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Krieg oder Frieden? „Wir stehen am Scheideweg“

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Wie spielt man auf der Bühne ein Theaterstück zum Thema „Krieg“? Vor allem aber auch: Wie lässt sich so ein Theaterstück mit einem kritischen Blick umsetzen? Zwei Theaterschauspielerinnen haben einen Weg gefunden. Das Stück „Krieg oder Frieden“ richtet die Perspektive auf die aktuell von Politikern angestrebte Kriegstüchtigkeit und geht den Fragen nach: „Was ist Krieg?“ Und: „Wo fängt er an – im Außen oder im Innern?“. Im Interview mit den NachDenkSeiten sprechen Magdalena Scharler und Jenny Helene Wübbe über ein Theaterstück, das auf eine Weise entstanden ist, die erkennen lässt: Beide haben das Thema ernst genommen. Ein gut 15 Meter langer Tisch war gefüllt mit Büchern. „Wir haben gelesen und gelesen und gelesen“, sagt Wübbe. Eine Erkenntnis: Die Gesellschaft habe den Bezug zum Krieg komplett verloren, „wir wissen nicht mehr, was Krieg bedeutet.“ Scharler merkt an: „Entstanden ist die Idee aus unserer persönlichen Fassungslosigkeit darüber, dass diese unsägliche Kriegstreiberei der Politik und vieler Medien verhältnismäßig unwidersprochen bleibt.“ Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Marcus Klöckner: Frau Scharler, Frau Wübbe: „Krieg oder Frieden?“ – ist das hier die Frage?

Magdalene Scharler: Für mich ist es, glaube ich, weniger eine Frage als eine Entscheidung, vor der ich wie jeder von uns und vor der wir auch als Gesellschaft jeden Tag stehen.

Ganz ohne Kitsch, sondern ganz praktisch – setze ich mich in Bewegung, um etwas für den Frieden zu tun, in mir selbst, in meinen Beziehungen, in meinem weiteren Umfeld … Oder entscheide ich mich für das kriegerische Prinzip, in dem ich passiv und faul bleibe und weil ich nicht verzeihen oder verstehen, nicht ins Gespräch gehen will, geschweige denn auf eine Demo. Oder weil ich auch kein Buch lese, das vielleicht alles, was ich bisher dachte, in Frage stellen könnte …

Aber ja – wenn Sie das so fragen – es ist wahrscheinlich schon so ein Sein- oder Nicht-Seins-Moment, den wir gerade erleben. Daher: Ja, das ist jetzt und hier die Frage.

Jenny Wübbe: Es ist für mich auch die große Überschrift von dem, was jetzt auf uns zukommt. Es ist die Konsequenz daraus, wenn das jeweils andere in seiner Kraft versagt. Ja, eine Entscheidung, wir stehen jetzt am Scheideweg: Wohin gehen wir? Gleichzeitig schwingt da auch die Chance, die Möglichkeit auf Frieden mit – für die es dann aber auch eine aktive Entscheidung braucht.

MS: Und vielleicht schwang das bei der Titelgebung für unser Stück mehr oder weniger bewusst auch mit, die Ungeduld und Provokation: Liebe Leute, was wollt ihr denn jetzt?! Entscheidet Euch! Und handelt dann. Jetzt.

In Ihrem Theaterstück greifen Sie ein zentrales Thema auf: Deutschland soll „kriegstüchtig“ werden. Erzählen Sie uns bitte mehr von Ihrem Theaterstück. Was ist der Ansatz? Worum geht es?

MS: Aus der Rückschau betrachtet war unser Ansatz vermutlich der, dass wir ja selbst gar nicht wissen, was Krieg ist, uns aber aus vielen Gründen sehr unwohl dabei war, wie schnell das ging mit dem „Hurra, wir machen Deutschland kriegstüchtig!“.

