NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Gestern — 02. Februar 2026

„Wie der Weg zur deutschen Atombombe aussehen könnte“ – Nein, wie der Weg in den Abgrund aussieht


Vorschau ansehen

Die Atombombe – soll Deutschland sie bekommen? Wer den Atomwaffensperrvertrag oder den Zwei-plus-Vier-Vertrag kennt, weiß: Eine solche Frage überhaupt zu stellen, verbietet sich. Doch im Zuge des politischen Großprojekts Kriegstüchtigkeit, im Zuge von Aufrüstung und der angeblichen „Zeitenwende“ verschiebt die Politik die Grenzen immer weiter. Ex-Außenminister Joschka Fischer forderte die Atombombe für Europa, Kanzler Merz gab bekannt, dass Gespräche über einen europäischen atomaren Schirm geführt würden und der Stern zeigt auf: „Wie der Weg zu einer deutschen Atombombe aussehen könnte.“ All das ist ein fataler Irrweg. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Nach Jahren der Konfrontationspolitik gegenüber Russland sollte es eigentlich auch dem Unvernünftigsten klar geworden sein: Die Verbindung von Holzweg und Sackgasse führt geradeaus an die Mauer. Schon jetzt verschlingt das politische Vorhaben „Kriegstüchtigkeit“ Unsummen, das Risiko eines großen Krieges mit Russland wird nicht kleiner, sondern größer. Es gehört mit zum Dümmsten, was die Politik gerade tut. Da wird sich nämlich nicht einfach nur gegenüber einem Feind, der angeblich drohend vor der Haustür steht, gewappnet, nein, er wird geradezu erst aufgebaut. Denn: Aufrüstung auf der einen Seite bedingt Aufrüstung auf der anderen Seite. Die Waffen auf die eine Seite zu richten, bedeutet, dass auch die andere Seite ihre Waffen ausrichtet.

Zu beachten gilt: Wir sprechen hier nicht von Wasserpistolen. Es geht um: die Atombombe. Das heißt, wir sprechen von einer Waffe mit einer schier unfassbaren Zerstörungskraft. Reicht noch immer nicht aus, dass bereits jetzt die Staaten über so viele Atomwaffen verfügen, dass sie die ganze Erde für immer vernichten können? Reicht es immer noch nicht aus, dass politisches Machtstreben, Feindbilddenken und Unvernunft im Grunde genommen einen ganzen Planeten seit Jahrzehnten in Geiselhaft halten? Alleine die Existenz der Atombombe zeigt jedem auch nur halbwegs noch zur Vernunft Fähigen, wie tief die Politik gesunken ist. Eine Waffe zu erfinden, die die Existenz der gesamten Menschheit gefährdet: Darüber darf nicht mit Selbstverständlichkeit hinweggegangen werden.

Mit dem Abwurf der Atombomben „Fat Man“ und „Little Boy“ hat die Welt gesehen, welch eine Vernichtungskraft in den Händen eines Staates liegt – und Japan hat leidvoll mit etwa – je nach Quellen – 200.000 Opfern erfahren, was der Einsatz von Atomwaffen heißt. Das war vor über 80 Jahren. Über 8 Dekaden hatte die Politik Zeit, um nachzudenken. Nachzudenken über eine Waffe, die niemand in den Händen halten sollte. Die Abschaffung der Atomwaffen wäre eine Befreiung vom Damokles-Schwert, das über der gesamten Menschheit hängt. Doch anstatt zu einem Ergebnis zu kommen, das der Menschheit dient, sind von deutschen Politikern und Medien gerade Töne zu vernehmen, die das Gegenteil bedingen.

Da fordert der ehemalige Außenminister Deutschlands, Joschka Fischer, die Atombombe für ganz Europa. Da lässt der Bundeskanzler der Republik die Öffentlichkeit erfahren, dass hinter den Kulissen Gespräche über eine Bewaffnung Europas mit Atombomben geführt würden. Da zeigen im Magazin Stern gleich fünf Autoren auf, „wie der Weg zu einer deutschen Atombombe aussehen könnte“.

Man weiß nicht, was genau das politische Vorhaben im Hintergrund ist. Aber das nach außen hin kommunizierte Ziel, Europa „sicher“ zu machen, kann es kaum sein. Nur zur Erinnerung: Russland hatte allein durch den Angriffskrieg Hitler-Deutschlands schier unvorstellbare Verluste an Menschenleben zu beklagen. Wie würde dieses angeblich so böse Russland wohl reagieren, wenn Europa nuklear aufrüsten und sogar Deutschland plötzlich den Besitz der absoluten Vernichtungswaffe anstreben sollte?

Wieder einmal befinden wir uns an einer Stelle, an der die Propaganda über ihre eigenen Füße stolpert. Wäre Russland Europa und Deutschland so feindlich gesinnt, wie es die Kalten Krieger dieser Zeit darstellen, wäre Russland so skrupellos und böse, wie es die Propaganda glauben machen will: Die Logik verböte es, anzunehmen, dass unter diesen Gegebenheiten Russland die atomaren Bewaffnung Europas hinnähme.

Mit anderen Worten: Allein schon die Ankündigung der Beschaffung einer deutschen Atombombe könnte für Deutschland verheerend enden. Doch es geht natürlich nicht um Logik. Es geht beim Feindbilddenken nicht um das, was wirklich ist. Mit Halbwahrheiten, Lügen und Manipulation verdrehen Politiker die Realität so weit, bis sie selbst den Halbwahrheiten, Lügen und Manipulationen Glauben schenken. Ein ungetrübter Blick auf die Realität würde Folgendes hervorbringen: Es gibt den Atomwaffensperrvertrag aus dem Jahr 1975. Und es gibt den Zwei-plus-Vier-Vertrag aus dem Jahr 1990. Deutschland hat sich vertraglich verpflichtet, auf die Herstellung, den Besitz und die Verfügungsgewalt von Atomwaffen zu verzichten. Damit wäre das Thema vom Tisch. Sich an Verträge zu halten, fordert der politische Anstand.

Doch nun folgt ein lautes „Aber“. Merz sagte laut dem Portal t-online: „Wir wissen, dass wir hier strategisch und auch militärpolitisch einige Entscheidungen treffen müssen, aber noch einmal, dafür ist die Zeit im Augenblick noch nicht reif. Wir führen strategische Gespräche über diese Frage mit den beteiligten Ländern.“ Der Kanzler merkt selbst an, dass Deutschland vertraglich verpflichtet habe, keine Atomwaffen zu besitzen, doch dann sagt Merz: „Insofern steht es nicht in unserem eigenen Ermessen und nicht in unserer eigenen Zuständigkeit, Atomwaffen in Deutschland zu haben.“

Was heißt in diesen Ausführungen „im Augenblick“ und „nicht in unserem Ermessen“? Es geht hier nicht um „im Augenblick“ und ein „Ermessen“. Von Deutschland darf erwartet werden, dass es sich an die genannten Verträge hält. Nicht einmal der Verdacht sollte entstehen, dass über Winkelzüge Deutschland in den Besitz von Atomwaffen gelangen will. Die Antworten von Merz lassen tief blicken.

Titelbild: shutterstock.com / GAS-photo

(Auszug von RSS-Feed)
Ältere Beiträge

Krieg gegen die Zivilbevölkerung ist schändlich – das gilt für Russland, das gilt aber auch für die NATO


Vorschau ansehen

Wenn in diesen Tagen über den Ukrainekrieg berichtet wird, geht es meistens um die russischen Angriffe auf die zivile Infrastruktur der Ukraine. Offiziellen Angaben zufolge sind derzeit über eine Million ukrainischer Haushalte ohne Strom, in vielen Gebäuden sind dadurch die Heizungen außer Betrieb – und dies bei knackigen Minusgraden. Keine Frage – die russische Kriegsführung, die sich gegen die Zivilbevölkerung richtet, ist schändlich und muss scharf verurteilt werden. Dies tun zahlreiche Stimmen aus der deutschen Politik und den Medien. Dabei scheinen sie jedoch zu vergessen, dass eine Kriegsführung, die sich gezielt gegen die Zivilbevölkerung richtet, kein Alleinstellungsmerkmal Russlands ist. Gerade die NATO hat sich in der Vergangenheit in dieser Frage auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Um es vorwegzunehmen: Wenn ich in diesem Artikel an die Kriegsverbrechen der NATO erinnere, ist dies keinesfalls das, was man Neudeutsch gerne als „Whataboutism“ bezeichnet. Es geht nicht darum, die Verbrechen der russischen Kriegsführung zu relativieren, nur weil die NATO in der Vergangenheit auch aus sehr ähnlichen Motiven Krieg gegen die Zivilbevölkerung geführt hat. Es soll hier vielmehr darum gehen, doppelte Standards als solche bloßzustellen. In Kriegen leidet immer die Zivilbevölkerung, so etwas wie „saubere Kriege“ gibt es nicht. Daher ist nicht der Gegner, sondern der Krieg selbst der eigentliche Feind, den es zu bekämpfen gilt. Und dies gilt immer – im Osten wie im Westen, im Süden wie im Norden. Die Verbrechen des Einen relativieren ohnehin niemals die Verbrechen des Anderen.

Solange der Mensch Kriege führt, richten sich diese Kriege auch mal indirekt, mal direkt gegen die Zivilbevölkerung. Dies war in grauer Vorzeit so, dies war in der jüngeren Vergangenheit so. Die Westalliierten verfolgten im Zweiten Weltkrieg ihre „Moral Bombing“-Doktrin, mit der sie mit gezielten Flächenbombardements auf Wohngebiete die Moral der Deutschen untergraben wollten, und hofften, dass sie den Kriegsgegner Deutschland so zur Kapitulation treiben könnten. Spätestens mit der Neuregelung im Genfer Abkommen von 1949 und speziell durch Artikel 51 des Zusatzprotokolls I von 1977 gelten derartige Flächenbombardements allgemein als Kriegsverbrechen. Selbstverständlich haben auch die Deutschen im Zweiten Weltkrieg vor allem an der Ostfront gezielt einen Vernichtungskrieg gegen die Zivilbevölkerung geführt. Wie gesagt, es geht hier nicht um Relativierung.

Der erwähnte Artikel 51 des Genfer Abkommens hat jedoch einen Haken. Er verbietet ausdrücklich wahllose Angriffe auf die Zivilbevölkerung, beinhaltet jedoch auch den „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“. So sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung nicht generell verboten, sondern nur dann, wenn die zu erwartenden zivilen Kollateralschäden im Verhältnis zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Vorteil „übermäßig“ sind. Doch was nun konkret verhältnismäßig ist und was nicht, wird wohl jede kriegsführende Partei anders bewerten. Ist beispielsweise die Bombardierung eines Stromkraftwerks nun ein Angriff auf die zivile oder die militärische Infrastruktur? Mit dem produzierten Strom werden ja nicht nur Heizungen und Kühlschränke betrieben, sondern vielleicht auf Waffen produziert. Ist diese Argumentation zynisch? Ja, denn Krieg ist nun einmal zynisch. Und das gilt auch für die Kriege, die der Westen führt. Man denke nur an die Kriege in Vietnam und im Irak.

