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Nach Attacke auf Frau: Hamburger Wolf wahrscheinlich tot

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Vorschau ansehen Die Sendesignale des freigelassenen Wolfes reißen plötzlich ab. Das junge Tier ist wie vom Erdboden verschluckt. Die Umweltbehörde geht nicht von einem Defekt des Senders aus.
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Kulturstaatsminister Weimer will in Sachsen-Anhalt persönlich Weihnachten verteidigen

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Wolfgang Weimer (M), Kulturstaatsminister, nimmt an der Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt teil.

Die AfD erreicht in den Ost-Bundesländern Spitzenwerte und steht teilweise kurz vor der absoluten Mehrheit. Kulturstaatsminister Weimer möchte dagegen ankämpfen. Die Partei werde „noch in dieser Legislaturperiode zusammenfallen wie ein Soufflé“.

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CDU sagt Präsidiumsklausur vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ab

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Vorschau ansehen Die CDU-Spitze hat ihre für Ende August geplante Präsidiumsklausur in Magdeburg abgesagt. Laut einem Medienbericht soll damit der Fokus auf den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt gelegt werden.
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Magdeburg-Anschlag: Höchststrafe für Taleb A. gefordert

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Vorschau ansehen Annähernd eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert.
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„Moin“ wird Schulfach - plattdeutsch als zweite Fremdsprache

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Vorschau ansehen Platt statt Französisch? Niedersachsen macht’s möglich. Erstmals können Schüler ab dem kommenden Schuljahr an einer Oberschule in Uplengen Plattdeutsch als reguläre zweite Fremdsprache wählen.
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Meinungsfreiheit Sachsens Justizministerin will Politikerbeleidigung aus dem Gesetzbuch streichen

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Das Bild zeigt eine Justizia-Statue und ist ein Symbolbild dafür, dass Sachsen Politikerbeleidigung als Straftatbestand abschaffen will.

Immer wieder sorgen Ermittlungen wegen vermeintlicher Politikerbeleidigung für Kritik. Jetzt will Sachsens Justizministerium den Paragraphen 188 streichen – oder umbauen. Unterstützung bekommt sie von einem prominenten CDU-Mann.

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Dating-Betrug kostet Seniorin 115.000 Euro

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Vorschau ansehen Eine 72-Jährige aus Sachsen ist auf einen sogenannten Love-Scam hereingefallen. Über Monate überwies sie einem angeblichen Mann aus China insgesamt rund 115.000 Euro.
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Brandmauer, Tolerierung, Koalition: Spekulationen über BSW und AfD

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Vorschau ansehen BSW-Aussagen zur „Brandmauer“ lösen Spekulationen über AfD-Nähe aus, eine Koalition wird jedoch ausgeschlossen. Es gibt Schnittmengen etwa bei Russlandpolitik, Medien oder Verfassungsschutz. In zentralen Landesfragen bestehen deutliche Unterschiede.
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Gericht: Dresdner CSD ist als Versammlung einzustufen

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Vorschau ansehen Gerichtserfolg für den CSD Dresden: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stuft das Straßenfest vorläufig als politische Versammlung ein. Damit entfallen die Sicherheitskosten für die Veranstalter. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Sachsen Ukrainer bedrängt Zugbegleiterin und tritt auf Lokführer ein

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In einem Regionalzug soll es zu einem Rassismus-Eklat gekommen sein. Die Deutsche Bahn prüft. Symbolbild: IMAGO / Arnulf Hettrich

In Sachsen eskaliert ein Vorfall in einer Regionalbahn. Ein 16 Jahre alter Ukrainer bedrängt eine Zugbegleiterin und attackiert anschließend einen Lokführer brutal. Die angerückte Polizei bringt den Täter zu seiner Mutter.

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Entscheidung vor Gericht Verfassungsschutz Niedersachsen darf die AfD hochstufen

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Das Bild zeigt das Logo der AfD-Niedersachsen.

Die AfD-Niedersachsen darf vom Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Rechtspartei kündigt Gegenmaßnahmen an.

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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Wagenknecht bringt Expertenregierung mit AfD-Einfluss ins Spiel

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BSW-Chefin Sahra Wagenknecht

Sahra Wagenknecht will die CDU in Sachsen-Anhalt aus der Staatskanzlei drängen. Dafür bringt sie eine Expertenregierung ins Spiel und schließt auch Einfluss der AfD nicht aus.

