(David Berger) Vor dem Arbeitsgericht Berlin ist eine nicht-binäre Person mit einer Klage wegen angeblicher Diskriminierung im Bewerbungsverfahren gescheitert. Das Gericht wies die Forderung auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab. Zunehmend müssen Arbeitgeber und Wirtschaft vor den Kollateralschäden des Genderwahnsinns geschützt werden. Die klagende Person, deren Geschlechtseintrag „divers“ lautet, hatte sich Anfang 2026 […]
(David Berger) Neue Plagiatsvorwürfe gegen Mario Voigt. Der Plagiatsfall ist noch viel größer als gedacht: ein neues Gutachten spricht von 125 weiteren Fundstellen. Selbst Mainstreammedien sprechen davon, dass die neuen Vorwürfe „schwerwiegend“ sind. Obwohl es spätestens jetzt geboten wäre, wird Voigt nicht zurücktreten. Der österreichische Kommunikationswissenschaftler und sogenannte „Plagiatsjäger“ Stefan Weber hat neue Vorwürfe gegen […]
Diese Technologie gab es zwar, aber sie wurde nie zugelassen!
Wieso warnt man vor einem Medikament, was bereits langjährig auf dem Markt ist und lässt im Gegenzug ein neuartiges Produkt zu, was Scholz noch mit Versuchskaninchen in Verbindung bringt? Die Antwort liegt auf der Hand, doch für uns war dies bislang nicht so offensichtlich, denn die Einnahme von Ivermectin oder die Erwägung sich gegen Corona gentherapieren zu lassen, kam für uns nie in Betracht.
Zu diesem Beitrag gibt es auch einen Teil zwei, den wir demnächst veröffentlichen werden, weil wir die Interviewreihe mit Prof. Hockertz als sehr spannend empfinden und ihr in ausführlichen Berichten gerecht werden wollen.
Einsatz zur Krebsbehandlung
Der öffentliche Konsens war: es gibt kein bestehendes Arzneimittel gegen Corona, also ist ein experimentelles Mittel absolut legitim. Bis 2020 war weder ein Impfstoff, noch ein Arzneimittel auf mRNA-Basis zugelassen. Diese Technologie war bis dahin absolut neu, auch wenn Hockertz ergänzt, dass er bereits vor 20 Jahren mit Robert Malone (amerikanischer Virologe, Immunologe und Molekularbiologe, Ko-Autor von Pionierstudien zur Entwicklung der Lipofektion mit mRNA) daran gearbeitet habe.
Dazu fällt uns ein Zitat vom Bayer Manager Stefan Oelrich, Leiter der Division Pharmaceuticals, Bayer AG, Germany, ein:
Die MRNA – Impfungen sind ein Beispiel dafür, Gentherapie zu verkaufen. Ich sage immer, hätten wir vor zwei Jahren der Öffentlichkeit eine Gen- oder Zelltherapie angeboten und hätten gefragt würden sie sich eine injizieren lassen, sähen wir uns mit einer 95%igen Ablehnungsrate konfrontiert. Diese Pandemie hat Menschen die Augen für Innovationen geöffnet, wie sie in der Vergangenheit nicht möglich waren.
Und wie sagte es einst Jens Spahn auf einer Pressekonferenz, der uns versprach, dass es in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben wird:
Wahrscheinlich wird am Ende dieses Winters jeder in Deutschland geimpft, genesen oder gestorben sein.
Jens Spahn, November 2021
Er spricht an, dass man bei einem gesunden Menschen, also unter diesen Voraussetzungen bei der die mRNA-Spritzen verabreicht wurden, man kein Risiko eingehen darf, wohingegen bei Krebspatienten ein hohes Risiko besteht, dass er verstirbt. Dahingehend hat man ein anderes Risko-Nutzen-Verhältnis.
Es wurde auch gelogen, sodass Menschen durch den ÖRR bewusst fehlinformiert wurden. Eine der großen Lügen, es würde nach der Verabreichung im Muskel bleiben. Auch hieß es, dass es abgebaut wird, dabei gibt es immernoch Menschen, die noch heute Spike-Proteine produzieren. Die Reaktion vom Pfizer-CEO Albert Bourla in Davos auf die Fragen von Avi Yemini, bezüglich dieser Erkenntnisse, ist bezeichnend.
Dysreguliertes Immunsystem
Auch spricht Hockertz an, dass die Zelle dazu vergewaltigt wird, etwas zu produzieren (Proteine), was sie selbst nie tun würde. Deshalb gibt es auch keinen Kontrollmechanismus darüber. Normalerweise hat der Körper für jedes Enzym, welches er produziert, eine Qualitätskontrolle. Für Spike-Proteine gibt es keinen Qualitätsmechanismus, weil es unbekannt ist. Aufgrund dessen werden viele verschiedene Spike-Proteine produziert und der einzige Organismus, der das erkennt, ist das Immunsystem. Es wird also permanent getriggert und muss gegen jedes einzelne falsch abgelesen Spike-Proteine Arbeit leisten. Deshalb entstehen Turbokrebs oder auch Krankheiten, die sonst nicht vorgekommen wären. Aber auch nicht in der Schwere – eine chronische Abgeschlagenheit beisielsweise – kann darauf zurückgeführt werden.
1987 wurde es für die Humanmedizin zugelassen (u. a. gegen Flussblindheit).
2015: Die Entdecker Ōmura und Campbell erhielten den Nobelpreis für Medizin, weil Ivermectin Millionen Menschen vor Blindheit und schweren Infektionen bewahrt hat.
Doch wenn nicht ein Immunologe, Pharmakologe und Toxikologe weiß wovon er spricht, wer dann? Auf jeden Fall hätten wir uns dazu eine öffentliche Diskussion gewünscht um dann für sich selbst abwägen zu können was man möchte. Eine neuartige Gentherapie oder ein Medikament, welches bereits beim Menschen mehrfach angewendet wurde und sehr gut erforscht ist.
Außerdem gab es dazu auch eine Studienlage, welche kritisiert wurde, da viele der Studien Simulationen oder Computermodelle waren. Die Studienlage beispielsweise von Pfizer war, dass der Pharmakonzern selbst die Studien durchführte – kein Interesse an schlechten Daten hat – und deshalb die Kontrollgruppe so schnell wie möglich ebenfalls geimpft hat.
Prof. Hockertz sagt also in seinem aktuellen Interview, dass Ivermectin an dem gleichen ACE2 Rezeptor (Oberflächenmoleküle, beispielsweise verantwortlich für die Regulation des Blutdrucks) bindet wie ein Corona-Virus. Das Corona-Virus heftet sich an den ACE2 Rezeptor und wird dann in die Zelle aufgenommen. Ein Virus ist laut Hockertz immer nur dann gefährlich, wenn es in einer Zelle aufgenommen wurde, weil es sich dann erst der zellulären Mechanismen bedient um sich zu teilen – ansonsten ist ein Virus tot, es ist ein totes Partikel, weil es sich alleine nicht teilen kann, „deshalb sind Viren keine Lebewesen“.
