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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

25. Mai 2026 um 08:30

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









(Auszug von RSS-Feed)

Klima-Gerichtsverfahren: Endlich wehrt man sich gegen diese Unsitte!

24. Mai 2026 um 15:00

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H. Sterling Burnett

Im Laufe der Jahre habe ich mich mit dem Thema „Climate Lawfare“ [etwa: Klima-Klagenflut] befasst. Zunächst beschrieb ich eine Reihe Dutzender Klagen, die von klimapolitisch engagierten Anwaltskanzleien und Städten gegen Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie und Lobbygruppen der Branche eingereicht worden waren, angeblich im Namen von Anwohnern und Einzelpersonen wie Jugendlichen, in dem Versuch, über die Gerichte CO₂-Beschränkungen durchzusetzen. Die Bemühungen, die Justiz dazu zu bewegen, in Dutzenden Bundesstaaten und lokalen Gerichtsbarkeiten von der Richterbank aus Gesetze zu erlassen, sind bislang gescheitert, nachdem sie von einem Bundesgericht in Kalifornien sowie von Landesgerichten in Maryland, New Jersey, New York und Pennsylvania abgewiesen worden waren. Trotz der kostspieligen, sich häufenden Niederlagen werden immer wieder neue Klagen eingereicht oder alte Klagen auf der Grundlage anderer Ansprüche erneut eingereicht, was die Gerichte überlastet und Milliarden von Dollar an Rechtskosten verschwendet. Das ist Geld, das die Industrie zur Entwicklung neuer Produktionsverfahren hätte nutzen können, um die amerikanische Energiedominanz besser zu sichern und die Kosten für die Verbraucher zu senken.

Die direkten „Climate Lawfare“-Bemühungen könnten bald ein Ende finden. Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich bisher geweigert, Klagen von Bundesstaaten an Bundesgerichte zu verweisen, obwohl klare und berechtigte Bedenken hinsichtlich des zwischenstaatlichen Handels sowie der Vorrangstellung des Bundes- und Völkerrechts bestehen. Im Februar nahm das Gericht jedoch einen „Climate Lawfare“-Fall aus Boulder, Colorado, an.

„Boulder macht geltend, dass Öl- und Gasunternehmen wissentlich zur Verschärfung des Klimawandels beigetragen und dadurch Schäden in Millionenhöhe an seinem Eigentum und seinen Einwohnern verursacht haben“, berichtet ScotusBlog. „Die Öl- und Gasunternehmen drängten die staatlichen Gerichte, den Fall abzuweisen, und argumentierten, dass die Ansprüche nach staatlichem Recht durch Bundesumweltschutzgesetze und die Befugnis der Bundesregierung zur Ausübung der Außenpolitik außer Kraft gesetzt würden.

„Die beklagten Ölkonzerne erklärten den Richtern, der Rechtsstreit biete dem Gericht ‚die bislang beste Gelegenheit, eine der wichtigsten Fragen zu klären, die derzeit vor den Vorinstanzen anhängig sind‘“, so ScotusBlog unter Berufung auf den Schriftsatz der Unternehmen. „‚Energieunternehmen, die fossile Brennstoffe fördern und verkaufen … sehen sich zahlreichen Klagen vor staatlichen Gerichten im ganzen Land gegenüber, in denen Schadenersatz in Milliardenhöhe für Schäden gefordert wird, die angeblich durch den Beitrag der Treibhausgasemissionen zum globalen Klimawandel verursacht wurden … doch wie der Gerichtshof seit über einem Jahrhundert anerkennt … erlaubt die Struktur unseres Verfassungssystems es einem Staat nicht, nach staatlichem Recht Rechtsbehelf für Schäden zu gewähren, die angeblich durch Umweltverschmutzung verursacht wurden, die von außerhalb des Staates stammt.‘“

Ein weitreichendes Urteil zugunsten der Unternehmen und gegen Boulder, in dem festgestellt wird, dass die Ansprüche in Boulders Klage gemäß der „Interstate Commerce Clause“ und der Befugnis der Regierung zur Ausübung der Außenpolitik ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung, insbesondere des Kongresses fallen, könnte dieser Art von „Lawfare“ ein Ende setzen.

Ein enger gefasstes Urteil – und eng gefasste Urteile sind es, die der Oberste Gerichtshof gerne fällt – könnte die Klage aus dem Staatsgericht entfernen und sie sowie ähnliche Fälle den Bundesgerichten zur Entscheidung überlassen. Das würde weniger Klagen bedeuten, die zusammengefasst würden und wahrscheinlich in Zukunft wieder vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten landen würden, insbesondere wenn es unter den Bundesgerichten Uneinigkeit über die Begründetheit solcher Klagen gibt.

Ein Urteil zugunsten der Kläger, und der Klage-Marathon geht weiter.

