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In Schweden waren 80 % der „minderjährigen Flüchtlinge“ lügende Erwachsene

03. Juni 2026 um 15:00

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In Schweden herrschte lange eine linkswoke Politik, unter der Fakten der politischen Korrektheit weichen mussten. Ein Zahnhygieniker auf Gotland deckte auf, dass viele angeblich „unbegleitete minderjährige Asylwerber“ in Wahrheit Erwachsene waren. Dafür wurde er dann verurteilt und gefeuert. Heute hat Schweden seinen Kurs radikal geändert.

Jahrelang bestimmten in Schweden linksgrüne Wokoharam die Politik des Landes, die jede Kritik an der illegalen Masseneinwanderung als moralisches Vergehen verfolgte. Unter ihrer Ägide zogen in schwedischen Stadtteilen Zustände ein, die eher an den Libanon erinnern. Schusswaffeneinsätze und Handgranatenexplosionen in von Asylanten dominierten Vierteln inklusive. Gleichzeitig wurde jeder, der das vorherrschende Narrativ von den wertvollen Schutzsuchenden, die ja meist noch schutzbedürftige Kinderlein seien, systematisch verfolgt und beruflich zerstört.

Wie im Fall des Zahnhygienikers Bernt Herlitz aus Gotland. Herlitz arbeitete bei der öffentlichen Zahnklinik Folktandvården in Visby. Während der Migrationswelle 2015/2016 behandelte er zahlreiche sogenannte „unbegleitete minderjährige Asylwerber“. Ihm fiel auf, dass bei bis zu 80 Prozent seiner Patienten die Weisheitszähne bereits voll ausgebildet waren, ein klares Indiz für ein Alter von deutlich über 18 Jahren. Er informierte Frau Åsa Carlander Hemingway von der Migrationsbehörde Migrationsverket. Diese riet ihm ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle zu melden. Herlitz folgte dem Rat und übersandte mehrere E-Mails mit konkreten Patientendaten und seiner Einschätzung. Wenige Wochen später wurde er suspendiert und schließlich gefeuert – wegen angeblichen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Die Behörde hatte einen seiner Berichte an einen „god man“, einen gesetzlichen Vertreter eines der Lüge überführten Betroffenen (bei uns heißt das Asylanwalt), weitergeleitet. Dieser beschwerte sich bei Herlitz’ Arbeitgeber. Die Region Gotland kündigte ihm fristlos. Herlitz klagte gegen die Kündigung, er hatte ja nur der Aufforderung der Migrationsbehörde Folge geleistet. Das Arbeitsgericht bestätigte im Jahr 2018 die Rechtmäßigkeit der Entlassung und verurteilte ihn zur Zahlung von über 400.000 Kronen Prozesskosten. Eine Crowdfunding-Kampagne rettete ihn finanziell, innerhalb weniger Tage kamen mehr als 500.000 Kronen zusammen. Herlitz selbst resümierte, er habe vor Gericht verloren, aber „das Volk gewonnen“.

Der Fall zeigt das Ausmaß der Wirklichkeitsverdrängung in der früheren schwedischen Politik und Justiz. Herlitz hatte nur beobachtet, dass die Zähne seiner Patienten den Angaben der Patienten zu ihrem Alter widersprachen. Statt gegen den Asylmissbrauch vorzugehen, schützte man das offizielle Narrativ. Später bestätigten forensische Altersuntersuchungen des Schwedischen Nationalamts für Rechtsmedizin, dass ein erheblicher Anteil der als minderjährig registrierten Asylanten tatsächlich volljährig war. Viele dieser Erwachsenen waren in Schulen und Einrichtungen für Minderjährige untergebracht worden.

Scharfe Kurskorrektur 2022

Der Regierungswechsel 2022 beendete die schwedische Politik der offenen Grenzen. Die neue Mitte-rechts-Regierung unter Ulf Kristersson, gestützt von den nationalkonservativen Schwedendemokraten, verkündete einen Paradigmenwechsel. Die Asylmigration sollte reduziert und Integration von den Asylanten konsequent eingefordert werden. Im Jahr 2025 erreichten die Asylanträge in Schweden den tiefsten Stand seit 1985.

