Ein Interview, in dem ein Amish-Bürgermeister im Fernsehen diese Frage beantwortete, kam mir kürzlich wieder in den Sinn: „Weil wir keine Fernseher haben“. Ein Massen- und Medienphänomen genial in einem kurzen Satz zusammengefasst. Ich nahm es zum Anlass, ein „animiertes Meme“ zu basteln, das mit über 15.000 Aufrufen bei Youtube – gemessen an meinen sonstigen […]
Am 4. Februar war Weltkrebstag und die Medien berichten mit Schlagzeilen wie „Jeder zweite Deutsche erkrankt an Krebs”. Natürlich ordnen die Experten bei der Bild – gut Ausgewählte versteht sich natürlich von selbst – das ganz nüchtern und sachlich ein.
Wenn wir jetzt keine Angst bekommen, grenzt das an Dummheit!
Prof. Bhakdi
Krebs wird zur Erkrankung des Alters und die Aussagen einer Kollegin werden geflissentlich ignoriert, denn die kommt zu ganz anderen Erkenntnissen aus der langjährigen Erfahrung. Aber viel spannender ist eigentlich ein Post vom Focus bei Facebook, dessen Auswirkungen enorm ist, denn der Kommentarbereich wird hierzu fast gesprengt – dazu gleich mehr.
Der Mainstream (die Bild) kommt dann mit entsprechenden Experten zu dem Schluss, dass man entweder alt ist oder eben Pech hatte, dass man an Krebs erkrankt.
„Krebs ist in der großen Mehrzahl der Fälle eine Erkrankung des Alters“, erklärt Prof. Christof von Kalle vom Berlin Institute of Health gegenüber BILD. […]
Der Statistiker Prof. Christian Hesse von der Uni Stuttgart ordnet das nüchtern ein: „Die Lebenserwartung ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen – über lange Zeit im Schnitt um rund zweieinhalb Jahre pro Jahrzehnt.“ Das bedeutet: „Deutlich mehr Menschen erreichen heute jene Altersgruppen, in denen Krebs besonders häufig auftritt.“ Kurz gesagt: Mehr Menschen werden alt genug, um Krebs zu bekommen. […] Ein weiterer Grund für die steigenden Zahlen: Krebs wird heute früher und häufiger entdeckt. „Diagnostik und Vorsorge haben sich stark verbessert. Die Nutzung von Screeningangeboten ist teils um rund 30 Prozentpunkte gestiegen“, sagt Hesse. Die Folge: „Die Dunkelziffer unerkannter Krebsfälle ist dadurch deutlich gesunken.“
Um beispielsweise Herrn Kalle einschätzen zu können, braucht man sich nur anzuschauen, wo er arbeitet: „Prof. Christof von Kalle (63) arbeitet am Berliner Institute of Health (BIH) an der Charité und ist Direktor der Forschungsklinik Luxemburg“.
Damit die Bild überhaupt zu solchen Schlagzeilen kommt, muss es natürlich wieder neue Zahlen geben, aber so neu sind die gar nicht, wenn man von einem Erhebungszeitraum bis Ende 2023 spricht und diese dann erst im Januar 2026 veröffentlicht. Wie immer kann das RKI nichts dafür – das kennen wir ja schon den PEI Sicherheitsberichten – es liegt an den verspäteten Meldungen und natürlich soll jede einzelne Meldung mit einfließen. Komisch, bei Impfschäden nimmt es keine dieser Behörden so genau.
Das RKI schreibt also dann in seinem Bericht, dass das lediglich nur „wahrgenommene Empfinden“, dass Schadstoffe und Verunreinigungen in Lebensmitteln dazu beitragen können, überschätzt wird. Dass Menschen mit Schadstoffen (wie Pestizide oder Fungizide) überhaupt erst in Kontakt kommen, weil es jemand ausbringen muss (beispielsweise Weinbau) ist ebenso irrelevant. Viel lieber reitet man dann auf Asbest und Radon (häufiges Vorkommen beispielsweise in Schweden) herum – wobei Radon in Deutschland ja wirklich eine untergeordnete Rolle spielt. Röntgen, CT und Mammographie schreibt man nun offiziell in das Dokument kann das Krebsrisiko sogar erhöhen. Es ist sogar die Rede von Chemotherapien und Hormonersatztherapien. Aber Impfungen können natürlich – wie immer – das Krebsrisiko sogar senken.
Von vielen Menschen in Deutschland wird der Einfluss von Schadstoffen und Verunreinigungen in Lebensmitteln überschätzt, ebenso der von Umwelteinflüssen oder Belastungen am Arbeitsplatz. Im Einzelfall können diese Faktoren jedoch auch hierzulande einen wesentlichen Anteil an der Krebsentstehung haben. Beispiele sind das regional natürlich vorkommende Edelgas Radon, das für etwa 6 % der Lungenkrebsfälle in Deutschland verantwortlich gemacht wird, oder frühere berufliche Asbestbelastungen, die aufgrund der langen Latenzzeit auch heute noch zu Mesotheliomen des Brust- oder Bauchfells führen. Auch medizinische Verfahren können in einzelnen Fällen das Krebsrisiko erhöhen: etwa mit einer Strahlenbelastung verbundene Diagnose- und Therapieverfahren, Zytostatika zur Chemotherapie oder die als Risikofaktor für Brustkrebs identifizierte Hormonersatztherapie bei Frauen nach der Menopause. Chronische Infektionen sind heute für einige verbreitete Krebsarten als Risikofaktoren bekannt; etwa 4 % der Krebsneuerkrankungen in Deutschland können darauf zurückgeführt werden. Impfungen oder ursächliche Therapien können zur Senkung des Krebsrisikos beitragen.
Um zu sehen wie sich Menschen täuschen und irren muss man nicht weit gehen, denn man stößt direkt auf Artikel wie diesen, die beispielsweise zeigen, dass Glyphosat nur den Hersteller und viele Lobbyarbeiter in der EU glücklich machen – aber eben niemals den Verbraucher. Jüngst auch gesehen beim „Ei-Skandal“ aus der Ukraine.
Focus Artikel zum Thema Turbokrebs
Nun aber zum bereits angekündigten Artikel beim Focus. Der wurde am 3. Februar veröffentlicht und führte zu unfassbar vielen Reaktionen. Innerhalb kürzester Zeit hatte der Artikel hunderte von Kommentaren, in denen Menschen über Turbokrebs in ihrem Umfeld berichten. Inzwischen hat der Beitrag 4.715 Kommentare, wurde 357 mal geteilt und hat über 1.700 Reaktionen erzielt. Im Artikel selbst wird natürlich jeglicher Zusammenhang bestritten und die japanische Studie – die Thema des Artikels ist – liefere natürlich auch keinen Beweis für die Zunahme von Krebserkrankungen aufgrund der mRNA-Therapie.
Der Untersuchung zufolge gab es in Japan im ersten Jahr der Pandemie (2020) keine erhebliche Übersterblichkeit. Allerdings seien 2021 nach den Impfungen mit der ersten und zweiten Impfstoffdosis „einige erhöhte Krebssterblichkeitsraten“ registriert worden. 2022 seien „nach der Massenimpfung mit der dritten Dosis“ signifikant erhöhte Sterblichkeitsraten insbesondere für Eierstockkrebs, Leukämie, Prostatakrebs, Lippen-, Oral-, Rachen- und Bauchspeicheldrüsenkrebs sowie Brustkrebs beobachtet worden.
Weiter wird spekuliert, die hohen Anstiege „könnten auf verschiedene Mechanismen der mRNA-LNP-Impfung zurückzuführen sein und nicht auf die Covid-19-Infektion selbst oder auf eine verringerte Krebsbehandlung aufgrund des Lockdowns“. Diese Möglichkeit „erfordert weitere Studien“, schreiben die Autoren dann aber einschränkend.
Wen die Studie interessiert, der kann sie hier downloaden.
Der Focus zaubert auch einen Experten auf dem Gebiet aus dem Ärmel, einen Adrian Wong, der einen Blog betreibt und der kommt dann zu folgender Erkenntnis:
Nach allem, was wir wissen, könnten die überzähligen Todesfälle darauf zurückzuführen sein, dass ungeimpfte Krebspatienten an Covid-19 starben. Schließlich sterben Krebspatienten mit größerer Wahrscheinlichkeit an Covid-19 als gesunde Menschen.
Adrian Wong, Betreiber des Blogs TechARP
Wir stellen uns die Frage, wer genau „schwurbelt“ denn hier herum? Und natürlich ist unbestritten, dass man niemals einen 100%-ig wasserdichten kausalen Zusammenhang herstellen kann. Aber Auffälligkeiten auf diese Art und Weise einfach wegzubügeln, ist alles andere als wissenschaftlich.
Dass vielleicht genau diese Menschen, welche versprachen sie würden die Menschen vor Corona retten, davon jetzt profitieren? Das ist natürlich nur so ein Gedanke.
Dr. Krüger prägte diesen Begriff
Ute Krüger Expertin (25 Jahre Berufserfahrung, Pathologin und Krebs-Expertin, arbeitete lange Jahre an der Universität in Lund) auf dem Gebiet hat schon im April 2025bei AUF1 darüber berichtet und diesen Begriff „Turbokrebs“ geprägt. Das Thema wurde auch bei der Evangelischen Kirchenzeitung Ende 2023 thematisiert u.a. mit ihr die sich in dem Artikel dazu äußert.
Aber machen wir uns ehrlich, es kann nicht sein, was nicht sein darf. Denn der Artikel wurde kurz darauf entfernt und mit folgenden Floskeln ersetzt: „An dieser Stelle stand ein Text über Corona-Impfungen und angeblich mögliche Zusammenhänge zu Krebserkrankungen. Es handelte sich um einen Agenturtext direkt aus dem Newskanal der Agentur, der nicht redaktionell bearbeitet wurde. Die Redaktion hatte sich bereits distanziert von dem Text und dem mehrfach verwendeten Begriff „Turbokrebs“, der durch sogenannte „Querdenker“ bekannt geworden ist.“
Zur Dokumentation und damit dauerhaft darauf zugegriffen werden kann und niemand sagen kann, man wusste von nichts, haben wir hier den ursprünglichen Artikel eingepflegt und sowohl die alte als auch neue Version unterhalb zum Download zu Verfügung gestellt.
Corona-Impfstoffe: Ärzte und Forscher äußern Bedenken
Von Pat Christ (epd)
21.09.2023 09:39 Uhr
Es ist eine Diagnose zum Fürchten: Krebs. Tausende Bundesbürger erhalten sie jedes Jahr. Laut dem Zentrum für Krebsregisterdaten erlagen 2021 mehr als 229.000 Menschen in Deutschland einem Krebsleiden. „Das sind geringfügig weniger als in den beiden Vorjahren, aber mehr als in allen Jahren vor 2019“, heißt es auf der gemeinsamen Homepage des Zentrums für Krebsregisterdaten und des Robert Koch-Instituts.
Aktuellere Zahlen als von 2021 zu bekommen, ist schwierig. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat noch keine Daten für 2022 veröffentlicht.
Der Münchner Immunologe Peter Schleicher betreut in seiner Arztpraxis derzeit 1.000 Patienten. Etwa 30 von ihnen haben „Turbokrebs“, wie er sagt. Das bedeutet: „Der Krebs wächst unglaublich schnell“, berichtete Schleicher dem Evangelischen Pressedienst (epd). So viele „Turbokrebspatienten“ gleichzeitig habe er noch nie gehabt.
