Nach der irrsinnigen Verurteilung von Dries Van Langenhove für die Äußerung von simplen Fakten zu Migration und Kriminalität, rumort es in Belgien. Selbst Premierminister Bart De Wever hält es für notwendig, das Antirassismusgesetz zu überprüfen, weil es als Waffe gegen die Meinungsfreiheit und unliebsame Wahrheiten eingesetzt wird.
Während viele europäische Länder die Meinungs- und Redefreiheit unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Hass und Hetze“ (natürlich nur von „rechts“) immer weiter einzuschränken versuchen und dabei auch noch politische Unterstützung aus dem Eurokraten-Brüssel erhalten, scheint man im echten, belgischen Brüssel eine andere Grundhaltung zu diesem Thema zu haben. Die Welle der Entrüstung, die nach der Verurteilung des Rechtsaktivisten und Ex-Abgeordneten Dries Van Langenhove wegen dessen Verbreitung von migrationskritischen Fakten (Report24 berichtete) durch das Land zog, erhielt auch die Aufmerksamkeit der belgischen Regierung.
Premierminister Bart De Wever (N-VA), selbst flämischer Patriot, kündigte daraufhin an, dass er eine Überprüfung des Antirassismusgesetzes von 1981 unterstütze. Ihm zufolge dürfe die Meinungsfreiheit nur so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Eine klare Ansage, die bei den zensurgeilen Linken wohl kaum auf Wohlwollen stoßen dürfte, stehen diese ja für Sprachverbote, Empörungsnormen und Gesinnungsprüfungen.
In der Abgeordnetenkammer erklärte De Wever, dass die beste Waffe gegen eine schlechte Idee eine bessere Idee sei. Worte sollten mit Worten bekämpft werden, nicht mit einem Gerichtsverfahren, solange niemand zur Gewalt aufruft. Mehr noch stellt sich De Wever mit seiner Ankündigung hinter seinen Parteikollegen, den Kammerpräsidenten Peter De Roover, welcher ebenfalls eine Überprüfung des Gesetzes forderte.
Der Abgeordnete des Vlaams Belang (VB), Alexander Van Hoecke, erklärte dem Parlament daraufhin, dass seine Partei bereits einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorbereitet habe und auf die Unterstützung anderer Parteien dafür hoffe. Problematisch an diesem Gesetz ist, dass es quasi als Gummiparagraph beschlossen wurde, welcher den Richtern einen zu großen Spielraum für Interpretation lässt. Die persönliche politische Ausrichtung der Richter selbst wird dadurch entscheidend, was in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht sein sollte.
Auch wenn sich De Wevers zentristischer frankophoner Koalitionspartner Les Engagés (LE) gegen eine solche Überprüfung des Gesetzes stellt, könnte ein freies Spiel der politischen Kräfte im stark fragmentierten belgischen Parlament eine entsprechende Novellierung des Gesetzes durchaus ermöglichen. Beginnt die freiheitliche Reconquista Europas, die verstärkte Wertschätzung von Meinungs- und Pressefreiheit, nun ausgerechnet in Brüssel, wo das Eurokraten-Regime eben genau die gegenteilige Politik verfolgt?
In Belgien wurde der frühere Abgeordnete des Vlaams Belang, Dries Van Langenhove, verurteilt, weil er in einem Vortrag wissenschaftlich belegte Fakten zur illegalen Massenmigration präsentierte. Der Richter bestätigte ausdrücklich, dass die Aussagen auf Statistiken und Studien beruhen und verurteilte ihn trotzdem. Der vorgebliche Kampf gegen „Hass und Hetze“ dient in Europa meist nur dem Kampf gegen die Wahrheit.
Von Chris Veber
Am 26. Mai 2026 sprach ein belgisches Gericht, die Korrektionale Rechtbank Leuven, Dries Van Langenhove schuldig. Der 33-jährige Gründer der nationalistischen Studentenvereinigung Schild & Vrienden und ehemalige Vlaams-Belang-Abgeordnete hatte am 28. Februar 2024 an der KU Leuven einen Vortrag gehalten. Eingeladen von der Nationalistischen Studentenvereniging Leuven (NSVI) referierte er in einer schonungslosen Analyse über die Folgen der illegalen Massenmigration. Die steigende Kriminalität, sinkende Bildungsstandards, Wohnungsnot und überlastete Sozialsysteme. Er stützte sich ausschließlich auf offizielle Statistiken und wissenschaftliche Quellen zu Unterschieden verschiedener Bevölkerungsgruppen bei Kriminalitätsraten, schulischen Leistungen und beruflichen Erfolgen. Er brachte nur Fakten, er sprach nur die Wahrheit aus. Übrigens ist Nationalismus in der EU noch nicht strafbar, sondern im Falle der Ukraine sogar EU-Staatsdoktrin.