Asyl- oder schutzberechtigte Personen erhalten in Schweden jetzt in der Regel nur noch befristete Aufenthaltstitel statt dauerhafter. Die Möglichkeit permanenter Zuwanderung unter dem Asyldeckmantel wurde weitgehend abgeschafft. Gleichzeitig wurde das Rückkehrprogramm massiv ausgebaut, die bei uns verteufelte Remigration. Ab Januar 2026 erhalten volljährige Personen bis zu 31.000 Euro, wenn sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, eine Verfünfunddreißigfachung des bisherigen Betrags. Wem das hoch erscheint – wenn die Asylanten im Land bleiben, kosten sie die schwedischen Steuerzahler ein Vielfaches dieses Betrags. Vom Risiko für die öffentliche Sicherheit nicht erst zu reden. Die Regierung handelt also auch wirtschaftlich logisch und im Interesse des schwedischen Volkes, wenn sie versucht, möglichst viele illegale Migranten außer Landes zu schaffen.

Die Abschiebung von Asylanten wurde erleichtert, insbesondere bei Straftätern. Für Staatsanwälte gilt die Pflicht, bei relevanten Delikten automatisch die Ausweisung zu beantragen. Gültige Aufenthaltstitel sind etwa bei Sozialbetrug oder Nichtkooperation mit den Behörden widerrufbar. Für die Einbürgerung gelten ab Juni 2026 strengere Regeln. Statt fünf Jahren Aufenthalt sind nun acht Jahre erforderlich, ergänzt um Sprach- und Gesellschaftskenntnisse, die Selbsterhaltungsfähigkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis. Wer in Schweden wohnen will, muss sprechen wie die Schweden, leben wie die Schweden, darf sich nicht von den Schweden aushalten lassen und auch nicht das allerkleinste Verbrechen begehen. Eine grundvernünftige Asyl- und Migrationspolitik, an der sich unsere Regierung ein Beispiel nehmen sollte.

Der großangelegte Altersbetrug unter den schwedischen Asylanten lässt darauf schließen, dass auch an unseren Schulen und auf unseren Straßen viele illegale Migranten unterwegs sind, die über ihr Alter gelogen haben. Was zum Beispiel im Falle von Straftaten sehr relevant wäre. So wie für den Schutz unserer Kinder vor erwachsenen, kulturfremden Asylanten, mit denen sie gemeinsam den Klassenraum teilen müssen. Aber bei uns geht es derzeit zu wie damals in Schweden. Gewisse Dinge will unsere Politik lieber gar nicht erst wissen.

(Auszug von RSS-Feed)

Post vom Staat: Die Wahrheit zu benennen ist in Österreich jetzt offiziell Verhetzung

18. Mai 2026 um 15:00

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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. Das erfährt unser Autor Chris Veber aktuell am eigenen Leib – erneut. Ihm wird vorgeworfen, dass ein von ihm veröffentlichter Facebook-Beitrag den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfülle. Er hatte die Belastung des Gesundheitssystems durch die illegale Massenmigration angeprangert. Entsprechende Zahlen sind belegbar. Ist es nun offiziell Verhetzung, Fakten vorzubringen und die Gegebenheiten zu kritisieren?

Chris Veber berichtet über die Anschuldigungen:

Ich habe wieder einmal Post vom österreichischen Staat bekommen. Laut der Polizeiinspektorin Anna-Lena Stern habe ich den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Wobei Frau Stern hier Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person ist, indem sie nicht die Möglichkeitsform wählt, sondern gleich ihr Urteil abgibt. Noch vor dem Ende der Ermittlungen. Aber so läuft das heutzutage in UnsererDemokratie™, wenn man etwas sagt, was der Regierung nicht passt.

Aber der Reihe nach, hier die offiziellen Anschuldigungen der Frau Inspektorin Anna-Lena Stern:

Der österreichische Staatsangehörige Franz Christian Veber wird beschuldigt, am 16.03.2026 um 09:53 Uhr über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlicht zu haben, der den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfüllt.

Konkret habe VEBER in diesem Beitrag eine Personengruppe herabgesetzt, verächtlich gemacht und pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht.

Der Beitrag wurde über die Anti-Hassposting-App „BanHate“ anonym gemeldet und an die NS-Meldestelle weitergeleitet. Anschließend erfolgte die Zuständigkeit der PI Innsbruck Saggen.

Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlichte, welcher sich gegen Asylwerber und Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet habe und diese Personengruppe pauschal herabgesetzt wurde.

Der veröffentlichte Beitrag:

Die Krankenkassen sind pleite. Die Folgen von Plandemiemaßnahmen und Asylinvasion sind nicht mehr wegzuleugnen. Also wird bei den Leistungen für alle gespart, die Kosten steigen. Wobei, „für alle“ triffts nicht genau. Für alle autochthonen Beitragszahler wäre treffender. Bei der Gruppe der Neuhierwohnenden, die noch keinen Cent eingezahlt haben, wird natürlich nicht gespart. Unsere Grenzen und Geldbeutel bleiben eisern offen für die Asylinvasoren aus aller Welt.

Zusätzlich wurde dem Beitrag ein Bild mehrerer dunkelhäutiger Personen hinzugefügt.

Durch die Wortwahl „Asylinvasion“, „Asylinvasoren“ sowie die pauschale Darstellung von Asylwerbern als finanzielle Belastung und bevorrechtigte Personengruppe wird diese Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte Franz Christian Veber bereits im Jahr 2024 aufgrund eines Facebook-Postings (Verhetzung), erstellt mit demselben Facebook-Account, an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht wurde. Das Verfahren wurde damals eingestellt.

Ich weiß nicht, wie Sie, geehrte Leser und Leserinnen, das sehen, aber in meinen Augen hat Frau Stern das Urteil, das dem Gericht obliegen sollte, schon vorweggenommen (fett gedruckte Formulierungen). Ich habe den Tatbestand der Verhetzung erfüllt und die Asylanten in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise verächtlich gemacht. Punkt. Keine Möglichkeit. Fakt. Wenn das Schule macht, können wir uns den Rechtsstaat eigentlich sparen. Es reicht eine anonyme Anzeige per App und der Schuldspruch folgt automatisch durch die Behörden der Regierung.

Gehen wir den Sachverhalt der Reihe nach durch, der in fast schon klischeehafter Weise alle Befürchtungen über den Zustand UnsererDemokratie™ erfüllt.

Das fängt an mit der App, über die die anonyme Anzeige erfolgte. Die „BanHate-App“ zum Melden von „Hasspostings“ wurde im April 2017 von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Kooperation mit der Grazer Kreativagentur Golddiggers e.U. entwickelt. Den Namen Golddiggers finde ich in diesem Zusammenhang besonders passend. Die App wurde im Rahmen der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle realisiert und primär über Landes- und kommunale Förderungen finanziert. Also aus Steuergeldern. Der laufende Betrieb, die Auswertung der Meldungen und die Weiterentwicklung sind Teil des Budgets der Antidiskriminierungsstelle. Die App wird im Rahmen des neuen Bundesprojekts „Fight Hate“ weiterbetrieben.

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark wurde vom Land Steiermark und der Stadt Graz gegründet und ist eng mit dem Verein „Helping Hands Graz“ verbunden. Sie wurde hauptsächlich durch Landesförderungen des Landes Steiermark (eine Quelle spricht von einer Jahresförderung von ca. 290.000 €) und der Stadt Graz finanziert. Im Januar 2026 erhielt sie eine Bundesförderung von ca. 490.000 € durch das Sozialministerium für das Projekt „Fight Hate“, welches über den Verein „Helping Hands Graz“ eingereicht wurde und für das u.a. mit den RosaLila PantherInnen kooperiert wird (manche Namen mag man gar nicht glauben).

Hier wird die linkswoke „Zivilgesellschaft“ mit Unmengen an Steuergeld überschüttet, um gegen unliebsame, „rechte“ Bürger unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Hass und Hetze“ vorzugehen. Da gibt’s dann auch keinen Sparzwang, wenn die RosaLila PantherInnen nach Geld rufen.

Ist die Benennung der Wahrheit ein Verbrechen?

Soweit also zu den Hintergründen der anonymen Anzeige, widmen wir uns meiner Aussage.

„Die Krankenkassen sind pleite.“ Das entspricht den Aussagen der Krankenkassenfunktionäre und unserer Regierung, die damit die Leistungskürzungen rechtfertigt. Das Defizit wird öffentlich ausgewiesen. Die Aussage entspricht zu 100 % der Realität.

