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Heute — 03. Februar 2026

Julia Neigel scheitert mit Normenkontrollklage zu „2G“

03. Februar 2026 um 12:08

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Nach gut vier Jahren Rechtsstreit gegen den Freistaat Sachsen hat die Sängerin Julia Neigel erneut eine Niederlage vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen hinnehmen müssen. Ihre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung vom November 2021 wurde abgelehnt. Neigel steht nun noch der Beschwerdeweg offen.
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Windkraftanlagen: Gericht sieht „eindeutige Ursache“ für gesundheitliche Folgen

03. Februar 2026 um 06:00

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Ein französisches Gericht hat erstmals bestätigt, dass Windkraftanlagen gesundheitliche Probleme verursachen können. Betroffene berichteten über Kopfschmerzen, Schlafstörungen und psychische Belastungen. Wissenschaft und Behörden sind weiterhin geteilter Meinung über die Ursachen und Langzeitfolgen.
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Gestern — 02. Februar 2026

Urteil in Würzburg AfD-Abgeordneter Halemba in zwei von vier Anklagepunkten freigesprochen

02. Februar 2026 um 12:26

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Der AfD-Abgeordnete Daniel Halemba gibt nach der Urteilsverkündung ein Statement vor dem Amtsgericht Würzburg.Das Amtsgericht hat Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.

Das Amtsgericht Würzburg spricht den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba in zwei Punkten frei. Wegen Nötigung und Geldwäsche wird er jedoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Welche Folgen hat das für seine Zukunft in der Partei?

Dieser Beitrag Urteil in Würzburg AfD-Abgeordneter Halemba in zwei von vier Anklagepunkten freigesprochen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

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Betäubt, vergewaltigt und gefilmt? Prozess in München gegen chinesischen Studenten

02. Februar 2026 um 12:46

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Der Fall Gisèle Pelicot, die in Frankreich von ihrem Mann betäubt und von ihm und anderen Männern vergewaltigt wurde, machte weltweit Schlagzeilen. In München wird nun ein ähnlicher Fall verhandelt.
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US-Erpressung von Panama hat funktioniert

02. Februar 2026 um 08:26

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Donald Trump kann sich freuen. Seine Erpressung Panamas hat funktioniert. Das Verfassungsgericht urteilte, dass ganz plötzlich ein fast 30 Jahre alter Vertrag ja eigentlich gegen die Verfassung verstößt und daher nichtig sei. Was das für Grönland bedeutet. Wenn man beliebig viel Geld drucken und vergeben kann, die klügsten Köpfe von den Eliteunis wegholt, und 1500 [...]

Der Beitrag US-Erpressung von Panama hat funktioniert erschien zuerst unter tkp.at.

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Ältere Beiträge

Julia Neigel klagt gegen 2G: Warten auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen

31. Januar 2026 um 18:51

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Die Sängerin Julia Neigel kämpft seit Jahren gegen den Freistaat Sachsen: Ihrer Einschätzung nach war die verordnete Verordnungsverschärfung von 3G auf 2G im November 2021 rechtswidrig. Am 29. Januar fand die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen statt. Bis zu einer Entscheidung will sich das Gericht noch ein paar Tage Zeit lassen.
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Dänisches Gremium lehnt Block-Berufung ab: Ex-Mann behält das alleinige Sorgerecht

30. Januar 2026 um 15:44

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Während die Gerichtsverhandlung wegen Kindesentführung gegen Christina Block in Hamburg weiterläuft, scheint im Sorgerechtsstreit um ihre beiden jüngsten Kinder in Dänemark das letzte Wort gesprochen.
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Nach Urteil: Gasbohrung vor Borkum soll vor Sommer beginnen

30. Januar 2026 um 15:01

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Im Streit um Erdgasbohrungen in der Nordsee hat ein Gericht einen Sofortvollzug bestätigt. One-Dyas will jetzt zügig mit den Bohrungen vor Borkum beginnen. Noch sind aber nicht Fragen geklärt.
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Michael Mann erleidet eine (noch weitere) Niederlage

30. Januar 2026 um 13:00

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Cap Allon

Am 22. Januar 2026 bestätigte das Oberste Gericht des District of Columbia [= Washington DC] die Sanktionen gegen Michael Mann wegen Fehlverhaltens im Gerichtssaal, lehnte seinen Antrag auf Überprüfung ab und bekräftigte, dass er und seine Anwälte „in böser Absicht gehandelt“ hätten.

In deutscher Übersetzung:

Der Fall geht auf Manns langjährigen Verleumdungsprozess gegen den Journalisten Mark Steyn (und andere, darunter Simberg) zurück.

Während des Prozesses behauptete Mann, er habe durch den Verlust von Fördermitteln einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten. Um diese Behauptung zu untermauern, legte sein Anwaltsteam der Jury ein anschauliches Beweisstück vor, aus dem Verluste in Höhe von 9.713.924 Dollar hervorgehen.

Diese Zahl war falsch.

Während der Beweisaufnahme war die Zahl bereits auf 112.000 Dollar korrigiert worden. Die Korrektur wurde der Jury jedoch nie gezeigt. Das Beweisstück wurde ohne Schwärzung, Erklärung oder korrigierende Aussage vorgelegt.

Das Gericht entschied, dass dies kein harmloser Fehler war. Der Verlust von Fördermitteln war für Manns Schadensersatzforderung von zentraler Bedeutung. Das Anschauungsmaterial wurde absichtlich für den Prozess vorbereitet, und Mann wurde von erfahrenen Anwälten vertreten. Mann selbst sagte ausführlich aus, erweiterte seine Antworten oft, wenn es ihm passte, versäumte es jedoch, die falsche Zahl zu korrigieren, als das Anschauungsmaterial diskutiert wurde.

Ohne Klarstellung hinterließ der Kläger der Jury irreführende Beweise, die auf einen Schadenersatz in Höhe von fast 9,7 Millionen Dollar hindeuteten.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die einzige plausible Erklärung dafür war, dass Mann und seine Anwälte der Jury die überhöhte Zahl vorgelegt hatten, in der Hoffnung, dass dies die Festsetzung des Schadenersatzes beeinflussen würde. Auf dieser Grundlage verurteilte das Gericht Mann zur Zahlung von 28.000 Dollar Anwaltskosten.

Diese jüngste Sanktion reiht sich in eine wachsende Liste von negativen Ergebnissen für Mann in diesem Fall ein.

Manns Klage gegen National Review wurde abgewiesen, was eine gerichtlich angeordnete Kostenentscheidung in Höhe von 530.000 Dollar gemäß dem Anti-SLAPP-Gesetz von Washington D.C. zur Folge hatte. Unabhängig davon wurde Mann zur Zahlung von 477.350,80 Dollar an das Competitive Enterprise Institute und Simberg für Anwaltskosten und damit verbundene Kosten verurteilt.

Die in dieser Woche bestätigte Sanktion ist zusätzlich. Sie ergibt sich ausschließlich aus Manns Verhalten während des Prozesses und verpflichtet ihn, weitere 28.000 Dollar an Anwaltskosten an Simberg und Steyn zu zahlen.

Insgesamt belaufen sich Manns gerichtlich angeordnete finanzielle Verbindlichkeiten aus diesem Rechtsstreit nun auf über 1 Million Dollar, die sich aus abgewiesenen Klagen, reduzierten Urteilen und Sanktionen für die Vorlage falscher Schadensnachweise vor einer Jury ergeben.

„Es ist die Pflicht des Gerichts, böswillige Prozessstrategien zu bestrafen und zu verhindern“, heißt es in der Anordnung.

Link: https://electroverse.substack.com/p/northern-india-buried-eastern-europes?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email (Zahlschranke)

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Und immer noch bezieht man sich von offizieller Seite auf die Einlassungen dieses Kriminellen! A. d. Übers.

 

Der Beitrag Michael Mann erleidet eine (noch weitere) Niederlage erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Geheimfilm über „Konzentrationslager” in Xinjiang: New Yorker Gericht gewährt Chinesen Asyl

30. Januar 2026 um 10:56

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Ein Gericht im US-Bundesstaat New York hat dem chinesischen Demokratieaktivisten und Filmemacher Guan Heng politisches Asyl gewährt. Der Richter erkannte eine begründete Furcht vor Verfolgung durch das kommunistische Regime in Peking an. Guan hatte zuvor mit heimlich aufgenommenen Videos aus Internierungseinrichtungen in Xinjiang internationale Aufmerksamkeit erregt.
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Absurder Asyl-Streit Flüchten, wo andere Urlaub machen

28. Januar 2026 um 17:02

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Das Bild zeigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU und Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU. Am aktuellen Asylstreit mit den Grünen zeigt sich die Schwäche der Bundesregierung. Asylverfahren aus Herkunftsländern, die als Urlaubsparadiese gelten, empfinden Kritiker als unangebracht.

Die Bundesregierung will mit Trippelschritten das Asylrecht verschärfen – sehr zum Ärger der Grünen, die deshalb vors Verfassungsgericht ziehen. Die ganze Posse zeigt, von was für Versagern wir regiert werden. Ein Kommentar.

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Prozeß wegen Wahlplakat Wer zeigt hier den Hitlergruß?

28. Januar 2026 um 04:53

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Zwei ähnliche Motive, aber nur eines landet wegen des vermeintlichen Hitlergrußes vor Gericht.

Der Brandenburger AfD-Abgeordnete Wilko Möller steht wegen eines vermeintlichen Hitlergrußes vor Gericht. Es geht um ein Wahlplakat, das womöglich von der CDU abgekupfert ist.

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Bundesregierung zur Zerstörung des UNRWA-Hauptquartiers: „Gazastreifen, Westjordanland und Ostjerusalem sind von Israel besetztes palästinensisches Gebiet“


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Israel hat diese Woche damit begonnen, mit schwerem Gerät das Hauptquartier des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Ostjerusalem zu zerstören. Die israelische Regierung erklärte, der Abriss stände im Einklang mit nationalem und internationalem Recht, zudem wäre man „Eigentümer“ des UN-Geländes. UNRWA wiederum nannte das Vorgehen eine „bewusste Missachtung des Völkerrechts“ und der Immunität von UN-Institutionen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die Bundesregierung das Vorgehen Tel Avivs bewertet. Für BPK-Verhältnisse fiel die Antwort diesmal recht eindeutig aus. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund:

Am 20. Januar besetzten israelische Sicherheitskräfte die Zentrale des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA in Ost-Jerusalem und begannen mit dessen Zerstörung. Videoaufnahmen zeigen, dass dabei unter anderem mehrere Bulldozer zum Einsatz kamen.

Beteiligt waren neben israelischen Sicherheitskräften auch Mitarbeiter der sogenannten „Israelischen Bodenbehörde“.

UNRWA-Chef Philippe Lazzarini verurteilte das Vorgehen Israels umgehend in scharfen Worten und sprach von einem „Weckruf“ im Umgang mit der israelischen Regierung und deren ungebremsten Völkerrechtsbrüchen:

„Ein neues Niveau der offenen und bewussten Missachtung des Völkerrechts, einschließlich der Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, durch den Staat Israel.

Heute Morgen stürmten israelische Streitkräfte das UNRWA-Hauptquartier, eine Einrichtung der Vereinten Nationen, in Ostjerusalem.

Bulldozer fuhren auf das Gelände und begannen unter den Augen von Abgeordneten und einem Regierungsmitglied mit dem Abriss der darin befindlichen Gebäude.

Dies stellt einen beispiellosen Angriff auf eine Organisation der Vereinten Nationen und deren Räumlichkeiten dar.

Wie alle UN-Mitgliedstaaten und Länder, die sich der internationalen regelbasierten Ordnung verpflichtet haben, ist auch Israel verpflichtet, die Unverletzlichkeit der UN-Einrichtungen zu schützen und zu respektieren.

Dies geschieht im Anschluss an andere Schritte der israelischen Behörden zur Auslöschung der Identität palästinensischer Flüchtlinge.

Am 12. Januar stürmten israelische Streitkräfte ein UNRWA-Gesundheitszentrum in Ostjerusalem und ordneten dessen Schließung an.

Die Wasser- und Stromversorgung der UNRWA-Einrichtungen – einschließlich der Gesundheits- und Bildungsgebäude – soll in den kommenden Wochen ebenfalls unterbrochen werden.

Dies ist eine direkte Folge der im Dezember vom israelischen Parlament verabschiedeten Gesetzgebung, die die bereits 2024 verabschiedeten Anti-UNRWA-Gesetze verschärft.

Diese Aktionen, zusammen mit früheren Brandanschlägen und einer groß angelegten Desinformationskampagne, widersprechen dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom Oktober, in dem dieser bekräftigte, dass Israel nach internationalem Recht verpflichtet ist, die Arbeit des UNRWA zu unterstützen und nicht zu behindern oder zu verhindern. Der Gerichtshof betonte zudem, dass Israel keine Hoheitsgewalt über Ostjerusalem besitzt.

Es darf keine Ausnahmen geben. Das muss ein Weckruf sein.

Was heute mit dem UNRWA geschieht, wird morgen mit jeder anderen internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung geschehen, sei es im besetzten palästinensischen Gebiet oder irgendwo anders auf der Welt.

Das Völkerrecht ist schon viel zu lange zunehmenden Angriffen ausgesetzt und droht, ohne eine Reaktion der Mitgliedstaaten an Bedeutung zu verlieren.“

A new level of open & deliberate defiance of international law, including of the privileges & immunities of the United Nations, by the State of Israel.

Early this morning, Israeli forces stormed the UNRWA Headquarters, a United Nations site, in East Jerusalem.

Bulldozers…

— Philippe Lazzarini (@UNLazzarini) January 20, 2026

Die „Israelische Bodenbehörde“ teilte zu dem Einsatz mit, sie habe auf gesetzlicher Grundlage den Besitz des über vier Hektar großen Organisationsgeländes übernommen. Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums behauptete im Anschluss, Israel sei Eigentümer des Geländes und daher genieße die UN-Organisation „keinerlei Immunität und die Beschlagnahmung durch die israelischen Behörden erfolgte im Einklang mit israelischem wie auch internationalem Recht“.

Das ist allerdings eine Position, mit der Israel ziemlich alleine dasteht. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die meisten Länder der Welt – darunter Deutschland und eigentlich de jure auch alle anderen EU-Staaten – betrachten Ost-Jerusalem als von Israel völkerrechtswidrig besetztes Gebiet.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte bereits mehrfach die komplette Abschaffung des UN-Hilfswerks gefordert. Seine Begründung: Die Organisation „verewige das Problem der palästinensischen Flüchtlinge“ und „die Idee von einem Recht auf Rückkehr mit dem Ziel der Zerstörung des Staates Israel“.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026

Frage Jahn (ARD-Hauptstadtreporter)
Herr Meyer und Herr Hinterseher, mich würde interessieren, was die Reaktion der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts darauf ist, dass israelische Polizisten in das Hauptquartier der UNRWA in Ostjerusalem eingedrungen sind.

Hinterseher (AA)
Ja, ich kann die Antwort gerne übernehmen. Es geht darum, dass grundsätzlich gilt, dass Liegenschaften der Vereinten Nationen gemäß der Konvention über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen unverletzlich sind. Solche Gebäude dürfen deshalb auch nicht ohne Einverständnis der Vereinten Nationen betreten oder durchsucht werden. Das Vordringen israelischer Sicherheitskräfte am Dienstag auf das UNRWA-Gelände in Scheich Dscharrah in Ostjerusalem, das jetzt vorliegt, und der Abriss von Gebäuden stellt aus Sicht des Auswärtigen Amts eine Verletzung dieser Konvention dar, und deshalb verurteilen wir dieses Vorgehen. Wir erwarten, dass sich die israelischen Behörden in ihrem Vorgehen an die völkerrechtlichen Verpflichtungen halten. Bereits nach der Erstürmung des Compounds im Dezember hat die Vertretung der Europäischen Union in Ostjerusalem ja ein Statement abgegeben, und diesem Statement hat sich damals auch das Vertretungsbüro der Bundesrepublik in Ramallah angeschlossen.

