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Prof. Haditsch relativiert Ebola-Panik – und weist auf möglichen großen Kriminalfall hin

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Der jüngste Ebola-Ausbruch im Kongo sorgt erneut für internationale Schlagzeilen. Während Medien und internationale Organisationen vor einer möglichen Ausweitung warnen, mahnt der österreichische Infektiologe Prof. DDr. Martin Haditsch zu einer sachlichen Betrachtung der tatsächlichen Risiken. Nach seiner Einschätzung werde die Gefährlichkeit des Virus häufig verzerrt dargestellt, weil zentrale wissenschaftliche Fakten in der öffentlichen Berichterstattung zu kurz kämen.

Ebola zählt zweifellos zu den gefährlichsten bekannten Viruserkrankungen. Die Sterblichkeit kann je nach Virenstamm und medizinischer Versorgung sehr hoch sein. Dennoch sei für die Bewertung eines Erregers nicht allein die Tödlichkeit entscheidend. Ebenso wichtig sei die Frage, wie leicht sich ein Virus überhaupt verbreiten kann. Genau hier liege der entscheidende Unterschied zu Krankheiten, die tatsächlich ein globales Pandemiepotenzial besitzen.

Hohe Sterblichkeit, geringe Übertragbarkeit

Nach den Ausführungen Haditschs zeichnet sich Ebola zwar durch eine hohe Pathogenität aus, die Ansteckungsfähigkeit sei jedoch vergleichsweise gering. Eine Übertragung erfolge nicht über die Luft, sondern in der Regel nur durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten symptomatischer Personen. Bereits einfache Hygienemaßnahmen würden das Risiko einer Ansteckung massiv reduzieren.

Der Mediziner verweist darauf, dass seit den 1970er Jahren rund 40 Ebola-Ausbrüche in Afrika registriert wurden. Trotz teils dramatischer Verläufe habe sich keiner dieser Ausbrüche zu einer weltweiten Pandemie entwickelt. Selbst die große Ebola-Epidemie in Westafrika zwischen 2014 und 2016 mit rund 28.000 Erkrankten und mehr als 11.000 Todesfällen blieb regional begrenzt.

Fragen zum aktuellen Ausbruch

Besonders bemerkenswert erscheint Haditsch der zeitliche Zusammenhang zwischen dem aktuellen Ausbruch des Bundibugyo-Stammes und kürzlich angekündigten Förderprogrammen zur Entwicklung neuer Impfstoffe. Nur wenige Monate vor dem Ausbruch seien von der durch Bill Gates mitbegründeten CEPI finanzielle Mittel für Forschungsprojekte zur Entwicklung von mmRNA- und Vektorimpfstoffen gegen genau diesen Virusstamm bereitgestellt worden.

Der Professor betont, dass dieser Umstand zumindest Fragen aufwerfe und einer transparenten Untersuchung bedürfe. Gerade nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre sei eine kritische Betrachtung von Interessensverflechtungen im Bereich der Gesundheitsindustrie notwendig.

Ermittlungen gegen Ebola-Forscher

Zusätzliche Aufmerksamkeit erregt ein Fall aus den Vereinigten Staaten. Dort wird laut den von Haditsch zitierten Berichten gegen die Virologen Vincent Munster und Claude Kwe Yinda ermittelt. Die Forscher sollen nach einer Reise in die Demokratische Republik Kongo biologische Proben in die USA eingeführt haben, ohne die dafür erforderlichen Deklarationen und Genehmigungen vorzulegen. Im Kongo wären sie an Feldforschung beteiligt.

Munster war in der Vergangenheit an Forschungsprojekten beteiligt, die sich mit Krankheitserregern wie Covid-19 beschäftigten. Die Ermittlungen des FBI sowie seine vorläufige Suspendierung hätten deshalb erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit ausgelöst. Nach Ansicht Haditschs müsse vollständig aufgeklärt werden, welche Proben transportiert wurden und ob dabei alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Er weist ebenso auf eine Verbindung zu Anthony Fauci hin.

