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Heute — 03. Februar 2026

Julia Neigel scheitert mit Normenkontrollklage zu „2G“

03. Februar 2026 um 12:08

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Nach gut vier Jahren Rechtsstreit gegen den Freistaat Sachsen hat die Sängerin Julia Neigel erneut eine Niederlage vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen hinnehmen müssen. Ihre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung vom November 2021 wurde abgelehnt. Neigel steht nun noch der Beschwerdeweg offen.
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Windkraftanlagen: Gericht sieht „eindeutige Ursache“ für gesundheitliche Folgen

03. Februar 2026 um 06:00

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Ein französisches Gericht hat erstmals bestätigt, dass Windkraftanlagen gesundheitliche Probleme verursachen können. Betroffene berichteten über Kopfschmerzen, Schlafstörungen und psychische Belastungen. Wissenschaft und Behörden sind weiterhin geteilter Meinung über die Ursachen und Langzeitfolgen.
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Nach Urteil: Gasbohrung vor Borkum soll vor Sommer beginnen

30. Januar 2026 um 15:01

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Im Streit um Erdgasbohrungen in der Nordsee hat ein Gericht einen Sofortvollzug bestätigt. One-Dyas will jetzt zügig mit den Bohrungen vor Borkum beginnen. Noch sind aber nicht Fragen geklärt.
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Nach Bendels-Urteil: AfD beantragt Abschaffung von Majestätsbeleidigungs-Paragraf 188

28. Januar 2026 um 15:00

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Die AfD will am morgigen Donnerstag einen Gesetzentwurf im Dienste der Meinungsfreiheit in Deutschland einbringen: Die Partei will die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 erwirken. Im Gesetzantrag nimmt die AfD konkret Bezug auf den Prozess wegen des Faeser-Memes gegen Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29. Januar) bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.

Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.

Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.

Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“

Was nun, Herr Spahn?

Für die CDU/CSU heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.

„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Schriftliche Begründung

Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.

In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“

Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“

Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.

David Bendels: „Elementares Grundsatzurteil für die Meinungsfreiheit“

Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA Ulrich Vosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“

DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung: 

„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“

Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“ 

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Der Fall Martin Wagener Der Hochschullehrer in der permanenten Revolution

27. Januar 2026 um 17:38

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Ulrich Vosgerau spricht Recht: Jede Woche am Dienstag. Diesesmal geht es um Recht und Unrecht. Heute geht es um das Urteil gegen den Hochschullehrer Martin Wagener.

Früher war juristisch klar: Relevant ist, was im Grundgesetz steht. Heute kann man sich selbst als Berufsbeamter nicht mehr auf den Wortlaut der Verfassung verlassen, weil Massenmedien und staatlich mitfinanzierte NGOs eine systematische Umdeutung vorantreiben. Die Rechtskolumne von Ulrich Vosgerau.

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Neuer Rechtsextremismusbericht Marschieren Springerstiefel durch Österreich – oder nur durch die Medien?

23. Januar 2026 um 06:56

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Medien. Der aktuelle Rechtsextremismusbericht des Dokumentationsarchives des österreichischen Widerstands soll einen massiven Anstieg rechtsextremer Straftaten in Österreich beweisen. Symbolbild: picture alliance / teutopress

Ein Bericht meldet einen dramatischen Anstieg rechtsextremer Straftaten in Österreich. Leitmedien sprechen von wachsender Gefahr und neuen Neonazi-Strukturen. Doch ein genauer Blick wirft die Frage auf: Stimmt das überhaupt? Eine Analyse unseres Korrespondenten.

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17-Jähriger starb nach Messerangriff: Fall Arthur L. wird nach Skandalurteil neu verhandelt

14. Januar 2026 um 16:45

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Im Sommer 2023 wurde der 17-jährige Arthur L. Opfer eines Messerangriffs – der Täter, Kerem B., wurde trotz seines Geständnisses freigesprochen. Nun steht der Fall erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den umstrittenen Freispruch des Angeklagten vom Februar 2024 aufgehoben. Seit dem 12. Januar läuft am Landgericht Landau ein neuer Prozess vor einer anderen Strafkammer.

Am 30. Juni 2023 besuchte Arthur L. mit Freunden eine private Oberstufen-Abschlussfeier des örtlichen Gymnasiums an einer Grillhütte in Weingarten (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz). Kurz nach Mitternacht kam es zu einem Streit zwischen dem 17-Jährigen und dem damals 20-jährigen Kerem B. Zeugen berichteten, dass B. handgreiflich wurde und daraufhin von mehreren Partygästen geschlagen wurde. Bekannte brachten ihn danach nach Hause.