Frage Warweg
Das israelische Außenministerium hat ja im Zuge der Zerstörung dieses UN-Hauptquartiers erklärt, dass der israelische Staat Eigentümer des UN-Geländes in Ostjerusalem sei. Jetzt betrachten die meisten Länder dieser Welt Ostjerusalem als von Israel besetztes Gebiet. Herr Hinterseher, könnten Sie uns noch einmal sagen, wie da die Einschätzung der Bundesregierung ist? Betrachtet Sie Ostjerusalem auch nach wie vor als von Israel besetztes Gebiet? Was heißt das dann für den durch die israelische Regierung artikulierten Besitzanspruch?

Hinterseher (AA)
Sie wissen, und ich glaube, dazu haben wir uns hier in der Vergangenheit schon sehr oft verhalten, dass der Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem aus unserer Sicht Teil der besetzten palästinensischen Gebiete sind. In diesem Streitfall gibt es etablierte Konfliktlösungsmechanismen, die genutzt werden können, in diesem Fall etwa die Anrufung des IGH. Das ist im Prinzip die Vorgehensweise, die wir hier sehen würden.

Zusatzfrage Warweg
Jetzt ist die staatliche Zerstörung – das haben Sie auch schon ausgeführt – des eigentlich von einer Immunität gedeckten UN-Hauptquartiers ja keine Kleinigkeit. Verbessern Sie mich, aber ich habe vor dieser aktuellen Darstellung hier in der BPK jetzt noch keinerlei diesbezügliche Äußerung vom Auswärtigen Amt oder auch vom Kanzler gehört. Können Sie uns noch erklären, wieso Sie da bisher so viel Zurückhaltung gezeigt haben?

Hinterseher (AA)
Ich glaube, was Sie da gerade sagen, stimmt nicht, denn ich habe gerade auf die Äußerung der Vertretung in Ramallah, die sich damals eben diesem EU-Statement angeschlossen hatte, verwiesen. Sie wissen: Das Vertretungsbüro Ramallah ist auch Teil des Auswärtigen Amts. Insofern ist das eine Äußerung, die wir bereits getätigt haben.

Ansonsten gibt es natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man sich äußert, und ich glaube, ich habe mich gerade sehr klar dazu eingelassen.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026

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Uncut #54: Heute mit Stefan Magnet | Die Welt wird wieder neu aufgeteilt

22. Januar 2026 um 16:27

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Uncut #54: Heute mit Stefan Magnet | Die Welt wird wieder neu aufgeteilt
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Uncut #54: Heute mit Stefan Magnet | Die Welt wird wieder neu aufgeteilt

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.“

Mit diesem Credo ist das wöchentliche apolut-Format UNCUT im wesentlichen auf den Punkt gebracht.

Die apolut-Redaktion stellt einmal die Woche einem bekannten Influencer – diese Woche Stefan Magnet – eine Handvoll Fragen, die in der öffentlichen Debatte aktuell die Top-Themen markieren. Dann erhalten wir dazu völlig subjektive Antworten und stellen diese online. That’s it.

Im Anschluss setzten wir auf eine lebhafte Diskussion bei den Konsumenten des Formates, denn die von uns veröffentlichten Antworten entsprechen in der Regel nicht dem aktuellen Mainstream-Narrativ, noch geben sie vor, DIE Wahrheit zu sein.

Sie geben jede Woche die subjektive Meinung des Befragten zum besten. Und damit das Meinungsspektrum möglichst breit bleibt, wechseln jede Woche die Befragten.

Wir wünschen gute Unterhaltung und spannende Diskussionen an den Stammtischen und in den Foren!

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EU-Parlament verweist Mercosur-Abkommen an EuGH

21. Januar 2026 um 12:32

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EU-Parlament verweist Mercosur-Abkommen an EuGH

Das Europäische Parlament hat am 21. Januar 2026 mit knapper Mehrheit (334 zu 324 Stimmen) für eine Verweisung des umstrittenen EU-Mercosur-Handelsabkommens an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestimmt. Dies verzögert die Ratifizierung erheblich, da der EuGH die Vereinbarkeit mit EU-Verträgen prüfen wird – ein Verfahren, das über ein Jahr dauern kann.

Hintergrund und Proteste: Am Vortag protestierten Tausende Landwirte mit Traktoren in Straßburg gegen das Abkommen, das EU-Agrarprodukte durch günstige Mercosur-Importe (Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay) bedroht sieht. Die Klage von 144 Abgeordneten kritisiert die Aufspaltung des Abkommens, um nationale Parlamente auszuschließen, sowie einen „Ausgleichsmechanismus“, der EU-Umweltstandards unterlaufen könnte.

Parlamentsspaltung: Renew Europe, Grüne/EFA, Linke und Patriots for Europe befürworteten die Verweisung; EVP und S&D lehnten ab. Innerhalb von ECR und anderen Fraktionen gab es Abweichler.

Nächste Schritte: Die Genehmigung ist eingefroren; die Kommission verzichtet auf die vorläufige Anwendung, um Konflikte zu vermeiden. Polen plant eigene Klage, falls nötig.

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Bildquelle: Pierre Laborde / shutterstock

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“Notwehrakt für die Grundrechte”: Verfassungsbeschwerde gegen Messenger-Überwachung!

21. Januar 2026 um 11:00

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Als demokratiepolitischen Notwehrakt im Sinne der Grundrechte der Österreicher betrachtet FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker die Drittelbeschwerde, die heute von der FPÖ und den Grünen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wird: Es müsse verhindert werden, dass die Österreicher zu gläsernen Bürgern gegenüber ausländischen Spionage-Software-Konzernen und der Regierung werden.

FPÖ und Grüne gehen mit einer gemeinsamen Drittelbeschwerde gegen die Messenger-Überwachung vor. Die Beschwerde wird heute beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Sie kritisiert ein “enormes Missbrauchspotenzial“ bei einem technisch derart mächtigen Instrument. Diese Grundrechtseingriffe seien laut Beschwerde nicht verhältnismäßig.

„Die von der Verlierer-Ampel beschlossene Messenger-Überwachung ist nichts anderes als ein massiver Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte unserer Bevölkerung und aus unserer Sicht daher auch verfassungswidrig. Wir Freiheitliche haben bereits im Vorjahr im Nationalrat gegen dieses Bürger-Bespitzelungsgesetz gestimmt und weiteren Widerstand dagegen angekündigt. Diese Verfassungsbeschwerde ist daher der nächste logische Schritt und ein demokratiepolitischer Notwehrakt im Sinne der Grundrechte der Österreicher!“, erklärte dazu FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA, in einem Statement.

Der Nationalrat ermöglichte die Überwachung von Messengerdiensten nach jahrelangen Debatten Anfang Juli des letzten Jahres. Dadurch kann der Staatsschutz sowohl unverschlüsselte als auch verschlüsselte Nachrichten bei Messengerdiensten wie WhatsApp oder Signal auslesen. Die Befugnis zur Überwachung kann für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden, wobei eine Verlängerung möglich ist. Vor der Anwendung sind mehrere Genehmigungsebenen eingebaut; zentrale Rollen spielen dabei der Rechtsschutzbeauftragte und das Bundesverwaltungsgericht.

Gefahr für die Cybersicherheit

Endgeräte wie Smartphones oder PCs würden unter Ausnutzung von Sicherheitslücken mit einer Software infiziert, die dann auf alle Daten des Gerätes zugreifen könne – ohne das Wissen der Betroffenen, mahnt Hafenecker. Wo landen diese Daten? Hafenecker erklärt: „Diese Software muss von privaten, ausländischen Anbietern zugekauft werden, was dazu führen kann, dass Daten der Nutzer in deren Hände gelangen. Noch dazu ist es alles andere als unwahrscheinlich, dass sogar das Wissen über die entsprechenden Sicherheitslücken bei den Endgeräten ebenso gekauft werden muss und das wahrscheinlich von dubiosen Anbietern. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Regierung nimmt es bewusst in Kauf, dass hochsensible Daten von Bürgern an Dritte abfließen können, und will bewusst Sicherheitsschwachstellen offenhalten, anstatt diese zu schließen! Die Verlierer-Ampel gefährdet damit die Cybersicherheit im ganzen Land, insbesondere der kritischen Infrastruktur wie etwa von Krankenhäusern, Energieversorgung und Behörden.”

Kampf gegen Regierungskritiker?

Die Überwachung kann im Kontext von Terrorismus, “verfassungsgefährdenden Aktivitäten” sowie bei Spionage zum Einsatz kommen. Die Berufung auf einen Kampf gegen islamistischen Terror sieht Hafenecker jedoch als bloßes Feigenblatt der ÖVP zum Durchpeitschen dieser Überwachungsfantasie: Begriffe wie “islamistisch” kämen im Gesetz nicht einmal vor. Sehr wohl erwähnt werden dafür die “verfassungsgefährdenden Angriffe auf den Staat”. “Das ist ein Offenbarungseid, was die Verlierer-Ampel tatsächlich überwachen lassen will: Nämlich regierungskritische Bürger, die dafür nur mit der Punze ‚Verfassungsgefährder‘ abgestempelt werden müssen. Man braucht sich nur an die unseligen Coronajahre zurückzuerinnern!“, schlussfolgerte Christian Hafenecker und verwies in diesem Kontext auch auf Erfahrungen aus Griechenland, Polen oder Spanien, wo der Zugriff auf Mobiltelefone missbräuchlich verwendet wurde.

Mit der Verfassungsbeschwerde sollen die Österreicher nun davor bewahrt werden, zu „gläsernen Bürgern“ gegenüber ausländischen Spionage-Software-Konzernen und der Regierung zu werden. „Grund- und Freiheitsrechte, das Recht auf Privatsphäre und auf freie Meinungsäußerung sind keine Gnadenakte der Regierenden, sondern unumstößliche Grundpfeiler unserer Demokratie, an die Stocker, Babler, Meinl-Reisinger und Co mit der Messenger-Überwachung grob fahrlässig Hand anlegen. Das dürfen wir unter keinen Umständen zulassen!“, so NAbg. Christian Hafenecker abschließend.

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„Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen“ – Interview mit Shir Hever zum deutsch-israelischen Cyberpakt


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Mit einem neuen „Cyber- und Sicherheitspakt“ vertieft die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Israel in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Polizei und Geheimdienste. Das Abkommen wurde am 11. Januar 2026 vom deutschen Innenminister Dobrindt mit Israels Premierminister Netanjahu abgeschlossen – trotz breit dokumentierter völkerrechtswidriger Taten der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten, u.a. Massentötung von Zivilisten, und der Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird (ausführlich zum Abkommen und den Hintergründen hier. Im Interview sprechen wir mit dem israelischen Politökonomen und Friedensforscher Shir Hever über die politische, rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser verstärkten Kooperation. Das Interview führte Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zur Person: Shir Hever arbeitet unter anderem zur politischen Ökonomie der israelischen Besatzung, zu Rüstungs- und Sicherheitskooperationen sowie zu den Auswirkungen von Militär- und Überwachungstechnologien auf demokratische Gesellschaften. Er lebt in Deutschland und ist regelmäßiger kritischer Analytiker der deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen.

Maike Gosch: Laut Presseberichten haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am 11. Januar 2026 in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet. Der sogenannte „Cyber- und Sicherheitspakt“ sieht eine engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor, darunter die gemeinsame Drohnenabwehr, die Bekämpfung von Cyberangriffen, der Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Dobrindt äußerte sich dazu folgendermaßen: „Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“ Was ist Ihre Einschätzung hierzu, auch aus völkerrechtlicher Sicht?

Shir Hever: Solche Abkommen hat es bereits viele gegeben, und dies ist keineswegs das erste seiner Art. In der Regel stellen Regierungen diese Vereinbarungen weit größer dar, als sie inhaltlich tatsächlich sind. Man möchte öffentlich verkünden: „Wir haben ein neues, wichtiges Abkommen geschlossen.“ Für Israel ist das besonders wichtig, weil es damit signalisieren kann: „Wir sind noch kein Paria-Staat, es gibt noch Staaten in der Welt, die bereit sind, mit uns zu sprechen – wie Deutschland.“ – nur Deutschland eigentlich. Entsprechend wird das Abkommen als etwas Großes inszeniert. Aber ich glaube, inhaltlich ist es nicht besonders neu und auch nicht besonders innovativ. Seine eigentliche Bedeutung erhält es erst durch den politischen Kontext, in dem es geschlossen wurde.

Vor allem hat sich die Kriegsführung verändert. Cyberaspekte von Sicherheit spielen heute eine zentrale Rolle in Kriegen, für die Sicherheit von Staaten und für ihre Souveränität. Israel nutzt Cyberinstrumente, um Menschen im Iran, im Libanon und in Palästina zu töten – es geht dabei um konkrete Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anachronismus, dass auf deutscher Seite ein Innenminister, Alexander Dobrindt, dieses Abkommen unterzeichnet hat, denn tatsächlich geht es hier um Verteidigung und um Waffen, nicht um klassische Polizeiarbeit. Das ist ein grundlegender Punkt, den man klar benennen muss.

In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.“

Bezogen auf Ihre konkrete Frage: Dieses Abkommen ist illegal. Was Deutschland hier tut, verstößt gegen das Völkerrecht. Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung insgesamt illegal ist – nicht nur in Bezug auf Gaza, sondern grundsätzlich. Daraus folgt, dass es Drittstaaten und Unternehmen verboten ist, mit israelischen Firmen oder staatlichen Institutionen zu kooperieren, wenn diese Zusammenarbeit die Besatzung betrifft. Jeder Cyber- oder Sicherheitstechnologieeinsatz, den Israel im Westjordanland, in Gaza oder auf den Golanhöhen nutzt, fällt darunter. Deutschland darf sich daran nicht beteiligen. In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.

Zweitens: Minister Dobrindt musste nach Jerusalem reisen, um dieses Abkommen zu unterzeichnen. Warum ist Netanjahu nicht zu ihm nach Deutschland gereist? Der Grund ist klar: Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Dieser Haftbefehl ist auch in Deutschland gültig, also auf deutschem Staatsgebiet vollstreckbar. Das bedeutet: Was Dobrindt hier tut, ist Komplizenschaft. Er ermöglicht, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, obwohl es – auf deutschem Staatsgebiet – seine Pflicht als Innenminister wäre, genau das zu tun. Statt Netanjahu festzunehmen, reist er nach Jerusalem, um ihn dort zu treffen. Aus juristischer Perspektive ist das äußerst problematisch. Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen.