Um dies vor allem für die deutsche Debatte zu verdeutlichen, gehen wir doch einmal ins Jahr 1999 zurück. Kosovokrieg. Deutschland führte zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg wieder aktiv einen Angriffskrieg; einen Angriffskrieg, der – da gibt es keine Diskussion – völkerrechtswidrig war. Während der Bombardierung Rest-Jugoslawiens warf die NATO – darunter auch deutsche Jagdbomber – damals in ihrem 78-tägigen Bombenkrieg ganze 28.018 Bomben und Raketen ab – einen Großteil davon auf die zivile Infrastruktur wie Strom- und Wasserversorgung.

Insgesamt gab es in den 78 Tagen rund 35.000 Lufteinsätze seitens der NATO – mehr als 400 pro Tag. Unterstützt wurde diese massive Luftoperation durch einen ebenso massiven Beschuss durch Cruise-Missiles, die vor allem von den Seestreitkräften der USA und Großbritanniens abgefeuert wurden. Bereits fünf Wochen nach Kriegsbeginn sorgte sich die US Army um ihre Raketenvorräte – von rund 2.000 Tomahawk-Flugkörpern waren zu diesem Zeitpunkt bereits 430 auf Rest-Jugoslawien abgefeuert worden – hunderte weitere sollten folgen, die Rüstungskonzerne konnten gar nicht so schnell produzieren, wie die NATO feuerte.

In den ersten beiden Wochen des Bombenkrieges nahm die NATO in der Tat hauptsächlich militärische Ziele ins Visier – vor allem die jugoslawische Luftabwehr wurde in dieser frühen Kriegsphase förmlich pulverisiert, wodurch eine Ausweitung des Bombenkriegs ohne hohe Risiken für die eigenen Bomber ermöglicht wurde. Dann gingen der NATO jedoch schon bald die militärischen Ziele aus, ohne dass die Belgrader Regierung an eine Kapitulation dachte. Also änderte die NATO ihre Strategie und verfolgte nun das Ziel, die Zivilbevölkerung zu zermürben und zu demoralisieren. Im Zweiten Weltkrieg nannte man das „Moral Bombing“, ein Begriff, der der NATO-Führung 1999 freilich nicht direkt über die Lippen kam. Aber wir wissen ja: „Wenn es aussieht wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und quakt wie eine Ente, dann ist es wahrscheinlich eine Ente.“

In einem Interview mit der New York Times formulierte der damalige oberste Luftwaffenkommandeur General Michael C. Short die neuen Ziele folgendermaßen:

Ich denke, kein Strom für ihren Kühlschrank, kein Gas für ihren Herd, sie können nicht zur Arbeit kommen, weil die Brücke zusammengebrochen ist – die Brücke, auf der sie ihre Rockkonzerte abhielten – und sie alle standen mit Zielscheiben auf dem Kopf. Das muss um 3 Uhr nachts verschwinden.

In den folgenden Wochen folgte die Pulverisierung (O-Ton General Short) der jugoslawischen Infrastruktur – Straßen, Brücken, Strom-, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Jugoslawen hatte lediglich das „Glück“, dass die Bombardements im Frühsommer stattfanden – sonst hätten wir in Belgrad damals ähnliche Bilder von frierenden Zivilisten gesehen wie heute in Kiew.

Die deutsche Öffentlichkeit lernte damals den Begriff „Kollateralschäden“. Wobei dieser Begriff damals schon falsch war. Flüchtlingstrecks wurden – wie spätere Recherchen ergaben – vorsätzlich bombardiert. „Humanitär“ war an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO, der der eigenen Bevölkerung als „humanitäre Intervention“ verkauft wurde, nichts.

Die Kriegsverbrechen des Westens sind bis heute nicht aufgearbeitet. Eine juristische Verfolgung hat es nie gegeben und wird es auch nie geben. Nicht nur darin unterscheidet sich der NATO-Bombenkrieg gegen Rest-Jugoslawien wohl nicht von dem Bombenkrieg, den Russland aktuell gegen die Ukraine verfolgt.

Militärs sprechen dabei schulterzuckend von „C´est la guerre“ – so ist der Krieg nun einmal. Ist das so? Eine Kriegsführung, die auf die Zerstörung der zivilen Infrastruktur abzielt, ist ohne Wenn und Aber zu kritisieren; egal ob es sich um die „guten“ Bomben der NATO oder die „bösen“ Bomben Russlands handelt. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn diese Erkenntnis sich auch bis zur deutschen Regierung und bis zu den Kommentatoren in den Medien herumsprechen würde. Denn hier hat man den Eindruck, dass der NATO-Bombenkrieg gegen Rest-Jugoslawien aus den Erinnerungen getilgt wurde. Getreu der Bergpredigt könnte man fragen: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“

Und wo wir bereits beim Zynismus sind. Verteidiger der russischen Kriegsführung werden nun sagen, dass diese Form der Kriegsführung ja gezielt eingesetzt werde, um die Zivilbevölkerung zu zermürben und den Druck auf die ukrainische Regierung zu erhöhen, einem Friedensvertrag zuzustimmen. Sollen sie doch kapitulieren, dann haben sie auch wieder Strom. Richtig. Exakt so begründete die NATO ja 1999 auch ihre Kriegsführung gegen die jugoslawische Zivilbevölkerung. Was damals falsch und zynisch war, ist aber auch heute falsch und zynisch. Doppelte Standards sind verwerflich, egal welche Seite sie anführt.

Titelbild: Sodel Vladyslav/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Teenager-Suizid nach Chatbot-Interaktionen – wenn ein Gespräch mit KI nicht mehr harmlos ist

24. Januar 2026 um 11:00

Vorschau ansehen

Die Politik hat es versäumt, bei Künstlicher Intelligenz klare Regeln für sensible Einsatzbereiche einzuführen: Minderjährige, psychisch vulnerable Personen, emotionale Interaktion – all das wurde dem Markt überlassen. Der aktuelle Fall „Raine gegen OpenAI“ wirft deshalb eine unbequeme Frage auf: Wo endet technologische Freiheit und wo beginnt Schutzpflicht? Von Günther Burbach.

Der Fall, der im Sommer 2025 unter dem Namen Raine v. OpenAI öffentlich wurde, ist kein technisches Missgeschick und kein Randphänomen. Er markiert einen Punkt, an dem sich eine abstrakte KI-Debatte in eine reale, brutale Frage verwandelt hat: Was passiert, wenn Menschen beginnen, Maschinen als emotionale Gegenüber zu behandeln und diese Maschinen nicht wissen, wann sie schweigen müssen?

Im Zentrum steht ein 16-jähriger Jugendlicher aus Kalifornien. Laut der von den Eltern eingereichten Klageschrift hatte der Junge über längere Zeit Gespräche mit einem KI-System geführt, das auf einem großen Sprachmodell basierte. Die Gespräche drehten sich zunehmend um existentielle Fragen, Einsamkeit, Sinnlosigkeit und suizidale Gedanken. Der Vorwurf der Eltern ist schwerwiegend: Das System habe nicht deeskaliert, nicht gebremst, sondern den inneren Monolog des Jugendlichen bestätigt, strukturiert und vertieft. Am Ende stand der Suizid.

Juristisch ist der Fall heikel, gesellschaftlich ist er explosiv. Denn er wirft keine Frage nach „Fehlbedienung“ auf, sondern nach systemischem Versagen. Nicht, weil eine KI „böse“ wäre, sondern weil sie nicht dafür gebaut ist, Verantwortung zu tragen und dennoch in genau diese Rolle gerät.

Was diesen Fall von früheren Debatten unterscheidet, ist die Nähe. Es geht nicht um autonome Waffensysteme oder ferne Zukunftsvisionen. Es geht um einen Jugendlichen in einem Kinderzimmer, ein digitales Gesprächsfenster und eine Maschine, die rund um die Uhr verfügbar ist. Kein Lehrer, kein Therapeut, kein Freund, sondern ein System, das antwortet, ohne zu fühlen, ohne zu haften, ohne zu verstehen, was es auslöst.

Nach bisherigen öffentlich bekannten Informationen hat das KI-System keine direkten Anweisungen gegeben. Es hat nicht „aufgefordert“. Der Kern des Vorwurfs liegt woanders: in der Verstärkung, im Spiegeln, im scheinbaren Ernstnehmen von Gedanken, die eigentlich einen Abbruch, ein Warnsignal, eine Weiterleitung hätten auslösen müssen. Genau hier wird es gefährlich. Denn moderne Sprachmodelle sind darauf trainiert, kohärent, empathisch und anschlussfähig zu reagieren. Sie widersprechen selten frontal. Sie führen Gespräche weiter.

Für einen psychisch stabilen Erwachsenen mag das harmlos sein. Für einen Jugendlichen in einer akuten Krise kann genau das fatal sein.

Die Eltern argumentieren, dass das System in einer Situation eingesetzt wurde, für die es weder geeignet noch ausreichend abgesichert war. Sie werfen OpenAI vor, bekannte Risiken in Kauf genommen zu haben, insbesondere bei Minderjährigen. Der Vorwurf ist nicht, dass KI existiert, sondern dass sie ohne klare Schutzmechanismen in einen Raum gelassen wurde, in dem sie reale psychologische Wirkung entfaltet.

Der Fall ist deshalb so brisant, weil er die gängige Verteidigung der Tech-Industrie unterläuft. Lange hieß es: KI sei nur ein Werkzeug. Verantwortung liege beim Nutzer. Doch was ist ein „Nutzer“, wenn es sich um einen 16-Jährigen handelt? Was bedeutet Eigenverantwortung, wenn ein System so gestaltet ist, dass es Nähe simuliert, Dialog anbietet und Verlässlichkeit ausstrahlt?

Gerichte werden klären müssen, ob und in welchem Umfang Anbieter haften. Gesellschaftlich aber ist die Frage bereits da, und sie lässt sich nicht wegregulieren: Wenn Maschinen sprechen wie Menschen, müssen sie auch Grenzen haben wie Menschen.

Die gefährliche Illusion der harmlosen Maschine

Der Fall Raine v. OpenAI zeigt nicht nur ein individuelles Drama. Er legt ein strukturelles Problem offen, das weit über diesen Einzelfall hinausgeht. Denn er macht sichtbar, wie sehr sich die Rolle von KI verändert hat, nicht technisch, sondern sozial. Sprachmodelle sind längst keine Werkzeuge mehr im klassischen Sinn. Sie sind Beziehungsmaschinen geworden.

Das Gefährliche daran ist nicht ihre „Intelligenz“, sondern ihre Verfügbarkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine KI ist immer da. Sie widerspricht nicht aus Müdigkeit. Sie zieht sich nicht zurück. Sie setzt keine natürlichen Grenzen. Gerade für Menschen in Krisen entsteht so ein Raum, der wie ein Gespräch wirkt, aber kein Gegenüber kennt.

Dieser Effekt ist bekannt und er ist erforscht. Menschen neigen dazu, sozialen Mustern zu folgen, selbst wenn sie wissen, dass sie mit Maschinen interagieren. Sprache erzeugt Bedeutung. Bedeutung erzeugt Bindung. Bindung erzeugt Vertrauen. In diesem Moment verschiebt sich die Verantwortung, nicht juristisch, aber faktisch.

