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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Beerdigt das „Lügenfritz“-Urteil demnächst den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“?

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Vorschau ansehen Warum ist „Lügenfritz“ als Bezeichnung für den Kanzler strafbar, „Lügen-Kasper“ oder „Pinocchio“ aber nicht? Die Aufregung um ein Urteil aus Öhringen offenbart grundsätzliche juristische Unschärfen bei mutmaßlichen Meinungsdelikten. Das könnte letztlich dazu beitragen, Politikerbeleidigung als eigenen Straftatbestand wieder zu kippen.
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Lage ist „total verfahren!“

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Wenn Richter Energiepolitik machen: Der Rechtsstaat als Hebel der Deindustrialisierung

 

Von Holger Douglas

Für die Lockerung der Schuldenbremse und 500-Milliarden-Euro-Sonderschulden brauchte Merz die Stimmen der Grünen. Als Preis kam ein Klimaschutzartikel ins Grundgesetz: das Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral . Staatsrechtler Vosgerau nennt das ugespitzt Deindustrialisierungsgebot.

Der sogenannte „Weltklimarat“ IPCC hat seine frenetischsten Katastrophenszenarien zurückgerufen. Das extreme Szenario RCP8.5 und sein Nachfolger SSP5-8.5 gelten nicht mehr als realistischer Leitpfad. Hinter diesen Kürzeln verbergen sich dramatische Warnungen von vier oder fünf Grad Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts. Dies war jahrelang der große Schrecken der Klimapolitik: immer mehr Kohle, immer mehr Emissionen, immer mehr Erwärmung, immer drastischere Folgen für die geplagte Menschheit.

Nun wird zurückgerudert. Die Annahmen für jene Modellrechnungen waren zu hoch gegriffen. Das müsste eigentlich auch Folgen für jenen skandalösen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts haben. Denn genau diese Katastrophenszenarien bildeten die Grundlage des Beschlusses.

Die ist nun entfallen. Auf die Frage, ob damit auch dem Klimabeschluss die Geschäftsgrundlage entzogen sein müsste, sagt Staatsrechtler Prof Ulrich Vosgerau im Gespräch dem TE Wecker: „Nein, also unmittelbar nicht. Man hört das jetzt viel in den sozialen Medien. Ein rechtskräftiges Urteil hat keine Geschäftsgrundlage in diesem Sinne. Es ist auch noch nicht mal so, dass das Bundesverfassungsgericht seinen skandalösen Klimaschutzbeschluss seinerzeit einseitig auf dieses Extremszenario gestützt hätte. Das jetzt zurückgezogene Extremszenario ist freilich in anderen Konstellationen wichtig gewesen, zum Beispiel bei der Aufstellung von Klimaschutzplänen der Bundesregierung. Da könnte man nun ein Stück weit sagen, dem ist die Geschäftsgrundlage entzogen. Aber der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts steht ja zunächst einmal, und ihn wieder aus der Welt zu schaffen, was eben für die Interessen Deutschlands wirklich enorm wichtig wäre, ist sogar noch schwerer geworden, als es ursprünglich war.“

Nach Vosgeraus Darstellung gibt es im Kern zwei Wege, den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts wieder einzufangen. Der erste Weg läge beim Gericht selbst: Da erneut eine Klimaschutzklage anhängig ist, unter anderem aus dem Umfeld von Klimaaktivisten und Umweltverbänden, könnte Karlsruhe diese Gelegenheit nutzen, seine frühere Rechtsprechung zu korrigieren oder abzuschwächen.

Der zweite Weg wäre ein politischer: Bundestag und Bundesrat könnten Artikel 20a des Grundgesetzes ändern und ausdrücklich klarstellen, dass aus dieser Staatszielbestimmung kein umfassender Klimavorbehalt für alle Grundrechte abgeleitet werden darf. Dafür wäre allerdings jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Doch genau dieser Weg ist nach Vosgeraus Einschätzung inzwischen noch schwieriger geworden. Denn im Frühjahr 2025 wurde der alte, längst abgewählte Bundestag hastig noch einmal zusammengerufen, um eine weitreichende Grundgesetzänderung zu beschließen: die Lockerung der Schuldenbremse und jene 500-Milliarden-Euro-Sonderschulden. Vosgerau kritisiert, dass der alte Bundestag dafür nicht mehr über politische Legitimation verfügt habe; die zugrundeliegende Regelung sei für echte Notlagen gedacht, etwa einen Verteidigungsfall.