Laut Schleicher wurde der Krebs bei allen 30 Patienten im ersten Vierteljahr nach ihrer letzten Corona-Impfung diagnostiziert. Er vermutet seit langem, dass mRNA-Impfstoffe das Immunsystem beeinträchtigen können, sodass krankhafte Zellen im Körper nicht mehr effektiv bekämpft werden könnten: „Das erklärt nach meiner Ansicht, warum die Tumore in Windeseile wachsen.“
Diese These erstaunt Caroline Mohr, Pressereferentin des Bundesverbands „Frauenselbsthilfe Krebs“ in Bonn. „Mir erscheint nicht plausibel, dass die Zahlen ab 2021 womöglich aufgrund der Corona-Impfung sprunghaft gestiegen sein sollen, denn Krebs ist eine Krankheit, die sich langsam entwickelt“, sagt sie. Eine Impfung, die nach wenigen Monaten zu Krebs führt, halte sie „für sehr unwahrscheinlich“. Hätte die Impfung tatsächlich nach dieser kurzen Zeitspanne Krebs ausgelöst, müssten außerdem sehr viel größere Teile der geimpften Bevölkerung betroffen sein.
Das Paul-Ehrlich-Institut in Darmstadt überwacht die Sicherheit von Impfstoffen. Die staatliche Behörde teilte dem epd mit, sie habe keine Hinweise, dass die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe das menschliche Erbgut veränderten.
„Bereits im Herbst 2021 hatte ich den Verdacht, dass die Corona-Impfstoffe Turbokrebs hervorrufen können“, sagte Ute Krüger dem epd. Die Krebsepidemiologin, die sich 2004 am Brustkrebszentrum Oskar-Ziethen-Krankenhaus in Berlin zur Brustkrebspathologin spezialisierte, forscht aktuell an der schwedischen Lund-Universität.
Sie habe seit einiger Zeit mit Krebspatienten zu tun, die äußerst merkwürdige Verläufe gezeigt hätten. Die Krebsspezialistin verweist etwa auf eine 70-jährige Frau, die mehrere Jahre mit metastasierendem Brustkrebs lebte: „Kurz nach der Impfung gegen Covid-19 explodierte das Tumorwachstum in ihrer Leber.“ Innerhalb eines Monats sei die Patientin gestorben.
Chemie-Professor Andreas Schnepf von der Uni Tübingen hält die Corona-Impfungen „für viel gefährlicher als offiziell dargestellt“, wie er dem epd sagte. Diesen Verdacht nähre auch eine im August 2022 veröffentlichte wissenschaftliche Analyse von Peter Doshi, Pharmakologie-Professor an der US-Universität Maryland und Mitherausgeber des renommierten „British Medical Journal“.
Laut Martin Winkler, Chemie-Professor an der Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften, gibt es inzwischen einige wissenschaftliche Artikel über möglichen Gefahren und Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe. „Leider finden diese Artikel nicht den Widerhall, den Berichte über die angebliche Wirksamkeit dieser Stoffe in der öffentlichen Wahrnehmung finden“, sagte er dem epd.
Schnepf und Winkler wollen eine eigene Studie zu den Inhaltsstoffen der Corona-Impfmittel veröffentlichen. Dazu bräuchten sie, wie sie sagen, Daten von Herstellern. Bisher hätten sie aber mit ihren Anfragen keinen Erfolg gehabt. „Ohne die angefragten Daten können wir keine Analyse durchführen“, sagte Schnepf. (2247/21.09.2023)
Worum geht es? Nach der Auffassung von Wissenschaftlern wie Kevin McKernan und Prof. Bhakdi können bei der Herstellung von mRNA-Impfstoffen kleine Reste fremder DNA (sogenannte Plasmide aus Bakterien) im Impfstoff verbleiben.
Was kann damit im Körper passieren? Diese DNA-Reste gelangen zusammen mit dem Impfstoff in menschliche Zellen. Dort kann es dazu kommen, dass sie die normalen Abläufe in der Zelle beeinflussen oder stören.
Was hat das mit Krebs zu tun? Der menschliche Körper besitzt Gene, die das Zellwachstum kontrollieren und Krebs verhindern. Werden diese Schutzmechanismen gestört, kann unkontrolliertes Zellwachstum entstehen.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir auf diesem Blog in den kommenden Tagen versuchen werden, ein freies Sprachrohr zum Thema der Epstein-Daten zu schaffen. Aufgrund des sehr umfangreichen Datenmaterials ist es uns nicht möglich, den Datensatz hier vollständig bereitzustellen. Besonders relevante und markante Inhalte sollen jedoch dauerhaft gesichert und veröffentlicht werden. Über die Mithilfe und Unterstützung unserer Leser würden wir uns sehr freuen.
Wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass dieser Blog bestehen bleiben wird, egal wie aktiv wir gerade Beiträge veröffentlichen. Ihr werdet es uns nachsehen, denn auch wir müssen für unser täglich Brot arbeiten gehen und haben daher nur begrenzt viel Freizeit um Beiträge hier auf dem Blog zu veröffentlichen. Aber wir geben unser Bestes
Diese Technologie gab es zwar, aber sie wurde nie zugelassen!
Wieso warnt man vor einem Medikament, was bereits langjährig auf dem Markt ist und lässt im Gegenzug ein neuartiges Produkt zu, was Scholz noch mit Versuchskaninchen in Verbindung bringt? Die Antwort liegt auf der Hand, doch für uns war dies bislang nicht so offensichtlich, denn die Einnahme von Ivermectin oder die Erwägung sich gegen Corona gentherapieren zu lassen, kam für uns nie in Betracht.
Zu diesem Beitrag gibt es auch einen Teil zwei, den wir demnächst veröffentlichen werden, weil wir die Interviewreihe mit Prof. Hockertz als sehr spannend empfinden und ihr in ausführlichen Berichten gerecht werden wollen.
Einsatz zur Krebsbehandlung
Der öffentliche Konsens war: es gibt kein bestehendes Arzneimittel gegen Corona, also ist ein experimentelles Mittel absolut legitim. Bis 2020 war weder ein Impfstoff, noch ein Arzneimittel auf mRNA-Basis zugelassen. Diese Technologie war bis dahin absolut neu, auch wenn Hockertz ergänzt, dass er bereits vor 20 Jahren mit Robert Malone (amerikanischer Virologe, Immunologe und Molekularbiologe, Ko-Autor von Pionierstudien zur Entwicklung der Lipofektion mit mRNA) daran gearbeitet habe.
Dazu fällt uns ein Zitat vom Bayer Manager Stefan Oelrich, Leiter der Division Pharmaceuticals, Bayer AG, Germany, ein:
Die MRNA – Impfungen sind ein Beispiel dafür, Gentherapie zu verkaufen. Ich sage immer, hätten wir vor zwei Jahren der Öffentlichkeit eine Gen- oder Zelltherapie angeboten und hätten gefragt würden sie sich eine injizieren lassen, sähen wir uns mit einer 95%igen Ablehnungsrate konfrontiert. Diese Pandemie hat Menschen die Augen für Innovationen geöffnet, wie sie in der Vergangenheit nicht möglich waren.
Und wie sagte es einst Jens Spahn auf einer Pressekonferenz, der uns versprach, dass es in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben wird:
Wahrscheinlich wird am Ende dieses Winters jeder in Deutschland geimpft, genesen oder gestorben sein.
Jens Spahn, November 2021
Er spricht an, dass man bei einem gesunden Menschen, also unter diesen Voraussetzungen bei der die mRNA-Spritzen verabreicht wurden, man kein Risiko eingehen darf, wohingegen bei Krebspatienten ein hohes Risiko besteht, dass er verstirbt. Dahingehend hat man ein anderes Risko-Nutzen-Verhältnis.
Es wurde auch gelogen, sodass Menschen durch den ÖRR bewusst fehlinformiert wurden. Eine der großen Lügen, es würde nach der Verabreichung im Muskel bleiben. Auch hieß es, dass es abgebaut wird, dabei gibt es immernoch Menschen, die noch heute Spike-Proteine produzieren. Die Reaktion vom Pfizer-CEO Albert Bourla in Davos auf die Fragen von Avi Yemini, bezüglich dieser Erkenntnisse, ist bezeichnend.
Dysreguliertes Immunsystem
Auch spricht Hockertz an, dass die Zelle dazu vergewaltigt wird, etwas zu produzieren (Proteine), was sie selbst nie tun würde. Deshalb gibt es auch keinen Kontrollmechanismus darüber. Normalerweise hat der Körper für jedes Enzym, welches er produziert, eine Qualitätskontrolle. Für Spike-Proteine gibt es keinen Qualitätsmechanismus, weil es unbekannt ist. Aufgrund dessen werden viele verschiedene Spike-Proteine produziert und der einzige Organismus, der das erkennt, ist das Immunsystem. Es wird also permanent getriggert und muss gegen jedes einzelne falsch abgelesen Spike-Proteine Arbeit leisten. Deshalb entstehen Turbokrebs oder auch Krankheiten, die sonst nicht vorgekommen wären. Aber auch nicht in der Schwere – eine chronische Abgeschlagenheit beisielsweise – kann darauf zurückgeführt werden.
1987 wurde es für die Humanmedizin zugelassen (u. a. gegen Flussblindheit).
2015: Die Entdecker Ōmura und Campbell erhielten den Nobelpreis für Medizin, weil Ivermectin Millionen Menschen vor Blindheit und schweren Infektionen bewahrt hat.
Doch wenn nicht ein Immunologe, Pharmakologe und Toxikologe weiß wovon er spricht, wer dann? Auf jeden Fall hätten wir uns dazu eine öffentliche Diskussion gewünscht um dann für sich selbst abwägen zu können was man möchte. Eine neuartige Gentherapie oder ein Medikament, welches bereits beim Menschen mehrfach angewendet wurde und sehr gut erforscht ist.
Außerdem gab es dazu auch eine Studienlage, welche kritisiert wurde, da viele der Studien Simulationen oder Computermodelle waren. Die Studienlage beispielsweise von Pfizer war, dass der Pharmakonzern selbst die Studien durchführte – kein Interesse an schlechten Daten hat – und deshalb die Kontrollgruppe so schnell wie möglich ebenfalls geimpft hat.
Prof. Hockertz sagt also in seinem aktuellen Interview, dass Ivermectin an dem gleichen ACE2 Rezeptor (Oberflächenmoleküle, beispielsweise verantwortlich für die Regulation des Blutdrucks) bindet wie ein Corona-Virus. Das Corona-Virus heftet sich an den ACE2 Rezeptor und wird dann in die Zelle aufgenommen. Ein Virus ist laut Hockertz immer nur dann gefährlich, wenn es in einer Zelle aufgenommen wurde, weil es sich dann erst der zellulären Mechanismen bedient um sich zu teilen – ansonsten ist ein Virus tot, es ist ein totes Partikel, weil es sich alleine nicht teilen kann, „deshalb sind Viren keine Lebewesen“.
Nur Lebewesen können sich von alleine vermehren, ein Virus kann das nicht, ein Virus braucht immer eine Körperzelle.
Prof. Hockertz
Ivermectin ist ein Medikament, eines der Wenigen, bei dem man weiß, wie es molekular wirkt, weil es sehr alt ist. Hockertz spricht davon, dass sie sich das Medikament beispielsweise aus Mauritius schicken haben lassen und tolle Erfolge damit hatte. Die Menschen sind relativ schnell an Corona gesundet. In Deutschland durfte es nur im Rahmen des Off-Label-Use unter ärztlicher Aufsicht, wenn es ärztlich vertretbar war angewendet werden.
Wenn dich das bewegt: Reagiere, teile oder kommentiere – jede Stimme zählt.