Ein zusätzlicher Aspekt ist noch interessant: In den internationalen Beziehungen gibt es bestimmte Normen und Traditionen, wie solche Treffen ablaufen. Wenn ein Minister einen diplomatischen Termin wahrnimmt, sollte dieser auch auf Ministerebene stattfinden. Das heißt: Dobrindt hätte sich offiziell mit seinem israelischen Amtskollegen treffen müssen. Der israelische Polizeiminister Itamar Ben-Gvir jedoch war Mitglied einer Organisation, die in Israel als terroristisch verboten ist. Er hat genozidale, rassistische und menschenverachtende Äußerungen getätigt und wird dafür in verschiedenen Ländern sanktioniert, unter anderem in der Europäischen Union. In Deutschland würde man für solche Äußerungen im Gefängnis landen – das ist sehr klar. Er hatte auch damals öffentlich zur Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin aufgerufen und immer wieder zu Gewalt – nicht nur gegen Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch gegen Jüdinnen und Juden. Damals wurde er nicht bestraft, weil er minderjährig war. Heute erhält er weiterhin Unterstützung von Personen wie Meir Kahane und Baruch Goldstein, also den schlimmsten Vertretern jüdischer Vorherrschaftsideologie und terroristischer Gewalt in der Geschichte. Das ist seine politische Linie. Hätte Dobrindt sich mit Itamar Ben-Gvir getroffen und wäre davon ein Foto veröffentlicht worden, wäre das vermutlich für Dobrindt das Ende seiner politischen Karriere gewesen.

Innerhalb Israels gibt es zudem erhebliche Probleme: Der Oberste Gerichtshof erwägt, Ben-Gvir aus seinem Amt zu entlassen, weil er seine Macht als Polizeiminister missbraucht hat. Er benutzt die israelische Polizei wie seine eigene Nationalgarde, um seine politischen Ziele zu erreichen – etwa, um oppositionelle Proteste anzugreifen. Er erlaubt nur Demonstrationen, die ihm politisch genehm sind, nicht aber linke oder Anti-Kriegs-Proteste.

Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht.“

Vielleicht dachte Dobrindt deshalb, es sei politisch weniger problematisch, sich mit Netanjahu fotografieren zu lassen statt mit Ben-Gvir. Das war, glaube ich, eine Fehleinschätzung. Netanjahu hat ebenfalls zu Völkermord aufgerufen, und auch gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht. Aber innerhalb Israels kann Netanjahu nun sagen: ‚Seht her, ich kann weiterhin internationale Abkommen abschließen, obwohl ich unter massiven Vorwürfen stehe und obwohl der Internationale Strafgerichtshof gegen mich vorgeht.‘ Insofern ist dieses Abkommen politisch sehr nützlich für Netanjahu.

Aus deutscher Perspektive fällt es mir schwer, zu verstehen, warum Dobrindt sich auf ein solches Abkommen eingelassen hat. Ich glaube, Israel hat hier gezielt einen Hype, also Propaganda genutzt, um sich als weltweiten Experten für Cybertechnologie darzustellen. Dabei muss man sehr konkret fragen: Worin besteht diese angebliche Expertise eigentlich? Es geht um Spionagesoftware, um Programme wie Pegasus. Das sind Technologien, die faktisch Waffen darstellen. Pegasus und ähnliche Programme verschiedener israelischer Firmen sind Technologien, die sich kaum auf demokratische Weise einsetzen lassen.

Können Sie das erläutern?

Die USA haben diese Technologie. China und Russland haben diese Technologie. Aber Israel ist der einzige Staat, der bereit ist, solche Technologie zu verkaufen. Pegasus wurde sogar an Deutschland verkauft – an das Bundeskriminalamt (BKA). Es gibt einen Bericht darüber von der PEGA-Kommission. Diese wurde vom EU-Parlament eingesetzt, um zu untersuchen, ob und wie diese Technologie Menschen- und Bürgerrechte in Europa gefährdet, und die PEGA-Kommission hat entschieden, dass das BKA diese Technologie nicht hätte kaufen dürfen, weil es sich um Spionagesoftware handelt, die extrem tief in die Rechte der Bürger eingreift und das Recht auf Datenschutz verletzt. Da es keine Achtung vor dem Datenschutz gibt, ist es so: Wenn ein Richter sagt, die Polizei hat das Recht, eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum zu überwachen, dann gilt das nur in diesem Rahmen. Wenn man jedoch diese Programme nutzt, bekommt man alle Informationen – auch von anderen Menschen und auch über einen viel größeren Zeitraum –, und das ist rechtswidrig.

Das geht also weit über das hinaus, was der richterliche Beschluss erlaubt hat. Deswegen hat das BKA am Anfang gesagt, dass das BKA dieses Programm so nicht kaufen könne. Die israelische Firma, die NSO Group heißt, hat jedoch gesagt, dass sie die Technologie nicht ändern könne. Die Technologie ist im Kern so gefährlich.

Am Ende wurde trotzdem ein Abkommen geschlossen, bei dem die NSO Group eine technische Kontrolllösung entwickelt hat, um zu erreichen, dass ein Teil der Informationen, die über den richterlich genehmigten Rahmen hinaus gesammelt werden, für die deutsche Polizei nicht sichtbar ist. Das bedeutet, dass die Regulierung der deutschen Polizei durch private israelische Firmen erfolgt – und das ist natürlich eine antidemokratische Entscheidung. Deshalb hat sich auch die PEGA-Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments damit befasst und darüber berichtet. Das stellt eine große Gefahr für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland dar.

Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.“

Pegasus wurde sogar in Deutschland, auf deutschem Boden, verwendet – zum Beispiel in Berlin gegen eine russische Journalistin, die kritisch gegenüber Putin ist und in Berlin Zuflucht gefunden hatte. Trotzdem wurde sie dort mit dieser Cyberwaffe angegriffen, die von einer israelischen Firma verkauft wurde. Das heißt, Deutschland macht dieses Geschäft mit dem falschen Partner. Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.

Und was wir Mitte September 2024 gesehen haben – also in genau der Zeit, nachdem der Internationale Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Besatzung illegal ist und die Vereinten Nationen das in der Generalversammlung bestätigt haben und Konsequenzen gefordert haben –, ist Folgendes: Israel hat im Libanon die Pager-Angriffe durchgeführt.

Dabei wurden Sprengsätze in zivile elektronische Geräte eingebaut. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Waffen in zivilen Objekten zu verstecken, wie es sich aus Artikel 7 Absatz 2 des geänderten Protokolls II (1996) zum VN-Waffenübereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ergibt.

Und dann können wir sehen, dass die CDU so zynisch geworden ist, dass sie nicht sagen: ‚Solche Technologien sind illegal und gefährlich, wir müssen uns dagegen wehren und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor solchen Technologien schützen.‘ Stattdessen wirkt dieser Schritt so, als würden sie sagen: ‚Wir wollen das auch haben.‘ Also: ‚Wir sind begeistert, dass Israel das tun kann, wie toll, dass Israel Attentate gegen Menschen durchführen kann.‘ Das finde ich besorgniserregend und traurig.

Weiter hieß es in der Berichterstattung, dass das Abkommen die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für KI- und Cyberinnovation vorsieht. Außerdem hat Alexander Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste angekündigt. Dabei soll es um den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und den deutschen Bundesnachrichtendienst gehen. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung, denn mehrere Punkte erscheinen mir hier problematisch: Zum einen geht es um den Grundrechtsschutz in Deutschland für deutsche Bürgerinnen und Bürger, gerade wenn man bedenkt, wie israelische Geheimdienste im Bereich Menschenrechte und Grundrechte agieren. Zum anderen stellt sich für mich die Frage der deutschen Souveränität: Machen wir uns nicht sehr abhängig von Israel, wenn wir uns militärisch, technisch und geheimdienstlich so stark vernetzen und die Systeme miteinander verflochten werden? Wir haben solche Verflechtungen ja bereits auch schon stark mit den USA und im Rahmen der NATO. Dadurch entsteht jedoch ein politischer „Lock-in“: Wenn es demokratisch einmal zu einem Kurswechsel gegenüber Israel kommen sollte, ließe sich das nur noch sehr schwer wieder entflechten. Also: Einerseits der Grundrechtsschutz, andererseits Souveränität und politischer Lock-in – wie sehen Sie das?

Lock-in ist ein großes Problem, vor allem bei komplexen Waffensystemen. Die Tatsache, dass die deutsche Armee Radarsysteme oder Raketen aus Israel kauft, bedeutet: Wenn die militärische Zusammenarbeit gestoppt wird – und das ist nur eine Frage der Zeit, das muss geschehen, denn deutsche Beamtinnen und Beamte machen sich meiner Ansicht nach mitschuldig an Kriegsverbrechen –, dann wird zum Beispiel die deutsche Luftwaffe am Ende ohne Radare dastehen. Schade – aber mir ist wichtiger, dass das internationale Völkerrecht beachtet wird. Also eigentlich nicht schade. Mir ist egal, wie viele Radare sie haben. Wichtig ist, dass Menschen nicht ermordet werden, mit israelischer Technologie oder mit irgendeiner anderen Technologie.

Die Zusammenarbeit von deutschen mit israelischen Geheimdiensten ist an sich nichts Neues – das gibt es schon seit Langem.

Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.“

Zu dem geplanten Cyber-Zentrum: Es geht hier nicht um ein Geheimdienstbüro in irgendeinem Keller an einer unbekannten Adresse. Es geht um akademische Forschung. Und so macht die deutsche Regierung Universitäten in Deutschland möglicherweise zu Komplizen bei Verbrechen gegen das internationale Völkerrecht – und ich vermute, genau das ist es, was Israel will.

Israel will, dass an Universitäten, an denen es Professorinnen und Professoren für internationales Völkerrecht gibt, die wissen, dass das illegal ist und nicht sein darf, trotzdem mitgemacht wird. Es gibt Studierendengruppen, die sagen: „Wir wollen das nicht.“ Es gibt Proteste. Aber durch solche Kooperationsprojekte mit israelischen wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es Jobs, es gibt Geld, es gibt Forschungsgelder. Und dann gibt es Professorinnen und Professoren und Studierende, deren Karriere oder Studium von dieser Zusammenarbeit abhängt. Sie wollen dann keine Proteste auf dem Campus. Sie wollen lieber nicht hören, was die Ergebnisse israelischer Forschung und Entwicklung in Gaza anrichten. Und das ist ein echtes Problem. Das ist nicht nur eine einfache Zusammenarbeit, das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.

Es gibt Universitäten mit Zivilklauseln, und es gibt leider auch Universitäten, die ihre Zivilklauseln nicht respektieren – wenn es um Israel geht. Und es gibt Druck auf Universitäten, diese Zivilklauseln aufzuheben, damit sie neue Forschungsprojekte und Gelder bekommen können. Die Universitäten brauchen dieses Geld, diese Forschungsgelder, und der Druck ist sehr groß.

Zum Beispiel meine eigene Alma Mater, die Freie Universität Berlin – ich schäme mich sehr, das zu sagen –, hat sehr viele Kooperationen mit israelischen archäologischen Projekten in den besetzten Gebieten, aber auch mit Projekten zu Waffenentwicklung, zu Geheimdienstthemen und Cyberthemen, und sogar juristischer Forschung, bei der es – meiner Meinung nach – darum geht, Rechtfertigungen oder Argumentationslinien zu entwickeln, um israelische Kriegsverbrechen in Gaza zu relativieren oder die israelische Position vor dem Internationalen Gerichtshof zu stärken. Dazu gibt es ein ganzes Dossier, das auflistet, was die Freie Universität aus meiner Sicht falsch macht.

Und auch an vielen anderen Universitäten in Deutschland gibt es Studierendengruppen oder Fakultäten, die an solchen Forschungen beteiligt sind: an der Universität Hamburg zum Beispiel. Ich lebe jetzt in Karlsruhe, und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine sehr technische Universität – arbeitet sehr viel mit israelischer Rüstungsforschung zusammen. Hier geht es nicht nur um theoretische Fragen wie Jura oder Geheimdienstforschung, sondern um Forschung mit sehr praktischen Konsequenzen: etwa die Entwicklung optischer Systeme für Raketen oder Fernsteuerungen für Bulldozer, die Häuser in Gaza zerstören. Diese Bulldozer werden ferngesteuert, sodass der Soldat die Menschen nicht sieht, die er vielleicht tötet, während der Bulldozer Wohnhäuser zerstört.

Noch ein letzter Punkt aus der Berichterstattung. Da stand: Die Kooperation erstrecke sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. Laut Medienberichten soll die deutsche Spezialeinheit GSG 9 künftig enger mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam gehört zur israelischen Grenzpolizei, arbeitet mit dem Militär und Geheimdiensten zusammen. Was können Sie uns zu dieser Einheit sagen, und was ist die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit?

Man muss hier einen Punkt klären: Was ist eigentlich mit der sogenannten „israelischen Grenzpolizei“ gemeint? Wenn man „Grenzpolizei“ hört, denkt man an Polizei, an Staatsgrenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die sogenannte „Grenzpolizei“ trägt nur diesen Namen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine paramilitärische Einheit, bestehend aus jungen Menschen, die keine ordentliche Ausbildung wie Polizisten erhalten haben. Offiziell sind sie zwar dem Polizeiministerium unterstellt, aber sie sind mit automatischen Gewehren ausgestattet, mit gepanzerten Fahrzeugen. Das entspricht nicht dem, was man üblicherweise unter Polizei versteht. Normalerweise haben sie nichts mit israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu tun, obwohl sie offiziell als Polizei gelten. In Extremfällen jedoch – zum Beispiel, wenn Palästinenserinnen und Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit protestieren und die Regierung diese Proteste sehr hart unterdrücken will – werden Einheiten wie Yamam oder andere Grenzpolizei-Einheiten geschickt. Denn diese Einheiten kommen mit militärischer Gewalt. Sie sind viel brutaler als die zivile Polizei. Sie tragen andere Uniformen, und man sieht sofort: Sie sehen aus wie Soldaten.

Ich kann hier eine kurze Anekdote erzählen: Es gab eine Demonstration in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft. Eine kleine Gruppe von Israelis – vor allem jüdische Israelis – protestierte gegen die deutsche Botschaft wegen Beihilfe zum Völkermord. Sie kritisierten Deutschland dafür, dass es seiner Pflicht – insbesondere aus Artikel 25 des Grundgesetzes – nicht nachkomme. Daraufhin schickten die israelischen Behörden die Grenzpolizei. Das ist sehr ungewöhnlich, weil die Grenzpolizei normalerweise nicht im Zentrum von Tel Aviv eingesetzt wird. Aber hier wollten sie die Protestierenden mit großer Gewalt angreifen. Das war sehr brutal. Es gibt Videos von diesen Grenzpolizisten. Ich glaube allerdings, dass es in diesem Fall nicht Yamam war, sondern eine andere Einheit.

Yamam ist eher dafür bekannt, mit Motorrädern zu operieren, zum Beispiel bei Razzien in Beduinendörfern: Sie brechen in Häuser ein, verhaften Menschen oder werfen sie gewaltsam aus ihren Häusern – und anschließend werden die Häuser zerstört.

Zusätzlich zu dieser geplanten Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und Yamman wurde Folgendes angekündigt, ich zitiere den Spiegel:

Deutschland werde zudem erstmals beim US-geführten Büro des Sicherheitskoordinators für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde (OSC) in Jerusalem »mit in die Führung« gehen, erklärte Dobrindt weiter. Diese Funktion werde der bisherige Präsident der Spezialkräfte der Polizei in Deutschland, Olaf Lindner, übernehmen. (…) Deutschland unterstützt schon seit vielen Jahren die Polizei in den palästinensischen Gebieten, um dort zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Deutschland wolle Israels Sicherheit mit gewährleisten, sagte Dobrindt.“

Ich stelle mal eine etwas provokante Frage: Glauben Sie, dass diese Zusammenarbeit zwischen israelischen und deutschen Polizeikräften zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte durch die israelischen Kräfte führt oder eher zu einer Verrohung der deutschen Polizei, die dort vielleicht andere und härtere Vorgehensweisen lernt?