Der Fall zeigt auch, wie unzureichend bisherige Sicherheitslogiken sind. Content-Filter, Warnhinweise und Nutzungsbedingungen reichen nicht aus, wenn ein System emotional resonant arbeitet. Es geht nicht darum, einzelne Wörter zu blockieren, sondern darum, Kontexte zu erkennen. Und genau das können heutige Systeme nur sehr begrenzt, trotz aller Fortschritte.

Noch problematischer ist der gesellschaftliche Umgang mit diesen Risiken. Während bei Medikamenten, Fahrzeugen oder Spielzeug strenge Prüfungen gelten, werden KI-Systeme mit potenziell massiver psychologischer Wirkung in den Alltag entlassen, oft mit dem Verweis auf Eigenverantwortung. Das ist ein gefährlicher Kurzschluss. Denn psychische Wirkung ist keine Nebensache. Sie ist real, messbar und, wie dieser Fall zeigt, potenziell tödlich.

Was hier sichtbar wird, ist ein Regulierungsdefizit, das nicht technischer, sondern politischer Natur ist. Die Politik hat KI lange als Innovationsfrage behandelt, nicht als gesellschaftliche Infrastruktur. Entsprechend fehlen klare Regeln für sensible Einsatzbereiche. Minderjährige, psychisch vulnerable Personen, emotionale Interaktion, all das wurde dem Markt überlassen.

Der Fall wirft deshalb eine unbequeme Frage auf: Wo endet technologische Freiheit und wo beginnt Schutzpflicht? Wenn KI-Anbieter Systeme entwickeln, die Nähe simulieren, dann können sie sich nicht hinter der Formel „nur ein Tool“ verstecken. Nähe ist keine neutrale Funktion. Sie erzeugt Wirkung.

Noch gravierender ist der Blick nach vorn. Denn was heute Chatbots sind, werden morgen KI-Begleiter, digitale Coaches, therapieähnliche Systeme sein. Erste Start-ups arbeiten bereits an KI-gestützter psychologischer Unterstützung, oft mit besten Absichten, aber ohne klare Haftungsregeln. Der Fall Raine ist ein Vorbote dessen, was passieren kann, wenn diese Entwicklung ungebremst weitergeht.

Dabei geht es nicht um Technikfeindlichkeit. Es geht um Verantwortung. KI kann unterstützen, informieren, entlasten. Aber sie darf nicht in Rollen gedrängt werden, die sie nicht tragen kann. Eine Maschine kennt keinen Tod, keine Verzweiflung, keine irreversible Entscheidung. Sie kann Worte aneinanderreihen, aber sie kann nicht begreifen, was sie auslöst.

Der vielleicht wichtigste Aspekt dieses Falls ist deshalb ein gesellschaftlicher Lernmoment. Er zeigt, dass wir uns von der Vorstellung verabschieden müssen, KI sei neutral, solange sie keinen physischen Schaden anrichtet. Psychische Wirkung ist reale Wirkung. Und sie verlangt nach klaren Regeln.

Was noch passieren könnte, liegt auf der Hand. Mehr Fälle, mehr Klagen, mehr Einzelschicksale. Nicht, weil KI „entgleist“, sondern weil sie eingesetzt wird, ohne dass ihre soziale Rolle ernst genommen wird. Wenn Politik weiter zusieht, wird sie sich irgendwann nicht mehr fragen lassen müssen, ob sie reguliert, sondern warum sie es nicht getan hat, als die Warnzeichen längst sichtbar waren.

Vom Einzelfall zur systemischen Gefahr

Der Fall Raine v. OpenAI wird juristisch geklärt werden. Es wird Gutachten geben, Schriftsätze, Vergleichsangebote, vielleicht ein Urteil. Doch selbst wenn der konkrete Rechtsstreit irgendwann abgeschlossen ist, bleibt das eigentliche Problem bestehen. Denn dieser Fall ist kein Ausreißer, sondern ein Vorläufer. Er zeigt, in welche Richtung sich KI-Systeme bewegen und wo die nächste Eskalationsstufe liegt, wenn Politik und Gesellschaft weiter zögern.

Die entscheidende Entwicklung ist dabei nicht die technische Leistungsfähigkeit, sondern die soziale Funktion, die KI zunehmend übernimmt. Sprachmodelle werden nicht mehr nur befragt, sie werden angesprochen. Sie sind nicht mehr nur Werkzeuge, sondern Gegenüber. Genau hier beginnt die Zone, in der klassische Haftungs- und Verantwortungslogiken versagen.

Denn was passiert, wenn KI künftig gezielt als Begleiter vermarktet wird? Wenn sie Einsamkeit lindern, psychische Unterstützung bieten oder „emotionale Stabilität“ fördern soll? Diese Entwicklung ist keine Spekulation, sie ist bereits im Gange. Start-ups arbeiten an KI-Coaches, KI-Therapie-Tools, KI-Freunden. Plattformen testen Funktionen, die langfristige Beziehungen simulieren. Der Markt dafür ist riesig und die gesellschaftliche Versuchung ebenso.

Was im Fall Raine noch als ungewollte Nebenwirkung erscheint, könnte dann zum Geschäftsmodell werden. Nähe, Vertrauen und emotionale Bindung lassen sich monetarisieren. Je länger Nutzer bleiben, je intensiver sie interagieren, desto wertvoller wird das System. In diesem Moment kollidieren wirtschaftliche Interessen direkt mit Schutzpflichten. Wer reguliert, wenn Nähe Profit bringt?

Besonders brisant ist dabei die Rolle von Minderjährigen. Jugendliche sind neugierig, experimentierfreudig, emotional verletzlich. Sie suchen Orientierung, Anerkennung, Verständnis. KI-Systeme können all das simulieren, ohne echte Verantwortung zu tragen. Wenn solche Systeme ohne klare Altersgrenzen, Schutzmechanismen und externe Aufsicht eingesetzt werden, entsteht ein Risiko, das sich nicht mehr auf Einzelfälle begrenzen lässt.

Die nächste Eskalationsstufe ist absehbar: KI wird nicht nur begleiten, sondern raten, strukturieren, priorisieren. Sie wird nicht nur zuhören, sondern Handlungsvorschläge machen. Vielleicht gut gemeint, vielleicht statistisch plausibel, vielleicht sprachlich vorsichtig, aber dennoch wirksam. Und dann stellt sich die Frage, die der Fall Raine bereits andeutet: Wer trägt die Verantwortung, wenn diese Wirkung fatal ist?

Selbstregulierung der Industrie wird hier nicht ausreichen. Dafür sind die Anreize falsch gesetzt. Sicherheit kostet Geld, Wachstum bringt Rendite. Plattformen optimieren auf Engagement, nicht auf Fürsorge. Das ist kein moralischer Vorwurf, sondern eine ökonomische Tatsache. Wer glaubt, dass Unternehmen freiwillig auf profitable Funktionen verzichten, ignoriert die Logik des Marktes.

Politik steht deshalb vor einer Entscheidung, die sie nicht länger vertagen kann. Entweder sie behandelt KI weiterhin als Innovationsprojekt, oder sie erkennt sie als gesellschaftliche Infrastruktur mit Schutzpflichten. Das würde bedeuten: klare Haftungsregeln, besondere Schutzstandards für vulnerable Gruppen, verpflichtende Notfallmechanismen, unabhängige Aufsicht – nicht als Feigenblatt, sondern als Voraussetzung für den Einsatz.

Dabei geht es nicht um ein Verbot von KI. Es geht um Grenzen. Kein Medikament darf ohne Zulassung verkauft werden, kein Auto ohne Sicherheitsprüfung auf die Straße, kein Spielzeug ohne Schadstofftest in Kinderhände. Dass ausgerechnet Systeme mit potenziell massiver psychologischer Wirkung bislang weitgehend unreguliert bleiben, ist ein politisches Versäumnis.

Der Fall Raine zeigt zudem ein tiefer liegendes gesellschaftliches Problem: die Delegation von Beziehung. In einer Gesellschaft, die immer weniger Zeit, immer weniger soziale Räume und immer weniger institutionelle Unterstützung bietet, wird KI zur Ersatzstruktur. Sie füllt Lücken, die Politik und Gesellschaft hinterlassen haben. Das macht sie attraktiv und gefährlich zugleich.

Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt oder zumindest eingehegt wird, wird die nächste Debatte nicht lauten, ob KI gefährlich ist. Sie wird lauten, warum niemand eingegriffen hat, als die Warnzeichen längst sichtbar waren. Der Preis wird nicht in Innovationshemmnissen gemessen, sondern in realen Schicksalen.

Der Fall Raine v. OpenAI ist deshalb mehr als eine Klage. Er ist ein Warnsignal. Er zeigt, dass die Grenze zwischen technischer Unterstützung und menschlicher Verantwortung überschritten werden kann, leise, unbeabsichtigt, aber mit irreversiblen Folgen. Wer ihn als Einzelfall abtut, verkennt, was hier auf dem Spiel steht.

KI verändert nicht nur Arbeitsprozesse und Märkte. Sie greift in Beziehungen ein, in Identität, in Entscheidungen über Leben und Tod. Eine Gesellschaft, die das ignoriert, verliert nicht nur die Kontrolle über Technologie, sondern über sich selbst.

Quellen:

Titelbild: VALUA VITALY / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Trump: „Es ist ein Blutbad“ – und die „Guten“ wollen, dass weitergekämpft wird

23. Januar 2026 um 08:00

Vorschau ansehen

Donald Trump sagte auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos etwas zum Ukraine-Krieg, das Beachtung verdient – unabhängig von seinen politischen Entscheidungen und dem Agieren der USA in der Ukraine. Vor den versammelten Eliten fokussierte der US-Präsident auf die Opfer des Krieges und die schier unfassbaren Todeszahlen. Bedauerlicherweise ignorieren all jene, die ein Kriegsende nur zu „bestimmten Bedingungen“ wollen, dass jeder Tag, an dem der Krieg weiterläuft, Soldaten auf beiden Seiten der Front ihr Leben lassen. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

„Waffen nieder!“ – diese Aufforderung kommuniziert in einfachen Worten das, was in Kriegen unverzüglich angestrebt werden muss. „Waffen nieder!“ heißt: Der Kampf an den Fronten des Krieges muss aufhören – sofort, ohne zu zögern. Denn nur wenn die Waffen niedergelegt werden, hört das Töten, das Morden, das Sich-gegenseitig-Abschlachten auf. Für jeden Friedensbewegten ist dies die erste und wichtigste Forderung. Über die „Komplexität der Verhältnisse“, über die politischen Verwerfungen, über die Ziele, Forderungen und Vorwürfe der Kriegsparteien kann später geredet werden. Zentral ist im Kriegsfall eine Diplomatie und eine Öffentlichkeit, die alles dransetzt, dass die Waffen schweigen – unabhängig von Schuldfragen und Befindlichkeiten, die Kriegsparteien und das Außen betreffen. Der Spruch „Waffen nieder!“ von der österreichischen Friedensnobelpreisträgerin Berta von Suttner vermag es, in seiner sprachminimalistischen Dimension das mitzuteilen, was jeder Mensch, der zur sinnerfassenden Aufnahme von Sprache fähig ist, verstehen kann und verstehen muss.

