Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. – Diesmal geht es um den alten und neuen Feind im Osten und seine berüchtigten ‚fünften Kolonnen‘ hierzulande. Von Leo Ensel.
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außenpolitische Abwehrmaßnahme
Nennt die EU eine im Worst Case Todesstrafe auf Raten, die aber eben – und das ist der Trick! – gar keine Strafe ist. Sprich: Sanktionen nicht etwa gegen russische Politiker oder Oligarchen, sondern gegen Privatpersonen wie den Schweizer Ex-Diplomaten Jacques Baud oder den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru. Deren (noch nicht mal nachgewiesene) Verbrechen, die ebenfalls keine sind: „prorussische Desinformation“, „Unterstützung destabilisierender Aktivitäten Russlands“, „Sprachrohr prorussischer Propaganda“, „Verbreitung von Verschwörungstheorien bzw. Desinformation zum Ukrainekrieg“ – kurz: Verbreitung von Informationen, die vom westlichen Mainstream abweichen! Die Höchststrafe – die eben keine ist: Kaltstellen der betreffenden Personen, am nationalen Rechtsstaat höchst elegant vorbei. Und zwar zeitlich unbefristet. (vgl. „destabilisierender Faktor“)
bedingungslose Kapitulation (Russlands)
„Doch gibt es auch für Russland einen Weg zurück in eine zivilisierte und friedliche Welt: Der Weg dahin ist der militärische Sieg der Ukraine. [Bei dem wir gerne noch etwas nachhelfen.] Dies käme einer bedingungslosen Kapitulation Russlands gleich.“ – Leider ist dieser hoffnungsfrohe, um den 8./9. Mai 2026 von Roderich Kiesewetter in die deutsche Öffentlichkeit lancierte Vorschlag mit einer gewissen ‚ästhetischen Unwucht‘ behaftet: 2025 – exakt 80 Jahre ‚danach‘ – wäre erheblich wirkungsvoller gewesen! (vgl. „Stunde Null“)
Breitbandpazifismus
(Angeblich auch noch unterkomplex.) Klingt nach Breitbandantibiotikum. Entdeckt hat diese Perle die kluge – ebenfalls sprachkritische – Christiane Voges in dem (pünktlich zum Ostermarsch 2025 platzierten) Essay „Die Tauben flattern nach rechts“ eines Johannes Schneider in der ZEIT. – Nach dem schon etwas ranzig gewordenen „Lumpenpazifismus“-Klassiker von Sascha Lobo im Spiegel und noch vor den „Altpazifisten“ auf der berühmten GRÜNEN Bundesdelegiertenkonferenz sah sich das einstige ‚Flaggschiff der Entspannungspolitik‘ wohl gezwungen, seinerseits mit einem frischen Neologismus nachzulegen. (vgl. „oldschool“)
Desinformationssanktionsregime der Europäischen Union
Ein Sanktionsregime der EU zur Durchsetzung von Desinformationen. – Oder?
destabilisierender Faktor
Ist jemand, der in der Strategie der transatlantischen Sicherheitseliten als schädlich für den gesellschaftlichen Zusammenhang gilt. Die argumentieren dann laut Konfliktforscherin Nel Bonilla so: „Im Moment befinden wir uns in einer Art Krieg, einer Art Frieden, in einer Grauzone. Wir können uns keinen destabilisierenden Faktor leisten. Also müssen wir die Person, Organisation, Institution aus der Gesellschaft ausschließen.“ – Kurz: Gemeint sind alle, die die offizielle Sicht der Dinge nicht teilen – und das auch noch laut zu sagen wagen. Beispiel gefällig? Dann googeln Sie mal nach Jacques Baud oder Hüseyin Dogru! (vgl. „außenpolitische Abwehrmaßnahme“, Informationsterroristen“, „Verbreiter von Verschwörungstheorien“)
Diktatur- und Terrorfiliale
„Warum machen wir so weiter wie bisher und ertragen sogar ein ‚Russisches Haus‘ im Herzen Berlins, statt diese Diktatur- und Terrorfiliale zu enteignen und zu schließen?“ Ereiferte sich Roderich Donner-, ääh: Kiesewetter am 11. Mai im FOCUS. – Tja, warum eigentlich nicht? Und alle orthodoxen Kirchen in Deutschland gleich mit! (Russensupermärkte ebenfalls.)
Drecksregime
Das „in Blut und Asche untergehen“ soll. (vgl. „Wahnsinniger im Kreml“)
feige
Sind laut Sebastian Krumbiegel („Die Prinzen“) natürlich – die Pazifisten! (Weshalb er mutig darauf verzichtete, den renommierten Löwenherz Friedenspreis 2023 zusammen mit der unermüdlich für Deeskalation eintretenden Gabriele Krone-Schmalz anzunehmen.)
immer dreister
„Russland spioniert Deutschland mit Drohnen aus, vor allem Militärbasen und geheime Waffentransporte in die Ukraine. Das ist erschreckend und nicht ganz neu, aber das passiert immer häufiger, und die Spione gehen dabei immer dreister vor.“ So, sich auf die New York Times und die WirtschaftsWoche berufend, „ZDF heute“ am 30. August 2025. – „Immer dreister“: Ein Klassiker des Jargons Schwarzer Pädagogik, den sich die Erziehungsberechtigten im Öffentlichen Rundfunk einfach nicht abgewöhnen können! (Oder wollen?) (vgl. „keine Faxen reißen“, „noch dreister, rücksichtsloser und brutaler“, „Unfug machen“)
Kräfte der zivilisatorischen Auslöschung
Es gibt nichts, was man nicht noch steigern könnte! Schauen Sie selbst: Zuerst „Achse des Bösen“, dann „CRINK“, dann „Achse der Verachtenswerten“ – und nun Marco Rubios „Kräfte zivilisatorischer Auslöschung, die heute Amerika und Europa gleichermaßen bedrohen“! – Die Konsequenz: „Rubio verlangt in diesem Kampf von Europa absolute Loyalität. Seine Botschaft ist unmissverständlich: Es gibt keine Neutralität mehr. In diesem klassisch bipolaren Weltbild gibt es nur Gläubige und Ungläubige, Vasallen und Feinde.“ Auf Deutsch: „Entscheidet euch, Leute! Und zwar schnellstmöglich.“ (Für uns natürlich.)
mal die Moskauer U-Bahn stillstellen
Wenigstens für einen Tag – mit Cyberangriffen. Forderte fröhlich am 24. September 2025 der EVP-Vorsitzende im Europaparlament, Manfred Weber, bei „Markus Lanz“. Denn: „Der Gegner macht das jeden Tag.“
mental schwächstes Land
Ist natürlich – Deutschland. (Stellt doch Kanzler Merz der Ukraine den Taurus immer noch nicht zur Verfügung!) Klagte der mental unüberschaubare Roderich Kiesewetter am 24. April ausgerechnet im „Machtmenschen Podcast“.
Mittel, Motiv und Möglichkeit
Alliterierte die britische Regierung punktgenau zur Münchner Sicherheitskonferenz 2026: „Nur Russland hatte die Mittel, das Motiv und die Möglichkeit“. (Die Bundesregierung, mit Sinn für Ästhetik, lieferte noch eine weitere Variation des Alliterationshattricks: „Nur der russische Staat verfügte über die erforderliche Kombination aus Mitteln, Motiv und Missachtung des Völkerrechts, um diese Tat zu begehen.“) Gemeint war der just in diesem Moment aufgetauchte Beweis (?), dass „Putins Schergen“ den russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny am 16. Februar 2024 – ebenfalls punktgenau zur Münchner Sicherheitskonferenz – mit dem hochwirksamen südamerikanischen Froschgift Epibatidin ermordet haben sollen. Und Außenminister Wadephul apportierte brav: „Klar ist: Die russischen Behörden hatten die Möglichkeit, das Motiv und die Mittel, Nawalny das Gift zu verabreichen.“ – Was eine weitere Diskussion der Beweisführung überflüssig, nein: verdächtig macht! (vgl. den beliebten Sloterdijk‘schen Hattrick „offen, öffentlich und offensiv“, der die westliche Reaktion hier sehr gut auf den Punkt gebracht hätte.)
noch dreister, rücksichtsloser und brutaler
Ist, laut NATO-Generalsekretär Mark Rutte, natürlich – Russland! Logische Konsequenz: „Wir müssen uns auf ein Ausmaß von Kriegen vorbereiten, wie sie unsere Großeltern und Urgroßeltern ertragen mussten.“ („We must be prepared for the scale of war our grandparents and great-grandparents endured.“) – Any questions?
oldschool
„Ziemlich oldschool“, untertitelte der Deutschlandfunk Kultur abschätzig am 14. März ein Foto von „Gegen die Wehrpflicht“ streikenden Schülern, die doch tatsächlich (noch oder wieder?) ein Plakat mit der Aufschrift „Frieden schaffen ohne Waffen“ in der Hand hielten. – Lieber Deutschlandfunk Kultur (!), was ist denn eigentlich „newschool“? „Krieg schaffen mit Waffen“? (vgl. „aus der Zeit gefallen“, „Breitbandpazifisten“)
pazifistisches Wolkenkuckucksheim
Man werde sie künftig aus ihrem pazifistischen Wolkenkuckucksheim holen. Versprach kurz nach der ersten Forderung von Boris Pistorius, Deutschland solle nun „kriegstüchtig“ werden, Dirk Kurbjuweit, Chefredakteur des Spiegel, seinen Lesern. (Woran nicht nur er, sondern die gesamte Redaktion sich gehalten hat.)
Stunde Null
„Europa muss daher konsequent auf eine ‚Stunde Null‘ Russlands hinarbeiten. Diese muss mit einer Verfolgung und Ahndung der Kriegsverbrechen einhergehen, und sie sollte der Anfang eines Prozesses sein, in dem der russischen Bevölkerung die Tragweite der russischen Verbrechen verdeutlicht wird.“ Forderten der immer rasanter zum ‚deutschen Dmitri Medwedew‘ mutierende Roderich Kiesewetter und eine Susann Worschech neulich im FOCUS. – Leider haben die um 80 Jahre verspäteten Rächer:innen im Eifer des Gefechts vergessen, den passenden Ort vorzuschlagen: NÜRNBERG natürlich! (vgl. „bedingungslose Kapitulation – Russlands“)
Suff-Sprecherin
„Moskaus Suff-Sprecherin beleidigt Außenministerin Baerbock wegen Ukraine-Weizen.“ – Zur Erklärung: Der Berliner Kurier vom 15. Mai 2022 meinte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa. Deren originelles Verbrechen: Sie hatte doch tatsächlich Frau Baerbock „Dummheit“ vorgeworfen!
