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Heute — 06. Juni 2026

EU-Kommission fordert Ende der Grenzkontrollen in Deutschland

06. Juni 2026 um 05:43

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Die EU-Kommission spricht sich für einen Abbau der Grenzkontrollen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten aus. Als Gründe nennt sie sinkende Asylzahlen und einen besseren Außengrenzschutz. Die Forderung erfolgt kurz vor Inkrafttreten der EU-Asylreform.
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Gestern — 05. Juni 2026

Clankriminalität in Berlin nimmt spürbar zu

05. Juni 2026 um 11:41

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Die Zahl der Straftaten mit Bezug zur Clankriminalität ist in Berlin erneut gestiegen. Nach Angaben der Innenverwaltung nahmen sowohl die erfassten Delikte als auch die Zahl der Tatverdächtigen im vergangenen Jahr deutlich zu.
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40-Jähriger bei Streit in bayerischer Flüchtlingsunterkunft erstochen

05. Juni 2026 um 08:16

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In einer Flüchtlingsunterkunft in Herrsching am Ammersee ist ein 40-Jähriger nach einer Messerattacke gestorben. Die Polizei nahm einen 36-jährigen Tatverdächtigen fest, die Ermittlungen laufen.
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Ältere Beiträge

Großbritannien Mord an Henry Nowak: Behörde sieht „keine Beweise“ für Polizeifehler

04. Juni 2026 um 11:44

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Das Bild zeigt eine Demonstration für Henry Nowak.

In Handschellen stirbt der 18jährige Henry Nowak unter den Augen der britischen Polizei. Er erstickt an seinem eigenen Blut. Die Beamten helfen nicht und glauben lieber dem Sikh-Täter. Eine Behörde meint nun: Die Polizei hat keine Fehler gemacht.

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Tödlicher Unfall bei GSG 9: Polizist vertauschte Munition

04. Juni 2026 um 09:49

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Neue Details nach dem Tod eines Bundespolizisten bei einem Schießtraining auf dem Truppenübungsplatz Putlos: Die Ermittler gehen von einem fatalen Vertauschen von Munition aus. Es gibt Ermittlungen.
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Dating-Betrug kostet Seniorin 115.000 Euro

03. Juni 2026 um 13:35

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Eine 72-Jährige aus Sachsen ist auf einen sogenannten Love-Scam hereingefallen. Über Monate überwies sie einem angeblichen Mann aus China insgesamt rund 115.000 Euro.
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Eingemauerte Frauenleiche in Haus bei Wien entdeckt

03. Juni 2026 um 12:32

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In einer kleinen Gemeinde bei Wien wird eine Tote in einer Mauer gefunden. Die Ermittlungen laufen, die Leiche soll obduziert werden. In dem Fall gibt es noch viele offene Fragen.
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Eskalation im Freibad: Jugendliche attackieren Security, Familie geht Polizei an

02. Juni 2026 um 15:00

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Die Freibad-Saison ist eröffnet – doch im besten Deutschland schwimmt man vielleicht lieber im Kettenhemd. Am Donnerstag, den 28. Mai kam es zu einem größeren Polizeieinsatz im Stadionbad in Bamberg (Bayern): Jugendliche attackierten zunächst Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes. Im weiteren Verlauf mischten sich auch noch Familienangehörige ein, bedrohten Polizeibeamte und gingen auf sie los. Die Polizei musste schließlich Pfefferspray einsetzen.

Gegen 19.30 Uhr fielen zwei 15-jährige Brüder im Umkleidebereich des Freibads durch „ungebührliches“ Verhalten auf. Als ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes einen der Jugendlichen daraufhin ansprach und festhielt, soll dessen Bruder den Mitarbeiter angegriffen haben. Ein weiterer Security-Mitarbeiter eilte seinem Kollegen zu Hilfe. Es entwickelte sich eine Rangelei, bevor die Jugendlichen schließlich unter Kontrolle gebracht werden konnten.

Die beiden Jugendlichen sollten an die herbeigerufene Polizei übergeben werden. Während die Beamten die Situation aufnahmen, trafen die Eltern der Jugendlichen im Stadionbad ein und luden sich offenbar selbst ein. Nach Angaben der Ermittler mischten sie sich in die polizeilichen Maßnahmen ein und behinderten die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit.

