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Energiekrise: EU plant Aufweichung der Fiskalregeln – aber nicht im Sinne der Bürger

03. Juni 2026 um 11:00

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Für die Aufrüstung wurden die Fiskalregeln bereits aufgeweicht, jetzt sollen ähnliche Ausnahmen zur Bewältigung der Energiekrise folgen – aber nicht so, wie die EU-Steuerzahler es sich erhoffen, moniert die FPÖ. Denn: Konkrete Entlastungen für die Bevölkerung sieht man in Brüssel kritisch. So steht aktuell die italienische Regierung unter Beschuss, die die eigenen Bürger mit Steuersenkungen auf Kraftstoffe unterstützt.

Die EU-Kommission plant eine weitere Aufweichung der EU-Fiskalregeln. So soll es laut Berichten der Financial Times Mitgliedstaaten künftig erlaubt werden, bis zu 0,3 Prozent des BIP für energiebezogene Maßnahmen auszugeben, ohne dass diese Ausgaben in die Berechnung des Maastricht-Defizits von drei Prozent einfließen. Die Maßnahme soll als temporärer „Energy Buffer“ dienen, um höhere Energiepreise infolge des Nahost-Konflikts abzufedern.

Allerdings zeigt sich in den Prioritäten Brüssels bei der Aufweichung der EU-Fiskalregeln nach Ansicht der FPÖ eine klare politische Schlagseite: Während Investitionen gemäß politischer Agenden wie dem Green Deal begünstigt werden, stoßen direkte Entlastungen für Bürger und Unternehmen auf Widerstand aus Brüssel.

„Es ist schon bemerkenswert, dass die Europäische Kommission die Einhaltung der Maastricht-Kriterien offenbar noch regelmäßig überprüft. Angesichts der zahlreichen Defizite der Haushalte seiner Mitgliedsstaaten hätte man beinahe vergessen können, dass diese Regeln überhaupt noch existieren“, kommentierte der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Harald Vilimsky, die geplante Lockerung.

Dass Brüssel bei solchen Zugeständnissen einen grünen Fokus setzt, ist keineswegs neu. Bereits 2024 wurden die Fiskalregeln reformiert, um den Mitgliedstaaten längere Anpassungszeiträume (bis zu sieben Jahre) zu gewähren, wenn sie Reformen und Investitionen in EU-Prioritäten – insbesondere die grüne Transition, aber auch in die Verteidigung – nachweisen.

„Wenn es um die Menschen geht, pocht Brüssel auf Budgetdisziplin“

Besonders scharf kritisiert die FPÖ, dass die neue fiskalische Flexibilität offenbar vor allem für strukturierte Green-Deal-Investitionen wie den Ausbau von Solar- und Windkraft, Netzen oder Dekarbonisierungsprojekten gelten soll – nicht jedoch für unmittelbare Entlastungen der Bürger. Am Ende wird so womöglich noch mehr Geld ausgegeben, ohne dass die, die das bezahlen müssen, davon konkrete Vorteile hätten.

„Immer noch befremdlich bleibt der Umstand, dass ausgerechnet die EU-Kommission zum Hüter der Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten gemacht wurde, denn der Beamtenapparat unter von der Leyen hat für den kommenden EU-Haushalt 2.000 Milliarden Euro veranschlagt und begibt sich wie ein Süchtiger auf die ständige Suche nach neuen EU-Eigenmitteln – der direkten Besteuerung des alltäglichen Lebens der Bürger und der Unternehmer“, so Vilimsky in einer ersten Reaktion auf die für Mittwoch geplante Vorstellung der neuen Ausnahmeregelungen.

Der oberösterreichische Europaabgeordnete Roman Haider, innerhalb der FPÖ-Delegation für die Themen des Europäischen Green Deals zuständig, kritisierte die politische Schlagseite der Maßnahme: „Besonders problematisch ist, dass diese budgetäre Ausnahme ausdrücklich nicht für Maßnahmen gilt, die den Bürgern unmittelbar helfen würden. Weder eine Senkung der Mineralölsteuer noch eine Reduktion der Mehrwertsteuer auf Energie oder andere Entlastungen für Haushalte und Unternehmen sollen darunterfallen. Wenn es um die Menschen geht, pocht Brüssel auf Budgetdisziplin. Geht es um Green Deal-Projekte, werden die Fiskalregeln plötzlich flexibel ausgelegt.“

Vilimsky erkennt darin ein klares Muster: „Bereits vor wenigen Monaten wurden die Defizitregeln gelockert, um zusätzliche Ausgaben für Rüstungsgüter zu ermöglichen. Jetzt sollen weitere Ausnahmen für Green-Deal-Investitionen geschaffen werden. Für niedrigere Energiepreise oder steuerliche Entlastungen der Bevölkerung findet sich hingegen keine vergleichbare Flexibilität. Das zeigt deutlich, wo die Prioritäten in Brüssel liegen.“

Tatsächlich war es die italienische Regierung unter Giorgia Meloni, die zuerst mehr finanzielle Spielräume wegen der gestiegenen Energiepreise forderte. Nachdem Flexibilität für Verteidigungsausgaben gewährt wurde, hielt Meloni es für nicht vermittelbar, dass solche Regeln nicht auch im Sinne der Bevölkerung in der Energiekrise greifen sollten. In Italien wurden Steuern auf Kraftstoffe gesenkt, um die Bürger zu entlasten – doch das sorgt bereits für scharfe Kritik aus Brüssel, denn das wäre „nicht zielgerichtet“. Die EU fordert die Erhaltung von „Sparanreizen“ und toleriert nur befristete, gezielte Vergünstigungen für besonders vulnerable Haushalte und energieintensive Unternehmen. Der gemeine Bürger soll also demnach ruhig deutlich mehr zahlen müssen, denn er soll ja „sparen“.