Terrorstaat
„Ein Terrorstaat, der von seinem imperialen Vernichtungswillen auch dann nicht ablässt, wenn er wirtschaftlich schwächelt“, ist natürlich laut ‚Roderich, der Taurus bricht!‘ – Russland. Wirksames Gegengift, wir Deutschen wurden auf diese Weise bereits für immer geheilt: Bedingungslose Kapitulation und Stunde Null! (Damals halfen die Russen uns, heute helfen wir ihnen.)
Unwille der jungen Generation
„Alles, was der russische Überfall auf die Ukraine hierzulande militärisch in Gang gesetzt hat, war bislang Stückwerk. Offenbart wurden die eklatanten Schwächen der Bundeswehr, gepaart mit einem verbreiteten Unwillen der jungen Generation, sich für den Wehrdienst bereitzufinden.“ Monierte am 23. April die Stimme des Volkes, ähh: Volksstimme, aus Magdeburg. – Subkutane Botschaft: Da müssen endlich mal andere Saiten aufgezogen werden! (vgl. „Generation Waschlappen“)
Wahnsinniger im Kreml
„Was ich mir wünsche: Dass Russlands Armee so dramatisch an Menschen und Material verliert, dass der Wahnsinnige im Kreml seinen Vernichtungsfeldzug gegen die Ukraine endlich beendet – und wenn möglich kurz darauf gestürzt wird.“ Womit Julian („Dünger“) Röpke am 31. Januar 2024 auf seinem X-Account dem beliebten „zweiten Hitler“ zu den zahllosen bereits vorhandenen (siehe „Putin II“) noch ein weiteres Attribut verlieh. Spontane Konsequenz des eloquenten Leitenden BILD-Redakteurs: „Also: Verwechselt nicht Objektivität mit Neutralität. Ich bin nicht neutral. Ich will das Drecksregime in Blut und Asche untergehen sehen. Besser heute als morgen.“ – Aber einen Mann mit solchem Tatendrang hält es nicht lange am Schreibtisch. Zwei Jahre später, am 20. April 2026, verkündete er auf derselben Plattform: „Was ansteht, ist der Wechsel zu einem deutsch-ukrainischen Drohnenbauer, der seit 2023 operiert und zu den größten Lieferanten für die Ukraine gehört.“ (Um in ungewöhnlich gedämpfter Tonlage noch hinterherzuraunen: „Das Unternehmen betreibt seine Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz seiner Mitarbeiter in Deutschland und der Ukraine bewusst zurückhaltend, daher ist eine zeitnahe Nennung des Firmennamens nicht vorgesehen.“)
(wird fortgesetzt)
Alle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden und diese auch einzeln darüber aufrufen.
Leo Ensel: Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit – Krieg heißt Töten. Wien 2026, Promedia Verlag, Taschenbuch, 168 Seiten, ISBN 978-3-85371-563-5, 20 Euro.
Titelbild: © Tina Ovalle
Jetzt wurde das Konto von Hüseyin Doğrus Mutter eingefroren – „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn“, wie die Bank laut dem sanktionierten deutschen Journalisten mitteilt. Diese neueste Eskalation in dem bereits skandalösen Fall macht deutlich, wie wichtig die aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru und seiner Familie ist. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Der von der EU sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru hat am Mittwoch auf X mitgeteilt, dass nun auch das Konto seiner Mutter gesperrt worden sei. Grundlage sei ein Schreiben der Bank Comdirect, das Doğru öffentlich machte. Darin heißt es, die Gelder auf den Konten seiner Mutter seien „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn, Herrn Hüseyin Doğru, eingefroren“. Verfügungen über das Konto und das Wertpapierdepot seien nur noch möglich, wenn die Deutsche Bundesbank im Einzelfall eine Freigabe erteile, wie die Berliner Zeitung berichtet.
„Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren“
Bereits im März war das Konto von Doğrus Ehefrau zeitweise gesperrt worden. Damals begründete die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) die Maßnahme mit dem Vorwurf der Sanktionsumgehung. Das Verwaltungsgericht Köln habe diese Sperrung kürzlich mit Verweis auf „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der von der ZfS verhängten Maßnahmen aufgehoben, schreibt die Berliner Zeitung unter Berufung auf Doğru. Doğru hat nun auf X das aktuelle Schreiben seiner Bank veröffentlicht und folgendermaßen kommentiert:
„Die kollektive Bestrafung meiner Familie durch Deutschland geht weiter. Nun haben sie das Bankkonto meiner Mutter, einer Rentnerin, gesperrt und behaupten, ich hätte irgendwie auch die ‚Kontrolle‘ darüber. Sie hat keinen Zugriff mehr auf ihre Ersparnisse – obwohl sie von keiner deutschen Behörde eine offizielle Mitteilung erhalten hat. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren.“
Aktuelle Kampagne zur Unterstützung von Doğru
Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf den Fall Doğru eingegangen, eine Auswahl finden Sie unter diesem Text. Kürzlich gab es eine Anhörung zu dem Fall im Europäischen Parlament. Und in einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren prominente Juristinnen das gesamte Konstrukt der EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen scharf.
Über eine aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru hat Maike Gosch kürzlich in diesem Artikel berichtet. Auf der Webseite free-dogru.com finden sich weitere Informationen über die Möglichkeiten, sich mit Doğru solidarisch zu zeigen.
Die EU-Sanktionen sind ein Skandal, dieses Urteil bezieht sich auch auf weitere Fälle sanktionierter Personen wie unter anderem Jacques Baud. Die neueste Eskalation gegen die Mutter von Hüseyin Doğru unterstreicht noch einmal, wie wichtig die oben beschriebene aktuelle Kampagne zu dessen Unterstützung ist.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru

Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas stellt klar: Sollte Russland ein Nato-Land angreifen, werde sich das Verteidigungsbündnis als Ganzes zur Wehr setzen. Wie steht die Estin zu Friedensverhandlungen mit Putin?
Dieser Beitrag EU-Chefdiplomatin Kallas warnt Russland vor „verheerenden Konsequenzen“ bei Angriff auf die Nato wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Zu den Strafmaßnahmen gegen die Mutter des Journalisten Hüseyin Dogru.
Der Beitrag Die Rückkehr der Sippenhaft nach Deutschland erschien zuerst auf .
Am 7. Mai 2026 luden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide Bündnis Sahra Wagenknecht/BSW) gemeinsam mit Danilo Della Valle (MdEP der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung) zu einer Anhörung im Europäischen Parlament mit dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ ein. Die Veranstalter diskutierten mit Experten und Betroffenen die bedenkliche Vorgehensweise der EU (bzw. der Mitgliedstaaten) Außenwirtschaftssanktionen einzusetzen, um kritische Journalisten unter Druck zu setzen und zum Schweigen zu bringen. Ein Artikel von Maike Gosch.
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Als Referenten waren dabei der deutsche Journalist Hüseyin Doğru (per Videoschaltung aufgrund der Sanktionen), der seit Mai 2025 sanktioniert ist, Juan Branco, ehemaliger Rechtsberater von Julian Assange und jetzt Anwalt der seit Juni 2025 sanktionierten Schweizer Aktivistin Nathalie Yamb, sowie die Juristin Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin für Internationales Recht und Sanktionsexpertin an der Universität Utrecht.
„Das war wirklich ein Geschehen wie in einem Roman von Kafka“, so beschrieb Firmenich in der Einführung zur Veranstaltung ihre Versuche, dem sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen. Sie habe über 40 Telefonate mit deutschen Behörden und Ministerien geführt, um herauszubekommen, wer überhaupt zuständig für eine Ausreisegenehmigung sein könnte, und es am Ende nicht geschafft, auch nur hierüber Klarheit zu bekommen. Doğru blieb aus diesem Grund in Berlin und konnte nur per Videoschaltung an der Anhörung teilnehmen (s. hierzu auch Florian Warwegs Artikel in der OAZ).
„Ich denke, dass es notwendig ist, hierüber [die Sanktionen und ihre Auswirkungen, Anm. d. Red.] eine Debatte zu führen, da viele Leute sich überhaupt nicht vorstellen können, dass es solche Situationen gibt in der Europäischen Union, die selber ja immer so tut, als wäre sie für Pressefreiheit, für Meinungsfreiheit, ein Symbol für Rechtsstaatlichkeit und für demokratische Prinzipien“, so Ruth Firmenich weiter.
Als erster Sprecher hielt Hüseyin Doğru eine eindringliche Rede. Er erwähnte zunächst die absurde Situation, dass er als Journalist nicht einmal die Möglichkeit habe, zu einer Veranstaltung zu Pressefreiheit des europäischen Parlaments zu reisen. Kurz erwähnte er die schwierige Situation, in die die Sanktionen ihn persönlich wie auch seine Frau und Kinder bringen – und darüber hinaus alle anderen Menschen, die ihn materiell in dieser Notlage unterstützen wollen, kriminalisieren.
Dann machte er aber deutlich, dass er nicht seine persönlichen Probleme in den Vordergrund stellen möchte, sondern darüber sprechen wolle, was sein Fall und die Fälle der anderen sanktionierten Journalisten und Autoren über den Zustand der Demokratie bzw. ihres Zerfalls in Europa enthüllen. „Ein Sanktionsregime, das jemanden ohne Gerichtsverfahren schuldig spricht, ist kein ‘Schild‘ der Demokratie, sondern ihr Friedhof.“ (Dies in Anspielung auf das Programm „Democracy Shield“ der EU.)
„Die EU-Sanktionen wurden nicht für einen Fall wie meinen geschaffen. Sie sind im Zusammenhang mit der Praxis von Wirtschaftsembargos und außenpolitischen Zwangsmaßnahmen entstanden. (…) Sie wurden nicht als Instrument zur Disziplinierung von Journalisten oder von innenpolitischer Meinungsunterdrückung konstruiert – zumindest bis jetzt“, so Doğru weiter.
Auch die Vorträge von Juan Branco, dem Anwalt von Nathalie Yamb, und der Juristin Alexandra Hofer über die rechtliche Situation und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Sanktionsregime gaben zusätzliche wichtige Informationen über die aktuelle Situation und die historische Entstehung dieses Instruments.
Abschließend schlug Michael von der Schulenburg einen großen Bogen und ordnete die aktuellen Repressionsmaßnahmen in den größeren geopolitischen Zusammenhang ein, nämlich in die Entwicklung des Niedergangs der westlichen Vorherrschaft und der Entstehung einer multipolaren Welt. Er wies darauf hin, dass der Westen aktuell das internationale Recht zerstöre und damit einen seiner eigenen wichtigsten Beiträge zum Fortschritt vernichte. Und er fügte hinzu, dass mit der Zerstörung des internationalen Rechts der Westen sich selbst zerstöre. Denn wenn man das Recht aushebelt, gelte die Macht des Stärkeren – und der Westen sei nicht mehr die stärkste wirtschaftliche oder militärische Macht, wenn man auf den Krieg in der Ukraine oder den Krieg gegen den Iran schaue, wo der Westen seiner Ansicht nach aktuell verliere.
