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Heute — 04. Februar 2026

Innenminister als Verfassungsgegner? | Von Tilo Gräser

04. Februar 2026 um 10:30

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Innenminister als Verfassungsgegner? | Von Tilo Gräser
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Innenminister als Verfassungsgegner? | Von Tilo Gräser

Dobrindt will Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ ausbauen – Kritiker fordern seit langem dessen Abschaffung

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigt sich als mutmaßlicher Verfassungsgegner. Nicht anders ist zu verstehen, wenn er den Verfassungsschutz von Bund und Ländern zu einem „echten Geheimdienst“ ausbauen will, wie er gegenüber der Zeitung Augsburger Allgemeine erklärte. In dem am Montag veröffentlichten Interview sagte der Minister, er wolle den Verfassungsschutz „mit wirksamen, operativen Fähigkeiten“ ausstatten.

Die Behörde in Bund und Ländern wurde neben anderen Sicherheitsorganen wie polizeilichem Staatsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) als Auslandsgeheimdienst, Militärischem Abschirmdienst (MAD) zu Beginn der 1950er Jahre als Inlandsgeheimdienst geschaffen. Sie agiert schon laut gesetzlicher Aufgabe als Geheimdienst, ist aber laut Dobrindt nur ein „klassischer Nachrichtendienst“, der Nachrichten und Informationen sammelt. Das will er nun ändern, wie er verkündet, ohne konkreter zu werden. Dabei wolle er vor allem mit den USA und Israel zusammenarbeiten. Es geht nach seinen Worten vor allem um den Schutz vor Anschlägen, und darum, auch „zurückschlagen“ zu können. Doch es dürfte um ganz andere Interessen gehen, die den CSU-Minister antreiben, was sich auch daran zeigt, dass er ausgerechnet mit den Geheimdiensten zweier Staaten zusammenarbeiten will, die für die Missachtung völkerrechtlicher, rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze berüchtigt sind.

Auf der Webseite des Dienstes heißt es zum eigenen Auftrag: „Wir schützen die freiheitliche demokratische Grundordnung.“ Die wird mit fdGO abgekürzt und mit interessanten Erklärungen versehen. Zu ihr werden die „im Grundgesetz garantierten – unveräußerlichen und unantastbaren – Menschenrechte, zuvorderst das Recht auf Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ gezählt. Weitere Punkte sind das „Recht auf Opposition als wichtige Kontrollinstanz in der parlamentarischen Demokratie“ sowie „die Unabhängigkeit der Gerichte als Element des Rechtsstaates“.

Wenn diese Eigendarstellung des BfV ernst gemeint ist, muss allein angesichts des Geschehens in der politisch verursachten Corona-Krise mit den massiven Verstößen gegen die Grundrechte dieser bundesdeutsche Geheimdienst als gescheitert angesehen werden. Wenig überraschend ist natürlich, dass er sich in dieser Zeit wie auch vorher und nachher als willfähriges Instrument der Herrschenden und der in deren Auftrag Regierenden zeigte und zeigt. Dabei ging er auch aktiv gegen „Querdenker“ und „Coronaleugner“ vor, deren Bewegungen und Aktivitäten „als möglicher Nährboden für staatsfeindliche Bestrebungen“ diffamiert wurden. Heute sind die „Russland-Versteher“ und „Lumpenpazifisten“ im Visier, oder auch selbsternannte „Reichsbürger“, die angeblich einen Staatsstreich vorbereiteten.

Falsche Etiketten

Das wird auch nach der politisch ausgerufenen Pandemie fortgesetzt, mit dem Etikett „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. 2024 machte der Verfassungsschutz in seinem jährlichen Bericht bis zu 1600 solcher „Staats- und Verfassungsfeinde“ aus, wie unter anderem in der Berliner Zeitung zu lesen war. Darin wurde festgestellt:

„Der Verfassungsschutz hat seine Überwachung der Bürger damit noch einmal ausgedehnt. Auf Menschen, die seiner Ansicht nach ‚das Vertrauen in das staatliche System erschüttern und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigen‘ wollen. Auch wenn sie sich keine rechte oder linke Diktatur herbeiwünschen.“

Die Herausgeber des „alternativen Verfassungsschutzberichts“, dem jährlichen „Grundrechtereport“, stellen in dessen aktueller Ausgabe fest:

