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Gestern — 02. Februar 2026

Stirbt die Demokratie? Drei Gründe sprechen dafür

02. Februar 2026 um 10:00

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In der antiken griechischen Welt entstand die Idee der Demokratie. Das Volk sollte über sein eigenes Schicksal entscheiden. Und Perikles, der athenische Staatsmann, nannte auch das entscheidende Kriterium einer demokratischen Gesellschaft: Die Interessen der Mehrheit müssen sich durchsetzen. Von Oskar Lafontaine.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Heute wird die Demokratie von drei Kräften unterwandert, wenn nicht unmöglich gemacht:

  • von der zunehmenden Ballung wirtschaftlicher Macht;
  • von der zunehmenden Zerstörung der eigenen Urteilsbildung durch Propaganda und der Steuerung der Meinungsbildung durch psychosoziale und verhaltenspsychologische Techniken;
  • von der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Cancel-Culture, Regierungen und Institutionen des Staates.

Dass wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährdet und die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung stark beeinflusst, ist bekannt. Schon Marx und Engels analysierten: „Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken.“

Technik beherrscht Mensch

Nach dem Zweiten Weltkrieg warnten die Ökonomen der Freiburger Schule um Walter Eucken, dass zu große wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährde. Das zeigt sich mittlerweile in allen Industriestaaten, besonders in den USA. Schon 2015 bezeichnete der ehemalige Präsident Jimmy Carter die Vereinigten Staaten als eine „Oligarchie mit grenzenloser politischer Bestechung“.

Großen Einfluss hat die Rüstungsindustrie, die Kongress und Senat steuert, mit dem Ergebnis, dass die USA den mit Abstand größten Militärhaushalt der Welt haben. Ehrlicherweise nennen sie ihr Ministerium jetzt nicht mehr Verteidigungsministerium, sondern Kriegsministerium. Seit ihrem Bestehen haben die Vereinigten Staaten zahllose Kriege geführt. Die amerikanische Verteidigungsindustrie hat nicht zuletzt die Nato-Osterweiterung durchgesetzt. Wie von dem langjährigen Doyen der US-Diplomatie, George Kennan, vorausgesagt, führte diese zum Ukraine-Krieg und bescherte den amerikanischen Rüstungsbetrieben Milliardengewinne.

Ebenso großen Einfluss hat die Energiewirtschaft, die für die Ölkriege der USA mitverantwortlich ist. Die Interventionen im Interesse der Energiekonzerne begannen 1953 mit dem Sturz des demokratisch gewählten Ministerpräsidenten des Iran, Mohammad Mossadegh, und setzten sich fort mit der Ermordung Saddam Husseins 2006 und Muammar al-Gaddafis 2011 sowie der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro 2025.

Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss hat selbstverständlich auch die amerikanische Finanzindustrie. Als ich Ende der neunziger Jahre in den USA Gespräche führte und für eine Regulierung der Finanzmärkte warb, antwortete mir der damalige stellvertretende Finanzminister Larry Summers: „Das können wir nicht machen, die Wall Street hat den Wahlkampf Bill Clintons finanziert.“ Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzkrise das Weltfinanzsystem erschütterte.

Die Techgiganten der USA haben die Welt in einem noch nicht absehbaren Ausmaß verändert. Sie beeinflussen die Politik Washingtons nicht nur, weil sie große finanzielle und wirtschaftliche Macht haben. Noch entscheidender ist ihre zunehmende Fähigkeit, die Urteile und Meinungen der Menschen zu formen und zu steuern. Der Philosoph Günther Anders veröffentlichte schon 1956 sein philosophisches Werk über die „Antiquiertheit des Menschen“. Er sei moralisch, emotional und in seiner Vorstellungskraft nicht mehr auf der Höhe seiner technischen Möglichkeiten.

Enteignung des Privatlebens

Der Mensch beherrsche nicht mehr die Technik, sondern die Technik beherrsche ihn. Er könne mit den Folgen seiner eigenen technischen Schöpfungen nicht mehr Schritt halten.

Es sieht immer mehr so aus, als werde das „Cogito, ergo sum“ („Ich denke, also bin ich“) des René Descartes durch ein von Algorithmen und Mikrotargeting gesteuertes Denken ersetzt.

Das Microtargeting, das Manipulieren der Menschen durch maßgeschneiderte Botschaften, beruht auf der ständigen psychosozialen Ausforschung des Einzelnen. Er hat kein Privatleben mehr. Unzählige Daten werden über ihn gesammelt, und stolz heißt es aus der Branche: „Wir wissen mehr über dich als du selbst.“

Früher kämpften linke Parteien gegen die Enteignung der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess, also dagegen, dass sie durch ihren Lohn zu wenig von dem bekamen, was sie an Reichtum geschaffen hatten.

Die Enteignung des Privatlebens ist vielleicht ein noch viel größeres gesellschaftliches Problem. Aber sie ist kaum ein Thema der Politik, und es gibt noch keine Antwort darauf, wie man diesen zerstörerischen Prozess begrenzen und steuern kann. Wenn das so weitergeht, dann ist das Gerede über Demokratie, über die Herrschaft des Volkes, nur noch ein wirklichkeitsfremdes Geschwätz.

Was uns blüht, hatte schon Edward Bernays, der Neffe von Sigmund Freud, vor hundert Jahren aufgeschrieben. In seinem Buch mit dem Titel „Propaganda“ lesen wir:

Die bewusste und zielgerichtete Manipulation der Verhaltensweisen und Einstellungen der Massen ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie sind die eigentlichen Regierungen in unserem Land. Wir werden von Personen regiert, deren Namen wir noch nie gehört haben. Sie beeinflussen unsere Meinungen, unseren Geschmack, unsere Gedanken [. . .]. Wenn viele Menschen möglichst reibungslos in einer Gesellschaft zusammenleben sollen, sind Steuerungsprozesse dieser Art unumgänglich.

Einen täglich spürbaren Einfluss auf Meinungsbildung und Meinungsäußerungen hat die aus den USA stammende Cancel-Culture. Eine Sprachpolizei ist entstanden, die wie die staatlichen Ordnungshüter darüber wacht, ob sich jemand korrekt verhält. Tut er das nicht, folgt ein Shitstorm. Im schlimmsten Fall werden Leute entlassen, weil sie etwas angeblich Falsches gesagt haben.

