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Purer Hass gegen autochthone Bürger: Bärbel Bas und der Verrat an den Deutschen

26. Mai 2026 um 11:00

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Die deutsche Arbeitsministerin Bärbel Bas hat bei einem Auftritt am 21. Mai 2026 die Ziele der Asyl- und Migrationspolitik unerwartet offen auf den Punkt gebracht. Die SPD-Politikerin sprach von der Notwendigkeit, das „sogenannte Einheitsgrau“ zu bekämpfen, das sie als „Einheitsbraun“ bezeichnete, und forderte mehr Zuwanderung für die „Vielfalt in unserer Gesellschaft“.

Von Chris Veber

Die Rede von Bärbel Bas beim „Aktionstag Zusammenhalt in Vielfalt“ des Deutschen Kulturrats offenbarte die tiefe Verachtung der SPD-Regierungspolitikerin für die einheimische Bevölkerung. Bas stellte klar, dass Migration nicht allein wirtschaftlichen Zwecken dient, sondern bewusst die demografische Zusammensetzung der Bevölkerung verändern soll.

„Wir wehren uns auch gegen dieses sogenannte Einheitsgrau, ich würde es sogar Einheitsbraun nennen.“ … „Wir brauchen die Menschen, die zu uns kommen, auch als Fachkräfte, ja. Aber wir brauchen sie auch für die Vielfalt in unserer Gesellschaft – das ist genauso wichtig.“

Bisher wurde das meist hinter verschlossenen Türen oder in euphemistischer Sprache formuliert. Hier spricht eine hochrangige Politikerin wohl wegen besonderer intellektueller Beschränktheit unverblümt aus, was viele Bürger längst vermuteten. Die eigene Bevölkerung gilt den Linkswokegrünen und Scheinkonservativen als zu homogen, zu „braun“, zu wenig bunt. Wohl auch zu wenig linkswokegrün. Darum muss sie weg. Die Deutschen wurden allerdings nie gefragt, ob sie diese staatlich durchgeführte Veränderung wollen. In einer Demokratie wäre das die zwingende Voraussetzung gewesen.

Die Behauptung, es würden Fachkräfte importiert, wurde inzwischen von der Realität widerlegt. In Wien zum Beispiel leben laut offiziellen Zahlen rund 78 Prozent der Syrer von der steuerfinanzierten Sozialhilfe. Ähnliche Muster zeigen sich in allen westlichen Großstädten. Statt hochqualifizierter Einwanderer kommen vor allem Menschen aus kulturfremden Regionen, die in die Sozialsysteme zuwandern. Echte Fachkräfte meiden Deutschland und Österreich wegen der hohen Steuer- und Abgabenlast. Die Asylzuwanderung ist eine unkontrollierte Zuwanderung in den Wohlfahrtsstaat, welche die Kriminalitätsstatistiken „bereichert“ und die Sozialsysteme zum Kippen bringt.

Frau Bärbel Bas und ihre Kollegen schworen, die Interessen des deutschen Volkes zu wahren. Das nennt sich Amtseid. Stattdessen treiben sie eine Veränderung voran, die die einheimische Bevölkerung bewusst marginalisieren soll. Das ist mindestens Eidbruch. Noch schwerwiegender ist der Konflikt der Asylpolitik mit internationalen Regeln. Die Commission on Human Rights der Vereinten Nationen verabschiedete am 17. April 1998 die Decision 1998/106 „Freedom of movement and population transfer“. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass Praktiken und Politiken, die den Zweck oder die Wirkung haben, die demografische Zusammensetzung einer Region zu verändern – sei es durch Deportation, Vertreibung oder Ansiedlung von Siedlern – rechtswidrig (!) sind. Was westeuropäische Regierungen und die EU Führung heute als „Vielfalt“ feiern, erfüllt nach diesem Maßstab exakt die Kriterien, die die UN-Menschenrechtskommission als hochproblematisch und rechtswidrig einstuft.

Hinzu kommen die Regeln des Asylrechts. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt Schutz nur bei begründeter Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung. Krieg zum Beispiel ist kein Asylgrund, Armut auch nicht. Wer sein Herkunftsland wieder besucht oder wenn der Fluchtgrund (bei Syrern Assad) entfällt, der verliert den Asylstatus. Auch darf der Flüchtling im Aufnahmeland keine Verbrechen begehen und muss sich an alle Gesetze und Regeln des Aufnahmelandes halten. Die Dublin-Verordnung schreibt zudem vor, dass Asylanträge im Ersteinreiseland der Europäischen Union gestellt werden müssen. 99,9 Prozent der Menschen, die über mehrere Staaten und tausende Kilometer nach Deutschland und Österreich gelangten, erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie haben kein Recht auf Asyl bei uns, schon gar nicht auf dauerhafte Ansiedlung und Familiennachzug. Denn Asyl ist ausdrücklich Schutz auf Zeit, keine Einwanderung

Wer als Politiker die demografische Veränderung der einheimischen Bevölkerung fordert und fördert, weil er sie als zu „einheitsbraun“ und zu wenig vielfältig empfindet, handelt nicht nur gegen geltendes Recht und die UN-Entschließung von 1998. Er begeht in meinen Augen aus ideologischen Gründen Hochverrat an dem Volk, dessen Interessen er per Eid zu vertreten geschworen hat. Solche Politiker dürfen nicht nur nicht länger im Amt bleiben. Sie müssen vor Gericht gestellt werden. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre gewählten Vertreter das eigene Land und die eigene Bevölkerung schützen. Nicht, dass die Politiker versuchen, sie systematisch zu ersetzen.

Übrigens ist Frau Bas kein rein deutsches Phänomen, der bewusst vorangetriebene Bevölkerungsaustausch kein deutsches Phänomen. Frau Beate Meinl-Reisinger (NEOS-Vorsitzende und neutrale NATO Außenministerin) vertritt die Meinung „Österreich muss eine offene und vielfältige Gesellschaft bleiben. Wir brauchen Zuwanderung, um unsere Gesellschaft bunter und zukunftsfähig zu machen.“ Andreas Babler (SPÖ-Vorsitzender und Brunzkulturförderer) findet, „Wir brauchen eine Gesellschaft, die Vielfalt nicht nur duldet, sondern aktiv lebt. Zuwanderung bereichert uns nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell.“ Werner Kogler (Ex-Grünen Chef, Ex-Vizekanzler aber wohl nicht Extrankler) tönt „Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern eine große Chance für unser Land. Wir müssen Österreich offener und bunter machen und die Menschen willkommen heißen, die zu uns kommen.“ (Sinngemäße Zusammenfassung aus Wahlkämpfen, Interviews, Talkshows und Veranstaltungen)

Die in der EU derzeit herrschenden Politiker haben genug von ihrem Volk. Sie wollen es ersetzen. Ich finde, wir sollten unsere herrschenden Politiker ersetzen. Durch Menschen, die wirklich die Interessen der autochthonen europäischen Völker vertreten.

(Auszug von RSS-Feed)

Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

25. Mai 2026 um 08:30

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









(Auszug von RSS-Feed)
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