Es wurde deutlich, dass es sich bei dem Einsatz der Sanktionen gegen Journalisten, Autoren und Aktivisten wie Nathalie Yamb um politische Manöver handelt – die vermutlich auch nur politisch erfolgreich bekämpft werden können. Der juristische Weg, den alle Betroffenen auch beschreiten, ist langwierig, ineffektiv und führt in die kafkaeske Nebelwelt, die Ruth Firmenich am Anfang schilderte.
Gegen die Aushebelung unserer nationalen Grundrechtsordnung sowie des europäischen und internationalen Rechts werden rechtliche Verfahren aber vermutlich kein effektives Mittel sein, da die zerstörerischen Folgen gerade politisch gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden. Es braucht eine politische Wende in Deutschland und auf EU-Ebene, um den gesamten Kurs umzusteuern. Ob das gelingt, steht noch in den Sternen. Dennoch ist es ermutigend, so viele vernünftige und kluge Köpfe zu sehen, die sich um den Erhalt unserer europäischen Rechtsordnung und Werte bemühen. Sie sind das wahre „Democracy Shield“, das die EU-Akteure aktuell behaupten zu sein.
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten
Die Kampagne gegen die EU-Sanktionen und für den Journalisten Hüseyin Doğru startet heute
E-Mail-Aktion wegen der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru

Frankreich hat dem israelischen Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir die Einreise untersagt. Außenminister Jean-Noël Barrot erklärte auf X, Ben-Gvir sei ab sofort „Persona non grata“ in Frankreich. Anlass ist sein als demütigend beschriebenes Verhalten gegenüber festgesetzten Aktivisten einer Gaza-Hilfsflottille, darunter französische und andere EU-Bürger. Ben-Gvir hatte die Aktivisten verspottet und entsprechende Videos veröffentlicht.
Paris wertet dies als „unbeschreibliche“ bzw. „inakzeptable“ Handlungen gegen EU-Bürger und reagiert damit auch auf wachsenden Unmut mehrerer europäischer Regierungen. Frankreich fordert gemeinsam mit Italien EU-Sanktionen gegen Ben-Gvir; Spanien drängt ebenfalls auf eine Ausweitung seines bereits bestehenden Einreiseverbots auf die gesamte EU.
Polen hatte zuvor schon ein nationales Einreiseverbot gegen Ben-Gvir verhängt.
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Bildquelle: Teo K / shutterstock

Auf Druck der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni diskutiert die Europäische Union angesichts explodierender Energiekosten eine Lockerung der strengen Haushaltsregeln. Während weite Teile des EU-Establishments unwillig mauern, verdeutlichen düstere Wachstumsprognosen die wirtschaftliche Talfahrt des Kontinents. Gleichzeitig weichen pragmatischere Akteure die ideologisch motivierten Russland-Sanktionen auf, um ihre Industrie vor dem Ruin zu retten.
Die Energiekrise rund um die Straße von Hormus bereitet den europäischen Eliten zunehmend Kopfschmerzen. Bei einem Treffen der Euro-Finanzminister in Zypern brachte der italienische Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti eine Forderung aus Rom auf den Verhandlungstisch. Zuvor hatte Meloni in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mehr budgetären Spielraum gefordert, um die Preisexplosion bei der Energie für die Bürger und die Unternehmen etwas abzufedern. Echte Einigkeit herrscht in Brüssel hinter verschlossenen Türen allerdings nicht. Wie der Eurogruppen-Vorsitzende Kyriakos Pierrakakis später eingestehen musste, fehlt es derzeit an einer breiten Unterstützung für den italienischen Vorstoß, da sich mehrere Minister zu dem heiklen Thema lieber ganz in Schweigen hüllten.
Die warnenden Stimmen ließen ebenfalls nicht lange auf sich warten. Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis sprach auf seiner Pressekonferenz lediglich davon, bestehende Flexibilitäten innerhalb des Regelwerks zu prüfen, pochte aber vehement auf die Einhaltung der fiskalischen Stabilität. Noch massiver trat EZB-Präsidentin Christine Lagarde auf den Plan. Sie forderte, dass alle Hilfsmaßnahmen zwingend temporär und zielgerichtet sein müssten, und formulierte gleich eine handfeste Drohung. Jede Abweichung von diesen Prinzipien könne zu einer Gegenreaktion bei der europäischen Geldpolitik führen. Die Bürger sollen die finanziellen Folgen der katastrophalen europäischen Energiepolitik offenbar weiterhin selbst tragen.
Die Konsequenzen dieser ideologischen Fixierung sind kaum noch zu verbergen. Die aktuellen Prognosen der EU-Kommission sagen für das Jahr 2026 noch sehr optimistisch ein Wirtschaftswachstum von mageren 0,9 Prozent voraus, für 2027 wird ebenfalls auf Basis höchst optimistischer Annahmen mit schwachen 1,2 Prozent gerechnet. Zugleich baut sich laut Pierrakakis erneuter Inflationsdruck auf. Dass es auch anders geht, zeigen Regierungen, die nationale Interessen über Brüsseler Dogmen stellen. Großbritannien verkündet zwar lautstark harte Sanktionen, erlaubt aber ganz offiziell den Import von Diesel und Flugbenzin, das aus russischem Öl in Ländern wie der Türkei oder Indien raffiniert wurde.
Auch in Ungarn weht nach der Wahl ein pragmatischer Wind. Der designierte Premierminister Péter Magyar revidierte bisherige Wahlversprechen rasch und kündigte an, dass man den Bezug von Erdgas und Erdöl aus Russland beibehalten wolle, da einfach das günstigste verfügbare Öl Vorrang haben müsse. In der EU-Zentrale lernt man aus dieser geopolitischen Realität jedoch nichts. Dombrovskis betonte fast schon trotzig, man werde das eigene Sanktionsregime für billigere Energie nicht aufweichen. Der wirtschaftliche Niedergang Europas wird von den zuständigen Kommissaren offenbar bewusst in Kauf genommen.
Die zapatistische Bewegung ruft zur Solidarität mit der kubanischen Bevölkerung auf. In Deutschland wurde die Initiative Gewerkschafter für Kuba gegründet.
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Zum heutigen Jahrestag der Sanktionen gegen Doğru starten prominente Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Journalismus einen gemeinsamen Aufruf und fordern die Bundesregierung zur sofortigen Aufhebung der Sanktionen auf. Ein Artikel von Maike Gosch.
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Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, Gründer von red.media, wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Zum ersten Jahrestag dieser Sanktionen wurde nun ein breiter Aufruf initiiert und eine Kampagne gestartet.
Hüseyin Doğru wird vorgeworfen, „systematisch falsche Informationen“ zu verbreiten und Zwietracht zu säen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sanktionierung seiner kritischen Berichterstattung, unter anderem über propalästinensische Proteste in Deutschland. Durch die Sanktionen werden seine Konten gesperrt, sein Vermögen eingefroren und ihm die Reisefreiheit entzogen. Die Sanktionen treffen auch seine Frau und drei kleine Kinder. Jede Form der Unterstützung – auch finanzielle oder sachliche Hilfe – wird kriminalisiert.
Ein Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Ninon Colneric, und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron bestätigt, dass die EU-Sanktionen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
BSW-Politikerin Sevim Dağdelen, die Initiatorin des Aufrufs und Vorsitzende des neu gegründeten „Vereins Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“, der die Kampagne anführen wird, erklärte hierzu:
„Die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru sind ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit. Ein Journalist wird nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist Zensur mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung darf diese rechtswidrigen Sanktionen nicht länger umsetzen und muss sich im EU-Rat für deren sofortige Aufhebung einsetzen.“
Weiter betont Dagdelen die Notwendigkeit juristischer Gegenwehr:
„Mit dem Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V. fördern wir Aufklärung und juristische Gutachten zu den Auswirkungen des EU-Sanktionsregimes und dessen Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.
Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Jeder Euro hilft, die Rechtsstaatlichkeit zurückzuerobern.“
Der Aufruf fordert konkret
Viele Prominente haben bereits als Erstunterzeichner den Aufruf unterstützt. Unter anderem sind das:
Der vollständige Aufruftext und die Liste mit über 150 internationalen und deutschen Erstunterzeichnern ist auf der Kampagnenseite free-dogru.com einsehbar. Dort finden sich auch weitere Informationen zum „Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ sowie Möglichkeiten zur Unterstützung.
Der Verein bittet insbesondere um Spenden zum Start. Viele Unterstützer von Doğru, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wie sie den Journalisten unterstützten können, ohne selbst in eine Strafbarkeit zu rutschen, haben jetzt die Möglichkeit dazu:
Spendenaufruf: Verein Für Rechtsstaatlichkeit e.V.
IBAN: DE20 1005 0000 0190 0524 73
Verwendungszweck: „Spende Rechtsstaatskampagne“
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten
Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.
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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.
Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.
Verdachtsfall für Faulheit
Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.
Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.
Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.
Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.
Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten
Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]
Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.
Demütigung und Disziplinierung
Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:
„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]
Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.
Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.
Das Problem mit der „Zumutbarkeit”
Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.
So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.
Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.
Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise
Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.
So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.
Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]
Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.
Es braucht gute Politik statt Drangsalierung
Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13
Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.
Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.
Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.
Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.
Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.
Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com
Fußnoten
Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.
Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.
Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.
Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.
Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage
Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.
Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.
Die Fragen an die Adressaten lauteten:
Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.
Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden
Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.
In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.
Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:
„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“
In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:
„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“
Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.
Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.
Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).
Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.
Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme
Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören
Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:
„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“
In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:
„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“
Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.
Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.
Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.
Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation
Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:
„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“
In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.
Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.
In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.
Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.
Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.
Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,
Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.
Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.
Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.
Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:
„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“
Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.
Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.
Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt
Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.
Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.
Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.
Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.
Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.
Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.
Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.
Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.
Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?
In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:
„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“
Schlussbemerkung
Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.
Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.
Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hat den Vorschlag von Wladimir Putin zurückgewiesen, Altkanzler Gerhard Schröder als europäischen Vermittler in Friedensverhandlungen mit Russland einzusetzen. Kallas argumentierte, dass Schröder aufgrund seiner Lobbyarbeit für russische Staatskonzerne "auf beiden Seiten des Verhandlungstisches" säße und dies nicht im Interesse der EU wäre. Es sei "nicht sehr weise", Russland das Recht zu geben, einen Unterhändler "in unserem Namen" zu benennen. Kallas schloss nicht aus, dass sie selbst in künftigen Gesprächen mit Russland als Verhandlungsführerin der Europäischen Union auftreten könnte.
