NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

40. Jubiläum Das Geheimnis des Erfolges der JUNGEN FREIHEIT

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Chefredakteur der JUNGEN FREIHEIT, dieter Stein, in seinem Büro. (Themenbild)

Von einer Gartenlaube im Schwarzwald zu einer Wochenzeitung aus dem Herzen der Hauptstadt: Der Erfolg der JUNGEN FREIHEIT ist keineswegs selbstverständlich – und ist Ihnen zu verdanken. Ein Editorial von Dieter Stein.

Dieser Beitrag 40. Jubiläum Das Geheimnis des Erfolges der JUNGEN FREIHEIT wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

40 Jahre JF Wimmelbild unserer Geschichte

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die JUNGE FREIHEIT im Laufe der Geschichte: Seit 1986 wider den Zeitgeist. (Themenbild/Collage)

Seit vier Jahrzehnten kämpft die JUNGE FREIHEIT unermüdlich für Demokratie und Nation. Und setzt Themen, bevor die Etablierten sie überhaupt erkennen. Ein Jubiläums-Editorial von JF-Chefredakteur Dieter Stein.

Dieser Beitrag 40 Jahre JF Wimmelbild unserer Geschichte wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

JF-TV Unangenehme Fragen an Dieter Stein, den Chef der JUNGEN FREIHEIT

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Zu Beginn brannte sein Auto. Heute brennen vor allem viele Fragen. Auch die unangenehmsten beantwortet er ganz offen: Dieter Stein, Gründer und Chef der Jungen Freiheit im Interview. Foto: JF

Zum 40. Jubiläum der JF stellt sich Gründer Dieter Stein dem härtesten Interview seiner Laufbahn: Die eigene Social-Media-Redaktion fragt nach AfD-Gerüchten, Verfassungsschutz, brennenden Autos, Familienfrieden und dem Weg von der Schülerzeitung zur erfolgreichen Wochenzeitung.

Dieser Beitrag JF-TV Unangenehme Fragen an Dieter Stein, den Chef der JUNGEN FREIHEIT wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Österreichs Klima-Kodex: Einheits-Propaganda ersetzt seriösen Journalismus

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass grundlegende journalistische Standards nicht durch irgendwelche ideologisch motivierten Kodizes ausgehöhlt werden. Nicht jedoch in Österreich, wo sich ganze Redaktionen seit Jahren dem Klimakult unterwerfen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung in der Berichterstattung ist so nicht möglich.

Der Klima-Alarmismus ist in den österreichischen und generell den deutschsprachigen Medien seit Jahren allgegenwärtig. Eigentlich darf man sich darüber gar nicht wundern, zumal sich die Mehrheit der Journalisten ohnehin im linksgrünen Bereich verortet. Doch das ist nur ein Teil der ganzen Geschichte. Denn seit dem Jahr 2023 gibt es einen sogenannten „Klima-Kodex„. Dieser wird von den Initiatoren als „Leitlinie für eine angemessene, klare und konstruktive Klimaberichterstattung“ verkauft. Oder, auf gut Deutsch gesagt: Wer diesen Kodex unterzeichnet, hat sich den Narrativen der Klimareligion unterzuordnen.

Alleine schon die Formulierung, wonach dieser Klima-Kodex „das Bewusstsein rund um die Klimakrise in Medien und Gesellschaft“ stärken soll, zeigt, wohin es geht. Wenn sich dann auch noch die Redaktionen von APA (immerhin Hauptlieferant von Pressemeldungen in Österreich), Heute, Kleine Zeitung und anderen Medien diesen Zielen unterwerfen, ist eine kritische mediale Berichterstattung in den meisten Mainstreammedien nicht mehr zu erwarten. Denn über den österreichischen Presserat (der diesen Kodex ebenfalls unterstützt) können Leser Beschwerde einreichen, „wenn ein Medium grobe ethische Verstöße in der Klimaberichterstattung aufweist“.

Das heißt, sollte eine der Zeitungen beispielsweise das CO2-Dogma der Klimasekte infrage stellen, würde das fünfköpfige Kontrollgremium die betreffende Redaktion dazu anhalten, den „Fehler“ richtigzustellen – oder den Ausschluss und eine negative Berichterstattung in den angeschlossenen Medien zu riskieren. Selbst wenn dieser kritische Bericht wissenschaftlich fundiert wäre, würde dies keine Rolle spielen – denn Dissens ist im Klimakult nicht vorgesehen.

Heute, drei Jahre nach der Vorstellung dieses „Klima-Kodex“, sehen wir die Auswirkungen dessen immer deutlicher. Kaum ein Tag vergeht, an dem in den österreichischen Medien nicht vor dem angeblich bevorstehenden „Klimakollaps“ berichtet wird. Beinahe tagtäglich werden die österreichischen Medienkonsumenten mit Meldungen darüber indoktriniert, wie wichtig doch Wind- und Solarenergie seien, während die stabile, konventionelle Stromerzeugung permanent verteufelt wird.

In den Systemmedien geht es mittlerweile ganz offensichtlich nicht mehr darum, Fakten zu vermitteln, sondern vielmehr einfach nur noch um die Verbreitung von Propaganda und bestimmten Narrativen. Auch wenn diese mit der Realität und wissenschaftlichen Erkenntnissen nichts zu tun haben. Immerhin hat man ja einen „Klima-Kodex“ unterzeichnet, der anderslautende Fakten gar nicht erst zulässt. Das sind übrigens auch genau jene Medien, die den alternativen, freien Medien immer wieder vorwerfen, Desinformation und Fake News zu verbreiten.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Vogelfrei in Europa im Jahr 2026 – Anhörung zu den EU-Sanktionen gegen Journalisten im Europäischen Parlament

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Am 7. Mai 2026 luden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide Bündnis Sahra Wagenknecht/BSW) gemeinsam mit Danilo Della Valle (MdEP der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung) zu einer Anhörung im Europäischen Parlament mit dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ ein. Die Veranstalter diskutierten mit Experten und Betroffenen die bedenkliche Vorgehensweise der EU (bzw. der Mitgliedstaaten) Außenwirtschaftssanktionen einzusetzen, um kritische Journalisten unter Druck zu setzen und zum Schweigen zu bringen. Ein Artikel von Maike Gosch.

Externer Inhalt

Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen.

Als Referenten waren dabei der deutsche Journalist Hüseyin Doğru (per Videoschaltung aufgrund der Sanktionen), der seit Mai 2025 sanktioniert ist, Juan Branco, ehemaliger Rechtsberater von Julian Assange und jetzt Anwalt der seit Juni 2025 sanktionierten Schweizer Aktivistin Nathalie Yamb, sowie die Juristin Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin für Internationales Recht und Sanktionsexpertin an der Universität Utrecht.

Das war wirklich ein Geschehen wie in einem Roman von Kafka“, so beschrieb Firmenich in der Einführung zur Veranstaltung ihre Versuche, dem sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen. Sie habe über 40 Telefonate mit deutschen Behörden und Ministerien geführt, um herauszubekommen, wer überhaupt zuständig für eine Ausreisegenehmigung sein könnte, und es am Ende nicht geschafft, auch nur hierüber Klarheit zu bekommen. Doğru blieb aus diesem Grund in Berlin und konnte nur per Videoschaltung an der Anhörung teilnehmen (s. hierzu auch Florian Warwegs Artikel in der OAZ).

„Ich denke, dass es notwendig ist, hierüber [die Sanktionen und ihre Auswirkungen, Anm. d. Red.] eine Debatte zu führen, da viele Leute sich überhaupt nicht vorstellen können, dass es solche Situationen gibt in der Europäischen Union, die selber ja immer so tut, als wäre sie für Pressefreiheit, für Meinungsfreiheit, ein Symbol für Rechtsstaatlichkeit und für demokratische Prinzipien“, so Ruth Firmenich weiter.

Als erster Sprecher hielt Hüseyin Doğru eine eindringliche Rede. Er erwähnte zunächst die absurde Situation, dass er als Journalist nicht einmal die Möglichkeit habe, zu einer Veranstaltung zu Pressefreiheit des europäischen Parlaments zu reisen. Kurz erwähnte er die schwierige Situation, in die die Sanktionen ihn persönlich wie auch seine Frau und Kinder bringen – und darüber hinaus alle anderen Menschen, die ihn materiell in dieser Notlage unterstützen wollen, kriminalisieren.

