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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen und dabei erstmals auch Programminhalte bewertet. Systematische Defizite bei Vielfalt und Ausgewogenheit konnten die Richter nicht erkennen - und sehen damit keine Grundlage für eine Verfassungswidrigkeit der Abgabe.
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