Hierzu eine Anekdote: Im Mai 2022 haben israelische Sicherheitskräfte die Al-Jazeera- Journalistin Shireen Abu Akleh ermordet. Wahrscheinlich wurde sie durch einen Scharfschützen in den Kopf geschossen. An demselben Tag, als das geschehen ist, war Doron Turgeman, damaliger Chef der israelischen Polizei in Ostjerusalem, gerade in Berlin und leitete dort ein Seminar für die Berliner Polizei. Von Berlin aus gab er den Befehl, dass auf der Beerdigung von Shireen Abu Akleh keine palästinensischen Fahnen gezeigt werden dürften. Daraufhin stürmte die israelische Polizei – hier ging es um Grenzpolizei – die Leichenhalle bei der Beerdigung, um zu überprüfen, ob sich eine Fahne auf dem Sarg befand. Und dann, während der anschließenden Trauerprozession mit dem Sarg, griffen sie die Trauernden an, um palästinensische Fahnen zu entfernen. Doron Turgeman wurde dann später in Israel kritisiert, dass er diesen Befehl gegeben hat, obwohl er in Berlin war und von dort aus nicht einschätzen konnte, wie provokativ und gefährlich dieser Befehl war und wie schlecht das in den internationalen Medien aussah.

Aber die Berliner Polizei hat von ihm viel gelernt. Genau in dieser Zeit – wir sprechen immer noch vom Mai 2022 – hat die Berliner Polizei in der ganzen Stadt „Racial Profiling“ praktiziert. Wenn jemand mit einer Kufija oder einer palästinensischen Fahne gesehen wurde, wurde diese Person von der Polizei angegangen. Ich kenne sogar jemanden, der im Krankenhaus gelandet ist, nur weil er eine Kufija trug. Er war allein. Die Polizei behauptete, das sei eine illegale „Demonstration“ einer einzelnen Person gewesen.

Das ist das Ergebnis davon, wenn jemand wie Doron Turgeman ein Seminar für die Berliner Polizei geben darf. Ich sage nicht, dass die deutsche Polizei oder die Berliner Polizei kein „Racial Profiling“ angewendet hat, bevor sie sich mit Israelis getroffen hat – es gibt meiner Meinung nach schon seit Langem Rassismus innerhalb der Polizei. Aber der Einfluss der Rechtfertigung durch die israelische Polizei ist entscheidend. Es wird vermittelt: ‚Natürlich müssen wir Menschen, die verdächtig aussehen – wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Kleidung oder ihrer Religion –, anders behandeln. Wenn man das nicht tut, dann ist man naiv.‘ Eine solche Haltung, die bei der israelischen Polizei sehr üblich ist, hat – meiner Ansicht nach – negative Auswirkungen auf die Demokratie in Deutschland.

Wir müssen hier sicher dazu sagen, dass daran viel Spekulation ist, weil wir nicht wissen, welche Inhalte das Seminar hatte, das Turgeman in Berlin gegeben hat und ob und wie es sich auf das Polizeiverhalten ausgewirkt hat.

Vielleicht. Die israelischen Firmen sagen aber offen: Wir müssen „Racial Profiling“ betreiben. In Bezug auf sie ist das gar keine Spekulation. Sie sagen: „In Deutschland glaubt man, man müsse Menschenrechte achten, das ist naiv, und deshalb hat man keine Sicherheit. Man braucht uns.“ Aus israelischer Sicht wird das sehr klar geäußert.

Um mal in die andere Richtung zu schauen: Es wird gemeinsam trainiert, das heißt, es kann einen Einfluss in Richtung Deutschland geben, aber es werden auch Deutsche dort ausbilden und an Übungen teilnehmen. Glauben Sie, dass das irgendeine positive Auswirkung auf die israelischen Sicherheitskräfte haben kann? Könnte das nicht auch der Gedanke auf deutscher Seite gewesen sein, zu sagen: Wir helfen dabei, bessere Standards in Israel durchzusetzen?

Ich verstehe, warum Sie diese Frage vorhin provokativ genannt haben. Ich will hier kein großes Lob auf die demokratischen Werte der deutschen Polizei singen. Es gibt natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Polizeieinheiten in Deutschland. In Karlsruhe zum Beispiel ist die Polizei ganz anders als in Berlin, das merkt man deutlich.

Aber es gibt einen anderen Punkt, der für deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig ist, die nach Israel gehen, um dort mit israelischen Polizeikräften zu trainieren. Diese Übungen finden nicht nur an einem neutralen Ort oder in einem Klassenzimmer statt. Es gibt auch physische Trainings, die in besetzten Gebieten durchgeführt werden. Für die israelische Polizei gibt es viele wichtige Stützpunkte im Westjordanland und natürlich in Ostjerusalem. Wenn ein deutscher Polizist an einer solchen Übung teilnimmt, dann begeht dieser Polizist selbst möglicherweise eine Straftat im Sinne des Völkerrechts. Die Israelis werden den deutschen Polizeibeamten nicht mitteilen, wo die Grenze verläuft. Es liegt in der Verantwortung der Deutschen, sich zu weigern, mit ihren israelischen Kollegen im Bus über die „Grüne Linie“ zu fahren, aber die Grenze ist nicht markiert [Anm. d. Red.: „Grüne Linie“ wird in Israel die völkerrechtlich maßgebliche Grenze zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten genannt].

Wie waren denn die Reaktionen innerhalb Israels zu diesem Abkommen und zu der Zusammenarbeit? Wie wurde es dort besprochen?

Es gab sehr wenig inhaltliche Reaktionen oder Kommentierungen dazu in den israelischen Medien. Das passiert übrigens auch in Deutschland. Viele Journalistinnen und Journalisten sind müde, haben sehr viel Arbeit und nicht genug Zeit, gründlich zu recherchieren. Wenn die Regierung eine Presseerklärung verschickt, werden manchmal nur ein paar Worte geändert, und dann wird das veröffentlicht, als wäre es ein Artikel. Das sehe ich hier ganz deutlich.

Das israelische Außenministerium und das israelische Polizeiministerium wollten sagen: Schaut her, wir haben dieses wichtige Abkommen mit Deutschland geschlossen. Genau so wurde das dann auch in israelischen Zeitungen veröffentlicht. Aber viele Israelis – ich glaube, die große Mehrheit – verstehen, dass die Regierung damit Propaganda macht und einfach sagen will: ‚Wir sind so wichtig, wir sind so gut.‘ Deswegen gab es zu dieser Meldung kaum eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Es gab aber eine andere Form der Zusammenarbeit, die tatsächlich eine Reaktion ausgelöst hat. Das war eine KI-Konferenz für Bildungssysteme – also nicht für Sicherheit, sondern für den Bildungsbereich. Der israelische Bildungsminister hat für diese Konferenz hochrangige Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ländern eingeladen, um darüber zu sprechen, wie KI in Schulen genutzt werden soll. Er hat sehr viele Länder eingeladen, etwa hundert oder so, aber nur sehr wenige haben zugesagt. Länder wie Togo oder Mikronesien haben bestätigt, dass sie kommen. Dazu kamen noch zwei Länder, die nicht so klein oder weit entfernt sind: Österreich und Deutschland. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb dann sinngemäß: Die einzigen Länder, die zu dieser Konferenz kommen wollen, sind unwichtige Länder wie Togo und die „Schamstaaten“ Österreich und Deutschland. Viele Israelis sehen Deutschland also als einen „Schamstaat“, der also aus dem Gefühl historischer Schuld alles für Israel tun würde. Das heißt: Wenn Israel sagt, „Wir haben ein Sicherheitsabkommen mit Deutschland unterschrieben“, hat das für viele in Israel keine große Bedeutung.

In einem großen Teil der deutschen Berichterstattung dazu und in der Art, wie das Abkommen auch vom Ministerium für Inneres kommuniziert wird, entsteht der Eindruck, dass dieses Abkommen eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland einleiten soll – so, als wären die letzten zwei oder drei Jahre gar nicht passiert. Es wird relativ deutlich, dass sowohl der Anschlag in Berlin auf das Stromnetz als auch die Unruhen im Iran genutzt werden, um einerseits ein starkes Bedrohungsszenario innerhalb Deutschlands zu zeichnen und andererseits Israel gewissermaßen von allem reinzuwaschen, was zuvor geschehen ist, und es wieder als verlässlichen Partner gegen „Mullah-Regimes“ und „islamistische Terroristen“ darzustellen. Glauben Sie, dass diese Normalisierung funktionieren wird? Und wie sehen Sie die weitere Entwicklung hierzu?

Aus meiner Sicht hat die Normalisierung Israels von deutscher Seite eigentlich nie aufgehört hat. Bei Jung & Naiv gab es ein Interview mit Olaf Scholz vor den letzten Wahlen, mitten in dem, was ich als Völkermord bezeichne. Er wurde gefragt, was mit den Kriegsverbrechen in Gaza sei, und Olaf Scholz hat seine Augen geschlossen und mit geschlossenen Augen in Bezug auf den Völkermord-Vorwurf gegen Israel gesagt: „Davon gehe ich nicht aus.“

Also: Normalisierung wovon? Das ist die eigentliche Frage. Wenn auf der politischen Ebene in Deutschland – also bei Behörden – Gesetze ignoriert werden, Fakten ignoriert werden und die Realität ignoriert wird. Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Es geht nicht nur um den Vorwurf des Völkermords. Es geht darum, dass der Internationale Gerichtshof von einem plausiblen Völkermord gesprochen hat. Die Vereinten Nationen haben das im Rahmen von Resolutionen und Debatten aufgegriffen. Das ist nicht nur ein Vorwurf, die Mehrheit aller Länder der Welt sieht das so. Deutschland behauptet trotzdem immer, man müsse noch besser informiert werden. Aber was bedeutet das, wenn so viele andere Länder das bereits als plausiblen Völkermord einordnen? Wie kann man über Normalisierung sprechen, wenn es von deutscher Seite auch zuvor schon keine Anerkennung dafür gab, dass das, was Israel tut, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist?

Maike Gosch: Vielen Dank für das Gespräch.

Titelbild: FOTOGRIN / Shutterstock

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BGH sieht Nord Stream-Anschläge als „Sabotageakt im Auftrag eines Geheimdienstes eines fremden Staates“

15. Januar 2026 um 18:21

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Der Bundesgerichtshof wies die Haftbeschwerde von Kuznetsovs Anwälten zurück, der als Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt. Funktionelle Immunität könne für„geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“, die verdeckt ausgeführt werden, nicht geltend gemacht werden. Es könne sich auch um ein Kriegsverbrechen handeln.

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Justiz-Willkür im Ländle – Durchsuchungen gegen „Indymedia Linksunten“ waren rechtswidrig

15. Januar 2026 um 17:00

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Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland im Rahmen des „Indymedia Linksunten-Komplexes“ als verfassungswidrig einstufte, hat nun das Landgericht Karlsruhe auch Hausdurchsuchungen gegen angebliche Betreiber als „rechtswidrig“ abgeurteilt. Ein Kommentar.

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17-Jähriger starb nach Messerangriff: Fall Arthur L. wird nach Skandalurteil neu verhandelt

14. Januar 2026 um 16:45

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Im Sommer 2023 wurde der 17-jährige Arthur L. Opfer eines Messerangriffs – der Täter, Kerem B., wurde trotz seines Geständnisses freigesprochen. Nun steht der Fall erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den umstrittenen Freispruch des Angeklagten vom Februar 2024 aufgehoben. Seit dem 12. Januar läuft am Landgericht Landau ein neuer Prozess vor einer anderen Strafkammer.

Am 30. Juni 2023 besuchte Arthur L. mit Freunden eine private Oberstufen-Abschlussfeier des örtlichen Gymnasiums an einer Grillhütte in Weingarten (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz). Kurz nach Mitternacht kam es zu einem Streit zwischen dem 17-Jährigen und dem damals 20-jährigen Kerem B. Zeugen berichteten, dass B. handgreiflich wurde und daraufhin von mehreren Partygästen geschlagen wurde. Bekannte brachten ihn danach nach Hause.

Später kehrte Kerem B. jedoch zurück. Er parkte sein Auto auf einem nahen Feldweg. Vor Gericht behauptete er, er sei nicht auf Rache aus gewesen, sondern habe sein Handy suchen wollen, das er bei der Schlägerei verloren hätte. Als Arthur gegen 3 Uhr mit Freunden auf dem Heimweg vorbeikam, stieg B. mit einem Messer bewaffnet aus dem Auto und die Situation eskalierte: Es kam erneut zu einem Streit und Handgreiflichkeiten. Dabei soll Arthur Kerem B. ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin zog Kerem B. sein Messer und stach Arthur in die Brust. Der 17-Jährige starb noch am Tatort.

B. gestand den Stich bereits bei der Polizei und später vor Gericht. Er berief sich jedoch auf Notwehr: Er habe angeblich panische Angst vor weiteren Schlägen gehabt und um sein Leben gefürchtet.

Das Landgericht Landau sprach ihn Ende Februar 2024 frei. Die Kammer sah einen sogenannten entschuldigten intensiven Notwehrexzess (§ 33 StGB: Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken) als gegeben an. Das Urteil löste bundesweit Empörung aus. Arthurs Bruder Daniel und seine Mutter sprachen von einem „Schlag ins Gesicht“ und einem „Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage (die Familie) legten Revision ein – mit Erfolg. Der BGH entschied im Februar 2025, dass das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalte. Das Landgericht sei fehlerhaft mit den Aussagen des Beschuldigten umgegangen und Beweise seien lückenhaft ausgewertet worden.

Der Fall wurde an eine andere Kammer des Landgerichts Landau zurückverwiesen. Der neue Prozess begann am 12. Januar 2026. Weitere Verhandlungstage sind für Januar und Februar 2026 angesetzt.

Der Familie kann man nur wünschen, dass der neue Prozess Gerechtigkeit für Arthur bringen wird. Im besten links-grünen Deutschland drängt sich der Gedanke auf, dass es bei vielen Urteilen nicht um die Tat, sondern um die Herkunft des Täters geht. Oder wie lässt es sich sonst erklären, dass Migranten immer wieder mit milden Strafen oder gar Freisprüchen davonkommen?

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Warum der Klima-Gerichtsverfahren in Boulder so gefährlich ist und der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eingreifen muss

13. Januar 2026 um 13:00

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CFACT Editorial

Genau wie die Veräußerung fossiler Brennstoffe funktionieren auch Klimaklagen zur Bestrafung von Produzenten derselben (Erdöl, Kohle, Erdgas) nicht und sollten von den Befürwortern des Klimaschutzes selbst abgelehnt werden.

Der Vorwurf lautet, dass Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie die Auswirkungen ihrer Produkte falsch dargestellt und Klimaschäden und Wetterkatastrophen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar verursacht hätten.

Energy Realism beweist genau das Gegenteil.

Seit der industriellen Revolution haben fossile Brennstoffe die Welt um uns herum aufgebaut und uns einen Lebensstandard ermöglicht, von dem unsere Vorfahren nur träumen konnten.

Der erste Schritt für „Klimaschutzmaßnahmen” ist offensichtlich, unseren Bedarf an fossilen Brennstoffen zu senken, nicht die Erzeuger zu bestraften. Dies ist umso wichtiger, da durch die KI-Revolution viel mehr Strom benötigt wird (Kohle und Gas erzeugen 60-65 % der Energie in den USA).

Trotz jahrzehntelanger Bemühungen scheint es tatsächlich unmöglich zu sein, den Verbrauch fossiler Brennstoffe weiter zu senken: Die Nachfrage der USA nach fossilen Brennstoffen steigt weiter (siehe Erdgas) oder bleibt „sehr hoch“ (siehe Öl).