Tägliche Einschüchterung ist das Programm dieser Demokratieverächter. Ohne einander widersprechende Meinungen aber gibt es keine demokratische Gesellschaft. Daher sollte es eine vorrangige Aufgabe des Staates sein, eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Das Gegenteil geschieht. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, wird die Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa in immer größerem Maße eingeschränkt. Denunziation und Ausgrenzung anderer bis zur Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz waren Merkmale des Faschismus. „Bestrafe einen, erziehe hundert“, mit dieser Methode versuchte auch Mao Zedong die Bevölkerung zur Konformität zu zwingen.

So als gäbe es kein Grundgesetz

Ein empörendes Beispiel, in welchem Ausmaß freie Meinungsäußerungen unterdrückt werden, sind die Sanktionen des EU-Ministerrates gegen Einzelpersonen, die in einem einmaligen Akt der Willkür, ohne rechtliches Gehör und Gerichtsverfahren, wie im Mittelalter für vogelfrei erklärt werden. Die Vermögenswerte werden eingefroren, die Konten gesperrt, die Sanktionierten dürfen in der EU nicht mehr reisen, und niemand in der EU darf diesen Menschen Geld oder wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Derartige staatliche Willkür hat man lange Zeit für unmöglich gehalten.

Eine brutale Form der Ausgrenzung wurde in Deutschland aber schon während der Corona-Zeit eingeübt. So als gäbe es kein Grundgesetz, wurden Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Ohne überzeugende wissenschaftliche Begründung waren Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Maskenpflicht, Schulschließungen, Beschränkung der Reisefreiheit und ein unglaublicher Druck, sich impfen zu lassen, an der Tagesordnung. Nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die gesetzliche Impfpflicht für alle eingeführt werden, und die Leute durften sogar ihre sterbenden nächsten Verwandten nicht mehr besuchen – eine unglaubliche Grausamkeit.

Spitzenreiter der beleidigten Politiker

Die deutsche Justiz versagte. Selbst das Bundesverfassungsgericht enttäuschte, weil es dieser Politik nicht in den Arm fiel. Das Ergebnis war, dass das Vertrauen in das höchste deutsche Gericht von 81 auf 63 Prozent sank.

Die Politik setzt auf Angst, um die Bürger zum richtigen Verhalten zu zwingen. Mehr als die Hälfte der Deutschen sagen mittlerweile, sie könnten ihre Meinung nicht mehr frei äußern, weil sie Nachteile befürchten. Als sei ihnen das völlig gleichgültig, lassen Politiker in Berlin und Brüssel sich immer wieder neue Gesetze einfallen, um die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken und vor allem die sozialen Medien zu regulieren. Legendär ist in Deutschland mittlerweile der neue Paragraf 188 StGB, der den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung wiederaufleben ließ und die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellte.

Spitzenreiter der beleidigten Politiker ist Friedrich Merz, der laut Welt am Sonntag auf 4.999 Strafanträge kam. Auf Platz 2 folgte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit 1.900, noch vor den grünen Ex-Ministern Robert Habeck und Annalena Baerbock mit 800 beziehungsweise 500 Strafanträgen. Dass dieselben Politiker an der Spitze derjenigen stehen, die Russland im Stellvertreterkrieg mit der Ukraine bestrafen und mit deutschen Taurus-Raketen angreifen wollen, ist ein interessanter Fall für eine psychologische Interpretation.

In der Cancel-Culture-Gesellschaft kommt auch die Denunziation wieder in Mode. Um aufmüpfige Bürger an die Kandare zu nehmen, werden Denunziationsportale eingerichtet. Als der Journalist Henryk M. Broder einmal gefragt wurde, warum die Deutschen das Aufkommen des Nationalsozialismus nicht verhindert hätten, antwortete er: „Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“ Da müssten doch alle Alarmglocken klingeln.

Eine neue Art von Faschismus, so scheint es, kommt auf leisen Sohlen. Der Geist der Aufklärung ist nicht mehr lebendig. „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen können“, sagte Voltaire. Heute bestimmen Dauerempörte, Beleidigte, Canceller, sogenannte Faktenchecker, autoritäre Zeitgenossen, die jede Abweichung als Bedrohung empfinden, die Debatte. Demokratie aber beruht auf Toleranz und Freiheit, und Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.

Dieser Artikel erschien zuerst am 29. Januar 2026 in der Weltwoche Deutschland Nr. 05.26.

Titelbild: Ian Dyball/shutterstock.com

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Die Bürgergeldreform – der gefährliche Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat

30. Januar 2026 um 10:00

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Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus.

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Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden.

Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese.

Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat.

Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben.

Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“

In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen.

Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung.

Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche.

Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung.

Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist.

Titelbild: Dueringerto/shutterstock.com

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Die Chávez-Jahre (1999 – 2013) – soziale Transformation und Machtkonzentration (Serie zu Venezuela, Teil 2)

24. Januar 2026 um 12:00

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Dieser zweite Teil der Serie befasst sich mit den von Präsident Hugo Chávez geprägten Jahren und den Spannungsfeldern zwischen sozialen Errungenschaften, Demokratisierung und der Personalisierung von Macht. Von Detlef Koch.

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Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link.

Einordnung: Ausgangslage 1999 – 2003

Wer die strukturellen Voraussetzungen dieser Entwicklung genauer nachvollziehen möchte, findet sie im ersten Teil der Serie. Dort wird die politische Ordnung Venezuelas vor 1999 rekonstruiert – das Puntofijo-Abkommen, seine sozialen Ausschlüsse und seine wachsende Legitimationskrise. Für das vertiefte Verständnis der Chávez-Jahre empfiehlt es sich daher, auch diesen ersten Teil zu lesen.