Unsere Generation hier in Deutschland kennt natürlich die Familientraumata, die verursacht wurden durch das, was unsere Großväter getan und auch erlitten und dann in verwandelter Form weitergegeben haben, aber ansonsten kennen wir doch Krieg nur aus dem Fernsehen.

Für mich kam der Krieg dann allerdings spürbar näher, als 2015 die große Flüchtlingswelle nach Deutschland kam – und ich einige Jahre sehr intensiv mit Flüchtlingen aus Syrien und Irak Theater gemacht habe. Wir hatten zufälligerweise immer Endproben, also sehr intensive Probenphasen, wenn gerade die „Endkämpfe“ um Aleppo oder Afrin waren. Und da sind die Leute dann während der Proben zusammengebrochen, waren wortwörtlich gelb und grün im Gesicht, weil das Haus der Mutter, die noch dort war, bombardiert wurde und man stundenlang nicht wußte, was ist usw., und sie wollten dann aber unbedingt weitermachen, weiterproben, Theater machen … – aber das ist alles ein ganz eigenes Thema …

Und jetzt geht es darum …

…, dass wir in unserem Stück erstmal gar nicht den Anspruch stellen, von irgendetwas Ahnung zu haben – unser hoffentlich gesunder Menschenverstand, unser Herz sagt uns zwar: Krieg ist nicht gut. Und deshalb haben wir uns entschieden, dieses Stück zu machen. Aber dann gehen wir darin vor allem auf Forschungsreise – Erster Weltkrieg, Clausewitz, Drohnen, Risikokapital – der neue Big Player in der Kriegsindustrie, Kognitive Kriegsführung. Wir versuchen, uns selbst eine Meinung zu bilden, die Zusammenhänge zu verstehen, und lassen das Publikum an unseren Entdeckungen teilhaben – es kann danach denken, was es will. Aber eben informierter als zuvor. Es kann nicht mehr sagen: Huch, das haben wir aber nicht gewusst.

JW: Das Wesen des Krieges verändert sich momentan mit den KI-basierten Waffensystemen ähnlich grundlegend, wie es das im Ersten Weltkrieg getan hat. Es ist kein Raum mehr da für menschliches Zögern, Hadern, es gibt keine Möglichkeit der Gnade mehr. Was im Ersten Weltkrieg das Gas war, ist heute die Drohne auf einem Besenstil. Das stellen wir in unserem Stück gegenüber.

Hinzu kommt – und das ist ein Hauptaspekt im Stück –, dass es nun einen weiteren Kriegsschauplatz gibt: Das menschlich Gehirn bzw. der Mensch an sich. Das klingt erst einmal alles nach großer Verschwörungstheorie, kann man aber alles auf der Website der NATO nachlesen. Krieg wird nicht mehr „nur“ auf dem Land, in der Luft, im Wasser, Weltall oder Cyberspace geführt – sondern kognitiv, im menschlichen Gehirn. Das war eine Thematik, mit der wir uns für unser Stück befassen mussten – weil sie den Krieg so verändert, dass wir ihn nicht einmal mehr merken.

MS: Dabei stehen wir mittendrin.

JW: Und sind selbst die Waffe.

MS: Ja, konsequent zu Ende gedacht ist das tatsächlich so – wenn wir zum Beispiel die Algorithmen füttern, die Frequenz in den sozialen Medien mit unseren Beiträgen erhöhen und die Aufmerksamkeitsverschmutzung unserer Gehirne dadurch munter mitbeschleunigen, oder indem wir die vorgedachten Gedanken weitergeben. Ach, das führt jetzt viel zu weit …

JW: Da kann man unser Stück gucken oder das Buch von Jonas Tögel lesen.

MS: Was ja sicher die meisten Leser der NachDenkSeiten sowieso getan haben. Aber viele in unserem Publikum eben nicht – und das ist sehr spannend, zu erleben, wie sie auf diese Informationen reagieren. Überraschend unvoreingenommen, aber eben auch naiv.

Wie sind Sie auf dieses Thema gekommen?

