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Offizielle Daten zeigen Ausmaß des Impf-Scheiterns: Wo bleibt das Eingeständnis der EU?

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Gefällige Studienergebnisse werden kritikfrei als absolute Wahrheit verkauft; politisch unbequeme Ergebnisse fallen derweil lieber unter den Tisch. So funktionierte die „Wissenschaft“ auch und gerade in den Corona-Jahren. Doch populationsbasierte Analysen lassen das Impfnarrativ kollabieren. Das Land Niederösterreich hat mit seinem COVID-19-Evaluierungsbericht brisante Daten geliefert und Fehler eingestanden. Auf diesen Bericht nimmt aktuell der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser Bezug. Er fragt: Warum kommen derartige Eingeständnisse nicht auch auf EU-Ebene – und warum geht die Irreführung rund um die Corona-Impfungen weiter?

Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser kritisiert aktuell erneut die übereilte COVID-19-Impfstoff-Zulassung: „Damals wurde alles zu schnell zugelassen und laut den Experten zu wenig geprüft“, prangert der Freiheitliche in einem Statement an. Dieses überhastete Vorgehen habe sich deutlich gerächt.

Er nimmt dabei Bezug auf den offiziellen Evaluierungsbericht des Landes Niederösterreich: „Die Einheitsparteien aus Konservativen, Sozialisten, Grünen und Liberalen haben die COVID-19-Impfungen jahrelang als angeblichen ‚Game Changer‘ und ‚Lebensretter‘ dargestellt. Unterstützt wurde diese Darstellung von großen Teilen der Mainstream-Medien. Der offizielle COVID-19-Evaluierungsbericht des Landes Niederösterreich zeigt jedoch ein völlig anderes Bild“, so Hauser.

Anders als medial verbreitet, gab es in der Wissenschaft keinen Konsens zur Wirksamkeit und Sicherheit der gepriesenen Impfstoffe. Hauser mahnt an: „In der wissenschaftlichen Literatur finden sich sowohl Studien, die positive Effekte der COVID-19-Impfungen behaupten, als auch Arbeiten, die erhebliche negative Auswirkungen dokumentieren.“ Anhand solcher Studien kann man sich kein eindeutiges Bild machen.

Aufschlussreicher sind die Daten des Evaluierungsberichts: „Da Einzelstudien oft widersprüchliche Ergebnisse liefern, sind populationsbasierte Analysen besonders aussagekräftig“, erörtert Hauser. „Genau diese offiziellen Daten aus Österreich zeigen aus meiner Sicht das Ausmaß des Scheiterns der COVID-19-Impfstrategie. Dem Bericht zufolge fanden zwischen dem 11. März 2020 und dem 29. Juni 2023 insgesamt 94,2 Prozent aller Corona-Infektionen in jener Phase statt, in der bereits 76,1 Prozent der Bevölkerung geimpft waren. Auch 74,1 Prozent aller COVID-19-Todesfälle in Österreich entfielen auf die Impf-Ära.“

Hausers Fazit fällt eindeutig aus: „Diese Zahlen bestätigen aus meiner Sicht frühere Veröffentlichungen, wonach die Impfungen weder Ansteckungen noch die Weitergabe des Virus zuverlässig verhindern konnten.“ Das befeuert die lautstarken Forderungen nach einer umfassenden, transparenten und unabhängigen Aufarbeitung der Pandemiepolitik – auch auf europäischer Ebene. Von der EU-Kommission will Hauser daher nun Antworten auf die folgenden Fragen:

  1. Warum verbreiten die EU-Kommission und die Behörden der EU weiterhin Informationen zu den COVID-19-Impfungen, die von vielen als unvollständig oder irreführend bewertet werden?
  2. Warum gestehen die EU-Kommission und die EU-Behörden nicht – ähnlich wie das Land Niederösterreich im Evaluierungsbericht – mögliche Fehlentwicklungen und Defizite der COVID-19-Impfstrategie ein?
(Auszug von RSS-Feed)

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Velm-Götzendorf: Höchstgericht stärkt Recht der Bürger auf Windrad-Volksbefragung

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Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.

Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?

Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.

Sorgen um die Lebensqualität

Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.

Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.

Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.

ÖVP tat alles, um Mitbestimmung zu torpedieren

Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.

Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.

Nun ist der Gemeinderat am Zug

Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.

Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.

(Auszug von RSS-Feed)
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