Als Hugo Chávez 1999 das Präsidentenamt übernahm, traf sein Projekt auf eine Gesellschaft in Legitimationskrise. Das Puntofijo-Parteiensystem war diskreditiert; staatliche Institutionen galten vielen als korrupt, sozial selektiv und reformunfähig. Die sozialen Folgen der Anpassungspolitik der 1990er-Jahre – Reallohnverluste, Ausweitung prekärer informeller Beschäftigungsverhältnisse, Einbruch öffentlicher Dienste – hatten breite Schichten politisch entfremdet. Der Anspruch der neuen Regierung lautete deshalb nicht primär „Regierungswechsel“, sondern eine politische Neugründung: Staat und Demokratie sollten in Richtung Teilhabe, sozialer Rechte und Souveränität umgebaut werden.

Die frühen Chávez-Jahre waren entsprechend weniger durch einen stabilen sozialökonomischen Masterplan geprägt als durch institutionelle Neuordnung, zunehmende politische Polarisierung zwischen Regierung und alten Eliten sowie Teilen der Mittelschichten und die Suche nach staatlicher Durchsetzungsfähigkeit gegenüber etablierten wirtschaftlichen Machtgruppen, oppositionellen Staatsapparaten und politisch einflussreichen Medienakteuren. Nach dem gescheiterten Putschversuch im April 2002 durch Teile des Militärs, führende Wirtschaftsverbände und oppositionelle Medien, in dessen Verlauf zentrale Verfassungsorgane suspendiert und durch ein außerrechtliches Übergangsregime ersetzt wurden, sowie dem Ölstreik 2002/03, der durch die Führung der staatlichen Erdölgesellschaft Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) eine massive wirtschaftliche Blockade auslöste, verschärfte sich der institutionelle Konflikt grundlegend. Beide Ereignisse markierten eine offene Konfrontation um die Frage, wer über staatliche Schlüsselressourcen, Entscheidungsgewalt und demokratische Legitimation verfügt. Die Regierung reagierte darauf mit einer stärkeren Rezentralisierung exekutiver Kompetenzen, einer politischen Neuordnung strategischer Institutionen und einer systematischen Absicherung ihrer Handlungsfähigkeit gegenüber außerinstitutionellen Machtansprüchen.

Soziale Transformation: Reichweite und Grenzen

Ab 2003/04 etablierte die Chávez-Regierung ein Bündel paralleler Sozialprogramme, die Misiones[1]. Sie zielten auf Alphabetisierung und Bildung, medizinische Grundversorgung, Ernährungs- und Preisstützung sowie Armuts- und Rentenpolitik. Für die 2000er-Jahre dokumentiert das Center for Economic and Policy Research (CEPR) deutliche Verbesserungen zahlreicher sozialer Indikatoren: Rückgang von Armut und extremer Armut, sinkende Ungleichheit, Ausbau von Gesundheitsleistungen und Bildungszugängen. In der Hochphase entstand ein sozialpolitischer Inklusionsschub, der besonders in vormals marginalisierten Stadtvierteln sichtbar wurde.

Zentral ist die Unterscheidung zwischen kurzfristiger sozialer Inklusion bislang ausgeschlossener Bevölkerungsgruppen in Versorgung, Bildung und politische Sichtbarkeit einerseits und langfristiger Institutionalisierung sozialer Rechte, Verwaltungsroutinen und staatlicher Leistungsfähigkeit andererseits. Die Misiones waren in der Anfangsphase besonders wirksam, weil sie Niedrigschwelligkeit und Präsenz im Territorium herstellten und bestehende Bürokratien umgingen. Politisch war das funktional: schnelle Sichtbarkeit staatlicher Leistungen, Mobilisierung, ein Gefühl von Anerkennung in den barrios[2]. Administrativ war es ebenfalls funktional, weil es Entscheidungs- und Umsetzungswege verkürzte. Der Preis war jedoch eine strukturelle Doppelstaatlichkeit: Parallelprogramme standen häufig neben regulären Ministerien, statt sie zu reformieren und dauerhaft zu ersetzen. Das erhöhte kurzfristig die Reichweite, schwächte aber langfristig Routine, Kontrolle und Verlässlichkeit.

Ein zweiter Mechanismus betrifft die Abhängigkeit von Ölpreiszyklen. Die 2000er-Jahre waren von hohen Öleinnahmen geprägt; das ermöglichte expansive Sozialausgaben. Die analytisch entscheidende Frage lautet daher, ob aus Ressourcenzuflüssen dauerhafte Kapazitäten wurden: Personal, Infrastruktur, Verwaltungsroutinen, transparente Budgetierung, überprüfbare Rechtsansprüche. Die empirische Befundlage weist hier auf ein ambivalentes Bild hin: große Reichweite und sichtbare Verbesserungen auf der einen Seite, institutionelle Schwächen, Qualitätsprobleme und politisierte Implementierung auf der anderen. Soziale Fortschritte waren real, doch die Transformation blieb in Teilen zerbrechlich, weil sie nicht konsequent in universelle, regelgebundene Institutionen überführt wurde.

Unter sozialen Menschenrechtsmaßstäben ist der Ausbau von Zugang zu Gesundheit, Bildung und Grundversorgung grundsätzlich positiv zu bewerten, sofern er nicht diskriminiert. Aber er muss institutionell gesichert werden. Demokratietheoretisch problematisch wird ein Modell immer dann, wenn soziale Rechte dauerhaft in Parallelstrukturen ausgelagert bleiben und dadurch gegenüber parlamentarischer Kontrolle, Rechnungslegung und Rechtsansprüchen nur begrenzt einklagbar sind.

Ambivalent ist zudem die Nachhaltigkeitsfrage: Soziale Inklusion kann politisch mobilisieren, ersetzt aber nicht den Aufbau belastbarer Strukturen, die auch bei sinkenden Ressourcen funktionieren.

Verfassung und politische Ordnung

Die Verfassung von 1999 etablierte eine Staatsarchitektur, die repräsentative und partizipative Elemente kombiniert. Zu den Beteiligungsinstrumenten zählen Referenden, Volksinitiativen und der Recall-Mechanismus[3]. Zugleich reorganisierte die Verfassung die Gewalten und stärkte auch die Exekutive (längere Amtszeit, Wiederwahl, präsidiale Kompetenzen). In der Folge wurden diese Instrumente intensiv genutzt: Venezuela erlebte eine hohe Dichte an Wahlen und Abstimmungen. Das spricht, als nackter Befund, für eine starke plebiszitär-elektorale Dynamik, gewissermaßen eine Regierung von „Unten“.