Die EU-Außenbeauftragte betonte, dass die Europäer zunächst untereinander diskutieren müssen, worüber sie mit Russland sprechen wollen. Diese Diskussion soll Ende Mai bei einem Treffen der EU-Außenminister in Schweden stattfinden. Parallel plant die EU ein 21. Sanktionspaket gegen Russland.
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Bildquelle: Alexandros Michailidis / shutterstock

Nachdem wir in Teil 1 die historischen Wurzeln dieser Strategie – vom Yinon-Plan bis zur NATO-Osterweiterung – analysiert haben, stellt sich eine entscheidende Frage: Warum wurde die gezielte Zersplitterung zur bevorzugten Waffe der westlichen Alleinherrschaft? Die Antwort liegt in einer evolutionären Anpassung: Die Strategie der Zersplitterung ist die direkte Fortsetzung der kolonialen Logik unter veränderten Bedingungen. Im Folgenden untersuchen wir, wie sich diese Herrschaftsform zwangsläufig wandeln musste – weg von der direkten Besetzung hin zu einer „oberflächlichen Hegemonie“ (shallow hegemony), die darauf abzielt, Ziele systematisch zu verkleinern, um sie beherrschbar zu machen. Ein Essay von Nel Bonilla.
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Dieser Prozess wurde durch mehrere ineinander verflochtene Entwicklungen vorangetrieben:
Das Ende des klassischen Kolonialismus
Das traditionelle Modell – die direkte militärische Besetzung und Verwaltung fremder Territorien – wurde genau in dem Moment unhaltbar, als die USA die Rolle des globalen Hegemonen übernahmen.
Dieser Wandel war kein Zufall, sondern ein strukturelles Ergebnis: Die rasante Entwicklung globaler Kommunikations- und Transporttechnologien beschleunigte die formelle Dekolonisierung – ein Prozess, bei dem zwar die Flaggen getauscht wurden und die rechtliche Souveränität an die ehemaligen Kolonien überging, die wirtschaftlichen und militärischen Abhängigkeiten jedoch oft unangetastet blieben.
Diese rein rechtliche Unabhängigkeit schmiedete gleichzeitig ein hochgradig vernetztes, globalisiertes anti-koloniales Bewusstsein, das die alte Form der Herrschaft zunehmend herausforderte.
Darüber hinaus war die klassische Methode der direkten territorialen Besetzung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts unbezahlbar teuer geworden – sowohl an Menschenleben als auch an finanziellen Mitteln. Dies lag maßgeblich an der weiten Verbreitung asymmetrischer Militärtechnologien – wie etwa der Verfügbarkeit günstiger, aber hocheffektiver Panzerabwehrwaffen, Landminen oder tragbarer Flugabwehrsysteme. Diese erlaubten es technologisch unterlegenen Gruppen, einer hochgerüsteten Armee empfindliche Verluste zuzufügen und Besatzungskosten ins Unermessliche zu treiben.
Gleichzeitig sorgte der völkerrechtliche Rahmen nach dem Zweiten Weltkrieg – verankert in der UN-Charta und der dort festgeschriebenen souveränen Gleichheit und Selbstbestimmung der Völker – dafür, dass ein formeller und offener Imperialismus auch rechtlich und moralisch nicht mehr zu rechtfertigen war. Für eine Supermacht, die in dieser neuen Ära ihre Vorherrschaft sichern wollte, war eine direkte Besatzung keine Option mehr; sie hätte dem Hegemonen augenblicklich jegliche globale Legitimität entzogen.
Doch schon bevor diese Führungsrolle an die USA überging, beruhte die europäische Koloniallogik keineswegs nur auf Auslöschung und offener Gewalt. Sie stützte sich gleichermaßen auf eine ausgeklügelte Architektur der Kontrolle: militärische Vorposten, das gezielte „Heranziehen“ gefügiger kolonialer Eliten – die oft im Westen ausgebildet wurden, um deren Interessen zu internalisieren – und das Aufzwingen struktureller Finanz- und Marktmechanismen.
Durch gezielte Besteuerung, Zölle und strikte Gesetze, die vorschrieben, was eine Kolonie produzieren oder mit wem sie Handel treiben durfte, stellte das Imperium sicher, dass jede Autonomie im Keim erstickt und eine aktive Unterentwicklung erzwungen wurde.
Diese Dynamik der erzwungenen Unterentwicklung wurde von dem Historiker aus Guyana, Walter Rodney, und dem brasilianischen Soziologen Rui Mauro Marini in ihren Analysen über Afrika und Lateinamerika meisterhaft dokumentiert. Was sich in der Mitte des 20. Jahrhunderts änderte, war lediglich die Tatsache, dass die schiere, schamlose Sichtbarkeit dieser Praktiken politisch nicht mehr aufrechterhalten werden konnte.
Die moderne Form des Kapitalismus ist auch heute noch zwingend darauf angewiesen, Zugriff auf Gebiete zu haben, aus denen sich Ressourcen und Profite ziehen lassen. Da das heutige US-geführte Imperium aber nicht mehr auf die sichtbaren, schwerfälligen Verwaltungsapparate des 19. Jahrhunderts zurückgreifen kann – also keine offiziellen Kolonialbeamten mehr schickt–, musste es sich anpassen.
Interessanterweise waren es auch gerade die neuen völkerrechtlichen Regeln und der technologische Fortschritt, die es diesem Erben des Kolonialismus ermöglichte, Kontrolle und Einfluss auf globaler Ebene auszuüben. Dies geschah jedoch auf eine neue, subtilere Weise, durch eine sogenannte „oberflächliche“ oder „flache“ Hegemonie (shallow hegemony).
Dabei müssen wir uns jedoch immer vor Augen halten, was der italienische Philosoph Antonio Gramsci lehrte, der diesen Begriff prägte: Vorherrschaft (Hegemonie) funktioniert nie durch Gewalt allein. Sie ist immer eine Mischung aus Zustimmung (durch Überzeugung und Kultur) und Zwang (durch Druck und Gewalt).
Die hegemoniale Methode und die Grenzen des „indirekten Einflusses“
Als die Funktionseliten der USA die Rolle des Imperiums übernahmen – ein Erbe, das sie in den Jahrzehnten nach dem Ersten Weltkrieg antraten und nach 1945 endgültig vom britischen Weltreich übernahmen –, bestand eine ihrer ersten Amtshandlungen darin, die weltweiten britischen Militärstützpunkte zu übernehmen. Doch sie betrieben diese Stützpunkte nicht mehr als klassische koloniale Außenposten.
Die US-Eliten verfeinerten und spezialisierten die bestehenden Herrschaftsformen, um sie an die Bedingungen der modernen Welt anzupassen. Um den Widerspruch zu lösen, dass man zwar globale Reichweite benötigte, aber keine formellen – und damit moralisch wie rechtlich angreifbaren – Kolonien mehr führen konnte, perfektionierten die USA eine hegemoniale Art der globalen Steuerung.
Anstatt ganzer Länder besetzten sie nur einzelne Punkte auf der Landkarte. Man könnte von einem „pointillistischen Imperium“ sprechen – ein Weltreich, das aus einem Netz von Hunderten Militärstützpunkten besteht, die wie kleine Punkte über den Globus verteilt sind.
Statt kolonialer Gouverneure nutzte man moderne Werkzeuge, um andere Staaten auf Linie zu halten: So zum Beispiel dienten Bündnisstrukturen (wie die NATO) dazu, andere Länder strategisch unterzuordnen und die dortigen Führungsschichten („Eliten“) eng an die Interessen Washingtons zu binden.
Auf der anderen Seite stellten Finanzarchitekturen (wie der IWF und die Dominanz des US-Dollars) sicher, dass Reichtum und Kapital weiterhin aus anderen Ländern abgesaugt werden können.
Schließlich fungierten Geheimdienstapparate als Mechanismen einer Art „Schattenregierung“, um Prozesse im Hintergrund zu beeinflussen.
Genau diese Dynamik gab der US-Stratege Zbigniew Brzezinski in seinem berühmten Buch „Die einzige Weltmacht“ („The Grand Chessboard“) offen zu. Er beschrieb die US-Vorherrschaft als „oberflächlich“ oder „flach“, weil sie sich nicht auf direkte Befehle, sondern auf „indirekten Einfluss“ stützte. Doch Brzezinski erkannte auch den entscheidenden Webfehler in diesem System, denn er stellte fest, dass bestimmte Staaten in Eurasien einfach „zu groß, zu bevölkerungsreich (…) kulturell zu vielfältig und aus zu vielen historisch ehrgeizigen und politisch tatkräftigen Staaten zusammengesetzt sind, um sich einfach unterzuordnen.“ (s. Teil 1)
Genau wie im alten Kolonialismus nutzen die USA auch in ihrem modernen System Finanzmacht und Geheimdienste, um mit der Zeit eine ganz bestimmte Gruppe innerhalb eines anderen Landes heranzuziehen. Es handelt sich um eine einheimische funktionale Elite, deren persönliche und finanzielle Interessen eng mit denen des westlichen Kapitals verknüpft sind.
Man kann sich das als einen schleichenden Prozess vorstellen: Private, westliche Kapitalinteressen dringen durch diese Eliten in das Machtmonopol eines Staates ein. Anstatt den Staat von außen anzugreifen, wird er von innen heraus ausgehöhlt. Das ist der Kernmechanismus dessen, was wir als Vereinnahmung der Eliten bezeichnen können. Die Führungsschicht eines Landes dient dann nicht mehr dem Gemeinwohl des eigenen Landes, sondern fungiert als verlängerter Arm des transatlantischen Systems.
Die transatlantische Führungsschicht unter US-Leitung – und ganz speziell ihr Finanzsektor, der das Rückgrat für dieses System bildet – steht über den einzelnen Nationalstaaten.
Der Politikwissenschaftler Kees van der Pijl nennt dies das „Finanzkapital“ oder auch „souveränes Kapital“.
Teilweise betrachten diese Führungsschichten ganze Länder und somit ihre Bevölkerungen nur noch als anonyme, austauschbare „Produktionsfaktoren“ – also als bloße Zahlen in einer Bilanz. Doch dieses System ist nicht „staatenlos“ im Sinne von ortlos. Historisch ist es in einem ganz bestimmten transatlantischen Raum (zwischen Nordamerika und Westeuropa) gewachsen. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – es hat sich strukturell von allen politischen und bürgerlichen Pflichten befreit, die ein solcher Raum normalerweise mit sich bringen würde. Es nutzt die Infrastruktur und den Schutz der Staaten, fühlt sich aber dem Gemeinwohl der dort lebenden Menschen in keiner Weise mehr verpflichtet.