„Das liegt an den Folgen von Plandemiemaßnahmen und Asylinvasion“. Die Plandemie hat Österreich laut ÖVP-naher Agenda Austria in etwa 175 Milliarden Euro gekostet. Allein die nutzlosen Tests verschlangen fünf Milliarden. Die Folgen von Long-Vax (im Regierungssprech Long-Covid) belasten die Kassen bis heute. Die Plandemiemaßnahmen haben also zur Schieflage der Kassen maßgeblich beigetragen. Korrekt.

Kommen wir zu den „Asylinvasoren“. Eine Einwanderung vornehmlich junger, kulturfremder Männer im kriegstauglichen Alter gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung ist eine Invasion. Da gibt es nichts zu beschönigen. Diese jungen Männer lehnen laut einer aktuellen Studie der Stadt Wien auch zu großen Teilen unsere Gesetze und Gesellschaft ab und sind in allen Statistiken zu Gewalt gegen Leib und Leben sowie zur sexuellen Selbstbestimmung weit überrepräsentiert. Sie üben überdurchschnittlich oft Gewalt gegen die Aufnahmebevölkerung aus. Die Bezeichnung Invasoren ist also eine etwas polemische, zugespitzte Wortwahl, aber sie gibt ebenfalls nur die Realität wieder. Nebenbei hätte keiner der Invasoren laut Genfer Flüchtlingskonvention oder Dublin-Regelung ein Anrecht auf Asyl in Österreich. Sie sind allesamt unrechtmäßig im Land. Die Bezeichnung „Asylinvasor“ ist also Geschmackssache, aber sicher keine tatsachenferne „Verhetzung“.

Jetzt der Punkt „Asylwerber als finanzielle Belastung und bevorrechtigte Personengruppe“, die maßgeblich zur Pleite der Krankenkassen beiträgt. Auch wenn die Regierung die wahren Kosten der Asylinvasion krampfhaft verbergen will, gibt es aus skandinavischen Ländern Studien, die die langfristigen Kosten eines Asylanten aus dem islamischen, arabisch-afrikanischen Raum mit bis zu 950.000 Euro beziffern. Ich habe dazu mehrere Artikel geschrieben, aber für Frau Stern habe ich einen Artikel aus dem European herausgesucht, der diese Angaben bestätigt. Dem European wird sie hoffentlich nicht auch Verhetzung vorwerfen. Für Österreich ergibt das für die Asylmigration seit dem Jahr 2015 eine Belastung von 20 Milliarden Euro jährlich. Sehr konservativ geschätzt. 100 Milliarden pro Legislaturperiode. Das kann man dann schon als „finanzielle Belastung“ sehen, finde ich.

Im Jahr 2024 waren laut der Statistik Austria 53,4 % der Mindestsicherungs- und Sozialhilfebezieher Drittstaatsangehörige, also weder Österreicher noch EU-Bürger. In Wien sogar 58,1 %. Unter diesen Drittstaatsangehörigen stellen die Asylinvasoren die größte Gruppe dar. Laut Integrationsfonds stellen Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte ca. 71 % der Nicht-Österreicher unter den Beziehern. In etwa 78 % der Syrer in Wien beziehen Mindestsicherung, so wie die Syrer, die mit Abstand größte Gruppe unter den ausländischen Beziehern sind, gefolgt von den Afghanen. Ein Großteil lebt in Wien, das den mit Abstand höchsten Anteil an „Schutzberechtigten“ aufweist. Die Asylinvasoren tragen also mitnichten zum Sozialsystem bei, sondern belasten es in hohem Maße. So wie sie die Krankenkassen in hohem Maße belasten, denn sie beziehen Leistungen, ohne Beiträge einzuzahlen. Auch hier: Meine Wortmeldung ist zu 100 % korrekt.