Für diese Verfassungsänderung wurden die Stimmen der Grünen gebraucht. Als Preis für ihre Zustimmung sei ein zusätzlicher Klimaschutzartikel ins Grundgesetz aufgenommen worden: das Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Vosgerau nennt diese Regelung zugespitzt ein „Deindustrialisierungsgebot“.

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht heute bereit wäre, den alten Klimabeschluss zu korrigieren, stünde ihm nun dieser neue Verfassungsartikel im Weg. Klimaneutralität bis 2045 ist damit nicht mehr nur politisches Programm, sondern im Grundgesetz verankert. Deshalb sei die Lage aus Vosgeraus Sicht „total verfahren“.

Dabei ist der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes selbst schon deshalb skandalös, weil er de facto eine Verfassungsänderung herbeigeführt hat. Das aber fällt nicht in den Aufgabenbereich dieses Gerichtes. Die Grünen hatten ihn überdies genau so bereits 2018 im Bundestag beantragt, seinerzeit aber keine Mehrheit dafür gefunden. Dann war es ihnen gelungen, ihn durch die Hintertür einzuführen. Dafür konnte Friedrich Merz Bundeskanzler werden.

Der Preis für die Zustimmung der Grünen ist ein CO2-freies Deutschland, also ein deindustrialisiertes Land. Die „Klimakatastrophe“ wird zurückgepfiffen, aber die Klimapolitik fährt mit Vollgas weiter. Denn um die Rettung des Klimas ging es nie.

Hören Sie das ausführliche Gespräche mit Ulrich Vosgerau hier

Der Beitrag erschein zuerst bei TE hier

Der Beitrag Lage ist „total verfahren!“ erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Pflegekinder jahrelang misshandelt - mehrjährige Haftstrafe

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Vorschau ansehen Vier Geschwister werden in einer Wohngruppe untergebracht. Sie sollen in einem familienähnlichen Umfeld behütet aufwachsen. Doch was sie Jahre später zu Protokoll geben, macht fassungslos.
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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

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Vorschau ansehen Der EuGH hat Leistungskürzungen für Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen enge Grenzen gesetzt. Laut einem Urteil aus Luxemburg dürfen Mitgliedstaaten Betroffenen nicht pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf entziehen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Abschiebungsbescheid vorliegt.
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EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

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Vorschau ansehen Bett, Brot und Seife aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage.
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☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Skandal-Urteil Polizeibekannter Türke rast Passanten tot – und verliert Führerschein

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Türken-Kolonne nach dem Sieg in der Fußball-EM 2024: Nach dem Aufprall beleidigte er Zeugen. Foto: picture alliance / dts-Agentur | -

Nach dem Fußball-EM-Sieg der Türkei rast Malik O. mit einem Mercedes durch Berlin. Ein 67jähriger Fußgänger stirbt – doch der Fahrer muss nicht ins Gefängnis.

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SPD-Bundestagsabgeordneter „Jammerlappen“: Um ein Uhr nachts wird Ralf Stegner aggressiv

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Ralf Stegner (SPD) im Deutschen Bundestag am 08.05.26 in Berlin.

Während Bürger Strafbefehle für die Bezeichnung „Lügenfritz“ kassieren, will SPD-Urgestein Ralf Stegner nichts von fehlender Meinungsfreiheit in Deutschland wissen. Um ein Uhr Nachts rastet er aus.

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BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück

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Vorschau ansehen Der BGH hält die Rückkehrpflicht für Mietwagen für rechtmäßig. Uber und andere Fahrdienst-Anbieter müssen sich daher weiter an die umstrittene Regelung halten.
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☐ ☆ ✇ Report24

Umstrittenes Urteil in Belgien: Van Langenhove auch wegen Migrationsfakten verurteilt

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In Belgien wurde der frühere Abgeordnete des Vlaams Belang, Dries Van Langenhove, verurteilt, weil er in einem Vortrag wissenschaftlich belegte Fakten zur illegalen Massenmigration präsentierte. Der Richter bestätigte ausdrücklich, dass die Aussagen auf Statistiken und Studien beruhen und verurteilte ihn trotzdem. Der vorgebliche Kampf gegen „Hass und Hetze“ dient in Europa meist nur dem Kampf gegen die Wahrheit.