Gewinne für Shareholder, Schulden für Steuerzahler

Bei dieser Prioritätensetzung stellt sich die Frage, wer tatsächlich von gelockerten Regelungen profitiert. Die Mär von Energiesouveränität durch grüne Investitionen verfängt dabei nicht. Haider und Vilimsky kritisieren: „Die EU will Geld ausgeben lassen, das die Mitgliedsstaaten nicht mehr haben, um Solarpaneele zu fördern, die außerhalb Europas gefertigt werden, oder Batterietechnologien aufzubauen, deren Rohstoffe ebenfalls großteils aus China kommen. Das als strategische Unabhängigkeit zu verkaufen, ist absurd“, so Haider.

Für Vilimsky offenbart die Entwicklung einen grundlegenden Missstand: „Immer dann, wenn Brüssel bestimmte Branchen oder politische Projekte fördern will, werden die Fiskalregeln aufgeweicht. Geht es hingegen um Entlastungen für die Bürger, werden dieselben Regeln als unantastbar dargestellt.“

„Am Ende profitieren von dieser Politik vor allem jene Unternehmen, die an den milliardenschweren Förderprogrammen verdienen. Die Gewinne landen bei den Shareholdern, die Schulden bei den europäischen Steuerzahlern“, so das Fazit von Vilimsky und Haider.

(Auszug von RSS-Feed)

Tochter jahrelang vergewaltigt: Österreicher in Thailand zu 1.673 Jahren Haft verurteilt

30. Mai 2026 um 13:00

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Ein schon wegen ähnlicher Delikte vorbestrafter österreichischer Staatsbürger wurde in Thailand wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und der Zuhälterei seiner Tochter zu insgesamt 1.673 Jahren Haft verurteilt. Unfassbar ist, dass ihm ein österreichisches Familiengericht nach der Trennung von dessen Freundin das alleinige Sorgerecht zusprach!

Ein 54-jähriger Österreicher wurde von einem thailändischen Gericht zu insgesamt 1.673 Jahren Haft verurteilt, weil er seine eigene Tochter seit ihrem achten Lebensjahr über Jahre hinweg vergewaltigt hat. Er zog das Mädchen nach der Trennung von seiner Freundin alleine auf und übergab sie sogar zweimal an einen befreundeten Fotografen, welcher sie ebenfalls missbrauchte und auch noch Bilder machte.

Das kleine Mädchen erduldete diese sexuellen Übergriffe, weil ihr Vater sie emotional erpresste, und drohte, sie im Stich zu lassen. Aufgeflogen ist der Fall vor etwa viereinhalb Jahren, nachdem eine internationale Hilfsgruppe auf die Chatgruppe des Mannes aufmerksam machte, in der dieser die Missbrauchs- und Nacktfotos seiner Tochter verteilte. Nun, nach einem langwierigen Gerichtsprozess, ist das Urteil gefallen.

Die hohe Haftstrafe kommt deshalb zustande, weil in Thailand jede einzelne Straftat gesondert gewertet wird. Das jahrelange Martyrium seiner kleinen Tochter alleine bei den Vergewaltigungen resultiert in 134 Straftaten, deren Strafmaße addiert wurden. Hinzu kommen die Straftaten Menschenhandel, unsittliches Verbrechen, sowie Verbrechen gegen das Prostitutions- und Kinderschutzgesetz. Allerdings sieht das thailändische Recht eine maximale Haftstrafe von 50 Jahren (im Falle solcher Straftaten ohne Möglichkeit auf vorzeitige Haftentlassung) vor.

Damit wird er aufgrund seines Alters mit Sicherheit im Thai-Knast sterben. Die Gefängnisse in dem südostasiatischen Land sind übrigens völlig überbelegt und auch dort stehen Kinderschänder in der sozialen Hierarchie ganz unten. Von den unzureichenden hygienischen Zuständen ganz abgesehen, werden die restlichen Lebensjahre dieses Mannes wohl die schlimmsten seiner kläglichen Existenz sein. Auch wenn dies das erlittene Leid seiner Tochter lange nicht wieder gut machen kann, dürften diese Umstände dem mittlerweile jugendlichen Mädchen zumindest ein klein wenig Genugtuung verschaffen.

Bezeichnend ist, dass der Mann – wohl aus Vorarlberg stammend – bereits zuvor zwei Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte abgesessen hat. Doch es war ausgerechnet ein österreichisches Familiengericht, welches ihm trotz dieser expliziten Vorstrafen nach der Trennung von dessen Freundin das alleinige Sorgerecht zusprach. Mit den legalen Sorgerechtspapieren in der Hand packte er seine Koffer und wanderte mit der damals noch im Volksschulalter (ca. 8 Jahre) befindlichen Tochter nach Thailand aus, um sich im dortigen Nordosten (Isan) in der Provinz Nakhon Ratchasima niederzulassen. Fernab der österreichischen Behörden begann er dann umgehend, seine Tochter erneut jahrelang zu missbrauchen.

(Auszug von RSS-Feed)
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