Dann machte er aber deutlich, dass er nicht seine persönlichen Probleme in den Vordergrund stellen möchte, sondern darüber sprechen wolle, was sein Fall und die Fälle der anderen sanktionierten Journalisten und Autoren über den Zustand der Demokratie bzw. ihres Zerfalls in Europa enthüllen. „Ein Sanktionsregime, das jemanden ohne Gerichtsverfahren schuldig spricht, ist kein ‘Schild‘ der Demokratie, sondern ihr Friedhof.“ (Dies in Anspielung auf das Programm „Democracy Shield“ der EU.)

„Die EU-Sanktionen wurden nicht für einen Fall wie meinen geschaffen. Sie sind im Zusammenhang mit der Praxis von Wirtschaftsembargos und außenpolitischen Zwangsmaßnahmen entstanden. (…) Sie wurden nicht als Instrument zur Disziplinierung von Journalisten oder von innenpolitischer Meinungsunterdrückung konstruiert – zumindest bis jetzt“, so Doğru weiter.

Auch die Vorträge von Juan Branco, dem Anwalt von Nathalie Yamb, und der Juristin Alexandra Hofer über die rechtliche Situation und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Sanktionsregime gaben zusätzliche wichtige Informationen über die aktuelle Situation und die historische Entstehung dieses Instruments.

Abschließend schlug Michael von der Schulenburg einen großen Bogen und ordnete die aktuellen Repressionsmaßnahmen in den größeren geopolitischen Zusammenhang ein, nämlich in die Entwicklung des Niedergangs der westlichen Vorherrschaft und der Entstehung einer multipolaren Welt. Er wies darauf hin, dass der Westen aktuell das internationale Recht zerstöre und damit einen seiner eigenen wichtigsten Beiträge zum Fortschritt vernichte. Und er fügte hinzu, dass mit der Zerstörung des internationalen Rechts der Westen sich selbst zerstöre. Denn wenn man das Recht aushebelt, gelte die Macht des Stärkeren – und der Westen sei nicht mehr die stärkste wirtschaftliche oder militärische Macht, wenn man auf den Krieg in der Ukraine oder den Krieg gegen den Iran schaue, wo der Westen seiner Ansicht nach aktuell verliere.

Es wurde deutlich, dass es sich bei dem Einsatz der Sanktionen gegen Journalisten, Autoren und Aktivisten wie Nathalie Yamb um politische Manöver handelt – die vermutlich auch nur politisch erfolgreich bekämpft werden können. Der juristische Weg, den alle Betroffenen auch beschreiten, ist langwierig, ineffektiv und führt in die kafkaeske Nebelwelt, die Ruth Firmenich am Anfang schilderte.

Gegen die Aushebelung unserer nationalen Grundrechtsordnung sowie des europäischen und internationalen Rechts werden rechtliche Verfahren aber vermutlich kein effektives Mittel sein, da die zerstörerischen Folgen gerade politisch gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden. Es braucht eine politische Wende in Deutschland und auf EU-Ebene, um den gesamten Kurs umzusteuern. Ob das gelingt, steht noch in den Sternen. Dennoch ist es ermutigend, so viele vernünftige und kluge Köpfe zu sehen, die sich um den Erhalt unserer europäischen Rechtsordnung und Werte bemühen. Sie sind das wahre „Democracy Shield“, das die EU-Akteure aktuell behaupten zu sein.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Die Kampagne gegen die EU-Sanktionen und für den Journalisten Hüseyin Doğru startet heute

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Zum heutigen Jahrestag der Sanktionen gegen Doğru starten prominente Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Journalismus einen gemeinsamen Aufruf und fordern die Bundesregierung zur sofortigen Aufhebung der Sanktionen auf. Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, Gründer von red.media, wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Zum ersten Jahrestag dieser Sanktionen wurde nun ein breiter Aufruf initiiert und eine Kampagne gestartet.

Hüseyin Doğru wird vorgeworfen, „systematisch falsche Informationen“ zu verbreiten und Zwietracht zu säen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sanktionierung seiner kritischen Berichterstattung, unter anderem über propalästinensische Proteste in Deutschland. Durch die Sanktionen werden seine Konten gesperrt, sein Vermögen eingefroren und ihm die Reisefreiheit entzogen. Die Sanktionen treffen auch seine Frau und drei kleine Kinder. Jede Form der Unterstützung – auch finanzielle oder sachliche Hilfe – wird kriminalisiert.

Ein Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Ninon Colneric, und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron bestätigt, dass die EU-Sanktionen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

BSW-Politikerin Sevim Dağdelen, die Initiatorin des Aufrufs und Vorsitzende des neu gegründeten „Vereins Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“, der die Kampagne anführen wird, erklärte hierzu:

„Die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru sind ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit. Ein Journalist wird nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist Zensur mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung darf diese rechtswidrigen Sanktionen nicht länger umsetzen und muss sich im EU-Rat für deren sofortige Aufhebung einsetzen.“

Weiter betont Dagdelen die Notwendigkeit juristischer Gegenwehr:

„Mit dem Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V. fördern wir Aufklärung und juristische Gutachten zu den Auswirkungen des EU-Sanktionsregimes und dessen Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.

Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Jeder Euro hilft, die Rechtsstaatlichkeit zurückzuerobern.“ 

Der Aufruf fordert konkret

  • die Bundesregierung auf, die EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger nicht länger umzusetzen;
  • die Bundesregierung auf, im Rat der Europäischen Union für die Aufhebung der Sanktionen gegen Hüseyin Doğru zu stimmen.

Viele Prominente haben bereits als Erstunterzeichner den Aufruf unterstützt. Unter anderem sind das:

  • Brian Eno, Musiker und Produzent
  • Dieter Hallervorden, Schauspieler und Kabarettist
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Gregor Gysi, MdB
  • Sahra Wagenknecht, Publizistin und ehem. MdB
  • Yanis Varoufakis, ehem. Finanzminister Griechenlands
  • Pablo Iglesias, ehemaliger Vize-Ministerpräsident Spaniens
  • Evarist Bartolo, ehemaliger Außenminister Maltas
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Daniele Ganser, Historiker und Publizist
  • Günter Verheugen
  • Martin Sonneborn, MdEP
  • Gabriel Shipton (Bruder von Julian Assange und Gründer von The Information Rights Project)
  • sowie weitere Abgeordnete des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Schriftsteller, Journalisten und Künstler.

Der vollständige Aufruftext und die Liste mit über 150 internationalen und deutschen Erstunterzeichnern ist auf der Kampagnenseite free-dogru.com einsehbar. Dort finden sich auch weitere Informationen zum „Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ sowie Möglichkeiten zur Unterstützung.

Der Verein bittet insbesondere um Spenden zum Start. Viele Unterstützer von Doğru, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wie sie den Journalisten unterstützten können, ohne selbst in eine Strafbarkeit zu rutschen, haben jetzt die Möglichkeit dazu:

Spendenaufruf: Verein Für Rechtsstaatlichkeit e.V.
IBAN: DE20 1005 0000 0190 0524 73
Verwendungszweck: „Spende Rechtsstaatskampagne“

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Jeder hatte Angst, was Falsches zu sagen. Jeder hatte Angst, den Job zu verlieren“

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Journalist Fabian Goldmann hat in seinem Buch „Staatsräsonfunk: Deutsche Medien und der Genozid in Gaza“ über das Versagen der sogenannten deutschen „Leitmedien“ in der Berichterstattung zum Gaza-Krieg geschrieben. Im hier abgedruckten Kapitel „Druck von allen Seiten“ (im Buch Kapitel 8.6.) berichtet Goldmann über die Angst in den Redaktionen und den Druck auf Journalisten – durch ihre Vorgesetzen, Social-Media-Kampagnen sowie israelische Regierungsvertreter und Organisationen. Ein Blick hinter die Kulissen, der zeigt, wie stark die Pressefreiheit beim Thema Israel und Gaza in Deutschland aktiv eingeschränkt wird und wie sehr auch die Journalisten selbst darunter leiden. Ein Buchausschnitt von Fabian Goldmann.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die NachDenkSeiten hatten hierzu bereits ein Interview mit dem Autor (Teil 1 und Teil 2) sowie eine Rezension des Buches veröffentlicht.