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Insolvenz-TICKER | Festival „Wonderland“ abgesagt

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Vorschau ansehen Das vom 6. bis 9. August geplante Festival „Wonderland“ im NRW-Kurort Waldfrieden fällt aus - der Veranstalter ist insolvent. Die Rückerstattung der Ticketpreise ist schwierig, diese werden in die Insolvenzmasse des Unternehmens eingerechnet.
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Politische Diskriminierung Lucian Michaelis: Als „rechts“ geframt

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Lucian Michaelis und Pfarrer Martin Michaelis

Lucian Michaelis ist der Sohn des bekannten evangelischen Kirchen-Rebellen und sogenannten „AfD-Pfarrers“ Martin Michaelis. Nun wird er selbst zum Opfer der Repression.

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Demokratieverständnis der SPD Wenn die Regierung sich der Kontrolle entzieht

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Regierung im Blick: Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hält sich lieber bedeckt, als der AfD zu antworten.

Die niedersächsische Innenministerin verweigert der Opposition banale Zahlen über Prozesskosten. Die AfD nimmt das Verhalten der Landesregierung nicht hin und reicht Organklage ein.

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CDU-Verschwörung gegen Merz Die Kanzlerdämmerung oder der Untergang nach der Sachsen-Anhalt-Wahl

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Plötzlich kommt Jens Spahn als Nachfolger für Kanzler Friedrich Merz ins Spiel.

Alles läuft auf die Sachsen-Anhalt-Wahl zu. In der Union hält man es für möglich, dass danach nicht nur der Kanzler stürzt. Auch die SPD stehe vor der Implosion. Nun taucht nach Wüst noch ein neuer Name als Merz-Nachfolger auf. Ein Hintergrund-Bericht.

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Sicherheitspolitik AfD-Innenminister? Ehemaliger Verfassungsschutz-Chef befürchtet das Schlimmste

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Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2026 und Co-Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, auf dem Landesparteitag der AfD Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Die Delegierten des Landesparteitages wollen das Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026 final erarbeiten und beschließen.

Ein ehemaliger Verfassungsschutz-Chef befürchtet tiefgreifende Veränderungen, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt gewinnen und den Innenminister stellen. Zudem gibt er Tipps, wie andere Bundesländer handeln sollten.

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Neues Rekord-Ergebnis: AfD laut Umfrage in Sachsen bei 42 Prozent

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Doppelt so hoch wie die zweitplatzierte CDU liegt die AfD einer aktuellen Umfrage zufolge in Sachsen: Laut einer INSA-Umfrage im Auftrag von Nius thront die gefürchtete Oppositionspartei nun bei 42 Prozent.

Die AfD in Sachsen hat die CDU halbiert. „Wer linke Kampfschriften gegen die AfD verfasst und das Ehrenamt und große Teile der Bevölkerung verunglimpft, statt die Probleme dieses Landes zu lösen, der muss sich über solche Umfragewerte nicht wundern“, kommentiert AfD-Chefin Alice Weidel das Ergebnis der INSA-Umfrage.

Demnach liegt die AfD jetzt bei 42 Prozent. Ebenso übrigens wie in Sachsen-Anhalt, wo im September gewählt wird. Diese Zahl ist das höchste Umfrageergebnis, das die Partei in einem Bundesland bislang geholt hat. In Sachsen entspricht das einem Plus von 7 Prozent.

Die sächsische CDU dagegen ist auf 21 Prozent abgestürzt. Das BSW musste ebenfalls Federn lassen und liegt jetzt bei 7 Prozent, die SPD hält sich bei 6 Prozent, ebenso wie die Grünen. Die Linken holten 9 Prozent.

Fast jeder Zweite in Sachsen (49 Prozent) hat laut Umfrage schon einmal AfD gewählt oder kann es sich vorstellen. Nur 39 Prozent schließen eine AfD-Stimmabgabe bislang kategorisch aus. Das entspricht einem neuen Tiefststand.

Bei einer Direktwahl würden trotzdem noch 44 Prozent für Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) stimmen – obwohl nur 35 Prozent zufrieden oder eher zufrieden mit der aktuellen Landesregierung sind. AfD-Kandidat Jörg Urban würde bei einer Direktwahl mit nur 20 Prozent deutlich schlechter abschneiden. 22 Prozent der Befragten würden gar keinen der beiden wählen.