Nur Lebewesen können sich von alleine vermehren, ein Virus kann das nicht, ein Virus braucht immer eine Körperzelle.
Prof. Hockertz
Ivermectin ist ein Medikament, eines der Wenigen, bei dem man weiß, wie es molekular wirkt, weil es sehr alt ist. Hockertz spricht davon, dass sie sich das Medikament beispielsweise aus Mauritius schicken haben lassen und tolle Erfolge damit hatte. Die Menschen sind relativ schnell an Corona gesundet. In Deutschland durfte es nur im Rahmen des Off-Label-Use unter ärztlicher Aufsicht, wenn es ärztlich vertretbar war angewendet werden.
Wenn dich das bewegt: Reagiere, teile oder kommentiere – jede Stimme zählt.
Vom eigenen Zuhause vertrieben: Jetzt lebt sie im verfallenden Holzhaus ihres Vaters – das bei ihrer Haft unter Wasser stand und von Schimmel bedroht ist!
Man bekommt es einfach nicht mit, es wird nicht darüber berichtet! Und das macht uns wahnsinnig wütend. Es zeigt, dass unser Blog auch heute noch mit seinem Namen eine Berechtigung hat. Und mal ehrlich – den Namen einfach zu ändern, ist nicht so leicht. Glauben Sie uns, es ist verdammt schwer, einen Blog wie diesen zu betreiben, in einer Zeit, in der die Wahrheit so stark unterdrückt wird. Einer der wichtigsten Beiträge den wir in 5 Jahren – seit unserer Gründung im Juni 2020 – geschrieben haben.
Wenn sie meinen, sie müssen in das Haus rein, übergebe ich die Schlüssel.
Dr. Bianca Witzschel
Aber genug von uns – es geht hier um eine Ärztin, die sich als eine der wenigen mutig vor ihre Patienten gestellt hat, in einer Zeit, in der viele nur mitliefenen oder verzweifelt weggeschaut haben. Sie hat sich nicht beugen lassen, als es darum ging, ihren Patienten zu helfen – selbst als die ganze Welt gegen sie schien. Und genau deshalb müssen wir darüber sprechen.
Die folgende Aufnahme entstand am Tag der Räumung, am 21. August 2025, vor dem Grundstück von Dr. Bianca Witzschel. Das Foto der Beamten wurde von einem Unterstützer von Dr. Witzschel aufgenommen.
Wir haben nie zu Spenden aufgerufen, weil wir den Betrieb dieses Blogs selbst stemmen wollen, um auf solche erschütternden Machenschaften unseres Staates aufmerksam zu machen. Aber jetzt geht es um mehr. Jetzt geht es um die Menschen, die sich aufrecht für das Richtige eingesetzt haben und dafür mit allem bestraft werden. Wir entschuldigen uns für den langen Vorspann, aber verstehen Sie bitte – es macht uns einfach unglaublich wütend. Wir hoffen, dass auch Leute wie Reitschuster ([email protected]), Nius ([email protected]), Achgut ([email protected]), Tichys Einblick und große X-Profile darüber sprechen – und vielleicht sogar Eva Herman ([email protected]). Es muss bekannt werden, mehr denn je!
Die Menschen müssen endlich erfahren, was hier passiert, und es müssen mehr Menschen ihre Stimme erheben, es muss unterstützt werden! Denn es ist kein Wunder, dass immer mehr gute Ärzte wie Schiffmann, Javid Kistel oder der Immunologe Hockertz das Land verlassen. Wer will in einem System arbeiten, das solche Menschen bestraft und mundtot macht?
Es geht um viel mehr als nur diese eine Ärztin. Es geht um das, was passiert, wenn wir alle wegschauen und die Stimme der Wahrheit ersticken lassen.
Ungeheuerliches neben der abgewiesenen Revision – man nahm ihr das Haus!
Wie wir nun über Umwege durch ein Interview mit dem Demokratischen Widerstand erfahren haben, wurde Dr. Witzschel am 21. August 2025 ihr Haus genommen – das Zuhause, in dem sich auch ihre Praxis befand. In dem Interview schildert Witzschel, wie die Obergerichtsvollzieherin aus Meißen ([email protected]) gegen 08:20 Uhr mit Käufern vor ihrem Grundstück stand, begleitet von maskierten Männern, die mit großen Waffen bedrohlich auftraten. Sie umzingelten sie direkt, während sie ihr Haus zwangsversteigerten. Witzschel übergab die Schlüssel, betonte jedoch, dass sie gegen Gewalt und die Zerstörung von Eigentum sei. Während dieser ganzen Zeit war sie streng bewacht, und ein Bauzaun wurde rund um ihr Grundstück errichtet, als ob sie ein Schwerverbrecher wäre.
Dankenswerterweise gibt es Menschen, die mir ab und an etwas schenken.
Dr. Bianca Witzschel
Auf die Frage, wo sie derzeit lebt, antwortet sie, dass sie sich auf dem Grundstück ihres verstorbenen Vaters aufhält. Dort steht ein Holzblockhaus, das während ihrer Haft jedoch einen schweren Wasserschaden erlitten hat – das Wasser hat das Holz regelrecht zerstört. Es müsste komplett saniert werden, doch mit welchen Mitteln? Ihre Approbation wurde stillgelegt, sodass sie keine Rente erhält und keine Arbeit annehmen darf. Nicht einmal eine einfache Tätigkeit wie Regale im Supermarkt einräumen oder Post austragen ist ihr erlaubt – dafür bräuchte sie eine Genehmigung vom Gericht.
An dieser Stelle bitten wir alle, denen es finanziell möglich ist, für Dr. Bianca Witzschel zu spenden. Dies kann durch das Ärztehilfswerk Weißer Kranich erfolgen.
Die Bankverbindung: Ärztehilfswerk WEISSER KRANICH IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91 Betreff: Schenkung für Bianca Witzschel
Dr. Bianca Witzschel bestätigte im DW-Interview, dass dieser Aufruf in ihrem Sinne sei.
Wie kommt es zu diesem Vorfall?
Dr. Witzschel nahm 1993 einen Kredit bei der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank auf, den sie seit 30 Jahren abbezahlt. Aufgrund der Prozesse konnte sie nicht mehr als Ärztin arbeiten, denn ihr wurde 2022 die Approbation entzogen. Hinzu kommt, dass sie von Februar 2023 bis Juni 2024 in Untersuchungshaft saß. Ihre Konten sind noch immer eingefroren und die Rücklagen wie den Abusparvertrag wurden ihr entzogen. Bereits 2022 wollte ihr die Bank das Haus wegnehmen und 2024 startete diese dann im Herbst den nächsten Versuch. Im Februar diesen Jahres wurde ihr Haus zwangsversteigert. Hendrik Sodenkamp vom Demokratischen Widerstand fragt nach und stellt fest, dass dort Terror- und Schwerverbrecher-Prozesse stattfinden. Witzschel sagt zu dem Vorgehen:
Ja, auch die Zwangsversteigerung ist hochsicherheitsmäßig bedient worden. Da ich noch im Verfahren stecke, meinen Widerspruch gegen meine Verurteilung eingelegt habe und ich erstmal Akteneinsicht zur Versteigerung haben wollte – die ich bis heute nicht habe –, habe ich die Schlüssel nicht an die Käufer herausgegeben. Der Vorgang ist für mich einfach nicht in Ordnung, denn die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb bin ich auch in meinem Haus geblieben.