Druck von allen Seiten

„Das Sprechen über Palästina wird beobachtet, eingeschränkt, kriminalisiert. Linien der Sagbarkeit verschieben sich ständig. Viele wollen nichts Falsches sagen und sagen stattdessen nichts.“
Alena Jabarine, Journalistin und Autorin

In den letzten zwei Jahren habe ich mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen über ihren Eindruck von deutscher Nahost-Berichterstattung und die Erfahrungen in ihrem Job gesprochen: bei Veranstaltungen, in sozialen Medien, über offizielle Anfragen, in Interviews und im Bekanntenkreis. Darunter waren Redakteurinnen, Moderatoren und Autorinnen von öffentlich-rechtlichen Medien ebenso wie von regionalen und überregionalen Tages- und Wochenzeitungen. Ihre individuellen Erfahrungen waren naturgemäß sehr unterschiedlich. Aber eine Sache hatten fast alle gemein: ihre Erfahrungen mit zunehmendem Druck und Anfeindungen in Zeiten der Staatsräson.

Die Last, die seit dem 7. Oktober auf Medienschaffende einwirkt, zeigt sich auf vielfältige Weise: Freie Journalisten klagen, dass sie keine Aufträge mehr bekommen, wenn sie zu kritisch berichten. Redakteurinnen berichten, ihre Vorschläge würden nicht mehr angenommen. Viele Medienschaffende erzählen von ewigen Diskussionen, die man führen müsse, sobald man von den gängigen Narrativen abweiche. Auch von der Sorge, sich selbst in der Redaktion unbeliebt zu machen, plötzlich als „Antisemitin“ oder „Hamas-Unterstützer“ zu gelten, etwa weil man palästinensische Stimmen zu Wort kommen lassen wolle, sprechen einige.

Frustration und Erschöpfung sind weit verbreitet: angesichts der ständigen Spannungen in den Redaktionen, der Berichterstattung des eigenen Mediums, des Gefühls, den eigenen journalistischen Ansprüchen nicht genügen zu können, und der ständigen Schreckensmeldungen aus Nahost. Letzteres trifft Journalistinnen mit biographischem Bezug zur Region nochmal viel härter. Angst ist ein Wort, das ich in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren immer wieder gehört habe. Angst vor Job- und Ansehensverlust. Angst davor, zum Ziel organisierter rechter Shitstorms im Netz zu werden. Angst davor, als „Antisemit“ oder „Israel-Hasserin“ in der BILD zu landen. Angst davor, ins Visier der israelischen Botschaft zu geraten.

Das alles wiederum führt zu schlechterer Berichterstattung: weil Medienschaffende sich selbst zensieren, sich anderen Themen zuwenden (oder ihnen zugewendet werden) oder desillusioniert gleich ganz den Job verlassen.

Der Pitbull des deutschen Nahost-Diskurses

Anfeindungen und Einschüchterungsversuche gegen Journalisten gibt es vermutlich schon, solange es Journalismus gibt. Aber speziell in den letzten Jahren hatten orchestrierte Kampagnen gegen unliebsame Medienschaffende besonders viel Erfolg. Das Schema ist meist ähnlich: Reichweitenstarke Akteure im Netz wie der X-Account „ÖRR-Watch“ stellen einen Medienschaffenden (meist mit Migrationshintergrund) öffentlich als Extremisten dar. Rechte Politiker (oft von AfD und CDU/CSU) und Medien (oft vom Springer-Verlag) inszenieren daraus einen „Skandal“ à la „Extremist beim ÖRR“, und sorgen mit immer neuen Beiträgen so lange für Empörung, bis der (oft öffentlich-rechtliche) Arbeitgeber den Journalisten vor die Tür setzt. Nach diesem Schema verloren in den letzten Jahren unter anderem die WDR-Wissenschaftsjournalistin Nemi El Hassan, der KIKA-Moderator Matondo Castlo und gleich sieben Mitarbeiter der Deutschen Welle ihren Job.

Nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober dauerte es nur wenige Stunden, bis diese eingespielte Cancel-Dynamik sich ihr erstes Ziel gesucht hatte. „ARTE distanziert sich in aller Schärfe von Malcolm Ohanwes menschenverachtenden Statements, die nichts mit unserem Verständnis von Journalismus zu tun haben“, tweetet um 18:46 Uhr die Social-Media-Redaktion des deutsch-französischen Kultursenders. Wenig später schloss sich auch der Bayerische Rundfunk der öffentlichen Distanzierung an. Der Grund: Der Journalist hatte gegen Mittag des Tages getan, was sich der Großteil seiner Kolleginnen und Kollegen noch Monate später nicht trauen sollte: Er hatte auf die Vorgeschichte des Tages verwiesen.

Dutzende Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen, Politiker, Aktivistinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens wurden seitdem Ziel von öffentlichen Kampagnen. Insbesondere die Medien des Axel Springer-Verlages (BILD, WELT und B.Z.) haben die Rolle eines Wachhundes des deutschen Staatsräson-Diskurses übernommen, der zuverlässig über jene herfällt, die es wagen, den engen Grenzen des Sagbaren zu nahe zu kommen.

Die Macht der BILD bekam am 7. April 2024 auch Helen Fares zu spüren. Die SWR-Moderatorin hatte in einem privaten Instagram-Video positiv über eine App gesprochen, die beim Boykott israelischer Produkte hilft. „Erinnerungen an die Nazi-Parole ‚Kauft nicht bei Juden‘“, schrieb daraufhin Deutschlands größte Tageszeitung. Wieder tobte der Shitstorm durchs Netz, wieder mit Erfolg: Nur zwei Tage später war Fares erneut Thema in der BILD:

„Sender zieht Konsequenzen: Israel-Hasserin darf nicht mehr beim SWR moderieren!“

Ziel einer ganzen Reihe von diffamierenden Beiträgen wurde wenig später auch die Journalistin und Rundfunkrätin Khola Maryam Hübsch. Nachdem sich Hübsch mehrmals öffentlich kritisch zur israelischen Kriegsführung geäußert hatte, lieferte ein Talkshow-Auftritt der BILD-Redaktion den Aufhänger für eine über mehrere Wochen andauernde Kampagne. Im Talk von „Hart aber fair“ vom 29. April 2024 hatte Hübsch versucht, mediale Zerrbilder über islamische Begriffe wie „Scharia“ und „Kalifat“ richtigzustellen. In gleich fünf Beiträgen schmähte die BILD Hübsch daraufhin als „Islamistin“. Die Folge: Anfeindungen im Netz, einbrechende Aufträge und abgesagte Veranstaltungen. Selbst ihre Kinder hätten sich in der Schule rechtfertigen müssen, erzählt Hübsch. Später erreichte die Autorin vor Gericht zwar eine einstweilige Verfügung gegen den Springer-Verlag, in deren Folge BILD die Beiträge offline nehmen musste. Den Schaden für das öffentliche Ansehen und die Karriere von Hübsch konnte das Gericht aber ebenso wenig wieder zurücknehmen wie die abschreckende Wirkung, die Fälle wie dieser im Rest der Medienwelt hinterließen.

Wie Israels Armeesprecher Jagd auf deutsche Journalisten macht

Mit Kampagnen gegen kritische Journalistinnen ist Springer nicht allein. Auch bei FAZ, Tagesspiegel, FOCUS, der Jüdischen Allgemeinen und sogar im ZDF erschienen diffamierende Hit Pieces gegen zu kritische Kollegen. Solche Medienbeiträge sind wiederum nur Teil eines größeren Diffamierungssystems, das darauf ausgelegt ist, die persönlichen Kosten für akkurate und machtkritische Berichterstattung immer weiter in die Höhe zu treiben. Ganz vorne mit dabei sind vor wie nach dem 7. Oktober auch prominente pro-israelische Institutionen wie die Deutsch-Israelische Gesellschaft mit ihrem Vorsitzenden, dem Ex Grünen-Politiker Volker Beck, sowie Vertreter des Staates Israel in Deutschland.

