
Die Finanzkommission Gesundheit hat am 30.03.2026 Vorschläge zur Reform des Krankengeldes vorgelegt, die ab 2027 eine Kürzung der Leistungshöhe von 70 % auf 65 % des Bruttolohns (maximal 85 % statt 90 %) vorsehen. Dies würde die Höhe des Krankengeldes pro Tag direkt senken und betrifft besonders Langzeitkranke nach Ablauf der Lohnfortzahlung.
Weitere Maßnahmen umfassen eine einheitliche Begrenzung des Anspruchs auf 78 Wochen insgesamt, auch bei neuen Erkrankungen, sowie strengere Fristen für Reha- und Rentenanträge (z. B. auf 4 Wochen verkürzt), die den Bezug früher beenden könnten.
Zusätzlich soll das Krankengeld nach Arbeitsverhältnisende auf das Niveau des Arbeitslosengeldes abgesenkt werden; bei hoher Teilrente (über 2/3) entfällt der Anspruch weitgehend. Die Vorschläge zielen auf Kosteneinsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab, sind jedoch noch nicht beschlossen.
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