Hendrik Sodenkamp fasst das Vorgehen am Ende des Interviews noch zusammen:
Also ich fasse das mal zusammen: Sie haben als Ärztin Maskenatteste ausgestellt. Dafür haben Sie Berufsverbot bekommen. Sie wurden anderthalb Jahre ins Gefängnis gesteckt. Sie wurden zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt und zur Zahlung von 49.000 Euro. Weitere Verfahren kommen. Anscheinend meint die Staatsanwaltschaft, dass 15,5 Monate Untersuchungshaft und die Strafe von zwei Jahren und acht Monaten und 49.000 Euro noch nicht genug sind: für Maskenatteste. Die Gerichtsverfahren sind alle noch nicht abgeschlossen, aber währenddessen nimmt die Bank, der Sie 30 Jahre lang Geld zurückgezahlt haben, Ihnen Ihr Haus weg, verscherbelt es in einer Zwangsversteigerung und man räumt Sie mit gezückten Gewehren. Ihre Konten sind eingefroren, Sie dürfen nicht arbeiten und die Rente, in die Sie eingezahlt haben, gibt man Ihnen auch nicht. Jetzt leben Sie in einem feuchten Holzhaus. Und das alles, weil Sie Maskenatteste ausgestellt haben. Wie man auch zu Maskenattesten steht: Der Umgang mit Ihnen ist doch vollkommen unverhältnismäßig und purer Fanatismus. Warum machen die das?
Herr Fuchs, der Frau Witzschel schon seit längerer Zeit unterstützt, berichtete über die Zwangsversteigerung zunächst im Dezember 2024, wo man noch hofft, dass jemand aus der Bewegung das Haus ersteigern könnte. Dann im Februar 2025 ist es es traurige Gewissheit: das Haus wurde zwangsversteigert.
Das Verfahren hing lange in der Schwebe, während Dr. Bianca Witzschel zu Unrecht in Untersuchungshaft sitzen musste. Nun hat das Amtsgericht Dresden den 1. Termin zur Zwangsversteigerung festgelegt. Am 03.02.2025 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal N1.18 soll der erste Anlauf unternommen werden, das Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis in Moritzburg zu versteigern. Der Verkehrswert des Objektes mit rund 190 m² Wohnfläche und ca. 1200 m² Grundstück wurde vom Gutachter auf 614.000 € festgelegt. Das Mindestgebot muss 50 % dieses Verkehrswertes betragen, also 307.000 €. Eigentlich ein Schnäppchen für so ein Objekt … wenn man wie im Gutachten den Innenzustand nicht kennt. Der Gutachter hatte keinen Zugang zu den Räumlichkeiten und konnte daher nicht sehen, in welchem Zustand die mehrfahren Hausdurchsuchungen der Polizei das Haus hinterlassen haben. Dabei hätte er nur an einem der ersten Verhandlungstage auf den Hammerweg in Dresden kommen brauchen. Den anwesenden Prozessbeobachtern wurden die Folgen dieser Eingriffe gleich an den ersten Tagen des Prozesses gegen Bianca Witzschel am Landgericht Dresden stundenlang mittels unzähliger Fotos verdeutlicht. Es bleibt also abzuwarten, ob das Objekt für diesen Preis gleich beim 1. Termin einen Abnehmer findet.
Vielleicht findet sich ja auch ein Mitstreiter, der es für diesen Preis bereit ist zu retten? Das wäre natürlich eine große Überraschung, über die sich Bianca sicherlich freuen würde. Zu beachten ist, dass Bieter eine Sicherungseinlage von 10 % des Gebots leisten müssen. Es dürfte nicht viele Mitstreiter in der Freiheitsbewegung geben, die solche Summen aufbringen können.
Vor 14 Tagen fand der 1. Termin für die Zwangsversteigerung von Dr. Bianca Witzschels Haus statt. Damals hatte eine Bietergemeinschaft das Mindestgebot von 307.000 € geboten (also 50 % des veranschlagten Verkehrswertes). Da dieser Betrag unter 70 % liegt, muss der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung veranlasst hat, diesem Gebot beim 1. Termin zustimmen. Dazu hatte sich der Hauptgläubiger, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, 14 Tage Bedenkzeit erbeten. Diese waren am Montag abgelaufen und so hat das Amtsgericht Dresden der Bietergemeinschaft, einem Paar aus der Region, den Zuschlag erteilt.
Diese kündigten mir gegenüber an, auf Bianca Witzschel zugehen zu wollen, um bei diesem sensiblen Thema möglichst nicht noch mehr Wunden aufzureißen. Das sind versöhnliche Töne und so bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiter entwickelt.
Man kann sich nur schwer vorstellen, welchen enormen emotionalen und psychischen Druck Hausdurchsuchungen, der Verlust der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sowie das Abrücken von einem mühsam aufgebauten Leben, auf einen Menschen ausüben. Ganz abgesehen davon, dass das Leben einer Frau auf solch eine diffamierende Weise öffentlich zur Schau gestellt wird – eine Belastung, die niemand in dieser Form verdient.
Dr. Bianca Witzschel muss wieder ins Gefängnis!
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung von Dr. Bianca Witzschel (68) abgewiesen, wodurch die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten nun endgültig rechtskräftig ist. Doch das ist noch nicht alles: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei weitere Anklagen gegen sie erhoben und strebt nun eine noch längere Haftstrafe an. Ein neuer Prozess vor dem Dresdner Landgericht steht somit bald bevor. Eine Strafe von 49.000 Euro, dazu kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten, die vermutlich ebenso beträchtlich ausfallen werden, schreibt ein ebenfalls verfolgter Arzt Rolf Kron.
Auch wird ihr ein 3-jähriges Berufsverbort ausgesprochen, im Urteil heißt es:
§ 70 Anordnung des Berufsverbots
Solange das Verbot wirksam ist, darf der Täter den Beruf, den Berufszweig, das Gewerbe oder den Gewerbezweig auch nicht für einen anderen ausüben oder durch eine von seinen Weisungen abhängige Person für sich ausüben lassen.
Weiter wird ein Elektroschocker – der in der heutigen Zeit nicht unrelevant ist – im Urteil erwähnt. Es wird von einer verbotenen Waffe gesprochen, welche ohne Prüfzeichen ist.
Auch die Patienten, von den Ärzten die nur helfen wollten und Großherzigkeit bewiesen, werden vom Staat verfolgt, wie Rechtsanwalt Hannig auf seinem Telegram Kanal berichtet – Betroffene könnten sich auch an ihn wenden. Es geht darum, dass die ehemaligen Patienten Anhörungsbögen der Polizei Dresden zugeschickt bekommen, darin werden sie der „Anstiftung zum Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß §§ 278 (1) und 26 StGB“ beschuldigt. Herr Hannig spricht davon, die Schreiben der Staatsanwaltschaft komplett zu ignorieren. RA Boleslawsky rät lediglich Angaben zur Person zu machen.