Als Donald Trump gerade beim Weltwirtschaftsforum in Davos in seiner Rede den Ukraine-Krieg thematisierte, zitierte er den Satz Suttners nicht. Es ist unklar, ob er von Suttner und die Aufforderung von ihr kennt. Dafür sagte er aber das Folgende:

Es ist ein Blutbad da drüben. Und das will ich beenden. Das hilft nicht den Vereinigten Staaten, aber das sind Seelen, das sind junge Menschen. Wie Sie. Wie einige von Ihnen in der ersten Reihe. Sie ziehen in den Krieg. Die Eltern sind stolz. Da geht er. Er wird zurückkommen. Zwei Wochen später ein Anruf: Ihrem Sohn wurde der Kopf weggeschossen. Ich will das beenden, diesen furchtbaren Krieg. Der schlimmste seit dem Zweiten Weltkrieg. (…) Die Zahlen sind erschütternd, wie viele Menschen sie verloren haben. (…) Die Ukraine und Russland haben horrende Verluste.

Diese Aussagen sind weitreichend. Und im Kern berühren sie, was von Suttner sagte. An dieser Stelle soll es nicht um eine kritische Auseinandersetzung mit Trump gehen. Meint er, was er sagt? Ist es nicht so, dass die USA in diesem Krieg …? Viel Kritisches ließe sich anmerken. Aber an dieser Stelle soll etwas anderes im Fokus stehen. Die Aussagen Trumps sind richtig. Und es ist eine Schande für ganz Europa, dass die Führer der vielbeschworenen „guten Werte“ konsequent das grausame Sterben an der Front für politische Ziele ignoriert oder aber allenfalls taktisch-instrumentell in Reden thematisiert haben.

Jeder Politiker, jeder Journalist und jeder Mensch kann – wenn er denn will – die Aufforderung „Waffen nieder!“ verstehen. Es ist ja nicht so, dass die Menschheit zum ersten Mal mit einem Krieg konfrontiert wird und nicht begreift, was Krieg bedeutet. Oberstes Ziel einer Friedenspolitik muss sein, so schnell es nur geht, die Waffen zum Schweigen zu bringen. Für den Ukraine-Krieg aber galt sowohl von den USA als auch von Europa: die Schlachtfelder mit Waffen zu fluten, damit die Ukraine sich verteidigen oder gar den Krieg „gewinnen“ kann.

Im nächsten Monat werden vier Jahre vergangen sein. Vier Jahre Krieg. Vier Jahre Sterben. Das Ergebnis der veranschlagten Politik ist der blanke Horror.

Trump führt auch Todeszahlen an. Im vergangenen Monat seien es „31.000 Soldaten“ gewesen, „die starben (…). Im Monat davor waren es 27.000. Im Monat davor waren es 28.000. Im Monat davor 25.000.“

Über die genaue Anzahl der Soldaten, die sowohl auf ukrainischer als auch auf russischer Seite seit Beginn des Krieges getötet, verwundet, verstümmelt wurden, herrscht Unklarheit. Wir sprechen vermutlich von Zahlen im Millionenbereich.

Wer in Anbetracht dieses, wie Trump zu Recht sagt, „Blutbads“ noch immer taktieren will – auf dem Rücken der Soldaten –, hat entweder seinen Verstand verloren oder ist eiskalt.

Nüchtern mögen die Analysten, Ideologen und politischen Entscheider auf den Krieg blicken und dabei vor allem ihre Ziele im Fokus haben. Nüchtern mögen all diese Leute über den Spruch „Waffen nieder!“ mit ihrer allseits bekannten unverschämten, dummen Arroganz reagieren und ihn als „naiv“ abtun. Und ja, so lässt es sich leicht reagieren – im feinen Zwirn und vom wohltemperierten Fernsehstudio aus, während an der Front Minute für Minute Soldaten, also Menschen, in Stücke gerissen werden.

In Anbetracht dieses Grauens müssten Millionen Bürger ihre Stimmen auf der Straße erheben und der Politik den Marsch blasen. Doch die Gesellschaften Europas sind so ignorant wie die Politik. Dass dann gerade der Präsident der Vereinigten Staaten im Kreise der Eliten und Machteliten von „jungen Seelen“ und „jungen Menschen“ und den unfassbaren Todeszahlen spricht, unterstreicht markant die absurden Verhältnisse, die in dieser Zeit vorherrschen.

Titelbild: Screenshot WEF via YouTube

(Auszug von RSS-Feed)

Daniel Günther und die Pressefreiheit


Vorschau ansehen

Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hin zu einem paternalistischen Verständnis, indem der Staat meint, die Demokratie vor ihren eigenen Bürgern und vor Kritik schützen zu müssen. Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was Daniel Günther bei Lanz gesagt hat

Gegen Ende eines Gesprächs bei Lanz über die CDU und ihren Umgang mit der AfD in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026 übte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther scharfe Kritik an bestimmten Online-Medien und publizistischen Akteuren, wobei er konkret Nius nannte.

Er sprach zunächst von der Gefahr von Social Media und der Macht großer Technologiekonzerne, die unseren Diskurs „infiltrieren“ würden und „die es nicht gut mit unserer Demokratie meinen“. Hier wurde er geradezu antiamerikanisch:

Man merkt doch, dass die Vereinigten Staaten ihre politischen Ziele nicht erreichen im Moment, um Demokratie zu stärken, sondern um schlicht und ergreifend ihre Machtinteressen zu vertreten. Und so ist es ja nicht so, dass sie auch in Europa daran interessiert sind, dass wir Stabilität haben, dass demokratische Parteien in unseren Ländern …“ –

An dieser Stelle wurde er von der einflussreichen Journalistin Melanie Amann (Funke Mediengruppe, vormals Der Spiegel) unterstützt, die ergänzte: „An Meinungsvielfalt sind sie auch nicht interessiert.“

Dem stimmte Günther zu. So weit, so noch weitgehend unproblematisch. Dann sprach er aber über die Unzuverlässigkeit von Informationen aus sozialen Medien:

Selbst Politiker, die im Bundestag sitzen, selbst Abgeordnete unserer Fraktion, die gucken sich so’n Quatsch an. Und merken auch nicht, dass bestimmte Medien auch darauf einsteigen.“

Auf Nachfrage von Lanz, was und wen er damit genau meinte, wurde Günther konkreter: Viele Medien stiegen darauf ein, indem sie selbst „politische Agitation“ betrieben und nicht mehr „Journalismus machen“. Auf weitere Nachfrage von Lanz erklärte er, dass es bei „Schieflagen“ in der großen Koalition (schwarz-rot), wie zum Beispiel bei der Diskussion um die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf an das Verfassungsgericht, immer auch daran gelegen habe, dass sich Politik von Medienkampagnen beeinflussen ließe und dass bestimmte Medien auch ihre eigenen politischen Ziele … (durchzusetzen versuchten). Hier nannte er konkret Nius. Und dann legte er los, kritisierte, dass sogar seine eigenen Parteigenossen diese Medien konsumieren würden und sogar in WhatsApp-Gruppen teilten. Und dann fielen die Worte:

Wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde der Demokratie sind.“

Lanz hakte nach und bat um Klärung: „Also, was sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Woraufhin Günther antwortete: „Ja.“ Er ergänzte dann und schwenkte dabei zu einem vorigen Diskussionsinhalt um: „Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden“, und sprach vom australischen Vorbild, wo eine solche Regelung kürzlich eingeführt wurde. Lanz lenkte ihn aber wieder zurück zu seiner Kritik an Nius und ähnlichen Portalen, indem er fragte, wie denn hier ein Vorgehen mit der Meinungsfreiheit vereinbar wäre. Günther sprach davon, es wäre nicht nur die Aufgabe der Politik, die Demokratie zu schützen, sondern auch alle zivilen Organisationen müssten sich zur Demokratie bekennen. Dann sprach er von Qualitätskriterien, die die Medien erfüllen müssten. Am Beispiel von Nius kritisierte er, dass in den Artikeln, die er dort gesehen habe, in der Regel nichts stimmen würde, sie im Grunde faktenfrei seien und reine Meinungsmache betreiben würden und die Macher von Nius dann so auftreten würden, als wäre das im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, das man in unserem Land sagen dürfe.

Seine Aussagen lösten breite Kritik aus.

Wohl am schärfsten formulierte es Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel in der Welt:

Er ist ein Brandstifter im Kostüm eines Biedermanns, der der Pressefreiheit den Krieg erklärt hat. Offenbar betrachtet er die Presse als sicherheitspolitisches Risiko, das vom Staat gemanagt werden soll.“

Inzwischen hat Steinhöfel für das Online-Portal Nius rechtliche Schritte (zunächst in Form einer Abmahnung) gegen die Äußerungen des Ministerpräsidenten eingeleitet.

Auch Wolfgang Kubicki (FDP) fand harte Worte auf X:

Das ist absolut inakzeptables, autoritäres Geschwurbel von Daniel Günther. Finger weg von der Pressefreiheit! WK“

Es gab auch Stimmen, die Günthers Aussagen verteidigten, wie Rüdiger Suchsland von Telepolis. Er scheint Günther in weiten Teilen recht zu geben und kritisiert wiederum die Kritiker unter den Journalisten, die „allesamt in das gleiche Horn tröten“ würden und jegliche Kritik als „Majestätsbeleidigung“ empfänden. Seiner Einschätzung nach richtet sich Günthers Kritik hauptsächlich gegen US-amerikanische Technologiekonzerne und die mit ihnen verbündete US-Regierung, die die Demokratie nicht stärken wollten und – aus Suchlands Sicht ebenfalls berechtigt – gegen „jenen Teil der deutschen Medienlandschaft (…), die seit Jahren an der Zersetzung des politischen Diskurses mitwirken, die faktenfreie Meinungsmache betreiben, oberflächliche Quatschthemen hochkochen, bewusst missverstehen und jedes Sachproblem personalisieren“. (Hervorhebung durch die Autorin)

Auch der Politiker Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte Günther auf X gegen die Kritik:

Daniel Günther will, dass Medien auf Qualitätskriterien achten. FDP-Leute, wie Kubicki oder Dürr verstehen ihn absichtlich falsch und sagen, er wolle die Pressefreiheit einschränken. Das ist ein verzweifelter Versuch der FDP, Aufmerksamkeit zu gewinnen.“

Das ist natürlich eine Verkürzung der Aussagen von Günther. Allein über den Wunsch, auf Qualitätskriterien zu achten, hätte sich sicher niemand aufgeregt. Es ist zunächst kein Problem, mehr Qualitätskriterien einzufordern beziehungsweise die in Deutschland presserechtlich bereits bestehenden Sorgfaltspflichten und Standards einzufordern und notfalls einzuklagen.

Was an Günthers Aussagen ist nun so problematisch, dass sie zu solch starken Reaktionen geführt haben und z.B. vom Journalisten und ehemaligen Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb (SPD) im Cicero als „ungeheuerlich“ bezeichnet wurden?

Es ist aus meiner Sicht die gefährliche Selbstgewissheit von Politikern wie Günther, insbesondere drei Punkte für die Gesellschaft definieren zu können:

Was ist Demokratie? Und wer gehört dazu?