Kritik an Medien und Behörden

Haditsch sieht in der aktuellen Berichterstattung erneut ein Beispiel für eine aus seiner Sicht überzogene mediale Dramatisierung. Bereits bei früheren Gesundheitsereignissen habe sich gezeigt, dass alarmistische Schlagzeilen oft nicht durch die tatsächliche Risikolage gedeckt gewesen seien. Eine sachliche Analyse müsse stets sowohl die Gefährlichkeit eines Erregers als auch dessen reale Übertragbarkeit berücksichtigen.

Der Mediziner fordert deshalb einen kritischeren Umgang mit öffentlichen Gesundheitswarnungen. Bürger sollten Informationen prüfen, unterschiedliche Quellen vergleichen und sich nicht ausschließlich auf mediale Schlagzeilen verlassen. Nur auf dieser Grundlage sei eine nüchterne Bewertung gesundheitlicher Risiken möglich. Systemmedien hätten jegliches Vertrauen verspielt.

(Auszug von RSS-Feed)

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Großer Sieg für Schweizer Bürger: St. Gallen streicht Impfpflicht mit Strafdrohung

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Die St. Galler Kantonsregierung hat einen bemerkenswerten Rückzieher vollzogen. Nach massivem öffentlichem Widerstand wurde die umstrittene Bestimmung eines möglichen Impfobligatoriums wieder aus dem neuen Gesundheitsgesetz gestrichen. Damit verschwindet jene Passage aus dem Entwurf, die es der Regierung erlaubt hätte, bei einer „erheblichen Gefährdung“ für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Berufsstände Impfungen für obligatorisch zu erklären.

Besonders brisant war dabei die vorgesehene Strafandrohung. Wer sich einem solchen Obligatorium widersetzt hätte, hätte mit Geldstrafen von bis zu 20.000 Schweizer Franken rechnen müssen. Kritiker sahen darin einen faktischen Impfzwang durch die Hintertür und einen schweren Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung.

Die Pläne hatten bereits zu Jahresbeginn heftige Reaktionen ausgelöst. Tausende Bürger beteiligten sich an der Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz. Nach Angaben des zuständigen Gesundheitsdirektors Bruno Damann gingen rund 2.500 Stellungnahmen ein – ein außergewöhnlich hoher Wert für ein kantonales Gesetzgebungsverfahren. Ein erheblicher Teil der Rückmeldungen richtete sich gegen die Impfbestimmung.

Auch politisch geriet die Regierung zunehmend unter Druck. Die SVP kritisierte insbesondere, dass die Kantonsregierung weitreichende Kompetenzen erhalten sollte, um ein Impfobligatorium eigenständig anordnen zu können. Die Höhe der vorgesehenen Geldstrafen sorgte ebenfalls parteiübergreifend für Diskussionen. Selbst dort, wo die Möglichkeit eines Impfobligatoriums grundsätzlich nicht ausgeschlossen wurde, stieß die konkrete Ausgestaltung auf Skepsis.

Parallel dazu entwickelte sich das Thema zu einer öffentlichen Auseinandersetzung auf der Straße. Demonstrationen in St. Gallen machten die Ablehnung sichtbar. Besonders die Bewegung Mass-Voll! stellte sich offensiv gegen die Gesetzespläne und organisierte Protestaktionen, die schweizweit mediale Aufmerksamkeit erhielten.

Nun hat die Regierung die Konsequenzen gezogen. In der verabschiedeten Fassung des Gesundheitsgesetzes fehlt die ursprünglich vorgesehene Impfregelung vollständig. Die Regierung begründet den Schritt offiziell damit, dass die Bestimmung in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung gestoßen sei. Zudem erscheine die Wahrscheinlichkeit aus heutiger Sicht gering, dass ein solches Impfobligatorium überhaupt jemals zur Anwendung kommen würde.

Bemerkenswert ist dabei, dass die Regierung ihre Position nicht erst im Parlament verlor. Vielmehr wurde die umstrittene Regelung bereits vor der eigentlichen parlamentarischen Beratung aus dem Gesetzesentwurf entfernt. Damit dürfte eine der kontroversesten gesundheitspolitischen Debatten der letzten Jahre im Kanton vorerst beendet sein.