Die Logik der Zersplitterung: Wenn das Ziel nicht zum Werkzeug passt
Die Strategie der Zersplitterung setzt genau dort an, wo die Hegemonie des Westens an ihre Grenzen stößt. Wenn die „oberflächliche Hegemonie“, von der Brzezinski sprach, auf einen Staat trifft, der schlichtweg „zu groß ist, um sich zu fügen“, sieht das Imperium seine Ordnung bedroht. Es entsteht eine Krise für das System, wenn diese großen Staaten beginnen, sich eigenständig zu entwickeln. Da das Imperium heute nicht mehr zur offenen kolonialen Besatzung zurückkehren kann und sein „indirekter Einfluss“ bei einem selbstbewussten Staat irgendwann ins Leere läuft, bleibt nur noch ein einziger Ausweg: Man muss die Größe des Ziels verändern. Damit ein Staat wieder mit den Werkzeugen des indirekten Einflusses steuerbar wird, muss er verkleinert werden.
Tatsächlich wurden nach dem Kalten Krieg nicht nur viele neue Kleinstaaten geschaffen. Nach dem 11. September 2001 wurde das Konzept des „fragilen Staates“ immer mehr als Rechtfertigung eingesetzt. Das Vorgehen ist dabei fast immer gleich: Erst sorgt man für die Zersplitterung oder Destabilisierung eines Landes, um dann die eigene Intervention damit zu rechtfertigen, dass man dieses Land zum „gescheiterten Staat“ (Failed State) erklärt.
Der Drang zur Zersplitterung ist im Kern nichts anderes als die alte koloniale Logik, die unter Bedingungen operieren muss, die den klassischen Kolonialismus heute strikt verbieten. Diese Strategie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die alten rechtlichen und ideologischen Tricks nicht mehr funktionieren und mehr noch: wenn es nicht gelungen ist, ein Land dauerhaft in Unterentwicklung und Abhängigkeit zu halten.
Wenn es großen, eigenständigen Staaten nämlich gelingt, sich technologisch, militärisch und wirtschaftlich erfolgreich zu entwickeln, begehen sie aus Sicht des Westens zwei unverzeihliche Verbrechen:
Erstens blockieren sie der westlichen Finanzelite den physischen Zugriff auf ihre Rohstoffe und Märkte. Und zweitens wirken sie wie neue Gravitationszentren, um die sich eine rivalisierende Weltordnung bilden kann.
Diese Entwicklungen läuten unverkennbar die Abenddämmerung der USA als alleinige Weltmacht ein.
Doch wir müssen hier eine wichtige Unterscheidung treffen: Die Verantwortlichen an der Spitze dieses bröckelnden Systems sehen sich zwar gezwungen, den Verlust ihrer weltweiten Zustimmung zu akzeptieren, lassen die Maske der „freiwilligen Partnerschaft“ fallen und kehren zu offener, nackter Gewalt zurück. Aber sie weigern sich strikt, den Verlust ihres Imperiums und der damit verbundenen Privilegien hinzunehmen. Auch wenn man argumentieren könnte, dass das US-Imperium bereits am Ende ist oder sich zumindest dahin bewegt, wird die herrschende Klasse der USA ihre globale Rolle nicht kampflos aufgeben.
Das führt uns zur sozialen und wirtschaftlichen Dimension dieser Bedrohung.
Nach den Begriffen von Kees van der Pijl begeht ein „Herausforderer-Staat“ (wie etwa China oder Russland) ein weiteres, unverzeihliches Verbrechen: Seine Führungsschicht behandelt die eigene Bevölkerung als ein wertvolles nationales Gut. Indem dieser Staat seine Bürger aus der Anonymität herausholt und seine besonderen sozialen Identitäten anerkennt, bedroht er direkt die Bedürfnisse des transatlantischen Kapitals. Denn dieses Kapital benötigt strukturell ein Heer von anonymen, unbegrenzt austauschbaren und leicht ausbeutbaren Arbeitskräften.
„Die eigentliche Herausforderung bestand im sozialen Schutz, der den Bevölkerungen gewährt wurde. Diese vor den Bewegungen des Weltmarktkapitals abzuschirmen, ermöglichte es, dass sich eigenständige Formen des Alltagslebens entwickelten – einschließlich eines demokratischen Potenzials, das für das transnationale Kapital schlicht unannehmbar ist.“
Das herrschende Kapital kann eine solche Entwicklung im großen Stil nicht tolerieren.
Deshalb ist ein solcher Staat nicht nur ein geopolitischer Rivale; er entzieht eine riesige Menschenmenge sowie sämtliche Rohstoffe der rein profitgetriebenen Logik des Kapitalismus. Schlimmer noch: Er dient als gefährliches, funktionierendes Vorbild für den Rest der Welt, dem andere Länder folgen könnten.
Die Angriffsziele: Wo die Zersplitterung ansetzt
Die Ziele dieser Zersplitterungsstrategie sind vielfältig. Am offensichtlichsten ist der Angriff auf die territoriale Einheit von „Herausforderer-Staaten“. Das Ziel ist es, große, in sich geschlossene Nationen in schwache, abhängige und untereinander zerstrittene Bruchstücke zu zertrümmern.
Ebenso entscheidend ist jedoch der Angriff auf die Rohstoff- und Energiesouveränität. Indem das Imperium Versorgungsnetze, Handelsrouten und Logistikketten gezielt unterbricht oder spaltet, stellt es sicher, dass keine alternative physische Infrastruktur entstehen kann.
Damit sind Projekte gemeint, die außerhalb der westlichen Kontrolle operieren – wie etwa neue Pipeline-Netzwerke (z.B. Power of Siberia), eigenständige globale Handelsrouten (wie die „Neue Seidenstraße“) oder unabhängige Satelliten- und Bezahlsysteme. Wenn diese Lebensadern zertrennt werden, bleibt ein Staat gezwungen, die Infrastruktur des Westens zu nutzen und sich damit dessen Regeln zu unterwerfen.
Dabei ist es für das Imperium zweitrangig, ob dieses Ziel durch das geografische Auseinanderbrechen eines Landes oder durch das gewaltsame Abschneiden seiner lebenswichtigen Lieferketten erreicht wird.
Ein drittes Ziel der Strategie betrifft sowohl die Geografie als auch die Energie: die finanzielle Souveränität. Damit ist die Fähigkeit eines Staates gemeint, international Handel zu treiben, eigenständig Kredite aufzunehmen und Investitionen zu tätigen, ohne dabei auf Abwicklungsstellen (Clearinghäuser) angewiesen zu sein.
Da diese fast ausnahmslos über den US-Dollar laufen, fungieren sie als eine Art Nadelöhr des Weltfinanzsystems: Wer die Hoheit über diese Stellen hat, kann jedem beliebigen Staat den finanziellen Atem abschnüren. Indem das Imperium diese finanzielle Fähigkeit zerstört – durch Sanktionen, das Einfrieren von Staatsvermögen oder Handelsbeschränkungen –, stellt es sicher, dass selbst ein rohstoffreiches Land strukturell unfähig bleibt, seine eigene Entwicklung oder den Wiederaufbau (etwa nach einem Krieg) selbst zu finanzieren.
Diese künstlich herbeigeführte finanzielle Lähmung ist die Voraussetzung dafür, dass die transatlantische Finanzelite später einspringen und Bedingungen diktieren kann, die einer Kapitulation gleichkommen. Wenn ein Staat erst einmal finanziell ausgeblutet ist, kann er den Forderungen des Westens kaum noch etwas entgegensetzen. Doch es gibt einen Haken: Je öfter diese Werkzeuge der finanziellen Zersplitterung eingesetzt werden, desto intensiver arbeiten die betroffenen Staaten an alternativen Finanzsystemen, um sich aus der Abhängigkeit vom Dollar zu befreien.
Ein viertes Ziel der Strategie wird eher durch bürokratische Machtpolitik als durch offene Krisen oder Gewalt erreicht: der Angriff auf die Solidarität zwischen den Staaten des Globalen Südens. Das Imperium versucht aktiv, die kollektive Verhandlungsmacht dieser Länder zu brechen. Ohne diesen Zusammenhalt sind die einzelnen Staaten gezwungen, dem Druck des Westens allein gegenüberzutreten, was sie wehrlos macht.
Dies geschieht durch eine gezielte Vereinzelung von Handels- und Zollverträgen. Man spielt Länder gegeneinander aus – etwa Vietnam gegen Malaysia oder Indonesien gegen Indien – und drängt sie dazu, die Zusammenarbeit mit China zu reduzieren oder ganz einzustellen.
Hier wird die Zersplitterung nicht auf das Land selbst, sondern auf den politischen Zusammenhalt untereinander angewendet. Kurz gesagt: Jede Form von Zusammenarbeit zwischen Staaten, die außerhalb der Kontrolle des bröckelnden Imperiums stattfindet, wird als Bedrohung betrachtet, die zerschlagen werden muss.
Paradoxerweise ist der Handel zwischen den Ländern des Südens (Süd-Süd-Handel) trotz dieser Angriffe in den letzten drei Jahrzehnten um das Zehnfache gewachsen. Er macht heute über ein Drittel des gesamten Welthandels aus. Die Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) stellte 2025 fest, dass Initiativen wie BRICS, ASEAN oder Mercosur immer wichtiger werden.
Interessanterweise wird dieser harte Kurs nicht einmal von allen Kräften innerhalb der westlichen Elite gleichermaßen unterstützt. Das zeigen beispielsweise aktuelle Urteile des Obersten Gerichtshofs der USA zu Zöllen oder der Protest der belgischen Regierung gegen die Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte. Selbst innerhalb des Westens beginnt die Einigkeit über diese Werkzeuge zu bröckeln.
Zuletzt wird die Strategie der Zersplitterung auch direkt auf die Führungsschichten der Zielstaaten angewendet. Das Imperium versucht gezielt, den politischen Zusammenhalt innerhalb eines Landes zu brechen, indem es einen bestimmten Teil der Elite für sich gewinnt – vor allem diese aus dem Finanzsektor und der Verwaltung. Indem das Imperium die persönlichen und finanziellen Interessen dieser Gruppe eng an den transatlantischen Raum bindet, wird der Staat von innen heraus ausgehöhlt. Er wird dann von einer Fraktion verwaltet, deren wahre Loyalität nicht der Entwicklung des eigenen Landes gilt, sondern dem globalen US-geführten Finanzsystem. Doch hier zeigt sich ein Paradoxon: Wenn diese Strategie eskaliert und von wirtschaftlichem Druck zu offener militärischer Gewalt übergeht, schlägt der Plan oft ins Gegenteil um. Inmitten von Chaos und Krieg verlieren die gefügigen Finanzeliten meist an Macht. Stattdessen gewinnen oft Widerstandsgruppen und andere soziale Schichten an Einfluss, die sich dem Zugriff des Imperiums weit entschlossener widersetzen.