Die TV-Reporterin Sophia Maier berichtet seit vielen Jahren aus den Krisen- und Kriegsregionen dieser Welt. In ihrem Buch „Herz aus Stacheldraht“ beschreibt sie, was ihr passierte, als sie auf X auf die Tötung von Kindern in Gaza aufmerksam machte:

„Die anschließende Welle an bösartigen Unterstellungen, Hassnachrichten bis hin zu Morddrohungen ist enorm. Nutzer schreiben, ich sei eine ‚dreckige Kanakenhure‘ und verdiene es, bespuckt und vergewaltigt zu werden. Später nennt mich ein Sprecher der israelischen Armee öffentlich ‚krank‘.“

Der Sprecher der israelischen Armee, von dem Maier spricht, ist Arye Sharuz Shalicar. Aufmerksame Leserinnen dieses Buches kennen ihn als beliebten Talkshow-Gast und Interviewpartner deutscher Medien (s. Kapitel 2.3). Auch ich habe seine Bekanntschaft schon gemacht. Am 20. Februar 2025 postete Shalicar auf X eine Liste, die er mit „Die Top-10 Verbreiter von Judenhass auf X“ überschrieb. Darunter unter anderem der Macher des Interview-Formats „Jung und Naiv“ Tilo Jung, die freien Journalisten Jacob Reimann und Hanno Hauenstein, der frühere Leiter des ZDF-Studios in Istanbul, Stephan Hallmann, die Nahost-Expertin Kristin Helberg, der langjährige religionspolitische Korrespondent der Deutschen Welle, Martin Gak, und ich. Eine Woche später wiederholte Shalicar seinen Tweet und kommentierte dazu:

„Was für hässliche Menschen. Was für ein widerlicher antisemitischer Sumpf. Sie sollten sich schämen! Spült sie an den Rand der Gesellschaft.“

Dass der Sprecher einer Armee, die zu diesem Zeitpunkt in Gaza und im Libanon über 150 Journalisten getötet hatte, nun auch in Deutschland Jagd auf Kritiker macht, rief in Politik und Medienbetrieb in Deutschland lediglich ein desinteressiertes Schulterzucken hervor. Einzig die junge Welt verurteilte öffentlich den Angriff und solidarisierte sich mit den Betroffenen. Die großen Journalistenverbände DJV und DJU wollten den Einschüchterungsversuch selbst dann nicht verurteilen, als der Journalist Matthias Monroy für die Tageszeitung nd bei ihnen nachfragte. „Uns liegen dazu leider keine eigenen Erkenntnisse vor“, erklärte eine Sprecherin von Deutschlands größter Journalistenorganisation DJV dazu lapidar.

Auch Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, nimmt gern Medienschaffende ins Visier. Zum Ziel werden meist die wenigen Redakteurinnen und Redakteure in etablierten Medienhäusern, die regelmäßig kritisch über Israels Politik berichten, zum Beispiel Daniel Bax. Gleich mehrmals geriet der taz-Redakteur ins Visier der israelischen Botschaft. Sein „Vergehen“: Bax hatte über die Tötung von Journalisten durch die israelische Armee berichtet und in einem Kommentar Israels Teilnahme am Eurovision Song Contest kritisiert. Er kenne solche Angriffe schon länger, berichtet Bax: „Deshalb bin ich da etwas abgehärtet und Gegenwind gewohnt.“ Aber nicht alle würden so entspannt mit solchen Angriffen umgehen:

„Ich habe gemerkt, dass viele Kolleginnen und Kollegen nach dem 7. Oktober 2023 Angst hatten, sich kritisch zum israelischen Vorgehen in Gaza zu äußern oder auch nur solche Texte zu veröffentlichen. […] Das ganze Thema ist extrem angstbesetzt, es ist ein Eiertanz. Niemand hat Lust, Gefahr zu laufen, als Antisemit diffamiert zu werden, darum sind viele extrem vorsichtig. Das schließt Chefredakteure und Journalistenverbände mit ein. Das lässt jenen, die noch jedes israelische Vorgehen vollmundig verteidigen, unverhältnismäßig viel Raum.“

Auch ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann bekam mehrmals den Empörungseifer des Botschafters zu spüren – so etwa am 17. Juli 2025. Von der Tann hatte auf ihrem privaten Instagram-Kanal einen Gastbeitrag des israelischen Holocaust-Forschers Omar Bartov aus der New York Times geteilt, in dem dieser Israel einen Genozid vorwarf. Welche Folgen für die Berichterstattung solche öffentlichen Einschüchterungsversuche und die Angst vor Shitstorm haben, hat von der Tanns ARD-Kollegin Hanna Resch einmal beschrieben:

„Das kann zu einem Reflex führen, Themen, die vom gängigen Narrativ abweichen, gleich besser ganz sein zu lassen. Das ist keine Zensur, die irgendwer ‚da oben‘ angeordnet hat. Das ist Angst, die zu Selbstzensur führt.“

Wenn selbst die eigenen Kollegen sich abwenden

Führen Verleumdungen von Redakteurinnen etablierter Medien wie im Fall von Sophie von der Tann zumindest in Teilen der Branche zu gelegentlichen Solidaritätserklärungen, werden Angriffe auf Journalisten abseits der großen Medienhäuser in der Branche oftmals nicht einmal wahrgenommen, geschweige denn kritisiert. Dabei treffen die Angriffe Medienschaffende ohne etablierten Arbeitgeber im Rücken oftmals noch einmal deutlich härter.

Der Journalist Tarek Baé gehört wahrscheinlich zu den lautesten deutschen Kritikern von Israels Vorgehen in Gaza und dessen Unterstützung durch Politik und Medien. Der Preis, den er dafür zahlen muss, ist hoch. Am 10. Januar 2024 erschien im Online-Angebot von ZDF heute eine als „exklusiv“ angepriesene Recherche über ihn. Er sei ein „Anti-Israel-Influencer“ und Teil eines „islamistischen Netzwerks“, hieß es dort. Wirklich „exklusiv“ war an all dem nichts. Ähnliche Diffamierungen gegen Baé waren bereits zuvor in der Springer-Zeitung WELT und im rechten Online-Medium Apollo News erschienen. Auch diese bestanden, wie für dieses Genre üblich, vor allem aus vagen Andeutungen und Kontaktschuldvorwürfen. Echte Belege für tatsächlich extremistische oder strafbare Vergehen blieb auch der ZDF heute Beitrag schuldig. Dass sich in Baés Kanälen keine extremistischen Inhalte finden lassen, er sich im Gegenteil dort regelmäßig und für jedermann sichtbar gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzt, half ihm allerdings nicht.

Wenige Tage nach Veröffentlichung des ZDF-Beitrages geriet auch Baé ins Visier von Armee-Sprecher Shalicar. „Die Islamofaschisten der Hamas scheinen in Deutschland ganz offensichtlich mehrere Sprachrohre zu haben, die ihre Message täglich auf Deutsch zu euch ins Wohnzimmer tragen“, schrieb dieser in einem Tweet. Darunter standen die Namen der palästinastämmigen Autorin und ehemaligen Staatssekretärin im Berliner Senat Sawsan Chebli und von Tarek Baé. Unterstützung aus der Medien-Branche, so sagt Baé, würde er nicht erfahren. Im Gegenteil: Kollegen hätten sich abgewendet.

„Meine Arbeit erfolgt nur noch unter Begleitung ständiger Morddrohungen. Es ist normal geworden, dass ich als Journalist im Internet als Antisemit, Islamist, Terrorunterstützer oder Hamas-Anhänger diskreditiert werde. Solidarität gibt es lediglich aus der Leserschaft. […] Dazu, dass ich weitermache, hat die deutsche Presse-Bubble nichts beigetragen.“

Kultur der Angst

Vor den Folgen öffentlicher Diffamierungskampagnen und Einschüchterungsversuche für die Pressefreiheit in Deutschland warnte im April 2025 auch Reporter ohne Grenzen. Die Organisation sprach nach eigenen Angaben mit über 60 Medienschaffenden. Viele bestätigten „die Angst vor Bloßstellung in anderen Medien und auf Social Media.“

Öffentliche Diffamierungen und Einschüchterungsversuche sind aber nur die Spitze des Eisbergs, der zum Untergang des deutschen Nahost-Journalismus beitrug. Auch hinter den Kulissen hat der Druck auf Medienschaffende zugenommen. Schon seit Längerem kursieren in der Branche Storys, wonach bei Herausgebern und Chefredaktionen plötzlich die israelische Botschaft anrufe und Änderungen von Beiträgen oder den Rausschmiss von Mitarbeitern verlange. Auch darüber berichtet Reporter ohne Grenzen in seinem Bericht:

„Nicht wenige sehe sich auch durch häufige und massive Interventionen der israelischen Botschaft oder der Deutsch-Israelischen Gesellschaft bei Chefredaktionen unter Druck. Vor allem Journalist*innen bekannter Medienhäuser berichteten, dass sich die israelische Botschaft seit Jahren immer wieder in Mails und Briefen über ihre Berichterstattung beschwere.“

Welche weitreichenden Folgen konstanter medialer und politischer Druck haben kann, zeigt sich zum Beispiel bei der Deutschen Welle. Martin Gak hat zehn Jahre als religionspolitischer Korrespondent bei dem Sender gearbeitet. Er erinnert sich, wie sich schon vor dem 7. Oktober immer wieder staatliche israelische Stellen bei der Redaktionsleiterin des Senders beschwerten und Änderungen im Programm verlangten. Teils mit Erfolg, sagt Gak.