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„Staatsstreich“: AfD stellt Korrektur des linken Marschs durch die Institutionen in Aussicht

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Die AfD will keinen Umsturz, sondern schlichtweg den jahrzehntelangen linken Marsch durch die Institutionen korrigieren. Das sorgt beim Establishment für beispiellose Panikreaktionen: Inzwischen ist gar von einem „Staatsstreich“ die Rede. Die Bevölkerung sieht das anders – in Sachsen-Anhalt liegt die AfD Umfragen zufolge bei 42 Prozent. Auch bundesweit konnte sie sich bereits einen beachtlichen Vorsprung zur Union erkämpfen und ist auf 29 Prozent geklettert. Die Angst vor dem Kontrollverlust lässt Systemparteien um sich schlagen und entlarvt ihre Doppelmoral.

Der folgende Beitrag von Janine Beicht erschien zuerst bei Haintz.Media:

Die Nervosität im politischen Betrieb wächst inzwischen im Takt der Umfragewerte. Jahrelang erklärten dieselben Milieus jede ideologische Verschiebung in Behörden, Universitäten, Medienhäusern und Kulturbetrieben zur moralischen Notwendigkeit einer modernen Gesellschaft. Heute genügt bereits die Ankündigung einer konservativen oder rechten Gegenbewegung und plötzlich fallen Worte wie „Ernstfall“ oder gar „Staatsstreich“. Genau diese Doppelmoral beginnt immer mehr Menschen aufzustoßen.

Auslöser der aktuellen Hysterie ist Sachsen-Anhalt. Dort liegt die AfD vor der Landtagswahl am 6. September laut Umfragen »bei 42 Prozent« und damit nahe einer absoluten Mehrheit. Die Partei bereitet sich hinter den Kulissen bereits auf eine mögliche Regierungsübernahme vor. Nach Angaben der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) sollen im Fall einer Alleinregierung etwa 150 bis 200 Stellen in Ministerien und Behörden neu besetzt werden.

„Hier scheint eine Zahl von 150 bis 200 Stellen realistisch.“

»Ulrich Siegmund / MZ«

Geplant sind neue Staatssekretäre, Abteilungsleiter und AfD-nahes Personal in zentralen Verwaltungspositionen. Besonders bemerkenswert ist dabei weniger der Vorgang selbst, sondern die panische Reaktion des etablierten Politikbetriebs. Thüringens Innenminister »Georg Maier erklärte gegenüber dem RND«:

„Sollte sich die AfD über diese hergebrachten Prinzipien des deutschen Berufsbeamtentums hinwegsetzen, hätte das Züge eines Staatsstreichs.“

Ein erstaunlicher Satz in einem Land, in dem jede neue Regierung seit Jahrzehnten Spitzenposten austauscht, loyale Mitarbeiter installiert und politische Netzwerke pflegt. Dass Minister ihre engsten Beamten und Referenten neu auswählen, galt bislang als normaler Bestandteil parlamentarischer Machtwechsel. Erst jetzt, wo die falschen Leute gewinnen könnten, entdeckt man plötzlich die angebliche Gefährdung der sogenannten Demokratie.

Doch die Wahrheit ist einfacher und brutaler: Der linke Marsch durch die Institutionen war kein Fortschritt, sondern ein schleichender Machtraub. Die AfD plant keinen Umsturz. Sie plant die längst überfällige Korrektur.

Der „Marsch durch die Institutionen“ war nie rechts

Die gesamte Debatte wirkt deshalb so grotesk, weil Deutschland den eigentlichen Umbau seiner Institutionen längst erlebt hat, nur eben nicht von rechts. Der berühmte „Marsch durch die Institutionen“ entstand aus der linken Studentenbewegung der späten sechziger Jahre. Ziel war keine spontane Revolution, sondern die schrittweise kulturelle und gesellschaftliche Transformation des Staates von innen heraus. Universitäten, Medien, Schulen, Parteien, Kulturbetriebe, NGOs, Gewerkschaften und später auch Teile der Verwaltung wurden über Jahrzehnte von Akteuren geprägt, die sich ausdrücklich als progressiv, links oder gesellschaftspolitisch transformativ verstanden. Beeinflusst wurde diese Strategie unter anderem vom marxistischen Denker Antonio Gramsci, der politische Macht vor allem über kulturelle Hegemonie definierte.