Die Tatsache, dass Günther glaubt, definieren zu dürfen, welche Meinungen und Medienportale „demokratisch“ seien, offenbart aus meiner Sicht sein problematisches Demokratieverständnis. Er glaubt, das Schutzgut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei die von ihm definierte „Demokratie“ (unter Ausschluss z.B. der AfD oder rechter Medienportale). Er hätte genauso gut sagen können: „Wir sind die Demokratie“ – im Sinne des absolutistischen Selbstverständnisses „l’état c’est moi“ (der Staat bin ich) – d.h. jeder Angriff auf mich oder uns „wirkliche Demokraten“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Kritik wird nicht mehr als demokratischer Widerspruch, sondern als Angriff auf die Demokratie selbst gedeutet.

Er nimmt sich also heraus, definieren zu dürfen, was „Demokratie“ sei und Politiker, Bürger und Journalisten aus dieser Definition auszugrenzen. Damit missversteht er die Systematik unseres demokratischen Systems. Wie Harald Neuber in der Berliner Zeitung richtig sagte:

Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, nicht ein vom Staat zu verwaltendes Privileg.“

Wie kommen Günther und viele seiner „Gesinnungsgenossen“ dazu, diese grundsätzliche Systematik unseres demokratischen Systems zu verkennen, wenn nicht sogar in ihr Gegenteil zu verkehren? Es ist die Umdeutung, die seit einigen Jahren stattfindet. (Siehe hierzu auch hier und hier.) Der Staat ist bedroht von den „Feinden der Demokratie“, d.h. der Staat und „unsere Demokratie“ sind die zu Schützenden. Daher kommt es auch zu solchen massiven Fehlschlüssen, in denen angenommen wird, die Grundrechte seien Abwehrrechte des Staates gegen seine Bürger und nicht umgekehrt. In der tiefen Überzeugung, selbst „die Guten“ zu sein, übersehen sie, wie arrogant und übergriffig es ist, als Politiker zu definieren, wer zur Demokratie gehören darf und wer nicht.

Die Militarisierung des Informationsraums

Wenn aber zunächst in der Corona-Zeit – von vielen sicher aus Angst und in einem Notstandsgefühl – Grundrechte missachtet wurden und Widerspruch zur Gefahr erklärt wurde und dann in den letzten Jahren ständig „hybride Bedrohungen“, „Feindespropaganda“ und „Desinformation“ beschworen werden, hat das nicht nur in der Gesellschaft viel kaputt gemacht, sondern offensichtlich auch bei Politikern wie Günther große Verschiebungen in der Wahrnehmung demokratischer Prozesse ausgelöst:

Kritik an Regierungshandeln wird nicht mehr als notwendiger Bestandteil demokratischer Kontrolle wahrgenommen, sondern als potenziell feindlicher Akt. Diese „militärische Brille“ beim Blick auf den Informationsraum führt dazu, dass Widerspruch delegitimiert wird. Es ist besonders auffällig, wie martialisch Günthers Sprache in dem Interview ist. Er spricht von „Infiltrieren“, von „Zersetzung“, „Propaganda“, „Feinden der Demokratie“ und – als es um den Umgang mit der AfD geht – von „Kampf“ und davon, „sich den Feinden der Demokratie Aug‘ in Aug‘ entgegenzustellen“. Er sieht sich im Informationskrieg, und es müssen aus seiner Sicht deshalb harte Bandagen angezogen werden.

Was ist Journalismus? Und wer definiert das?

Ein weiteres Problem ist, mit welch einer Leichtfertigkeit Günther in der Diskussion Journalisten ihre Eigenschaft als Journalist aberkennt, sich also herausnimmt, entscheiden zu dürfen, wer ein richtiger „Journalist“ sei (seiner Meinung nach wohl nur die bei den „etablierten Medien“, die er ja positiv nennt und stärken will) und wer lediglich „an der Zersetzung des politischen Diskurses“ mitwirke oder „faktenfreie Meinungsmache“ betreibe.

Jetzt ist es vielleicht so beziehungsweise es ist möglich, dass in manchen Medien und auf sozialen Kanälen „faktenfreie Meinungsmache“ betrieben wird oder es einige Akteure gibt, die aktiv und bewusst und gewollt nur den politischen Diskurs „zersetzen“ wollen, aber: Wer entscheidet und definiert das? Es liegt doch auf der Hand, dass zumindest das Erste (Unterstellung einer zersetzenden Absicht) fast unmöglich zu beweisen ist. Und vor allem: wie leicht sich dieses Kriterium missbrauchen lässt (wie aktuell z.B. im Fall Jacques Baud durch die EU-Kommission), um Kritiker und unbequeme Journalisten und Experten mundtot zu machen und vom Diskurs auszuschließen.

Wenn Politiker und andere staatliche Stellen definieren dürfen, wer ein Journalist ist und wer nicht, und denen, denen sie diese Eigenschaft absprechen, das Recht auf Pressefreiheit und Meinungsfreiheit absprechen: Liegt es dann nicht auf der Hand, dass das von Politikern und dem Staat missbraucht werden kann (ob nun bewusst oder nicht bewusst), um Kritiker und Menschen mit anderer Meinung vom öffentlichen Diskurs auszuschließen?

Da hat jemand das Grundprinzip der Pressefreiheit nicht verstanden.

In Deutschland dürfen Politiker, Behörden oder der Staat insgesamt gerade nicht definieren, wer Journalist ist und wer nicht – und erst recht niemandem den Schutz der Pressefreiheit „aberkennen“. Das ist aus historischen Gründen ganz bewusst ausgeschlossen und verfassungsrechtlich sehr klar geregelt. Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, sie ist kein staatlich zu verleihender Status und der Staat darf nicht festlegen, wer „richtiger Journalist“ ist. Journalist ist, wer publizistisch tätig ist; ob jemand einen wie auch immer definierten „Qualitätsjournalismus“ betreibt, ist dafür irrelevant. Ob Inhalte gefallen oder von Politikern als „demokratiefördernd“, „zersetzend“ oder „russische Talking Points wiedergebend“ angesehen werden oder nicht, ebenfalls. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Wenn es nicht so geregelt wäre, wäre nichts leichter für die Regierung als die Aberkennung des Journalistenstatus unter einem Vorwand, wie es aktuell durch die EU im Fall des ehemaligen Chefredakteurs von Red Media, Hüseyin Doğru, und anderen geschieht.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes äußerte Folgendes auf eine Nachfrage der NachDenkSeiten zu den Sanktionen gegen Doğru:

Sie bezeichnen den Betreffenden als Journalisten. Er wurde unter dem Sanktionsregime für Desinformation gelistet. Das heißt, es geht um einen Desinformationsakteur. Die EU hat im Rahmen dessen in diesem Listungspaket festgestellt, diese Listungsbegründungen sind auch öffentlich einsehbar, dass die betreffende Person im Auftrag mutmaßlich russischer Stellen Desinformation verbreitet. Insofern betrachten wir das, was Sie hier öfter als Kollegen bezeichnen, als Desinformationsakteur.“

So schnell ließe sich dann bzw. lässt sich Pressefreiheit einkassieren. Eine schlichte Bezeichnung als „Desinformationsakteur“ genügt, und vorbei ist es mit dem Schutz der Pressefreiheit. Das sollte uns als Warnung dienen.

Diskurshoheit und Wahrheitsanspruch

Hier offenbart sich noch ein tiefer liegendes, weit verbreitetes Missverständnis. Die Vorstellung bei vielen Politikern: Wir verbreiten keine Narrative, sondern die Wahrheit. Alle, die von unserer Version abweichende Erklärungen und Deutungen veröffentlichen (sei es zu Migration, Ukraine/Russland, Israel, Corona oder sonstigen umstrittenen Themen), verbreiten dann logischerweise „Desinformation“. Denn: Narrative verbreiten immer nur die anderen.

Doch Wahrheit ist kein starrer Gegenstand und keiner hat sie gepachtet. Sie entsteht im offenen Diskurs innerhalb der Gesellschaft, durch Widerspruch, Überprüfung und immer wieder auch Korrektur. Wenn eine bestimmte Deutung staatlich oder medial zur Wahrheit erklärt wird, obwohl sie falsch oder unvollständig ist – wie in der Coronakrise vielfach geschehen –, und Kritik daran sofort delegitimiert wird, wird Korrektur unmöglich. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keinen Erkenntnisfortschritt.

Natürlich gibt es Manipulation und Einflussnahme auf diesen Diskursraum – hier hat Günther recht –, aber zu glauben, diese finde nur von einer Seite statt und wäre damit auszuräumen, die Sicht der selbsternannten einzigen „Demokraten“ absolut zu setzen, wird uns nicht weiterführen, sondern direkt in einen autoritären Staat, den er ja gerade verhindern will.

Internationale Beobachtung

Jetzt muss man fairerweise sagen, dass Günther mit dieser Haltung überhaupt in Deutschland leider nicht allein steht, sondern seine Sichtweise inzwischen immer mehr um sich greift. Dass diese Entwicklungen auch international wahrgenommen werden, zeigt der angekündigte Besuch der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 wird sie die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland untersuchen. Allein dieser Umstand sollte Anlass zu kritischer Selbstreflexion unserer Politiker sein. Aber darauf können wir vermutlich lange warten.

Fazit

Daniel Günthers Aussagen sind kein Ausrutscher, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Problems. In Zeiten multipler Krisen steigt der Druck auf politische Systeme – und mit ihm die Versuchung, Kontrolle über den Diskurs zu gewinnen. Große Spannungen wirken auf Deutschland durch die Krise der westlichen Weltordnung und die Risse und Kontinuitäten in der transatlantischen (Zwangs-)Partnerschaft (siehe dazu z.B. hier) und natürlich auch innerhalb von Deutschland durch sich immer weiter verschärfende wirtschaftliche und soziale Probleme.

Je mehr dieser Druck steigt, desto härter, binärer und autoritärer wird der Diskurs. Günther und viele andere Politiker und Menschen in Deutschland halten Trump, Musk, Russland und die AfD für die große Gefahr, die der Demokratie droht. Sie sehen sich als kriegerische Verteidiger der Demokratie und merken dabei vermutlich nicht, wie sehr sie diese gerade selbst gefährden.

Doch ein politisches System, das das Infragestellen seiner eigenen Narrative und Prämissen verbietet, hat bereits begonnen, seinen demokratischen Anspruch selbst aufzugeben. Pressefreiheit ist kein Privileg, das der Staat gewährt. Sie ist ein Schutzschild gegen Machtmissbrauch und für einen freien gesellschaftlichen Diskurs. Wer daran rüttelt, rüttelt an den Fundamenten der Demokratie – egal, wie gut die Absicht dahinter vielleicht auch ist.