Das übrige Gesundheitsgesetz bleibt bestehen und soll weiterhin modernisiert werden. Der Kantonsrat wird sich voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 mit der Vorlage befassen. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist derzeit für Anfang 2028 vorgesehen.

Für die Gegner der geplanten Regelung gilt die Streichung bereits jetzt als politischer Erfolg. Sie sehen darin den Beweis, dass öffentlicher Widerstand und breite Beteiligung an politischen Verfahren konkrete Auswirkungen auf Gesetzgebungsprozesse haben können und die Demokratie in der Schweiz noch längst nicht so tot ist, wie Globalisten und die WHO wohl gehofft haben.

Quellen:

(Auszug von RSS-Feed)

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Skandal begleitet #UnisRetten Demos – massenhaft antisemitische Postings durch Bot-Angriff

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Unsere Redaktion erreichten im Kontext der heutigen ÖH-Kundgebung zum Thema „Sparkurs stoppen – #UnisRetten“ zahlreiche Screenshots mit grob antisemitischen Inhalten. Nachdem viele dieser Postings zeitgleich erschienen und denselben Text hatten, ist von einem automatisierten Vorgehen auszugehen. Der ÖH sind diese Postings natürlich nicht direkt zuzuordnen, sie passen aber gut ins Bild. Skandalös ist ebenso, dass viele dieser Beiträge auf Instagram bei einem Bericht des ORF vorzufinden sind, wo man offenbar keinen Löschbedarf sieht.

Ganz offensichtlich wurde von Antisemiten und Gaza-Aktivisten versucht, die Kundgebungen der ÖH am 27. Mai zu kapern. Statt das prinzipiell nachvollziehbare Anliegen der Studenten nach einer guten Finanzierung der Universitäten zu vertreten, passierte das, was im Umfeld der ÖH ohnehin zum Standard geworden ist. Linksextreme Positionen werden lautstark hinausgeplärrt und als Anliegen der Allgemeinheit verkauft. Nachdem den Linken aber offenbar selbst unter Studenten die Leute davonlaufen, verließ man sich diesmal auf künstliche Intelligenzen und Bots, um eine „große Bewegung“ zu simulieren.

Zahllose grob antisemitische, verhetzende und sachlich überhaupt nicht passende Postings wurden über soziale Medien abgesetzt. Beispiele dafür sehen Sie in nachfolgendem Bild, diese wurden auf Instagram abfotografiert. Als die Redaktion danach suchte, stieß sie auf die „Berichterstattung“ des ORF unter dem Titel „Tausende demonstrieren gegen Uni-Kürzungen“. Ebendort finden sich aktuell (27.5.2026, 18:30) immer noch zahlreiche antisemitische Postings, die dieser Bot-Aktion zuzuschreiben sind.

Dort weisen auch User die Redaktion bzw. das Social-Media-Team des ORF darauf hin, etwas gegen den „Bot-Angriff“ zu unternehmen.

Die „Argumentation“, die hier wohl von Linksextremen und sogenannten Gaza-Aktivisten stammt, die auch im Umfeld des radikalen Islamismus zu verorten sind, entspricht jener, die man in Österreich eigentlich jahrzehntelang nur von ewiggestrigen Altrechten gehört hatte. Das Geld der Österreicher würde nach Israel fließen. Was dies mit Uni-Politik zu tun haben soll, ist unklar. Aktuell fließt das Geld der Österreicher vielmehr in Milliardenhöhe in den Ukraine-Krieg und geht ebenso in Milliardenhöhe an linke NGOs. Das Problem besteht also nachweislich in verschwendungssüchtiger linker Politik, die sich nicht um die Bedürfnisse der Menschen in Österreich schert. Klar ist, dass man bei Universitäten keine Milliarde sparen müsste, wenn man genannte Ausgaben stoppt.

Beispiele für aktuelle Postings auf der ORF-Seite (Instagram):

Der Username, der den Begriff „ak 47“ enthält, ließe zudem auf gemeingefährdende Gewaltbereitschaft schließen und müsste einen funktionierenden Inlandsgeheimdienst zu Ermittlungen motivieren. Doch diese ÖVP-kontrollierte Behörde beschäftigt sich bekanntlich lieber mit der Belästigung objektiv arbeitender Alternativmedien und angeblich „rechter“ Mitbürger. Die ÖVP dürfte wohl große Angst haben, ihre Dominanz in Österreich zu verlieren.