Da die Erwachsenen das Stadionbad unberechtigt betreten hatten und weiter störten, wurden sie schließlich aufgefordert, das Bad zu verlassen. Nach Angaben der Polizei zeigte sich insbesondere der 48-jährige Vater der Jugendlichen gegenüber den Einsatzkräften zunehmend aggressiv. Er soll die Beamten wiederholt beleidigt und bedroht haben. Als er schließlich erneut auf die Polizisten losging, setzten diese Pfefferspray ein, um die Situation unter Kontrolle zu bringen.

Der Vorfall hat für alle beteiligten Personen rechtliche Konsequenzen. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen verschiedener Gewaltdelikte eingeleitet. Ob bei dem Vorfall jemand verletzt wurde, ist nach aktuellem Stand noch unklar.

Angriffe und daraus folgende Polizeieinsätze wie dieser hier sorgen dafür, dass Freibäder immer häufiger nicht mehr als Orte der Erholung, sondern vor allem als Brennpunkte öffentlicher Konflikte wahrgenommen werden. Welche Klientel besonders mit Aggressionen, „ungebührlichem Verhalten“ und Gewalteskalationen auffällt, ist dabei hinlänglich bekannt.

Für Diskussionen (und viel Lob) sorgte im vergangenen Jahr ein Freibad in der Schweiz. Dort entschied sich die Gemeinde zu einem radikalen Schritt und schloss ausländische Besucher zeitweise vom Badebetrieb aus. Ziel der Maßnahme war es nach Angaben der Verantwortlichen, Ruhe und Sicherheit im Bad wiederherzustellen. Die Verantwortlichen zogen anschließend eine positive Bilanz: Während zuvor zeitweise bis zu 20 Sicherheitskräfte eingesetzt werden mussten, sei nach Einführung der Regelung kein zusätzlicher Sicherheitsdienst mehr erforderlich gewesen (Report24 berichtete hier und hier).

In diesem Jahr gibt es kein Zutrittsverbot, aber Ausländer müssen den doppelten Eintrittspreis bezahlen. Im buntesten Deutschland aller Zeiten ist mit derartigen Maßnahmen aber nicht zu rechnen – hier müssen sich Einheimische hinten anstellen …

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Sachsen Ukrainer bedrängt Zugbegleiterin und tritt auf Lokführer ein

02. Juni 2026 um 13:01

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In einem Regionalzug soll es zu einem Rassismus-Eklat gekommen sein. Die Deutsche Bahn prüft. Symbolbild: IMAGO / Arnulf Hettrich

In Sachsen eskaliert ein Vorfall in einer Regionalbahn. Ein 16 Jahre alter Ukrainer bedrängt eine Zugbegleiterin und attackiert anschließend einen Lokführer brutal. Die angerückte Polizei bringt den Täter zu seiner Mutter.

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Abgestochen, gefesselt, verblutet: Henry Nowak (†18) ist ein Opfer antiweißer Politik

02. Juni 2026 um 13:00

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Die Bodycam-Aufnahmen der irrsinnigen Festnahme von Henry Nowak sind veröffentlicht worden: Statt des migrantischen Täters Vickrum Digwa nahmen Polizeibeamte sein schwer verletztes Opfer fest. Sie glaubten dem Sikh die Lüge, Nowak hätte ihn rassistisch beleidigt und angegriffen. Immer wieder flehte Nowak im Video: „I can’t breathe“ – „Ich kann nicht atmen“. Doch die Beamten reagierten nicht. Nowak verblutete. Anders als beim kriminellen George Floyd scheren sich weder Politik noch Medien um den weißen Studenten. Das ist der wahre Rassismus in Europa.

Ein Kommentar von Chris Veber

In Europa wird die einheimische Bevölkerung täglich mit Propaganda beschallt, die alle Zweifel an der Masseneinwanderung aus der islamischen Dritten Welt als Rassismus brandmarkt. Wer sich dagegen wehrt, dass unsere Kinder erstochen und unsere Frauen von Tätern mit Asylhintergrund vergewaltigt werden, gilt als islamophob und rechtsextrem. Doch der wahre Rassismus in Europa richtet sich gegen Weiße, gefördert von unseren Regierungen und deren Medien.

