Nach dem Fußball-EM-Sieg der Türkei rast Malik O. mit einem Mercedes durch Berlin. Ein 67jähriger Fußgänger stirbt – doch der Fahrer muss nicht ins Gefängnis.
Während Bürger Strafbefehle für die Bezeichnung „Lügenfritz“ kassieren, will SPD-Urgestein Ralf Stegner nichts von fehlender Meinungsfreiheit in Deutschland wissen. Um ein Uhr Nachts rastet er aus.
Es sind grausame Szenen, die die Polizei in Großbritannien veröffentlicht. Die letzten Minuten in Henry Nowaks Leben dokumentieren ein skandalöses Polizeiversagen. Der Vater des Opfers erhebt schwere Vorwürfe gegen die Einsatzkräfte.
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WELT berichtet über mutmaßliche sexuelle Ausbeutung minderjähriger Mädchen im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs. Die Polizei ermittelt in der EKO Kajal gegen zahlreiche Verdächtige.
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Laut Pressecop24 erschüttern schwere Vorwürfe gegen einen Richter das Verfahren gegen Thomas Krebs in Lohr. Nach der Urteilsverkündigung soll der Richter dem Verurteilten sogar gedroht haben – ein Paukenschlag, der tiefe Risse im deutschen Justizsystem offenbart. Statt neutraler Rechtsprechung erleben wir hier offenbar persönliche Racheakte hinter den dicken Mauern alter Gerichtsgebäude. Während die etablierten Medien […]
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In Belgien wurde der frühere Abgeordnete des Vlaams Belang, Dries Van Langenhove, verurteilt, weil er in einem Vortrag wissenschaftlich belegte Fakten zur illegalen Massenmigration präsentierte. Der Richter bestätigte ausdrücklich, dass die Aussagen auf Statistiken und Studien beruhen und verurteilte ihn trotzdem. Der vorgebliche Kampf gegen „Hass und Hetze“ dient in Europa meist nur dem Kampf gegen die Wahrheit.
Von Chris Veber
Am 26. Mai 2026 sprach ein belgisches Gericht, die Korrektionale Rechtbank Leuven, Dries Van Langenhove schuldig. Der 33-jährige Gründer der nationalistischen Studentenvereinigung Schild & Vrienden und ehemalige Vlaams-Belang-Abgeordnete hatte am 28. Februar 2024 an der KU Leuven einen Vortrag gehalten. Eingeladen von der Nationalistischen Studentenvereniging Leuven (NSVI) referierte er in einer schonungslosen Analyse über die Folgen der illegalen Massenmigration. Die steigende Kriminalität, sinkende Bildungsstandards, Wohnungsnot und überlastete Sozialsysteme. Er stützte sich ausschließlich auf offizielle Statistiken und wissenschaftliche Quellen zu Unterschieden verschiedener Bevölkerungsgruppen bei Kriminalitätsraten, schulischen Leistungen und beruflichen Erfolgen. Er brachte nur Fakten, er sprach nur die Wahrheit aus. Übrigens ist Nationalismus in der EU noch nicht strafbar, sondern im Falle der Ukraine sogar EU-Staatsdoktrin.
Das Gericht verhängte dennoch eine Geldstrafe von 4.000 Euro. Einer Haftstrafe entging Van Langehove wohl nur dank einer rechtlichen Besonderheit im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung. Das Urteil ist eine Selbstoffenbarung der durchpolitisierten Justiz. Der Richter schrieb wörtlich: „Van Langenhove wird nicht wegen der Verbreitung falscher Informationen angeklagt. Er wird angeklagt, Fakten auf eine Weise darzustellen, die Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der geschützten Kriterien im Anti-Rassismus-Gesetz schürt.“
(Anmerkung: Wenn die Universität Gent weiße Professoren „dekolonisieren“, also durch bunte Menschen ersetzen will, ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Wenn an der Universität van Vlaanderen die Anwesenheit weißer Männer im Parlament als potentiell undemokratisch anprangert wird, dann ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Gegen Weiße im Allgemeinen und gegen weiße Männer im Besonderen darf jederzeit nach Lust und Laune vom Leder gezogen werden. Auch wenn sie die Menschen sind, die das Land wirtschaftlich tragen und den Sozialstaat für die Migranten finanzieren.)