Dies ist kaum überraschend, da es für Öl keinen Ersatz gibt (das Scheitern des Elektroautos ist mittlerweile unbestreitbar) und Erdgas erschwinglich, sauber, reichlich vorhanden und flexibel einsetzbar ist, um die naturgemäß schwankende Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie zu ergänzen.

Weltweit reicht das Wachstum der erneuerbaren Energieerzeugung bei weitem nicht aus, um den Anstieg des Gesamtenergiebedarfs zu decken, geschweige denn fossile Brennstoffe zu ersetzen.

Kein Wunder, dass Daniel Turner von Power the Future kürzlich die COP30 als völligen Misserfolg bezeichnet hat.

Nicht nur in China und Indien, sondern auch in den reichen OECD-Ländern hält sich Kohle viel besser als uns Klimagruppen immer wieder weismachen wollen: „IEA: Kohle überholt Gas im Energiemix der OECD, während ‚Brückenkraftstoff‘ ins Stocken gerät“ (hier); „Diese 15 Kohlekraftwerke hätten stillgelegt werden sollen. Dann kamen KI und Trump“ (hier).

Der Wert billiger Energie

Wirtschaftliche Verwerfungen und Zerstörung sind die offensichtliche Folge der Bestrafung von Lieferanten natürlicher Ressourcen, die 80 % unseres Energiebedarfs decken: Öl, Kohle und Erdgas.

Wenn Sie eine Ölgesellschaft verklagen, haftet diese Gesellschaft und muss die Kosten dieser Haftung an die Käufer ihrer Produkte weitergeben; d. h., höhere Preise für fossile Brennstoffe bedeuten höhere Inputkosten für alles, was wir tun, sodass die Preise für alles steigen.

Bericht von Power the Future vom Dezember 2025: „Wie Umweltaktivismus die Preise für Güter des täglichen Bedarfs in die Höhe treibt“.

Wie wir weiterhin in den „Blue States“ [= von den US-Demokraten regierte Staaten, A. d. Übers.] beobachten können, wo immer strengere Klima- und CO₂-Emissionsreduktionsmaßnahmen alle anderen wirtschaftlichen und vernünftigen Überlegungen überwiegen, scheinen höhere Energiepreise das Ziel zu sein: „Hohe Strompreise sind eine Entscheidung, welche die Blue States jeden Tag treffen.“

Die künstliche Erhöhung der Preise für fossile Brennstoffe, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erzwingen, ist eine regressive Steuer, die arme Amerikaner und ethnische Minderheiten am stärksten trifft.

Öl und Gas werden immer wichtiger, nicht unwichtiger

Die harte Realität für einige ist, dass Öl und Gas noch vor wenigen Jahren etwa 68 % der Energieversorgung der USA ausmachten, und selbst nach der Amtszeit von Präsident Biden, der „klimabewusstesten Regierung in der Geschichte der USA“, haben Öl und Gas Marktanteile in unserer Energieversorgung GEWONNEN (siehe Grafik unten).

Was den „Ersatz“ fossiler Brennstoffe angeht, weiß der legendäre Energieexperte Mark Mills, Leiter des National Center for Energy Analytics, dass das Problem in der Physik liegt: „Wir werden niemals eine Energiewende haben.“

Und während wir weiterhin auf die Kernenergie hoffen, verursachen große Kernkraftprojekte immense Kostenüberschreitungen, und wir suchen immer noch nach unserem ersten kommerziellen kleinen modularen Reaktor, in der HOFFNUNG, dass dieser irgendwann in den 2030er Jahren kommen wird.

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Selbst ein Nicht-Fracking-Staat wie Kalifornien, der „grünste“ Staat des Landes, der seit über 20 Jahren einen Renewable Portfolio Standard hat, um vom Erdgas „wegzukommen“, kann immer noch stärker von Gas abhängig sein als der Fracking-Gigant Texas, da Wind- und Solarenergie aufgrund ihrer natürlichen Unbeständigkeit eher eine „Ergänzung“ als eine „Alternative“ darstellen (siehe Grafik unten).

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Der Klima-Prozess in Colorado

Dies bringt uns zu dem wichtigen Klima-Prozess in unserem viertwichtigsten Ölförderstaat und achtwichtigsten Erdgasförderstaat.

Kläger: Stadt Boulder und Boulder County, Staat Colorado: Beklagte: ExxonMobil und Suncor Energy.

Dass dies genau wie die anderen Fälle in Colorado selbst geschieht, widerspricht jeglicher Vernunft.

Öl und Gas können jährlich fast 50 Milliarden Dollar zur Wirtschaft des Bundesstaates beitragen und den Großteil des Energiebedarfs decken. Selbst Kohle erzeugt immer noch 28 bis 35 % der Energie des Bundesstaates, doppelt so viel wie im nationalen Durchschnitt.

In diesen Klimaprozessen konzentrieren sich die Kläger an den Küsten auf Themen wie Hurrikane und den Anstieg des Meeresspiegels, aber in Boulder wird in der 105-seitigen Klageschrift argumentiert, dass Ölkonzerne Eigentum, Sicherheit und Gesundheit geschädigt haben.

Sie sagen, dass dies auf höhere Temperaturen, Waldbrände, Dürren und eine schrumpfende Schneedecke zurückzuführen ist, die die Wasserversorgung, Skigebiete und Landwirte zerstört.

Sie fordern Milliarden von Dollar als Entschädigung für alle Schäden, die durch die Nutzung von Öl, Kohle und Erdgas verursacht wurden.

Exxon und Suncor sagen, dass der Klimaprozess in Boulder komplizierte nationale und internationale Fragen aufwirft, weshalb dieser Streit vor Bundesgerichten und nicht vor staatlichen Gerichten verhandelt werden sollte.

Damit haben sie natürlich Recht.

Boulder ignoriert, dass der Klimawandel per Definition ein globales Problem ist, weshalb die Behauptung absolut unwissenschaftlich ist, der Klimawandel würde von Energie- und Klimapolitikmaßnahmen profitieren, die nur hier in den USA umgesetzt werden.

Was ist aus dem Motto „Wir glauben an die Wissenschaft!“ geworden?

Im Mai dieses Jahres entschied der Oberste Gerichtshof von Colorado schließlich, dass die Klage tatsächlich vor einem staatlichen Gericht verhandelt werden kann.

Nun haben Exxon und Suncor beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (SCOTUS) beantragt, den Fall zu überprüfen, während Boulder sich dagegen ausspricht.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (SCOTUS) prüft derzeit, ob er dem Antrag auf Certiorari (Anhörung des Falls) stattgibt. Diese Entscheidung würde darüber befinden, ob er sich in diesen wichtigen Rechtsstreit um die Klimahaftung einschalten wird.

Die Entscheidung des SCOTUS könnte einen nationalen Präzedenzfall für Klimaklagen gegen Produzenten fossiler Brennstoffe schaffen, was das Letzte ist, was wir derzeit brauchen (einige Modelle gehen davon aus, dass der Strombedarf in den USA in den nächsten 25 Jahren um 80 % steigen wird).

Der SCOTUS sollte eingreifen und eine einheitliche Regel festlegen, die bei solchen Klimaklagen konsequent angewendet werden kann.

Ein Klima-Rechtsstreit ist sicherlich nicht die Lösung.

Lösungen für die Energie- und Klimapolitik müssen vom Kongress und von Bundesbehörden kommen, nicht von staatlichen Gerichten.

Der ehemalige Klimabeauftragte John Kerry höchstselbst hat deutlich gemacht: 1) dass die Reduzierung von Emissionen eine Frage der Nutzung sich ständig weiterentwickelnder Technologien ist und nicht der Einreichung von Klagen vor Gericht, und 2) dass die globale Bedeutung der USA im Bereich des Klimawandels offensichtlich schwindet, da sich die noch in der Entwicklung befindlichen armen Länder lediglich für die Reduzierung unserer Emissionen entschädigen.

„Wir könnten morgen auf Null kommen, und das Problem wäre damit nicht gelöst“, erklärte John Kerry im Januar 2021.

Klimaprozesse wie der in Boulder sind das genaue Gegenteil von Fortschritt und letztlich selbstzerstörerisches Energie- und Klimadenken, das die Amerikaner abgelehnt haben, als alle sieben umkämpften Bundesstaaten im November 2024 zum zweiten Mal für Präsident Trump gestimmt hatten.

Gerade weil wir immer mehr Öl, Kohle und Erdgas exportieren (was von den Präsidenten Obama, Biden und Trump unterstützt wird), müssen wir in Sachen Energie und Klima pragmatisch sein, sonst laufen wir Gefahr, dass Russland, die OPEC und China die globalen Energiemärkte kontrollieren.

Erneuerbare Energien spielen in unserem riesigen Energiekomplex eine sehr wichtige Rolle, aber es ist dumm, gefährlich und eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, den Klimawandel zu nutzen, um die fossilen Brennstoffunternehmen zu verklagen, wenn diese uns die Energieressourcen liefern, die 80 % unseres Energiebedarfs decken.

This article originally appeared at RealClear Energy

Link: https://www.cfact.org/2026/01/05/why-the-boulder-climate-case-is-so-dangerous-and-scotus-must-step-in/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Warum der Klima-Gerichtsverfahren in Boulder so gefährlich ist und der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eingreifen muss erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Boehme-Neßler im Interview: „Deutschland ist auf dem Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat“

12. Januar 2026 um 08:00

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„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.

Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler, mit Ihrem aktuellen Buch „Angst-Politik“ legen Sie den Finger in die Wunde des Grundgesetzes. Sagen Sie uns: Was passiert in Deutschland?

Volker Boehme-Neßler: Deutschland ist auf einem unguten Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die auf der Menschenwürde basiert und die den Menschen weitgehende Freiheiten garantiert. Seit Corona ist der Respekt für diese Verfassung verloren gegangen. Die Politik agiert immer wieder so, als ob das Grundgesetz nur gilt, wenn es gerade passt. Das ist fatal: Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde. Ein zweites Problem ist aus meiner Sicht: Die Politik hat auch den Respekt vor den Bürgern verloren. Nur so lässt sich erklären, wie sie immer wieder den Willen der Mehrheit ignoriert. Die politische Agenda in der Berliner Blase sieht viel zu oft völlig anders aus, als es sich die politische Mehrheit wünscht. Und wenn die Bürger das kritisieren, werden sie wegen Kleinigkeiten von Spitzenpolitikern angezeigt oder mit völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen eingeschüchtert. In einer echten Demokratie braucht die Politik ein Mindestmaß an Demut vor dem Souverän, dem Volk. Demokratische Demut kann ich im Augenblick immer weniger sehen.

Ihr Buch bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen der Coronazeit und heute, zwischen den grundgesetzlichen Verwerfungen von damals und dem Agieren der Politik heute. Sehen Sie eine Verbindungslinie zwischen den Auswüchsen der Coronapolitik und den aktuellen Entwicklungen?

Ja, die sehe ich tatsächlich. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund. In der Coronazeit ist der Respekt vor der Verfassung und den Grundrechten verloren gegangen. In der Krise war die Verfassung – man muss es so deutlich sagen – plötzlich mehr oder weniger irrelevant. Es war schockierend zu sehen, wie massenhaft Freiheiten eingeschränkt wurden, ohne dass die Politik Zweifel hatte oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mäßigend eingegriffen hätte. Das hat Spuren hinterlassen. Die Verfassung hat – nach meiner Beobachtung – nicht mehr denselben Stellenwert wie vor Corona – sowohl bei den Politikern als auch bei den Bürgern. Und ich sehe eine zweite, unselige Kontinuität seit Corona. Die Politik kommuniziert nicht auf Augenhöhe mit den Bürgern. Das wäre in einer funktionierenden Demokratie aber zwingend nötig. Die Politiker setzen immer wieder auf Angst als Mittel der Politik. Das begann während Corona mit dem berüchtigten „Angst-Papier“ aus dem Innenministerium während der Anfangszeit der Pandemie. Und es geht jetzt weiter mit vielfältigen Ängsten, die die Politik immer wieder schürt: Angst vor dem Klimawandel, vor der russischen Militärmacht, die Angst vor „Rechts“… Das ist fatal. In einer Demokratie darf Angst kein Mittel der Politik sein.

Im Allgemeinen gilt Rechtssicherheit als Merkmal eines stabilen Landes. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Unternehmer in ein Land der Dritten Welt geht, mag es gewisse Vorteile geben – aber auch viele Unsicherheitsfaktoren, sprich: Was heute Gesetz ist, kann morgen schon zu seinem Nachteil geändert sein. Wie ist das bei uns? Bei uns gibt es die Rechtsprechung in der Breite, an den Gerichten quer durch das Land, es gibt das Grundgesetz samt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter. Aber irgendetwas stimmt nicht mehr, oder?

Ja, seit Corona hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Bürger haben viel Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz verloren. Die Erfahrung während Corona war: Karlsruhe ist nicht der Hüter der Verfassung, der es sein sollte. Das Verfassungsgericht hat viel zu viele der überzogenen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen Coronamaßnahmen kritiklos akzeptiert. Die Richter in Karlsruhe haben keine „roten Linien der Freiheit“ gezogen, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt hätte. Und das gilt auch für die anderen Gerichte in ähnlicher Weise. Es war kein Verlass auf den Rechtsstaat in dieser Krisenzeit. Früher war es ein geflügeltes Wort: „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – und spätestens dort finde ich Gerechtigkeit. Das würden heute viel weniger Bürger sagen, nach den Erfahrungen der Coronazeit. Da hat eine tiefe Erschütterung stattgefunden.

Es gibt in Ihrem Buch einen bemerkenswerten Satz, der ganz schlicht geschrieben ist. Sie sagen: „Angstpolitik ist nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz vereinbar.“ Lassen Sie uns über diese Angstpolitik sprechen. In der Coronazeit war sie allgegenwärtig. Können Sie diese derzeit auch beobachten?

Nach aktuellen Umfragen hat knapp die Hälfte der Bürger Bedenken, ihre Meinung frei zu äußern. Für eine Demokratie ist das ein katastrophaler Wert. Das sind Auswirkungen der Angstpolitik. Während der Coronazeit ist es unheilvolle Normalität geworden, Angst zu verbreiten. Die Politik hat immer wieder Ängste geschürt; die meisten Medien haben willig mitgemacht. Wer kritisch war oder Meinungen abseits des Mainstreams äußerte, wurde ganz schnell stigmatisiert und ausgegrenzt. Stigmatisieren und ausgrenzen – das weckt Urängste im Menschen. Seit Corona geht das einfach weiter. Wer sich kritisch mit dem Meinungsmainstream auseinandersetzt, wird als rechts diffamiert, persönlich herabgesetzt und ausgegrenzt. Kritik an Spitzenpolitikern wird völlig unverhältnismäßig geahndet: Für freche Memes gibt es nicht selten Hausdurchsuchungen. Dabei lebt Demokratie von der Kritik, von der Meinung, die der Mehrheit widerspricht. Und natürlich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in der Verfassung. Trotzdem erstatten Spitzenpolitiker Hunderte, teilweise über 1.000 Strafanzeigen wegen kritischer Bemerkungen, von denen sie sich beleidigt fühlen. Natürlich schüchtert das dann weiter ein. Die Traumata der Pandemiezeit werden immer wieder auf neue aktualisiert. Das ist Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört.

In welchem Zusammenhang stehen die Würde des Menschen, des Staatsbürgers und eine Politik der Angst?