In den siebziger und achtziger Jahren gingen zahlreiche ehemalige 68er genau in jene Institutionen, die heute plötzlich als neutrale Verteidiger der Demokratie auftreten. Journalismus, öffentlich-rechtliche Medien, Lehrberufe, Universitäten, Kultursektor, Teile der SPD und später die Grünen entwickelten über Jahrzehnte ein gemeinsames ideologisches Milieu. Kritiker sehen darin bis heute einen tiefgreifenden kulturellen Machtwechsel, bei dem bestimmte Narrative über Nation, Familie, Migration, Geschlecht und Geschichte institutionell dominant wurden, während abweichende Positionen moralisch delegitimiert wurden. Damals galt dieser Umbau als Fortschritt und Demokratisierung. Heute reicht bereits die Aussicht auf einen personellen Gegenwind und dieselben Kreise sprechen vom demokratischen Ausnahmezustand. Genau diese historische Schieflage begreifen inzwischen immer mehr Bürger.

Gerade deshalb trifft die aktuelle Nervosität vieler politischer und medialer Akteure einen empfindlichen Punkt. Denn die Empörung richtet sich auffällig selten gegen den jahrzehntelangen ideologischen Gleichlauf innerhalb zahlreicher Institutionen, sondern fast ausschließlich gegen die Möglichkeit, dass dieses Machtgefüge erstmals ernsthaft unter Druck geraten könnte. Was über Jahrzehnte als „offene Gesellschaft“, „Modernisierung“ oder „Demokratisierung“ verkauft wurde, erscheint plötzlich als Gefahr, sobald politische Kräfte auftreten, die diesen kulturellen Konsens nicht mehr akzeptieren wollen. Genau darin liegt die eigentliche Ironie der Debatte: Der langfristige Umbau des Staates galt so lange als legitim, wie er aus progressiver Richtung kam. Erst die Vorstellung eines gegenläufigen Einflusses wird nun als Bedrohung der Demokratie dargestellt. Passend dazu formulierte es der Philosoph »Rüdiger Safranski in der WELT« ungewöhnlich offen:

„Die Koalitionsverhandlungen führten uns vor, dass der linke Marsch durch die Institutionen ein Erfolg war. Ohne jemals eine Mehrheit in der Bevölkerung zu haben, auch jetzt wieder, lassen sich aus dem Parteiapparat heraus alle Ziele der linken Politik erreichen. Das ist doch genial.“

Die AfD plant keine Revolution

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund macht aus den Planungen keinen Hehl. In einem YouTube-Video erklärte er offen, man werde Beamten zunächst „die Hand reichen“, sofern sie mitarbeiten wollen. Gleichzeitig kündigte er an zu prüfen, ob Beamte „mit einem politischen Auftrag unterwegs sind, gegen Beamtenrecht verstoßen und blockieren möchten“.

Auch die personelle Vorbereitung läuft längst organisiert ab. Ende April trafen sich Alice Weidel, Tino Chrupalla und weitere Parteifunktionäre in Berlin mit dem ehemaligen FPÖ-Staatssekretär Hubert Fuchs aus Österreich. »Laut BILD« ging es hinter verschlossenen Türen um die praktische Frage, wie man einen Regierungsapparat überhaupt besetzt, ohne im Chaos zu versinken. Der Rat aus Österreich lautete offenbar eindeutig, frühzeitig eigenes Personal aufbauen.

Deshalb existiert inzwischen auch die sogenannte »Schwarz Rot Gold Akademie«, die Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordneten auf Tätigkeiten in Ministerien und Behörden vorbereiten soll. Verantwortlich dafür ist Bundesvorstandsmitglied Hannes Gnauck. »Gegenüber der Frankfurter Allgemeine sagte er«:

„Wenn Herr Siegmund geeignetes Verwaltungspersonal für die Ministerien braucht, dann ist der Bundesverband auf dieses Szenario vorbereitet.“

Parallel dient die Jugendorganisation „Generation Deutschland“ als Nachwuchsschmiede für junge Funktionäre. Die Aufregung darüber wirkt beinahe komisch. Parteien schaffen seit Jahrzehnten parteinahe Stiftungen, Nachwuchsakademien, Netzwerke und ideologische Kaderschmieden. Nur diesmal geschieht es außerhalb des gewohnten politischen Kartells. Genau das scheint der eigentliche Skandal zu sein.