MS: Entstanden ist die Idee aus unserer persönlichen Fassungslosigkeit darüber, dass diese unsägliche Kriegstreiberei der Politik und vieler Medien verhältnismäßig unwidersprochen bleibt; und dass die meisten Theater da leider wieder sehr still sind – so wie bei Corona auch.

JW: Als ich in die Oberstufe kam, wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Es gab damals (in meinen Kreisen) keinen Zweifel darüber, dass das eine gute Sache ist. Umso fassungsloser macht es mich, zu erleben, wie die Bewertungen von Krieg oder Frieden sich heute vertauscht haben; wie sich das Blatt einmal komplett gewendet hat, ohne großen Aufschrei. Der Diskurs darüber findet schlicht und ergreifend nicht statt. Theater sind doch Orte für gesellschaftliche Debatten und Dialog. Aber auch hier wird darüber viel geschwiegen, wird weggeschaut und ignoriert. Ein Armutszeugnis, wenn Sie mich fragen. Naja, da haben wir uns gesagt: Worüber ein Stück machen, wenn nicht darüber?

MS: Und ich kann mich erinnern an die Demos in meiner Schulzeit, damals gegen den Irak-Krieg von Bush Junior. Da sind alle Schüler – und die meisten Lehrer gleich mit – vormittags demonstrieren gegangen. Und Schröder hat doch eigentlich mit seinem Nein zum Irak-Krieg die Wahl gewonnen. In meiner mündlichen Abiprüfung habe ich über die Kriegslügen der USA, Massenvernichtungswaffen etc. pp. gesprochen. Das war die Stimmung, von der ich als 80er-Jahre-Kind immer dachte, es sei quasi so etwas wie ein inoffizielles deutsches Grundgesetz, dieses „Nie wieder“.

JW: Und jetzt fragt man sich: Wo ist das alles hin?

MS: Wir waren am Freitag beim Schulstreik gegen Wehrpflicht hier in Berlin. Das ist toll, was die Schüler da auf die Beine stellen. Wie kreativ und klug sie das auch machen. Aber man fragt sich: Wo sind die ganzen Eltern?!

JW: Auch die Eltern von den Kindern, die noch zu klein sind, um selbst zu streiken …

Wie sieht konkret die Umsetzung auf der Bühne aus?

MS: Ja, da hatten wir lange eine Scheu – wie können wir das machen? Wie können wir zwei Mädels diesem Thema in seiner Existenzialität und Dimension gerecht werden. Das war uns sehr wichtig, da einen intelligenten Kniff zu finden … Und der Kniff ist, glaube ich, mehr denn je das Spielen. Es ist die ganze Zeit im Stück total ersichtlich, dass wir spielen – wie die Kinder. Und dabei verhandeln wir eben hochkomplexe Inhalte. Wir erobern sie uns. Und es gibt dabei immer wieder was zu lachen. Humor ist so wichtig, damit es eben nicht dieses Oberlehrerhafte bekommt oder ins Betroffenheitstheater mutiert. Nö, wir spielen mit Inbrunst, voller Liebe zu den Möglichkeiten, die das Theater bietet – da wechseln wir dann auch recht hemmungslos zwischen diversen Spielstilen und geschichtlichen Epochen hin und her. Es gibt zum Beispiel zwei NATO-Generäle, die haben bei aller Finsternis, die sie verhandeln, fast schon was Clowneskes und dabei verschroben Liebenswertes – sie sind eigentlich die Publikumslieblinge.

JW: Umso besser kriegen wir aber die Heftigkeit dessen, was sie verhandeln, in den Köpfen der Menschen platziert.

MS: Weil man ihnen erstmal offen begegnet, sich schon freut auf ihre nächste Szene, und nicht von vornherein denkt: Ach ja, die Welt ist schlecht und kompliziert, ich weiß. Da schalt ich lieber ab.

