leute fallen lassen.“

Der Druck auf die Belegschaft sei schließlich so groß gewesen, dass die Redaktionsleitung am 7. Oktober niemand habe finden können, der bereit war, vor die Kamera zu gehen, sagt Gak: „Jeder hatte Angst, was Falsches zu sagen. Jeder hatte Angst, den Job zu verlieren“ Gaks Schilderungen bestätigen auch eine Recherche von Jad Salfiti. Für Al Jazeera sprach der Journalist neben Gak noch mit zwölf weiteren Mitarbeitern der Deutschen Welle. Sein Resümee: „Die Deutsche Welle fördert eine Kultur der Angst unter Journalisten, die über Israels Krieg gegen Gaza berichten sollen.“ Auch im Fall von Martin Gak wirkte der Druck:

„Mir wurde gesagt, dass sie mich kündigen, wenn ich nicht mit den [israelkritischen] Postings aufhöre. Ich habe zwei Kinder zu ernähren, also habe ich aufgehört.“

Gekündigt wurde er trotzdem. Im Oktober 2024 verließ er den Sender.

Titelbild: Manifest Verlag


Ausschnitt aus dem Buch:

Fabian Goldmann: Staatsräsonfunk. Deutsche Medien und der Genozid in Gaza. Berlin 2026, Manifest Verlag, Taschenbuch, 407 Seiten, ISBN 978-3961561452, 22 Euro.

Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Manifest Verlags.

(Auszug von RSS-Feed)

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Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)

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„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.

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Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?

Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.

Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.

Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme.

Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.

Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.

Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.

Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.

Was sind Ihre Schlüsse?

Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.

Was wäre dann gewesen?

Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.

Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.

Wie meinen Sie das?

Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.

Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.

Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?

Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.

Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.

Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.

Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?

Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.

Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.

Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.

Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?

Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.

Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.

Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.

Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?

Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.

Selbstmorde?

Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.

Was war nun das Problem?

Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Das war aber nicht so?

Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.

Was heißt das?

Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.

Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?

Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.

Und mit 2G …

… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.

Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.

Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.

Was heißt das konkret?

Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.

All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.

Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.

Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.

Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.

Mit welcher Begründung?

Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.

Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.

Stimmte das denn?

Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.

Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.

Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.

Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

(Auszug von RSS-Feed)
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