Prioritäten setzen: „ich möchte als erstes wieder ein freier Mensch sein“
Die Mainstreammedien bleiben ihrem Narrativ treu und berichten in gewohnt diffamierender Art über Arne Schmitt. Wir haben über den Fall erst vor ein paar Tagen berichtet, nun gibt es Neuigkeiten dazu. Am 24. September 2025 wurde das Urteil in Berlin-Moabit gegen ihn gesprochen. Er sitzt noch immer in Untersuchungshaft. Beim Schöffen hat er sich im Gerichtssaal entschuldigt, er sehe ein, dass das nicht gut war. Auch hat er das Urteil akzeptiert. Nun muss er 1.500 Euro Strafe zahlen. Einige mögen sich fragen, wieso hat er das getan? Inzwischen hat Arne Schmitt eine Strafverteidigerin namens Katja Wörmer und die sagt ganz klar, dass es taktische Gründe habe in Bezug auf die Situation mit dem Schöffen.
Zuhause warten auf ihn seine pflegebedürftigen Eltern.
Er selbst hat es damit erklärt, dass man manchmal auch den Weg der Vernunft gehen muss, was uns in Anbetracht der Information, dass er pflegebedürftige Eltern hat, als sehr vorausschauend erscheint. Schließlich stellt er damit das Wohl seiner Eltern über sein für sich bislang gewähltes Vorgehen in seinem eigenen Prozess. Die Strafverteidigerin erwähnt auch, dass ideelle Vorstellungen nicht immer in die Lebensrealität passen und dass man weiß, wie man schnellstmöglich aus der Haft entlassen werde. Dabei erwähnt sie positive wie auch negative Aspekte, die sich darauf auswirken können.
Richter und Anwälte sehen es anders und er wird damit – auch wenn er möglicherweise Recht hat – nicht durchkommen, denn es ist nicht gewollt.
Dass es angeblich in Deutschland alleine 15.000 Haftbefehle geben soll, die aufgrund Überlastung der Justiz nicht vollzogen werden können, dass es 100.000 ausstehende Urteile gibt und das sind dann möglicherweise Straftaten die im Gewaltbereich liegen und das ist für mich persönlich zumindest ein Bereich, wo es um Gewaltstraftaten gegen Leib und Leben geht, den ich als sehr viel höherrangig ansehe und sehr viel eher verfolgungswert und bestrafungswert finde, als andere Dinge. Gerade zum Beispiel hier auch irgendwelche Verfahren gegen Ärzte, die nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben, und ihre Patienten ja auch schützen wollten durch die Ausstellung diverser Atteste und die Rechtslage hat das damals auch hergegeben. Und die werden jetzt verfolgt wie Straftäter. Also das geht schon in einen Bereich wo man sagt das sind politische Urteile, weil das so gewünscht ist.
Anwältin Wörmer
Offenschtlich wurden die Prozessbeobachter an ihrer Arbeit massiv gehindert und trotz freier Plätze im Saal durften nur 35 Personen anwesend sein.
Im Telegram Kanal von Arne Schmitt kann man die Szene mit dem Flügel, weswegen ihm Landfriedensbruch vorgeworfen wird, nochmal nachschauen.
Beim tagesspiegel erwähnt man natürlich, dass auch der AfD-nahe Schlagersänger Björn Winter und Querdenken Aktivist Michael Bründel diese Tage in dem Gerichtssaal sein werden. Sie schreiben, dass er sein Musikinstrument auf die Polizisten zusteuerte, obwohl man im Video dazu alles sehen kann. Er beschäftigte die Justiz, dabei ist dies genau umgekehrt: die Justiz will und soll sich in dieser Art und Weise mit menschlichen Schicksalen auf diese diffamierende Art und Weise beschäftigen und Schmierblätter wie der tagesspiegel spielen brav mit. Auch halte er die Justiz mit seinem „Laienjura“ zum Narren – so wird es in der Hofberichterstattung geschrieben. Wir haben auch nichts anderes erwartet. Dabei weiß jeder, dass Anwälte nicht aus reiner Nächstenliebe arbeiten, sondern sich große Autos namhafter Autohersteller natürlich bezahlen lassen. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Wie bereits erwähnt darf die AfD und der Begriff rechtsextrem in Bezug auf das freie Medienportal AUF1 im Text natürlich auch nicht fehlen. Laut tagesspiegel gab es auch keine Impfdiktatur und bei den Nebenwirkungen hat man sich halt jetzt einfach geirrt.
Vom eigenen Zuhause vertrieben: Jetzt lebt sie im verfallenden Holzhaus ihres Vaters – das bei ihrer Haft unter Wasser stand und von Schimmel bedroht ist!
Man bekommt es einfach nicht mit, es wird nicht darüber berichtet! Und das macht uns wahnsinnig wütend. Es zeigt, dass unser Blog auch heute noch mit seinem Namen eine Berechtigung hat. Und mal ehrlich – den Namen einfach zu ändern, ist nicht so leicht. Glauben Sie uns, es ist verdammt schwer, einen Blog wie diesen zu betreiben, in einer Zeit, in der die Wahrheit so stark unterdrückt wird. Einer der wichtigsten Beiträge den wir in 5 Jahren – seit unserer Gründung im Juni 2020 – geschrieben haben.
Wenn sie meinen, sie müssen in das Haus rein, übergebe ich die Schlüssel.
Dr. Bianca Witzschel
Aber genug von uns – es geht hier um eine Ärztin, die sich als eine der wenigen mutig vor ihre Patienten gestellt hat, in einer Zeit, in der viele nur mitliefenen oder verzweifelt weggeschaut haben. Sie hat sich nicht beugen lassen, als es darum ging, ihren Patienten zu helfen – selbst als die ganze Welt gegen sie schien. Und genau deshalb müssen wir darüber sprechen.
Die folgende Aufnahme entstand am Tag der Räumung, am 21. August 2025, vor dem Grundstück von Dr. Bianca Witzschel. Das Foto der Beamten wurde von einem Unterstützer von Dr. Witzschel aufgenommen.
Wir haben nie zu Spenden aufgerufen, weil wir den Betrieb dieses Blogs selbst stemmen wollen, um auf solche erschütternden Machenschaften unseres Staates aufmerksam zu machen. Aber jetzt geht es um mehr. Jetzt geht es um die Menschen, die sich aufrecht für das Richtige eingesetzt haben und dafür mit allem bestraft werden. Wir entschuldigen uns für den langen Vorspann, aber verstehen Sie bitte – es macht uns einfach unglaublich wütend. Wir hoffen, dass auch Leute wie Reitschuster ([email protected]), Nius ([email protected]), Achgut ([email protected]), Tichys Einblick und große X-Profile darüber sprechen – und vielleicht sogar Eva Herman ([email protected]). Es muss bekannt werden, mehr denn je!
Die Menschen müssen endlich erfahren, was hier passiert, und es müssen mehr Menschen ihre Stimme erheben, es muss unterstützt werden! Denn es ist kein Wunder, dass immer mehr gute Ärzte wie Schiffmann, Javid Kistel oder der Immunologe Hockertz das Land verlassen. Wer will in einem System arbeiten, das solche Menschen bestraft und mundtot macht?
Es geht um viel mehr als nur diese eine Ärztin. Es geht um das, was passiert, wenn wir alle wegschauen und die Stimme der Wahrheit ersticken lassen.
Ungeheuerliches neben der abgewiesenen Revision – man nahm ihr das Haus!
Wie wir nun über Umwege durch ein Interview mit dem Demokratischen Widerstand erfahren haben, wurde Dr. Witzschel am 21. August 2025 ihr Haus genommen – das Zuhause, in dem sich auch ihre Praxis befand. In dem Interview schildert Witzschel, wie die Obergerichtsvollzieherin aus Meißen ([email protected]) gegen 08:20 Uhr mit Käufern vor ihrem Grundstück stand, begleitet von maskierten Männern, die mit großen Waffen bedrohlich auftraten. Sie umzingelten sie direkt, während sie ihr Haus zwangsversteigerten. Witzschel übergab die Schlüssel, betonte jedoch, dass sie gegen Gewalt und die Zerstörung von Eigentum sei. Während dieser ganzen Zeit war sie streng bewacht, und ein Bauzaun wurde rund um ihr Grundstück errichtet, als ob sie ein Schwerverbrecher wäre.
Dankenswerterweise gibt es Menschen, die mir ab und an etwas schenken.
Dr. Bianca Witzschel
Auf die Frage, wo sie derzeit lebt, antwortet sie, dass sie sich auf dem Grundstück ihres verstorbenen Vaters aufhält. Dort steht ein Holzblockhaus, das während ihrer Haft jedoch einen schweren Wasserschaden erlitten hat – das Wasser hat das Holz regelrecht zerstört. Es müsste komplett saniert werden, doch mit welchen Mitteln? Ihre Approbation wurde stillgelegt, sodass sie keine Rente erhält und keine Arbeit annehmen darf. Nicht einmal eine einfache Tätigkeit wie Regale im Supermarkt einräumen oder Post austragen ist ihr erlaubt – dafür bräuchte sie eine Genehmigung vom Gericht.
An dieser Stelle bitten wir alle, denen es finanziell möglich ist, für Dr. Bianca Witzschel zu spenden. Dies kann durch das Ärztehilfswerk Weißer Kranich erfolgen.
Die Bankverbindung: Ärztehilfswerk WEISSER KRANICH IBAN DE56 7645 0000 0232 1701 91 Betreff: Schenkung für Bianca Witzschel
Dr. Bianca Witzschel bestätigte im DW-Interview, dass dieser Aufruf in ihrem Sinne sei.
Wie kommt es zu diesem Vorfall?
Dr. Witzschel nahm 1993 einen Kredit bei der Deutschen Ärzte- und Apothekerbank auf, den sie seit 30 Jahren abbezahlt. Aufgrund der Prozesse konnte sie nicht mehr als Ärztin arbeiten, denn ihr wurde 2022 die Approbation entzogen. Hinzu kommt, dass sie von Februar 2023 bis Juni 2024 in Untersuchungshaft saß. Ihre Konten sind noch immer eingefroren und die Rücklagen wie den Abusparvertrag wurden ihr entzogen. Bereits 2022 wollte ihr die Bank das Haus wegnehmen und 2024 startete diese dann im Herbst den nächsten Versuch. Im Februar diesen Jahres wurde ihr Haus zwangsversteigert. Hendrik Sodenkamp vom Demokratischen Widerstand fragt nach und stellt fest, dass dort Terror- und Schwerverbrecher-Prozesse stattfinden. Witzschel sagt zu dem Vorgehen:
Ja, auch die Zwangsversteigerung ist hochsicherheitsmäßig bedient worden. Da ich noch im Verfahren stecke, meinen Widerspruch gegen meine Verurteilung eingelegt habe und ich erstmal Akteneinsicht zur Versteigerung haben wollte – die ich bis heute nicht habe –, habe ich die Schlüssel nicht an die Käufer herausgegeben. Der Vorgang ist für mich einfach nicht in Ordnung, denn die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb bin ich auch in meinem Haus geblieben.
Hendrik Sodenkamp fasst das Vorgehen am Ende des Interviews noch zusammen:
Also ich fasse das mal zusammen: Sie haben als Ärztin Maskenatteste ausgestellt. Dafür haben Sie Berufsverbot bekommen. Sie wurden anderthalb Jahre ins Gefängnis gesteckt. Sie wurden zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt und zur Zahlung von 49.000 Euro. Weitere Verfahren kommen. Anscheinend meint die Staatsanwaltschaft, dass 15,5 Monate Untersuchungshaft und die Strafe von zwei Jahren und acht Monaten und 49.000 Euro noch nicht genug sind: für Maskenatteste. Die Gerichtsverfahren sind alle noch nicht abgeschlossen, aber währenddessen nimmt die Bank, der Sie 30 Jahre lang Geld zurückgezahlt haben, Ihnen Ihr Haus weg, verscherbelt es in einer Zwangsversteigerung und man räumt Sie mit gezückten Gewehren. Ihre Konten sind eingefroren, Sie dürfen nicht arbeiten und die Rente, in die Sie eingezahlt haben, gibt man Ihnen auch nicht. Jetzt leben Sie in einem feuchten Holzhaus. Und das alles, weil Sie Maskenatteste ausgestellt haben. Wie man auch zu Maskenattesten steht: Der Umgang mit Ihnen ist doch vollkommen unverhältnismäßig und purer Fanatismus. Warum machen die das?