Die Umfragen zeigen eine politische Abrechnung

Die politische Klasse reagiert deshalb so alarmiert, weil die Zahlen inzwischen brutal geworden sind. Laut aktueller Umfrage liegt die AfD bundesweit bei 29 Prozent und erreicht damit einen neuen Höchstwert.

CDU und CSU fallen auf 22 Prozent zurück, die SPD verharrt bei katastrophalen 12 Prozent. Die Analyse von »INSA-Chef Hermann Binkert« fällt vernichtend aus:

„Noch nie war eine Bundesregierung so unbeliebt. Davon profitiert die AfD.“

Die Ursache dafür liegt tiefer als einzelne Wahlkämpfe. Immer größere Teile der Bevölkerung haben das Gefühl, dass politische Entscheidungen über ihre Köpfe hinweg getroffen werden, während dieselben moralischen Narrative ständig von Medien, Parteien, NGOs und Institutionen reproduziert werden. Die wirtschaftliche Krise verschärft diese Entwicklung zusätzlich. Politologin Andrea Römmele spricht von einer fehlenden „positiven Vision“ der Regierung und verweist auf die zunehmende Unsicherheit vieler Bürger durch die anhaltende Wirtschaftskrise. »Gegenüber BILD stellt sie klar«:

„Die Regierung kann es nicht. Das spielt automatisch der AfD in die Hände.“

Politikwissenschaftler Volker Kronenberg bezeichnet die AfD inzwischen als „Projektionsfläche für viele, die enttäuscht sind von Schwarz-Rot“. Der Begriff „Projektionsfläche“ klingt beinahe beschwichtigend. Tatsächlich handelt es sich längst um eine massive politische Absetzbewegung gegen ein Establishment, das über Jahre jeden Widerspruch moralisch pathologisiert hat und nun feststellen muss, dass sich die Realität nicht dauerhaft durch Haltungsjournalismus und Belehrung kontrollieren lässt.

Die Panik der alten Ordnung entsteht aus Kontrollverlust

Die eigentliche Pointe dieser Entwicklung liegt darin, dass die etablierten Kräfte heute vor genau jener Dynamik erschrecken, die sie selbst jahrzehntelang perfektioniert haben. Einfluss auf Institutionen, kulturelle Hegemonie, strategische Besetzung von Schlüsselpositionen, langfristige Veränderung gesellschaftlicher Normen, all das galt als legitime politische Methode, solange die ideologische Richtung stimmte. Nun kündigt eine Partei an, Teile dieses Machtgefüges zurückzubauen oder zumindest umzudrehen und plötzlich wird aus gewöhnlicher Machtpolitik eine angebliche Gefahr für den Staat. Die Bürger beobachten dabei immer deutlicher, dass offenbar nicht der Eingriff in Institutionen das Problem ist, sondern allein die politische Richtung des Eingriffs.

Genau deshalb steigen die Umfragewerte der AfD weiter. Nicht trotz dieser hysterischen Reaktionen, sondern wegen ihnen. Immer mehr Menschen erkennen, dass hier kein neutrales demokratisches System seine Werte verteidigt, sondern ein über Jahrzehnte gewachsenes ideologisches Milieu seinen Einfluss schwinden sieht.

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Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

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Vorschau ansehen Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

Ausschnitt aus dem Interview mit Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen! – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-julia-neigel-und-ralf-ludwig/

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

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Gruß von Orbán – Gegen die AfD helfen nur noch ungarische Verhältnisse

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Sachsen-Anhalt hat seine Verfassung mit einem Fünf-Parteien-Pakt geschliffen, damit die AfD nach ihrem absehbaren Wahlsieg im September keine Richterwahlen blockieren kann. In Mecklenburg-Vorpommern wollen SPD, Linkspartei und Grüne das auch, aber die CDU zieht nicht mit. In Rheinland-Pfalz wird die Rechte um ihr Recht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gebracht. Wie stark wollen die etablierten Parteien die Weidel-Chrupalla-Höcke-Truppe noch machen? Und sagen sie eines Tages einfach die Wahl ab? Fragt sich Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ob wohl Viktor Orbán mitbekommt, was gerade in Deutschland los ist? Und wenn ja, mit welchen Empfindungen? Mit Genugtuung vielleicht oder Schadenfreude? Was haben doch hiesige Politiker und Journalisten viele, viele Jahre lang über die rabiaten Methoden des gerade abgewählten ungarischen Regierungschefs geschimpft. Über Attacken auf die Verfassung, aufs Wahlsystem, gegen die Gewaltenteilung, speziell seine Eingriffe in die Justiz, die Art, wie er höchste Richter ab- und durch Getreue ersetzen ließ. Orbáns Gegner bei uns und im großen Rest Europas hatten ohne Frage recht mit ihren Vorhaltungen. Dass hier einer dem Autoritarismus frönt, die Demokratie mit Füßen tritt und sich den Staat so hinbiegt, wie es ihm zur Ausübung und zum Erhalt der Macht am besten passt.