Titelbild: Screenshot ZDFheute Nachrichten auf YouTube

(Auszug von RSS-Feed)

Ein Haus der Hoffnung in der Schlossstraße – Ort täglichen Kampfes um die Würde

12. Januar 2026 um 10:00

Vorschau ansehen

Schlossstraße. Die Adresse klingt wie gute Gegend, bessere Gesellschaft. In einer etwas anderen Schlossstraße mitten in der deutschen Provinz findet sich hingegen ein anderes, ein besonderes Domizil fern feiner Umstände. Es ist trotzdem ein Ort der Hoffnung und der Würde für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite leben. Sie finden ein soziales Haus vor, in dem eine Suppenküche, ein Tagestreff, eine Tafel-Ausgabestelle, eine Kleiderkammer untergebracht sind. Das Haus ist stets gut besucht. Mitarbeiter und Helfer sind für ihre Bedürftigen im Einsatz, für sie da und auch für sich selbst – sind sie teils doch ebenso, wie kühl im Amtsdeutsch gesagt wird, „sozial schwach“. Ihr Engagement, ihr Kampf dreht sich nicht nur um Menschen. Sie stemmen sich gegen Kürzungen, gegen Befristungen von Maßnahmen, gegen Überforderungen, gegen Ausgrenzung aus der Leistungsgesellschaft und für mehr Achtung vonseiten der Politik. Die Folgen deren beständiger asozialer Ausrichtung wehren die Leute in der Schlossstraße ab, so gut sie können. Entspannung? Die ist nicht in Sicht. Doch sie machen weiter. Ein Beitrag von Frank Blenz.

Auf den ersten Blick – ein ganz normaler Ort der Begegnung

Unweit des Schlosshangs im vogtländischen Plauen, einst weltbekannt für textile Spitze, verläuft etwas abschüssig die Schlossstraße. Nach einigen Hundert Metern stadtauswärts, recht entfernt vom Stadtzentrum, findet sich ein Haus mit freundlichem Anstrich und einer breiten Seitenfassade, auf der die zugegeben etwas sperrige, institutionelle Bezeichnung „Soziales Kompetenzzentrum“ steht. Die Menschen, die hier ein und aus gehen, sagen „Tafel“. Viele kommen nicht freiwillig, sie führt die Not her. Anderen ist dieser Ort ein Stück Heimat, Arbeitsplatz, sozialer Anlaufpunkt.

Orte wie dieser Stützpunkt der Tafel gibt es im reichen Land viele, inzwischen fast 1.000, Tendenz steigend (siehe Screenshot Statista). Und das, obwohl die Tafeln des Landes massive Probleme haben und permanent (zynischerweise) um Unterstützung für ihre Tätigkeit betteln.

Statt Prachtstraßenatmosphäre erleben Besucher wie Gastgeber in der Schlossstraßen-Adresse wochentäglich anderes: Stunden der Hoffnung, der Zuwendung, der Hilfe, der Solidarität in zunehmend kalten Zeiten. Die Bedürftigen wissen: Hier bekommen sie (noch) Essenspakete, Kleidung, Möbel. Hier können sie Mittag essen, einen Kaffee schlürfen oder im Tagestreff sitzen, reden und ein paar Stunden der Ruhe und Freundlichkeit erleben.

Auf zwei Etagen herrscht reges Treiben. Im Erdgeschoss befindet sich die Ausgabestelle der Tafel. Die ist, nebenbei gesagt, die größte regionale Tafel im Freistaat Sachsen. In den Nebenräumen des Hauses bereiten die Tafel-Mitarbeiter akkurat die Waren für ihre „Kunden“ vor. Sie sortieren Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs, die in der Stadt und der Umgebung zuvor gesammelt wurden. Im Vorraum harren Menschen aus, um Lebensmittelpakete zu erhalten. Die Stimmung fühlt sich wie eine Mischung aus Traurigkeit, Hoffnung, Scham, Wut an. Den Menschen ist anzumerken, dass sie sich Gedanken machen: In welcher Lage bin ich? Was wird werden?

In der ersten Etage steht eine Tür weit offen zu einem großen Raum voller gut sortierter, wenngleich gebrauchter Sachen – die Kleiderkammer. Die Kammer ist ein schönes, großes Zimmer, gestaltet wie eine Boutique. Zwei Frauen begrüßen ihre Kunden und beraten, als wäre die Kleiderkammer ein Laden in einer schicken Einkaufsstraße. Wer hier verweilt, erhält Zuwendung und das Gefühl der Wertschätzung. Frauen schauen sich um, stöbern seelenruhig in den Regalen und begutachten Blusen, Kleider, Kindersachen. Neben dem „kleinen Laden“ gelangt der Besucher schließlich in den Tagestreff, ein ebenfalls liebevoll eingerichteter Raum. Hier ist die Suppenküche. Es gibt gutes Essen für ganz wenig Geld und freundliche Worte für die Gäste. Eine Frau mit Kittelschürze schenkt Getränke aus und bringt das Essen aus der Küche direkt an die Tische. Aus der Küche ruft eine Köchin: „Und, schmeckt‘s?“. Im Tagestreff finden auch Veranstaltungen statt, Schulungen, kleine Festivitäten oder wie vor Kurzem eine „kleine Grüne Woche“, bei der die internationale (!) Küchenbrigade ein Menü zauberte, das mit feinen Restaurants mithalten konnte.

Vorspeise
Karotten-Mango-Suppe
mit Knusperstange

Hauptgang
Zitronen-Hähnchenbrust
auf Auberginen-Paprika-Gemüse
mit Süßkartoffelecken aus dem Ofen

…und zum Abschluss:
etwas Süßes von unserem bunten Nachspeisen-Buffet

(Quelle: Tafel Plauen)

Beeindruckende wie bedrückende Statistiken geleisteter Hilfsbereitschaft

2026. Und wieder ist ein Jahr geschafft, atmen die Tafel-Leute durch. Ein weiteres Jahr der Hilfsbereitschaft, der Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Jahr liegt hinter ihnen, in dem Hoffnung geweckt und ein bisschen erfüllt wurde, etwas weniger Not zu erleben und in der Gesellschaft vielleicht einen würdigen Platz eingeräumt zu bekommen. Menschen in diesem Haus hoffen immer noch, vielleicht auf die Aussicht auf ein besseres Leben.

Auf ihre Art sorgen sie für Würde in einem mindestens nicht leichten Leben. Diese Leute des Kompetenzzentrums, deren Träger der Verein Arbeitsloseninitiative (ALI) ist, blicken auf beeindruckende wie bedrückende statistische Zahlen. Die Chefin der Einrichtung, Konstanze Schumann, liefert sie: Es kamen 2025 an gesammelten Lebensmitteln 781.460 Kilogramm zusammen, die an 51.302 Personen ausgegeben wurden. Für die Kleiderkammer wurden 42.700 Kilogramm bzw. 43.002 Teile angenommen und an 3.988 „registrierte Kunden“ ausgegeben. Im Bereich der Möbelausgabe waren es 2.003 Teile, und im Tagestreff wurden zum Mittagessen 9.488 Portionen für 2.254 frohe und dankbare Gäste zubereitet. Derlei Zahlen kommen Jahr für Jahr zusammen. Der Bedarf nimmt nicht ab, beobachtet Schumann, die in ihr Archiv zurückblickt. Es sind Zahlen, die in etwa auch im neuen Jahr 2026 erreicht werden dürften: So wurden zum Beispiel im Jahr 2022 37.440 Warenkörbe (Waren des täglichen Bedarfs) in der Tafel verteilt. 112.325 Familienmitglieder wurden damit versorgt. Schumann denkt laut: „So viele Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.“

Perspektive auf Zeit im Haus der Hoffnung – Beifall aus der etablierten Gesellschaft

Die Plauener Tafel, das Kompetenzzentrum, weitere Außenstellen in der Region – zusammen wirken hier an die 120 Menschen, ehrenamtlich, hauptamtlich, nebenberuflich bzw. in berufliche Maßnahmen untergekommen, die befristet sind. Schumann sagte bei einem Pressegespräch kurz vor den Feiertagen, dass sie immer schon weiterdenke, welche Anschlussmaßnahmen für ihre Leute beantragt werden könnten. Perspektive, Stetigkeit sieht anders aus. Doch wollen gerade diese Menschen nicht klagen. Im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme für Menschen mit Behinderungen gelang es Schumann, zwei Betroffene im Haus unterzubringen. Eine Frau um die 50 arbeitet in der Kleiderkammer, ein Mann mittleren Alters arbeitet als Beifahrer auf einem der Transporter der Tafel, mit denen wochentags die Waren von Spendern eingesammelt werden. Die Plauener Tafel-Brigade ist froh über jede Spende und freute sich jetzt über einen neuen Gönner. Gerade hat in Plauen ein richtig großer neuer Supermarkt eröffnet, geradezu euphorisch von der Kommunalpolitik als Beispiel für funktionierende Wirtschaftsförderung gelobt. Die Zusammenarbeit zwischen Tafel und Supermarkt wurde sehr zur Erleichterung von Konstanze Schumann und ihren Mitstreitern vereinbart. Doch die Sorgen werden nicht kleiner …

Auf den ersten Blick sieht die tägliche Hilfe klasse aus. Besucher aus der Politik loben und finden ganz toll, was da geleistet wird. Die Politik verlässt sich aber schlicht nur auf die Sozialarbeiter, die Ehrenamtler wie die Profis. Ja, ja – Ehrenamt, wie bist Du wichtig. Sie wissen genau: Selbst wenn der Gürtel enger geschnallt wird, geht es doch irgendwie weiter. Und die Akteure? Sie kämpfen, was bleibt ihnen anderes übrig? Sie agieren tapfer.

Leiser Hilferuf an Presse und Verantwortliche in der Politik

Wenn, wie gerade wieder, massiv an der Wohlstandsgesellschaft gekürzt wird, werden Menschen am Rand noch etwas mehr benachteiligt, Tafel-Chefin Schumann kann ein Lied davon singen. Sie zählt auf. So gibt es massive Probleme für die Mitstreiter der Kleiderkammer, für die Fahrer, beim Unterhalt des Hauses selbst. Weil in der Stadt und der Region zunehmend Altkleider-Container eingespart werden, stellen Bürger ihre alte Kleidung der Tafel vor die Tür, obwohl das meiste nicht mehr tragefähig ist. Die Tafel wird als Müllhalde benutzt. Mehr noch, so Schumann: „Wir packen die Sachen halt in Säcken zusammen, um sie im städtischen Werkstoffhof abzugeben. Das aber ist teuer. Kostenpunkt je Sack: fünf Euro. Wir packen viele Säcke in einer Woche … Auf diesen Kosten bleiben wir sitzen. Und das Geld fehlt den Bedürftigen und unserem Geschäftsbetrieb.“ Bisher konnte mit kommunalen Verantwortlichen nicht vereinbart werden, dass die Tafel entlastet wird – vom Müll und von finanziellen sowie Arbeitsbelastungen.