Von Chris Veber

Am 26. Mai 2026 sprach ein belgisches Gericht, die Korrektionale Rechtbank Leuven, Dries Van Langenhove schuldig. Der 33-jährige Gründer der nationalistischen Studentenvereinigung Schild & Vrienden und ehemalige Vlaams-Belang-Abgeordnete hatte am 28. Februar 2024 an der KU Leuven einen Vortrag gehalten. Eingeladen von der Nationalistischen Studentenvereniging Leuven
(NSVI) referierte er in einer schonungslosen Analyse über die Folgen der illegalen Massenmigration. Die steigende Kriminalität, sinkende Bildungsstandards, Wohnungsnot und überlastete Sozialsysteme. Er stützte sich ausschließlich auf offizielle Statistiken und wissenschaftliche Quellen zu Unterschieden verschiedener Bevölkerungsgruppen bei Kriminalitätsraten, schulischen Leistungen und beruflichen Erfolgen. Er brachte nur Fakten, er sprach nur die Wahrheit aus. Übrigens ist Nationalismus in der EU noch nicht strafbar, sondern im Falle der Ukraine sogar EU-Staatsdoktrin.

Das Gericht verhängte dennoch eine Geldstrafe von 4.000 Euro. Einer Haftstrafe entging Van Langehove wohl nur dank einer rechtlichen Besonderheit im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung. Das Urteil ist eine Selbstoffenbarung der durchpolitisierten Justiz. Der Richter schrieb wörtlich: „Van Langenhove wird nicht wegen der Verbreitung falscher Informationen angeklagt. Er wird angeklagt, Fakten auf eine Weise darzustellen, die Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der geschützten Kriterien im Anti-Rassismus-Gesetz schürt.“

(Anmerkung: Wenn die Universität Gent weiße Professoren „dekolonisieren“, also durch bunte Menschen ersetzen will, ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Wenn an der Universität van Vlaanderen die Anwesenheit weißer Männer im Parlament als potentiell undemokratisch anprangert wird, dann ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Gegen Weiße im Allgemeinen und gegen weiße Männer im Besonderen darf jederzeit nach Lust und Laune vom Leder gezogen werden. Auch wenn sie die Menschen sind, die das Land wirtschaftlich tragen und den Sozialstaat für die Migranten finanzieren.)

Die Begründung des Richters räumte ein, dass wohl alles wahr sein könne. Aber die Präsentation von Fakten reiche für eine Verurteilung nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz aus. Dieses Gesetz bestraft nicht die Verbreitung von Lügen zum Zwecke der Propaganda, sondern die „Schaffung einer feindseligen Atmosphäre“ oder einer „Haltung der Intoleranz“. Ein Gummiparagraph par excellence, der gegen alle Menschen angewendet werden kann, die unliebsame Wahrheiten aussprechen. Van Langenhove selbst betonte sogar, sein Feind seien nicht die Migranten, sondern die politischen Akteure, die die Massenmigration orchestrieren. Dem Gericht war das egal, die Benennung gesellschaftlicher Probleme im Zusammenhang mit der Massenmigration genügte für eine Verurteilung.

Die Leuvener Entscheidung ist Teil eines EU-weiten Musters. In immer mehr Ländern reicht es aus, statistisch belegte Zusammenhänge zwischen Massenmigration und Kriminalität oder sozialen Problemen öffentlich zu benennen, um als „Hetzer“ zu gelten. Das Regime lässt die letzten Masken fallen. Der Kampf gegen „Hass“ ist zum Instrument geworden, um unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken. Die EU-Kommission will den von der UN vorgeschlagenen Bevölkerungsaustausch („replacement migration“) gegen alle Widerstände durchdrücken. Frau von der Leyen will ja im Rahmen des Erasmus Programms mit bis zu 42 Milliarden Euro Steuergeld nochmals bis zu sieben Millionen junge Moslems aus dem arabisch-afrikanischen Raum nach Europa holen.

