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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

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Vorschau ansehen Der EuGH hat Leistungskürzungen für Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen enge Grenzen gesetzt. Laut einem Urteil aus Luxemburg dürfen Mitgliedstaaten Betroffenen nicht pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf entziehen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Abschiebungsbescheid vorliegt.
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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

„Angemessener Lebensstandard“ als Richtschnur Europäischer Gerichtshof verbietet Deutschland Kürzungen von Asylleistungen

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Das Bild zeigt Asylmigranten auf Lampedusa. Deutschland darf laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgelehnten Asylbewerbern nicht die Leistungen kürzen.

Deutschland darf Asylbewerbern, die sich illegal im Land aufhalten, nicht die Leistungen kürzen, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Für Berlin dürfte das juristischen Änderungsbedarf bedeuten.

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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Statistisches Bundeamt Der deutsche Sozialstaat kostet jetzt 751 Milliarden Euro

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Sozial. Bürgergeldempfänger profitieren von Steigerungen deutlich mehr als Beschäftigte.

Deutschland zahlt immer mehr Geld zur Absicherung sozialer Risiken. Besonders stark steigen Arbeitslosengeld I, Pflegegeld und Sozialhilfe. Doch es gibt auch eine Sozialleistung, da sinken die Ausgaben leicht.

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