„Sie hatten ständig Angst vor Israels Botschafter, der Bild oder irgendwelchen Politikern. Anstatt sich zu verteidigen, haben sie die eigenen Leute fallen lassen.“

Der Druck auf die Belegschaft sei schließlich so groß gewesen, dass die Redaktionsleitung am 7. Oktober niemand habe finden können, der bereit war, vor die Kamera zu gehen, sagt Gak: „Jeder hatte Angst, was Falsches zu sagen. Jeder hatte Angst, den Job zu verlieren“ Gaks Schilderungen bestätigen auch eine Recherche von Jad Salfiti. Für Al Jazeera sprach der Journalist neben Gak noch mit zwölf weiteren Mitarbeitern der Deutschen Welle. Sein Resümee: „Die Deutsche Welle fördert eine Kultur der Angst unter Journalisten, die über Israels Krieg gegen Gaza berichten sollen.“ Auch im Fall von Martin Gak wirkte der Druck:

„Mir wurde gesagt, dass sie mich kündigen, wenn ich nicht mit den [israelkritischen] Postings aufhöre. Ich habe zwei Kinder zu ernähren, also habe ich aufgehört.“

Gekündigt wurde er trotzdem. Im Oktober 2024 verließ er den Sender.

Titelbild: Manifest Verlag


Ausschnitt aus dem Buch:

Fabian Goldmann: Staatsräsonfunk. Deutsche Medien und der Genozid in Gaza. Berlin 2026, Manifest Verlag, Taschenbuch, 407 Seiten, ISBN 978-3961561452, 22 Euro.

Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Manifest Verlags.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.

Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.

Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.

Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.

Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage

Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.

Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Die Fragen an die Adressaten lauteten:

  • Sind die Folgen der Sanktionsmaßnahmen gegen Hüseyin Doğru mit elementaren Grundrechten wie beispielsweise Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar?
  • Halten Sie die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar, wie sie in den Menschenrechten, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind?
  • Inwieweit setzen Sie sich für eine Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und andere Betroffene wie beispielsweise den Schweizer Publizisten Jacques Baud ein?

Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.

Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden

Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.

In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.

Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:

„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“

In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:

„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“

Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.

Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.

Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).

Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.

Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme

Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören

  • Amnesty International (Verweis an „Reporter ohne Grenzen“)
  • Human Rights Watch,
  • der Europarat (Verweis an die „zuständigen Institutionen der Europäischen Union“),
  • die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
  • das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte,
  • der Sozialverband Deutschland,
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB),
  • die Deutsche Bischofskonferenz,
  • die Evangelische Kirche in Deutschland,
  • der Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU),
  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • Die Linke,
  • Die Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,
  • die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und
  • die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:

„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“

In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:

„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“

Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.

Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.

Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.

Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation

Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:

„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“

In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.

Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.

In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.

Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.

Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.

Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,

  • ob der Rechtswissenschaftler eine Definition von „hybrider Kriegsführung“ nennen kann, die eine klare Grenze zwischen neutraler bis hin zu regierungskritischer Berichterstattung – beispielsweise zu den Hintergründen der Konflikte in der Ukraine oder im Nahen Osten – auf der einen und russischer Propaganda auf der anderen Seite zieht,
  • wie Journalisten vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt sind, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass der Rat der EU ihnen aufgrund der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit ohne Gerichtsverfahren und vorherige Anhörung ihre Grundrechte entziehen kann, und
  • wie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist, wenn Journalisten sich vorausschauend selbst zensieren, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden.

Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.

Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.

Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.

Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:

„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“

Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.

Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.

Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt

Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.

Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.

Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.

Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.

Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.

Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.

Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.

Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.

Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?

In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:

„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“

Schlussbemerkung

Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.

Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.

Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Deutsche Journalistin seit über 100 Tagen in syrischer Gefangenschaft – „Die systematische Verfolgung von Journalisten durch enge Verbündete der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden.“

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Eva Maria Michelmann berichtete über das Wiedererstarken des IS, als sie dort am 18. Januar mit ihrem Kollegen Ahmet Polad von extremistischen Stammesmilizen in Kooperation mit der syrischen Übergangsregierung angegriffen und entführt wurde. Dies geschah in der Stadt Raqqa im Rahmen der syrischen Eroberung der autonomen kurdischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, auch als Rojava bekannt. Seit über 100 Tagen behauptet die syrische Regierung, nichts über ihren Aufenthalt zu wissen, obwohl Augenzeugen gegenüber den Anwälten der Familie bestätigten, dass ein ranghoher Repräsentant zum Zeitpunkt ihrer Verschleppung dort war. Ihr Bruder, Dr. Antonius Michelmann, sprach mit dem Journalisten Hassan Al Khalaf über die Haftbedingungen und Folter, die seine Schwester im syrischen Gefängnis durchlebt, sowie über das dringend notwendige Handeln der Bundesregierung, aber auch, wie die Familie den fehlenden Einsatz der Bundesregierung, trotz enger Zusammenarbeit mit Damaskus, selbst ausgleichen und nach Zeugen suchen musste.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zum Zeitpunkt des Interviews hatte die syrische Übergangsregierung noch nicht bestätigt, was die Familie schon in Erfahrung brachte: nämlich, dass sie Eva Michelmann in einem syrischen Gefängnis festhalten.

Hassan Al Khalaf: Wie haben Sie von Eva Marias Verschwinden erfahren?

Antonius Michelmann: Meine Schwester ist als Journalistin in Rojava gewesen. Dort gibt es eine sehr systematische Solidaritätsarbeit. Eine Organisation namens People’s Bridge, die Übersetzungsarbeiten der kurdischen Nachrichten aus Rojava macht, hat mich am Abend kontaktiert, als meine Schwester infolge des Angriffs entführt wurde. Die Truppen der selbsternannten syrischen Regierung haben die Demokratische Selbstverwaltung Nord von Ostsyrien in Koordination mit islamistischen Stammeskriegern erobert – Leute, die wie der IS so tun, als ob sie muslimisch wären, aber in Wahrheit faschistische Terrorbanden sind. Auf Scharas Befehl wurden Leute attackiert und die Stadt Raqqa angegriffen. Vor diesen Terroristen mussten meine Schwester und 200 weitere Zivilisten in ein Jugendzentrum fliehen. Dieses Jugendzentrum wurde dann von syrischen Regierungstruppen umstellt. Nach Verhandlungen zwischen der syrischen Übergangsregierung mit den SDF, den kurdischen Kräften der autonomen Region, wurden die meisten freigelassen und von besagten Kräften in Sicherheit gebracht – nur meine Schwester und Ahmet Polad nicht. Diese beiden wurden abgesondert und in einem PKW mitgenommen.

Wofür hat sie sich als Journalistin in Rojava eingesetzt?

Meine Schwester ist zuallererst dahin, weil sie von der Revolution, die dort stattgefunden hatte, berichten wollte. In Rojava fand eine kleine Revolution statt, wo die Menschen sich ihre eigene Selbstverwaltung erkämpft haben. Sie kämpften dafür, dass ethnische Minderheiten, religiöse Gruppen und alle Menschen zusammenleben, sowie dafür, dass Frauenrechte in der Region durchgesetzt werden. Sie standen gegen faschistische, brutale Gruppen wie den islamischen Staat, Al-Nusra und Al-Qaida. Es ist somit eine demokratische Revolution gewesen. Sogar ökologische Standards wurden dort berücksichtigt. Darüber wollte sie berichten, weil sie Rojava als Vorbild für die Welt ansah. Sie war stets eine Unterstützerin Geflüchteter, schutzsuchender Frauen und Obdachloser. Ganz konkret ging es in letzten Berichten darum, wie faschistische Kräfte, die diese Region angreifen, dort wieder erstarken. Teilweise waren es ja auch diese IS-Kräfte, die auf Befehl von Al Schara an dieser Eroberung teilnahmen und am Ende meine Schwester auch in dieses Jugendzentrum reingetrieben haben, aus dem sie dann verschleppt wurde.

Welche Lebenszeichen haben Sie von ihr erreicht, seit sie als vermisst gilt?