Denn die Asylwerber, Asylanten und subsidiär Schutzberechtigten werden allesamt von der ÖGK rundum versorgt. Asylwerber im Verfahren werden über die Grundversorgung der Länder mit vollem Sachleistungsanspruch bei der ÖGK krankenversichert. Sie genießen in der Regel Rezeptgebührenbefreiung und eine Befreiung von Selbstbehalten (z. B. bei Heilbehelfen, Hilfsmitteln, Krankentransporten). Die Kosten trägt die öffentliche Hand, also der österreichische Steuerzahler. Dem jetzt die Leistungen gekürzt werden und der höhere Selbstbehalte hinnehmen muss. Anerkannte Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden bei Bezug von Mindestsicherung oder Sozialhilfe als „hilfsbedürftig“ eingestuft und in die gesetzliche Krankenversicherung über die „Krankenhilfe“ der Sozialhilfe mit einbezogen. Ohne eigenes Einkommen zahlen weder Asylwerber noch anerkannte Schutzberechtigte in der Regel eigene Beiträge in die Krankenkasse ein. Sie sind weitgehend von Selbstbehalten befreit oder diese werden übernommen. Die Versorgung läuft über die gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK), finanziert über das Sozialsystem.

Die überwiegende Mehrheit der Asylinvasoren belastet das System, ohne dazu beizutragen. Bei ihnen werden auch keine Selbstbehalte erhöht, weil sie keine Selbstbehalte haben. Sie sind also nicht nur eine Belastung für die ÖGK und den Sozialstaat, sondern sind auch gegenüber den Beitragszahlern privilegiert. Mein Facebook-Posting entspricht auch in diesem Punkt zu 100 % der Realität.

Auch das Bild mit den dunkelhäutigen Personen entspricht der Wahrheit: Als Asylanten kommen eben keine Japaner oder Schweden zu uns, sondern Araber und Afrikaner.

Wir sehen also, ich habe nicht „verhetzt“ oder „herabgesetzt“, ich habe nur die Realität beschrieben. Bleibt die große Frage, ob in UnsererDemokratie™ das Benennen der Wahrheit ein Verbrechen ist. Das werden wir vor Gericht herausfinden. Denn ich werde dieses Verfahren natürlich bis zum Schluss durchprozessieren. Wenn wir es zulassen, dass die Wahrheit in Österreich kriminalisiert wird, dann ist unsere Demokratie am Ende. Dann ist unsere Freiheit tot.

Auch darum ersuche ich Sie, geschätzte Leser und Leserinnen, um finanzielle Unterstützung in diesem Verfahren. Ich gehe auch vor Gericht, damit Sie nicht vor Gericht gezerrt werden können, wenn Sie sich regierungskritisch äußern. Damit unsere Kinder in Freiheit leben können. Ich weiß, klingt sehr pathetisch, aber die Lage verlangt nach Pathetik.

Wenn Sie mich unterstützen wollen, bitte tun Sie dies mit dem Verwendungszweck „Schenkung“ unter folgender Bankverbindung oder über Paypal:

Ich danke Ihnen in meinem Namen und im Namen der Freiheit.

Eine kleine Anmerkung noch, geehrte österreichische Verfolgungsbehörden. Im Jahr 2024 wurde ich nicht wegen „Verhetzung“ angeklagt, sondern wegen des Verstoßes gegen das NS‑Verbotsgesetz. Ich hatte gepostet:

„Liebe Linksfaschisten, was habt Ihr eigentlich gegen Adolf Hitler? Er war Sozialist. Vegetarier. Hat das Kollektiv über das Individuum gestellt. War besessen vom gesunden Volkskörper. Hat Andersdenkende ausgeschaltet. Und wenn Ihr Euch ehrlich macht, Juden mögt Ihr ja auch nicht. Also, wo ist Euer Problem mit Nazis? Ihr seid ja selbst welche.“

Das erfüllt laut der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, die die Durchsuchung meiner Wohnung und die Sicherstellung meiner Geräte anordnete, den Tatbestand der Verharmlosung des Nationalsozialismus und erweckt den Eindruck, „als würde der Verfasser dieses Postings eine der nationalsozialistischen Ideologie wohlgesonnen, positive Grundhaltung vertreten“. Möge sich jeder selbst seine Meinung dazu bilden. Die Staatsanwaltschaft hat dann übrigens vor dem Prozess gekniffen und musste nach ein paar Monaten meine Geräte wieder rausrücken, ohne Verurteilung natürlich. Auch dank meines exzellenten Anwalts, der die Absurdität der Anklage wunderschön herausgearbeitet hat. 

(Auszug von RSS-Feed)
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