Die Begründung des Richters räumte ein, dass wohl alles wahr sein könne. Aber die Präsentation von Fakten reiche für eine Verurteilung nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz aus. Dieses Gesetz bestraft nicht die Verbreitung von Lügen zum Zwecke der Propaganda, sondern die „Schaffung einer feindseligen Atmosphäre“ oder einer „Haltung der Intoleranz“. Ein Gummiparagraph par excellence, der gegen alle Menschen angewendet werden kann, die unliebsame Wahrheiten aussprechen. Van Langenhove selbst betonte sogar, sein Feind seien nicht die Migranten, sondern die politischen Akteure, die die Massenmigration orchestrieren. Dem Gericht war das egal, die Benennung gesellschaftlicher Probleme im Zusammenhang mit der Massenmigration genügte für eine Verurteilung.
Die Leuvener Entscheidung ist Teil eines EU-weiten Musters. In immer mehr Ländern reicht es aus, statistisch belegte Zusammenhänge zwischen Massenmigration und Kriminalität oder sozialen Problemen öffentlich zu benennen, um als „Hetzer“ zu gelten. Das Regime lässt die letzten Masken fallen. Der Kampf gegen „Hass“ ist zum Instrument geworden, um unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken. Die EU-Kommission will den von der UN vorgeschlagenen Bevölkerungsaustausch („replacement migration“) gegen alle Widerstände durchdrücken. Frau von der Leyen will ja im Rahmen des Erasmus Programms mit bis zu 42 Milliarden Euro Steuergeld nochmals bis zu sieben Millionen junge Moslems aus dem arabisch-afrikanischen Raum nach Europa holen.
In den USA wäre Dries Van Langenhoves Vortrag unter dem Ersten Verfassungszusatz als legitime Ausübung der Meinungsfreiheit geschützt. In Europa hingegen reicht die ungeschminkte Darstellung von Realitäten, die alle offiziellen Statistiken längst belegen, für eine Verurteilung. Wer die Wahrheit ausspricht, braucht ein schnelles Pferd. Nur wer schweigt, bleibt unbehelligt vom starken Staat. Das ist keine Demokratie. Das ist die Einführung des Wahrheits- und Meinungsmonopols der selbsternannten Eliten durch die Justiz.
Van Langenhove kündigte Berufung an, aber sein Urteil ist ein Präzedenzfall. Die Präsentation von Fakten zur Migration ist in der EU ein potenzielles Hassverbrechen. Die letzten Reste der Meinungsfreiheit in Europa erodieren vor unser aller Augen. Die Masken sind gefallen und die Wahrheit ist nun offiziell verdächtig. Natürlich nur zum Schutze UnsererDemokratie und UnsererWerte.
Nachtrag der Redaktion:
Van Langenhove wurde in Belgien bereits 2024 wegen Verstößen gegen Antirassismus- und Negationismus-Gesetze sowie Waffenrechtsverstößen verurteilt. Der Fall beruhte auf geheimen Chatgruppen, in denen laut VRT-Recherche und Gericht rassistische, antisemitische, gewaltverherrlichende und Holocaust-verharmlosende Inhalte geteilt wurden. Konkret genannt wurden unter anderem antisemitische Inhalte, Nazi-Bezüge, Holocaust-Leugnung bzw. „negationistische“ Inhalte sowie rassistische Hetze. Das Gericht sprach 2024 von „racist, hateful, Nazi and negationist speech“.