Die herrschende linkswoke Einheitspartei hasst die eigene Kultur und die eigene Bevölkerung. Dieser Hass kulminierte jetzt auf abstoßendste Weise in England. Dort wurde der 18-jährige weiße Student Henry Nowak von einem farbigen Täter erstochen.

Die Bodycam-Aufnahmen, die auf X und in alternativen Medien verbreitet wurden, zeigen das ganze Ausmaß der Verachtung für weiße Leben. Nowak flehte neunmal „I can’t breathe“ – „Ich kann nicht atmen“ – und viermal „I’ve been stabbed“ – „Ich bin erstochen worden“. Der Mörder zeigte auf seine unverletzte Augenbraue und behauptete, er sei geschlagen worden. Und rassistisch beleidigt, horribile dictu! Die Polizei glaubte dem farbigen Mörder, legte dem sterbenden Nowak Handschellen an, schleifte ihn gefesselt über den Boden und ließ ihn verbluten.

Das letzte, was Henry hörte, bevor er an seinem eigenen Blut erstickte, war die Polizei, die ihm in Anwesenheit seines Mörders seine Rechte vorlas. Ich muss vor dem Ansehen des Videos warnen, es ist schwer zu ertragen.

Die Polizisten, die in meinen Augen Beitragstäter im Mordfall Nowak sind, wurden natürlich nicht angeklagt. Der britische Premier Keir Starmer ist nicht öffentlich auf die Knie gegangen, um an Henry Nowak zu erinnern. Die Politiker der herrschenden Einheitspartei und deren Regimemedien zeichnen sich überhaupt europaweit durch dröhnendes Schweigen aus. Kein Aufschrei, keine Trauerzeremonien, keine landesweiten Demonstrationen. Nichts. Es wurde ja nur ein Weißer mehr erstochen. Ihm zu gedenken, könnte ja DenFalschen™ nützen.

Vergleichen wir das mit dem Schwarzen George Floyd. Floyd stand zum Zeitpunkt seines Todes unter massivem Drogeneinfluss, darunter Fentanyl, Norfentanyl und Methamphetamin. Er war ein gewalttätiger Berufsverbrecher, der sich seinen Lebensunterhalt mit dem Überfallen von Frauen und Kindern verdiente. Er starb, als er völlig legitim für seine Verbrechen verhaftet wurde. Die linkswoke Politik und die linkswoken Medien zeigten sich zutiefst betroffen. Weltweit wurden Städte durch Unruhen verwüstet. Politiker gingen auf die Knie, um dem Verbrecher öffentlich zu gedenken. Es gab allein im deutschen Sprachraum tausende Artikel zu Floyd und dem angeblich herrschenden Rassismus. Black Lives Matter kassierte Millionen, die anschließend für Luxusimmobilien ausgegeben wurden. Der beteiligte Polizist wurde zu einer langen Haftstrafe verurteilt, ein Irrsinn in meinen Augen.

Bei Nowak hingegen – keine Riots, kein mediales Dauerfeuer, keine Konsequenzen für die Beamten, die Nowak gefesselt und sterbend über den Boden zogen, statt sofort Hilfe zu holen. Es gibt in Europa keinen nennenswerten Rassismus mehr. Außer dem Rassismus gegen Weiße, der von den herrschenden Regierungen und deren Medien aktiv gefördert wird. Dieser antiweiße Rassismus ist getrieben von Verachtung für und vom Hass auf das eigene Volk, auf die eigene Ethnie, auf die eigene Kultur. Und er ist mörderisch.

Henry Nowak war nicht das erste Opfer und er wird nicht das letzte bleiben. Während Nowak neunmal um Luft flehte und viermal betonte, er sei erstochen worden, handelten die Beamten entlang der Leitlinien der woken political correctness. Sie glaubten dem Mörder, weil er farbig war. Und verhafteten das Opfer, weil es weiß war. Der antiweiße Rassismus in Europa muss enden. White Lives Matter!