In den USA wäre Dries Van Langenhoves Vortrag unter dem Ersten Verfassungszusatz als legitime Ausübung der Meinungsfreiheit geschützt. In Europa hingegen reicht die ungeschminkte Darstellung von Realitäten, die alle offiziellen Statistiken längst belegen, für eine Verurteilung. Wer die Wahrheit ausspricht, braucht ein schnelles Pferd. Nur wer schweigt, bleibt unbehelligt vom starken Staat. Das ist keine Demokratie. Das ist die Einführung des Wahrheits- und Meinungsmonopols der selbsternannten Eliten durch die Justiz.

Van Langenhove kündigte Berufung an, aber sein Urteil ist ein Präzedenzfall. Die Präsentation von Fakten zur Migration ist in der EU ein potenzielles Hassverbrechen. Die letzten Reste der Meinungsfreiheit in Europa erodieren vor unser aller Augen. Die Masken sind gefallen und die Wahrheit ist nun offiziell verdächtig. Natürlich nur zum Schutze UnsererDemokratie™ und UnsererWerte™.

Nachtrag der Redaktion:

Van Langenhove wurde in Belgien bereits 2024 wegen Verstößen gegen Antirassismus- und Negationismus-Gesetze sowie Waffenrechtsverstößen verurteilt. Der Fall beruhte auf geheimen Chatgruppen, in denen laut VRT-Recherche und Gericht rassistische, antisemitische, gewaltverherrlichende und Holocaust-verharmlosende Inhalte geteilt wurden. Konkret genannt wurden unter anderem antisemitische Inhalte, Nazi-Bezüge, Holocaust-Leugnung bzw. „negationistische“ Inhalte sowie rassistische Hetze. Das Gericht sprach 2024 von „racist, hateful, Nazi and negationist speech“.

Das Gericht sah ihn als Verantwortlichen bzw. Mittäter, weil solche Inhalte in den von ihm kontrollierten S&V-Räumen zirkulierten. Columbia fasst den Gerichtsstand so zusammen: Er wurde als Gruppenleiter für Holocaust-Leugnungsinhalte mitverantwortlich gemacht, weil er deren Verbreitung in den virtuellen Räumen zuließ, die er kontrollierte. Zum Holocaust-Komplex ging es um „negationistische“ Inhalte, also Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Billigung des Holocaust. Öffentlich klar belegt ist nicht, dass jede Holocaust-leugnende Einzeläußerung von ihm selbst formuliert wurde.

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☐ ☆ ✇ Report24

Erdogans Justiz-Coup: Gericht setzt Oppositionschef ab, Börse crasht

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Ein politisches Erdbeben erschüttert die Türkei. Nachdem ein Gericht in Ankara per Beschluss den Chef der stärksten Oppositionspartei aus dem Amt geworfen hat, reagieren die Märkte nervös. Die umstrittene Entscheidung löste an der Börse in Istanbul umgehend einen Absturz aus. Auch die Türkische Lira steht massiv unter Druck.

Die Absetzung von Özgur Özel als CHP-Vorsitzenden durch ein Berufungsgericht ist ein weiterer Tiefpunkt des islamistischen Erdogan-Regimes im Umgang mit unliebsamen politischen Gegnern. Mit dem Urteil wurde der Parteitag der als kemalistisch-sozialdemokratisch geltenden Republikanischen Volkspartei (CHP) aus dem Jahr 2023 für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass der einst glücklose Erdogan-Herausforderer Kemal Kilicdaroglu wieder in sein altes Amt als Parteichef eingesetzt wird. Sämtliche Beschlüsse der Partei aus den vergangenen zwei Jahren sind damit von heute auf morgen nichtig.

Das juristische Manöver des islamistisch-autokratischen AKP-Regimes entbehrt nicht einer gewissen politischen Perfidie, da es den Zusammenhalt der zersplitterten Opposition schwächt und die Bestrebungen unterläuft, den seit März 2025 inhaftierten Oberbürgermeister Istanbuls, Ekrem Imamoglu, freizubekommen. Imamoglu galt vielen als der aussichtsreichste Präsidentschaftskandidat für die Wahlen im Jahr 2028, könnte nun jedoch durch die politisierte Justiz komplett kaltgestellt und vom Wahlzettel gestrichen werden. Auch gegen den populären oppositionellen Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavas, laufen bereits Ermittlungen wegen angeblicher Veruntreuung staatlicher Mittel, während ohnehin Hunderte weitere CHP-Politiker in den letzten Monaten verhaftet wurden.