Das Gericht sah ihn als Verantwortlichen bzw. Mittäter, weil solche Inhalte in den von ihm kontrollierten S&V-Räumen zirkulierten. Columbia fasst den Gerichtsstand so zusammen: Er wurde als Gruppenleiter für Holocaust-Leugnungsinhalte mitverantwortlich gemacht, weil er deren Verbreitung in den virtuellen Räumen zuließ, die er kontrollierte. Zum Holocaust-Komplex ging es um „negationistische“ Inhalte, also Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Billigung des Holocaust. Öffentlich klar belegt ist nicht, dass jede Holocaust-leugnende Einzeläußerung von ihm selbst formuliert wurde.
Das Ausmaß der Korruption in der regierenden sozialistischen Partei in Spanien nimmt immer umfangreichere Züge an. Die Guardia Civil führte eine Razzia in der nationalen Zentrale der PSOE durch. Es geht um illegale Parteienfinanzierung. Das „S“ im Parteinamen der Sozialisten steht offensichtlich auch für „Selbstbedienung“.
Auch wenn sich die frühere zentristische Regierungspartei Spaniens, der Partido Popular (PP) in der Vergangenheit nicht gerade als Vorzeigemodell in Sachen Korruption erwiesen hat, scheinen die derzeit regierenden Sozialisten (PSOE) von Premierminister Pedro Sánchez den Staat ganz in kollektivistischer Manier noch stärker als Selbstbedienungsladen zu betrachten. Denn mittlerweile wird gegen die Partei auch wegen des Verdachts auf illegale Parteienfinanzierung ermittelt.
Jene Partei, die den Staat offensichtlich seit Jahrzehnten als ihr persönliches Eigentum betrachtet, nachdem sie seit dem Ende der Franco-Ära ab 1982 Spanien mit nur zwei Unterbrechungen (1996 und 2004 und 2011 bis 2018) in drei großen Abschnitten regierte, steht nun immer stärker unter Druck. Dies führte nun sogar dazu, dass die PSOE-Zentrale in Madrid von einer Einheit der Nationalpolizei, der Guardia Civil, gestürmt wurde. Die Elite-Ermittlungseinheit UCO vollstreckte einen Durchsuchungsbefehl des Zentralen Untersuchungsgerichts Nr. 2 der Audiencia Nacional.
Bereits im Juni 2025 waren UCO-Beamte in der Ferraz-Zentrale erschienen, um im Rahmen des sogenannten Koldo-Falls die dienstliche E-Mail des damaligen Organisationssekretärs Santos Cerdán zu sichern. Der Koldo-Fall selbst ist symptomatisch: Er dreht sich um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Schutzmasken während der Corona-Zeit. Wie es scheint, waren solche Maskendeals nicht nur in Deutschland mit fragwürdigen – wenn nicht sogar kriminellen – Praktiken verbunden.
Besonders interessant ist die Lage des ehemaligen Ministerpräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero. Acht Tage vor der heutigen Razzia durchsuchte die Nationalpolizei sein Büro – ebenfalls in der Calle Ferraz, wie die Parteizentrale – im Rahmen der Affäre um die Fluggesellschaft Plus Ultra. Die Justiz wirft dem Ex-Premier organisierte Kriminalität, Einflussnahme und Urkundenfälschung vor. Grund dafür ist eine staatliche Rettungsbeihilfe von 53 Millionen Euro der sozialistischen Regierung im Jahr 2021 an die Fluggesellschaft. Und das trotz ernsthafter Zweifel an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens.
Kritiker hatten damals gewarnt, das Geld fließe nicht in einen rettungswürdigen Betrieb, sondern in ein politisch nahestehende Netzwerk. Die Justiz scheint diese Einschätzung nun zu teilen. Zapateros Bankkonten wurden eingefroren. Am 17. und 18. Juni muss er sich vor Gericht verantworten. PSOE-Chef Sánchez, statt sich zu distanzieren, stellte sich demonstrativ hinter seinen Parteifreund. Doch selbst aus den eigenen Reihen kommt mittlerweile unverhohlene Kritik. Der sozialistische Altpremier Felipe González hat öffentlich vorgezogene Neuwahlen gefordert. Die Demokratie funktioniere nur, solange Regierungen sich dem Recht unterwerfen, so die implizite Botschaft des früheren Regierungschefs.