Daher rät Rechtsanwalt Ralph Boleslawsky generell, den Grundsatz “Reden ist silber. Schweigen ist Gold.” einzuhalten: “Als Beschuldigter darf man im Strafverfahren die Aussage verweigern, um sich nicht unbewusst selbst zu belasten.” Man muss lediglich die Angaben zur seiner Person beantworten und kann dann abwarten, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt einen Strafbefehl erlässt oder gar Anklage erhebt. Dann hat man immer noch die Möglichkeit, den Rat eines Anwaltes einzuholen.
Bei vielen der Fragen handelt es sich um Fangfragen, bei denen sich die Beschuldigten selbst in große Gefahr bringen, konkret geht es wohl um 21. Fragen. Herr Fuchs hat auf seiner Website Auszüge aus dem Fragenkatalog veröffentlicht. Beispielsweise lautet Frage drei: „Auf welche Art und Weise und wann erfolgte die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und Frau Dr. Witzschel?“.
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er hätte die Ärztin Dr. Witzschel zur Ausstellung mehrerer Atteste angestiftet. Konkret ging es um ein Maskenattest, ein Attest mit einem Impfverbot jeglicher Art und ein Attest, wonach nur Covid-Testungen über Speichel stattfinden dürfen.
Aus der Akte ließ sich aber entnehmen, dass unser Mandant selbst keinerlei Kontakt zu der Ärztin hatte. Den Kontakt hatte lediglich eine dritte Person. Es gab aber keine Nachweise, dass unser Mandant die Ärztin mit der Ausstellung der angeblichen Atteste beauftragt hatte.
Aufgrund dessen hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Vorgehen der Staatsanwaltschaft für den 2. Prozess
Auch auf der Website von Herrn Fuchs, der sich von Anfang an für Frau Witzschel stark gemacht hat, wird über ein einschüchterndes Verhalten von Seiten der Polizei berichtet, damit die Patienten gestehen. Man versucht nun möglichst viele Geständnisse für den 2. Prozess zu erhalten.
Wie bereits mehrere Patienten berichteten, verschicken die Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften mittlerweile Beschuldigtenvernehmungen, in denen sie den Patienten unverblümt die Einstellung des Verfahrens im Falle eines Geständnisses anbieten. In einem Schreiben der Polizeidirektion Oldenburg heißt es bspw.:
“In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wird drauf hingewiesen, dass im Falle einer geständigen Einlassung sowie bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, eine Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen gem. §§ 153, 153a StPO in Betracht gezogen wird.”
Dieses Vorgehen ist unfassbar, denn es soll Frau Witzschel in eine besonders aussichtslose Lage versetzen. Fuchs hat mit drei Anwälten gesprochen, wovon zwei nicht mit Klarnamen genannt werden wollen, lediglich Boleslawsky.
Für Bianca Witzschel entsteht so die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft sich jede Menge Geständnisse erhaschen und im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin einsetzen könnte, um damit zu “beweisen”, dass sie die Atteste angeblich auf Wunsch der Patienten und nicht aufgrund der medizinischen Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit eben dieser ausgestellt hätte. Rechtsanwalt I. befürchtet, dass viele ihrer Patienten aus Angst vor weiterer Strafverfolgung etwas gestehen könnten, was sie vielleicht gar nicht getan haben. Allein die Hoffnung auf eine Einstellung dürfte bei einigen Menschen schon reichen, um einfach direkt auf dem Anhörungsformular alle Vorwürfe zu gestehen.
Für die ehemaligen Patienten wiederum könnte ein sofortiges Geständnis gefährlich werden, weil sich die Staatsanwaltschaft in diesen Schreiben ein fieses Hintertürchen geöffnet hält: Den § 153a StPO. Wie Rechtsanwalt M. erklärt, handelt es sich dabei um eine Einstellung gegen Auflage. Das könnten ganz schnell mehrere Hundert Euro oder sogar wenige Tausend Euro sein. Damit hätten die ehemaligen Patienten dann wenig gekonnt. Rechtsanwalt I. hält mehr als 1000 € zwar für unwahrscheinlich, hebt aber gleichzeitig hervor, dass insbesondere Niedersachen (wo Oldenburg liegt) in der Corona-Zeit durch übertrieben harte Strafverfolgung aufgefallen sei. In Niedersachen sei die Justiz so hart gegen ganz normale Bürger vorgegangen, dass sich der Eindruck aufdrängte, ihr eigener Job würde von der Höhe der Strafen abhängen.
Aber Vorsicht, im Beitrag lässt Fuchs drei Anwälte zu Wort kommen und einer davor warnt davor, zu schnell dem nachzugeben.
Ein direktes Geständnis auf dem Anhörungsbogen hält Anwalt I., der viel Erfahrung mit der niedersächsischen Justiz hat, für riskant. Zu hoch sei die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft dann den §153a StPO anwenden könnte und die betroffenen Patienten mit erheblichen Geldauflagen rechnen müssten. Daher hält er den Gang zu einem erfahrenen Anwalt für hilfreich — insbesondere in Niedersachsen.
Anwalt M. geht noch einen Schritt weiter: Er hält generell nichts von Geständnissen in diesem Zusammenhang. Unabhängig von dem dadurch verursachten Risiko für Dr. Bianca Witzschel dürften die Staatsanwaltschaft den meisten Patienten ohnehin kaum etwas Substantielles nachweisen können. Denn Rechtsanwalt Boleslawsky erklärt, dass die Atteste rechtlich korrekt seien, weil in diesen die ärztlich notwendige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko stattfand und es hierzu auf eine Untersuchung nicht ankäme. Wer sich Ärger mit der Justiz ersparen wöllte, könnte auf den Fragebogen allerhöchstens antworten, dass er einräumt, zu den genannten Zeiten die genannten Atteste entgegengenommen zu haben. Es sollte nur vermieden werden, ein Delikt (also seine Schuld) einzugestehen oder einzugestehen, dass man auch nur möglicherweise die Atteste für unwirksam hielte.
Ähnlich sieht das Rechtsanwalt I. und erklärt, dass man höchstens seine Handlung (also den Arztbesuch und ggf. die Annahme der Atteste) einräumen könnte, nicht aber das Delikt (Anstiftung) selbst. Dazu schlägt wiederum Anwalt Boleslawsky folgende Vorlage vor:
Ich sage wie folgt aus: Ich habe die genannten Atteste an dem genannten Tag entgegengenommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Atteste absolut korrekt sind, weil kein Arzt auf dieser Welt einen durch die Impfung, das Maske tragen oder die Testung drohenden Gesundheitsschaden durch irgendeine körperliche Untersuchungen feststellen kann. Ich habe der fachlichen Einschätzung von Frau Dr. Witzschel als Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie vertraut und bin überzeugt davon, dass sie die Atteste in vollständiger Übereinstimmung mit dem hippokratischen Eid und der ärztlichen Ethik sowie unter strengster Beachtung des Nürnberger Kodex ausschließlich zum Schutz meiner Gesundheit erstellt hat.