Das Gericht verhängte dennoch eine Geldstrafe von 4.000 Euro. Einer Haftstrafe entging Van Langehove wohl nur dank einer rechtlichen Besonderheit im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung. Das Urteil ist eine Selbstoffenbarung der durchpolitisierten Justiz. Der Richter schrieb wörtlich: „Van Langenhove wird nicht wegen der Verbreitung falscher Informationen angeklagt. Er wird angeklagt, Fakten auf eine Weise darzustellen, die Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der geschützten Kriterien im Anti-Rassismus-Gesetz schürt.“
(Anmerkung: Wenn die Universität Gent weiße Professoren „dekolonisieren“, also durch bunte Menschen ersetzen will, ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Wenn an der Universität van Vlaanderen die Anwesenheit weißer Männer im Parlament als potentiell undemokratisch anprangert wird, dann ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Gegen Weiße im Allgemeinen und gegen weiße Männer im Besonderen darf jederzeit nach Lust und Laune vom Leder gezogen werden. Auch wenn sie die Menschen sind, die das Land wirtschaftlich tragen und den Sozialstaat für die Migranten finanzieren.)
Die Begründung des Richters räumte ein, dass wohl alles wahr sein könne. Aber die Präsentation von Fakten reiche für eine Verurteilung nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz aus. Dieses Gesetz bestraft nicht die Verbreitung von Lügen zum Zwecke der Propaganda, sondern die „Schaffung einer feindseligen Atmosphäre“ oder einer „Haltung der Intoleranz“. Ein Gummiparagraph par excellence, der gegen alle Menschen angewendet werden kann, die unliebsame Wahrheiten aussprechen. Van Langenhove selbst betonte sogar, sein Feind seien nicht die Migranten, sondern die politischen Akteure, die die Massenmigration orchestrieren. Dem Gericht war das egal, die Benennung gesellschaftlicher Probleme im Zusammenhang mit der Massenmigration genügte für eine Verurteilung.
Die Leuvener Entscheidung ist Teil eines EU-weiten Musters. In immer mehr Ländern reicht es aus, statistisch belegte Zusammenhänge zwischen Massenmigration und Kriminalität oder sozialen Problemen öffentlich zu benennen, um als „Hetzer“ zu gelten. Das Regime lässt die letzten Masken fallen. Der Kampf gegen „Hass“ ist zum Instrument geworden, um unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken. Die EU-Kommission will den von der UN vorgeschlagenen Bevölkerungsaustausch („replacement migration“) gegen alle Widerstände durchdrücken. Frau von der Leyen will ja im Rahmen des Erasmus Programms mit bis zu 42 Milliarden Euro Steuergeld nochmals bis zu sieben Millionen junge Moslems aus dem arabisch-afrikanischen Raum nach Europa holen.
In den USA wäre Dries Van Langenhoves Vortrag unter dem Ersten Verfassungszusatz als legitime Ausübung der Meinungsfreiheit geschützt. In Europa hingegen reicht die ungeschminkte Darstellung von Realitäten, die alle offiziellen Statistiken längst belegen, für eine Verurteilung. Wer die Wahrheit ausspricht, braucht ein schnelles Pferd. Nur wer schweigt, bleibt unbehelligt vom starken Staat. Das ist keine Demokratie. Das ist die Einführung des Wahrheits- und Meinungsmonopols der selbsternannten Eliten durch die Justiz.
Van Langenhove kündigte Berufung an, aber sein Urteil ist ein Präzedenzfall. Die Präsentation von Fakten zur Migration ist in der EU ein potenzielles Hassverbrechen. Die letzten Reste der Meinungsfreiheit in Europa erodieren vor unser aller Augen. Die Masken sind gefallen und die Wahrheit ist nun offiziell verdächtig. Natürlich nur zum Schutze UnsererDemokratie und UnsererWerte.
Nachtrag der Redaktion:
Van Langenhove wurde in Belgien bereits 2024 wegen Verstößen gegen Antirassismus- und Negationismus-Gesetze sowie Waffenrechtsverstößen verurteilt. Der Fall beruhte auf geheimen Chatgruppen, in denen laut VRT-Recherche und Gericht rassistische, antisemitische, gewaltverherrlichende und Holocaust-verharmlosende Inhalte geteilt wurden. Konkret genannt wurden unter anderem antisemitische Inhalte, Nazi-Bezüge, Holocaust-Leugnung bzw. „negationistische“ Inhalte sowie rassistische Hetze. Das Gericht sprach 2024 von „racist, hateful, Nazi and negationist speech“.
Das Gericht sah ihn als Verantwortlichen bzw. Mittäter, weil solche Inhalte in den von ihm kontrollierten S&V-Räumen zirkulierten. Columbia fasst den Gerichtsstand so zusammen: Er wurde als Gruppenleiter für Holocaust-Leugnungsinhalte mitverantwortlich gemacht, weil er deren Verbreitung in den virtuellen Räumen zuließ, die er kontrollierte. Zum Holocaust-Komplex ging es um „negationistische“ Inhalte, also Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Billigung des Holocaust. Öffentlich klar belegt ist nicht, dass jede Holocaust-leugnende Einzeläußerung von ihm selbst formuliert wurde.
Ein belgisches Gericht verurteilt den Ex-Abgeordneten Van Langenhove wegen einer migrationskritischen Vorlesung. Die brisante Begründung: Selbst wissenschaftlich gestützte Aussagen können strafbar sein.