Pedro Sánchez ist bekannt dafür, politische Krisen mit bemerkenswerter Wendigkeit zu überstehen. Er regiert seit 2018 mit wechselnden Mehrheiten, stützt sich dabei auf separatistische Regionalparteien und hat dem katalanischen Unabhängigkeitsbewegung weitreichende Zugeständnisse gemacht. Kritiker werfen ihm vor, die staatlichen Institutionen – von den Medien über die Justiz bis hin zur Staatsanwaltschaft – systematisch unter politischen Druck zu setzen. Dennoch scheint der spanische Justizapparat zu funktionieren.
In Spanien rufen über 150 Bürgervereinigungen für den heutigen 23. Mai zu einer Großdemonstration gegen Premierminister Pedro Sánchez auf. Die Proteste richten sich gegen den wachsenden Korruptionssumpf, der das engste Umfeld des Regierungschefs sowie frühere sozialistische Politiker erfasst hat. Führende Köpfe der rechten und konservativen Opposition haben ihre Teilnahme angekündigt, um den Druck auf die amtierende Regierung weiter zu erhöhen.
Die sogenannte „Marcha por la Dignidad“ (Marsch für die Würde) wird von der Plattform Sociedad Civil Española organisiert und zieht von der Plaza de Colón bis zum Moncloa-Palast in der spanischen Hauptstadt Madrid. Die Demonstranten tragen eine klare Botschaft auf die Straße und fordern den sofortigen Rücktritt von Pedro Sánchez. Grund für die Aktion ist die tiefe Unzufriedenheit breiter Bevölkerungsschichten mit dem andauernden Verfall von Rechtsstaatlichkeit, innerer Sicherheit und bürgerlichen Freiheiten unter der aktuellen sozialistischen Führung.
Die rechte Wahlalternative Vox wird bei dem Aufmarsch stark vertreten sein, angeführt von ihrem Nationalsprecher José Antonio Fúster sowie namhaften Parlamentsabgeordneten. Auch die konservative Volkspartei PP schließt sich dem Protestzug an, entscheidet sich allerdings für einen Auftritt ohne eigene Parteiflaggen. PP-Chef Alberto Núñez Feijóo glänzt bei dem Marsch durch Abwesenheit. Der Geschäftsmann und Mitorganisator Marcos de Quinto kritisierte die Konservativen öffentlich für diese zögerliche Haltung und forderte sie auf, endlich ein formelles Misstrauensvotum gegen Sánchez einzureichen.
Hintergrund der Proteste ist ein weitreichendes Geflecht politischer Skandale, das die spanischen Sozialisten massiv belastet. Die Justiz hat kürzlich offizielle Ermittlungen gegen den ehemaligen Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero wegen einer dubiosen staatlichen Rettungsaktion in Millionenhöhe während der Corona-Zeit eingeleitet. Gleichzeitig ist Sánchez familiär und personell unter Druck, da seine Frau Begoña Gómez, sein Bruder David sowie mehrere ehemalige Minister nun im Fokus juristischer Ermittlungen stehen. Der spanische Regierungschef klammert sich derweil an die Macht, weist alle Vorwürfe zurück und plant, sein Amt bis zu den regulären Wahlen im Jahr 2027 zu behalten.
Es scheint, als wolle Sánchez die verbleibende Zeit bis zu den regulären Parlamentswahlen noch dazu nutzen, möglichst viele Punkte seiner linken Agenda durchzudrücken, um den Schaden für die nachfolgende (wahrscheinlich Mitte-rechts) Regierung so groß wie möglich zu machen. Die linksgrüne Katastrophenpolitik soll wohl bis zum bitteren Ende durchgezogen werden – koste es, was es wolle.
Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!
Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.
Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.
Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.
Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.
Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.
Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.
Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.
Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.