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EU drängt Deutschland zum Ende der Grenzkontrollen

02. Juni 2026 um 11:16

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Die EU-Kommission fordert Deutschland und weitere Staaten auf, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen zu beenden. Neue digitale Kontrollsysteme und verschärfte Asylregeln sollen die Maßnahmen überflüssig machen.
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WM-Fanmeile als Streitpunkt: Tränengas gegen Lehrerprotest in Mexiko

02. Juni 2026 um 05:59

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Ein Lehrerprotest für höhere Löhne hat kurz vor der Fußball-WM für Unruhe in Mexiko-Stadt gesorgt. Die Polizei ging mit Tränengas vor, um sie vom zentralen Zócalo-Platz fernzuhalten.
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Mord an Henry Nowak Wenn Rassismusvorwürfe über Leben und Tod entscheiden

01. Juni 2026 um 16:57

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Mordfall Henry Nowak: Das Verhalten der Polizei in Southampton wirft zahlreiche Fragen auf. Der Täter, Vickrum Digwa, bezichtigte sein Opfer des Rassismus. (Themenbild/Collage)

Erst abgestochen, dann wegen „Rassismus“ festgenommen werden: Ein Mordfall in Southampton entlarvt die Abgründe der politischen Korrektheit in Großbritannien. Ein Hintergrundbericht.

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Bundespolizei-Professor Maninger wehrt linke Kampagne ab und wird Beamter auf Lebenszeit

29. Mai 2026 um 08:24

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Das Hoheitszeichen der Bundespolizei auf einer Mütze: Maninger darf endgültig den Polizei-Nachwuchs ausbilden. Foto: picture alliance / dpa | Matthias Balk

Jahrelang versuchen Linke zu erreichen, dass Professor Maninger wegen seines früheren politischen Engagements seine Stelle als Professor für die Bundespolizei verliert. Die Kampagne gegen ihn ist nun gescheitert.

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Remigrations-Gipfel Polizei stoppt Ausreise von Identitären-Sprecher Märkl nach Portugal

29. Mai 2026 um 06:11

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Ein Mann hält in einem Innenraum ein Handmikrofon und spricht zu einem Publikum. Maximilian Märkl nimmt an einem von Martin Sellner organisierten Podium zum Thema Remigration teil. Maximilian Märkl bei einer Veranstaltung in Augsburg: Der Bundessprecher der Identitären Bewegung tritt aus der AfD aus. Foto: picture alliance/dpa | Frank Hammerschmidt

Maximilian Märkl will zum „Remigrationsgipfel“ nach Portugal reisen. Doch am Flughafen München stoppt ihn die Bundespolizei und untersagt ihm die Ausreise. Der Identitären-Sprecher spricht von „roher Repression“.

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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

25. Mai 2026 um 08:30

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









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Post vom Staat: Die Wahrheit zu benennen ist in Österreich jetzt offiziell Verhetzung

18. Mai 2026 um 15:00

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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. Das erfährt unser Autor Chris Veber aktuell am eigenen Leib – erneut. Ihm wird vorgeworfen, dass ein von ihm veröffentlichter Facebook-Beitrag den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfülle. Er hatte die Belastung des Gesundheitssystems durch die illegale Massenmigration angeprangert. Entsprechende Zahlen sind belegbar. Ist es nun offiziell Verhetzung, Fakten vorzubringen und die Gegebenheiten zu kritisieren?

Chris Veber berichtet über die Anschuldigungen:

Ich habe wieder einmal Post vom österreichischen Staat bekommen. Laut der Polizeiinspektorin Anna-Lena Stern habe ich den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Wobei Frau Stern hier Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person ist, indem sie nicht die Möglichkeitsform wählt, sondern gleich ihr Urteil abgibt. Noch vor dem Ende der Ermittlungen. Aber so läuft das heutzutage in UnsererDemokratie™, wenn man etwas sagt, was der Regierung nicht passt.

Aber der Reihe nach, hier die offiziellen Anschuldigungen der Frau Inspektorin Anna-Lena Stern:

Der österreichische Staatsangehörige Franz Christian Veber wird beschuldigt, am 16.03.2026 um 09:53 Uhr über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlicht zu haben, der den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfüllt.

Konkret habe VEBER in diesem Beitrag eine Personengruppe herabgesetzt, verächtlich gemacht und pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht.

Der Beitrag wurde über die Anti-Hassposting-App „BanHate“ anonym gemeldet und an die NS-Meldestelle weitergeleitet. Anschließend erfolgte die Zuständigkeit der PI Innsbruck Saggen.

Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlichte, welcher sich gegen Asylwerber und Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet habe und diese Personengruppe pauschal herabgesetzt wurde.

Der veröffentlichte Beitrag:

Die Krankenkassen sind pleite. Die Folgen von Plandemiemaßnahmen und Asylinvasion sind nicht mehr wegzuleugnen. Also wird bei den Leistungen für alle gespart, die Kosten steigen. Wobei, „für alle“ triffts nicht genau. Für alle autochthonen Beitragszahler wäre treffender. Bei der Gruppe der Neuhierwohnenden, die noch keinen Cent eingezahlt haben, wird natürlich nicht gespart. Unsere Grenzen und Geldbeutel bleiben eisern offen für die Asylinvasoren aus aller Welt.

Zusätzlich wurde dem Beitrag ein Bild mehrerer dunkelhäutiger Personen hinzugefügt.

Durch die Wortwahl „Asylinvasion“, „Asylinvasoren“ sowie die pauschale Darstellung von Asylwerbern als finanzielle Belastung und bevorrechtigte Personengruppe wird diese Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte Franz Christian Veber bereits im Jahr 2024 aufgrund eines Facebook-Postings (Verhetzung), erstellt mit demselben Facebook-Account, an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht wurde. Das Verfahren wurde damals eingestellt.

Ich weiß nicht, wie Sie, geehrte Leser und Leserinnen, das sehen, aber in meinen Augen hat Frau Stern das Urteil, das dem Gericht obliegen sollte, schon vorweggenommen (fett gedruckte Formulierungen). Ich habe den Tatbestand der Verhetzung erfüllt und die Asylanten in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise verächtlich gemacht. Punkt. Keine Möglichkeit. Fakt. Wenn das Schule macht, können wir uns den Rechtsstaat eigentlich sparen. Es reicht eine anonyme Anzeige per App und der Schuldspruch folgt automatisch durch die Behörden der Regierung.

Gehen wir den Sachverhalt der Reihe nach durch, der in fast schon klischeehafter Weise alle Befürchtungen über den Zustand UnsererDemokratie™ erfüllt.

Das fängt an mit der App, über die die anonyme Anzeige erfolgte. Die „BanHate-App“ zum Melden von „Hasspostings“ wurde im April 2017 von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Kooperation mit der Grazer Kreativagentur Golddiggers e.U. entwickelt. Den Namen Golddiggers finde ich in diesem Zusammenhang besonders passend. Die App wurde im Rahmen der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle realisiert und primär über Landes- und kommunale Förderungen finanziert. Also aus Steuergeldern. Der laufende Betrieb, die Auswertung der Meldungen und die Weiterentwicklung sind Teil des Budgets der Antidiskriminierungsstelle. Die App wird im Rahmen des neuen Bundesprojekts „Fight Hate“ weiterbetrieben.

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark wurde vom Land Steiermark und der Stadt Graz gegründet und ist eng mit dem Verein „Helping Hands Graz“ verbunden. Sie wurde hauptsächlich durch Landesförderungen des Landes Steiermark (eine Quelle spricht von einer Jahresförderung von ca. 290.000 €) und der Stadt Graz finanziert. Im Januar 2026 erhielt sie eine Bundesförderung von ca. 490.000 € durch das Sozialministerium für das Projekt „Fight Hate“, welches über den Verein „Helping Hands Graz“ eingereicht wurde und für das u.a. mit den RosaLila PantherInnen kooperiert wird (manche Namen mag man gar nicht glauben).

Hier wird die linkswoke „Zivilgesellschaft“ mit Unmengen an Steuergeld überschüttet, um gegen unliebsame, „rechte“ Bürger unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Hass und Hetze“ vorzugehen. Da gibt’s dann auch keinen Sparzwang, wenn die RosaLila PantherInnen nach Geld rufen.

Ist die Benennung der Wahrheit ein Verbrechen?

Soweit also zu den Hintergründen der anonymen Anzeige, widmen wir uns meiner Aussage.

„Die Krankenkassen sind pleite.“ Das entspricht den Aussagen der Krankenkassenfunktionäre und unserer Regierung, die damit die Leistungskürzungen rechtfertigt. Das Defizit wird öffentlich ausgewiesen. Die Aussage entspricht zu 100 % der Realität.