Die Mechanik des Staatszerfalls: Von der Strategie zur Umsetzung
Wie wir gesehen haben, ist der Einsatz der Zersplitterung als bevorzugtes Werkzeug der transatlantischen Eliten kein Zufall. Er ist das Ergebnis historischer Entwicklungen und ein direktes Erbe aus der Kolonialzeit. Diese Strategie greift zwar auf vielen Ebenen gleichzeitig an – sie stört Lieferketten, blockiert Finanznetzwerke und untergräbt diplomatische Bündnisse –, doch das Hauptziel bleibt immer der große, eigenständige Staat (wie etwa der Iran, China oder Russland).
Um nun genau zu verstehen, wie dieser „imperiale Reflex“ in der Praxis funktioniert und wie er vor Ort umgesetzt wird, müssen wir uns die Mechanik des Staatszerfalls genauer ansehen. Wir müssen untersuchen, wie ein stabiles Gebilde Stück für Stück instabil gemacht wird, bis es in sich zusammenbricht.
Um diesen Prozess besser zu verstehen, werfen wir einen Blick auf das soziologische Modell des Soziologen Jieli Li aus seinem Artikel „State Fragmentation“ (2002). Li liefert uns eine präzise Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Staaten auseinanderbrechen.
Alles beginnt damit, dass von außen massiver Druck aufgebaut wird. Man schürt Feindseligkeiten bei den Nachbarstaaten und stört gezielt die Finanz-, Energie- und Versorgungsleitungen des Ziellandes. Dies ist geopolitischer Stress.
Dieser äußere Druck führt irgendwann zwangsläufig zu einer schweren Haushaltskrise. Dem Staat geht schlicht das Geld aus.
Wenn das Geld fehlt, verliert der Zentralstaat die Fähigkeit, seine Macht aufrechtzuerhalten. Er kann Polizei, Militär und Verwaltung nicht mehr ausreichend bezahlen oder ausrüsten. Sein „Gewaltmonopol“ bröckelt allmählich. Schließlich entsteht ein Machtvakuum, in dem sich nun lokale Gruppen, oft ethnisch oder kulturell motiviert, an den Rändern des Landes mobilisieren können. Das Land beginnt, sich aufzulösen.
Eine interessante Erkenntnis von Li ist, dass bestehende ethnische oder kulturelle Konflikte für sich genommen nicht zum Zerfall eines Staates führen. Sie sind zwar vorhanden, aber sie brechen erst dann gewaltsam aus, wenn die Macht des Zentralstaates so weit geschwächt wurde, dass er die Ordnung nicht mehr garantieren kann. Erst die Schwäche des Staates erlaubt es diesen schlummernden Spannungen, das Territorium förmlich zu zerreißen.
Innerhalb dessen, was ich die „Große Strategie der Zersplitterung“ nenne, wird dieser Prozess des Staatszerfalls nicht dem Zufall überlassen; er wird von außen gezielt herbeigeführt. In jedem Teil der Welt, den das US-geführte System ins Visier nimmt, wird dieser Druck künstlich erzeugt.
Die Werkzeuge dafür sind u.a. die Nutzung maximalistischer Sanktionen. Diese beinhalten Wirtschaftsblockaden, die so umfassend sind, dass sie die gesamte Gesellschaft eines Landes lähmen sollen. Es geht darum, die wirtschaftliche Basis des Staates so weit zu zerstören, dass er seine Bürger nicht mehr versorgen und seine Ordnung nicht mehr aufrechterhalten kann.
Weiterhin gehört auch die Finanzierung von Stellvertretern (sog. Proxys) dazu. Diese Unterstützung von bewaffneten Gruppen oder Oppositionsbewegungen im Inneren dient dazu, den Staat von innen heraus zu destabilisieren und es von außen wie einen Bürgerkrieg erscheinen zu lassen.
Schließlich gehören auch gezielte Militärschläge dazu. Oftmals geht es dabei um Angriffe auf wichtige Infrastrukturen, die den Staat schwächen, oder gar die Eliminierung von führenden Persönlichkeiten. Dabei wird das Land allerdings nicht sofort und nicht vollständig besetzt.
Das Entscheidende ist jedoch: Das Imperium hält diesen Druck aktiv aufrecht, selbst wenn der angegriffene Staat versucht, eine friedliche Lösung oder einen Ausweg aus der Eskalation auszuhandeln. Friedensangebote werden sabotiert, z.B. indem die Bedingungen einfach so hoch geschraubt werden, dass sie der „Gegner“ nicht annehmen kann, weil das Ziel nicht die Lösung eines Konflikts ist, sondern die endgültige Zersplitterung des angegriffenen Staates.
Betrachten wir dazu die jüngsten diplomatischen Manöver rund um den Iran: Als der omanische Außenminister am 27. Februar einen möglichen diplomatischen Durchbruch verkündete, reagierten die Gesandten der US-Regierung sofort damit, dies als reines „Hinhaltemanöver“ abzutun. Schon am nächsten Tag war die Chance auf eine friedliche Lösung gewaltsam in eine militärische Eskalation umgewandelt worden.
Dies verdeutlicht einen entscheidenden Mechanismus der Zersplitterung. Die imperialen Akteure – jene Diplomaten, die eigentlich keine Diplomaten im klassischen Sinne sind, sondern eher wie Abwickler von Finanzgeschäften agieren – kontrollieren rücksichtslos die Notausgänge. Ein klassischer Diplomat würde den Kompromiss zwischen Staaten suchen. Ein „Abwickler“ hingegen prüft nur, ob die Bedingungen der Unterwerfung erfüllt sind. Es geht also nicht um Diplomatie, sondern um das Management einer Insolvenz oder einer Kapitulation. Indem sie diplomatische Lösungen systematisch blockieren oder sabotieren, stellt das Imperium sicher, dass der Zielstaat den enormen äußeren Druck nicht abbauen kann. Man kann es so zusammenfassen: Sie legen erst das Feuer und verrammeln dann die Notausgänge.
Ein Pfeiler dieses künstlich erzeugten Drucks ist die Zweckentfremdung des US-Dollars als Waffe. Da die USA über ihre Zentralbank (Federal Reserve) die weltweite Versorgung mit Dollars kontrollieren, haben sie einen direkten Hebel in der Hand, um andere Volkswirtschaften unter Druck zu setzen. Einen großen, eigenständigen Staat aus dem Dollar-System zu drängen – durch Sanktionen gegen Drittstaaten und die gezielte Abwertung der Landeswährung –, ist die praktische Umsetzung dessen, was Jieli Li als das Herbeiführen einer Fiskalkrise beschreibt. Indem die USA absichtlich Hyperinflation auslösen und der Zentralregierung die Einnahmen entziehen, zielen sie darauf ab, die Durchsetzungskraft des Staates zu schwächen – oder sie hegen zumindest die Hoffnung, dass dies geschieht.
Genau dies war die Erwartung, mit der man die iranische Regierung schwächen wollte. So behauptete der US-Finanzminister Scott Bessent, Washington habe eine Dollar-Knappheit mit genau diesem Ziel herbeigeführt, um Massenproteste auf der Straße zu provozieren. Denn sobald die Zentralmacht geschwächt ist, kann das Imperium beginnen, lokale ethnische oder religiöse Gruppen zu finanzieren und zu bewaffnen, damit diese sich erheben und den Staat von innen heraus zerbrechen. Tatsächlich wurde bereits bestätigt, dass die Trump-Regierung Waffen an Protestierende im Iran geschickt hatte. Schließlich darf man in diesem Szenario das gezielte Umwerben jener Finanzeliten nicht vergessen, die die Aktionen des Imperiums im Inneren unterstützen könnten.
Die Grenzen der Zersplitterung: Wenn das Ziel standhält
So gewaltig die Zerstörungskraft dieser imperialen Abrissbirne auch sein mag – sie stößt an strukturelle Grenzen. Wie wir anhand des soziologischen Modells von Jieli Li gesehen haben, folgt die Zersplitterung einer ganz bestimmten logischen Kette:
Die Wirksamkeit der Strategie hängt also davon ab, ob diese Kette an irgendeiner Stelle unterbrochen werden kann.
Fälle wie Kuba oder der Iran zeigen jedoch, dass eine starke soziale und politische Organisation selbst gewaltigen geopolitischen Stress absorbieren kann, ohne dass der Staat dabei seine Durchsetzungsfähigkeit verliert. Die entscheidenden Faktoren, die über das Überleben eines Staates entscheiden, sind dabei klar erkennbar.
An erster Stelle stehen Legitimität und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Ein Staat, dessen Bevölkerung hinter einem echten nationalen oder revolutionären Projekt steht – gestärkt durch ein kollektives Gedächtnis und eine gemeinsame Geschichte –, ist von Natur aus viel schwerer auszuhöhlen als ein fragiler „Rentenstaat“ (ein Staat, der sein Geld z.B. nur aus dem Verkauf von Öl oder Gas bezieht, ohne eine echte industrielle Basis oder eine loyale Bürgerschaft zu haben) oder ein postkoloniales Flickwerk (wie etwa Libyen oder der Irak). Anders ausgedrückt bedeutet das, dass die Menschen eine gemeinsame Erzählung haben, die wie ein Klebstoff wirkt, der die Gesellschaft auch in Zeiten der Not (Inflation, Hunger) zusammenhält.
Darüber hinaus ist die institutionelle Tiefe ein entscheidendes Bollwerk. Damit ist weit mehr gemeint als nur die politische Fassade eines Staates: Es ist das Fundament aus Verwaltung, Versorgungsketten und Sicherheitsorganen, das auch dann noch funktioniert, wenn der Kontakt zur Außenwelt gekappt wird. Kuba hat so über sechzig Jahre unter einer faktischen Belagerung überlebt, während der Iran zwei Jahrzehnte darauf verwendete, sich auf genau diese Konfrontation vorzubereiten.
Diese Staaten haben nicht zufällig überlebt; sie sind gezielt darauf konstruiert, dem maximalen Druck standzuhalten. Sie haben ihre gesamte Staatsform wie eine Festung gegen den transatlantischen Zugriff entworfen, inklusive der nötigen Reserven und Notfallpläne für den Ernstfall.
Eine ebenso entscheidende Rolle spielen externe Unterstützungsnetzwerke, die oft diskret im Hintergrund agieren. Diese wirtschaftlichen und diplomatischen Rettungsanker (meist aus China und Russland) wirken dem vom Imperium künstlich herbeigeführten Mechanismus der Finanzkrise aktiv entgegen. Man kann sie als diplomatische Lebensadern bezeichnen: Wenn der US-Hegemon versucht, ein Land finanziell auszutrocknen, sorgen diese Partner für die nötige „Flüssigkeit“ – sei es durch die Abnahme von Energie, die Bereitstellung alternativer Bezahlsysteme oder technologische Hilfe. So wird der beabsichtigte Kollaps von außen zumindest abgefedert.
