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Gestern — 02. Februar 2026

Maus legt Windpark still - Wochenlanger Ausfall in Rothaarwind 1

02. Februar 2026 um 18:03

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Vermutlich eine Maus hat in einem Umspannwerk einen Kurzschluss ausgelöst und einen Windpark für mehrere Wochen lahmgelegt. Der Schaden beläuft sich wahrscheinlich auf rund 100.000 Euro
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Französischer Ex-Minister Lang räumt Kontakte zu Epstein ein

02. Februar 2026 um 16:28

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in den am Freitag vom US-Justizministerium veröffentlichten Akten zum Fall Epstein tauchen wieder die Namen zahlreicher einflussreicher Persönlichkeiten auf, darunter auch der ehemalige französische Kultur- und Bildungsminister Jack Lang.
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Nach Aschaffenburg und Friedland Wie groß ist die Gefahr durch psychisch kranke Migranten?

28. Januar 2026 um 06:13

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Kein Gefängnis, weil psychisch krank: Die in Friedland von einem Asylbewerber getötete Liana K. und der Killer von Aschaffenburg, Enamullah O.

Häufig töten Migranten aufgrund psychischer Störungen. Sie kommen nicht ins Gefängnis. Wie viele solcher Zeitbomben laufen herum? Die Bundesregierung will diese Zahlen nicht erfassen, wie die JF erfuhr. Die AfD ist empört.

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Registrierter Sexualstraftäter wird Vater durch Leihmutterschaft

24. Januar 2026 um 13:43

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Wie krank ist ein System, in dem verurteilte Pädophile über eine Leihmutterschaft Kinder haben dürfen? Ein Fall aus Pennsylvania sorgt für Kontroversen. Die Politik will nun die Gesetze ändern, um die Regelungen ähnlich streng zu setzen wie es bei Adoptionen von Kindern der Fall ist.

In den USA sorgt der Fall von Brandon Keith Riley-Mitchell für erhebliche politische und gesellschaftliche Diskussionen. Der Mann, der wegen sexueller Straftaten an einem Minderjährigen verurteilt wurde und als Sexualstraftäter registriert ist, wurde gemeinsam mit seinem Partner Vater eines Babys. Möglich wurde dies nicht durch Adoption, sondern durch eine Leihmutterschaft – ein Vorgehen, das in Pennsylvania rechtlich zulässig ist und keine vergleichbaren Hintergrundprüfungen wie bei Adoptionen vorsieht.

Riley-Mitchell wurde 2016 verurteilt, nachdem er als Lehrer eine sexuelle Beziehung zu einem minderjährigen Schüler unterhalten hatte. Die Anklagepunkte umfassten unter anderem Besitz kinderpornographischer Inhalte, Gefährdung des Kindeswohls und Korruption Minderjähriger. Infolge der Verurteilung verlor er seine Lehrerlaubnis und wurde in das Sexualstraftäterregister des Bundesstaates aufgenommen. Nach Angaben der Behörden unterliegt er bestimmten Auflagen im Umgang mit Minderjährigen.

Mehrere Jahre später nutzte das Paar eine Leihmutterschaft, um ein Kind zu bekommen. In Pennsylvania ist dieses Verfahren rechtlich von Adoptionen getrennt. Während bei Adoptionen umfassende Prüfungen stattfinden und registrierte Sexualstraftäter in der Regel ausgeschlossen sind, gibt es bei Leihmutterschaften keine expliziten gesetzlichen Hürden dieser Art. Ein Gericht stellte vor der Geburt einen Elternschaftsbeschluss aus, der beide Partner als rechtliche Eltern festlegte.

Öffentliche Aufmerksamkeit erlangte der Fall, nachdem das homosexuelle Paar (welches die Leihmutterschaft übrigens per Crowdfunding finanzierte) die Geburt des Kindes in sozialen Medien dokumentierte. In der Folge wurde die Vergangenheit Riley-Mitchells bekannt, was zu breiter Kritik und zu Forderungen nach gesetzlichen Änderungen führte. Mehrere Politiker erklärten, der Fall zeige eine bisher unbeachtete Regelungslücke im Familienrecht. Vertreter der Strafverfolgungsbehörden betonten zugleich, dass nach geltender Rechtslage keine Möglichkeit bestehe, den Elternstatus nachträglich anzufechten.

