Vorschau ansehen
Gerichtserfolg fΓΌr den CSD Dresden: Das SΓ€chsische Oberverwaltungsgericht stuft das StraΓenfest vorlΓ€ufig als politische Versammlung ein. Damit entfallen die Sicherheitskosten fΓΌr die Veranstalter. Der Beschluss ist unanfechtbar.
(
Auszug von RSS-Feed)