„Das liegt an den Folgen von Plandemiemaßnahmen und Asylinvasion“. Die Plandemie hat Österreich laut ÖVP-naher Agenda Austria in etwa 175 Milliarden Euro gekostet. Allein die nutzlosen Tests verschlangen fünf Milliarden. Die Folgen von Long-Vax (im Regierungssprech Long-Covid) belasten die Kassen bis heute. Die Plandemiemaßnahmen haben also zur Schieflage der Kassen maßgeblich beigetragen. Korrekt.

Kommen wir zu den „Asylinvasoren“. Eine Einwanderung vornehmlich junger, kulturfremder Männer im kriegstauglichen Alter gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung ist eine Invasion. Da gibt es nichts zu beschönigen. Diese jungen Männer lehnen laut einer aktuellen Studie der Stadt Wien auch zu großen Teilen unsere Gesetze und Gesellschaft ab und sind in allen Statistiken zu Gewalt gegen Leib und Leben sowie zur sexuellen Selbstbestimmung weit überrepräsentiert. Sie üben überdurchschnittlich oft Gewalt gegen die Aufnahmebevölkerung aus. Die Bezeichnung Invasoren ist also eine etwas polemische, zugespitzte Wortwahl, aber sie gibt ebenfalls nur die Realität wieder. Nebenbei hätte keiner der Invasoren laut Genfer Flüchtlingskonvention oder Dublin-Regelung ein Anrecht auf Asyl in Österreich. Sie sind allesamt unrechtmäßig im Land. Die Bezeichnung „Asylinvasor“ ist also Geschmackssache, aber sicher keine tatsachenferne „Verhetzung“.

Jetzt der Punkt „Asylwerber als finanzielle Belastung und bevorrechtigte Personengruppe“, die maßgeblich zur Pleite der Krankenkassen beiträgt. Auch wenn die Regierung die wahren Kosten der Asylinvasion krampfhaft verbergen will, gibt es aus skandinavischen Ländern Studien, die die langfristigen Kosten eines Asylanten aus dem islamischen, arabisch-afrikanischen Raum mit bis zu 950.000 Euro beziffern. Ich habe dazu mehrere Artikel geschrieben, aber für Frau Stern habe ich einen Artikel aus dem European herausgesucht, der diese Angaben bestätigt. Dem European wird sie hoffentlich nicht auch Verhetzung vorwerfen. Für Österreich ergibt das für die Asylmigration seit dem Jahr 2015 eine Belastung von 20 Milliarden Euro jährlich. Sehr konservativ geschätzt. 100 Milliarden pro Legislaturperiode. Das kann man dann schon als „finanzielle Belastung“ sehen, finde ich.

Im Jahr 2024 waren laut der Statistik Austria 53,4 % der Mindestsicherungs- und Sozialhilfebezieher Drittstaatsangehörige, also weder Österreicher noch EU-Bürger. In Wien sogar 58,1 %. Unter diesen Drittstaatsangehörigen stellen die Asylinvasoren die größte Gruppe dar. Laut Integrationsfonds stellen Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte ca. 71 % der Nicht-Österreicher unter den Beziehern. In etwa 78 % der Syrer in Wien beziehen Mindestsicherung, so wie die Syrer, die mit Abstand größte Gruppe unter den ausländischen Beziehern sind, gefolgt von den Afghanen. Ein Großteil lebt in Wien, das den mit Abstand höchsten Anteil an „Schutzberechtigten“ aufweist. Die Asylinvasoren tragen also mitnichten zum Sozialsystem bei, sondern belasten es in hohem Maße. So wie sie die Krankenkassen in hohem Maße belasten, denn sie beziehen Leistungen, ohne Beiträge einzuzahlen. Auch hier: Meine Wortmeldung ist zu 100 % korrekt.

