NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere BeiträgeReport24

Grüne Energie, dreckige Entsorgung: Windrad-Schrott-Skandal endet vor Gericht

04. Juni 2026 um 14:00

Vorschau ansehen

Ein Windkraft-Entsorgungspionier, der wegen der illegalen Entsorgung ausgedienter Rotorblätter in Untersuchungshaft gesteckt wurde, muss sich in wenigen Tagen vor Gericht verantworten. Anstatt den Windrad-Schrott ordentlich zu entsorgen, ließ er diesen nämlich – vom Steuerzahler subventioniert – illegal im Ausland verklappen.

Die fachgerechte Entsorgung von Windrad-Schrott ist nicht billig. Schon jetzt sind es jährlich etwa 20.000 Tonnen, die von abgebauten Anlagen anfallen. Dank des von der Politik vorangetriebenen Windkraft-Booms dürften es in wenigen Jahren bereits um die 50.000 Tonnen pro Jahr sein. Eine Entsorgung solcher ausgedienter Anlagen kostet bis zu 350.000 Euro. Geld, das sich ein einst gepriesener Recycling-Spezialist für Windrad-Schrott, Michael Roth, den Vorwürfen nach womöglich sparen wollte.

Wie Report24 bereits berichtete, flog die illegale Verklappung der ausgedienten Rotorblätter in der tschechischen Wildnis auf und sorgte für eine Festnahme des Unternehmers. Laut einem Bericht der „Welt“ soll der Gerichtsprozess gegen ihn am 11. Juni vor dem Oberlandesgericht Weiden in der Oberpfalz beginnen. Mitangeklagt ist auch einer seiner Mitarbeiter, der jedoch derzeit auf freiem Fuß ist.

Laut der Anklage wurden Rotorblätter illegal auf einer Halde am Ortsrand der tschechischen Gemeinde Jirikov abgeladen – und die Bürgermeisterin war es, die sich mit ihrem Auto dem letzten Transport von Roths Firma in den Weg stellte und so faktisch den Stein ins Rollen brachte. Auch wirft ihm die Anklage vor, giftige Batterieabfälle illegal nach Tschechien und Polen gebracht zu haben. Ein weiterer Anklagepunkt ist die angeblich vorsätzliche Gesundheitsgefährdung und -schädigung seiner Mitarbeiter. Er habe es unterlassen, eine Anlage zur Trennung von Batteriebestandteilen abzuschalten, obwohl es zur Kontamination und zur Verletzung von Mitarbeitern kam.

Mehr noch schienen vor allem lediglich öffentliche Gelder dazu beigetragen haben, dass Roths Unternehmen überhaupt überleben konnte. Kurz vor der Eröffnung des Konkursverfahrens seien zudem noch Subventionen geflossen. Denn aufgrund des politisch erwünschten Ausbaus von Windkraftwerken ist der Bedarf an Unternehmen, die sich um die abgewirtschafteten Windkraftwerke kümmern, durchaus groß. Doch wo ein permanenter Geldfluss aus Regierungskassen winkt, könnte die Versuchung groß sein, die Gewinnmargen durch die illegale Verklappung im Ausland in die Höhe zu treiben. Michael Roth muss sich nun vor Gericht verantworten. Das Urteil bleibt abzuwarten.

(Auszug von RSS-Feed)

Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

25. Mai 2026 um 08:30

Vorschau ansehen

Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









(Auszug von RSS-Feed)

Erdogans Justiz-Coup: Gericht setzt Oppositionschef ab, Börse crasht

22. Mai 2026 um 13:00

Vorschau ansehen

Ein politisches Erdbeben erschüttert die Türkei. Nachdem ein Gericht in Ankara per Beschluss den Chef der stärksten Oppositionspartei aus dem Amt geworfen hat, reagieren die Märkte nervös. Die umstrittene Entscheidung löste an der Börse in Istanbul umgehend einen Absturz aus. Auch die Türkische Lira steht massiv unter Druck.