Die Reaktion der Finanzmärkte auf diese juristische Entscheidung fiel erwartbar vernichtend aus. Der türkische Leitindex Borsa Istanbul 100 stürzte nach der Urteilsverkündung ab und verzeichnete Kursverluste von über sechs Prozent, was einen sofortigen automatischen Handelsstopp erzwang. Berichten zufolge wird die ohnehin schwer unter Druck stehende türkische Wirtschaft durch diese neuen politischen Verwerfungen weiter im Mark erschüttert. Bereits im Vorfeld hatte die Zentralbank als Reaktion auf die desaströsen Entwicklungen rund um die Folgen des Iran-Krieges drastische Maßnahmen ergreifen und praktisch alle US-Staatsanleihen sowie einen großen Teil der nationalen Goldreserven liquidieren müssen, um dem Verfall der Lira irgendwie entgegenzuwirken. Die Währungshüter kratzen sprichwörtlich den Boden des Fasses leer, zumal die Devisenreserven so rasant dahinschmelzen, wie schon lange nicht mehr. Besonders grotesk ist, dass Finanzminister Mehmet Simsek und Notenbankchef Fatih Karahan ausgerechnet in London um ausländisches Kapital bettelten, während in Ankara die internen politischen Konkurrenten per Gerichtsbeschluss beseitigt wurden.

Für die Türkische Lira und die Bonität der Türkei ist dieses politische Theater ein großes Problem. Die Prämien für staatliche Kreditausfallversicherungen stiegen unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils sprunghaft an. Ein schmerzhafter weiterer Absturz der türkischen Lira gilt in Finanzkreisen mittlerweile als unausweichlich, da die permanenten staatlichen Interventionen am Devisenmarkt angesichts schwindender Reserven bald an ihr natürliches Ende stoßen werden. Regierungsvertreter versuchen derweil, das ganz offensichtlich politisch motivierte Gerichtsurteil als notwendige Stärkung des Rechtsstaates zu verkaufen. In Wirklichkeit jedoch schlittert das Land vielmehr tief in einen unberechenbaren autoritären Zustand.

Die Türkei wird dadurch jedoch auch für die NATO zu einem potentiellen Pulverfass. Nicht nur, dass das Erdogan-Regime seine eigenen neoosmanischen Ziele verfolgt, auch stellt sich für das transatlantische Bündnis die Frage, inwieweit man der islamistischen Führung in Ankara überhaupt noch trauen kann. Denn der türkische Staatschef wird seine Macht nicht kampflos abgeben und je größer die wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden, desto wahrscheinlicher ist ein Volksaufstand gegen den „Sultan vom Bosporus“. Mehr noch könnte ein solcher ökonomischer Kollaps zu einem noch umfangreicheren Exodus aus der Türkei in Richtung Europa (vor allem nach Deutschland und Österreich, welche bereits große türkische bzw. kurdische Gemeinschaften haben) führen. Doch darauf sind die Europäer ganz gewiss nicht vorbereitet.

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☐ ☆ ✇ apolut

Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

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Vorschau ansehen Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

Ausschnitt aus dem Interview mit Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen! – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-julia-neigel-und-ralf-ludwig/

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!
Im gespraech julia neigel ralf ludwig apolut
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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

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BGH stärkt Ausgangsposition von potentiell Impfgeschädigten

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veröffentlicht am 21.04.2026; Autorin: Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil BGH stärkt Ausgangsposition von potentiell Impfgeschädigten:Neues Urteil zu Auskunfts- und Haftungsansprüchen nach Corona-Impfung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. März 2026 ein Urteil (VI ZR 335/24, VI. Zivilsenat) gefällt, das neue Maßstäbe setzt, dies insbesondere durch die Klarstellung der Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch des Klägers auf […]

Der Beitrag BGH stärkt Ausgangsposition von potentiell Impfgeschädigten erschien zuerst auf MWGFD.

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