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Heute — 15. April 2026

Deutschland: Ermittlungen gegen Islamkritiker – aber Christenverhöhnung bleibt straffrei

15. April 2026 um 08:00

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In Deutschland reicht eine kritische Haltung zum Islam und der starke Staat schaltet sich ein. Zwei christliche Youtuber aus Hamburg müssen sich wegen Blasphemie verantworten, obwohl niemand sie angezeigt hat. Gleichzeitig wird die Verhöhnung des Christentums als Kunst gefeiert und antisemitischer Hass auf den Straßen bleibt folgenlos. Justitia trägt offenbar Scheuklappen.

Ein Kommentar von Chris Veber

Im Dezember 2024 veröffentlichten Niko und Tino auf ihrem Kanal „Eternal Life“ ein Video mit dem Titel „Der Islam ist kein Frieden“. Darin zeigten sie Aufnahmen von „pro-palästinensischen“ Demonstrationen in Berlin-Wedding und aus Hamburg, wo „Muslim Interaktiv“ ein Kalifat forderte. Die beiden zitierten das Hadith, das Muslime aufruft, Juden zu töten, bis diese „sich hinter Steinen und Bäumen verstecken“, eine Passage, die auch in der Hamas-Charta steht. Sie nannten den Judenhass einen „dämonischen Geist“ und sagten „Der Islam und die Botschaft dahinter bringt nur Hass, Macht und Mord. Diese Religion ist kein Frieden, keine Freude und kein Leben.“

Das war zu viel in Buntland. Im Februar 2025 nahm die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen von Amts wegen auf (ohne Anzeige), zuerst gegen Niko, dann auch gegen Tino. Wegen §166 StGB, der „Beschimpfung von Bekenntnissen“. Die Behörde sah in den Worten eine Herabwürdigung des Islam, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Video hatte nur 600 bis 1.000 Aufrufe, wurde rasch von YouTube als „gefährlich“ eingestuft und entfernt. Der Anwalt der Youtuber betont, es gehe um die Verteidigung des christlichen Glaubens und die Warnung vor Antisemitismus, nicht um Hetze. Dennoch läuft das Verfahren weiter. Offensichtlich will die Behörde ein öffentlichkeitswirksames Zeichen gegen den „antiislamischen Rassismus“ setzen.

Verhöhnung des Christentums wird toleriert

Wer hingegen das Christentum verhöhnt, steht unter dem Schutz der Kunst- und Meinungsfreiheit. Carolin Kebekus rappt 2020 in ihrer ARD-Show als Nonne vor dem Kruzifix: „Bei der Priesterweihe komm’ wir nicht an die Reihe“ und „Lasst uns rein in euren Pimmelverein“. Wegen der Vulva-Motive und der direkten Sexualisierung Jesu gab es hunderte Beschwerden, aber keine Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Köln legte alle Anzeigen zurück.

Noch drastischer geht es in der antichristlichen Hochkultur zu. Florentina Holzingers „Oper“ „Sancta“ zeigte nackte Nonnen auf Rollschuhen, lesbische Liebesszenen am Kreuz und sexuelle Rituale auf dem Altar. Die „Oper“ löste massive Blasphemie-Vorwürfe aus, doch die Justiz unternahm natürlich nichts. Statt einem Verfahren gab es Lob von den linksgrünen Wokoharam als „radikal“ und der „Inszenierung des Jahres“.

Das Satiremagazin Titanic veröffentlichte 2020 ein Cover mit entblößtem Jesus und Papst in obszöner Pose. In Deutschland natürlich straffrei. Alles Kunst, alles erlaubt. Diese Liste lässt sich endlos fortsetzen.

Auch keine Konsequenzen für antijüdische Hetze

Gleichzeitig tobt auf deutschen Straßen offener Judenhass. Bei Demonstrationen der Islamofaschisten und ihrer Unterstützer wird die Auslöschung Israels gefordert, Hadithe zitiert, welche die Tötung von Ungläubigen verlangen und Juden als Schweine beschimpft. Die Staatsanwaltschaften bleiben merkwürdig still. Der gleiche Paragraph 166, der bei Islamkritik zu einem Verfahren führt, bleibt bei antijüdischer Hetze auffallend folgenlos.

Mehr Doppelmoral geht nicht. Der starke Staat, der sich sonst so divers, inklusiv und tolerant gibt, schützt nur eine bestimmte Religion mit der ganzen Macht des Strafrechts. Kritik am Islam wird zur „Friedensstörung“ erklärt, während die systematische Verhöhnung des Christentums als Fortschritt gilt. Wer die „Religion des Friedens“ mit Skepsis betrachtet, riskiert ein Ermittlungsverfahren. Wer Kreuze entweiht oder Jesus sexualisiert, bekommt Fördergelder und den Applaus der Bessermenschen.

Justitia ist nicht blind. Sie ist parteiisch. Die Meinungsfreiheit gilt offenbar nur für eine Meinung. Die christlichen Youtuber Niko und Tino haben im Kern lediglich gesagt, dass Judenhass toleriert wird, solange er aus einer bestimmten Ecke kommt. Aber der starke Staat greift nur ein, wenn die falsche Religion kritisiert wird. Das ist kein Rechtsstaat, das ist Gesinnungsjustiz. Aber das passt schon so. In islamischen Ländern ist die Kritik am Islam ja auch verboten.

Übrigens bin ich dafür alle Blasphemiegesetze zu streichen. Jede Religion muss es sich gefallen lassen, kritisiert zu werden. Ebenso wie jede Ideologie. Dafür wurde in Europa lange gekämpft.

(Auszug von RSS-Feed)
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