Das Thema Finanzierung ist ständiger Begleiter, auch bei den Zulagen. Schumann: „In Thüringen erhalten Einrichtungen der Tafeln mehr als eine Million Euro an Unterstützung, in Sachsen sind es 400.000 …“ Dem nicht genug, auch bei den Ehrenamtlern selbst wird gespart, oder nüchtern gesagt, sie werden kurzgehalten. „Jedes Jahr gibt es einen Tag des Ehrenamtes mit viel Beifall. Doch die Ehrenamtspauschale bleibt seit Jahren bei 40 Euro pro Monat. Und ausgezahlt wird diese Pauschale nur elf Mal im Jahr. Der zwölfte Monat – tja, da wird gesagt: Da haben die Leute ja Urlaub.“ 40 Euro sind für Mitstreiter der Tafel, sie sind selbst nicht wohlhabend, viel Geld. Manch einer bezahlt davon auch noch die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ehrenamtsdienst, den sie mehr als elf Monate leisten …

Ein weiteres Problem: Um bedürftige Menschen mit Lebensmitteln zu versorgen, braucht es entsprechende Mengen an Waren, meist Spenden von Bürgern oder von Märkten. Doch gerade die Unternehmen schauen zunehmend auf ihre Kosten und Erträge. „Die Supermärkte kalkulieren hart, es ist mitunter ein Wunder, dass wir noch so viel bekommen“, sagt Schumann.

Das Schulterzucken der Staatsbediensteten

Das Aufzählen der Probleme offenbart, dass soziale Einrichtungen und sozial tätige Menschen nicht die notwendige und unserer Wertegesellschaft angemessene Wertschätzung und Aufmerksamkeit erhalten. Das geht so weit, dass sich der Staat einfach auf ehrenamtliches Engagement verlässt. Dazu fand sich in einem Beitrag des Norddeutschen Rundfunks (NDR):

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie, warnt indes davor, dass sich der Staat zu sehr auf solche ehrenamtlichen Initiativen verlässt: „Nicht akzeptabel ist, wenn sozialstaatliche Stellen Menschen in Notlagen an Tafeln verweisen. Diese können als ehrenamtliche Angebote punktuell entlasten, sind aber kein Instrument der Existenzsicherung.“

Zwar beklagt ein etablierter Präsident einer karitativen Einrichtung das Verhalten. Doch der Vorsitzende der Tafel Deutschland, Andreas Steppuhn, sieht das Problem deutlicher: die Verstetigung der Armut als akzeptierter, hingenommener Teil unserer Gesellschaft. Es gibt halt Sieger und Verlierer … Tafelchef Steppuhn weiß sehr wohl, was wir in Deutschland brauchen, und nennt Eckdaten einschließlich bezahlbaren Wohnens:

Der Tafel-Vorsitzende Steppuhn sieht in der anhaltenden Armut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. „Wir brauchen sozialpolitische Maßnahmen, die sich wirklich um soziale Gerechtigkeit bemühen: armutsfeste Löhne, Renten und Sozialleistungen“, forderte er von der Politik. Besonders wichtig sei zudem mehr bezahlbarer Wohnraum, da die Wohnungsknappheit einer der „Armutsbeschleuniger unserer Zeit“ sei.

(Quelle: NDR)

Stimmt, das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein

Konstanze Schumann und ihre vielen Mitstreiter im Sozialen Kompetenzzentrum Plauen und Vogtland sind – wortreiche, richtige Statements hin oder her – täglich damit konfrontiert, weiterzumachen und sich den Problemen zu stellen. Sie packen Essenspakete, sie kochen Essen, sie hören zu, sie helfen, sie sorgen für etwas Würde für die Menschen im Haus in der Schlossstraße. Und ja, sie können bestätigen, was „ihr“ Deutschland-Tafel-Chef sagt:

Steppuhn berichtet zudem, dass sich die gesellschaftliche Rolle der Tafeln im Laufe der Zeit stark verändert habe: „Die ursprüngliche Idee der Tafeln war, Menschen mit geretteten Lebensmitteln zu unterstützen, damit der Geldbeutel an anderer Stelle entlastet wird – damit man sich etwa mal einen Kinobesuch leisten kann“, sagte er. Nun sei die Tafel für einige Menschen allerdings überlebenswichtig. „Wir wissen von Kundinnen und Kunden, die zugunsten ihrer Kinder auf Mahlzeiten verzichten – die ohne Tafeln nicht wüssten, wie sie über die Runden kommen. Das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein.“

(Quelle: NDR)

Stimmt Herr Steppuhn, das darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht sein. Ist aber so. Warum wohl?

Titelbild: Redaktion93/shuttestock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Boehme-Neßler im Interview: „Deutschland ist auf dem Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat“

12. Januar 2026 um 08:00

Vorschau ansehen

„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.

Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler, mit Ihrem aktuellen Buch „Angst-Politik“ legen Sie den Finger in die Wunde des Grundgesetzes. Sagen Sie uns: Was passiert in Deutschland?

Volker Boehme-Neßler: Deutschland ist auf einem unguten Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die auf der Menschenwürde basiert und die den Menschen weitgehende Freiheiten garantiert. Seit Corona ist der Respekt für diese Verfassung verloren gegangen. Die Politik agiert immer wieder so, als ob das Grundgesetz nur gilt, wenn es gerade passt. Das ist fatal: Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde. Ein zweites Problem ist aus meiner Sicht: Die Politik hat auch den Respekt vor den Bürgern verloren. Nur so lässt sich erklären, wie sie immer wieder den Willen der Mehrheit ignoriert. Die politische Agenda in der Berliner Blase sieht viel zu oft völlig anders aus, als es sich die politische Mehrheit wünscht. Und wenn die Bürger das kritisieren, werden sie wegen Kleinigkeiten von Spitzenpolitikern angezeigt oder mit völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen eingeschüchtert. In einer echten Demokratie braucht die Politik ein Mindestmaß an Demut vor dem Souverän, dem Volk. Demokratische Demut kann ich im Augenblick immer weniger sehen.

Ihr Buch bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen der Coronazeit und heute, zwischen den grundgesetzlichen Verwerfungen von damals und dem Agieren der Politik heute. Sehen Sie eine Verbindungslinie zwischen den Auswüchsen der Coronapolitik und den aktuellen Entwicklungen?

Ja, die sehe ich tatsächlich. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund. In der Coronazeit ist der Respekt vor der Verfassung und den Grundrechten verloren gegangen. In der Krise war die Verfassung – man muss es so deutlich sagen – plötzlich mehr oder weniger irrelevant. Es war schockierend zu sehen, wie massenhaft Freiheiten eingeschränkt wurden, ohne dass die Politik Zweifel hatte oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mäßigend eingegriffen hätte. Das hat Spuren hinterlassen. Die Verfassung hat – nach meiner Beobachtung – nicht mehr denselben Stellenwert wie vor Corona – sowohl bei den Politikern als auch bei den Bürgern. Und ich sehe eine zweite, unselige Kontinuität seit Corona. Die Politik kommuniziert nicht auf Augenhöhe mit den Bürgern. Das wäre in einer funktionierenden Demokratie aber zwingend nötig. Die Politiker setzen immer wieder auf Angst als Mittel der Politik. Das begann während Corona mit dem berüchtigten „Angst-Papier“ aus dem Innenministerium während der Anfangszeit der Pandemie. Und es geht jetzt weiter mit vielfältigen Ängsten, die die Politik immer wieder schürt: Angst vor dem Klimawandel, vor der russischen Militärmacht, die Angst vor „Rechts“… Das ist fatal. In einer Demokratie darf Angst kein Mittel der Politik sein.

Im Allgemeinen gilt Rechtssicherheit als Merkmal eines stabilen Landes. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Unternehmer in ein Land der Dritten Welt geht, mag es gewisse Vorteile geben – aber auch viele Unsicherheitsfaktoren, sprich: Was heute Gesetz ist, kann morgen schon zu seinem Nachteil geändert sein. Wie ist das bei uns? Bei uns gibt es die Rechtsprechung in der Breite, an den Gerichten quer durch das Land, es gibt das Grundgesetz samt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter. Aber irgendetwas stimmt nicht mehr, oder?

Ja, seit Corona hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Bürger haben viel Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz verloren. Die Erfahrung während Corona war: Karlsruhe ist nicht der Hüter der Verfassung, der es sein sollte. Das Verfassungsgericht hat viel zu viele der überzogenen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen Coronamaßnahmen kritiklos akzeptiert. Die Richter in Karlsruhe haben keine „roten Linien der Freiheit“ gezogen, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt hätte. Und das gilt auch für die anderen Gerichte in ähnlicher Weise. Es war kein Verlass auf den Rechtsstaat in dieser Krisenzeit. Früher war es ein geflügeltes Wort: „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – und spätestens dort finde ich Gerechtigkeit. Das würden heute viel weniger Bürger sagen, nach den Erfahrungen der Coronazeit. Da hat eine tiefe Erschütterung stattgefunden.

Es gibt in Ihrem Buch einen bemerkenswerten Satz, der ganz schlicht geschrieben ist. Sie sagen: „Angstpolitik ist nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz vereinbar.“ Lassen Sie uns über diese Angstpolitik sprechen. In der Coronazeit war sie allgegenwärtig. Können Sie diese derzeit auch beobachten?

Nach aktuellen Umfragen hat knapp die Hälfte der Bürger Bedenken, ihre Meinung frei zu äußern. Für eine Demokratie ist das ein katastrophaler Wert. Das sind Auswirkungen der Angstpolitik. Während der Coronazeit ist es unheilvolle Normalität geworden, Angst zu verbreiten. Die Politik hat immer wieder Ängste geschürt; die meisten Medien haben willig mitgemacht. Wer kritisch war oder Meinungen abseits des Mainstreams äußerte, wurde ganz schnell stigmatisiert und ausgegrenzt. Stigmatisieren und ausgrenzen – das weckt Urängste im Menschen. Seit Corona geht das einfach weiter. Wer sich kritisch mit dem Meinungsmainstream auseinandersetzt, wird als rechts diffamiert, persönlich herabgesetzt und ausgegrenzt. Kritik an Spitzenpolitikern wird völlig unverhältnismäßig geahndet: Für freche Memes gibt es nicht selten Hausdurchsuchungen. Dabei lebt Demokratie von der Kritik, von der Meinung, die der Mehrheit widerspricht. Und natürlich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in der Verfassung. Trotzdem erstatten Spitzenpolitiker Hunderte, teilweise über 1.000 Strafanzeigen wegen kritischer Bemerkungen, von denen sie sich beleidigt fühlen. Natürlich schüchtert das dann weiter ein. Die Traumata der Pandemiezeit werden immer wieder auf neue aktualisiert. Das ist Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört.

In welchem Zusammenhang stehen die Würde des Menschen, des Staatsbürgers und eine Politik der Angst?

Angstpolitik verletzt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert in unserem Rechtssystem. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz, das in Artikel 1 ganz prägnant formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde wird immer dann verletzt, wenn der Staat einen Menschen als Objekt behandelt, nicht als individuelles Subjekt mit eigenem Willen. Einen Menschen einzuschüchtern, in Angst zu versetzen, macht genau das: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Manipulationen, zum leicht zu beeinflussenden Untertanen. Das Grundgesetz will aber selbstbewusste Bürger mit Zivilcourage, keine eingeschüchterten Untertanen. Das hat die Politik völlig aus dem Blick verloren.