Im Zentrum der Chávez-Jahre stand ein grundlegender Spannungsbogen: Einerseits sollte Demokratie durch neue Beteiligungsformen vertieft werden, andererseits konzentrierte sich politische Macht zunehmend in der Exekutive. Instrumente wie Referenden oder Volksabstimmungen können dazu beitragen, politische Entscheidungen stärker an den Willen der Bevölkerung zurückzubinden. Sie ermöglichen es, staatliches Handeln direkt zu bestätigen oder zurückzuweisen. Zugleich verändern solche Verfahren aber die Funktionsweise politischer Auseinandersetzung. Wenn zentrale Konflikte immer wieder in Ja-oder-Nein-Abstimmungen über die Regierung oder den Präsidenten ausgetragen werden, rückt die Person der Führung stärker in den Mittelpunkt, während parlamentarische und institutionelle Vermittlung an Bedeutung verlieren.

Dass ein umfassendes Verfassungsreformpaket im Jahr 2007 in einem Referendum scheiterte, zeigt, dass diese Ordnung realen politischen Wettbewerb zuließ. Die zwei Jahre später beschlossene Aufhebung der Amtszeitbegrenzungen verschob das Gleichgewicht jedoch erneut: Politische Stabilität wurde nun weniger über institutionelle Wechsel, sondern stärker über wiederholte plebiszitäre Bestätigung derselben Führung hergestellt. Die Regierung Venezuelas unter Chávez schuf auf der einen Seite schnell wirksame basisdemokratische Verfahren zur Versorgung der armen Bevölkerung, die aber nicht durch fest institutionalisierte Regeln abgesichert waren. Auf der anderen Seite kritisierten ihn die Eliten und die verbliebene kleine Mittelschicht dafür, dass er über Institutionenbesetzung, Gesetzgebungstechniken und Ressourcennutzung fast allein entschied.

Demokratisierung versus Personalisierung von Macht

Chávez war das Zentrum des politischen Systems. Die Regierungspartei (MVR, später PSUV) wurde im Verlauf stärker staatsnah und führungszentriert. Die zivil-militärische Allianz erhielt in der Verfassung von 1999 und in der politischen Praxis neue Bedeutung: Militärs wurden in Entwicklungsprogramme, Verwaltung und öffentliche Unternehmen eingebunden; Plan Bolívar 2000 gilt als frühes Beispiel für den Einsatz des Militärs in sozialpolitischen Aufgaben.

Die Personalisierung ist nicht nur Stil, sondern Organisationsprinzip. Sie bündelt Loyalitäten, beschleunigt Entscheidungen und hält eine heterogene Koalition zusammen. Gleichzeitig schwächt sie institutionelle Autonomie: Parteistrukturen, Ministerialverwaltungen und regionale Ebenen werden abhängig von präsidialer Steuerung, symbolischer Autorität und Ressourcenverteilung. Das begünstigt einerseits Legitimation über Wahlen und Mobilisierung, erschwert aber die Selbstkorrektur durch unabhängige Kontrolle, innerparteiliche Konkurrenz, institutionelle Gegenmacht.

Polarisierung wirkt als Beschleuniger dieser Dynamik. Wo Politik als existenzieller Nullsummenkonflikt gerahmt wird, sinkt die Bereitschaft zu Kompromiss und institutioneller Mäßigung. Die polarisierende Logik „Volk versus Elite“ kann vielleicht Exklusion sichtbar machen und Mobilisierung ermöglichen, sie kann aber auch die Legitimität des Gegners angreifen und den Spielraum pluralistischer Aushandlung verengen. Im venezolanischen Fall wurde diese Logik durch Putsch, Streik und dauerhafte Konfrontation zusätzlich verhärtet. Das Resultat ist ein System, das sich stark über Loyalität, Mobilisierung und plebiszitäre Bestätigung stabilisiert – mit strukturellen Risiken für Institutionen, die unabhängig sein müssten. Das hat letztlich der Demokratie sehr geschadet.

Aus demokratischer Perspektive kann eine starke Exekutive in Phasen des Systemumbaus handlungsfähig sein. Legitimitätsgewinne durch Mobilisierung ersetzen jedoch nicht die Notwendigkeit institutioneller Begrenzung. Wo Personalisierung dauerhaft bleibt, steigen Risiken von Abhängigkeit, informeller Macht und Erosion rechtsstaatlicher Standards. Ein zentrales demokratisches Qualitätskriterium ist nicht nur, ob gewählt wird, sondern ob Machtwechsel realistisch möglich bleibt, ohne dass das System selbst zum Einsatzmittel wird.

Medienpolitik, Opposition und Polarisierung

Die Chávez-Jahre waren zusätzlich von heftigen Medienkonflikten geprägt. Private Medien agierten vielfach als oppositionelle Akteure; zugleich baute der Staat eigene Medien aus und schuf Regulierungsinstrumente. Akademische und NGO-Analysen verweisen auf eine Kombination aus fortbestehender Opposition und wachsender staatlicher Dominanz in der öffentlichen Kommunikation.

Entscheidend ist die Grenzziehung zwischen legitimer Medienregulierung und politischer Kontrolle. Regulierung von Frequenzen, Medienkonzentration oder Jugendschutz ist in Demokratien üblich. Problematisch wird sie, wenn sie selektiv und strategisch eingesetzt wird, um Oppositionelle zu marginalisieren oder Selbstzensur zu erzeugen. Zugleich war der venezolanische Konflikt nicht schlicht „Staat gegen freie Presse“: Teile privater Medien agierten als politischer Akteur, der nicht nur kommentiert, sondern interveniert. Gerade daraus speiste sich die gegenseitige Radikalisierung: Der Staat begründete Eingriffe mit politischer „Verteidigung“, die Opposition deutete sie als autoritäre Kontrolle. Für die Demokratiequalität zählt am Ende der Effekt: eine Öffentlichkeit, in der formale Pluralität existieren kann, aber strukturelle Asymmetrien zunehmen.

