Vorschau ansehen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-WΓΌrttemberg hat sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen und dabei erstmals auch Programminhalte bewertet. Systematische Defizite bei Vielfalt und Ausgewogenheit konnten die Richter nicht erkennen - und sehen damit keine Grundlage fΓΌr eine Verfassungswidrigkeit der Abgabe.
(
Auszug von RSS-Feed)