Wir sind als Familie sehr erleichtert darüber, dass meine Schwester lebt. Monatelang gab es kein richtiges Lebenszeichen von ihr. Gleichzeitig ist uns schlecht vor Sorge wegen ihres Gesundheitszustandes. Durch eigene Arbeit konnten wir vor Kurzem Zeugen auftreiben, die berichtet haben, dass meine Schwester tatsächlich lebt. Es war ein SDF-Kämpfer, der im Rahmen eines Gefangenenaustauschs mit der syrischen Regierung freigelassen wurde. Er hat berichtet, dass meine Schwester als deutsche Journalistin in Aleppo festgehalten wird und dass dort schlechte Zustände herrschen. Er hat sie nicht getroffen, aber es ist ein offenes Geheimnis im Gefängnis, dass dort eine deutsche Journalistin ist.

Das war das erste Lebenszeichen, das uns Anfang April erreicht hat. Ein anderer Zeuge, der auch im Jugendzentrum Zuflucht suchte, sah, wie ein ranghoher Oberst der syrischen Regierung während ihrer Inhaftierung anwesend war. Es handelte sich um den Leiter für innere Sicherheit von Aleppo, Mohammed Abdul Ghani. Durch die Zeugenaussagen war einwandfrei bewiesen, dass meine Schwester lebt und von der syrischen Regierung verschleppt wurde. Erst danach war es auf einmal möglich, dass das Auswärtige Amt meine Schwester innerhalb weniger Tage besuchen konnte, und zwar in Damaskus. Das bedeutet, sie muss kurz nach diesem Gefangenenaustausch, als der Zeuge freikam, von Aleppo nach Damaskus verlegt worden sein.

Wir gehen davon aus, dass ihr Gesundheitszustand sehr schlecht ist.

Unter welchen Bedingungen hält man sie gefangen?

Sie wird dort gegen ihren Willen in einer Incommunicado-Haft gehalten. Diese Form der Haft trifft zu, wenn man ohne Kontakt zur Außenwelt, zu Anwälten und sogar zu Familienangehörigen und unter Leugnung ihrer Verschleppung festgehalten wird. Das ist dieses sogenannte „Verschwindenlassen“. Es ist eine Methode, um Menschen richtig zu foltern, sie zu brechen und die Familienangehörigen zu terrorisieren und sie einzuschüchtern. Nach Maßstäben der UN-Antifolterkonvention gilt die Schwelle zur Folter als überschritten, wenn es länger als 15 Tage dauert, aber meine Schwester ist für 95 Tage in Aleppo unter diesen Bedingungen festgehalten worden. Des Weiteren wissen wir von Zeugen aus Aleppo, dass die Leute dort Hunger leiden, dass sie nicht nur Beleidigungen, sondern auch körperlicher Gewalt ausgesetzt waren.

Wir haben jetzt auch eine neue Zeugin, die ganz gezielt aussagt, dass meine Schwester körperlich gefoltert wurde und dass sie in längeren Verhören Tag und Nacht war. Sie wurde in weitgehender Isolationshaft gehalten. Das sind alles weitere Foltermerkmale. Wir gehen davon aus, dass es meiner Schwester physisch und psychisch sehr schlecht geht. Sie muss da dringend raus. Ahmet Polad ist auch betroffen von dieser Methode, die ganz systematisch gegen Journalisten eingesetzt wird. Das Committee for protesting journalists dokumentierte, dass allein im Januar mehrere Journalisten „verschwinden gelassen“ wurden. Unser Kampf für Eva und Ahmet ist ein Teil des Kampfes dafür, dass all diese Menschen freikommen.

Wie haben Sie Zugang zur neuesten Zeugin erhalten, die bezeugen konnte, dass Eva im Gefängnis Folter ausgesetzt war?

Die Zeugenaussagen, die wir auftreiben konnten, sind dadurch zustande gekommen, dass meine Anwälte Kommunisten sind, die sich seit Jahrzehnten sehr selbstlos und aktiv einsetzen für Migranten, Unterdrückte und für Verfolgte. Dementsprechend arbeiten sie eng zusammen mit Menschen, die verfolgt werden, weil ihnen vorgeworfen wird, Teil der kurdischen Befreiungsbewegung zu sein. Deswegen gibt es dort enge, vertrauensvolle und freundschaftliche Beziehungen wie etwa zu den Menschen bei People’s Bridge. Durch diese Vernetzung und durch das systematische Suchen nach Zeugen, aber auch durch das Bekanntmachen des Falls in der Region, war es möglich, bestimmte Menschen zu finden. Andersherum haben sich dann auch bestimmte Menschen gemeldet, die mit ihr im Trakt waren und dann freigelassen wurden. Die Freigelassenen haben es dann weitergegeben an eine Journalistin, und sie hat es weitergegeben an eine Person, die uns darüber informiert hat. Die Namen liegen unseren Anwälten vor, aber sie bevorzugen, anonym zu bleiben, um sich nicht selbst in Gefahr zu begeben. Es herrscht eine sehr ernste Lage dort. Umso mehr versprühen wir auch ein Riesenmitgefühl und große Solidarität mit all den anderen Menschen, Journalisten, Aktivisten und sogar Anwälten, die dort verschleppt wurden.

Ist Ihnen ein Grund bekannt, wieso Eva Maria immer noch festgehalten und verhört wird?

Es gehört zur Incommunicado-Haft, dass man die Opfer der Willkür von Sicherheitskräften ausliefert. Wir haben keinerlei Informationen darüber, was ihr vorgeworfen wird, wir wissen ja nicht mal, in welchem Gefängnis sie ist. Wir gehen aus mehreren Gründen davon aus, dass sie strafrechtlich kriminalisiert wird. Der erste Grund ist, dass sie nicht Teil des Gefangenenaustauschs war. Der zweite Grund ist, dass sie von offizieller Seite verschleppt wurde. Somit sind sie gezwungen, irgendeine Rechtfertigung zu erfinden, die ihre Verschleppung legitimiert. Der dritte Punkt ist: Es gibt zahlreiche, gut dokumentierte Fälle aus jüngster Zeit, zum Beispiel durch das Committee to protect journalists, dass Journalisten, die dort teilweise mit dieser Incommunicado-Haft verschleppt wurden, hinterher Terrorismus und Spionage vorgeworfen wurde.

Unsere Anwälte haben das Strafrecht dort untersucht. Es basiert auch weiterhin auf den Vorschriften des Assad-Regimes. Dort sind willkürlich auslegbare Paragraphen drin, die solche Verfolgungen und Kriminalisierungen ermöglichen. Damit rechnen wir, aber es ist für uns keine Sache, der wir uns unterordnen. Wir fordern die Freilassung meiner Schwester. Eine Journalistin zu inhaftieren und zu kriminalisieren im Zuge einer Eroberung auf fremdem Staatsgebiet in einer selbstverwalteten Region ist ein Verbrechen. Auf Grundlage von Folter und Verbrechen hat man keine Strafverfahren zu führen. Das ist ganz klar die Argumentationslinie, die wir von der Bundesregierung erwarten. Es ist nicht hinnehmbar, wenn nun eine Anklage in Damaskus akzeptiert wird. Eva muss bedingungslos freikommen, und sie darf nicht für ihre Arbeit kriminalisiert werden.

Besteht Grund zur Sorge, dass sie und ihr Kollege Ahmet Polad wegen journalistischer Arbeit so behandelt werden?

Selbstverständlich. Meine Schwester und Ahmet Polad waren dort in Rojava und haben über die fortschrittlich-demokratischen Errungenschaften wie Frauenrechte, Gleichberechtigung von Minderheiten und Anhänger diverser Weltanschauungen berichtet. Das ist so einem Regime wie dem von Al Schara, einem ehemaligen Al-Qaida- und Al-Nusra-Terroristen, zuwider. Sie begehen Massaker an der Bevölkerung und wollen Andersdenkende unterdrücken. Dass denen eine fortschrittliche Journalistin ein Dorn im Auge ist, ist klar. Deswegen ist die Aufklärungsarbeit der Journalisten vor Ort eine wichtige Arbeit, auf die man stolz sein muss. Meine Schwester hat zum Beispiel kurz vor ihrer Entführung vom Wiedererstarken von fundamentalistischen Terrororganisationen, aus denen Al Schara selbst stammt, berichtet. Die deutsche Regierung sucht gerade sehr enge Beziehungen zum Regime von Al Schara. Das ist eine Sache, die uns wirklich Sorgen macht. Wie kann es sein, dass die zusammenarbeiten? Vielleicht will man meine Schwester, Ahmet Polat und all diese Leute unter den Teppich kehren, um diese engen Beziehungen fortführen und ausbauen zu können.

Wie hat es sich angefühlt, zu sehen, dass Ahmad Al Schara in Berlin empfangen wird?