Angstpolitik verletzt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert in unserem Rechtssystem. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz, das in Artikel 1 ganz prägnant formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde wird immer dann verletzt, wenn der Staat einen Menschen als Objekt behandelt, nicht als individuelles Subjekt mit eigenem Willen. Einen Menschen einzuschüchtern, in Angst zu versetzen, macht genau das: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Manipulationen, zum leicht zu beeinflussenden Untertanen. Das Grundgesetz will aber selbstbewusste Bürger mit Zivilcourage, keine eingeschüchterten Untertanen. Das hat die Politik völlig aus dem Blick verloren.

Vor Kurzem hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs Angela Merkel eine Goldmedaille verliehen. Es ging um die Würdigung der Coronapolitik der Ex-Kanzlerin. Bei einer Rede sagte Merkel: „Wir haben von den Menschen verlangt, sich nicht menschlich zu verhalten (…).“

Wir haben also eine Angstpolitik, wir sehen ein Problem in Bezug auf die Würde, und da ist nun das Eingeständnis der Kanzlerin, wonach ihre Politik von den Bürgern ein nicht menschliches Verhalten verlangt habe. Mit anderen Worten: Es geht um eine Politik der Unmenschlichkeit. Wie sehen Sie das? Was macht dieser Satz mit Ihnen?

Er macht mich fassungslos. Und er belegt – ebenso wie das schon erwähnte Angstpapier aus dem Innenministerium –, dass die Angstpolitik kein Zufall war: Die Merkel‘sche Coronapolitik zielte darauf, die Menschen in Angst zu versetzen – damit sie den Anordnungen der Regierung ohne Kritik einfach folgen. Das war durch und durch autoritär und undemokratisch. Der demokratische Ansatz wäre gewesen: Merkel kommuniziert offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern, welche Gefahren es gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welchen Preis man zahlen will. Und der Satz zeigt auch: Die Akteure von damals haben keine Spur von Unrechtsbewusstsein. Sie bescheinigen sich gegenseitig immer wieder: Wir haben alles richtig gemacht. Einsicht, Selbstkritik oder gar Reue? Undenkbar für Merkel und die anderen. Das macht es schwer, die Folgen dieser Angstpolitik aufzuarbeiten.

Auf dem Reißbrett lassen sich die verschiedenen Säulen der Demokratie und die unterschiedlichen Teilbereiche des Staates wunderbar trennen. Die Realität sieht oft anders aus. In der Theorie steht da die Politik und hier das Recht. Beide sind voneinander getrennt. Entweder gibt es keinen Einfluss, oder aber, wenn es Einfluss gibt, läuft er ins Leere, denn: Die Justiz ist ja schließlich weltanschaulich neutral, unabhängig und objektiv. Wie sieht die Realität aus?

Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Coronazeit hat das Verhalten der Justiz insgesamt geprägt. Das ist kein Wunder; Karlsruhe ist ja die oberste Instanz. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sieht eine eindeutige Aufgabe für die Justiz vor: Sie kontrolliert unabhängig und kritisch die anderen Staatsgewalten. Das hätte das Bundesverfassungsgericht machen müssen. Es hätte unabhängig und kritisch prüfen müssen, ob die Coronamaßnahmen der Regierung und die Gesetze, die das Parlament gemacht hat, den Anforderungen der Verfassung entsprechen. Es hätte der Regierung in den Arm fallen dürfen und ihr verfassungsrechtliche „rote Linien“ ziehen müssen. Kritische Distanz zur Regierung wäre dafür zwingend notwendig gewesen. Das Gericht hat sich stattdessen eine andere Rolle gesucht. Es hat sich als juristische Unterstützung der Politik in Zeiten der Krise verstanden. Statt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung gab es einen Schulterschluss zwischen Justiz und Exekutive. Symbolisch verdichtet zeigt sich das im berüchtigten Abendessen der Richter mit der Merkel-Regierung im Kanzleramt im Spätsommer 2021 wenige Wochen vor der Entscheidung des Gerichts zur Bundesnotbremse. Gemeinsame Abendessen fördern Nähe und Vertrautheit. Ein Gericht braucht aber kritische Distanz, um unvoreingenommen urteilen zu können. Nicht ohne Grund gibt es deshalb die Regel: Befangene Richter sind vom Prozess auszuschließen. Das gilt nicht für das Bundesverfassungsgericht? Hier ist viel Vertrauen in eine unabhängige und unparteiische Justiz verspielt worden.

Gerade kam eine Nachricht raus, wonach immer mehr Bürger dem Bundesverfassungsgericht nicht vertrauen. 2021 gaben 81 der Bürger bei einer Umfrage an, dem hohen Gericht zu vertrauen, aktuell sind es noch 63 Prozent. Würden Sie das Ergebnis für uns einordnen?

Von 81 Prozent auf 63 Prozent innerhalb von vier Jahren – das ist ein krasser Absturz. Die Umfrage belegt, wie viel Vertrauen das Gericht in der Coronakrise verspielt hat. Und der Vertrauensverlust geht ja auch nach Corona weiter. Die Bürger nehmen Karlsruhe nicht mehr als das Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat wahr. Das hat einen guten Grund: Karlsruhe war nicht der überzeugende Hüter der Verfassung, als es wirklich darauf ankam. Das haben natürlich auch die Bürger gemerkt. Es braucht viele klare und mutige Urteile, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Von selbst geht das nicht.

Würden Sie Ihre Kernkritikpunkte an der Justiz bitte kurz zusammenfassen?

Die Justiz im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen waren zu sehr bemüht, die Regierung während der Coronazeit zu unterstützen. Sie hatten regelrecht Angst, Pandemiemaßnahmen der Behörden aus rechtlichen Gründen zu stoppen. Dachten sie wirklich, ihnen werden Coronatote zur Last gelegt, wenn sie manche Coronaregelungen aufheben? Im Zweifel für den autoritären Kurs, war die Devise. Das war falsch. Die rechtsstaatliche Linie wäre selbstverständlich gewesen: Rechtswidrige Maßnahmen werden aufgehoben. Die Justiz hätte die Bürger vor den autoritären Auswüchsen der Regierung schützen müssen. Ihre Aufgabe ist der Rechtsschutz – der Schutz durch Recht.

Nun ist da die Justiz und da ist die Politik. Es gibt auch noch die Gesellschaft. Sie sprechen in Ihrem Buch davon, dass die Gesellschaft nach Corona regelrecht „vergiftet“ sei. Sehen Sie die Möglichkeit einer Entgiftung?

Wenn man sich die Post-Corona-Gesellschaft anschaut, sieht man viel Verbitterung, Einschüchterung, Aggression und Misstrauen. Eine aktuelle Studie des renommierten Rheingold-Instituts belegt das. 89 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass unsere Gesellschaft gespalten und ein gemeinsames Wir-Gefühl verloren gegangen ist. Kaum weniger, nämlich 84 Prozent sagen: Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gehen kaum noch aufeinander zu. Fast drei Viertel der Bevölkerung, nämlich 74 Prozent, haben heute weniger Vertrauen in andere Menschen als früher. Wir haben ein Problem. Denn für eine Gesellschaft, die sich als offene und pluralistische und freie Demokratie versteht, sind das alarmierende Zahlen. Das meine ich, wenn ich sage, dass die Gesellschaft seit Corona regelrecht vergiftet ist.

Wir brauchen dringend eine Versöhnung der Gesellschaft. Das wäre – um im Bild zu bleiben – die Entgiftung. Eine Versöhnung halte ich für möglich, aber sie ist sehr schwer. Denn sie setzt zuallererst eine vollständige und schonungslose Aufarbeitung der Coronapolitik voraus. Sie muss auch Täter und Opfer benennen. Sie muss klar sagen, wo, wann und wem Unrecht geschehen ist. Das Unrecht muss– soweit es überhaupt möglich ist – wiedergutgemacht werden. Ein Amnestiegesetz ist deshalb unbedingt nötig. Das wäre immerhin ein Anfang auf dem langen Weg zur Versöhnung. Ob die Entgiftung gelingen kann? Ich bin skeptisch, aber hoffnungsvoll.

Lesetipp: Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik: Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. München 2025, Europa Verlag, gebundene Ausgabe, 160 Seiten, ISBN 978-3958906686, 24 Euro.

Titelbild: r.classen/shutterstock.com

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Uncut #51: Heute mit Martin Sellner | Die Zensur muss weg!

31. Dezember 2025 um 12:18

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Uncut #51: Heute mit Martin Sellner | Die Zensur muss weg!
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Uncut #51: Heute mit Martin Sellner | Die Zensur muss weg!

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.“

Mit diesem Credo ist das wöchentliche apolut-Format UNCUT im wesentlichen auf den Punkt gebracht.

Die apolut-Redaktion stellt einmal die Woche einem bekannten Influencer – diese Woche Martin Sellner – eine Handvoll Fragen, die in der öffentlichen Debatte aktuell die Top-Themen markieren. Dann erhalten wir dazu völlig subjektive Antworten und stellen diese online. That’s it.

Im Anschluss setzten wir auf eine lebhafte Diskussion bei den Konsumenten des Formates, denn die von uns veröffentlichten Antworten entsprechen in der Regel nicht dem aktuellen Mainstream-Narrativ, noch geben sie vor, DIE Wahrheit zu sein.

Sie geben jede Woche die subjektive Meinung des Befragten zum besten. Und damit das Meinungsspektrum möglichst breit bleibt, wechseln jede Woche die Befragten.

Wir wünschen gute Unterhaltung und spannende Diskussionen an den Stammtischen und in den Foren!

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Lobbyismus, Diffamierung, Sanktionen

30. Dezember 2025 um 11:00

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Ohne großen Aufschrei und Protest ist der Besuch von Kanzler Merz Anfang Dezember 2025 bei Benjamin Netanjahu vonstattengegangen. Nur wenige Medien haben daran erinnert, dass es einen internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Premier gibt und dass Israel wegen des Genozids in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt ist. Es gibt „keinerlei Differenzen mit Israel“, so Merz und kündigte eine engere wirtschaftliche und militärische Zusammenarbeit mit Israel an. Business as usual. Das wird die Israel-Lobby freuen, die seit vielen Jahren darauf hinarbeitet. Von Annette Groth.

Eine der einflussreichsten Lobbyverbände ist die Organisation European Leadership Network (ELNET), die 2007 von Raanan Eliaz gegründet wurde. Dieser stammt aus der Siedlung Beit Horon im Westjordanland, arbeitete für zwei israelische Premierminister und „studierte“ Lobbyismus bei der amerikanischen Organisation AIPAC, der größten israelischen Lobbyorganisation, die neben der Sammlung von Spenden auch Reisen von US-Abgeordneten nach Israel organisiert und finanziert. Eine ähnliche Initiative wollte Eliaz in Europa aufbauen, um das Image Israels zu verbessern und um die Beziehungen zu europäischen Staaten zu intensivieren.

2014 gründet Eliaz zusammen mit dem ehemaligen deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und seinem Geschäftspartner Ulf Gartzke den deutschen Zweig von ELNET. Seit 2019 ist der „bestens vernetzte CDU-Politiker“ Carsten Ovens Leiter von ELNET, der bis 2020 der Hamburgischen Bürgerschaft angehörte, wo er Anfang 2017 eine der ersten Anti-BDS-Resolutionen in deutschen Landesparlamenten initiierte.

„ELNET engagiert sich als Denkfabrik und Netzwerkorganisation im Kontext der europäisch-israelischen Beziehungen“, heißt es auf der Webseite, und weiter: „Wir arbeiten unabhängig und parteiübergreifend auf Grundlage gemeinsamer demokratischer Interessen und Werte.“

Am 25. November 2025 vergab ELNET zum fünften Mal die ELNET Awards, mit denen Personen ausgezeichnet werden, die sich „gegen Antisemitismus und für europäisch-israelische Beziehungen“ engagieren.

In seiner Eröffnungsrede betonte Carsten Ovens: „Auch über zwei Jahre nach dem Überfall der Hamas auf Israel bleibt der kontinuierliche Einsatz gegen Antisemitismus und israelbezogenen Hass in Europa von größter Dringlichkeit. Der im Oktober dieses Jahres beschlossene Friedensplan und die Rückkehr der lebenden Geiseln aus den Tunneln der Hamas geben Anlass zur Hoffnung. Der Kampf gegen Antisemitismus und der Schutz jüdischen Lebens in Europa ist jedoch dringlicher denn je.“ [1]

Laut dem Lobbyregister hat ELNET 2024 gut eine Million Euro für Interessenvertretung im Bundestag aufgewendet, verschickt Positionspapiere, lädt zu parlamentarischen Frühstücken ein und pflegt engen Kontakt zu Abgeordneten und ihren Mitarbeitenden.

In Deutschland wird ELNET von einer Vielzahl von Privatpersonen, Stiftungen, institutionellen Partnern und Unternehmen unterstützt”, heißt es im Registereintrag. ELNET erhielt im Geschäftsjahr 2024 öffentliche Gelder von deutschen Bundes- und Landesregierungen in Höhe von 190.000 bis 230.000 Euro für Konferenzen und Projekte. Welche Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen ebenfalls Beträge beisteuern, bleibt verborgen. Nur einzelne Spenden müssen im Lobbyregister offengelegt werden.

Zum ELNET-Beirat gehört auch Bildungsministerin Karin Prien, die einen deutschen Ableger von Yad Vashem in Berlin plant und sicherlich ganz im Sinne von ELNET agiert. Dies trifft sicher auch auf die zahlreichen Abgeordneten zu, die auf Einladung von ELNET nach Israel reisen.

Eine Reise der besonderen Art war die sogenannte Rüstungsreise im Frühling 2022. Damals besuchten zehn Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU und FDP Israel – sieben von ihnen ordentliche Mitglieder im Verteidigungsausschuss –, posierten vor dem Raketenabwehrsystem Arrow und wurden vom staatseigenen Hersteller Israeli Aerospace Industries (IAI) über die Vorzüge der Kampfdrohne Heron-TP informiert. Kurz darauf standen beide Rüstungsgüter im Verteidigungsausschuss auf der Tagesordnung, der eine Vorlage zur Beschaffung von Munition für die Heron-TP-Drohnen freigibt. Eineinhalb Jahre später stimmte der Bundestag dem Einkauf von Arrow 3 zu. Das Raketenabwehrsystem allein kostet rund vier Milliarden Euro.

Zu den Reisenden gehörten Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), damalige Vorsitzende des Verteidigungsausschusses (!) und Thomas Röwekamp (CDU), der heutige Ausschussvorsitzende.

2022 ist im Lobbyregistereintrag eine einzige Unternehmensspende für ELNET eingetragen. Sie stammte von Israeli Aerospace Industries, über die Höhe bewahrt ELNET Stillschweigen.

Anfang Dezember 2025 hat die Bundeswehr ihr erstes Luftabwehrsystem Arrow 3 auf dem Luftwaffenstützpunkt Schönewalde/Holzdorf, ca. 80 Kilometer südlich von Berlin, in Betrieb genommen. Arrow 3 dient der Abwehr von feindlichen Mittel- und Langstreckenraketen und kann diese außerhalb der Erdatmosphäre abfangen. Mit einer Reichweite von bis zu 2.400 Kilometern und Flughöhen von bis zu 100 Kilometern verschafft das System der Bundeswehr erstmals die Fähigkeit zur Frühwarnung und Abwehr ballistischer Bedrohungen. Ab dem Jahr 2030 soll es – als Teil des geplanten europäischen Raketenabwehrschirms „European Sky Shield Initiative“ – vollständig einsatzbereit sein.

Die Ausgaben für die „Rüstungsreise“ der zehn Abgeordneten hat sich also für ELNET und für die israelische Waffenindustrie gelohnt!