„Wir stehen in Deutschland an einem Punkt, an dem es nicht mehr ausreicht, auf einzelne Bedrohungen von Grundrechten hinzuweisen. Die Ausübung ziviler Freiheiten wird offensiv und mit bislang nie dagewesener Intensität behindert oder verboten.“

Anstatt die Verfassung, vor allem die Grundrechte der Bürger, zu schützen und gegen jene vorzugehen, die diese bedrohen, nahmen und nehmen die „Schlapphüte“ lieber die ins Visier, die auf dem Boden des Grundgesetzes die darin fixierten Rechte nutzen. Diese sollen eigentlich die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen, insbesondere im Krisenfall. Die tatsächlichen Feinde und Gefährder der Verfassung lässt der offizielle Verfassungsschutz unbeachtet und ungeschoren.

Theoretisch müsste er auch das Treiben der Regierung beobachten, einschließlich das des Innenministers – doch dazu müsste er tatsächlich unabhängig und höchstens dem Parlament verpflichtet sein. Das ist alles schöne Theorie, hat aber mit der Realität leider wenig zu tun. Stattdessen werden mit Hilfe dieser Behörde politische Gegner bekämpft, egal von welcher politischen Seite. Als Anlass gilt für Dobrindts Pläne neben dem „Kampf gegen rechts“ das Treiben vermeintlich linksextremer Gruppen wie der „Vulkan-Gruppe“, die schon zweimal das Stromnetz ganzer Stadtbezirke Berlins lahmlegte, angeblich um den Militarismus zu bekämpfen.

Rechtswidrige Aktionen

Doch das könnte auch nur ein Vorwand für längst Geplantes sein: für den Ausbau des Überwachungsstaates in der Bundesrepublik. Die Geschichte des Verfassungsschutzes ist voll von rechtswidrigen Aktionen, um die eigene Existenz und das eigene Treiben zu rechtfertigen oder um weiter gegen echte und vermeintliche Feinde vorgehen zu können. So gehörte zum Skandal um die rechtsextreme Terrorgruppe NSU, dass der Verfassungsschutz Berichten zufolge den Neofaschisten unter anderem Geld für falsche Pässe gab. Ein anderes Beispiel ist, dass das angestrebte Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die rechtsextreme Partei NPD 2017 scheiterte, unter anderem weil zuvor bekannt wurde, dass deren Spitze von sogenannten V-Leuten, also Informanten, des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Es gibt eine ganze Reihe solcher Beispiele, für die der Platz dieses Beitrages nicht ausreicht.

Der frühere SPD-Politiker und heutige Publizist Matthias Brodkorb macht mit seinem 2024 veröffentlichten Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?“ bereits im Untertitel deutlich, was der Verfassungsschutz tatsächlich ist, nämlich „Erfüllungsgehilfe der Politik“. Anhand von sechs Fällen zeigt er, was nach seinen Worten einmalig in westlichen Demokratien ist: Nirgendwo anders existiere eine „Behörde zur Prüfung der politischen Gesinnung ihrer Bürger, um diese – weit vor jeder rechtswidrigen Handlung – öffentlich an den Pranger stellen zu können“. Der Autor bezeichnet die offiziellen Verfassungsschützer zu Recht als „Verschwörungstheoretiker im Auftrag des Staates“. Der Journalist Ronen Steinke hat in seinem 2023 erschienen Buch „Verfassungsschutz – Wie der Geheimdienst Politik macht“ ähnliche Erkenntnisse zusammengetragen. Beide Autoren kommen angesichts des verfassungs- und demokratiefeindlichen Treibens der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu dem Schluss: Dieser Geheimdienst gehört aufgelöst und abgeschafft.

Einer der Fälle, auf den Brodkorb in seinem Buch aufmerksam macht, ist der des Rechtsanwaltes und Bürgerrechtlers Rolf Gössner. Er wurde jahrzehntelang vom Verfassungsschutz bespitzelt und ausspioniert. 2021 wurde das nach einem etwa 15 Jahre dauernden Prozessweg vom Bundesverwaltungsgericht per Gerichtsurteil als „rechtswidrig“ eingestuft. Eine vollständige Akteneinsicht bekam Gössner allerdings nicht, was er gegenüber Brodkorb als „Verlängerung des Geheimdienstes in die Justiz“ bezeichnete.