Ein Zwischenfazit

Die Chávez-Ära verbindet zwei Bewegungen, die sich gegenseitig verstärken und zugleich widersprechen: soziale Integration durch Umverteilung und Programme der Teilhabe – und eine wachsende Verdichtung exekutiver Macht, personenzentrierter Steuerung und konflikthafter Polarisierung. Viele Indikatoren sprechen für reale soziale Fortschritte in den 2000er-Jahren; zugleich deuten institutionelle Entwicklungen und Qualitätsanalysen auf sinkende demokratische Qualität im Sinne rechtsstaatlicher Begrenzung, fairer Wettbewerbsbedingungen und unabhängiger Kontrolle. Der Kern ist Ambivalenz: soziale Demokratisierung in der Breite bei gleichzeitiger institutioneller Machtverdichtung in der Spitze. Genau in dieser Spannung liegt das politisch prägende Erbe der Chávez-Jahre.

Verwendete Quellen

Primärquellen

Sekundärquellen

  • Weisbrot, Mark; Ray, Rebecca; Sandoval, Luis: The Chávez Administration at 10 Years (CEPR)
  • Ellner, Steve: Venezuela’s Social-Based Democratic Model: Innovations and Limitations
  • Strønen, Iselin Åsedotter: „A Civil-Military Alliance”: The Venezuelan Armed Forces before and during the Chávez era
  • Cannon, Barry: Hugo Chávez and the Bolivarian Revolution
  • Corrales, Javier; Hidalgo, Manuel: The Quality of the Venezuelan Democracy under Hugo Chávez (1999 – 2013)

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Zu den Misiones der Chávez-Regierung zählen die Alphabetisierungs- und Bildungsprogramme Misión Robinson, Misión Ribas und Misión Sucre, das Ernährungs- und Preisstützungsprogramm Misión Mercal sowie das Primärgesundheitsprogramm Misión Barrio Adentro.

[«2] Barrios – wörtl. Nachbarschaften sind die Armenviertel

[«3] Der Recall-Mechanismus (Abberufungsreferendum) ist ein Instrument direkter Demokratie und ermöglicht es der Wahlbevölkerung, ein gewähltes Amt – einschließlich des Präsidentenamtes – vor Ablauf der regulären Amtszeit durch eine Volksabstimmung abzuberufen, sofern zuvor eine festgelegte Mindestzahl an Unterstützungsunterschriften gesammelt wird. Das Instrument wurde erstmals 2004 auf nationaler Ebene angewandt, als ein Abberufungsreferendum gegen Präsident Chávez stattfand, bei dem dieser im Amt bestätigt wurde.

(Auszug von RSS-Feed)

Der Friedensrat und das Ende der Nachkriegsordnung


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Davos ist in diesem Jahr besonders spannend: nicht nur wegen des Konfliktes zwischen der EU und den USA um Grönland, sondern auch wegen eines neuen Projekts von US-Präsident Donald Trump, dem sogenannten „Friedensrat“ (Board of Peace). Wie bei so vielen Nachrichten in diesen Tagen war es auch in diesem Fall zunächst schwer, zu glauben, dass es sich um einen ernsthaften Plan und nicht um „Fake News“ handelte, so geradezu surreal mutet das Projekt an. Was hat es damit auf sich? Ein Artikel von Maike Gosch.

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Am letzten Freitag, dem 16. Januar 2026, verkündete Donald Trump auf der von ihm bevorzugt genutzten Social-Media-Plattform Truth Social die Einrichtung eines „Board of Peace“ (Friedensrates):

„Es ist mir eine große Ehre, bekannt zu geben, dass DER FRIEDENSRAT gebildet wurde. Die Mitglieder des Rates werden in Kürze bekannt gegeben, aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass es der größte und prestigeträchtigste Rat ist, der jemals zu irgendeiner Zeit an irgendeinem Ort zusammengestellt wurde.“

Der Friedensrat und der 20-Punkte-Plan

Dieser Friedensrat war ursprünglich Teil von Donald Trumps „20-Punkte-Plan“ vom 29. September 2025 für Gaza. Dort wurde unter Punkt 9 geregelt, dass Gaza von einer Übergangsregierung in Form eines technokratischen, unpolitischen palästinensischen Komitees verwaltet werden soll, das hierbei von einem Exekutivrat für Gaza und einem neuen internationalen Übergangsgremium, dem Friedensrat (Board of Peace), beaufsichtigt und überwacht werden soll, dessen Vorsitz Präsident Donald J. Trump übernehmen wird. Als weiteres Mitglied wurde damals schon der ehemalige britische Premierminister Tony Blair benannt. Dieses Gremium sollte den Rahmen festlegen und die Finanzierung für den Wiederaufbau des Gazastreifens übernehmen, bis die Palästinensische Autonomiebehörde ihr Reformprogramm abgeschlossen habe.

Annahme durch den UN-Sicherheitsrat

Dieser Plan wurde dann am 17. November 2025 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 2803 (2025) angenommen und somit nach UN-Recht legitimiert. China und Russland enthielten sich, obwohl sie die Resolution durch ein „Nein“ hätten verhindern können. Das „Mandat“ der Vereinten Nationen für den Friedensrat wurde für zwei Jahre erteilt (bis Ende 2027).

Die Resolution selbst wurde international stark kritisiert, denn sie schafft eine souveräne Kontrolle über den Gazastreifen für den sogenannten Friedensrat, ohne dass die Palästinenser selbst in irgendeiner Form als souveräne Staatsbürger in einen politischen Prozess einbezogen werden. Sie erkennt das Recht der Palästinenser auf einen eigenständigen Staat nicht an. Ebenso wenig wird die Illegalität der israelischen Besatzung erwähnt oder ist irgendeine Bemühung um „Übergangsjustiz“ (transitional justice) erkennbar, also eine juristische und politische Aufarbeitung der im Gazastreifen und dem Westjordanland begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Israel. Die Resolution hatte außerdem Empörung ausgelöst, weil sie Gaza durch den sogenannten Friedensrat unter Trumps persönliche Kontrolle stellt und das Völkerrecht damit einseitigen amerikanischen Diktaten unterordnet – mit der Unterstützung Europas und eines Großteils der arabischen Welt.