Wie die Mainstreampresse darüber 2025 berichtet
Die Sächsische berichtet im Jahr 2025 ernsthaft immer noch absolut unreflektiert:
Die Moritzburger Hausärztin Bianca W. wurde bereits im Juni 2024 für 1003 Fake-Atteste zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ihre Revision hat der BGH nun verworfen. Es gibt jedoch weitere Anklagen am Landgericht Dresden.
Dresden. Wegen Ausstellens 1003 „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“, Betruges und Waffenbesitzes verurteilte das Landgericht Dresden die Moritzburger Hausärztin Bianca W. im Juni 2024 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Es war ein spektakulärer Prozess am Landgericht Dresden und endete nach 27 Sitzungstagen mit einer Überraschung.
Die inzwischen 68-jährige Angeklagte feierte mit ihren Anhängern noch vor dem Gericht, denn W. war nach einem Jahr und vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ihre Strafe hat die Rentnerin, die der Reichsbürgerszene zugeschrieben wird, dennoch nicht akzeptiert. Ihre Unterstützer, am Tag der Verurteilung waren mehr als 100 anwesend, sprachen von einem „politischen Schauprozess“.
Staatsanwaltschaft nahm Revision zurück
Seit Ende August ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Angeklagten verworfen, teilte die Pressestelle des BGH am Dienstag mit. Auch die Staatsanwaltschaft Dresden, die knapp fünf Jahre Haft für W. gefordert hatte, hatte das Urteil zunächst nicht akzeptiert, zog ihr Rechtsmittel aber später zurück.
Im August 2024 hat die Staatsanwaltschaft jedoch zwei weitere Anklagen gegen W. wegen knapp 400 weiterer Fake-Atteste nachgeschoben. Über die Zulassung hat das Landgericht Dresden wohl auch im Hinblick auf die Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH in Leipzig noch nicht entschieden.
W. hatte Gefälligkeitsatteste für die Befreiung von der Maskenpflicht oder für ein dauerhaftes Impfverbot im Zuge der Corona-Pandemie verkauft. Sie wurden zu Hunderten auf sogenannten Sammelterminen auf Vorbestellung und ohne vorherige Untersuchung ausgereicht.
Verurteilt ist Bianca W. nun für fünf solcher Termine in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Insgesamt sollen es 40 gewesen sein. Völlig unklar ist, was aus dem Geld für die Atteste geworden ist. Die Polizei geht von rund 12.000 Attesten aus, für die möglicherweise deutlich mehr als 300.000 Euro geflossen sein dürften. Bei zwei Hausdurchsuchungen war zwar ein nicht zugelassener Elektroschocker gefunden worden, aber nur rund 20.000 Euro.
Rechtskräftig ist jetzt auch ein dreijähriges Berufsverbot gegen die Ärztin. Ob die 68-Jährige den offenen Rest ihrer Strafe noch absitzen muss, ist unklar. Etwa die Hälfte ihrer Strafe hat sie bereits in U-Haft gesessen.
Gerichtsurteil
Einer unserer Leser und fleißigen Kommentatoren hat neben dem Hinweis auch den BGH Beschluss in einem Kommentar für alle veröffentlicht. An dieser Stelle werden wir etwas wehmütig um die Arbeit von Margot Lescaux und ihr Fehlen wird deutlich.
Verurteilung einer Ärztin wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie durch das Landgericht Dresden rechtskräftig
Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 23.09.2025
Nr. 175/2025
Beschluss vom 27. August 2025 – 5 StR 130/25
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Juni 2024 weitgehend verworfen. Die bis Anfang des Jahres 2017 in Moritzburg als Hausärztin tätige Angeklagte ist wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1.003 Fällen, davon in 26 Fällen in Tateinheit mit unrichtigem Dokumentieren einer Testung, sowie wegen Betruges und wegen vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe (Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hat der Angeklagten für die Dauer von drei Jahren die Ausübung des ärztlichen Berufes untersagt und Einziehungsentscheidungen getroffen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die Angeklagte Ende des Jahres 2020 den Entschluss, sich durch den Verkauf von Gefälligkeitsattesten für die Befreiung von der Maskenpflicht oder für ein dauerhaftes Impfverbot im Zuge der Corona-Pandemie eine Einkommensquelle zu verschaffen. Hierzu erstellte sie bis Anfang Februar 2022 die Bescheinigungen ohne vorherige medizinische Untersuchung nach entsprechender Vorbestellung am heimischen Computer und nahm diese zu mehreren Sammelterminen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit.
Zudem bestellte die Angeklagte im Sommer 2021 unter Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit Corona-Schnelltests und zahlte den vereinbarten Kaufpreis entsprechend ihrer von vornherein bestehenden Absicht nicht. Anfang des Jahres 2023 war sie im Besitz eines Elektroschockgeräts ohne Prüfzeichen.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Der Bundesgerichtshof hat lediglich den Schuldspruch wie angegeben klargestellt, was keinen Einfluss auf den Strafausspruch hatte. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Dresden – Urteil vom 17. Juni 2024 – 15 KLs 734 Js 35923/21
Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
§ 70 Anordnung des Berufsverbots
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Mißbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen läßt, daß er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird. 2Das Berufsverbot kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
(3) Solange das Verbot wirksam ist, darf der Täter den Beruf, den Berufszweig, das Gewerbe oder den Gewerbezweig auch nicht für einen anderen ausüben oder durch eine von seinen Weisungen abhängige Person für sich ausüben lassen.
(4) Das Berufsverbot wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam. …
Karlsruhe, den 23. September 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Und natürlich kommt so ein Banksy da ziemlich ungelegen, also wird es kurzerhand verdeckt und wegen vermeintlichen Denkmalschutz entfernt.
Die Justiz wird uns niemals vor einem totalitären System beschützen. Im Gegenteil, sie wird es bis aufs Messer verteidigen.
In Anlehnung an ein Zitat von RA Ralf Ludwig, von Herrn Fuchs
Wir würden uns sehr freuen, wenn jeder unserer treuen Leser mit nur 1 Euro Dr. Witzschel unterstützen könnte. Damit würden wir nicht nur ein starkes Zeichen des Zusammenhalts setzen, sondern auch in dieser schwierigen Zeit eine kleine, aber bedeutende Hilfe leisten.
Wir sind erschüttert über das Vorgehen und hoffen, dass sich durch diesen Beitrag noch weitere Unterstützung für Frau Witzschel finden lässt. Vielleicht gibt es ein Bauunternehmen, das bei der Renovierung ihres Hauses helfen kann, Menschen, die vor Ort mit Mahlzeiten aushelfen können, oder Prozessbeobachter, die gerade in dieser Zeit wichtiger sind denn je. Jede Art der Hilfe ist wertvoll und kann einen Unterschied machen. Für Angebote kann der Demokratische Widerstand sicherlich einen Kontakt zur Ärztin herstellen.