Doch die vielleicht tiefgreifendste strukturelle Grenze für das Modell von Jieli Li liegt in seiner Grundannahme: Das Modell geht davon aus, dass der Machtapparat eines Staates finanziell und geografisch zentral gesteuert wird. Der Iran hebelt diese Annahme jedoch aus. Die iranischen Revolutionsgarden (IRGC) kontrollieren schätzungsweise 30 bis 40 Prozent der heimischen Wirtschaft über ihre eigenen Bau-, Energie- und Logistikkonzerne. Dies schafft eine parallele Einnahmebasis, die gezielt darauf ausgelegt ist, genau jene Finanzkrisen zu überstehen, die das transatlantische Kapital künstlich herbeizuführen versucht. Wenn die Zentralregierung finanziell unter Druck gerät, bleibt der Machtapparat durch seine eigenen Wirtschaftskreisläufe handlungsfähig.
Darüber hinaus nutzt der Iran eine sogenannte „Mosaik-Verteidigungsstrategie“. Seine zivile und militärische Infrastruktur, einschließlich unterirdischer Netzwerke, wurde dezentralisiert. Sie ist explizit darauf getrimmt, einer Strategie standzuhalten, die darauf setzt, einen Staat durch einen Schlag gegen seine politische und militärische Führung zu „enthaupten“. In Verbindung mit einem abgehärteten soziopolitischen Zusammenhalt stellt der Iran damit eine Anomalie dar: Ein Fall, in dem die Mechanik des Staatszerfalls nach Jieli Li mit den verfügbaren Instrumenten des Imperiums nicht einfach ausgelöst werden kann.
Zuletzt müssen wir einen entscheidenden Streitpunkt innerhalb der Phase des geopolitischen Drucks untersuchen: die Instrumentalisierung von Energie als Waffe.
Da Öl – und zunehmend Flüssiggas (LNG) – die universelle Grundvoraussetzung ist, ohne die eine Industriegesellschaft schlicht aufhört zu funktionieren, ist Energie der erste Dominostein in einer wichtigen Kette: Fällt er, bricht alles dahinter zusammen – von den Fabriken über den Transport bis hin zur Landwirtschaft. Wer die Energie kontrolliert, kontrolliert somit zwangsläufig alles, was von ihr abhängt.
Doch es gibt eine räumlich-strukturelle Ebene, die der Strategie der Zersplitterung eine neue Grenze setzt. Es reicht heute nicht mehr aus, lediglich die Produktion zu kontrollieren – wie in der klassischen Ära des saudi-arabischen Petrodollars, als ein Bündnis mit den Ölförderländern allein zur Weltmarktdominanz genügte.
Ein Imperium muss heute auch die Ströme beherrschen oder sie dem Gegner verweigern. Das bedeutet die Kontrolle über Pipelines, LNG-Terminals und die maritimen Nadelöhre (sog. Chokepoints). Diese Engstellen auf dem Meer, wie der Suezkanal oder die Straße von Hormus, sind strategische Hebel. Durch diese kann der Handel eines ganzen Kontinents blockiert werden, sei es, weil diese Stellen tatsächlich kontrolliert oder nur unbrauchbar gemacht werden.
Zersplitterung im 21. Jahrhundert bedeutet also auch, die physische Verbindung zwischen Quelle und Verbraucher zu kappen. Ein Land kann so viel Öl haben, wie es will – wenn die Pipelines gesprengt oder die Schifffahrtswege blockiert sind, ist dieser Reichtum schwer zu verwerten. Das ist die Zersplitterung der globalen Lebensadern.
Theoretisch verfolgt die Zersplitterung von Staaten, die an diesen entscheidenden Energieströmen liegen – wie etwa der Irak, Libyen, Syrien oder der Iran –, zwei Ziele gleichzeitig:
Erstens wird den multipolaren Rivalen (wie China oder Russland) eine gefestigte Energiebasis vorenthalten. Zweitens wird sichergestellt, dass die verbleibenden Energieströme ausschließlich durch Kanäle geleitet werden, die von den USA kontrolliert oder überwacht werden.
In diesem Sinne sind das Zerbrechen eines Territoriums und die globale Energiekontrolle eigentlich derselbe Schachzug, nur aus zwei verschiedenen Blickwinkeln betrachtet.
Die Zersplitterung trifft genau jenen Staat, der ansonsten ein wichtiges Fundament für eine unabhängige Energie-Infrastruktur einer rivalisierenden Weltordnung bilden würde. Ohne diesen „Anker“ würde das Projekt einer unabhängigen (nicht-US-geführten) Energieversorgung stark geschwächt werden.
Doch diese Strategie stößt auf ein Paradoxon: Was passiert, wenn der ins Visier genommene Staat selbst die physische Kontrolle über diese zentralen Energieknotenpunkte besitzt und zudem über die asymmetrische Fähigkeit verfügt, genau jene Ströme zu unterbrechen, von denen die Weltwirtschaft abhängt?
Man sieht also: Auch wenn die „Große Strategie der Zersplitterung“ heute die bevorzugte Waffe des Imperiums ist, so ist sie doch keineswegs allmächtig. Ihr Erfolg oder Misserfolg hängt letztlich davon ab, ob der Zielstaat über die notwendige soziopolitische Organisation verfügt, um dem Prozess der inneren Aushöhlung zu widerstehen.
Ende Teil 2
Teil 1 finden sie hier.
Dieser Essay erschien ursprünglich in englischer Sprache auf dem Substack der Autorin . Die vorliegende Fassung ist eine von der Autorin selbst übersetzte und leicht überarbeitete Version.
Titelbild: KI generiert mit DALL-E 3 von OpenAI
In einer aktuellen Kampagne praktiziert die EU die Flucht nach vorne: Inakzeptable Sanktionen gegen Publizisten, ein fragwürdiger „Digital Services Act“ und so weiter halten die EU nicht davon ab, sich auf aktuellen Plakaten als Kämpferin ausgerechnet für die Meinungsfreiheit zu feiern. Es ist ein Versuch der dreisten Überrumpelung und eine Machtdemonstration. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Ein Motto der PR-Manager der EU scheint zu lauten: „Dreistigkeit siegt“. So zumindest wirkt eine aktuelle EU-Kampagne, bei der Plakate etwa mit Motiven zur freien Presse oder allgemein zur Meinungsfreiheit auch in deutschen Städten präsentiert werden.
Das ist ausgerechnet in Zeiten, in denen EU-Institutionen für potenziell zensierend wirkende Instrumente wie dem Digital Services Act und für inakzeptable Sanktionen gegen unbequeme Publizisten scharf kritisiert werden, gewagt – um es vorsichtig auszudrücken.
Das Titelfoto zeigt eines der Plakate, auf denen sich die EU für ihren angeblichen Kampf für eine „freie Presse“ rühmt. Und im Vordergrund sieht man den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru, der aktuell durch EU-Sanktionen schwer drangsaliert wird, weil er eine aus Sicht der EU-Gralshüter „falsche“ Meinung vertreten hat. Diese Kombination macht den verlogenen Zynismus der EU-Kampagne deutlich und bescheinigt ihr zusätzlich den Charakter einer verzweifelten Vorwärtsverteidigung.
„Das kann man sich nicht ausdenken“
Der Journalist Norbert Häring hat die absurde Wirkung der EU-Plakate bereits vor einigen Tagen auf den Punkt gebracht:
„Ganz so als gäbe es keinen Digital Services Act, der befiehlt, ‚schädliche‘ Inhalte zu unterdrücken, keine Faktenchecker, die bestimmen dürfen, was wahr ist, keine Meldestellen und Hinweisgeber, keine Hausdurchsuchungen und mittelalterliche Sanktionen für missliebige Publizisten, inszeniert sich die EU mit einer Plakatkampagne als Verteidigerin der Meinungsfreiheit.“
Dogru selbst hat auf seinem X-Account das Titelfoto dieses Artikels veröffentlicht, zusammen mit der folgenden Botschaft:
„Das kann man sich nicht ausdenken. Es ist der Internationale Tag der Pressefreiheit, und vor meiner Haustür stehen diese Plakate: ‚Freie Presse. Schützt, was uns wichtig ist.’ Genau derselbe @eucouncil hat mich buchstäblich genau dafür sanktioniert. Das wird definitiv mein Kampagnen-Poster.“
Neben dem Fall Dogru ist auf all die weiteren durch die EU sanktionierten Einzelpersonen hinzuweisen. Und noch einmal muss betont werden, wie scharf der Kontrast zwischen den nun plakatierten Phrasen und vielen realen Handlungen der EU ist.
Prominent ist auch der Fall des sanktionierten Publizisten Jacques Baud, auf diesen Vorgang sind wir etwa im Artikel Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“ eingegangen, ein bereits im Oktober 2025 erstelltes Rechtsgutachten kommt zu einem vernichtenden Ergebnis, was den rechtlichen Rahmen der EU-Sanktionen angeht.
Die NachDenkSeiten haben sich in zahlreichen Artikeln mit dem EU-Sanktionsregime, mit dem Digital Services Act und weiteren (direkt und indirekt) zensierend wirkenden Maßnahmen der EU befasst – bitte nutzen Sie unsere Suchfunktion.
All die schönen Phrasen zur Meinungsfreiheit …
Es gibt dieser Tage weitere Versuche, mit schönen, aber unzutreffenden Phrasen zur Meinungs- und Pressefreiheit zu punkten. So hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels vom 3. bis 10. Mai eine Woche der Meinungsfreiheit ausgerufen. Wie fragwürdig sich der Börsenverein in der antirussischen Propaganda positioniert, haben wir in den Artikeln „Russland ist der Feind“: Karl Schlögel erhält „Friedenspreis“ des deutschen Buchhandels oder Die Russen sind „Unrat“: Pamphlet erhält den „Friedenspreis“ des Buchhandels beschrieben.
Am 3. Mai war auch der Tag der Pressefreiheit – jener Tag, an dem die „Reporter ohne Grenzen“ regelmäßig ihre fragwürdige „Rangliste“ der Pressefreiheit veröffentlichen. Auf dieses jährliche Ritual mit dem Ranking, das potenziell selber zur Meinungsmache genutzt werden kann, sind wir im Artikel Der „Tag der Pressefreiheit“, die „Reporter Ohne Grenzen“ und die erschütternde Selbstsicht unserer Medien eingegangen (der Text ist von 2019, seitdem ist viel passiert).