JW: Und umso stärker wirken im Gegensatz dann auch die stilistisch und inhaltlich ganz anderen Szenen, die zum Beispiel recht nüchtern aus den Schützengräben des Ersten Weltkriegs berichten.

MS: Wobei es auch da übers Spielen beginnt – wir spielen erstmal Szenen nach und plötzlich sind wir drin im Kriegsschauplatz, im Schützengraben. Und da ändert sich dann der Tonfall.

Wie haben Sie sich diesem Thema genähert? War es schwer, das Ganze in ein Theaterstück zu verpacken? Haben Sie viel recherchiert?

JW: Wir hatten einen sehr, sehr langen Tisch. Wirklich, der ist extrem lang, bestimmt 15 Meter. Und der war voller Bücher: Wir haben uns des Themas aus allen möglichen Richtungen angenommen, haben recherchiert in der Geschichte, Literatur, Philosophie und Psychologie. Wir haben gelesen und gelesen und gelesen, haben uns regelrecht in dem Thema gewälzt – bis wir damit in den Probenraum gegangen sind.

MS: Und da haben wir dann erstmal rausgehauen. Also wir haben alles, was wir uns angelesen haben, in Improvisationen verwandelt – ganz unvoreingenommen, ohne großen Plan. Wir hatten diese wirkliche Masse an Informationen in uns und haben dann im Spielen geprüft: Was ist geblieben, was haben wir so verinnerlicht, dass wir es ad hoc in Spielszenen verwandeln können. Wohin führt uns das?

JW: Da entstehen dann Dinge, Umsetzungsmöglichkeiten, die kann man sich vorher gar nicht ausdenken.

MS: Und dann kommen natürlich auch so Glücksgeschenke dazu. Die Grundidee zu unseren zwei NATO-Generälen zum Beispiel. Sie stammt aus einer Art Essay von August Cole and Hervé Le Guyader „Cognitive – A 6th Domain of Operations?”, veröffentlicht im Auftrag der NATO. Ein Machwerk, das macht einen, auch unter künstlerischen Gesichtspunkten, sprachlos – da verhandeln nämlich tatsächlich zwei fiktive Generäle dieses hochkomplexe Thema auf dem Niveau eines Groschenromans. Und so etwas ist für uns natürlich bestes „Spielfutter“.

JW: Das wird dann bis zum Exzess weitergesponnen.

MS: … und dann wieder auf spielbare oder vielmehr anguckbare Temperatur zurückgedampft.

JW: Ja, das Schwierigste war eigentlich immer die Entscheidung: Was kommt ins Stück? Es ist so ein umfassendes Thema, dass wir damit locker drei weitere Stücke hätten füllen können. Das Konzept für ein Anschluss-Stück steht bereits. Jetzt benötigen wir die Gelder dazu.

In Ihrer Pressemitteilung platzieren Sie drei Fragen zentral, nämlich: „Warum ist Kriegstüchtigkeit plötzlich sexy und Frieden von gestern? Was ist überhaupt Krieg? Und wo fängt er an – im Außen oder Innen?“
Haben Sie mittlerweile Antworten darauf gefunden?

JW: Krieg ist, wenn ich dem Gegner meinen Willen aufzwinge. Und weil der das in der Regel nicht will, kommt es zur Gegenwehr.

MS: Und damit das gar nicht erst passiert, die Gegenwehr, wird in den Köpfen und Herzen der Menschen rummanipuliert. Also beginnt der Krieg eigentlich immer Innen.

Das ist vielleicht unsere Haupterkenntnis, frei nach Clausewitz, der eigentlich eh schon alle Antworten parat hat. Man muss sie nur ernst nehmen und nicht glauben, sie hätten mit der Gegenwart nichts zu tun.

JW: Wir haben den Bezug dazu komplett verloren, wir wissen nicht mehr, was Krieg bedeutet. Es ist nicht nur ein cooles Computerspiel – wie es auf der Website der Bundeswehr übrigens bestens inszeniert wird. Man fährt nicht an die Front, um dort ein bisschen Kaffee für die Kollegen zu kochen. Im Ernst, das wird von manchen Menschen echt gedacht.