Interessenkonflikte des Sachverständigen der CDU/CSU
Die Enquete Kommission startete am Montag und keine geringere als Franziska Hoppermann (43 Jahre, CDU, Vater bereits Politiker, aus Hamburg, studierte und trat dann in die Politik ein) moderiert dieses „Schauspiel“. Jetzt werden einige die Augen rollen und sich denken, lasst gut sein, Corona ist längst überwunden. Mag sein, aber es wird sich wiederholen und bis dahin werden wir nicht müde daran zu erinnern. Auch trägt die Müdigkeit dazu bei, dass die Verantwortlichen ohne juristische Konsequenzen aus diesen Jahren der Corona-Politik mit weißer Weste aussteigen können. Sie können aktuell weitermachen wie gehabt. Natürlich soll diese Enquete Kommission eine reine Inszenierung sein, machen wir uns nichts vor. Dazu gehört, dass erst 2027 ein Bericht vorliegen soll – also vier Jahre nach Beendigung der „Pandemie“ – das Interesse aus 3 Jahren „Pandemie„ lernen zu wollen muss wirklich groß sein. Auch das Instrument der Enquete Kommission anstelle eines Untersuchungsausschuss – der viel weitreichender Möglichkeiten hätte, beispielsweise Prof. Drosten verpflichtend zu laden, lässt Fragen zur ehrlichen Aufarbeitung aufkommen.
Dann kommt ja noch erschwerend hinzu, dass die meisten Abgeordneten selbst Täter waren und die „unabhängigen Experten“, wie sie Klöckner in der Pressekonferenz erwähnt, gar nicht so unabhängig sind und man ebenfalls eher von Tätern sprechen sollte. So wie man mit diesem Begriff ganz inflationär bei all den mutigen Ärzten, die Gesundheitsbescheinigungen gegen das Tragen der Virenschleudern (wie sie einst Merkel nannte) ausstellten, in Politik und Medien verwendete. Aber auch Klöckner (Berufspolitikerin, ehemals Agrarministerin, Präsidentin des Deutschen Bundestags, Beziehung mit dem Fernsehmoderator Jörg Pilawa) hat längst den Weg einer Politikerin verlassen und agiert ganz unverhohlen als Lobbyistin. Wir erinnern an ihre Lobbyarbeit für Nestle: „Agrarministerin Klöckner wegen Nestlé-Video in der Kritik“. Neben den unabhängigen Experten formulierte sie – von ihrem Tablet ablesend – folgende Worte:
Wir müssen festhalten: Die Corona-Pandemie war wirklich ein beispielloser Einschnitt für unser Land. Und sicherlich gehört auch ein Stück Fairness dazu, nicht mit heutigem Wissen damaliges Handeln einseitig zu beurteilen. Das Handeln von Regierungen, sei es der Länder, sei es der Bundesregierung oder auch Europas, waren ja geprägt von den Informationen, die man zur damaligen Zeit hatte.
Julia Klöckner, CDU
Zurück zu Hoppermann, sie war eine der Hardliner – wenn man das so sagen darf – sie war für die Impfpflicht und ist ebenfalls für die CDU tätig. Damals schrieb sie am 26. April 2022 zur Abstimmung zur allgemeinen Impfpflicht:
Leider konnte ich aufgrund meiner Corona-Erkrankung nicht an der Abstimmung teilnehmen. Mir ist jedoch Folgendes wichtig: Ich werbe ausdrücklich für die Impfung! Eine Impfpflicht halte ich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht für verfassungsfest.
Franziska Hoppermann (CDU)
Auch drei kritische Persönlichkeiten dürfen dank der AfD in der Runde platz nehmen: Prof. Homburg, Lausen und Dr. Nehls. Sie sitzen neben Prof. Kluge, der Teil der CDU Riege ist. Er gibt ganz offiziell zu, dass er Vertrags- und Beraterhonorare von Pfizer erhalten hat. Homburg x´te, dass Hoppermann zur Vorsitzenden gewählt wurde und MdB Claudia Weiss (Bundestagsabgeordnete der AfD, Pflegedienstleiterin & Krankenschwester) als Stellvertretende keine Mehrheit erhielt. Er kündigt an, dass er zu dem Verlauf eine Sendung machen wird (YouTube).
Dr. Christina Baum (Zahnärztin, Bundestagsabgeordnete) kritisiert das Vorgehen auf X.
Konstituierende Sitzung der Corona Enquete-Kommission, 8.9.2025
Die Brandmauer steht auch hier
Heute bei der ersten gemeinsamen Sitzung zur Konstituierung der Enquete-Kommission erlebten wir einen Start, der nichts Gutes erwarten lässt. Die Sitzung wurde in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil eingeteilt. Im öffentlichen Teil, der von der Bundestagspräsidenten eröffnet wurde, wählten wir in geheimer Wahl einstimmig Frau Franziska Hoppermann von der CDU.
Frau Glöckner [sic!], wies bei ihrer Eröffnung ausdrücklich darauf hin, dass es in dieser Kommission darum geht, im Sinne der Bevölkerung gemeinsam die Corona-Jahre aufzuarbeiten. Wir als AfD sind dazu bereit.
In der nichtöffentlichen Sitzung sollte der stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt werden. Das Vorschlagsrecht lag bei der größten Oppositionspartei, also bei uns – der AfD, Wir schlugen Claudia Weiss vor. Doch warum wurde sie nicht auch in der öffentlichen Sitzung gewählt?
Bei uns regte sich sofort Misstrauen. Begründet! In der geheimen Wahl erhielt unsere Kandidatin keine Mehrheit. Außer unseren eigenen sechs Stimmen gab es nur noch eine Zustimmung und eine Enthaltung.
Damit ist für alle schon in der ersten Sitzung deutlich geworden, dass die Enquete-Kommission ihre Aufgabe nicht wird erfüllen können, denn die AfD wird auch hier ausgegrenzt.
Jeden Tag aufs Neue zeigen uns die Einheitsparteien, was für sie „unsere Demokratie“ bedeutet – nichts anderes als die Ausschaltung der Opposition
Dr. Christina Baum Mutig. Patriotisch. Freiheitlich! Mitglied des Deutschen Bundestages
Wer sind die Mitglieder?
Vierzehn Mitglieder hat die Enquete Kommission: 5 CDU/CSU, 3 AfD, 3 SPD, 2 Grünen, 1 von den Linken und dazu kommen 14 Sachverständige. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Hoffentlich kommt in der Zwischenzeit keine neue unerwartbare Pandemie ums Eck.
Auch das Thema „Impfstoffentwicklung, -Beschaffung, -Verteilung und Durchführung der Impfkampagne“ soll dort thematisiert werden. Spannend, dass ausgerechnet der Sachverständige der CDU/CSU starke Interessenkonflikte hat, er bekam Vortrags- und Beraterhonorare von Pfizer und saß als Divi-Mitglied quasi mit im Corona-Expertenrat, schließlich nahm dieser durch das Divi-Intensivregister massiven Einfluss auf Entscheidungen.