Der Anwalt, Mitherausgeber des erwähnten „Grundrechtereports“, hat sich publizistisch mit den „Schlapphüten“ auseinandergesetzt. So stellte er im Juli 2024 in der Tageszeitung junge Welt in einem Beitrag zur Geschichte des Verfassungsschutzes unter anderem fest, bei dessen offizieller Bezeichnung handele es sich „um einen irreführenden Tarnnamen, hinter dem ideologisch geprägte Regierungsgeheimdienste stecken mit geheimen Strukturen, nachrichtendienstlichen Mitteln und Methoden und der Lizenz zu Ausforschung, Infiltration, Manipulation und Desinformation. Methoden, die gemeinhin als ‚anrüchig‘ gelten und die sich trotz spezieller Kontrollmechanismen wirksamer rechtsstaatlich-demokratischer Kontrolle weitgehend entziehen.“ Gössner weiter:

„Fast könnte man auf die verschwörerisch anmutende Idee kommen, dieser ‚Etikettenschwindel‘ sei bewusst betrieben worden, um mit dem Tarn- oder Decknamen ‚Verfassungsschutz‘ dessen Geheimdienstcharakter und nachrichtendienstliche Mittel und Methoden zu verschleiern, die er von Gesetzes wegen nicht nur zur Spionageabwehr, sondern auch gegen mutmaßliche ‚Extremisten‘ oder angebliche ‚Verfassungsfeinde‘ anwenden darf – Begriffe übrigens, für die es keine Legaldefinition gibt.“

Dieser „politische Geheimdienst“ entscheide faktisch auch über die Grenzen der Meinungsfreiheit und übe „wirklichkeitsmächtige Sprachherrschaft aus – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen: Seine Stigmatisierungen können dazu führen, dass die des ‚Extremismus‘ und damit der ‚Verfassungsfeindlichkeit‘ verdächtigten Parteien, Gruppen und Personen aus dem Kreis der „Mehrheitsdemokraten“ exkommuniziert und aus dem demokratischen Diskurs ausgegrenzt werden – obwohl dies nicht zu seinen legalen Aufgaben gehört.“ In der Fortsetzung des Beitrages kommt der Anwalt zu dem Schluss:

„Gerade in ihrer Ausprägung als Geheimdienste sind die VS-Institutionen von Bund und Ländern Fremdkörper in der Demokratie. Warum? Weil sie zwar Verfassung und Demokratie schützen sollen, doch selbst demokratischen Grundprinzipien der Transparenz und der Kontrollierbarkeit widersprechen. Kein Wunder, dass solche Geheimorgane auch in einem demokratischen Rechtsstaat immer wieder zu Verselbstständigung, Willkür und Machtmissbrauch neigen, wie ihre ellenlange Skandalgeschichte eindrucksvoll belegt.“

Forderung nach Auflösung

Wie Brodkorb und Steinke fordert Gössner, die geheimdienstliche Überwachung legaler politischer Oppositions- und Protestgruppen müsse beendet werden. Den Verfassungsschutz-Behörden von Bund und Ländern solle die Lizenz zur heimlichen Gesinnungskontrolle, zum verdeckten Führen von V-Leuten und Infiltrieren von politischen Szenen und Gruppen „prinzipiell versagt werden“. Diese Forderung widerspreche nicht dem Grundgesetz und keiner Landesverfassung. Denn danach müsse der Verfassungsschutz „keineswegs als Geheimdienst ausgestaltet“ sein.

„Deshalb sollten die VS-Behörden als ideologisch geprägte, intransparente, kontrollresistente und demokratiewidrige Inlandsgeheimdienste sozialverträglich aufgelöst werden, wie es namhafte Bürgerrechtsorganisation – darunter die Humanistische Union (HU) und die ILMR in ihrem Memorandum „Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!“ (Berlin/Norderstedt 2013) – längst gefordert und ausführlich begründet haben.“

Doch das kümmert den derzeitigen Bundesinnenminister wie auch schon seine Vorgänger wenig bis gar nicht. Er will für den Verfassungsschutz „erheblich mehr Personal“ und erklärte bereits Ende Januar: „Wir müssen auch unsere Dienste befähigen, neue Ermittlungsmethoden anzuwenden, zum Beispiel im digitalen Bereich.“ Auch der Auslandsgeheimdienst BND soll mehr Geld, mehr Personal, mehr Technik und mehr Freiraum für illegale Operationen bekommen, wie der für den Auslandsgeheimdienst zuständige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) laut Berichten erklärte.