Es ist, wie Magdalena sagt: eine tägliche Entscheidung. Und die ist nicht schnell und bequem oder leicht getroffen. Die Bequemlichkeit spielt, denke ich, auch eine große Rolle. Ich sehe es ja auch in meinem eigenen engen Umfeld: Es wird nicht hingeschaut, es wird ignoriert und lieber auf ein leicht verdaulicheres Thema fokussiert. Die Kriegsmaschinerie kann dabei total freidrehen, ihr werden keine Grenzen mehr gesetzt.

Aber wir müssen diese Entscheidung treffen. Wir haben die Wahl, jeden Tag aufs Neue. Wir können das.

MS: Der großartige Alexander Kluge, der ja viel zum Krieg gearbeitet hat, hat gesagt: „Wir müssen nicht nur über Krieg erzählen, nicht nur über Frieden schließen, nicht nur nachbeten, was die Medien sagen. Sondern in unserer wirklichen Erfahrung müssen wir nachgucken, um zu studieren, was Krieg und was Frieden ist. Da liegen die Auswege.“

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Anmerkung Redaktion
Das Stück von Magdalena Scharler und Jenny Helene Wübbe ist hier zu sehen:

30. Mai 2026, 20:00 Uhr
Theaterwerft Greifswald
Bahnhofsstraße 44 / 45, 17489 Greifswald
Tickets: 15 / 11 Euro, www.theaterwerft.de

3. Juni 2026, 19:00 Uhr
Kulturkirche St. Jakobi, Stralsund
Jacobiturmstraße 28, 18439 Stralsund
Tickets: 15 / 10 Euro

www.kriegoderfrieden.com

Titelbild: Simon Detel

(Auszug von RSS-Feed)

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EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft

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Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.

Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.

Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.

Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.

Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage

Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.

Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Die Fragen an die Adressaten lauteten:

  • Sind die Folgen der Sanktionsmaßnahmen gegen Hüseyin Doğru mit elementaren Grundrechten wie beispielsweise Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar?
  • Halten Sie die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar, wie sie in den Menschenrechten, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind?
  • Inwieweit setzen Sie sich für eine Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und andere Betroffene wie beispielsweise den Schweizer Publizisten Jacques Baud ein?

Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.

Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden

Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.

In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.

Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:

„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“

In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:

„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“

Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.

Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.

Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).

Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.

Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme

Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören

  • Amnesty International (Verweis an „Reporter ohne Grenzen“)
  • Human Rights Watch,
  • der Europarat (Verweis an die „zuständigen Institutionen der Europäischen Union“),
  • die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
  • das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte,
  • der Sozialverband Deutschland,
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB),
  • die Deutsche Bischofskonferenz,
  • die Evangelische Kirche in Deutschland,
  • der Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU),
  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • Die Linke,
  • Die Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,
  • die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und
  • die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:

„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“

In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:

„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“

Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.

Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.

Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.

Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation

Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:

„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“

In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.

Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.

In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.

Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.

Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.

Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,

  • ob der Rechtswissenschaftler eine Definition von „hybrider Kriegsführung“ nennen kann, die eine klare Grenze zwischen neutraler bis hin zu regierungskritischer Berichterstattung – beispielsweise zu den Hintergründen der Konflikte in der Ukraine oder im Nahen Osten – auf der einen und russischer Propaganda auf der anderen Seite zieht,
  • wie Journalisten vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt sind, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass der Rat der EU ihnen aufgrund der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit ohne Gerichtsverfahren und vorherige Anhörung ihre Grundrechte entziehen kann, und
  • wie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist, wenn Journalisten sich vorausschauend selbst zensieren, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden.

Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.

Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.

Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.

Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:

„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“

Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.

Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.

Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt

Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.

Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.

Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.

Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.

Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.

Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.

Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.

Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.

Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?

In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:

„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“

Schlussbemerkung

Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.

Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.

Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

(Auszug von RSS-Feed)
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