Ich hab da absolut kein Verständnis dafür, dass so jemand in Amt und Würde gehoben wird – ein ehemaliger Al-Qaida- und Al-Nusra-Terrorist, der verantwortlich ist für Massaker an Drusen und Alawiten. Es werden zahlreiche Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverbrechen im jüngsten Syrien dokumentiert. Dass man mit so jemandem Abschiebeabkommen schließt und Geschäfte machen will, dafür fehlt mir absolut jedes Verständnis. Allein die Europäische Union und die Bundesregierung haben hohe Summen für Al Schara versprochen. Natürlich wird das wieder auf deutsche Konten zurückgehen. Menschenrechte scheinen da keine Rolle zu spielen, und das macht mir ernsthafte Sorgen. Ich erwarte von unserer Bundesregierung, insbesondere von Friedrich Merz, Frank-Walter Steinmeier und Ursula von der Leyen, dass sie sich ganz persönlich dafür stark machen, dass eine deutsche Journalistin, die dort verschleppt und gefoltert wird, nur weil sie ihre Arbeit macht, bedingungslos und ohne Kompromiss rausgelassen wird.

Wissen Sie, ob ihr Verbleib gegenüber dem syrischen Präsidenten erwähnt wurde?

Es wurde uns vorher vom Auswärtigen Amt zugesichert, dass es auf der Tagesordnung stehen würde. Im Nachhinein haben sich weder die verantwortlichen Politiker noch das Auswärtige Amt in irgendeiner Pressemitteilung oder einem Pressebericht dazu geäußert. Wir wissen es nicht und wir gehen davon aus, dass es kein Thema war. Auch der Einsatz der Bundesregierung ist meiner Ansicht nach nicht vorhanden. Bis auf leere Worte und freundliche Versprechungen haben wir da nicht viel erfahren. Es ist im Gegenteil sogar so gewesen, dass wir das Auswärtige Amt mit Informationen und mit weiteren Zeugenaussagen versorgen mussten, bis tatsächlich endlich mal was passiert ist. Jetzt ist es auch wieder so, dass wir an der Kurzleine gehalten werden. Meine Schwester wurde jetzt kurz in Damaskus besucht unter Begleitung von syrischem Sicherheitspersonal, und wir kriegen nicht mal gesagt, in welchem Gefängnis sie ist.

Sehen Sie bei der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt ernsthafte Bemühungen, sie aus der Haft zu retten?

Ich möchte einzelnen Sachbearbeitern im Auswärtigen Amt nicht ihre Bereitschaft absprechen, aber es ist Tatsache, dass wir bisher alle Informationen selbstständig aufgetrieben und dem Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt haben. Ganz besonders durch die harte Arbeit der Menschen bei People’s Bridge und von unseren kommunistischen Anwälten, die sehr stark in der internationalen Solidarität vernetzt sind und deshalb Kontakte vor Ort haben. Für uns zählen die Ergebnisse, und das Ergebnis ist die Freilassung meiner Schwester. Obwohl sie dringend da raus muss, ist nichts passiert. Da ist ja nicht mal ein richtiger Besuch möglich gewesen, und das trotz der engsten Zusammenarbeit mit der deutschen Bundesregierung mit diesem Regime. Das ist nicht genug. Sie ist in sehr ernster gesundheitlicher Verfassung.

Wir wissen aus zahlreichen Fällen wie zum Beispiel Deniz Yücel in der Türkei oder bei der Verschleppung von Menschen in Argentinien unter der Militärdiktatur dort, dass wenn sich Regierungen als Chefsache für die Freilassung dieser Menschen eingesetzt haben, dass sie dann auch freigekommen sind. Zugleich wissen wir auch, was passiert, wenn die Regierungen nichts tun, wie im Fall von Elisabeth Käsemann. Sie wurde von der argentinischen Militärdiktatur gefangen genommen, und alle anderen Länder wie Großbritannien und Frankreich haben sich dafür eingesetzt, ihre Staatsbürger zu befreien. Nur die deutsche Regierung hat sie dort sitzen lassen, bis sie dann am Ende getötet wurde. Dazu werden wir es nicht kommen lassen. Deswegen sind wir unbedingt auch auf die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit angewiesen, damit dort nicht einfach durch irgendwelche opportunistischen Verhaltensweisen gegenüber so einem Regime aufgrund von Geschäftsinteressen die Gesundheit meiner Schwester und anderer Journalisten auf der Strecke bleibt. Es muss Aufmerksamkeit darauf fallen, was die Bundesregierung treibt und mit was für Leuten sie zusammenarbeitet, damit der Druck auf die syrische Regierung groß wird.

Können Sie sich erklären, wieso die syrische Übergangsregierung für lange Zeit behauptete, nichts über ihren Aufenthalt zu wissen, obwohl sie laut offiziellen Aussagen des Auswärtigen Amtes in einem syrischen Gefängnis festsitzt?

Jetzt ist meine Schwester eine Zeugin dessen, was dort wirklich passiert. Genauso natürlich die anderen verschleppten Journalisten, die der Übergangsregierung ein Dorn im Auge sind. Wir wissen durch zahlreiche Zeugenaussagen, dass meine Schwester in Syrien verschleppt ist, wir wissen vom Auswärtigen Amt, dass sie besucht wurde, und wir wissen auch, wer die Verantwortlichen waren. Ganz konkret vor Ort war es Mohammed Abdul Ghani, ein Verantwortlicher des syrischen Sicherheitsapparates in Aleppo. Wir wissen, dass der gesamte Angriff auf diese Region, wo meine Schwester war, unter direktem Befehl von Al Schara und der syrischen Übergangsregierung stattfand. Es ist natürlich klar, dass eine Journalistin, die darüber berichtet, wie solche IS-Terrorbanden mit einem Jolani zusammenarbeiten, im Fokus von so einem Regime steht und dass man sie deshalb verschleppen und verstummen will. Zugleich versucht gerade die deutsche Bundesregierung, mit ebenjenem Al Schara eng zusammenzuarbeiten. Das bedeutet dass natürlich beide Regierungen Interesse daran haben, denen die Weste weißzuwaschen, um so zu tun, als ob demokratische Zustände dort herrschen. Das bereitet uns ernste Sorgen.

Sie haben einen Offenen Brief an den Kanzler, den Bundespräsidenten und die EU-Kommissionspräsidentin unterzeichnet. Was sind Ihre konkreten Forderungen?

Erstmal sind wir bezüglich des Offenen Briefs sehr dankbar, dass er von 160 Menschen, von Mitgliedern des Bundestags, von Menschenrechtsaktivisten und von zahlreichen Journalisten unterzeichnet wurde. Unsere Forderung richtet sich vor allem natürlich an die syrische Regierung, dass sie unsere Journalisten Ahmet Polat und meine Schwester Eva Maria Michelmann freilassen sollen. Weiterhin fordern wir, dass die Bundesregierung und die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diesen Fall persönlich zur Chefsache machen. Die systematische Verfolgung von Journalisten durch enge Verbündete der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden. Menschenrechte sind nichts, was bei Verhandlungen hinten steht, das hat ganz vorne zu stehen. Das ist es, was wir fordern mit Unterstützung von den Unterzeichnern.

War Eva Maria Michelmann jemals auf so einen Fall vorbereitet?

Meine Schwester ist eine mutige Journalistin, die das Herz am rechten Fleck hat, aber sie ist gleichzeitig auch keine Abenteurerin oder Träumerin. Sie stürzt sich nicht blind in sinnlose Gefahren. Sie hat einen schlauen und aufmerksamen Verstand. Sie wusste ganz genau, was sie da tut. Sie ist in eine Region gereist, die insgesamt sehr umkämpft ist, aber sie hielt sich in einem sicheren Gebiet auf: die demokratische Region Nordost-Syrien Rojava. Dort musste man sich als Frau und als Journalistin keine Sorgen machen. Dass die syrische Regierung diese Region mit Rückendeckung von Großmächten wie den USA und der Türkei überfällt, bleibt ein Verbrechen. Sie war sicherlich darauf vorbereitet, dass solche Verbrechen passieren können. Ohne das in Kauf zu nehmen, wäre sie dort nicht hingegangen. Nur weil man seine Arbeit ernst nimmt und versteht, welches Berufsrisiko es gibt, ist es keine Rechtfertigung, sie dort alleine zu lassen.

Ist Syrien mit Hinblick auf Presse- und Meinungsfreiheit ein sicheres Herkunftsland, in das die Bundesregierung guten Gewissens abschieben sollte?