Später kehrte Kerem B. jedoch zurück. Er parkte sein Auto auf einem nahen Feldweg. Vor Gericht behauptete er, er sei nicht auf Rache aus gewesen, sondern habe sein Handy suchen wollen, das er bei der Schlägerei verloren hätte. Als Arthur gegen 3 Uhr mit Freunden auf dem Heimweg vorbeikam, stieg B. mit einem Messer bewaffnet aus dem Auto und die Situation eskalierte: Es kam erneut zu einem Streit und Handgreiflichkeiten. Dabei soll Arthur Kerem B. ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin zog Kerem B. sein Messer und stach Arthur in die Brust. Der 17-Jährige starb noch am Tatort.

B. gestand den Stich bereits bei der Polizei und später vor Gericht. Er berief sich jedoch auf Notwehr: Er habe angeblich panische Angst vor weiteren Schlägen gehabt und um sein Leben gefürchtet.

Das Landgericht Landau sprach ihn Ende Februar 2024 frei. Die Kammer sah einen sogenannten entschuldigten intensiven Notwehrexzess (§ 33 StGB: Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken) als gegeben an. Das Urteil löste bundesweit Empörung aus. Arthurs Bruder Daniel und seine Mutter sprachen von einem „Schlag ins Gesicht“ und einem „Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat“. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage (die Familie) legten Revision ein – mit Erfolg. Der BGH entschied im Februar 2025, dass das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalte. Das Landgericht sei fehlerhaft mit den Aussagen des Beschuldigten umgegangen und Beweise seien lückenhaft ausgewertet worden.

Der Fall wurde an eine andere Kammer des Landgerichts Landau zurückverwiesen. Der neue Prozess begann am 12. Januar 2026. Weitere Verhandlungstage sind für Januar und Februar 2026 angesetzt.

Der Familie kann man nur wünschen, dass der neue Prozess Gerechtigkeit für Arthur bringen wird. Im besten links-grünen Deutschland drängt sich der Gedanke auf, dass es bei vielen Urteilen nicht um die Tat, sondern um die Herkunft des Täters geht. Oder wie lässt es sich sonst erklären, dass Migranten immer wieder mit milden Strafen oder gar Freisprüchen davonkommen?

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Nancy Faeser und die Meinungsfreiheit: Freispruch für David Bendels!

14. Januar 2026 um 12:00

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“Ich hasse die Meinungsfreiheit”: Für dieses inzwischen ikonische Faeser-Bild war Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Er ging in Berufung. Nun hat das Landgericht Bamberg ihn freigesprochen.

Das Meme von Nancy Faeser mit einem Schild mit der offensichtlich hineineditierten Aufschrift “Ich hasse die Meinungsfreiheit” ging um die Welt: Für die einen offensichtliche Satire, für das Amtsgericht Bamberg eine Verleumdung einer Person des politischen Lebens. Es hatte Bendels zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung.

Das Amtsgericht hatte im Meme eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung gesehen. Angeblich wäre die Montage für den unbefangenen Leser nicht als solche erkennbar gewesen.

Dem folgte das Landgericht Bamberg im Berufungsverfahren nun nicht. Hier sah man das Posting mit Blick auf den Gesamtkontext durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Gestern Abend hatte der Tagesspiegel unter Berufung auf Kreise aus der Staatsanwaltschaft bereits überraschend berichtet, dass man hier einen Freispruch beantragen wolle, sofern sich keine neuen Sachverhalte ergeben.

Tatsächlich hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft ebenso wie die drei Verteidiger von David Bendels auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert.

Der Deutschlandkurier publizierte ein erstes Statement von Strafverteidiger Michael Baitinger:

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Neues von den Rundfunkgebühren

26. November 2025 um 08:28

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veröffentlicht am 26.11.2025; Autor: Andreas Diemer, MWGFD-Mitglied Ein interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (Az: BVerwG 6 C 5.24, siehe auch tichyseinblick.de/video/interview/leipzig-urteil-oerr-gebauer-klagewelle?amp=1) gibt den Kritikern des öffentlichen Rundfunks neue Hoffnung. Wie hinlänglich bekannt ist, erfüllen die öffentlichen Rundfunkanstalten ihren ursprünglichen und vertraglich festgelegten Auftrag seit Langem nicht oder nur teilweise. In diesem Vertrag […]

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