Seit 2017 flogen mindestens 96 Mitglieder des Bundestags, 14 Landtagsabgeordnete und vier deutsche Mitglieder des Europaparlaments mit ELNET nach Israel, einzelne von ihnen sogar mehrmals. Keine andere Lobbyorganisation hat in diesem Zeitraum so viele Auslandsreisen für deutsche Abgeordnete organisiert.

Außer der AfD waren unter den Teilnehmern Vertreter aller Fraktionen, wobei SPD und CDU zahlenmäßig am stärksten vertreten sind. Mit dabei sind auch der Grüne Anton Hofreiter und Martina Renner von den Linken. Ebenso kommen Bürgermeister, Militärexperten und Journalisten in den Genuss dieser Reisen. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung Felix Klein reiste mit ELNET zum jährlichen AIPAC-Treffen in Washington.

Felix Klein soll übrigens den gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (19/10191) vom Mai 2019 verfasst haben.

Eliaz brüstet sich mit der Rekrutierung zahlreicher führender Persönlichkeiten aus allen wichtigen politischen Lagern in Deutschland für ELNET, die dazu beitrugen, „dass Deutschland eine entschiedene Politik gegen die Boykottbewegung gegen Israel annahm“. [2]

Aus dem Kreis der ELNET-Reisenden kam auch scharfe Kritik an dem löchrigen Waffenexportverbot nach Israel durch Kanzler Merz im August 2025. Dieses Verbot beschränkte sich aber nur auf Waffen, die in Gaza verwendet werden könnten, und wurde am 10. Oktober 2025 wieder aufgehoben.

Am selben Tag der Ankündigung des Verbots betonte Außenpolitiker Stephan Mayer (CSU) in der BILD, es sei „unsere Pflicht, unmissverständlich an der Seite Israels zu stehen“. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Carsten Müller (CDU) verurteilte die „erhebliche Fehlentscheidung“ der Bundesregierung „aufs Schärfste“.

Carsten Müller reiste 2019, 2022 und 2024 mit ELNET nach Israel, Stephan Mayer im Jahr 2024. Letzterer wurde zweimal als Redner auf Konferenzen von ELNET eingeladen.

Intensivere militärische und rüstungspolitische Zusammenarbeit

Wie Kanzler Friedrich Merz strebt auch der ELNET-Leiter Carsten Ovens eine intensivere militärische und rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen der BRD und Israel an. Er schwadroniert von einem German-Israeli Defense Tech Hub, das die Bundeswehr, Start-ups und die Rüstungsindustrien der BRD und Israel zusammenbringen soll. Diesen Hub erwähnte ebenfalls der Generalinspekteur der Bundeswehr Carsten Breuer im Rahmen des Kick-Offs der „Security & Defense Initiative“ (EDSI), die wohl eine wichtige Rolle im geplanten Cyber- und Sicherheitspaket spielen wird. Ovens träumt von einer bilateralen Verteidigungsakademie für Technologie und Innovation für die Bundeswehr und das israelische Militär. [3]

Komplementär plant auch Innenminister Dobrindt den Ausbau der Cyber- und Sicherheitskooperation mit Israel. Ziel sei es, von „der Innovationskraft Israels“ zu profitieren. Dobrindt spricht von einem „Gesamtverteidigungsansatz“, den die BRD übernehmen solle: „Das ist ein Gesamtverteidigungsansatz, den wir verfolgen müssen. Gesamtverteidigung heißt: militärische Verteidigung und zivile Verteidigung kombinieren.” Hierfür sieht Dobrindt einen Fünf-Punkte-Plan für die Schaffung eines „Cyberdomes“ vor:

  1. die Etablierung eines deutsch-israelischen Zentrums zur Cyberforschung,
  2. Stärkung der Zusammenarbeit hinsichtlich der Cyberabwehr,
  3. Ausbau der Drohnenabwehrfähigkeiten,
  4. die Stärkung des zivilen Bevölkerungsschutzes und der Warnsysteme und
  5. eine Ausweitung der Zusammenarbeit der deutschen und israelischen Geheimdienste und der Sicherheitsbehörden.“ [4]

Ist das die „Israelisierung“ der deutschen Politik, wovor der bekannte jüdische Aktivist und Autor Jeff Halper schon lange warnt?

Laut dem Genozid-Forscher Omer Bartov ist „das israelische Militär bereits seit einem Jahr nicht mehr hauptsächlich mit dem Kampf gegen eine ‚organisierte militärische Einheit‘ beschäftigt, sondern ‚mit einer Operation der Zerstörung und ethnischen Säuberung‘“. [5]

Diffamierung von Kritikern

Parallel zu der starken Lobbytätigkeit verschiedener Organisationen wie ELNET und der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) ist eine schärfere Gangart der Diffamierung von Kritikern der israelischen Besatzungspolitik zu beobachten.

Zielscheibe herber israelischer Kritik und Verleumdung war insbesondere die ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann, die am 4. Dezember 2025 den renommierte Hanns-Joachim-Friedrichs-Medienpreis für ihre Nahost-Berichterstattung erhielt.

Der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, behauptete, Sophie von der Tann würde aktivistisch aufwiegeln, statt faktisch und neutral zu berichten. Im Juli schrieb Prosor: „Wenn @sophie_tann lieber Aktivistin wäre, sollte sie den Job wechseln.” [6] Anlass war ein Gastbeitrag des Genozid-Forschers Omer Bartov in der New York Times, den von der Tann auf ihrem Instagram-Kanal geteilt hatte. Bartov hatte Israel einen Genozid in Gaza vorgeworfen.

Die Publizistin und frühere leitende ARD-Redakteurin Esther Schapira betrachtet von der Tann als Speerspitze der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeblich dominierenden „Palästina-Solidarität“. Und der ehemalige Sprecher der israelischen Armee, Arye Sharuz Shalicar, nannte die Journalistin auf der Plattform X „das Gesicht vom neu-deutschen Juden- und Israelhass“. Der deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, bezeichnete diesen beispiellosen verbalen Angriff als „üble Diffamierung“, die „maßlos” sei. [7]

Zeev Avrahami, der Berlin-Korrespondent der auflagenstarken Zeitung Yedioth Ahronoth, insinuierte, „von der Tann stamme vielleicht aus einer Nazi-Familie und wolle sich durch einseitige Berichterstattung davon reinwaschen. Es sei kaum zu fassen, wie „dreist“ von der Tann sei, schreibt Avrahami. „Sie lebt und geht in Tel Aviv spazieren, spricht frei Deutsch und genießt alle Vorzüge der Stadt, ohne dass es jemanden stört.“ [8]

Aber auch andere Journalisten sind Zielscheibe von Diffamierungen und Verleumdungen.

Nach einem Bericht des TAZ-Autors Daniel Bax über einen in Gaza getöteten Journalisten schrieb die israelische Botschaft auf ihrem offiziellen X-Account: „Übrigens: 713064 lautete seine Hamas-Mitgliedschaft-Nummer. Aber verwirren Sie Bax bloß nicht mit den Fakten.“ [9]

Das ist in der Tat eine höchst gefährliche Lüge, weil sie Daniel Bax in die Nähe der „radikal-islamistischen Terrororganisation“, wie die Hamas in den Medien immer bezeichnet wird, rückt.

Auch die Spiegel-Redakteurin Dunja Ramadan wurde über den offiziellen Botschaftskanal angegriffen. Die Organisation Reporter ohne Grenzen erklärte, sie habe viele Fälle dokumentiert, in denen einzelne Journalisten von Amtsträgern angegangen wurden. Allein auf X seien es in den vergangenen vier Jahren mehr als ein Dutzend Posts gewesen. Dies seien „Einschüchterungsversuche“, und sie bedrohen die Presse- und Meinungsfreiheit erheblich.

In einem Artikel über die Schwierigkeiten in der Nahost-Berichterstattung hinterfragt der Journalist Christian Meier die Hintergründe für die Fokussierung der Diffamierungen auf von der Tann. Ihm und den ARD-Kollegen sei aufgefallen, „dass die israelische Botschaft in Berlin bei gemeinsamen oder inhaltsgleichen Beiträgen verschiedener Korrespondenten stets nur Von der Tann kritisierte“. [10]

Dass Frauenfeindlichkeit ein Grund dafür sein könnte, glaubt er nicht. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die „junge, telegene Journalistin das Gesicht des Gazakriegs im deutschen Fernsehen geworden ist“, da sie in den vergangenen zwei Jahren als einzige Korrespondentin durchgehend für die ARD mit der meisten Sendezeit tätig war. „Die Angriffe auf Von der Tann sind Teil von Bestrebungen, kritische Berichterstattung insgesamt zu delegitimieren und Journalisten zu diskreditieren. Wie gefährlich diese Entwicklung ist, kann man in Israel studieren, wo die Polarisierung weiter vorangeschritten ist als in Deutschland.“ [11]

Die Meinungsfreiheit steht in Israel auch darum viel stärker unter Druck, weil etliche Gesetze vorbereitet werden, die der Presse einen Maulkorb verpassen will.

Laut Anat Saragusti, Mitglied der israelischen Journalistengewerkschaft, arbeitet die Regierung derzeit an der Aufweichung von Mediengesetzen. Falls die Berichterstattung „die Sicherheit des Staates Israel“ gefährdet, sollen in Zukunft Büros ausländischer Medien geschlossen werden können. Der Sender Al Jazeera wurde in Israel bereits verboten und seine Webseite blockiert. Am beunruhigendsten findet sie aber nicht die Gesetzesvorhaben, sondern die individuellen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten. „Einzelne Kollegen würden durch Hetze im Netz angegangen oder auch persönlich von regierungsnahen Aktivisten bedroht.“ [12]

Christian Meier von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warnte, dass „jede Hasskampagne … irgendwann den Punkt“ erreichen kann, „an dem sie in tatsächliche Gewalt umschlagen kann“. Beispiele dafür gibt es genug.

Ein Grund für die Diffamierungen und Einschüchterungen dürfte in dem Vernichtungsfeldzug in Gaza liegen, der zunehmend auch in Deutschland kritisiert wird. Die israelischen Regierungsvertreter und ihre damit verbandelten Journalisten wehren sich gegen eine Berichterstattung, die das Ausmaß des Genozids enthüllt. Sie versuchen alles, Israel in einem guten Licht stehen zu lassen, und diffamieren jegliche Kritik an den monströsen Verbrechen als Antisemitismus und als Israelhass. „Israel muss sich verteidigen“, ist ihr Mantra.

Genozid will keine Zeugen

Nahezu 260 Journalisten wurden in Gaza gezielt ermordet. Ausländische Journalisten lässt Israel nicht einreisen, übrig bleiben palästinensische Journalisten, die ihr Leben für ihre Berichterstattung riskieren und die einzigen Zeugen des Genozids sind. Die gilt es zu eliminieren.

Dazu passt die Löschung von mehr als 700 Videos auf YouTube, die Menschenrechtsverletzungen durch Israel dokumentierten. YouTube, das zu Google gehört, bestätigte gegenüber The Intercept, dass die Konten der Menschenrechtsgruppen nach einer Überprüfung als direkte Folge der Sanktionen des US-Außenministeriums gelöscht wurden.

Bereits Anfang Oktober 2025 löschte YouTube heimlich die Videos, indem es die Konten, die sie gepostet hatten, zusammen mit den Archiven ihrer Kanäle von seiner Website entfernte. Die Konten gehörten drei prominenten palästinensischen Menschenrechtsgruppen: Al-Haq, Al Mezan Center for Human Rights und dem Palestinian Centre for Human Rights.

Laut dem Portal The Intercept war die Löschung „eine Reaktion auf eine Kampagne der US-Regierung mit dem Ziel, Israels Verantwortlichkeit für mutmaßliche Kriegsverbrechen an Palästinenser:innen im Gazastreifen und in der Westbank zu vertuschen“. [13] Die Videos zeigen mutmaßliche Verstöße der israelischen Regierung gegen das Völkerrecht sowohl im Gazastreifen als auch in der Westbank, darunter die Tötung palästinensischer Zivilisten.

Ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Al-Haq ließ verlautbaren: „Die ohne vorherige Warnung erfolgte Löschung der Plattform einer Menschenrechtsorganisation durch YouTube stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen Grundsätze und einen alarmierenden Rückschlag für die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit dar. Die US-Sanktionen werden dazu genutzt, die Rechenschaftspflicht in Bezug auf Palästina zu untergraben und palästinensische Stimmen und Opfer zum Schweigen zu bringen. Dies hat einen Dominoeffekt auf andere Plattformen, die ebenfalls unter solchen Maßnahmen stehen, und so werden die Stimmen der Palästinenser weiter zum Schweigen gebracht.“ [14]

Zwar sind einige Videos weiterhin über Kopien verfügbar, gespeichert in der Wayback Machine des Internetarchivs oder auf alternativen Plattformen wie Facebook und Vimeo. Aber es wird befürchtet, dass Videos, die an anderer Stelle im Internet veröffentlicht wurden, bald gelöscht werden könnten, da viele der Plattformen, auf denen sie gehostet werden, ebenfalls in den USA ansässig sind. Al-Haq sucht jetzt nach Alternativen außerhalb von US-Unternehmen, um seine Arbeit zu veröffentlichen.

Die leitende Anwältin beim US-Center for Constitutional Rights, Katherine Gallagher, kommentiert die klammheimliche Löschung: „Es ist empörend, dass YouTube die Agenda der Trump-Regierung unterstützt, um Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der Öffentlichkeit zu entziehen. Der Kongress hatte nicht vor, dem Präsidenten zu gestatten, den Informationsfluss an die amerikanische Öffentlichkeit und die Welt zu unterbinden – diese Informationen, einschließlich Dokumente und Videos, sind hingegen ausdrücklich von dem Gesetz ausgenommen, auf das sich der Präsident für die Verhängung der ICC-Sanktionen [ICC – International Criminal Court, Internationaler Strafgerichtshof, IStGH] berufen hat.“ [15]

Aber wie in Deutschland verstärkte die Trump-Regierung ihre Verteidigung der israelischen Maßnahmen nach den Haftbefehlen und Anklagen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant. So wurden Mitarbeiter des Gerichtshofs sanktioniert sowie Personen und Organisationen ins Visier genommen, die mit dem IStGH zusammenarbeiten.

Sarah Leah Whitson, Geschäftsführerin von Democracy for the Arab World Now, warnte, dass die Kapitulation von YouTube einen Präzedenzfall schaffen und andere Technologieunternehmen dazu veranlassen könnte, sich der Zensur zu beugen. „Im Grunde genommen lassen sie zu, dass die Trump-Regierung vorschreibt, welche Informationen sie der Weltöffentlichkeit zugänglich machen. Das wird nicht bei Palästina bleiben.“ [16]

Die Shitstorms und die haltlosen Lügen und Verleumdungen, mit denen Journalisten wie Daniel Bax und Journalistinnen wie Sophie von der Tann konfrontiert sind, wirken mehr als einschüchternd und signalisieren anderen Medienschaffenden, extrem vorsichtig in ihrer Berichterstattung zu sein, wenn sie nicht ähnlichen Beschimpfungen – wenn nicht Schlimmerem – ausgesetzt sein wollen. Wenn dann noch eigene Kollegen auf Distanz gehen, wenn israelische Vertreter offizieller Stellen Lügen in die Welt setzen und einen ermordeten Journalisten als Hamas-Mitglied bezeichnen, ohne Beweise vorzulegen, ist das einfach nur schändlich.