Die auf die Kundgebungen verweisenden Seiten der ÖH weisen aktuell keine Kommentare auf – das lässt zumindest vermuten, dass dort bereits fleißig gelöscht wurde (Beispiele: Vetmed, Meduni Graz, WU Wien).

Auf den ungewöhnlich wenigen kursierenden Bildern von den Demos sind nur wenige Gaza-Extremisten zu sehen. Die Größe der Demonstrationen, beispielsweise in Wien, lässt sich aktuell nicht einschätzen. Der ORF schrieb verhalten von „Tausenden“, also ist nicht von großen Teilnehmerzahlen auszugehen.

(Auszug von RSS-Feed)

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Velm-Götzendorf: Höchstgericht stärkt Recht der Bürger auf Windrad-Volksbefragung

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Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.

Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?

Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.

Sorgen um die Lebensqualität

Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.

Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.

Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.

ÖVP tat alles, um Mitbestimmung zu torpedieren

Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.

Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.

Nun ist der Gemeinderat am Zug

Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.

Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.

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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









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Erfahrener Förster erklärt, was ein Windpark für einen Wald wirklich bedeutet

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Ein Interview mit dem bayerischen Förster Josef Erhard entwickelt sich derzeit auf YouTube zum viralen Hit. Der langjährige Waldexperte schildert darin detailliert, welche Eingriffe der Bau von Windkraftanlagen im Wald tatsächlich bedeuten. Von Rodungen und Bodenverdichtung über Infrastrukturmaßnahmen bis hin zu Auswirkungen auf Tiere, Trinkwasser und Landschaftsbild erhebt Erhard schwere Vorwürfe gegen Politik und Medien. Das Gespräch stößt auf großes Interesse, weil es viele Aspekte anspricht, die in der öffentlichen Debatte über Windkraft kaum thematisiert werden.

Josef Erhard war fast fünf Jahrzehnte als Förster tätig, darunter viele Jahre im Staatswald und später als Leiter der Nationalpark Ranger im Nationalpark Bayerischer Wald. Zum Gegner von Windkraftanlagen im Wald sei er erst geworden, als in seinem früheren Revier ein großflächiges Windvorranggebiet geplant worden sei. In einem Gebiet mit geschützten Tierarten wie Luchs, Wildkatze, Fledermäusen und Greifvögeln hätten dutzende Windräder entstehen sollen. Erhard beschreibt, dass er aufgrund seiner genauen Ortskenntnis nicht habe schweigen können.

Besonders eindringlich schildert der ehemalige Förster die baulichen Eingriffe, die mit Windparks im Wald verbunden seien. Viele Menschen würden laut Erhard nur das fertige Windrad sehen, nicht aber die massiven Infrastrukturmaßnahmen davor. Für Rotorblätter mit heutigen Größenordnungen müssten breite Zufahrtswege geschaffen und bestehende Forststraßen massiv ausgebaut werden. Kurvenradien, Kabeltrassen, Entwässerungssysteme und großflächige Baustellen würden ganze Waldgebiete verändern. Die Fundamentflächen aus mehreren tausend Tonnen Stahlbeton blieben dauerhaft im Boden.

„Windkraft im Wald heißt Waldrodung“

Erhard bezeichnet die Entfernung des Waldes als den größten Schaden überhaupt. Weder Borkenkäfer noch Sturmereignisse seien mit einer vollständigen Rodung vergleichbar. Wörtlich erklärt er im Interview: „Windkraft im Wald, das heißt Waldrodung.“ Der Eingriff in das Ökosystem sei für ihn ein „absolutes No-Go“. Besonders kritisch sieht er die großflächige Bodenverdichtung durch schwere Baumaschinen. Zwar werde später oft von Renaturierung gesprochen, tatsächlich bleibe der Boden nach seiner Einschätzung jedoch über sehr lange Zeit geschädigt.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs kritisiert Erhard die Darstellung von Windkraft als „saubere Energie“. Er verweist auf Rohstoffe und Materialien, die weltweit gewonnen würden. Balsaholz für Rotorblätter stamme aus Südamerika, Metalle und Erze aus Minengebieten in Chile oder Peru. Zudem spricht er über Chemikalien wie PFAS oder Bisphenol A, die durch Abrieb der Rotorblätter in die Umwelt gelangen könnten. Auch auslaufende Hydraulik- und Schmieröle in den Anlagen seien ein Thema, über das öffentlich kaum gesprochen werde.