Inzwischen haben Abgeordnete in Pennsylvania angekündigt, Gesetzesinitiativen zu prüfen, die Leihmutterschaften künftig ähnlichen Prüfverfahren unterwerfen sollen wie Adoptionen, insbesondere wenn einer der Beteiligten wegen Straftaten gegen Minderjährige verurteilt wurde.

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Berlin: 14-jähriger serbischer Intensivtäter wirft Brandsatz und fackelt Wohnung ab

19. Januar 2026 um 16:00

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Bunt, bunter, Berlin: Am Mittwoch, den 14. Januar 2026, hat ein erst 14-jähriger Migrant in Berlin-Neukölln einen Brandsatz – mutmaßlich aus Polen-Böllern gebastelt – auf den Balkon einer Erdgeschosswohnung geworfen. Die 53-jährige Mieterin und ihr 14-jähriger Sohn erlitten Rauchvergiftungen und mussten ins Krankenhaus gebracht werden, ihre Wohnung ist nicht mehr bewohnbar. Der Täter: ein polizeibekannter Intensivtäter serbischer Nationalität.

Der Polizei zufolge ereignete sich der Vorfall gegen 7:35 Uhr in der Gropiusstadt, einem Ortsteil von Neukölln, am Feuchtwangerweg. Eine Zeugin beobachtete, wie ein Jugendlicher einen Gegenstand auf einen Balkon im Erdgeschoss warf und wegrannte. Kurze Zeit später kam es zu einem lauten Knall, gefolgt von lodernden Flammen auf dem Balkon, die an der Fassade bis hinauf in den 6. Stock schlugen.

In der Erdgeschosswohnung, in der die alleinerziehende 53-Jährige mit ihrem Sohn und einer Tochter (18) wohnt, und eine Etage darüber barsten die Fenster – die Flammen griffen rasch auf die Wohnung über. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen, doch die Schäden sind erheblich. Nachbarn berichteten, dass durch die Explosion das ganze Haus gebebt habe. Mutter und Sohn, die sich in der Wohnung aufhielten, wurden mit Rauchgasvergiftungen in ein Krankenhaus gebracht. Die Wohnung ist zurzeit nicht bewohnbar.

Der 14-jährige Serbe, ein polizeibekannter Intensivtäter, konnte dank einer aufmerksamen Zeugin kurz nach der Tat in der Nähe festgenommen werden. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der besonders schweren Brandstiftung Haftbefehl beantragt. Allerdings soll der Bombenbastler schon wieder auf freiem Fuß sein, wie die Junge Freiheit berichtet.

Ziel des Anschlags war laut der B.Z. der 14-jährige Sohn: Nach Angaben von Anwohnern besuchten beide Jungen dieselbe Förderschule. Dem Vernehmen nach soll der serbische Jugendliche versucht haben, von seinem Mitschüler Schutzgeld zu erpressen. Die Mutter des betroffenen Jungen erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. Nach Einschätzung der Nachbarn könnte genau dies das Motiv für den schweren, potenziell lebensbedrohlichen, Brandanschlag gewesen sein.

Mit nur 14 Jahren ist der Jugendliche bereits mehrfach durch Brandstiftung aufgefallen. Laut Polizeiangaben handelt es sich um einen “Intensivtäter”, eine Kategorie für Jugendliche, die wiederholt schwere Straftaten begehen. In Deutschland gilt ab dem 14. Lebensjahr die Strafmündigkeit, was bedeutet, dass Jugendliche ab diesem Alter für ihre Taten haftbar gemacht werden können – allerdings unter dem milderen Jugendrecht, das nicht auf Abschreckung setzt, sondern “Erziehung” und “Resozialisierung” priorisiert.

Dieser Vorfall in Neukölln – alarmierend ist dabei vor allem das junge Alter des Täters in Kombination mit der Schwere der Tat und seiner Vorgeschichte – dürfte die Debatte über eine Verschärfung des Jugendrechts und eine Absenkung der Strafmündigkeit befeuern. Beides ist längst überfällig, denn in Deutschland nimmt die Jugendkriminalität, vor allem im Zuge der Massenmigration, immer weiter zu. Im Vergleich: In der Schweiz gilt die Strafmündigkeit bereits ab zehn Jahren.

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