Das Gegenteil von Meinungsfreiheit
Die Verantwortlichen der EU-Kampagne möchten mit ihren Plakaten nun mutmaßlich auch einen Effekt der geistigen Überrumpelung erreichen, indem einfach offensiv etwas behauptet wird, was ganz offensichtlich nicht mit der EU-Realität in Einklang zu bringen ist. Diese Offensichtlichkeit ist dabei nicht unbedingt hinderlich, sondern sie kann auch die Machtdemonstration verstärken, nach dem Motto: Seht her – wir lassen uns doch nicht von der Realität unsere Kampagnen diktieren!
Der von vielen EU-Publikationen genutzte Begriff der zu bekämpfenden Desinformation setzt übrigens eine Art „Wahrheitsministerium“ voraus, das festlegt, welche Meinungsäußerungen die „richtigen“ und darum die „erlaubten“ Meinungsäußerungen sind. Ein solcher „Kampf für Meinungsfreiheit“, der sich potenziell in Unterdrückung von „falschen“ Meinungen äußert, ist aber das Gegenteil von Meinungsfreiheit.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru
Verbotene Meinung, bestrafte Gesinnung: Zur Europäisierung des deutschen Zensurregimes
„Sippenhaft” für Familie des deutschen Journalisten Doğru: EU-Sanktions-Regime immer skandalöser
Die drohende „Herrschaft des Verdachts“: Der Digital Services Act der EU

Brüsseler Doppel-Standards gegenüber China nur noch übertroffen von Inkompetenz der Eurokraten.
Ein Kommentar von Rainer Rupp.
Kirill Dmitriew, Chef des Russischen Direktinvestitionsfonds, kommentierte die Entscheidung Brüssels, chinesische Unternehmen in das 20. Sanktionspaket gegen Russland einzubeziehen, mit beißendem Spott:
„Die EU hat China den Sanktionskrieg erklärt – den sie bereits verloren hat.“
Diese Feststellung wirkt vor dem Hintergrund der jüngsten EU-Industrial Acceleration Directive geradezu prophetisch. Mit diesem Gesetz vom März 2026 der demokratisch nicht gewählten Eurokraten der EU-Kommission, das für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend ist (selbst der Deutsche Bundestag kann nichts dagegen tun, weil Deutschland Entscheidungen über den Außenhandel an die EU ausgelagert hat), also mit dieser IA-Direktive, errichtet Brüssel strenge Restriktionen für ausländische Investitionen in vier strategischen Schlüsselbranchen: Batterien, Elektrofahrzeuge, Photovoltaik und kritische Rohstoffe. Zusätzlich werden „EU-Ursprungs“-Klauseln in der öffentlichen Auftragsvergabe und bei Wirtschaftsförderprogrammen eingeführt – ein Paradebeispiel für ganz unverhüllte, institutionelle Diskriminierung ausländischer, vor allem chinesischer Konzerne.
Mit der Einbeziehung namhafter chinesischer Unternehmen in das 20. Sanktionspaket gegen Russland und mit dem Aufbau einer protektionistischen Mauer, um die chinesische Präsenz in entscheidenden Technologie- und Industriezweigen in Europa zu marginalisieren, begehen die Intelligenzbolzen in Brüssel einen doppelten Fehler. Diese Kombination aus feindseligen Maßnahmen dürfte Peking kaum ignorieren und sie fordern asymmetrische Reaktionen geradezu heraus.
Während Europa weiterhin massiv von China abhängig ist – bei essenziellen Komponenten, kritischen Rohstoffen und Lieferketten –, kann sich Peking leisten, seine Einkäufe europäischer Waren schrittweise zu drosseln und mit gezielten Gegenmaßnahmen zu antworten. Indem man chinesische Unternehmen ins Visier nimmt, riskiert man einen mächtigen Bumerang-Effekt, der der bereits auf dem Zahnfleisch kriechenden europäischen Industrie weitere empfindliche Verluste bescheren wird. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die intellektuellen Überflieger in Brüssel müssen jedoch ein ganz anderes Bild von der globalen geo-politische Lage und Europas Rolle darin haben.
Wenn die Führung einer Wirtschaftsregion wie der EU sich entschließt, aus einer nachweislichen Position der Schwäche gegen die stärkste Industriemacht der Welt protektionistische Mauern aufzubauen und Sanktionen gegen deren Firmen zu verhängen, dann dürfte man doch davon ausgehen, dass diesem Entschluss eine sorgfältige Analyse vorausgegangen ist, die vor allem die Auswirkungen auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung, vor allem der Arbeitsmärkte im Inneren der EU im Fokus gehabt hätte.
Man muss jedoch keinen Nobelpreis in Ökonomie haben, um zu erkennen, dass diese anti-chinesischen Maßnahmen und Sanktionen der EU-Kommission nicht weniger fatale Folgen für die Menschen in Europa haben werden als die katastrophalen Energie-Sanktionen gegen Russland. Wieso sind dann die Brüsseler Eurokraten zu dem Schluss gekommen, dass jetzt genau der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um auch noch mit China in einen Wirtschaftskrieg einzutreten. Für wen machen die diktatorischen Eurokraten in Brüssel diese Politik, die unsere Wirtschaften und unsere Sozialsysteme in Europa zerstört?
Im Grunde wiederholt die EU mit China exakt denselben Fehler wie zuvor mit Russland: Sie macht sich vor, sie könnte einem viel größeren und resilienteren Wirtschaftsriesen mit Beschränkungen und Sanktionen beikommen, der zu effektiven asymmetrischen Antworten fähig ist. Einmal mehr stürmt die EU an die vorderste Front eines Krieges, den Washington entfesselt hat, um dann die direkten wirtschaftlichen und sozialen Kosten auf die eigene Bevölkerung abzuwälzen.
Kommen wir nun zu den eingangs erwähnten Brüsseler Doppelstandards in Bezug auf erlaubte und böse Industrie-Subventionen. Sie, liebe Leser, haben sicher bereits erraten, dass die chinesischen Subventionen böswillige Verzerrungen des fairen Wettbewerbs sind und Milliarden schwere EU-Subventionen der guten und erstrebenswerten „Strategischen Autonomie“ der EU dienen und somit in die Kategorie der von Brüssel „unerlaubten“ Subventionen fallen.
Es ist immer wieder ein Vergnügen zu sehen, mit welchen intellektuellen Pirouetten die EU-Kommission in Brüssel sich als internationale Vorreiterin des freien Marktes, als Hüterin der fairen Wettbewerbsregeln und als Meister der strategischen Autonomie präsentiert, und dabei ihre eigene Öffentlichkeit mächtig hinters Licht führt.
Als die EU im Jahr 2024 ihre Anti-Subventionsuntersuchung zu chinesischen Elektrofahrzeugen abschloss, hagelte es Zölle: bis zu 38,1 Prozent zusätzlich zum normalen Einfuhrzoll von 10 Prozent. Die chinesischen Firmen BYD, Geely, SAIC – alle mussten dran glauben. Die Begründung: Unfaire staatliche Unterstützung aus Peking, die den europäischen Autobauern das Leben schwer macht. Dabei zählte Tesla mit seiner Shanghai-Gigafactory jahrelang zu den größten Empfängern chinesischer Subventionen (allein über 325 Millionen Dollar im Jahr 2020).
Doch wenn man genauer hinschaut, dann erkennt man, dass auch die EU selbst Milliarden in strategische Industrien pumpt, zuvor in E-Autos und in den letzten Jahren vor allem zur Unterstützung taiwanesischer Unternehmen in der Chip-Branche. Dann sind das keine Subventionen mehr, sondern Investitionen in die „strategische Autonomie“ der EU. Nehmen wir als Beispiel das ESMC-Projekt in Dresden: Das Joint Venture des taiwanesischen TSMC-Konzerns (70 Prozent) mit Bosch, Infineon und NXP erhielt im August 2024 von der EU-Kommission grünes Licht für satte 5 Milliarden Euro deutscher Staatshilfe.
Das Gesamtvolumen der Hilfen für das Chip-Werk liegt bei über 10 Milliarden Euro – der größte Förderfall unter der EU-Chips-Direktive bisher. In diesem Fall musste sogar die Ukraine zurückstehen, die sonst bei der Geldverteilung in Brüssel und Berlin immer an erster Stelle steht, weshalb bei den verschwenderischen Ausgaben für Krankenvorsorge, Schulen und sonstigem „Sozialen Gedöns“ der Gürtel enger geschnallt werden muss.
Der Bau des Dresdener Chip-Werks liegt angeblich im Zeitplan: Erste Betonarbeiten sind abgeschlossen, Strukturbau läuft, Ausrüstung soll 2026 einziehen, Produktionsstart Ende 2027. Ein Meilenstein für die europäische Halbleiter-Souveränität, jubeln offizielle Stellen. Allerdings gibt es auch hier Probleme, befinden wir uns doch in Deutschland: Bürokratische Hürden und Lieferketten-Schwierigkeiten bei taiwanesischen Zulieferern.
Aber schauen wir zur Abwechslung nach Frankreich: Dort hat die Regierung 1,5 Milliarden Euro für ProLogium, eine taiwanesische Startup-Firma, in eine Solid-State-Batterie-Fabrik in Dünkirchen gesteckt. Wieder eine „strategische“ Investition in die Zukunft der E-Mobilität. Subventionen? Ja, aber für den richtigen Zweck, eine Investition in die Zukunft. Sie soll Europa unabhängiger von Zulieferern aus China machen, weshalb wir die den langfristig absolut zuverlässigen Zulieferer aus Taiwan ersetzen. Selbst in einer Comedy-Show kann man sich sowas nicht ausdenken.
Während die EU Peking vorwirft, mit subventionierten Produkten die Märkte zu fluten, gießt sie selbst Milliarden in ausländische Player, um ihre eigene Industrie zu „retten“. Der EU Chips Act hat bereits über 80 Milliarden Euro an Investitionen katalysiert, d.h. in öffentlich-private Mittel umgewandelt, die angeblich Resilienz und digitale Souveränität schaffen sollen. Bei taiwanesischen Halbleiter-Giganten oder Batterie-Pionieren aus Taipeh ist plötzlich alles erlaubt. Subventionen verzerren den Markt? Allerdings nur wenn Peking das macht. Wenn Brüssel oder Berlin dieselben Branchen subventionieren, dann ist das ein Ausdruck vorausschauender Sorgfalt.
Es ist immer ein Vergnügen, die Doppelmoral zu sehen, mit der die Eurokraten in Brüssel Moral und Fairness predigen, um dann aber doch nach ihrer eigenen geo-politischen Zweckmäßigkeit zu handeln.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Dialog zwischen China und der Europäischen Union
Bildquelle: Andy.LIU / Shutterstock.com

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Der Beitrag Amerikas neue Energiekriegsführung: Wie Washington BRICS mit Öl und Sanktionen spalten will erschien zuerst auf Contra24.