Schlimm war das alles, zweifellos, und natürlich: in Deutschland undenkbar! Tatsächlich? In Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird im September ein neuer Landtag gewählt, zwei Wochen davor auch in Sachsen-Anhalt. In beiden Ländern steuert die AfD auf einen klaren Wahlsieg in der Größenordnung von bis zu 40 Prozent der Stimmen, mithin sogar mehr, zu. Das sind düstere Aussichten. Bei den etablierten Parteien herrscht größte Sorge darüber, was die Rechtspopulisten in Zukunft mit ihrer Macht anstellen könnten. Klar, eine AfD-Regierung will man unbedingt verhindern, koalieren will keiner mit der Partei, und alle hoffen, dass es zu einer Alleinherrschaft nicht reicht. Aber selbst mit einer Fraktionsstärke von mindestens einem Drittel der Sitze hätte die AfD allerhand Gewicht, um den Regierungs- und Parlamentsbetrieb aufzumischen.

„Gezielte Sabotage“

Und hier kommt wieder Orbán ins Spiel. In Schwerin haben sich SPD, die Linke und die Grünen zusammengetan, um die Landesverfassung zu ändern. Ihr Ziel ist es, die Wahl der Richter am Landesverfassungsgericht gegen mögliche Interventionen der AfD abzusichern. Gegen „gezielte Sabotagen“, wie es SPD-Fraktionschef Julian Barlen gegenüber der Ostsee-Zeitung (hinter Bezahlschranke) ausdrückte. Nach geltender Regelung werden die obersten Richter im Landtag von einem Ausschuss vorgeschlagen und anschließend von mindestens zwei Dritteln des Parlaments ins Amt gewählt. Hätte allerdings die AfD die Sperrminorität von einem Drittel und mehr Sitzen inne, könnte sie die Bestellung von ihr nicht genehmen Kandidaten verhindern.

Der im April eingebrachte Gesetzentwurf sieht deshalb ein abgewandeltes Prozedere vor: Kann sich das Parlament nicht binnen sechs Monaten auf eine Personalie einigen, soll das Gericht selbst geeignete Bewerber nominieren dürfen. Die wären jedoch bloß noch mit absoluter Parlamentsmehrheit, also mit mehr 50 Prozent der Abgeordneten auf ihren Posten zu befördern. Immerhin dafür, so das Kalkül der Antragsteller, müsste es beim kommenden Urnengang für sie noch reichen. Ob das mal hinhaut?

CDU-Doppelstrategie

Aber es gibt noch eine andere Unwägbarkeit. Für die Verfassungsänderung bedarf es ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit, aber die CDU will sich nicht dafür hergeben. „Die Nervosität des Augenblicks ist kein Maßstab für die Ewigkeit“, sagte CDU-Landes- und Fraktionschef Daniel Peters Ende April der Tageszeitung (taz). Demokratie-Resilienz entstehe nicht „durch immer höhere Schutzwälle, sondern durch das Vertrauen der Bürger“ und weiter: „Wir müssen unseren Institutionen zutrauen, auch schwierige Phasen in ihrer jetzigen Form zu überstehen.“

Dass sind starke Worte, die aber kein Maßstab für die Parteikollegen in Sachsen-Anhalt sind. Dort nämlich haben die eingesessenen Parteien, darunter neben SPD, FDP, der Linken, den Grünen auch die CDU, schon vor zwei Wochen eine Parlamentsreform mit noch größerer Tragweite verabschiedet. Kern des Pakets ist exakt dieselbe Neuregelung bei Verfassungsrichterwahlen, wie sie in MV absehbar scheitern wird. Weitere Punkte betreffen die Bestellung des Landtagspräsidenten, Vorkehrungen gegen Steuermittelmissbrauch in Wahlkreisbüros in Reaktion auf die „Vetternwirtschaft-Affäre“ der AfD sowie Modalitäten beim Umgang mit Staatsverträgen. Die können nun nicht mehr allein durch den Ministerpräsidenten gekündigt werden, nötig ist daneben die Zustimmung des Landtags. Das zielt auf Bestrebungen der AfD, die Rundfunkstaatsverträge zu annullieren. Ferner erhält die Landeszentrale für politische Bildung eine gesetzlich zugesicherte „Bestandsgarantie“. Die AfD liebäugelt mit der Abschaffung der Behörde.