Das Versagen des „Friedensplans“

Trumps von den Vereinten Nationen legitimierter „Friedensplan“ beendete zwar offiziell den Krieg in Gaza, von einer Waffenruhe kann aber keine Rede sein: Das Töten, die Zerstörung und die Vertreibung der Palästinenser durch Israel geht seitdem weiter.

Dennoch verkündeten die USA am 15. Januar 2026 die sogenannte Phase 2 des „Waffenstillstands“ – obwohl Israel sehr viele der Bedingungen aus Phase 1 nicht erfüllt hat. Es gab keinen Truppenabzug aus den bewohnten Gebieten, dafür die weitere Verhinderung der humanitären Hilfe, die Behinderung der Rückkehr der Binnenflüchtlinge in den Norden des Gazastreifens und unausgesetzte weitere Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Zusätzlich verhindert Israel nach palästinensischen Angaben bisher die Einreise gerade der Mitglieder des „technokratischen palästinensischen Komitees“ in den Gazastreifen, die die einzigen Palästinenser sind, die in Trumps 20-Punkte-Plan überhaupt eine, wenn auch untergeordnete und nicht-politische, Rolle spielen dürfen.

Trump überrumpelt alle

Aber zurück zu den neuen Entwicklungen:

Der Friedensrat war also schon im Herbst angekündigt worden, sollte aber der Aufsicht über den Wiederaufbau und die Gestaltung eines Friedens im Gazastreifens dienen (so zumindest das erklärte Anliegen gegenüber den Vereinten Nationen). Aber als wäre das bisher Geschehene nicht schon abenteuerlich genug, scheint Donald Trump jetzt diese juristische und organisatorische Struktur nutzen zu wollen, um eine „alternative UNO“ unter seiner Alleinherrschaft zu schaffen, wie es viele Kommentatoren bezeichnen.

In einer für Trump inzwischen typischen Überrumpelungsaktion hat er eine Satzung (im Original: charter) entwerfen lassen und Einladungen zur Teilnahme an diesem Friedensrat an etwa 60 Regierungen verschickt, darunter auch Deutschland, Israel, Kanada, Frankreich, Russland, Weißrussland, Argentinien, Polen und viele mehr. Argentinien, Kasachstan und Kanada haben bereits offiziell die Teilnahme erklärt. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate sollen das Angebot angenommen haben, ebenso Israel. Besondere Empörung, speziell in der westlichen Presse, rief natürlich die Einladung an Putin hervor – passt sie doch auf den ersten Blick nicht zu sämtlicher westlicher Rhetorik rund um den Ukraine-Krieg und so gar nicht zu der Beschwörung der großen Gefahr durch Russland und China, die mit der illegalen Annexion Grönlands angeblich gebannt werden soll.

Frankreichs Präsident Macron hat Trump bereits eine Absage erteilt und begründete diese damit, dass die Satzung des Gremiums „über den Rahmen des Gazastreifens hinausgeht und ernsthafte Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze und die Struktur der Vereinten Nationen, die nicht in Frage gestellt werden dürfen“.

Deutschland jedenfalls überlegt aktuell noch, ob es das Angebot annimmt.

Die Vereinigten Trump-Nationen retten die Welt

Tatsächlich hat Trump mit diesem Friedensrat etwas sehr Abenteuerliches vor:

Denn jetzt scheint es dabei plötzlich überhaupt nicht mehr um den Gazastreifen zu gehen – in der von Trump verschickten Satzung des Friedensrates wird dieser nämlich mit keinem Wort erwähnt.

Stattdessen heißt es dort in der Präambel:

„In der Erkenntnis, dass zu viele Ansätze zur Friedenskonsolidierung eine dauerhafte Abhängigkeit fördern und Krisen institutionalisieren, anstatt die Menschen über diese hinauszuführen;

unter Betonung der Notwendigkeit einer flexibleren und effektiveren internationalen Friedensorganisation; und

entschlossen, eine Koalition williger Staaten zu bilden, die sich zu praktischer Zusammenarbeit und wirksamen Maßnahmen verpflichten,

geleitet von Urteilsvermögen und Gerechtigkeit, verabschieden die Parteien hiermit die Charta für den Friedensrat.“

Weiter wird unter „1. Mission“ die selbsterklärte Aufgabe des Friedensrats folgendermaßen beschrieben:

„Der Friedensrat ist eine internationale Organisation, die sich für die Förderung von Stabilität, die Wiederherstellung einer verlässlichen und rechtmäßigen Regierungsführung und die Sicherung eines dauerhaften Friedens in von Konflikten betroffenen oder bedrohten Gebieten einsetzt. Der Friedensrat nimmt solche friedensfördernden Aufgaben in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und gemäß dieser Charta wahr, einschließlich der Entwicklung und Verbreitung bewährter Verfahren, die von allen Nationen und Gemeinschaften, die Frieden anstreben, angewendet werden können.“

Das klingt natürlich alles erstmal löblich und positiv – wenn man sich sehr naiv stellt.

Absolutismus is back

Aber wenn man, wie der Schweizer Experte für internationale Beziehungen Pascal Lottaz in einem Video und einem Substack-Artikel, genauer in die Satzung guckt, wird es dubioser und dubioser:

Die gesamte Organisation ist voll und ganz auf Trump und Trump persönlich zugeschnitten. Er wird lebenslang als Vorsitzender (Chairman) eingesetzt und dabei namentlich genannt, was an sich schon ungewöhnlich für eine internationale Organisation ist, ohne diese Position an sein Amt als Präsident der USA zu koppeln, d.h. auch wenn er nicht mehr Präsident der USA sein wird, bleibt er als Privatperson der Vorsitzende einer von ihm geschaffenen internationalen Organisation. Er hat fast absolute Rechte im Rahmen der Entscheidungsfindung, z.B. ein De-facto-Vetorecht über alle Entscheidungen des Rates, volle Entscheidungsmacht darüber, wen er in den Rat einlädt und wen nicht. Selbst im Falle von Konflikten besagt die Regelung zur Beilegung von Streitigkeiten, dass am Ende Trump entscheidet – der zusätzlich auch seinen Nachfolger persönlich bestimmen kann, ohne auch hier irgendwelche Kriterien dafür zu nennen (Amtsträger, Vertreter eines Staates o.ä.), sodass hier die Einrichtung einer Erbfolge, zum Beispiel durch Besetzung des allmächtigen Postens durch seinen Sohn, seine Tochter oder seinen Schwiegersohn, durchaus möglich ist.