Herr Fuchs, der Frau Witzschel schon seit längerer Zeit unterstützt, berichtete über die Zwangsversteigerung zunächst im Dezember 2024, wo man noch hofft, dass jemand aus der Bewegung das Haus ersteigern könnte. Dann im Februar 2025 ist es es traurige Gewissheit: das Haus wurde zwangsversteigert.
Das Verfahren hing lange in der Schwebe, während Dr. Bianca Witzschel zu Unrecht in Untersuchungshaft sitzen musste. Nun hat das Amtsgericht Dresden den 1. Termin zur Zwangsversteigerung festgelegt. Am 03.02.2025 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal N1.18 soll der erste Anlauf unternommen werden, das Mehrfamilienhaus mit Arztpraxis in Moritzburg zu versteigern. Der Verkehrswert des Objektes mit rund 190 m² Wohnfläche und ca. 1200 m² Grundstück wurde vom Gutachter auf 614.000 € festgelegt. Das Mindestgebot muss 50 % dieses Verkehrswertes betragen, also 307.000 €. Eigentlich ein Schnäppchen für so ein Objekt … wenn man wie im Gutachten den Innenzustand nicht kennt. Der Gutachter hatte keinen Zugang zu den Räumlichkeiten und konnte daher nicht sehen, in welchem Zustand die mehrfahren Hausdurchsuchungen der Polizei das Haus hinterlassen haben. Dabei hätte er nur an einem der ersten Verhandlungstage auf den Hammerweg in Dresden kommen brauchen. Den anwesenden Prozessbeobachtern wurden die Folgen dieser Eingriffe gleich an den ersten Tagen des Prozesses gegen Bianca Witzschel am Landgericht Dresden stundenlang mittels unzähliger Fotos verdeutlicht. Es bleibt also abzuwarten, ob das Objekt für diesen Preis gleich beim 1. Termin einen Abnehmer findet.
Vielleicht findet sich ja auch ein Mitstreiter, der es für diesen Preis bereit ist zu retten? Das wäre natürlich eine große Überraschung, über die sich Bianca sicherlich freuen würde. Zu beachten ist, dass Bieter eine Sicherungseinlage von 10 % des Gebots leisten müssen. Es dürfte nicht viele Mitstreiter in der Freiheitsbewegung geben, die solche Summen aufbringen können.
Vor 14 Tagen fand der 1. Termin für die Zwangsversteigerung von Dr. Bianca Witzschels Haus statt. Damals hatte eine Bietergemeinschaft das Mindestgebot von 307.000 € geboten (also 50 % des veranschlagten Verkehrswertes). Da dieser Betrag unter 70 % liegt, muss der Gläubiger, der die Zwangsversteigerung veranlasst hat, diesem Gebot beim 1. Termin zustimmen. Dazu hatte sich der Hauptgläubiger, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, 14 Tage Bedenkzeit erbeten. Diese waren am Montag abgelaufen und so hat das Amtsgericht Dresden der Bietergemeinschaft, einem Paar aus der Region, den Zuschlag erteilt.
Diese kündigten mir gegenüber an, auf Bianca Witzschel zugehen zu wollen, um bei diesem sensiblen Thema möglichst nicht noch mehr Wunden aufzureißen. Das sind versöhnliche Töne und so bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall weiter entwickelt.
Man kann sich nur schwer vorstellen, welchen enormen emotionalen und psychischen Druck Hausdurchsuchungen, der Verlust der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sowie das Abrücken von einem mühsam aufgebauten Leben, auf einen Menschen ausüben. Ganz abgesehen davon, dass das Leben einer Frau auf solch eine diffamierende Weise öffentlich zur Schau gestellt wird – eine Belastung, die niemand in dieser Form verdient.
Dr. Bianca Witzschel muss wieder ins Gefängnis!
Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen die Verurteilung von Dr. Bianca Witzschel (68) abgewiesen, wodurch die Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten nun endgültig rechtskräftig ist. Doch das ist noch nicht alles: Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwei weitere Anklagen gegen sie erhoben und strebt nun eine noch längere Haftstrafe an. Ein neuer Prozess vor dem Dresdner Landgericht steht somit bald bevor. Eine Strafe von 49.000 Euro, dazu kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten, die vermutlich ebenso beträchtlich ausfallen werden, schreibt ein ebenfalls verfolgter Arzt Rolf Kron.
Auch wird ihr ein 3-jähriges Berufsverbort ausgesprochen, im Urteil heißt es:
§ 70 Anordnung des Berufsverbots
Solange das Verbot wirksam ist, darf der Täter den Beruf, den Berufszweig, das Gewerbe oder den Gewerbezweig auch nicht für einen anderen ausüben oder durch eine von seinen Weisungen abhängige Person für sich ausüben lassen.
Weiter wird ein Elektroschocker – der in der heutigen Zeit nicht unrelevant ist – im Urteil erwähnt. Es wird von einer verbotenen Waffe gesprochen, welche ohne Prüfzeichen ist.
Auch die Patienten, von den Ärzten die nur helfen wollten und Großherzigkeit bewiesen, werden vom Staat verfolgt, wie Rechtsanwalt Hannig auf seinem Telegram Kanal berichtet – Betroffene könnten sich auch an ihn wenden. Es geht darum, dass die ehemaligen Patienten Anhörungsbögen der Polizei Dresden zugeschickt bekommen, darin werden sie der „Anstiftung zum Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß §§ 278 (1) und 26 StGB“ beschuldigt. Herr Hannig spricht davon, die Schreiben der Staatsanwaltschaft komplett zu ignorieren. RA Boleslawsky rät lediglich Angaben zur Person zu machen.
Daher rät Rechtsanwalt Ralph Boleslawsky generell, den Grundsatz “Reden ist silber. Schweigen ist Gold.” einzuhalten: “Als Beschuldigter darf man im Strafverfahren die Aussage verweigern, um sich nicht unbewusst selbst zu belasten.” Man muss lediglich die Angaben zur seiner Person beantworten und kann dann abwarten, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt einen Strafbefehl erlässt oder gar Anklage erhebt. Dann hat man immer noch die Möglichkeit, den Rat eines Anwaltes einzuholen.
Bei vielen der Fragen handelt es sich um Fangfragen, bei denen sich die Beschuldigten selbst in große Gefahr bringen, konkret geht es wohl um 21. Fragen. Herr Fuchs hat auf seiner Website Auszüge aus dem Fragenkatalog veröffentlicht. Beispielsweise lautet Frage drei: „Auf welche Art und Weise und wann erfolgte die Kontaktaufnahme zwischen Ihnen und Frau Dr. Witzschel?“.
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er hätte die Ärztin Dr. Witzschel zur Ausstellung mehrerer Atteste angestiftet. Konkret ging es um ein Maskenattest, ein Attest mit einem Impfverbot jeglicher Art und ein Attest, wonach nur Covid-Testungen über Speichel stattfinden dürfen.
Aus der Akte ließ sich aber entnehmen, dass unser Mandant selbst keinerlei Kontakt zu der Ärztin hatte. Den Kontakt hatte lediglich eine dritte Person. Es gab aber keine Nachweise, dass unser Mandant die Ärztin mit der Ausstellung der angeblichen Atteste beauftragt hatte.
Aufgrund dessen hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren gegen unseren Mandanten mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Vorgehen der Staatsanwaltschaft für den 2. Prozess
Auch auf der Website von Herrn Fuchs, der sich von Anfang an für Frau Witzschel stark gemacht hat, wird über ein einschüchterndes Verhalten von Seiten der Polizei berichtet, damit die Patienten gestehen. Man versucht nun möglichst viele Geständnisse für den 2. Prozess zu erhalten.
Wie bereits mehrere Patienten berichteten, verschicken die Polizeidirektionen und Staatsanwaltschaften mittlerweile Beschuldigtenvernehmungen, in denen sie den Patienten unverblümt die Einstellung des Verfahrens im Falle eines Geständnisses anbieten. In einem Schreiben der Polizeidirektion Oldenburg heißt es bspw.:
“In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wird drauf hingewiesen, dass im Falle einer geständigen Einlassung sowie bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, eine Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen gem. §§ 153, 153a StPO in Betracht gezogen wird.”
Dieses Vorgehen ist unfassbar, denn es soll Frau Witzschel in eine besonders aussichtslose Lage versetzen. Fuchs hat mit drei Anwälten gesprochen, wovon zwei nicht mit Klarnamen genannt werden wollen, lediglich Boleslawsky.
Für Bianca Witzschel entsteht so die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft sich jede Menge Geständnisse erhaschen und im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin einsetzen könnte, um damit zu “beweisen”, dass sie die Atteste angeblich auf Wunsch der Patienten und nicht aufgrund der medizinischen Notwendigkeit zum Schutz der Gesundheit eben dieser ausgestellt hätte. Rechtsanwalt I. befürchtet, dass viele ihrer Patienten aus Angst vor weiterer Strafverfolgung etwas gestehen könnten, was sie vielleicht gar nicht getan haben. Allein die Hoffnung auf eine Einstellung dürfte bei einigen Menschen schon reichen, um einfach direkt auf dem Anhörungsformular alle Vorwürfe zu gestehen.
Für die ehemaligen Patienten wiederum könnte ein sofortiges Geständnis gefährlich werden, weil sich die Staatsanwaltschaft in diesen Schreiben ein fieses Hintertürchen geöffnet hält: Den § 153a StPO. Wie Rechtsanwalt M. erklärt, handelt es sich dabei um eine Einstellung gegen Auflage. Das könnten ganz schnell mehrere Hundert Euro oder sogar wenige Tausend Euro sein. Damit hätten die ehemaligen Patienten dann wenig gekonnt. Rechtsanwalt I. hält mehr als 1000 € zwar für unwahrscheinlich, hebt aber gleichzeitig hervor, dass insbesondere Niedersachen (wo Oldenburg liegt) in der Corona-Zeit durch übertrieben harte Strafverfolgung aufgefallen sei. In Niedersachen sei die Justiz so hart gegen ganz normale Bürger vorgegangen, dass sich der Eindruck aufdrängte, ihr eigener Job würde von der Höhe der Strafen abhängen.
Aber Vorsicht, im Beitrag lässt Fuchs drei Anwälte zu Wort kommen und einer davor warnt davor, zu schnell dem nachzugeben.
Ein direktes Geständnis auf dem Anhörungsbogen hält Anwalt I., der viel Erfahrung mit der niedersächsischen Justiz hat, für riskant. Zu hoch sei die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft dann den §153a StPO anwenden könnte und die betroffenen Patienten mit erheblichen Geldauflagen rechnen müssten. Daher hält er den Gang zu einem erfahrenen Anwalt für hilfreich — insbesondere in Niedersachsen.