Stumpfes Schwert

Mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern titelte die Ostsee-Zeitung: „Demokratie schützen, indem man sie einschränkt?“ Das ist augenscheinlich die neue Marschrichtung. Oder anders: Das Politestablishment macht präventiv kaputt, was die AfD später kaputt machen könnte, und verkauft das Ganze als „Rettung der Demokratie“. So wie dies aktuell in Rheinland-Pfalz passiert. Dort votierte am Mittwoch der alte Landtag für eine Verfassungsänderung, die der AfD im kommenden und frisch gewählten Landtag die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen unmöglich macht. Die Kehrseite: Das „schärfste Schwert des Parlaments zur Kontrolle der Regierung“ bleibt in der anstehenden Legislaturperiode in der Scheide. Und freilich schwächt die konzertierte Aktion der „waschechten Demokraten“ alle künftigen Oppositionsparteien und nicht nur die AfD.

Besagter Landeschef der CDU in MV, Peters, hat dies in einem Gastbeitrag für den Nordkurier treffend formuliert:

„Eine Verfassung gewinnt ihre Autorität aus ihrer Zeitlosigkeit, nicht aus ihrer Anpassungsfähigkeit an die Sonntagsfrage. (…) Wer Rechte beschneidet, um Teile des politischen Randes zu treffen, beschneidet sie für alle Zeiten und für jeden, der künftig in der Opposition sitzt. (…) Ein Richter, der mit einfacher Mehrheit gewählt wurde, ist im Sturm der öffentlichen Meinung weniger geschützt als einer, der den breiten Konsens des Parlaments hinter sich weiß. (…) Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, als hielten wir das Volk für einen Patienten, der vor sich selbst geschützt werden muss.“

Doppelter Boden

Aber warum handelt seine Partei diesen Bekenntnissen andernorts zuwider? Und betreibt damit exakt die Orbánisierung des politischen Systems, die man mit Blick auf andere Staaten Europas so wortreich verteufelt. Olaf Meister von der Grünen-Fraktion im Magdeburger Landtag bleibt diese Doppelbödigkeit selbstredend verborgen, wenn er exakt diese Feindbilder bemüht. Dass die AfD das Landesverfassungsgericht „handlungsunfähig“ mache, sei eine „reale Gefahr“, meint er, denn „wir haben es in Polen gesehen, wir haben es in Ungarn gesehen, wir haben auch die Situation in Thüringen gesehen“. Soll heißen: Von Ungarn und Polen lässt sich Deutschland nichts vormachen.

Ach was? In Erfurt blockiert die AfD tatsächlich seit Wochen die Neubesetzung des Richterwahlausschusses. Weshalb sie das tut, spielt keine Rolle, nur, dass sie sich das leistet, aus niederen Beweggründen, versteht sich. So einfach ist das nicht: Ohne die AfD hätte sich kein einziges Parlament in Deutschland der Aufarbeitung der Corona-Krise gewidmet, etwas, das sich sehr viele Bürger wünschen. Die „Lex AfD“ in Rheinland-Pfalz wird ausdrücklich mit deren Absicht begründet, einen Untersuchungsausschuss zum damaligen staatlichen Notfallmanagement anzustoßen. Das aber wollen die etablierten Parteien nicht, weil die Narrative, „Deutschland ist gut durch die Pandemie gekommen“ und die „Impfung war ein Segen“, keinen Schaden nehmen sollen. Auch die Rolle der Justiz als willfähriger Abnicker sämtlicher Grundrechts- und Menschenrechtsverstöße soll die Öffentlichkeit besser nicht interessieren.