Das ist eine Luxusdiskussion. Alle Impfstoffe haben eine gute Verträglichkeit, wenige Nebenwirkungen und sind hoch effektiv in der Vermeidung von schweren Verläufen. Eine Impfung ist der Ausweg aus der Pandemie.
Prof. Stefan Kluge
Wie neutral soll also dieser Sachverständige dort vor Ort zur Aufklärung beitragen, gerade im Hinblick auf seine Äußerungen zur Corona-„Impfung“.
Prof. Stefan Kluge – Intensivmediziner (UKE Hamburg) Er ist Direktor der Intensivmedizin am UKE, Mitautor der COVID-Leitlinien und ein Hardliner bei der Impfpflicht. Als Divi Mitglied spricht er sich für die Impfpflicht aller Erwachsenen und Kontaktbeschränkungen am 25. November 2021 aus.
Franziska Hoppermann – Bundestagsabgeordnete, Studium, Vorsitzende der Kommission Befürworterin der Impfpflicht: „Leider konnte ich aufgrund meiner Corona-Erkrankung nicht an der Abstimmung teilnehmen. Mir ist jedoch Folgendes wichtig: Ich werbe ausdrücklich für die Impfung! Eine Impfpflicht halte ich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht für verfassungsfest.“
Michael Hose – Lehrer und Bundestagsabgeordneter
Axel Müller – Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Bundestagsabgeordneter und war Staatsanwalt Auf seiner Website schreibt er am 03.11.2020: „Abschließend: Wir alle müssen jetzt verantwortungsvoll mit der Lage umgehen. Dann kann es uns auch dieses Mal mit – im Vergleich zu anderen Ländern – eher maßvollen Maßnahmen gelingen, die Überlastung unseres Gesundheitssystems wirksam zu verhindern. Meine dringende Bitte: Helfen Sie alle mit! Der Staat kann, will und darf nicht alles kontrollieren – insbesondere nicht in Privathaushalten. Deshalb ist nun jede/r von uns aufgefordert zu überlegen, wie man mit dem eigenen Verhalten zur Eindämmung des Virus beitragen kann.“
Lars Rohwer– Gelernter Bankkaufmann Auf seiner Website schreibt er zur Corona-Aufarbeitung: „Ganz ehrlich? Egal wie man es final nennen möchte, ich bin dafür. FFP2-Masken, die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften, Kita- und Schulschließungen, Sperrstunden oder der bundesweite Lockdown. Aus der Rückschau können wir viele Themen besser einschätzen, können beurteilen, ob sie wirklich notwendig und zielführend waren. Es soll niemand diffamiert werden, aber für die Zukunft müssen wir aus dem Geschehenen lernen können. Die Pandemie hatte viel Potenzial für Verschwörungserzählungen, gleichzeitig war die Diskussion oft sehr hart und manche wurden vielleicht vorschnell in eine Ecke gedrängt. Offen kommunizieren, aufarbeiten und aufklären. Das muss und sollte jetzt unser Ziel sein.“
Mechthilde Wittmann – Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei Im Jahr 2023 stimmte sie im Bundestag gegen einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Corona-Pandemie. Bei Abgeordneten Watch stellt Justin C. am 25.08.2023 die Frage: „Aus welchem Grund haben Sie am 19.04.2023 bei der Abstimmung „Untersuchungsausschuss: Bekämpfung des Corona Virus NICHT einsetzen“ mit JA abgestimmt.“ Wittmann antwortet mit einem Standard-Textbaustein bei AW man solle sich an die angegebene E-Mail Adresse wenden.
Christoph M. Schmidt – Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Zunächst wollte er Modelle nicht überbewerten: „Ob die derzeit ergriffenen Maßnahmen wirken, lässt sich zudem erst mit zeitlicher Verzögerung sagen. Ländervergleiche stoßen schnell an ihre Grenzen, weil Fallzahlen und Todesfälle nicht nach einheitlichen Verfahren erhoben werden.“ Dann ließ er sich aber doch mitreißen: „Hinsichtlich von Statistiken gilt derzeit das Prinzip, sich beim Fahren auf Sicht durch die skizzierten Modellrechnungen leiten zu lassen, sich von Einzelinformationen jedoch nicht zu sehr beeindrucken zu lassen.“
AfD
Der von der AfD geforderte Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie wurde im Deutschen Bundestag am 19. April 2023 mit einer Abstimmung von 450 Abgeordneten abgelehnt. Titel: „Ablehnung eines Antrags zur Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses“. Bereits im Mai 2020 legte die AfD einen Antrag mit dem Titel „Grundrechten trotz Corona wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage sichern“ vor. Im Januar 2022 reichte sie einen Antrag gegen die Impfpflicht ein.
Es ist ganz sicher einer der schlimmsten Gedanken eines jeden Menschen, isoliert und vollkommen allein die letzten Stunden … verbringen zu müssen. […] diejenigen, die sich daran mitschuldig gemacht haben, gehören vor Gericht. […] Coronaaufarbeitung muss kommen, damit wir unseren Frieden wiederfinden. Sie wird aber definitiv nur durch die AfD ermöglicht werden.
Dr. Christina Baum
Dr. Christina Baum –Zahnärztin und Bundestagsabgeordnete Mehrfach äußerte sie sich öffentlich: „Die AfD-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem eine Aufarbeitung der Coronamaßnahmen, die wir bereits 2020, zu Beginn der Pandemie, deutlich unverhältnismäßig und überzogen fanden.“ „Hätte man die Warnungen dieser wahren Experten ernst genommen… wäre der Bevölkerung viel Leid erspart geblieben.“ „Eine Aufarbeitung der Maßnahmen muss durch unabhängige Fachleute erfolgen, die nicht von der Anerkennung oder der Zuwendung einer Bundesregierung abhängig sind.“
Claudia Weiss – Krankenschwester, Pflegedienstleiterinund Bundestagsabgeordnete Ihre Forderung damals: „Impfungen gegen COVID-19 müssen freiwillig bleiben“.
Kay-Uwe Ziegler – Obmann und Bundestagsabgeordneter Am 15. Mai 2025 veröffentlicht er eine Pressemitteilung, in der er seine Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (statt einer Enquete Kommission) im Zusammenhang mit der Corona-Aufarbeitung deutlich macht. Dies veröffentlichte er im Zuge des Amtsantritts von Gesundheitsministerin Warken. Er sagte: „… besser noch wäre ein Untersuchungsausschuss, der die absurden 2G- und 3G-Regeln sowie die Ausgangssperren und den Umgang mit Kindern und alten Menschen in der Zeit der Maßnahmen untersucht.“ Auch sagte er: „Nicht das Virus … beschloss … völlig ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen, die zu keinem Zeitpunkt auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz beruhten, sondern die Regierungen in Bund und Ländern.“ Er forderte: „…die ehrliche Selbstbetrachtung der verantwortlichen Politiker … eine Entschuldigung … und … künftig mehr Vernunft walten zu lassen.“
Prof. Stefan Homburg – Finanzwissenschaftler Emeritierter Professor für Finanzwissenschaften, der sich bereits früh sehr kritisch gegenüber der Corona-Politik äußerte.