Ungeachtet dessen, dass sich für solche Klagen möglicherweise bereits die Zeichen der Zeit abzeichnen, sind die Klimaaktivisten nicht untätig geblieben. Sie suchen nach einem Hintertürchen, um Richter dazu zu bewegen, Klimapolitik vom Richterstuhl aus zu gestalten; „Climate Lawfare Teil 2“, wenn man so will. Wie ich in CCW 570 und 574 schrieb, haben Klimaalarmisten versucht, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben, indem sie Richtern, die an Klimaklagen beteiligt sind oder wahrscheinlich daran beteiligt sein werden, voreingenommene Informationen vorlegten, die von Klimaaktivisten verfasst worden waren, die oft aktiv an den Klagen beteiligt sind. Es gelang ihnen, ein rechtlich fragwürdiges Kapitel zum Klimawandel in das „Fourth Reference Manual on Scientific Evidence“ des Federal Judiciary Center aufzunehmen – das Nachschlagewerk für wissenschaftliche Fragen vor den Bundesgerichten – sowie durch eine Reihe von Richterklausuren und Workshops für Richter, die vom Environmental Law Institute veranstaltet wurden. Beide Bemühungen haben die Aufmerksamkeit der Generalstaatsanwälte der Bundesstaaten und des Kongresses auf sich gezogen.

Detailliert beschrieben bei Energy in Depth,

Der Vorsitzende des Justizausschusses des Repräsentantenhauses Jim Jordan (R-OH) und der Vorsitzende des Unterausschusses für Gerichte Darrell Issa (R-CA), treiben ihre Untersuchung gegen Klimaaktivisten, Klägeranwälte und die „unzulässigen Versuche des Environmental Law Institute und seines Climate Judiciary Project, Bundesrichter zu beeinflussen“, voran.

Der Ausschuss sandte Schreiben an Michael Burger, den Geschäftsführer des Sabin Center for Climate Change Law an der Columbia Law School, an Jordan Diamond, den Präsidenten des Environmental Law Institute (ELI), sowie an Vic Sher von der Kanzlei Sher Edling, die zahlreiche Klimaklagen im ganzen Land unterstützt, um weitere Informationen über deren Bemühungen zu erhalten, Richtern, die möglicherweise bald über Klimaklagen entscheiden werden, voreingenommene und subjektive Informationen zu übermitteln.

Dies ist eine erhebliche Eskalation in einer Untersuchung zu einer Einflusskampagne, in deren Rahmen Jordan und Issa im Januar Briefe an die Judicial Conference of the United States, das Federal Judicial Center sowie an die Klägeranwälte David Bookbinder und Roger Worthington sowie im August 2025 einen ersten Brief an das ELI gesendet hatten.

Dies ist bereits das zweite Mal, dass der Justizausschuss des Repräsentantenhauses Schreiben an die Wissenschaftler, gemeinnützigen Organisationen und Prozessanwälte versandt hat, die an den ELI-Tagungen beteiligt sind.

Zudem laufen derzeit direktere Bemühungen, dem „Climate Lawfare“ ein Ende zu setzen. Die Abgeordnete Harriet Hageman (R-WY) hat kürzlich den „Stop Climate Shakedowns Act of 2026“ eingebracht. Wie ein Artikel im Daily Caller Hagemans Gesetzesentwurf beschreibt, würde dieser durch Bundesrecht die Abweisung aller laufenden Klimaklagen erzwingen und „Gesetze auf Bundesstaatenebene, die die Energieerzeugung bestrafen, außer Kraft setzen, rückwirkende Klagen wegen CO₂-Emissionen verbieten und die alleinige Zuständigkeit der Bundesregierung für die Regulierung von Treibhausgasen bekräftigen“. Dieser Gesetzesentwurf ist mehr als ein Jahrzehnt überfällig und verspricht echte Fortschritte und Endgültigkeit, falls er den Senat passieren sollte – ein großes „falls“.

Solange steuerbefreite gemeinnützige Organisationen und universitätsnahe Forschungsinstitute nicht ihre offensichtlichen Versuche einstellen, die Justiz dazu zu bewegen, ihren Standpunkt zu den Ursachen und Folgen des Klimawandels zu übernehmen und die von diesen Gruppen bevorzugten Maßnahmen zur Einschränkung fossiler Brennstoffe durchzusetzen, könnte der beste Weg für die [US-]Bundesregierung darin bestehen, allen an solchen Bemühungen beteiligten Universitäten oder gemeinnützigen Organisationen die Mittel und/oder ihnen die Steuerbefreiung zu entziehen. Dies versperrt diesen Gruppen nicht den Zugang zu den Gerichten. Aber es wird der Justiz deutlich machen, dass die Bundesregierung ihre Bemühungen weder unterstützt noch gutheißt, und es wird ihnen die knappen Steuergelder für eine Initiative verweigern, welche die Rechtsstaatlichkeit und die verfassungsmäßig festgelegte Gewaltenteilung untergräbt und der Energie- und Wirtschaftssicherheit der USA sowie dem Wohlergehen und dem Geldbeutel der Amerikaner im Allgemeinen schadet.

Wenn überhaupt eine staatliche Gewalt für die Gestaltung der Energiepolitik zuständig ist, dann ist es der Kongress. Nicht die Gerichte und schon gar nicht Interessengruppen, die versuchen, die Grenzen zwischen den legitimen, verfassungsmäßig festgelegten und zugewiesenen Aufgaben der verschiedenen staatlichen Gewalten zu verwischen. Es ist nun an der Zeit, dass der Oberste Gerichtshof, der Kongress oder besser noch beide ein für alle Mal dem „Climate Lawfare“ ein Ende setzen.

Quellen: House Judiciary Committee; Climate Change Weekly; ScotusBlog; Daily Caller

Link: https://heartland.org/opinion/climate-change-weekly-579-climate-lawfare-under-counterassault-finally/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Klima-Gerichtsverfahren: Endlich wehrt man sich gegen diese Unsitte! erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

(Auszug von RSS-Feed)
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