Politisierung, Instrumentalisierung

Waren das nicht irgendwie auch ungarische Verhältnisse? Orbán hat die Gerichte mit linientreuen Leuten besetzt. Bei uns verhindern linientreue Parteien, dass die AfD ihr genehme Kandidaten auf Posten hievt, die gefälligst weiterhin von linientreuen Richtern besetzt bleiben sollen. Wo ist der Unterschied? Und wo die Unabhängigkeit? Dabei geht es nicht nur um Richter, die grünes Licht für jede noch so restriktive Corona-Maßnahme gegeben haben. Sie stärken auch zu fast jeder Gelegenheit Sozialstaatskürzern, ob schwarz, rot, grün oder gelb, den Rücken und lassen sich, wie im Fall der Bundesverfassungsrichter, gewohnheitsmäßig zum Abendessen ins Bundeskanzleramt einladen.

Und erinnert sich noch wer an die gescheiterte Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf um einen Richterstuhl in Karlsruhe? Sie hat ein Buch darüber geschrieben, Titel: „Wahl und Wahrheit.“ Der Presse sagte sie dazu zu Wochenanfang: „Eine solche Politisierung und Instrumentalisierung der Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht hat es vorher nicht gegeben.“ Dafür brauchte es nicht einmal die AfD.

Kreuz mit Abstrichen

Die selbsternannten Gralshüter der Demokratie bei Union, SPD, Grünen und Co. wollen auch nicht, dass ARD und ZDF abgeschafft werden, obwohl signifikante Teile der Bevölkerung das befürworten, weil sie sich manipuliert fühlen, oder dass das Mantra von „Kriegsertüchtigung“, endloser Ukraine-Aufrüstung, NATO-Anbindung oder – letztlich – eines „an sich guten Kapitalismus“ infrage gestellt wird, obwohl der in Wahrheit den Planeten ruiniert. Deshalb gibt es keine Untersuchungsausschüsse und auch keine Richter, die sich an solchen Dingen abarbeiten.

Aber alle arbeiten sich an der AfD ab und wundern sich, dass sie immer stärker wird und womöglich schon bald einen Ministerpräsidenten stellt. Dabei wissen die Wenigsten ihrer Wähler, wie zutiefst reaktionär, neoliberal, asozial und unsolidarisch die Partei programmatisch aufgestellt ist. Vielleicht sollte man sie auf Landesebene einfach mal machen lassen. Auf dass sich die AfD zur Kenntlichkeit regiert, und die anderen Parteien die Demokratie nicht länger zur Unkenntlichkeit verbiegen. Oder man treibt es weiter wie bisher und schränkt demnächst das allgemeine Wahlrecht ein. Kreuzchen gelten dann nur noch bei „demokratischen“ Parteien. Orbán hätte bestimmt gut lachen.

Titelbild: lev radin/shutterstock.com

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!
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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)

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„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?

Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.

Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.

Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme.

Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.

Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.

Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.

Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.

Was sind Ihre Schlüsse?

Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.

Was wäre dann gewesen?

Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.

Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.

Wie meinen Sie das?

Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.

Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.

Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?

Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.

Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.

Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.

Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?

Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.

Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.

Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.

Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?

Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.

Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.

Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.

Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?

Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.

Selbstmorde?

Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.

Was war nun das Problem?

Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Das war aber nicht so?

Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.

Was heißt das?

Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.

Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?

Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.

Und mit 2G …

… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.

Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.

Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.

Was heißt das konkret?

Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.

All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.

Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.

Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.

Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.

Mit welcher Begründung?

Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.

Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.

Stimmte das denn?

Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.

Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.

Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.

Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

(Auszug von RSS-Feed)

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TriggerFM: Nachrichten der Freien Medien vom 27.04.2026

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Aus dem Klappentext:

Themen: Klingbeil plant schärfere Steuerkontrollen, Energiekrise gefährdet Fernreisen, Syrer gesteht geplanten Anschlag in Berlin u.a. – insgesamt 10 Meldungen.

Inhalt:
0:00 Intro
0:15 Klingbeil plant schärfere Steuerkontrollen
1:15 Energiekrise gefährdet Fernreisen
1:41 Syrer gesteht geplanten Anschlag in Berlin
2:21 Tesla senkt Krankenstand in Grünheide
3:34 China blockiert Meta-Übernahme von KI-Start-up
4:27 Sachsen erlässt Vorgaben zu AfD und Waffenrecht
5:19 NGO Kabul Luftbrücke unter Druck
5:58 Russland bestellt deutschen Botschafter ein
6:26 Investitionsabgabe für Streamingdienste beschlossen
7:22 Globale Militärausgaben auf Rekordhoch

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Dieser Beitrag wurde auf dem Kanal „TriggerFM“ am 27.04.2026 auf YouTube veröffentlicht.

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Bildquelle: TriggerFM

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