Es ist ein absolutes Versagen von Politikern, Journalisten, Wissenschaftlern und Menschen aus der Zivilgesellschaft, wenn sie solche Verleumdungen frag- und kritiklos übernehmen. Journalistische Sorgfalt sieht anders aus. Lügen und offene Lobbyarbeit „interessierter Kreise“ für die israelische Besatzungspolitik müssen entlarvt und als solche bezeichnet werden.

Denn, wie Hannah Arendt sagte: ‚Meinungsfreiheit ist eine Farce, wenn die Informationen über die Fakten nicht garantiert sind.‘ … Dort stehen wir heute.

Titelbild: Dave Hoeek / Shutterstock


[«1] elnet-deutschland.de/themen/politik/statement/pressemitteilung-elnet-awards-2025-auszeichnungen-fuer-herausragendes-engagement-zum-fuenften-mal-verliehen/

[«2] Leon Holly, Yossi Bartal, Guli Dolev-Hashiloni: Lobbyorganisation Elnet, Meinungsbildungsreisen nach Israel, TAZ 29.11.2025, taz.de/Lobbyorganisation-Elnet/!6130001/

[«3] IMI-Analyse 2025/20, 18. Juli 2025, Jacqueline Andres: „Bundeswehr soll vom Horror in Gaza profitieren“, imi-online.de/2025/07/18/bundeswehr-soll-vom-horror-in-gaza-profitieren/

[«4] ebenda

[«5] ebenda

[«6] Süddeutsche Zeitung, 2. Dezember 2025, Kristiana Ludwig: „ARD-Israel-Korrespondentin Sophie von der Tann: Geschichte eines Eklats“, sueddeutsche.de/medien/sophie-von-der-tann-eklat-kritik-preis-li.3344754

[«7] ebenda

[«8] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. Dezember 2025, Christian Meier: „Aus Israel berichten – Die ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann wird wegen ihrer Beiträge zu Israel und Gaza kritisiert. In überschießender Weise, zeitung.faz.net/data/553/reader/reader.html?t=1764837982842#!preferred/0/package/553/pub/739/page/15/alb/94833

[«9] Süddeutsche Zeitung, 2. Dezember 2025, Kristiana Ludwig

[«10] FAZ, 4. Dezember 2025, Christian Meier

[«11] ebenda

[«12] Süddeutsche Zeitung, 2.Dezember 2025, Kristiana Ludwig

[«13] Nikita Mazurov, Jonah Valdez: „YouTube Quietly Erased More Than 700 Videos Documenting Israeli Human Rights Violations“, 4. November 2025, theintercept.com/2025/11/04/youtube-google-israel-palestine-human-rightscensorship/, übersetzt vom Palästina Komitee Stuttgart, „YouTube löscht mehr als 700 Videos mit dokumentierten Menschenrechtsverletzungen durch den Staat Israel“, senderfreiespalaestina.de/infoblatt-archiv/PAKO-Stuttgart-Infoblatt-11.2025.htm

[«14] ebenda

[«15] ebenda

[«16] ebenda

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Groteske Abschottung des PEI | Von Norbert Häring

22. Dezember 2025 um 13:07

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Groteske Abschottung des PEI | Von Norbert Häring
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Groteske Abschottung des PEI | Von Norbert Häring

Die Abschottung des Paul-Ehrlich-Instituts durch die Gerichte kippt ins Groteske

Ein Standpunkt von Norbert Häring.

Seit Jahren nimmt das Verwaltungsgericht Darmstadt Klagen gegen das dortige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) an und schiebt sie auf die sehr lange Bank. Nun gelangte ein Eilverfahren vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser urteilte, Darmstadt sei gar nicht für das PEI zuständig und gab der Behörde gleich noch einen Vorwand, sich bei Informationsfreiheitsanfragen für unzuständig zu erklären.

Es war einmal, da sahen Verwaltungsrichter ihre vordringliche Aufgabe darin, Bürgern zu ihrem Recht gegenüber der Verwaltung zu verhelfen. Das ist vorbei. Heute sehen sie ihre Berufung darin, die Verwaltung gegen lästige Anfragen und sonstige Begehren der Bürger abzuschotten. Die Hemmschwellen dabei sinken in dramatischem Tempo.

Anfang November hatte ich berichtet, wie das Verwaltungsgericht Darmstadt das PEI gegen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Presserecht abschottet, indem es entsprechende Verfahren seit Jahren nicht terminiert. Keine einzige von 15 zum Teil seit Jahren anhängigen Klagen war zu diesem Zeitpunkt terminiert.

Die nächste Instanz, der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, setzt dieser Verweigerung von rechtlichem Gehör nun die Krone auf. Er erklärte den Eilrechtsschutzantrag der Anwältin Franziska Meyer-Hesselbarth, den das Verwaltungsgericht Darmstadt abgelehnt hatte, für von vorne herein unzulässig. Heesselbarth hatte gegen den Ablehnungsbeschluss des VG Darmstadt Beschwerde eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, Darmstadt sei gar nicht zuständig gewesen. Denn der Klagegegner Bundesrepublik Deutschland werde in Sachfragen, die das PEI betreffen, prozessual nicht vom PEI vertreten, sondern vom Bundesgesundheitsministerium. Zuständig sei deshalb die Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Auch die Tatsache, dass es um Herausgabe von Daten des PEI nach dem Informationsfreiheitsgesetz ging, ändere daran nichts, meinte der Verwaltungsgerichtshof. Bei der Gelegenheit erklärt er es auch gleich noch für ungeklärt, ob man derartige Informationsfreiheitsanfragen an das PEI oder an das Bundesgesundheitsministerium richten müsse. Mehr als in die Luft werfen, wollte das Gericht diese Frage aber nicht. Eine Entscheidung hierüber sei im verhandelten Fall nicht notwendig.

Das ist eine Einladung an PEI und Ministerium, die nächsten paar Jahre mit IFG-Anfragen Ping-Pong zu spielen, bis ein Gericht sich bemüßigt fühlt zu klären, an wen diese Anfragen zu richten sind.

Kassel wirft mit seiner Entscheidung klagewillige Bürger und deren Anwälte auf den Stand von vor etwa vier Jahren zurück, als die Klagewelle gegen das PEI anrollte. Damals war weit offen, welches Gericht für solche Klagen zuständig ist. Ich führte selbst ein solches Verfahren. Dieses wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt an das in Darmstadt verwiesen und dort mit dem absurden Ergebnis entschieden, dass ich kein Recht hätte, am öffentlichen Leben teilzunehmen, weil mangels gültiger Ausnahmen vom Verbot niemand mehr ein Recht hierzu habe. Darmstadt als Gerichtsstand für Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das PEI, etablierte sich im Verlauf von 2022 als die Norm, wenn gegen das hoheitliche Handeln des PEI geklagt wurde.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied dabei nicht etwa, die Klage an das Verwaltungsgericht in Berlin zu verweisen, sondern er erklärte sie für unzulässig. Das ist an dreister Bürgerverachtung kaum noch zu überbieten. Gerichte sind sich nicht einig, wer zuständig ist. Der Gerichtshof fragte sogar extra noch beim PEI nach, wie die verwaltungsinterne Aufgaben- und Kompetenzverteilung im Verhältnis zum Bundesgesundheitsministerium sei. Dann urteilte es entgegen dem Votum des PEI, das sogar noch angeboten hatte, bei Bedarf eine Prozessführungsermächtigung vom Ministerium vorzulegen.

Aber Bürger oder deren Anwälte sollen wissen, wer im Innenverhältnis zweier Behörden Prozessvollmacht hat. Und wenn sie falsch tippen, dann ist ihre Klage unzulässig, sogar wenn das angerufene erstinstanzliches Gericht sich für zuständig hält. Das ist grotesk.

Für Juristen und Feinschmecker, hier noch die Begründung der Gerichte für ihre konkurrierenden Zuständigkeitsentscheidungen:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte in meinem Fall das Verwaltungsgericht Darmstadt (4 L 210/22.DA) für zuständig:

„Das Paul-Ehrlich-Institut ist als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem zugrundeliegenden Verpflichtungsbegehren nach § 52 Nr. 2 VwGO oder, sofern man in dem Antrag der Antragstellerin ein Feststellungsbegehren zu erkennen vermag, nach § 52 Nr. 5 VwGO. Dies ist letztlich unerheblich, da nach beiden Vorschriften zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Sitz des Beklagten bzw. Antragsgegners abzustellen ist. Wird der Staat verklagt, ist grundsätzlich auf die Behörde abzustellen, die für den Staat gehandelt hat. Der Amtssitz des Paul-Ehrlich-Instituts befindet sich in Langen und damit im Bezirk des Verwaltungsgerichts Darmstadt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 HessAGVwGO).“

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (6 B 2271/24) dagegen schreibt zur Zuständigkeit für Klagen gegen das Handeln einer selbstständigen Bundesoberbehörde wie das PEI:

„1. Dabei ist nach Auffassung des Senats der Eilrechtsschutzantrag bereits nicht zulässig. Diesen hatte die Antragstellerin ursprünglich gegen das PEI gerichtet, wobei sie offenbar davon ausging, dass dieses beteiligtenfähig gemäß § 61 VwGO ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. (…)

Soweit der Eilantrag im Rechtsmittelverfahren durch die Antragstellerin – in Übereinstimmung mit der insoweit unzutreffenden Rubrumsberichtigung durch das Verwaltungsgericht – dahingehend umgestellt wurde, dass er in der Rechtsmittelinstanz nunmehr gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das PEI gerichtet ist, ist er ebenfalls unzulässig. Die Bundesrepublik Deutschland ist zwar Rechtsträgerin des PEI gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Eine passive Prozessführungsbefugnis des PEI für die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch nicht ersichtlich. Darunter ist die Befugnis zu verstehen, den Prozess für den (beklagten) öffentlichen Beteiligten zu führen. Da juristische Personen des öffentlichen Rechts wie die Bundesrepublik als solche nicht handlungsfähig sind, müssen sie nach § 62 Abs. 3 durch ihre gesetzlichen Vertreter handeln (vgl. Siegel a.a.O., § 62 Rn. 10).

Aus Art. 65 S. 2 GG folgt, dass im Rahmen der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik der jeweils zuständige Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich leitet. Hieraus folgt, dass der Bund durch die einzelnen Bundesministerien innerhalb ihres jeweiligen Ressorts vertreten wird. (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 15. Juni 1967 – III ZR 137, 64, NJW 1967, 1755). Passiv prozessführungsbefugt ist danach im konkreten Fall das Bundesministerium für Gesundheit. Eine eigene Prozessführungsbefugnis des PEI ergibt sich weder aus Gesetz, noch gibt es – so auch durch Nachfrage des Senats beim PEI bestätigt – eine ministerielle Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Gesundheit, wie es sie beispielsweise für das Bundesministerien der Justiz oder des Inneren gibt und aus welcher sich eine entsprechende Befugnis des PEI ergeben könnte.“

Dass das PEI sich auf Anfrage des Gerichts für zuständig und befugt hielt, und anbot, eine schriftliche Bevollmächtigung beizubringen, beeindruckte das Gericht nicht:

„Soweit das PEI eine Prozessführungsbefugnis aus der eigenen Geschäftsordnung vom 8. November 2022 ableitet so vertritt nach deren Punkt 2.3.1 dessen Präsident im Rahmen der Zuständigkeit des PEI den für Gesundheit zuständigen Bundesminister – so ergibt sich daraus weder eine Vertretungsbefugnis des PEI in Klageverfahren betreffend den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, noch könnte die Geschäftsordnung des PEI als Innenrecht insoweit eine ministerielle Anordnung ersetzen. Soweit die Vertreterin des PEI die Vorlage einer individuellen schriftlichen Bevollmächtigung des Ministeriums angeboten hat, würde dies am dargestellten Ergebnis nichts ändern, weil diese lediglich regeln könnte, dass sie für das (prozessführungsbefugte) Bundesgesundheitsministerium auftreten kann. An dem Fehlen einer entsprechenden Befugnis des PEI würde dies nichts ändern.“

Auch die Tatsache, dass die Daten, deren Herausgabe die Klägerin begehrt, beim PEI liegen, spielt für das Gericht keine entscheidende Rolle für die gerichtliche Zuständigkeit. Die Frage, an wen die Informationsfreiheitsanfrage zu richten ist, wirft das Gericht in die Luft und lässt sie ungeklärt fallen:

„Das Ergebnis einer fehlenden passiven Prozessführungsbefugnis des PEI steht auch nicht im Wertungswiderspruch zu § 7 Abs. 1 IFG, nach dessen Satz 1 diejenige Behörde über den Antrag auf Informationszugang entscheidet, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist.

Die prozessuale Frage der Prozessführungsbefugnis ist zum einen unabhängig von der materiellrechtlichen Entscheidungsbefugnis zu bewerten. Zum anderen ist es auch im Bereich des § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG nicht ausgeschlossen, dass die zur Verfügung berechtigte Behörde ausnahmsweise eine andere ist als die Behörde, bei der die Information tatsächlich vorhanden ist. Welche Stelle innerhalb der (Bundes-)Verwaltung entscheidet, bestimmt das Organisationsrecht. In der Regel ist dies auf Grund ihrer besonderen Sachnähe die federführende Behörde. Zwingend ist dies allerdings nicht (vgl. Schoch, IFG, 3. Aufl. 2024, § 7 Rn. 38, 39). Ob das PEI selbst über IFG-Anträge betreffend bei ihm vorhandene Informationen zuständig ist – wobei entsprechende organisationsrechtliche Bestimmungen für den Senat insoweit nicht ersichtlich sind – oder derartige Anträge an das Bundesgesundheitsministerium zu richten sind, bedarf für die Beurteilung der (fehlenden) passiven Prozessführungsbefugnis des PEI indes aus den oben genannten Gründen keiner Entscheidung.

Der Eilantrag wäre jedenfalls nicht unmittelbar gegen das PEI, sondern wohl vielmehr gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, zu richten gewesen, wobei im Zusammenhang mit der Sachentscheidungsbefugnis auch die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Darmstadt gemäß § 52 Nr. 2 Satz 1, Satz 2 VwGO zu überprüfen gewesen wäre.“

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 21. Dezember 2025 im Blog von Norbert Häring. 

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Bild: Langen, Hessen / Deutschland - 24. September 2007: Das Paul-Ehrlich-Institut in Langen, Deutschland - PEI ist eine deutsche Forschungseinrichtung und das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Forschung.

Bildquelle: zieusin / shutterstock

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Aufruf eines Geschädigten

10. Dezember 2025 um 09:53

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veröffentlicht am 10.12.2025; Autor: Presseteam MWGFD Ein Unterstützer, der nach eigenen Angaben durch eine Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty schwer geschädigt wurde, hat sich mit der Bitte an unseren Verein gewandt, ihn bei der Einreichung einer Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen. Konkret ersucht er uns darum, „Fundstellen und Dokumente bereitzustellen, mit denen eine Anzeige […]

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Neues von den Rundfunkgebühren

26. November 2025 um 08:28

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veröffentlicht am 26.11.2025; Autor: Andreas Diemer, MWGFD-Mitglied Ein interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (Az: BVerwG 6 C 5.24, siehe auch tichyseinblick.de/video/interview/leipzig-urteil-oerr-gebauer-klagewelle?amp=1) gibt den Kritikern des öffentlichen Rundfunks neue Hoffnung. Wie hinlänglich bekannt ist, erfüllen die öffentlichen Rundfunkanstalten ihren ursprünglichen und vertraglich festgelegten Auftrag seit Langem nicht oder nur teilweise. In diesem Vertrag […]

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