Anwalt M. geht noch einen Schritt weiter: Er hält generell nichts von Geständnissen in diesem Zusammenhang. Unabhängig von dem dadurch verursachten Risiko für Dr. Bianca Witzschel dürften die Staatsanwaltschaft den meisten Patienten ohnehin kaum etwas Substantielles nachweisen können. Denn Rechtsanwalt Boleslawsky erklärt, dass die Atteste rechtlich korrekt seien, weil in diesen die ärztlich notwendige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko stattfand und es hierzu auf eine Untersuchung nicht ankäme. Wer sich Ärger mit der Justiz ersparen wöllte, könnte auf den Fragebogen allerhöchstens antworten, dass er einräumt, zu den genannten Zeiten die genannten Atteste entgegengenommen zu haben. Es sollte nur vermieden werden, ein Delikt (also seine Schuld) einzugestehen oder einzugestehen, dass man auch nur möglicherweise die Atteste für unwirksam hielte.
Ähnlich sieht das Rechtsanwalt I. und erklärt, dass man höchstens seine Handlung (also den Arztbesuch und ggf. die Annahme der Atteste) einräumen könnte, nicht aber das Delikt (Anstiftung) selbst. Dazu schlägt wiederum Anwalt Boleslawsky folgende Vorlage vor:
Ich sage wie folgt aus: Ich habe die genannten Atteste an dem genannten Tag entgegengenommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Atteste absolut korrekt sind, weil kein Arzt auf dieser Welt einen durch die Impfung, das Maske tragen oder die Testung drohenden Gesundheitsschaden durch irgendeine körperliche Untersuchungen feststellen kann. Ich habe der fachlichen Einschätzung von Frau Dr. Witzschel als Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie vertraut und bin überzeugt davon, dass sie die Atteste in vollständiger Übereinstimmung mit dem hippokratischen Eid und der ärztlichen Ethik sowie unter strengster Beachtung des Nürnberger Kodex ausschließlich zum Schutz meiner Gesundheit erstellt hat.
Wie die Mainstreampresse darüber 2025 berichtet
Die Sächsische berichtet im Jahr 2025 ernsthaft immer noch absolut unreflektiert:
Die Moritzburger Hausärztin Bianca W. wurde bereits im Juni 2024 für 1003 Fake-Atteste zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ihre Revision hat der BGH nun verworfen. Es gibt jedoch weitere Anklagen am Landgericht Dresden.
Dresden. Wegen Ausstellens 1003 „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“, Betruges und Waffenbesitzes verurteilte das Landgericht Dresden die Moritzburger Hausärztin Bianca W. im Juni 2024 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Es war ein spektakulärer Prozess am Landgericht Dresden und endete nach 27 Sitzungstagen mit einer Überraschung.
Die inzwischen 68-jährige Angeklagte feierte mit ihren Anhängern noch vor dem Gericht, denn W. war nach einem Jahr und vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Ihre Strafe hat die Rentnerin, die der Reichsbürgerszene zugeschrieben wird, dennoch nicht akzeptiert. Ihre Unterstützer, am Tag der Verurteilung waren mehr als 100 anwesend, sprachen von einem „politischen Schauprozess“.
Staatsanwaltschaft nahm Revision zurück
Seit Ende August ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Angeklagten verworfen, teilte die Pressestelle des BGH am Dienstag mit. Auch die Staatsanwaltschaft Dresden, die knapp fünf Jahre Haft für W. gefordert hatte, hatte das Urteil zunächst nicht akzeptiert, zog ihr Rechtsmittel aber später zurück.
Im August 2024 hat die Staatsanwaltschaft jedoch zwei weitere Anklagen gegen W. wegen knapp 400 weiterer Fake-Atteste nachgeschoben. Über die Zulassung hat das Landgericht Dresden wohl auch im Hinblick auf die Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH in Leipzig noch nicht entschieden.
W. hatte Gefälligkeitsatteste für die Befreiung von der Maskenpflicht oder für ein dauerhaftes Impfverbot im Zuge der Corona-Pandemie verkauft. Sie wurden zu Hunderten auf sogenannten Sammelterminen auf Vorbestellung und ohne vorherige Untersuchung ausgereicht.
Verurteilt ist Bianca W. nun für fünf solcher Termine in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Insgesamt sollen es 40 gewesen sein. Völlig unklar ist, was aus dem Geld für die Atteste geworden ist. Die Polizei geht von rund 12.000 Attesten aus, für die möglicherweise deutlich mehr als 300.000 Euro geflossen sein dürften. Bei zwei Hausdurchsuchungen war zwar ein nicht zugelassener Elektroschocker gefunden worden, aber nur rund 20.000 Euro.
Rechtskräftig ist jetzt auch ein dreijähriges Berufsverbot gegen die Ärztin. Ob die 68-Jährige den offenen Rest ihrer Strafe noch absitzen muss, ist unklar. Etwa die Hälfte ihrer Strafe hat sie bereits in U-Haft gesessen.
Gerichtsurteil
Einer unserer Leser und fleißigen Kommentatoren hat neben dem Hinweis auch den BGH Beschluss in einem Kommentar für alle veröffentlicht. An dieser Stelle werden wir etwas wehmütig um die Arbeit von Margot Lescaux und ihr Fehlen wird deutlich.
Verurteilung einer Ärztin wegen Ausstellens von Gefälligkeitsattesten während der Corona-Pandemie durch das Landgericht Dresden rechtskräftig
Ausgabejahr 2025 Erscheinungsdatum 23.09.2025
Nr. 175/2025
Beschluss vom 27. August 2025 – 5 StR 130/25
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom 17. Juni 2024 weitgehend verworfen. Die bis Anfang des Jahres 2017 in Moritzburg als Hausärztin tätige Angeklagte ist wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 1.003 Fällen, davon in 26 Fällen in Tateinheit mit unrichtigem Dokumentieren einer Testung, sowie wegen Betruges und wegen vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe (Elektroimpulsgerät ohne Prüfzeichen) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Landgericht hat der Angeklagten für die Dauer von drei Jahren die Ausübung des ärztlichen Berufes untersagt und Einziehungsentscheidungen getroffen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die Angeklagte Ende des Jahres 2020 den Entschluss, sich durch den Verkauf von Gefälligkeitsattesten für die Befreiung von der Maskenpflicht oder für ein dauerhaftes Impfverbot im Zuge der Corona-Pandemie eine Einkommensquelle zu verschaffen. Hierzu erstellte sie bis Anfang Februar 2022 die Bescheinigungen ohne vorherige medizinische Untersuchung nach entsprechender Vorbestellung am heimischen Computer und nahm diese zu mehreren Sammelterminen in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg mit.
Zudem bestellte die Angeklagte im Sommer 2021 unter Vortäuschung ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit Corona-Schnelltests und zahlte den vereinbarten Kaufpreis entsprechend ihrer von vornherein bestehenden Absicht nicht. Anfang des Jahres 2023 war sie im Besitz eines Elektroschockgeräts ohne Prüfzeichen.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revision der Angeklagten hat keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Der Bundesgerichtshof hat lediglich den Schuldspruch wie angegeben klargestellt, was keinen Einfluss auf den Strafausspruch hatte. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Dresden – Urteil vom 17. Juni 2024 – 15 KLs 734 Js 35923/21
Die maßgeblichen Vorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
§ 70 Anordnung des Berufsverbots
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Mißbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen läßt, daß er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird. 2Das Berufsverbot kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
(3) Solange das Verbot wirksam ist, darf der Täter den Beruf, den Berufszweig, das Gewerbe oder den Gewerbezweig auch nicht für einen anderen ausüben oder durch eine von seinen Weisungen abhängige Person für sich ausüben lassen.
(4) Das Berufsverbot wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam. …
Karlsruhe, den 23. September 2025
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Und natürlich kommt so ein Banksy da ziemlich ungelegen, also wird es kurzerhand verdeckt und wegen vermeintlichen Denkmalschutz entfernt.
Die Justiz wird uns niemals vor einem totalitären System beschützen. Im Gegenteil, sie wird es bis aufs Messer verteidigen.
In Anlehnung an ein Zitat von RA Ralf Ludwig, von Herrn Fuchs
Wir würden uns sehr freuen, wenn jeder unserer treuen Leser mit nur 1 Euro Dr. Witzschel unterstützen könnte. Damit würden wir nicht nur ein starkes Zeichen des Zusammenhalts setzen, sondern auch in dieser schwierigen Zeit eine kleine, aber bedeutende Hilfe leisten.
Wir sind erschüttert über das Vorgehen und hoffen, dass sich durch diesen Beitrag noch weitere Unterstützung für Frau Witzschel finden lässt. Vielleicht gibt es ein Bauunternehmen, das bei der Renovierung ihres Hauses helfen kann, Menschen, die vor Ort mit Mahlzeiten aushelfen können, oder Prozessbeobachter, die gerade in dieser Zeit wichtiger sind denn je. Jede Art der Hilfe ist wertvoll und kann einen Unterschied machen. Für Angebote kann der Demokratische Widerstand sicherlich einen Kontakt zur Ärztin herstellen.
Der heutige Tag, ein weiterer Prozesstag in ihrem Leben – Berufung
Im Dezember 2023 berichteten wir über den Fall der Ärztin Dinekli. Seitdem hat sich viel getan: Die Ärztin lebt nach wie vor in Ungewissheit, und es wurden weitere Prozesstermine angesetzt. Es ist wirklich unfassbar, wie viele Prozesstage angesetzt wurden, um eine Ärztin, die ihren Patienten mit Gesundheitszeugnissen helfen wollte, systematisch zu zerstören. Ein Artikel in der „Freien Presse“ hat uns auf den aktuellen Stand der Dinge aufmerksam gemacht. Sie befindet sich derzeit in der Berufung gegen das Urteil, das sie im Oktober 2023 wegen des angeblichen Ausstellens von „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ erhalten hat. Es werden Handzettel verteilt, Mahnwachen organisiert, Unterschriften gesammelt und auf die kommenden Prozesstermine hingewiesen. Wer sich über den Verlauf des Prozesses und die bisherigen Ereignisse informieren möchte, findet alle wichtigen Details in unserem Beitrag „Dinekli (63) – Maskenprozess seit 3 Jahren: charakterlich für Arztberuf ungeeignet“.
Ihr wurde nahe gelegt, sie solle die Approbation freiwillig abgeben. Die Argumentation der Behörde:
Es bestünde der Verdacht, dass sie als Ärztin unwürdig und unzuverlässig in ihrer Persönlichkeit sei und deshalb charakterlich nicht für den Arztberuf geeignet sei.
Wir rufen alle Menschen, die an Gerechtigkeit und den Schutz von Ärzten glauben, auf, sich für den Freispruch von Dr. Perin Dinekli einzusetzen. Die Ärztin, die ihren Patienten stets im besten Interesse geholfen hat, sieht sich einem ungerechtfertigten Verfahren ausgesetzt – und das muss gestoppt werden!
An die Justizministerin von Baden-Württemberg, Marion Gentges, schreiben und ihren Einsatz für Dr. Dinekli fordern.
Teilt diese Nachricht und macht mehr Menschen auf diesen Fall aufmerksam.
Deine Stimme zählt – setze ein Zeichen für die Rechte von Ärzten, die ihren Patienten helfen wollen, und für die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates.
Sehr geehrte Frau Ministerin Gentges,
ich wende mich an Sie, um meine dringende Bitte um Unterstützung im Fall von Perin Dinekli zu äußern. Die Ärztin sieht sich einem Strafverfahren gegenüber, das aus meiner Sicht vollkommen unverständlich ist. Sie hat stets im besten Interesse ihrer Patienten gehandelt und nun wird sie mit gravierenden Konsequenzen konfrontiert.
Ich bitte Sie, sich für ihren Freispruch einzusetzen und Ihre Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um sicherzustellen, dass in diesem Fall Gerechtigkeit geschieht. Als Justizministerin haben Sie die Verantwortung, für faire und gerechte Entscheidungen zu sorgen – und dieser Fall verlangt nach einer solchen.
Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit.
Wird das Berufungsverfahren gegen Ärztin Dinekli tatsächlich einen Wendepunkt in der Handhabung von Vorwürfen wegen „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ setzen?
Mahnwache für Heinrich Habig vor der JVA Bielefeld mit 60 Menschen an einem Montag Nachmittag
Gibt es sie noch – die Menschen, die seit Corona trotz großer Gefahr für sich selbst ihre Meinung auf die Straße tragen? Ja, die gibt es. Während uns die Medien signalisieren, Corona sei vorbei und wir sollten „endlich Ruhe geben“, erleben viele Menschen etwas anderes: Ärzte und kritische Stimmen werden weiterhin von diesem Staat unterstützt durch teils korrupte Politiker verfolgt.
Mehr zum Fall Heinrich Habig haben wir bereits in einem gestrigen Beitrag aufgegriffen. Bei unserer weiteren Recherche stießen wir im Telegram-Kanal der Krankenschwester Sabrina Kollmorgen auf eine Aktion für Heinrich Habig und über 1.000 weitere Ärzte, die offenbar aufgrund ihrer kritischen Haltung im Gefängnis sitzen oder verurteilt wurden.
Menschen in weißen Schutzanzügen stehen still und andächtig beieinander. Vor sich halten sie weiße Schilder mit Aufschriften wie „Gerechtigkeit“ und „Freiheit“. Frau Kollmorgen trägt das Schild: „Heinrich Habig und über 1.000 Ärzte“.
Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten sollen in Deutschland mehr als 1.000 Ärzte aufgrund von Maskenattesten und Impfunfähigkeitsbescheinigungen aus der Corona-Zeit inhaftiert oder verurteilt worden sein.
Auf diese Aktion wurde auch ein Mithäftling aufmerksam, der wohl gerade Ausgang hatte. Er erzählte, wie viel es Habig bedeutet, dass er inzwischen seine Enkelkinder sehen darf – sie sind ihm das Wichtigste im Leben. Große Freude bereitet ihm auch die tägliche Post, die inzwischen kistenweise bei ihm ankommt.
Wer mehr über die Schneemänner mit Würde erfahren will, kann gerne auf deren Website vorbei schauen, hier ein kurzer Auszug daraus: „Vor ziemlich genau 2 Jahren, in der dunkelsten 2G Zeit, als Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, beschimpft, verfolgt oder unter Druck gesetzt wurden…
Diese Zeit, in der eben diese Menschen als gefährliche Sozialschädlinge, asoziale Trittbrettfahrer bezeichnet wurden, auf die die gesamte Republik mit dem Finger zeigen sollte… Als unseren Kindern in der Schule unter der Maske der Solidarität die Luft zum Atmen genommen wurde, die Freiheit, mit Freunden zu spielen, unseren Jugendlichen die Chance, sich vielleicht zu verlieben und unseren Alten ein menschenwürdiger Abschied verwehrt wurde… in dieser Zeit, als die Montagsspaziergänge in vollem Gange waren, Menschen in Uniform teilweise mit brutaler Gewalt auf friedliche Demonstranten einschlugen...
Als Ärzten, Richtern, Anwälten, Menschenrechtlern und vielen anderen Mutigen, die sich für Menschlichkeit und Gerechtigkeit einsetzten, Verhaftungen, Hausdurchsuchungen und Verfolgung drohten und Menschen ihre Existenzen verloren…
In dieser Zeit entstand hier in Hannover eine kleine Gruppe von standhaften Menschen, die sich diesen dunklen Tagen zum Trotz mit einfachen Wortbotschaften den Bürgern auf der Straße gegenüberstellten.
Die Schneemänner mit Würde!“
Seitdem stehen wir jeden Montag eine Stunde an den unterschiedlichsten Orten in Hannover. Die Schneemänner mit Würde in Stille und ein bis zwei Ansprechpartner im Außen, die mit den Passanten ins Gespräch gehen. […] Seit diesem Jahr halten wir zudem regelmäßige Mahnwachen für die sofortige Freilassung des Wikileaks Gründers Julian Assange ab […] Für unsere Assange Aktionen bekommen wir mittlerweile internationale Anerkennung, auch von Stella Assange, seiner Ehefrau.
Schneemänner mit Würde
Adresse der JVA um Post zu schicken:
Wer sich fünf Minuten Zeit nimmt, um sich mit dem Fall von Herrn Habig auseinanderzusetzen, zeigt nicht nur Solidarität, sondern setzt auch ein wichtiges Zeichen innerhalb der JVA. Es macht deutlich, dass viele Menschen das Unrecht, das ihm widerfahren ist, nicht stillschweigend hinnehmen und für Gerechtigkeit eintreten. Auch Prof. Homburg hat dies bereits getan.
Heinrich Habig c/o JVA Bielefeld-Senne, Senner Str. 250 33659 Bielefeld
Sehr geehrter Herr Habig,
ich möchte Ihnen in dieser schweren Zeit meine aufrichtige Anteilnahme und mein tiefes Mitgefühl aussprechen. Es ist kaum vorstellbar, wie herausfordernd diese Zeit für Sie sein muss.
Trotz allem beeindruckt mich Ihre Haltung und Ihre Entschlossenheit, stets im besten Interesse Ihrer Patienten gehandelt zu haben. Ihr Engagement als Arzt und Ihre Bereitschaft, sich schützend hinter diejenigen zu stellen, die auf Ihre Hilfe angewiesen sind, verdienen höchste Anerkennung. In einer Welt, in der viele oft nach eigenem Vorteil streben, sind Menschen wie Sie von unschätzbarem Wert.
Ich danke Ihnen von Herzen für Ihren unermüdlichen Einsatz und für alles, was Sie für Ihre Patienten getan haben. Es ist wichtig, dass Ihr Fall und Ihre Geschichte gehört werden.
Ich wünsche Ihnen in dieser schwierigen Zeit viel Kraft und hoffe auf eine gerechte Wendung des Verfahrens. Möge die Wahrheit Sie letztlich befreien.
Mit den besten Wünschen und aufrichtiger Dankbarkeit, [Ihr Name]
Schenkungen zur Unterstützung aufgrund der Anwaltskosten: Konto: Förderverein WEISSER KRANICH Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Auch der Zahnarzt Ulrich Keck, über den wir hier auf dem Blog auch schon berichtet haben, hat Herrn Habig geschrieben. Er hielt am 8. November 2024 vor der Zahnärztekammer Niedersachsen eine Rede zu den RKI-Files.
Wenn wir mit diesem Blog auch nur ein oder zwei Menschen dazu bewegen können, Arne Schmitt oder Heinrich Habig eine Postkarte oder einen Brief zu schreiben, dann hat es sich für uns schon gelohnt, diesen Blog über Jahre hinweg weiterzuführen.
Arne Schmitt und Heinrich Habig sitzen beide in der JVA. Kritisch, unbequem und das System herausfordernd – nun müssen sie die Konsequenzen dieses Staates tragen. Was früher mit einem Bundesverdienstkreuz geehrt wurde, führt heute zu Kontosperrungen, Hausdurchsuchungen und, wenn man sich nicht beugt, sogar zu Haftstrafen.
Er bekommt unglaublich berührende Post und ist oft den Tränen nahe.
Musiker, Björn Banane
Man könnte meinen, sie hätten Maskendeals eingefädelt, fragwürdige Impfstoffverträge unterschrieben oder falsche Gesundheitsempfehlungen verbreitet. Doch das ist nicht der Fall.
Wer die Hintergründe noch nicht kennt, kann gerne weiterlesen und sich die entsprechenden Videos anschauen. Für alle anderen stellen wir hier direkt die Adressen bereit:
Der Pianist – sein „Verbrechen“: Er demonstrierte gegen den Maßnahmen-Wahnsinn. Arne Schmitt c/o JVA Moabit Alt-Moabit 12 a 10559 Berlin
Nächster Gerichtstermin von Arne Schmitt trotz Untersuchungshaft wegen angeblichem Landfriedensbruch: am Mittwoch, den 24. September 2025 um 09.30 Uhr im Landgericht Berlin in der Wilsnacker Straße 4, 10559 Berlin.
Der Arzt, der Tausende vor der Impf-Nötigung rettete – mit Attesten statt Spritzen. Heinrich Habig c/o JVA Bielefeld-Senne Senner Str. 250 33659 Bielefeld
Ein besonderer Dank geht an Herrn Reitschuster, der als einer der wenigen Journalisten – der wie wir – von Anfang an auf den Corona-Versammlungen präsent war und darüber berichtete – und der nun erneut auf das Unrecht hinweist, das Arne Schmitt und Heinrich Habig widerfährt.
Auf X schrieb er zu seinem Aufruf mit den Adressen:
Sonntag. Die ideale Zeit, zwei Menschen zu schreiben, die heute im Gefängnis sitzen – weil sie während Corona mutig und menschlich waren.
Während die Verantwortlichen bis heute im Bundestag sitzen, zahlen diese beiden einen schrecklichen Preis für ihren Anstand und ihre Menschlichkeit.
Jede Postkarte, jeder Brief ist für sie ein Sonnenstrahl hinter Gittern. Ich finde: Das ist das Mindeste, was wir ihnen schuldig sind.
Die Fälle Arne Schmitt und Heinrich Habig
Arne Schmitt verteidigte unser aller Freiheit mit seinem riesigen Flügel und steht vor Gericht wegen dem laut ihm absurden Vorwurf „Ich hätte ‚gewunken‘ und ‚Lasst uns durch‘ gesagt und damit den Landfrieden gebrochen?“. Er soll also am 21. April 2021 seinen Klavierflügel als Waffe benutzt haben und so Landfriedensbruch begangen haben. Seine Verhaftung erfolgte am 3. September 2025, weil er einen Schöffen nach der Verhandlung zunächst aufforderte seine Personalien preis zu geben und ihn dann versuchte an der „Flucht“ zu hindern.
Sein Vorwurf gegenüber den Schöffen: „Ich habe am 21.08.2025 wegen des dringenden Verdachts unter anderem auf Rechtsbeugung, Strafvereitelung und uneidliche Falschaussage – Strafanzeigen gegen den Richter, die Schöffen, einer Polizeibeamtin und Justizbeamten gestellt.“ Der Vorfall an sich ereignete sich am 11. Prozesstag am 20.08.25, weitere Details dazu könnt ihr selbst im YouTube Video von ihm nach hören. Über die aktuellen Gegebenheiten berichtet der Musiker Björn Banane in einem YT-Video und hat sich auch ganz aktuell in einem Interview vom Demokratischen Widerstand geäußert:
B.B: Ich war bei vier der zwölf Gerichtstage dort. Arne war für jeden klardenkenden Menschen freizusprechen. Die drei Videos, die er zur Beweisführung mitgebracht hatte, bewiesen das unmissverständlich. Hier sah man, dass Arne Schmitt die Menschen um ihn herum aufforderte, friedlich zu bleiben und sich an die Anordnung der Polizei zu halten, was genau das Gegenteil von einem Landfriedensbruch ist. Eigentlich hätte das Verfahren nach nur einem Verhandlungstag beendet sein müssen.
DW: Stattdessen steht nun am 24. September 2025 der 13. Prozesstag an.
B.B: Arnes Fall wurde vom Gericht nicht gerecht behandelt, darum hat er Anträge ohne Ende gestellt. Und er wollte eben auch einen Befangenheitsantrag gegen die Schöffen und den Richter stellen. Dabei ist er nicht sonderlich diplomatisch vorgegangen, sondern eben als einer, der auf sein Recht pocht. Ich habe mir da gewünscht, dass er einen guten Rechtsanwalt an seiner Seite hätte, der ihm da beiseite steht. Aber er wollte sich selber verteidigen.