Denn die Asylwerber, Asylanten und subsidiär Schutzberechtigten werden allesamt von der ÖGK rundum versorgt. Asylwerber im Verfahren werden über die Grundversorgung der Länder mit vollem Sachleistungsanspruch bei der ÖGK krankenversichert. Sie genießen in der Regel Rezeptgebührenbefreiung und eine Befreiung von Selbstbehalten (z. B. bei Heilbehelfen, Hilfsmitteln, Krankentransporten). Die Kosten trägt die öffentliche Hand, also der österreichische Steuerzahler. Dem jetzt die Leistungen gekürzt werden und der höhere Selbstbehalte hinnehmen muss. Anerkannte Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden bei Bezug von Mindestsicherung oder Sozialhilfe als „hilfsbedürftig“ eingestuft und in die gesetzliche Krankenversicherung über die „Krankenhilfe“ der Sozialhilfe mit einbezogen. Ohne eigenes Einkommen zahlen weder Asylwerber noch anerkannte Schutzberechtigte in der Regel eigene Beiträge in die Krankenkasse ein. Sie sind weitgehend von Selbstbehalten befreit oder diese werden übernommen. Die Versorgung läuft über die gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK), finanziert über das Sozialsystem.

Die überwiegende Mehrheit der Asylinvasoren belastet das System, ohne dazu beizutragen. Bei ihnen werden auch keine Selbstbehalte erhöht, weil sie keine Selbstbehalte haben. Sie sind also nicht nur eine Belastung für die ÖGK und den Sozialstaat, sondern sind auch gegenüber den Beitragszahlern privilegiert. Mein Facebook-Posting entspricht auch in diesem Punkt zu 100 % der Realität.

Auch das Bild mit den dunkelhäutigen Personen entspricht der Wahrheit: Als Asylanten kommen eben keine Japaner oder Schweden zu uns, sondern Araber und Afrikaner.

Wir sehen also, ich habe nicht „verhetzt“ oder „herabgesetzt“, ich habe nur die Realität beschrieben. Bleibt die große Frage, ob in UnsererDemokratie™ das Benennen der Wahrheit ein Verbrechen ist. Das werden wir vor Gericht herausfinden. Denn ich werde dieses Verfahren natürlich bis zum Schluss durchprozessieren. Wenn wir es zulassen, dass die Wahrheit in Österreich kriminalisiert wird, dann ist unsere Demokratie am Ende. Dann ist unsere Freiheit tot.

Auch darum ersuche ich Sie, geschätzte Leser und Leserinnen, um finanzielle Unterstützung in diesem Verfahren. Ich gehe auch vor Gericht, damit Sie nicht vor Gericht gezerrt werden können, wenn Sie sich regierungskritisch äußern. Damit unsere Kinder in Freiheit leben können. Ich weiß, klingt sehr pathetisch, aber die Lage verlangt nach Pathetik.

Wenn Sie mich unterstützen wollen, bitte tun Sie dies mit dem Verwendungszweck „Schenkung“ unter folgender Bankverbindung oder über Paypal:

Ich danke Ihnen in meinem Namen und im Namen der Freiheit.

Eine kleine Anmerkung noch, geehrte österreichische Verfolgungsbehörden. Im Jahr 2024 wurde ich nicht wegen „Verhetzung“ angeklagt, sondern wegen des Verstoßes gegen das NS‑Verbotsgesetz. Ich hatte gepostet:

„Liebe Linksfaschisten, was habt Ihr eigentlich gegen Adolf Hitler? Er war Sozialist. Vegetarier. Hat das Kollektiv über das Individuum gestellt. War besessen vom gesunden Volkskörper. Hat Andersdenkende ausgeschaltet. Und wenn Ihr Euch ehrlich macht, Juden mögt Ihr ja auch nicht. Also, wo ist Euer Problem mit Nazis? Ihr seid ja selbst welche.“

Das erfüllt laut der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, die die Durchsuchung meiner Wohnung und die Sicherstellung meiner Geräte anordnete, den Tatbestand der Verharmlosung des Nationalsozialismus und erweckt den Eindruck, „als würde der Verfasser dieses Postings eine der nationalsozialistischen Ideologie wohlgesonnen, positive Grundhaltung vertreten“. Möge sich jeder selbst seine Meinung dazu bilden. Die Staatsanwaltschaft hat dann übrigens vor dem Prozess gekniffen und musste nach ein paar Monaten meine Geräte wieder rausrücken, ohne Verurteilung natürlich. Auch dank meines exzellenten Anwalts, der die Absurdität der Anklage wunderschön herausgearbeitet hat. 

(Auszug von RSS-Feed)
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