Tom Lausen – Datenanalyst
Dr. Michael Nehls – Arzt und Molekulargenetiker Er äußerte sich vielfach sehr kritisch, „Spike-Proteine blockieren die Produktion neuer Neuronen … es lässt auf ein absichtliches Vorgehen schließen.“ „Sehr früh war klar: Vitamin D schützt vor Corona-Tod.“ Auf seiner Website schreibt er: „Für seine bahnbrechenden Erkenntnisse zur Alzheimer-Entstehung, -Prävention und -Therapie wurde PD. Dr. med. Michael Nehls mit dem Hanse-Preis für Molekulare Psychiatrie 2015 von der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Rostock ausgezeichnet.“
SPD
Eine SPD Sachverständige, welche die Regierung juristisch beriet, damit ihre Impfpflicht wasserdicht durchgehe, äußerte sich während der Pandemie wie folgt:
Das ist genauso falsch. Man sollte erstmal schauen: Wie entwickelt sich das? Wenn dann wirklich alle Personen dieses Impfangebot irgendwann bekommen haben, sollte man vielleicht noch mal schauen, bei welcher Durchimpfungsquote wir jetzt stehen. Dann kann man noch mal über eine Impfpflicht nachdenken.
Andrea Kießling – Professorin für Gesundheitsrecht/Juristin
Jens Peick –Diplom-Verwaltungswirt, tätig in der öffentlichen Verwaltung, Bundestagsabgeordneter
Daniel Rinkert –Bundestagsabgeordneter und Regionalleiter beim VDE, Lehramtsstudium (Deutsch/Religion), Studium Politikwissenschaften, Studium der Rechtswissenschaft
Lina Seitzl – Politikerin, Studium, Mitglied bei ver.di und im Kuratorium des Deutschen Studierendenwerks
Andrea Kießling – Professorin für Gesundheitsrecht/Juristin Sie ist keine Unbekannte, auch sie ist eine Sachverständige die sich vielfach zum Wohle der Regierung äußerte und mit befeuerte. Sie schrieb eine Stellungnahme als geladene Einzelsachverständige für die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.1.2021. Am 21. Dezember 2021 nahm sie an einer Podiumsdiskussion zum Thema Impfpflicht teil „Medizinrecht aktuell: COVID-19 – letzter Ausweg Impfpflicht?“. Im Deutschlandfunk kommt sie dann auf den Punkt: „Zum Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), eine Impfpflicht für Pflegekräfte einzuführen, sagt die Juristin, verfassungsrechtlich sei es nicht so schwierig, eine solche Impfpflicht zu rechtfertigen. Dennoch sei der Zeitpunkt für diese Forderung unglücklich gewählt, da man erst einmal abwarten solle, ob sich Pflegekräfte überhaupt im befürchteten Umfang einer Impfung verweigerten. Genauso unglücklich findet Kießling es allerdings, zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, es werde auf keinen Fall eine Impfpflicht geben. „Das ist genauso falsch. Man sollte erstmal schauen: Wie entwickelt sich das? Wenn dann wirklich alle Personen dieses Impfangebot irgendwann bekommen haben, sollte man vielleicht noch mal schauen, bei welcher Durchimpfungsquote wir jetzt stehen. Dann kann man noch mal über eine Impfpflicht nachdenken.“
Isabel Rothe – Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Auch sie sprach sich für die Maßnahmen aus, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung in Unternehmen. Beispielsweise sagte sie in einem Magazin für Arbeitsmedizin: „Ich hoffe sehr, dass es zudem gelingen wird, dass die Betriebsärzte auch bei der Impfung der Beschäftigten eine zentrale Rolle werden wahrnehmen können. Hierdurch könnten Zugänge verbessert werden; nicht zuletzt durch gute und sachliche Aufklärung, die die Akzeptanz des Impfangebotes erhöht.“
Michael Müller – Berufspolitiker, ehemaliger Bürgermeister Berlins, rechte Hand Merkels bei der Pandemie, neben Tschentscher und Söder Mit ihm sitzt ein Berufspolitiker, ein Hardliner, der am Kurs Merkels mit feilte, am Tisch, als unabhängiger (?) Sachverständiger. Bei den Pressekonferenzen in denen Merkel uns das Nötigsein dieser Pandemie immer wieder eintrichterte, war auch Müller mit vor Ort. Er war ein Hardliner was die Maßnahmen und Impfpflicht anging. Müller zur Impfpflicht: „Aus seiner Sicht sei nicht entscheidend, wann der erste Tag der Umsetzung sei, das für ihn Wichtige sei, dass nach Wochen der Diskussion und Debatte nun unzweifelhaft festgelegt werde, dass sie kommen werde.“
Die Grünen
Dr. Paula Piechotta – Fachärztin für Radiologie; tätig am MedVZ des Leipziger Universitätsklinikums, Bundestagsabgeordnete
Dr. Lena Gumnior – Bundestagsabgeordnete, seit 2024 zugelassene Rechtsanwältin und bis Ende 2024 tätig in einer Wirtschaftskanzlei. 2023 bis 2025 Beisitzerin und frauen- und genderpolitische Sprecherin im Landesvorstand der niedersächsischen Grünen. Mitglied im Deutschen Juristinnenbund, RechtGrün und Junges Strafrecht.
Professor Armin Nassehi – Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians Universität München Er sagte: „Was wir brauchen, ist nicht eine Impfpflicht, sondern Impfungen.“ Zu den Demonstrationen hatte er auch eine klare Haltung und dies sicherlich zum Wohlwollen unserer Regierenden: Wie groß diese Bewegung sei oder noch werde, könne man derzeit nicht sagen, meint Armin Nassehi: „Aber man muss sagen, der Atem ist länger, als ich erwartet habe.“ […] Nassehis Einschätzung nach handelt es sich momentan um eine „relativ kleiner Gruppe“, die aber durchaus in der Lage sei, sich Gehör zu verschaffen. „Das ist alles andere als eine irrationale Bewegung, die wissen schon ungefähr, auf welche Knöpfe man drücken muss, damit öffentliche Aufmerksamkeit funktioniert.“
Der zweite Sachverständige der Grünen ist noch nicht benannt.
Linksfraktion
Dr. phil. Gesine Lötzsch – Politikerin, Lehrerin für Englisch und Deutsch, war Mitglied der SED
Rolf Rosenbrock – Sozial- und Gesundheitswissenschaftler Rosenbrock war von 2021 bis 2022 Mitglied des Sachverständigenausschusses gemäß § 5, Abs. 9 IfSG zur Evaluation der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Eine Aussage seinerseits: „Maskenpflicht in Innenräumen: Praktisch immer sinnvoll in Gefährdungslagen.“
Damit kommen wir zum Ende, freuen uns auf Ergänzungen im Kommentarbereich und stellen die Frage in die Runde, wird die Enquete-Kommission etwas verändern und werden daraus Lehren gezogen?