DW: Ab den Jahren 2020 gab eine Zigtausende Verfahren gegen Menschen, die sich nicht an die Coronamaßnahmen hielten und dafür Gerichtsverfahren aufgedrückt bekamen. Unzählige Maßnahmenkritiker und Aufklärer wurden so vor Gericht gezerrt oder ins Gefängnis gesteckt. Ich habe Arne Schmitt so verstanden, dass er den Menschen vorführen wollte: Seht her, steht für eure Rechte ein. Und das könnt ihr auch schaffen, wenn ihr nicht das Geld habt, um Anwälten tausende Euros in den Rachen zu werfen.
Rechtsanwalt Haintz kommentiert dies auf Telegram wie folgt:
Mit dieser, zugegeben ziemlich dämlichen, Aktion wird die Untersuchungshaft für Arne Schmitt begründet. So was passiert, wenn man sich selbst verteidigt und Selbstjustiz betreibt.
Allerdings muss man hier zu bedenken geben, dass sich nicht alle Menschen einen Anwalt leisten können – ein großer Fehler in diesem System, wie wir finden. Inzwischen hat er aber einen Strafverteidiger, weil ihm in dieser Situation wohl auch gar nichts anderes übrig bleibt in Deutschland.
Und Heinrich Habig – er stellte sich schützend hinter seine Patienten. Seit dem 11.08.2025 ist Herr Habig für weitere 2 Jahre und 3 Monate in Haft – er saß bereits 16 Monate in Untersuchungshaft. In einem sehr interessanten Interview berichtet Habig über seine Arbeit als Arzt. Wer sich einlesen möchte zum Fall Habig, dem haben wir hier nochmal unsere Beiträge dazu bereitgestellt.
Um Heinrich und seine liebe Frau Fatima zu unterstützen, könnt ihr auch eine Schenkung auf folgendes Konto tätigen: Konto: Förderverein WEISSER KRANICH Verwendungszweck: Schenkung für Arzt Heinrich und Fatima Habig IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Auch AUF 1 berichtete über den Fall von Herrn Habig und sein ehemaliger Rechtsanwalt Wilfried Schmitz – der über den Fall sogar ein Buch schrieb – äußert sich dazu.
Interessenkonflikte des Sachverständigen der CDU/CSU
Die Enquete Kommission startete am Montag und keine geringere als Franziska Hoppermann (43 Jahre, CDU, Vater bereits Politiker, aus Hamburg, studierte und trat dann in die Politik ein) moderiert dieses „Schauspiel“. Jetzt werden einige die Augen rollen und sich denken, lasst gut sein, Corona ist längst überwunden. Mag sein, aber es wird sich wiederholen und bis dahin werden wir nicht müde daran zu erinnern. Auch trägt die Müdigkeit dazu bei, dass die Verantwortlichen ohne juristische Konsequenzen aus diesen Jahren der Corona-Politik mit weißer Weste aussteigen können. Sie können aktuell weitermachen wie gehabt. Natürlich soll diese Enquete Kommission eine reine Inszenierung sein, machen wir uns nichts vor. Dazu gehört, dass erst 2027 ein Bericht vorliegen soll – also vier Jahre nach Beendigung der „Pandemie“ – das Interesse aus 3 Jahren „Pandemie„ lernen zu wollen muss wirklich groß sein. Auch das Instrument der Enquete Kommission anstelle eines Untersuchungsausschuss – der viel weitreichender Möglichkeiten hätte, beispielsweise Prof. Drosten verpflichtend zu laden, lässt Fragen zur ehrlichen Aufarbeitung aufkommen.
Dann kommt ja noch erschwerend hinzu, dass die meisten Abgeordneten selbst Täter waren und die „unabhängigen Experten“, wie sie Klöckner in der Pressekonferenz erwähnt, gar nicht so unabhängig sind und man ebenfalls eher von Tätern sprechen sollte. So wie man mit diesem Begriff ganz inflationär bei all den mutigen Ärzten, die Gesundheitsbescheinigungen gegen das Tragen der Virenschleudern (wie sie einst Merkel nannte) ausstellten, in Politik und Medien verwendete. Aber auch Klöckner (Berufspolitikerin, ehemals Agrarministerin, Präsidentin des Deutschen Bundestags, Beziehung mit dem Fernsehmoderator Jörg Pilawa) hat längst den Weg einer Politikerin verlassen und agiert ganz unverhohlen als Lobbyistin. Wir erinnern an ihre Lobbyarbeit für Nestle: „Agrarministerin Klöckner wegen Nestlé-Video in der Kritik“. Neben den unabhängigen Experten formulierte sie – von ihrem Tablet ablesend – folgende Worte:
Wir müssen festhalten: Die Corona-Pandemie war wirklich ein beispielloser Einschnitt für unser Land. Und sicherlich gehört auch ein Stück Fairness dazu, nicht mit heutigem Wissen damaliges Handeln einseitig zu beurteilen. Das Handeln von Regierungen, sei es der Länder, sei es der Bundesregierung oder auch Europas, waren ja geprägt von den Informationen, die man zur damaligen Zeit hatte.
Julia Klöckner, CDU
Zurück zu Hoppermann, sie war eine der Hardliner – wenn man das so sagen darf – sie war für die Impfpflicht und ist ebenfalls für die CDU tätig. Damals schrieb sie am 26. April 2022 zur Abstimmung zur allgemeinen Impfpflicht:
Leider konnte ich aufgrund meiner Corona-Erkrankung nicht an der Abstimmung teilnehmen. Mir ist jedoch Folgendes wichtig: Ich werbe ausdrücklich für die Impfung! Eine Impfpflicht halte ich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht für verfassungsfest.
Franziska Hoppermann (CDU)
Auch drei kritische Persönlichkeiten dürfen dank der AfD in der Runde platz nehmen: Prof. Homburg, Lausen und Dr. Nehls. Sie sitzen neben Prof. Kluge, der Teil der CDU Riege ist. Er gibt ganz offiziell zu, dass er Vertrags- und Beraterhonorare von Pfizer erhalten hat. Homburg x´te, dass Hoppermann zur Vorsitzenden gewählt wurde und MdB Claudia Weiss (Bundestagsabgeordnete der AfD, Pflegedienstleiterin & Krankenschwester) als Stellvertretende keine Mehrheit erhielt. Er kündigt an, dass er zu dem Verlauf eine Sendung machen wird (YouTube).
Dr. Christina Baum (Zahnärztin, Bundestagsabgeordnete) kritisiert das Vorgehen auf X.
Konstituierende Sitzung der Corona Enquete-Kommission, 8.9.2025
Die Brandmauer steht auch hier
Heute bei der ersten gemeinsamen Sitzung zur Konstituierung der Enquete-Kommission erlebten wir einen Start, der nichts Gutes erwarten lässt. Die Sitzung wurde in einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil eingeteilt. Im öffentlichen Teil, der von der Bundestagspräsidenten eröffnet wurde, wählten wir in geheimer Wahl einstimmig Frau Franziska Hoppermann von der CDU.
Frau Glöckner [sic!], wies bei ihrer Eröffnung ausdrücklich darauf hin, dass es in dieser Kommission darum geht, im Sinne der Bevölkerung gemeinsam die Corona-Jahre aufzuarbeiten. Wir als AfD sind dazu bereit.
In der nichtöffentlichen Sitzung sollte der stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt werden. Das Vorschlagsrecht lag bei der größten Oppositionspartei, also bei uns – der AfD, Wir schlugen Claudia Weiss vor. Doch warum wurde sie nicht auch in der öffentlichen Sitzung gewählt?
Bei uns regte sich sofort Misstrauen. Begründet! In der geheimen Wahl erhielt unsere Kandidatin keine Mehrheit. Außer unseren eigenen sechs Stimmen gab es nur noch eine Zustimmung und eine Enthaltung.
Damit ist für alle schon in der ersten Sitzung deutlich geworden, dass die Enquete-Kommission ihre Aufgabe nicht wird erfüllen können, denn die AfD wird auch hier ausgegrenzt.
Jeden Tag aufs Neue zeigen uns die Einheitsparteien, was für sie „unsere Demokratie“ bedeutet – nichts anderes als die Ausschaltung der Opposition
Dr. Christina Baum Mutig. Patriotisch. Freiheitlich! Mitglied des Deutschen Bundestages
Wer sind die Mitglieder?
Vierzehn Mitglieder hat die Enquete Kommission: 5 CDU/CSU, 3 AfD, 3 SPD, 2 Grünen, 1 von den Linken und dazu kommen 14 Sachverständige. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Hoffentlich kommt in der Zwischenzeit keine neue unerwartbare Pandemie ums Eck.
Auch das Thema „Impfstoffentwicklung, -Beschaffung, -Verteilung und Durchführung der Impfkampagne“ soll dort thematisiert werden. Spannend, dass ausgerechnet der Sachverständige der CDU/CSU starke Interessenkonflikte hat, er bekam Vortrags- und Beraterhonorare von Pfizer und saß als Divi-Mitglied quasi mit im Corona-Expertenrat, schließlich nahm dieser durch das Divi-Intensivregister massiven Einfluss auf Entscheidungen.
Das ist eine Luxusdiskussion. Alle Impfstoffe haben eine gute Verträglichkeit, wenige Nebenwirkungen und sind hoch effektiv in der Vermeidung von schweren Verläufen. Eine Impfung ist der Ausweg aus der Pandemie.
Prof. Stefan Kluge
Wie neutral soll also dieser Sachverständige dort vor Ort zur Aufklärung beitragen, gerade im Hinblick auf seine Äußerungen zur Corona-„Impfung“.
Prof. Stefan Kluge – Intensivmediziner (UKE Hamburg) Er ist Direktor der Intensivmedizin am UKE, Mitautor der COVID-Leitlinien und ein Hardliner bei der Impfpflicht. Als Divi Mitglied spricht er sich für die Impfpflicht aller Erwachsenen und Kontaktbeschränkungen am 25. November 2021 aus.
Franziska Hoppermann – Bundestagsabgeordnete, Studium, Vorsitzende der Kommission Befürworterin der Impfpflicht: „Leider konnte ich aufgrund meiner Corona-Erkrankung nicht an der Abstimmung teilnehmen. Mir ist jedoch Folgendes wichtig: Ich werbe ausdrücklich für die Impfung! Eine Impfpflicht halte ich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht für verfassungsfest.“
Michael Hose – Lehrer und Bundestagsabgeordneter
Axel Müller – Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Bundestagsabgeordneter und war Staatsanwalt Auf seiner Website schreibt er am 03.11.2020: „Abschließend: Wir alle müssen jetzt verantwortungsvoll mit der Lage umgehen. Dann kann es uns auch dieses Mal mit – im Vergleich zu anderen Ländern – eher maßvollen Maßnahmen gelingen, die Überlastung unseres Gesundheitssystems wirksam zu verhindern. Meine dringende Bitte: Helfen Sie alle mit! Der Staat kann, will und darf nicht alles kontrollieren – insbesondere nicht in Privathaushalten. Deshalb ist nun jede/r von uns aufgefordert zu überlegen, wie man mit dem eigenen Verhalten zur Eindämmung des Virus beitragen kann.“
Lars Rohwer– Gelernter Bankkaufmann Auf seiner Website schreibt er zur Corona-Aufarbeitung: „Ganz ehrlich? Egal wie man es final nennen möchte, ich bin dafür. FFP2-Masken, die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften, Kita- und Schulschließungen, Sperrstunden oder der bundesweite Lockdown. Aus der Rückschau können wir viele Themen besser einschätzen, können beurteilen, ob sie wirklich notwendig und zielführend waren. Es soll niemand diffamiert werden, aber für die Zukunft müssen wir aus dem Geschehenen lernen können. Die Pandemie hatte viel Potenzial für Verschwörungserzählungen, gleichzeitig war die Diskussion oft sehr hart und manche wurden vielleicht vorschnell in eine Ecke gedrängt. Offen kommunizieren, aufarbeiten und aufklären. Das muss und sollte jetzt unser Ziel sein.“
Mechthilde Wittmann – Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei Im Jahr 2023 stimmte sie im Bundestag gegen einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Corona-Pandemie. Bei Abgeordneten Watch stellt Justin C. am 25.08.2023 die Frage: „Aus welchem Grund haben Sie am 19.04.2023 bei der Abstimmung „Untersuchungsausschuss: Bekämpfung des Corona Virus NICHT einsetzen“ mit JA abgestimmt.“ Wittmann antwortet mit einem Standard-Textbaustein bei AW man solle sich an die angegebene E-Mail Adresse wenden.