Unter dem Friedensrat wird scheinbar nun noch ein allgemeines Exekutivgremium eingesetzt. Dies scheint ein paralleles Organ zu dem bereits erwähnten Exekutivgremium speziell für Gaza zu sein. Pascal Lottaz hat einmal versucht, die Struktur der Organisation, so wie er sie aus der Satzung und anderen Informationen verstanden hat, aufzuzeichnen:

Quelle: pascallottaz.substack.com

Am meisten mediale Aufmerksamkeit erhielt die Regelung, dass Staaten sich für die stattliche Summe von einer Milliarde US-Dollar einen ständigen Sitz im Friedensrat kaufen können. Ansonsten erhalten sie nur einen auf drei Jahre begrenzten Sitz, der vom Vorsitzenden (Trump) nach seinem Gutdünken verlängert werden kann (oder auch nicht).

Das Ende der Nachkriegsordnung

Inwieweit die Resolution 2803 des Sicherheitsrats für Trumps Vorhaben irgendeine rechtliche Legitimation schafft, ist sehr fraglich, da diese sich sehr deutlich nur auf die Verwaltung des Gazastreifens für eine begrenzte Zeit (zwei Jahre – bis Ende 2027) bezog. Es sieht so aus, als würde Trump das ursprünglich rein auf Gaza bezogene Instrument nun aufblasen, um eine alternative Struktur zu den Vereinten Nationen zu schaffen – die im Unterschied dazu vollkommen unter seiner Kontrolle steht. Aber „might makes right“ (Nicht das Recht zählt, sondern die Macht) scheint ja das Motto dieser Tage zu sein. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn Trump mit dieser Alleinherrschaftskonstruktion durchkommt, würde dies der juristischen und diplomatischen Weltordnung, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde, wahrscheinlich den Todesstoß versetzen.

Für Donnerstag, 22. Januar 2026, hat das Weiße Haus jedenfalls zu einer offiziellen Unterzeichnungsfeier in Davos für den Friedensrat eingeladen. Es wird spannend, ob dieses Husarenstück wirklich gelingt – oder ob, wie der kanadische Premierminister Mark Carney es eingeschätzt hat, diese Satzung als erstes disruptives „Angebot“ zu sehen ist und die anderen Staaten das Konstrukt noch in eine vernünftigere Richtung hin verändern können. Wie das funktionieren soll, dazu fehlt mir allerdings die Phantasie.

Was feststeht, ist, dass das Töten und die Kriegsverbrechen in Gaza und im Westjordanland derweil ungehindert weitergehen. Selbst dieser unglaubliche neue Vorstoß Trumps gefährdet den Bestand unserer internationalen Rechtsordnung daher nicht so sehr wie das absolute Versagen der allermeisten Staaten dabei, die Rechte und das Leben der Palästinenser zu schützen.

Titelbild: ChatGPT – das Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt

(Auszug von RSS-Feed)

Pressekonferenz zum Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung von Jacques Baud: „Es reicht!“

12. Januar 2026 um 09:00

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Am 8. Januar stellten der Journalist Patrik Baab, die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen sowie die Friedensaktivistin Laura von Wimmersperg den internationalen Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung des in Belgien lebenden Schweizer Militäranalysten Jacques Baud vor. Dieser wurde von zahlreichen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Medien unterzeichnet. Die politische Breite der Unterzeichner reicht vom Vorsitzenden der DKP über prominente BSW-Vertreter bis zum ehemaligen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Auch der Politikwissenschaftler Prof. Dr. John J. Mearsheimer sowie der Pink-Floyd-Musiker Roger Waters setzten ihre Unterschrift unter den Aufruf. Die NachDenkSeiten kommentieren die Pressekonferenz in voller Länge.

Hintergrund

In ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee sowie des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes mit umfassenden Sanktionen belegt: Ein- und Ausreiseverbot aus dem EU-Raum, das heißt, er darf Belgien nicht mehr verlassen und alle seine Konten in der EU wurden blockiert. Begründung: Seine Analysen zur Entwicklung des Ukraine-Krieges stimmen nicht mit den etablierten Narrativen in der EU einher.

Unterzeichnen kann man den Aufruf hier: free-baud.org

Hier finden Sie den Aufruf „Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU“ im Wortlaut:

„Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.“

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a.D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Sebastian Bahlo, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brüssel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Max Blumenthal, Journalist und Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic. Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus, California State University Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehem. Berater im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Historisches Institut, Universität Montreal, Kanada
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B. Sc., Hobart, Australien
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a.D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star, USA
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler, Universität Südostnorwegen
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slowakei
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Kanada
  • Dr. Renate Dillmann, Bochum
  • Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
  • Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
  • Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Heike Egner, Immunbiologin
  • Ralf Eger, Filmemacher, München
  • Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
  • Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bukarest
  • Thomas Fazi, Autor, Italien
  • Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
  • Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatssekretär im BMF
  • Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
  • Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
  • Thomas Fasbender, Journalist
  • Dr. Markus Fiedler, Soziologe
  • Marcel Fischer, Radio Marabu
  • David C. Fisher, Houston, Texas, USA
  • Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Schweiz
  • Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockholm
  • Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
  • Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
  • Harald Friese, Historiker, Köln
  • Elena Fritz, geopolitische Analystin
  • George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, UK
  • Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
  • Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
  • Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
  • Magda von Garrel, Politologin und Autorin
  • J. R. Gipple, Des Moines, Iowa, USA
  • Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
  • Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, USA
  • Hans-Wolff Graf, Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Vermögensverwalter und Journalist
  • Urs Graf, Psychologe, Sirnach, Schweiz
  • Tilo Gräser, Journalist, Berlin
  • Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Norbert Häring, Publizist und Autor
  • Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies, USA
  • Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor MPI für ethnologische Forschung
  • Klaus Hartmann, Präsident der Weltunion der Freidenker
  • Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
  • Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
  • Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, USA
  • Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
  • Elisabeth Hills, Memphis, Tennessee, USA
  • Diana Hohenthal, Kunstmanagerin und Kuratorin
  • Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
  • Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
  • Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist und Verleger
  • Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
  • Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
  • Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm
  • Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
  • Markus J. Karsten, Verleger, Westend-Verlag
  • Alexander King, MdA, BSW
  • Dr. Lasha Kazradze, International Relations Analyst, Georgien
  • Leo Keller, Managing Director, Blue Ocean SWS GmbH, Zürich
  • Friedhelm Klinkhammer, Jurist
  • Marcus Klöckner, Journalist und Autor
  • Lucy Komisar, Investigative Journalist, New York, USA
  • Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
  • Volker Krannich, Projektmanager i.R.
  • Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
  • Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaftler, Humboldt-Universität i.R.
  • Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
  • Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
  • Markus Kompa, Fachanwalt für Medienrecht
  • Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
  • Generalmajor a.D. Dennis Laich, US Army
  • Dr. Anatol Lieven, Direktor Eurasien-Programm, Quincy Institute, USA
  • Andrew Lowenthal, Gründer und CEO liber-net, Australien
  • Prof. Dr. Pascal Lottaz, Universität Kyoto, Japan
  • Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
  • Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
  • Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
  • Gisela Liebe, Dipl.-Sozialwirtin, Schweiz
  • Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
  • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BfV a.D.
  • Aaron Maté, Journalist, Kanada
  • Ray McGovern, CIA-Analyst i.R., USA
  • Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
  • Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
  • Ursula Mathern, Merxheim
  • Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
  • Stefania Maurizi, Journalistin, Rom
  • Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava
  • Dr. Krishen Mehta, Yale University, USA
  • Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
  • Antje Meyen, Journalistin, München
  • Steven Milosevski, Sydney, Australien
  • Vernon Moat, Exeter, UK
  • Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist
  • Gisela von Mutius, Politologin
  • Hans-Reimar von Mutius, Politologe
  • Peter Mertens, Generalsekretär PVDA, Belgien
  • Oberstleutnant a.D. Peter Misch, Verleger
  • Albrecht Müller, Gründer Nachdenkseiten
  • Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
  • Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm
  • Agneta Norberg, ehem. Vorsitzende Friedensrat Schweden
  • Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
  • Stephan Ossenkopp, Publizist
  • Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
  • Prof. Dr. Nikolai Petro, University of Rhode Island, USA
  • Didier Pfirter, Botschafter a.D., Schweiz
  • Prof. Dr. Theodore A. Postol, MIT, USA
  • Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
  • Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
  • Vladimir Palko, ehem. Innenminister, Slowakei
  • Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a.D.
  • Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
  • Doris und George Pumphrey, Berlin
  • Éva Péli, Journalistin, Berlin
  • Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm
  • Licia Ponno, Business Developer, Mailand
  • Scott Ritter, ehem. UN-Waffeninspektor, USA
  • Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor
  • Dr. Alexander Rahr, Osteuropa-Experte
  • Arnulf Rating, Kabarettist
  • Prof. Dr. Christopher Read, European History, UK
  • Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
  • Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor
  • Dr. Günter Rexilius, Psychotherapeut
  • Torsten Rexin, stellv. Vorsitzender Deutsch-Russische Freundschaft
  • Steffi Rist, Unternehmerin
  • Jan Ristau, Rechtsanwalt und Publizist
  • Prof. Dr. Geoffrey Roberts, Historiker
  • Jesús Rodríguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune
  • Coleen Rowley, FBI Special Agent a.D., USA
  • Dr. Werner Rügemer, Publizist
  • Darryl Rush, Singer-Songwriter, USA
  • Theo Russell, Vorsitzender New Communist Party, UK
  • Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, UK
  • Michael von der Schulenburg, MdEP
  • Vizeadmiral a.D. Kay-Achim Schönbach
  • Gabriel Shipton, The Information Rights Project
  • Lord Robert Skidelsky, House of Lords, UK
  • Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Max-Planck-Institut
  • Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, USA
  • Peter Schindler, Rechtsanwalt, Wien
  • Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
  • Major a.D. Dr. Lothar Schröter, Militärhistoriker
  • Barbara Schwegler, Chirurgin, IPPNW
  • Prof. Bernd Seegers, Stadtplaner
  • Yves Smith, Financial Analyst
  • Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller
  • Anette Sorg, Nachdenkseiten
  • Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Autor
  • Oberfeldarzt d.R. Dr. Berthold Spahlinger
  • Peter Stevkov, stellv. Chefredakteur Marker.sk
  • Prof. Dr. Ola Tunander, PRIO, Norwegen
  • Rosalie Tyler Paul, USA
  • Raymond Unger, Schriftsteller und Künstler
  • Gert Ewen Ungar, Journalist
  • Ron Unger, US Marine Corps i.R.
  • Prof. Dr. mult. Dr. h.c. mult. László Ungvári
  • Gary Villapiano, Executive Producer
  • Erika Vögeli, Psychologin
  • Alexander Wallasch, Journalist
  • Roger Waters, Musiker
  • Elisabeth Fürstin zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee
  • Margot und Willy Wahl, Seniora.org
  • Prof. Dr. Harald Wallach, Psychologe
  • Dr. Bettina Warwitz, Medizinerin
  • Edelgard und Horst Weber, Landwirte
  • Dr. phil. Tatjana Weber
  • Kay Weir, Herausgeber
  • Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte
  • Julia Wille, Filmausstatterin
  • Dr. Volker Wirth, Wirtschaftswissenschaftler
  • Winfried Wolk, Künstler
  • Russell Woodward, Lehrer i.R.
  • Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a.D.
  • Wenzel, Musiker und Autor
  • Oberst a.D. Lawrence Wilkerson, USA
  • Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
  • Achim Winter, Journalist und Satiriker
  • Flavio von Witzleben, Journalist

Titelbild: Valeri Schiller

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Souverän ist, wer die Krise definiert

02. Januar 2026 um 10:05

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Autoritarismus des einzig „Wahren und Guten“.

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Wenn Widerspruch zur Abweichung wird

01. Januar 2026 um 08:04

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Über den Autoritarismus des einzig „Wahren und Guten“.

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