Kritik an Auswirkungen auf Tiere und Trinkwasser

Breiten Raum nimmt im Interview auch der Naturschutz ein. Erhard spricht von erheblichen Gefahren für Fledermäuse, Vögel und Insekten. Windkraftanlagen bezeichnet er dabei als „Schredderanlagen“. Die Folgen für ganze Ökosysteme seien aus seiner Sicht noch gar nicht vollständig erforscht. Darüber hinaus warnt er vor möglichen Auswirkungen auf Trinkwasser und Grundwasserströme in Waldgebieten. Der Wald sei eines der wichtigsten natürlichen Trinkwasserreservoire überhaupt.

Neben ökologischen Fragen thematisiert der ehemalige Förster auch gesundheitliche und gesellschaftliche Aspekte. Er verweist auf Debatten über Infraschall und erwähnt ein französisches Gerichtsurteil, bei dem einer Klägerin gesundheitliche Schäden zugesprochen worden seien. Außerdem beklagt er den Verlust des Waldes als Erholungsraum für Menschen. Wälder seien Orte der Ruhe und keine Industriegebiete.

Vorwürfe gegen Politik und Medien

Scharfe Kritik übt Erhard an Politik, Medien und Behörden. Nach seiner Ansicht würden kritische Stimmen zur Windkraft systematisch ausgegrenzt. Wer Einwände gegen bestimmte Projekte erhebe, werde schnell als „Schwurbler“ oder „Nazi“ abgestempelt. Besonders die Berichterstattung großer Medien bezeichnet er als einseitig. Objektiven Journalismus sehe er in diesem Bereich kaum noch.

Auch die Energiepolitik Deutschlands greift Erhard frontal an. Bayern sei ein Schwachwindgebiet, wirtschaftlicher Betrieb von Windkraft funktioniere dort nur durch massive Subventionen. Gleichzeitig verweist er auf Zeiten ohne Wind und Sonne, in denen weiterhin Gas-, Kohle- oder Atomstrom benötigt werde. Die Vorstellung, ein Industrieland allein mit Wind- und Solarenergie versorgen zu können, hält er für unrealistisch.

Zum Ende des Interviews fordert Erhard mehr direkte Mitsprache der Bevölkerung. Früher habe es Bürgerentscheide über Windkraftprojekte gegeben, heute würden Entscheidungen zunehmend zentral getroffen. In seiner Heimatgemeinde habe eine Bürgerinitiative einst erreicht, dass sich 75 Prozent der Bevölkerung gegen Windräder im Staatswald ausgesprochen hätten. Solche demokratischen Abstimmungen wünsche er sich auch heute wieder.

Die Initiative GEGENWIND Bayerischer Wald kann man via Facebook kontaktieren.

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Ukraine attackierte in drei Wellen absichtlich Schulwohnheim in Starobilsk – viele zivile Tote

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Das Von der Leyen-Regime in Brüssel lässt permanent verbreiten, die Russen wären die einzigen Bösen, die Ukraine und ihre EU-Unterstützer die einzig Guten in diesem Konflikt. In der Nacht auf den 22. Mai wurde gezielt ein Schulwohnheim in Starobilsk in der Ostukraine angegriffen. Der Angriff galt also der eigenen Bevölkerung in einem von Russland kontrollierten Gebiet. Dabei könnten auch in Deutschland gefertigte Kampfdrohnen zum Einsatz gekommen sein. Bei der Attacke starben mindestens zehn Schüler.