Die Absetzung von Özgur Özel als CHP-Vorsitzenden durch ein Berufungsgericht ist ein weiterer Tiefpunkt des islamistischen Erdogan-Regimes im Umgang mit unliebsamen politischen Gegnern. Mit dem Urteil wurde der Parteitag der als kemalistisch-sozialdemokratisch geltenden Republikanischen Volkspartei (CHP) aus dem Jahr 2023 für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass der einst glücklose Erdogan-Herausforderer Kemal Kilicdaroglu wieder in sein altes Amt als Parteichef eingesetzt wird. Sämtliche Beschlüsse der Partei aus den vergangenen zwei Jahren sind damit von heute auf morgen nichtig.

Das juristische Manöver des islamistisch-autokratischen AKP-Regimes entbehrt nicht einer gewissen politischen Perfidie, da es den Zusammenhalt der zersplitterten Opposition schwächt und die Bestrebungen unterläuft, den seit März 2025 inhaftierten Oberbürgermeister Istanbuls, Ekrem Imamoglu, freizubekommen. Imamoglu galt vielen als der aussichtsreichste Präsidentschaftskandidat für die Wahlen im Jahr 2028, könnte nun jedoch durch die politisierte Justiz komplett kaltgestellt und vom Wahlzettel gestrichen werden. Auch gegen den populären oppositionellen Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavas, laufen bereits Ermittlungen wegen angeblicher Veruntreuung staatlicher Mittel, während ohnehin Hunderte weitere CHP-Politiker in den letzten Monaten verhaftet wurden.

Die Reaktion der Finanzmärkte auf diese juristische Entscheidung fiel erwartbar vernichtend aus. Der türkische Leitindex Borsa Istanbul 100 stürzte nach der Urteilsverkündung ab und verzeichnete Kursverluste von über sechs Prozent, was einen sofortigen automatischen Handelsstopp erzwang. Berichten zufolge wird die ohnehin schwer unter Druck stehende türkische Wirtschaft durch diese neuen politischen Verwerfungen weiter im Mark erschüttert. Bereits im Vorfeld hatte die Zentralbank als Reaktion auf die desaströsen Entwicklungen rund um die Folgen des Iran-Krieges drastische Maßnahmen ergreifen und praktisch alle US-Staatsanleihen sowie einen großen Teil der nationalen Goldreserven liquidieren müssen, um dem Verfall der Lira irgendwie entgegenzuwirken. Die Währungshüter kratzen sprichwörtlich den Boden des Fasses leer, zumal die Devisenreserven so rasant dahinschmelzen, wie schon lange nicht mehr. Besonders grotesk ist, dass Finanzminister Mehmet Simsek und Notenbankchef Fatih Karahan ausgerechnet in London um ausländisches Kapital bettelten, während in Ankara die internen politischen Konkurrenten per Gerichtsbeschluss beseitigt wurden.

Für die Türkische Lira und die Bonität der Türkei ist dieses politische Theater ein großes Problem. Die Prämien für staatliche Kreditausfallversicherungen stiegen unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils sprunghaft an. Ein schmerzhafter weiterer Absturz der türkischen Lira gilt in Finanzkreisen mittlerweile als unausweichlich, da die permanenten staatlichen Interventionen am Devisenmarkt angesichts schwindender Reserven bald an ihr natürliches Ende stoßen werden. Regierungsvertreter versuchen derweil, das ganz offensichtlich politisch motivierte Gerichtsurteil als notwendige Stärkung des Rechtsstaates zu verkaufen. In Wirklichkeit jedoch schlittert das Land vielmehr tief in einen unberechenbaren autoritären Zustand.

Die Türkei wird dadurch jedoch auch für die NATO zu einem potentiellen Pulverfass. Nicht nur, dass das Erdogan-Regime seine eigenen neoosmanischen Ziele verfolgt, auch stellt sich für das transatlantische Bündnis die Frage, inwieweit man der islamistischen Führung in Ankara überhaupt noch trauen kann. Denn der türkische Staatschef wird seine Macht nicht kampflos abgeben und je größer die wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden, desto wahrscheinlicher ist ein Volksaufstand gegen den „Sultan vom Bosporus“. Mehr noch könnte ein solcher ökonomischer Kollaps zu einem noch umfangreicheren Exodus aus der Türkei in Richtung Europa (vor allem nach Deutschland und Österreich, welche bereits große türkische bzw. kurdische Gemeinschaften haben) führen. Doch darauf sind die Europäer ganz gewiss nicht vorbereitet.

(Auszug von RSS-Feed)
❌