Wir haben ja gesehen, wie sicher dieses Land ist, anhand dessen, wie wir unsere Zeugen schützen müssen, weil sie Angst um ihr Leben haben. Dort gab es allein im letzten, aber auch in diesem Jahr außergerichtliche Hinrichtungen auf offener Straße. Es sind Tausende Alawiten und Drusen in Massengräbern hingerichtet worden. In Aleppo sind noch über hunderttausend Menschen auf der Flucht vor diesen Banden. Wir haben jetzt gesehen, wer und was das war, die in Raqqa meine Schwester verfolgt haben. Das waren marodierende Milizen, die auf Befehl der syrischen Übergangsregierung handeln. Wenn man ein freiheitsliebender Mensch ist, seine Meinung sagen will und wenn man gleichberechtigt leben will, dann ist es natürlich kein sicheres Land. Deswegen muss jeder Mensch das Recht haben, von dort zu fliehen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass jeder Mensch das Recht haben sollte, zu entscheiden, wo er leben will, aber ich bin nicht dafür, dass jeder Verbrecher sein Land wechseln kann.

Wenn Al Schara oder auch Assad gesagt hätte, „ich will mich vor der syrischen Bevölkerung in Sicherheit bringen”, dann finde ich natürlich, er muss dort bleiben und sich den Konsequenzen stellen. Doch jeder friedliebende Mensch soll in der Lage sein, seinen Lebensort wählen zu dürfen. Ich bin völlig gegen diese Abschiebeabkommen, und erst recht natürlich mit so einem verbrecherischen Regime. Da sieht man, wie sehr die Arbeit von Journalisten, die über die wahre Lage dort aufklären, den Plänen von Al Schara und leider auch unserer Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung macht.

Titelbild: wk1003mike/shutterstock.com

Über den Interviewpartner: Dr. Antonius Michelmann engagiert sich seit der Verschleppung von Eva Michelmann mit seiner Familie für ihre Freilassung aus syrischer Haft. Er verfügt über einen Doktortitel in Chemie, unterrichtet Naturwissenschaften an einer weiterführenden Schule, und sogar seine Schüler erstellten ein Video für Social Media, um auf ihre Inhaftierung aufmerksam zu machen. Für die anfallenden Kosten, die dafür notwendig sind, sammelt die Familie Spenden auf Solidarität International e.V.

Die deutsche Journalistin Eva Michelmann arbeitete unter anderem für die Nachrichtenagentur ETHA, beherrscht kurdisch als auch türkisch und lebt seit 2022 in Rojava.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Witz der Woche: EU provoziert mit Plakaten zur Meinungsfreiheit

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

In einer aktuellen Kampagne praktiziert die EU die Flucht nach vorne: Inakzeptable Sanktionen gegen Publizisten, ein fragwürdiger „Digital Services Act“ und so weiter halten die EU nicht davon ab, sich auf aktuellen Plakaten als Kämpferin ausgerechnet für die Meinungsfreiheit zu feiern. Es ist ein Versuch der dreisten Überrumpelung und eine Machtdemonstration. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ein Motto der PR-Manager der EU scheint zu lauten: „Dreistigkeit siegt“. So zumindest wirkt eine aktuelle EU-Kampagne, bei der Plakate etwa mit Motiven zur freien Presse oder allgemein zur Meinungsfreiheit auch in deutschen Städten präsentiert werden.

Das ist ausgerechnet in Zeiten, in denen EU-Institutionen für potenziell zensierend wirkende Instrumente wie dem Digital Services Act und für inakzeptable Sanktionen gegen unbequeme Publizisten scharf kritisiert werden, gewagt – um es vorsichtig auszudrücken.

Das Titelfoto zeigt eines der Plakate, auf denen sich die EU für ihren angeblichen Kampf für eine „freie Presse“ rühmt. Und im Vordergrund sieht man den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru, der aktuell durch EU-Sanktionen schwer drangsaliert wird, weil er eine aus Sicht der EU-Gralshüter „falsche“ Meinung vertreten hat. Diese Kombination macht den verlogenen Zynismus der EU-Kampagne deutlich und bescheinigt ihr zusätzlich den Charakter einer verzweifelten Vorwärtsverteidigung.

„Das kann man sich nicht ausdenken“

Der Journalist Norbert Häring hat die absurde Wirkung der EU-Plakate bereits vor einigen Tagen auf den Punkt gebracht:

Ganz so als gäbe es keinen Digital Services Act, der befiehlt, ‚schädliche‘ Inhalte zu unterdrücken, keine Faktenchecker, die bestimmen dürfen, was wahr ist, keine Meldestellen und Hinweisgeber, keine Hausdurchsuchungen und mittelalterliche Sanktionen für missliebige Publizisten, inszeniert sich die EU mit einer Plakatkampagne als Verteidigerin der Meinungsfreiheit.“

Dogru selbst hat auf seinem X-Account das Titelfoto dieses Artikels veröffentlicht, zusammen mit der folgenden Botschaft:

Das kann man sich nicht ausdenken. Es ist der Internationale Tag der Pressefreiheit, und vor meiner Haustür stehen diese Plakate: ‚Freie Presse. Schützt, was uns wichtig ist.’ Genau derselbe @eucouncil hat mich buchstäblich genau dafür sanktioniert. Das wird definitiv mein Kampagnen-Poster.“

Neben dem Fall Dogru ist auf all die weiteren durch die EU sanktionierten Einzelpersonen hinzuweisen. Und noch einmal muss betont werden, wie scharf der Kontrast zwischen den nun plakatierten Phrasen und vielen realen Handlungen der EU ist.

Prominent ist auch der Fall des sanktionierten Publizisten Jacques Baud, auf diesen Vorgang sind wir etwa im Artikel Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“ eingegangen, ein bereits im Oktober 2025 erstelltes Rechtsgutachten kommt zu einem vernichtenden Ergebnis, was den rechtlichen Rahmen der EU-Sanktionen angeht.

Die NachDenkSeiten haben sich in zahlreichen Artikeln mit dem EU-Sanktionsregime, mit dem Digital Services Act und weiteren (direkt und indirekt) zensierend wirkenden Maßnahmen der EU befasst – bitte nutzen Sie unsere Suchfunktion.

All die schönen Phrasen zur Meinungsfreiheit …

Es gibt dieser Tage weitere Versuche, mit schönen, aber unzutreffenden Phrasen zur Meinungs- und Pressefreiheit zu punkten. So hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels vom 3. bis 10. Mai eine Woche der Meinungsfreiheit ausgerufen. Wie fragwürdig sich der Börsenverein in der antirussischen Propaganda positioniert, haben wir in den Artikeln „Russland ist der Feind“: Karl Schlögel erhält „Friedenspreis“ des deutschen Buchhandels oder Die Russen sind „Unrat“: Pamphlet erhält den „Friedenspreis“ des Buchhandels beschrieben.

Am 3. Mai war auch der Tag der Pressefreiheit – jener Tag, an dem die „Reporter ohne Grenzen“ regelmäßig ihre fragwürdige „Rangliste“ der Pressefreiheit veröffentlichen. Auf dieses jährliche Ritual mit dem Ranking, das potenziell selber zur Meinungsmache genutzt werden kann, sind wir im Artikel Der „Tag der Pressefreiheit“, die „Reporter Ohne Grenzen“ und die erschütternde Selbstsicht unserer Medien eingegangen (der Text ist von 2019, seitdem ist viel passiert).

Das Gegenteil von Meinungsfreiheit

Die Verantwortlichen der EU-Kampagne möchten mit ihren Plakaten nun mutmaßlich auch einen Effekt der geistigen Überrumpelung erreichen, indem einfach offensiv etwas behauptet wird, was ganz offensichtlich nicht mit der EU-Realität in Einklang zu bringen ist. Diese Offensichtlichkeit ist dabei nicht unbedingt hinderlich, sondern sie kann auch die Machtdemonstration verstärken, nach dem Motto: Seht her – wir lassen uns doch nicht von der Realität unsere Kampagnen diktieren!

Der von vielen EU-Publikationen genutzte Begriff der zu bekämpfenden Desinformation setzt übrigens eine Art „Wahrheitsministerium“ voraus, das festlegt, welche Meinungsäußerungen die „richtigen“ und darum die „erlaubten“ Meinungsäußerungen sind. Ein solcher „Kampf für Meinungsfreiheit“, der sich potenziell in Unterdrückung von „falschen“ Meinungen äußert, ist aber das Gegenteil von Meinungsfreiheit.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

(Auszug von RSS-Feed)
❌