Christoph M. Schmidt – Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Zunächst wollte er Modelle nicht überbewerten: „Ob die derzeit ergriffenen Maßnahmen wirken, lässt sich zudem erst mit zeitlicher Verzögerung sagen. Ländervergleiche stoßen schnell an ihre Grenzen, weil Fallzahlen und Todesfälle nicht nach einheitlichen Verfahren erhoben werden.“ Dann ließ er sich aber doch mitreißen: „Hinsichtlich von Statistiken gilt derzeit das Prinzip, sich beim Fahren auf Sicht durch die skizzierten Modellrechnungen leiten zu lassen, sich von Einzelinformationen jedoch nicht zu sehr beeindrucken zu lassen.“
AfD
Der von der AfD geforderte Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie wurde im Deutschen Bundestag am 19. April 2023 mit einer Abstimmung von 450 Abgeordneten abgelehnt. Titel: „Ablehnung eines Antrags zur Einsetzung eines 1. Untersuchungsausschusses“. Bereits im Mai 2020 legte die AfD einen Antrag mit dem Titel „Grundrechten trotz Corona wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage sichern“ vor. Im Januar 2022 reichte sie einen Antrag gegen die Impfpflicht ein.
Es ist ganz sicher einer der schlimmsten Gedanken eines jeden Menschen, isoliert und vollkommen allein die letzten Stunden … verbringen zu müssen. […] diejenigen, die sich daran mitschuldig gemacht haben, gehören vor Gericht. […] Coronaaufarbeitung muss kommen, damit wir unseren Frieden wiederfinden. Sie wird aber definitiv nur durch die AfD ermöglicht werden.
Dr. Christina Baum
Dr. Christina Baum –Zahnärztin und Bundestagsabgeordnete Mehrfach äußerte sie sich öffentlich: „Die AfD-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem eine Aufarbeitung der Coronamaßnahmen, die wir bereits 2020, zu Beginn der Pandemie, deutlich unverhältnismäßig und überzogen fanden.“ „Hätte man die Warnungen dieser wahren Experten ernst genommen… wäre der Bevölkerung viel Leid erspart geblieben.“ „Eine Aufarbeitung der Maßnahmen muss durch unabhängige Fachleute erfolgen, die nicht von der Anerkennung oder der Zuwendung einer Bundesregierung abhängig sind.“
Claudia Weiss – Krankenschwester, Pflegedienstleiterinund Bundestagsabgeordnete Ihre Forderung damals: „Impfungen gegen COVID-19 müssen freiwillig bleiben“.
Kay-Uwe Ziegler – Obmann und Bundestagsabgeordneter Am 15. Mai 2025 veröffentlicht er eine Pressemitteilung, in der er seine Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (statt einer Enquete Kommission) im Zusammenhang mit der Corona-Aufarbeitung deutlich macht. Dies veröffentlichte er im Zuge des Amtsantritts von Gesundheitsministerin Warken. Er sagte: „… besser noch wäre ein Untersuchungsausschuss, der die absurden 2G- und 3G-Regeln sowie die Ausgangssperren und den Umgang mit Kindern und alten Menschen in der Zeit der Maßnahmen untersucht.“ Auch sagte er: „Nicht das Virus … beschloss … völlig ungeeignete und unverhältnismäßige Maßnahmen, die zu keinem Zeitpunkt auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz beruhten, sondern die Regierungen in Bund und Ländern.“ Er forderte: „…die ehrliche Selbstbetrachtung der verantwortlichen Politiker … eine Entschuldigung … und … künftig mehr Vernunft walten zu lassen.“
Prof. Stefan Homburg – Finanzwissenschaftler Emeritierter Professor für Finanzwissenschaften, der sich bereits früh sehr kritisch gegenüber der Corona-Politik äußerte.
Tom Lausen – Datenanalyst
Dr. Michael Nehls – Arzt und Molekulargenetiker Er äußerte sich vielfach sehr kritisch, „Spike-Proteine blockieren die Produktion neuer Neuronen … es lässt auf ein absichtliches Vorgehen schließen.“ „Sehr früh war klar: Vitamin D schützt vor Corona-Tod.“ Auf seiner Website schreibt er: „Für seine bahnbrechenden Erkenntnisse zur Alzheimer-Entstehung, -Prävention und -Therapie wurde PD. Dr. med. Michael Nehls mit dem Hanse-Preis für Molekulare Psychiatrie 2015 von der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Rostock ausgezeichnet.“
SPD
Eine SPD Sachverständige, welche die Regierung juristisch beriet, damit ihre Impfpflicht wasserdicht durchgehe, äußerte sich während der Pandemie wie folgt:
Das ist genauso falsch. Man sollte erstmal schauen: Wie entwickelt sich das? Wenn dann wirklich alle Personen dieses Impfangebot irgendwann bekommen haben, sollte man vielleicht noch mal schauen, bei welcher Durchimpfungsquote wir jetzt stehen. Dann kann man noch mal über eine Impfpflicht nachdenken.
Andrea Kießling – Professorin für Gesundheitsrecht/Juristin
Jens Peick –Diplom-Verwaltungswirt, tätig in der öffentlichen Verwaltung, Bundestagsabgeordneter
Daniel Rinkert –Bundestagsabgeordneter und Regionalleiter beim VDE, Lehramtsstudium (Deutsch/Religion), Studium Politikwissenschaften, Studium der Rechtswissenschaft
Lina Seitzl – Politikerin, Studium, Mitglied bei ver.di und im Kuratorium des Deutschen Studierendenwerks
Andrea Kießling – Professorin für Gesundheitsrecht/Juristin Sie ist keine Unbekannte, auch sie ist eine Sachverständige die sich vielfach zum Wohle der Regierung äußerte und mit befeuerte. Sie schrieb eine Stellungnahme als geladene Einzelsachverständige für die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 13.1.2021. Am 21. Dezember 2021 nahm sie an einer Podiumsdiskussion zum Thema Impfpflicht teil „Medizinrecht aktuell: COVID-19 – letzter Ausweg Impfpflicht?“. Im Deutschlandfunk kommt sie dann auf den Punkt: „Zum Vorstoß des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), eine Impfpflicht für Pflegekräfte einzuführen, sagt die Juristin, verfassungsrechtlich sei es nicht so schwierig, eine solche Impfpflicht zu rechtfertigen. Dennoch sei der Zeitpunkt für diese Forderung unglücklich gewählt, da man erst einmal abwarten solle, ob sich Pflegekräfte überhaupt im befürchteten Umfang einer Impfung verweigerten. Genauso unglücklich findet Kießling es allerdings, zum jetzigen Zeitpunkt zu sagen, es werde auf keinen Fall eine Impfpflicht geben. „Das ist genauso falsch. Man sollte erstmal schauen: Wie entwickelt sich das? Wenn dann wirklich alle Personen dieses Impfangebot irgendwann bekommen haben, sollte man vielleicht noch mal schauen, bei welcher Durchimpfungsquote wir jetzt stehen. Dann kann man noch mal über eine Impfpflicht nachdenken.“
Isabel Rothe – Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Auch sie sprach sich für die Maßnahmen aus, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung in Unternehmen. Beispielsweise sagte sie in einem Magazin für Arbeitsmedizin: „Ich hoffe sehr, dass es zudem gelingen wird, dass die Betriebsärzte auch bei der Impfung der Beschäftigten eine zentrale Rolle werden wahrnehmen können. Hierdurch könnten Zugänge verbessert werden; nicht zuletzt durch gute und sachliche Aufklärung, die die Akzeptanz des Impfangebotes erhöht.“
Michael Müller – Berufspolitiker, ehemaliger Bürgermeister Berlins, rechte Hand Merkels bei der Pandemie, neben Tschentscher und Söder Mit ihm sitzt ein Berufspolitiker, ein Hardliner, der am Kurs Merkels mit feilte, am Tisch, als unabhängiger (?) Sachverständiger. Bei den Pressekonferenzen in denen Merkel uns das Nötigsein dieser Pandemie immer wieder eintrichterte, war auch Müller mit vor Ort. Er war ein Hardliner was die Maßnahmen und Impfpflicht anging. Müller zur Impfpflicht: „Aus seiner Sicht sei nicht entscheidend, wann der erste Tag der Umsetzung sei, das für ihn Wichtige sei, dass nach Wochen der Diskussion und Debatte nun unzweifelhaft festgelegt werde, dass sie kommen werde.“
Die Grünen
Dr. Paula Piechotta – Fachärztin für Radiologie; tätig am MedVZ des Leipziger Universitätsklinikums, Bundestagsabgeordnete
Dr. Lena Gumnior – Bundestagsabgeordnete, seit 2024 zugelassene Rechtsanwältin und bis Ende 2024 tätig in einer Wirtschaftskanzlei. 2023 bis 2025 Beisitzerin und frauen- und genderpolitische Sprecherin im Landesvorstand der niedersächsischen Grünen. Mitglied im Deutschen Juristinnenbund, RechtGrün und Junges Strafrecht.
Professor Armin Nassehi – Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Soziologie und Gesellschaftstheorie an der Ludwig-Maximilians Universität München Er sagte: „Was wir brauchen, ist nicht eine Impfpflicht, sondern Impfungen.“ Zu den Demonstrationen hatte er auch eine klare Haltung und dies sicherlich zum Wohlwollen unserer Regierenden: Wie groß diese Bewegung sei oder noch werde, könne man derzeit nicht sagen, meint Armin Nassehi: „Aber man muss sagen, der Atem ist länger, als ich erwartet habe.“ […] Nassehis Einschätzung nach handelt es sich momentan um eine „relativ kleiner Gruppe“, die aber durchaus in der Lage sei, sich Gehör zu verschaffen. „Das ist alles andere als eine irrationale Bewegung, die wissen schon ungefähr, auf welche Knöpfe man drücken muss, damit öffentliche Aufmerksamkeit funktioniert.“
Der zweite Sachverständige der Grünen ist noch nicht benannt.
Linksfraktion
Dr. phil. Gesine Lötzsch – Politikerin, Lehrerin für Englisch und Deutsch, war Mitglied der SED
Rolf Rosenbrock – Sozial- und Gesundheitswissenschaftler Rosenbrock war von 2021 bis 2022 Mitglied des Sachverständigenausschusses gemäß § 5, Abs. 9 IfSG zur Evaluation der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Eine Aussage seinerseits: „Maskenpflicht in Innenräumen: Praktisch immer sinnvoll in Gefährdungslagen.“
Damit kommen wir zum Ende, freuen uns auf Ergänzungen im Kommentarbereich und stellen die Frage in die Runde, wird die Enquete-Kommission etwas verändern und werden daraus Lehren gezogen?