Treffer auf zivile Ziele sind im Ukraine-Krieg auf beiden Seiten häufig dem Abwehrfeuer geschuldet. Wenn Raketen und Fluggeräte von der Luftabwehr getroffen werden, können sie überall abstürzen und treffen dann häufig zivile Gebäude. Im Fall des ukrainischen Angriffs auf das Schulwohnheim in Starobilsk ist das auszuschließen. Hier trafen mehrere Wellen von Fluggeräten zeitlich versetzt gezielt das Gebäude, insgesamt ist von 16 Treffern die Rede. Die fünfstöckige Anlage stürzte ein. Bislang werden zehn Todesopfer gemeldet, 48 wurden verletzt, 11 weitere werden noch vermisst. Zum Zeitpunkt des Angriffs schliefen etwa 86 Jugendliche in dem Gebäude.

Ukraine bombardierte ukrainische Schüler

Besonders zu erwähnen ist, dass Starobilsk nicht hinter der russischen Grenze liegt, sondern von Menschen bewohnt wird, die vor dem Krieg Bürger der Ukraine waren. Die Vorgeschichte des Ukraine-Krieges – gut zehn Jahre militärischer Terror gegen die ostukrainische Zivilbevölkerung – wird vom Mainstream gerne verschwiegen.

Die Ukraine bestreitet, ein ziviles Ziel anvisiert zu haben, man spricht von einer „militärischen Drohnen-Kommandoeinheit“. In Russland glaubt man nicht an Zufallstreffer. Der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, hat die Streitkräfte angewiesen, Vergeltung zu üben. Leidtragende der Kriegspolitik des absolut herrschenden Warlords Wolodymyr Selenskyj und seiner Schergen werden also wieder die Menschen der Ukraine sein.

Todesdrohnen immer mehr in Deutschland gefertigt

Während es lange Zeit tabu war, Ziele in Russland anzugreifen, kennt die Ukraine seit Monaten kein Halten mehr und attackiert längst nicht nur militärische Ziele. In Russland soll Angst und Terror verbreitet werden. Auch dazu werden in Deutschland gefertigte Drohnen eingesetzt. Die meisten dieser Maschinen stammen von Quantum Systems aus Bayern, wo man offiziell „Mehrzweck-Quadcopter, Abfangdrohnen und Aufklärungsdrohnen“ liefert, teilweise mit „größerer Reichweite„. So wird von Einsatzdistanzen von 1.000-1.500 Kilometern gesprochen. Deutschland redet seiner Bevölkerung dabei immer noch ein, nicht Kriegsteilnehmer zu sein. Weitere Kooperationen im „Ukraine-Geschäft“ sind von Helsing und Rheinmetall bekannt.

Wolodymyr Selenskyj hielt gestern Abend eine gewohnt großspurige Rede in einem Ort namens Rivne. Er sprach dabei von bedeutenden Gebietsgewinnen durch die ukrainische Armee. Den bekannten Frontverlauf kann man auf dieser Seite, angeblich in Echtzeit, betrachten. Selenskyj betonte, man wolle Russland zu Verhandlungen zwingen.

Reaktion aus der EU – Unterstützung der Ukraine verstärken

Kritik am Vorgehen der Ukraine ist aus der EU nicht zu vernehmen. Vielmehr verkündeten Großbritannien, Deutschland und Frankreich am 22. Mai, die Unterstützung für die Ukraine in den kommenden Monaten weiter zu verstärken. Laut offiziellen Mitteilungen und Reuters wurde die weitere bzw. verstärkte Unterstützung der Ukraine ausdrücklich bekräftigt. Die drei europäischen Staaten erklärten demnach ihre Bereitschaft, den Druck auf Russland zu erhöhen und die Unterstützung für die Ukraine auszubauen. Die Staats- und Regierungschefs hätten über zusätzliche militärische Unterstützung, Sanktionen gegen Russland, Sicherheitsgarantien für die Ukraine sowie weitere diplomatische Schritte gesprochen. Es ist fraglich, wie lange man auf diese Weise noch vorgeben kann, keine Kriegspartei zu sein, und ebenso fraglich, wie lange Russland dem noch tatenlos zusieht. Im Sinne der friedliebenden Völker Europas dürfte eine Ausweitung des Konfliktes wohl kaum sein – doch welche Regierung in Europa hört auf ihr Volk?

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