Kritik an den Dobrindt-Plänen wie die des Verfassungsrechtlers Winfried Kluth dürfte dabei wahrscheinlich ignoriert werden. Kluth erinnerte am Dienstag gegenüber dem Sender MDR daran, dass nachrichtenddienstliche Aufgaben und operative Aktivitäten in der Bundesrepublik „nach den Erfahrungen im Nationalsozialismus streng getrennt“ wurden: „Der Verfassungsschutz beobachtet. Die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaften sind für operative Maßnahmen zuständig.“ Er fügte hinzu, dass diese „Trennung der Funktionen auch dem Schutz von Bürgerrechten dient“ und „rechtsstaatlich sehr wichtig“ sei. Für Dobrindts Pläne müsse die Verfassung geändert werden, stellte er klar.

Langfristige Strategie

Doch der Innenminister will geschichtsvergessen und machtbesessen verfassungsrechtlich und geschichtlich begründete Grenzen überschreiten. Seine Pläne und die anderer derzeit Regierender, einschließlich der Militarisierung der Gesellschaft und der damit verbundenen Kriegshysterie, gehören zu dem, was der US-amerikanische Rechtsanwalt Bernard E. Harcourt 2018 in seinem Buch „Gegenrevolution – Der Kampf der Regierungen gegen die eigenen Bürger“ (2019 auf Deutsch) als „prophylaktische Aufstandsbekämpfung“ beschrieben und analysiert hat. Diese Methode des Regierens im Inneren habe drei Elemente:

  1. Die totale Informationskenntnis über die gesamte Bevölkerung.
  2. Eine aktive Minderheit im Inneren aufspüren, ins Visier nehmen und beseitigen.
  3. Herzen und Hirne der Mehrheit, die allgemeine Bevölkerung gewinnen, ruhigstellen und beschwichtigen.

Das Ziel: Die Menschen sollen „normale, konsumierende“ Bürger bleiben. Harcourt bezeichnet die Datenkontrolle als zentralen Kriegsschauplatz und die Daten als entscheidende Ressource. Rechtsanwalt Gössner warnt vor „einem präventiven Sicherheitsstaat, der sich auf den Weg zum Überwachungsstaat macht“. Er befürchtet, der demokratische Rechtsstaat befinde sich „auf dem Weg in Richtung eines präventiv-autoritären Sicherheits- und Überwachungsstaats – eines Staates, der demokratisch immer schwerer kontrollierbar ist, in dem der Mensch zum Sicherheitsrisiko zu mutieren droht, in dem Rechtssicherheit und Vertrauen der Bürger allmählich verloren gehen“. Das werde sich mit einem „weiteren ungezügelten Siegeszug ‚Künstlicher Intelligenz‘ (KI)“ noch potenzieren.

Ausgangspunkt dessen ist aus Sicht des niederländischen Politikwissenschaftlers Kees van der Pijl die Angst der Herrschenden und Regierenden vor der zunehmend unruhigen Bevölkerung. Diese solle unter Kontrolle gehalten werden, um „die Akzeptanz extremer Konzentration der Reichtümer an der Spitze, neben Enteignung von allem darunter (Kleinbetriebe, einschließlich Läden und Bauernbetriebe, Häuser)“ sicherzustellen, erklärte er in einem Interview im Jahr 2022. Das kapitalistische System sei nicht mehr in der Lage, den sozialen Frieden in der Gesellschaft mit Hilfe von Kompromissen zu sichern, auch nicht mehr durch Inflation und Verschuldung. Schon mit Covid-19 sei versucht worden, mit Hilfe des globalen Ausnahmezustandes als „Machtergreifung von oben“ die zunehmende Unruhe unter Kontrolle zu bekommen.

Der Übergang zu einer autoritären Staats- und Gesellschaftsstruktur diene der Sicherung der bestehenden Ordnung, schreibt Van der Pijl in seinem 2021 veröffentlichten Buch „Die belagerte Welt“. Um diesen „Kriegszustand“ durchzusetzen, würden Methoden der psychologischen Kriegsführung und geistigen Folter eingesetzt und ein weltweites Angstregime geschaffen. Nach dem Virus wird nun Russland für die Angstmache benutzt. Auch Dobrindt begründet damit seine aktuellen Pläne zum Ausbau des Inlandsgeheimdienstes – doch gemeint ist der „innere Feind“, die eigene Bevölkerung.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
Bildquelle: EUS-Nachrichten / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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