Vor Kurzem hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs Angela Merkel eine Goldmedaille verliehen. Es ging um die Würdigung der Coronapolitik der Ex-Kanzlerin. Bei einer Rede sagte Merkel: „Wir haben von den Menschen verlangt, sich nicht menschlich zu verhalten (…).“

Wir haben also eine Angstpolitik, wir sehen ein Problem in Bezug auf die Würde, und da ist nun das Eingeständnis der Kanzlerin, wonach ihre Politik von den Bürgern ein nicht menschliches Verhalten verlangt habe. Mit anderen Worten: Es geht um eine Politik der Unmenschlichkeit. Wie sehen Sie das? Was macht dieser Satz mit Ihnen?

Er macht mich fassungslos. Und er belegt – ebenso wie das schon erwähnte Angstpapier aus dem Innenministerium –, dass die Angstpolitik kein Zufall war: Die Merkel‘sche Coronapolitik zielte darauf, die Menschen in Angst zu versetzen – damit sie den Anordnungen der Regierung ohne Kritik einfach folgen. Das war durch und durch autoritär und undemokratisch. Der demokratische Ansatz wäre gewesen: Merkel kommuniziert offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern, welche Gefahren es gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welchen Preis man zahlen will. Und der Satz zeigt auch: Die Akteure von damals haben keine Spur von Unrechtsbewusstsein. Sie bescheinigen sich gegenseitig immer wieder: Wir haben alles richtig gemacht. Einsicht, Selbstkritik oder gar Reue? Undenkbar für Merkel und die anderen. Das macht es schwer, die Folgen dieser Angstpolitik aufzuarbeiten.

Auf dem Reißbrett lassen sich die verschiedenen Säulen der Demokratie und die unterschiedlichen Teilbereiche des Staates wunderbar trennen. Die Realität sieht oft anders aus. In der Theorie steht da die Politik und hier das Recht. Beide sind voneinander getrennt. Entweder gibt es keinen Einfluss, oder aber, wenn es Einfluss gibt, läuft er ins Leere, denn: Die Justiz ist ja schließlich weltanschaulich neutral, unabhängig und objektiv. Wie sieht die Realität aus?

Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Coronazeit hat das Verhalten der Justiz insgesamt geprägt. Das ist kein Wunder; Karlsruhe ist ja die oberste Instanz. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sieht eine eindeutige Aufgabe für die Justiz vor: Sie kontrolliert unabhängig und kritisch die anderen Staatsgewalten. Das hätte das Bundesverfassungsgericht machen müssen. Es hätte unabhängig und kritisch prüfen müssen, ob die Coronamaßnahmen der Regierung und die Gesetze, die das Parlament gemacht hat, den Anforderungen der Verfassung entsprechen. Es hätte der Regierung in den Arm fallen dürfen und ihr verfassungsrechtliche „rote Linien“ ziehen müssen. Kritische Distanz zur Regierung wäre dafür zwingend notwendig gewesen. Das Gericht hat sich stattdessen eine andere Rolle gesucht. Es hat sich als juristische Unterstützung der Politik in Zeiten der Krise verstanden. Statt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung gab es einen Schulterschluss zwischen Justiz und Exekutive. Symbolisch verdichtet zeigt sich das im berüchtigten Abendessen der Richter mit der Merkel-Regierung im Kanzleramt im Spätsommer 2021 wenige Wochen vor der Entscheidung des Gerichts zur Bundesnotbremse. Gemeinsame Abendessen fördern Nähe und Vertrautheit. Ein Gericht braucht aber kritische Distanz, um unvoreingenommen urteilen zu können. Nicht ohne Grund gibt es deshalb die Regel: Befangene Richter sind vom Prozess auszuschließen. Das gilt nicht für das Bundesverfassungsgericht? Hier ist viel Vertrauen in eine unabhängige und unparteiische Justiz verspielt worden.

Gerade kam eine Nachricht raus, wonach immer mehr Bürger dem Bundesverfassungsgericht nicht vertrauen. 2021 gaben 81 der Bürger bei einer Umfrage an, dem hohen Gericht zu vertrauen, aktuell sind es noch 63 Prozent. Würden Sie das Ergebnis für uns einordnen?

Von 81 Prozent auf 63 Prozent innerhalb von vier Jahren – das ist ein krasser Absturz. Die Umfrage belegt, wie viel Vertrauen das Gericht in der Coronakrise verspielt hat. Und der Vertrauensverlust geht ja auch nach Corona weiter. Die Bürger nehmen Karlsruhe nicht mehr als das Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat wahr. Das hat einen guten Grund: Karlsruhe war nicht der überzeugende Hüter der Verfassung, als es wirklich darauf ankam. Das haben natürlich auch die Bürger gemerkt. Es braucht viele klare und mutige Urteile, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Von selbst geht das nicht.

Würden Sie Ihre Kernkritikpunkte an der Justiz bitte kurz zusammenfassen?

Die Justiz im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen waren zu sehr bemüht, die Regierung während der Coronazeit zu unterstützen. Sie hatten regelrecht Angst, Pandemiemaßnahmen der Behörden aus rechtlichen Gründen zu stoppen. Dachten sie wirklich, ihnen werden Coronatote zur Last gelegt, wenn sie manche Coronaregelungen aufheben? Im Zweifel für den autoritären Kurs, war die Devise. Das war falsch. Die rechtsstaatliche Linie wäre selbstverständlich gewesen: Rechtswidrige Maßnahmen werden aufgehoben. Die Justiz hätte die Bürger vor den autoritären Auswüchsen der Regierung schützen müssen. Ihre Aufgabe ist der Rechtsschutz – der Schutz durch Recht.

Nun ist da die Justiz und da ist die Politik. Es gibt auch noch die Gesellschaft. Sie sprechen in Ihrem Buch davon, dass die Gesellschaft nach Corona regelrecht „vergiftet“ sei. Sehen Sie die Möglichkeit einer Entgiftung?

Wenn man sich die Post-Corona-Gesellschaft anschaut, sieht man viel Verbitterung, Einschüchterung, Aggression und Misstrauen. Eine aktuelle Studie des renommierten Rheingold-Instituts belegt das. 89 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass unsere Gesellschaft gespalten und ein gemeinsames Wir-Gefühl verloren gegangen ist. Kaum weniger, nämlich 84 Prozent sagen: Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gehen kaum noch aufeinander zu. Fast drei Viertel der Bevölkerung, nämlich 74 Prozent, haben heute weniger Vertrauen in andere Menschen als früher. Wir haben ein Problem. Denn für eine Gesellschaft, die sich als offene und pluralistische und freie Demokratie versteht, sind das alarmierende Zahlen. Das meine ich, wenn ich sage, dass die Gesellschaft seit Corona regelrecht vergiftet ist.

Wir brauchen dringend eine Versöhnung der Gesellschaft. Das wäre – um im Bild zu bleiben – die Entgiftung. Eine Versöhnung halte ich für möglich, aber sie ist sehr schwer. Denn sie setzt zuallererst eine vollständige und schonungslose Aufarbeitung der Coronapolitik voraus. Sie muss auch Täter und Opfer benennen. Sie muss klar sagen, wo, wann und wem Unrecht geschehen ist. Das Unrecht muss– soweit es überhaupt möglich ist – wiedergutgemacht werden. Ein Amnestiegesetz ist deshalb unbedingt nötig. Das wäre immerhin ein Anfang auf dem langen Weg zur Versöhnung. Ob die Entgiftung gelingen kann? Ich bin skeptisch, aber hoffnungsvoll.

Lesetipp: Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik: Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. München 2025, Europa Verlag, gebundene Ausgabe, 160 Seiten, ISBN 978-3958906686, 24 Euro.

Titelbild: r.classen/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Verdeckte Armut: Wenn Sozialleistungen nicht ankommen

09. Januar 2026 um 10:00

Vorschau ansehen

In Deutschland beziehen Millionen Menschen trotz bestehender Ansprüche keine Sozialleistungen – ein verstecktes Phänomen mit weitreichenden Folgen. Viele dieser Fälle bleiben unsichtbar, da die Betroffenen aus verschiedenen Gründen auf zustehende Hilfe verzichten. Dieses Problem der Nichtinanspruchnahme (oder der „verdeckten Armut“) ist weit verbreitet – deutlich weiter als etwa bekannt gewordene Missbrauchsfälle von Sozialleistungen. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Artikel liegt auch als gestaltetes PDF vor. Wenn Sie ihn ausdrucken oder weitergeben wollen, nutzen Sie bitte diese Möglichkeit. Weitere Artikel in dieser Form finden Sie hier.

In der öffentlichen Debatte dominieren oft Berichte über Leistungsbetrug und „Sozialschmarotzer“. Tatsächlich ist die Zahl der Menschen, die auf zustehende Leistungen verzichten, um ein Vielfaches höher. Dennoch fristet das Thema bisher ein Schattendasein. Bereits jetzt beantragt rund ein Drittel der eigentlich berechtigten Haushalte in der Grundsicherung (Bürgergeld) keine Leistungen. Bei einzelnen Hilfen bleibt sogar die Mehrheit ungenutzt. Hier zeigt sich ein Paradox des Sozialstaats: Formale Rechte sind vorhanden, werden aber von vielen nicht in Anspruch genommen.

Was sagen die Fakten?

Studien [1] zeigen durchgängig erhebliche Nichtinanspruchnahmequoten quer über verschiedene Leistungen, insbesondere bei bedürftigkeitsgeprüften Hilfen. Nahezu jede Studie zeigt, dass ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten keine Leistungen bezieht. Beim Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) lag die Dunkelziffer der Nichtbezieher aktuellen Schätzungen zufolge bei über einem Drittel. In der Grundsicherung im Alter nehmen rund 60 Prozent der Berechtigten die Leistung nicht wahr [2].

Noch dramatischer ist es bei einigen ergänzenden Familienleistungen: Vom Kinderzuschlag (KIZ) etwa werden nach aktuellen Daten nur 12–36 Prozent der möglichen Fälle tatsächlich ausgeschöpft; 64–88 Prozent der anspruchsberechtigten Familien rufen diese Leistung nicht ab. Beim Wohngeld variierten die Schätzungen je nach Methode und Jahr zwischen grob 50 Prozent und 80 Prozent Nichtinanspruchnahme – die Bandbreite zeigt Unsicherheiten, doch selbst die vorsichtigsten Annahmen lassen auf einen erheblichen Anteil unversorgter Haushalte schließen. Zum Vergleich: Universelle Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung (etwa das Kindergeld) weisen nahezu 100 Prozent Inanspruchnahme auf. Das Problem konzentriert sich also auf die Hilfen, bei denen ein Antrag und Bedarfsnachweis erforderlich sind.

Zur Erklärung: Definition und Methodik

Nichtinanspruchnahme („Non-Take-up“) bezeichnet den Anteil der formal Leistungsberechtigten, die eine Sozialleistung nicht beziehen, obwohl ein Anspruch bestünde. Umgangssprachlich wird dies auch als verdeckte Armut bezeichnet, da die Betroffenen unter dem Existenzminimum leben, ohne in der Sozialstatistik aufzutauchen.

Die Ermittlung dieser Quoten erfolgt meist durch Mikrosimulationen auf Basis von Haushaltssurveys, da amtliche Statistiken nur die Leistungsempfänger erfassen, nicht aber die Nichtbezieher. Abhängig von Daten und Annahmen ergeben sich Bandbreiten: So wurde die Nichtinanspruchnahme beim Wohngeld für 2013 je nach Datengrundlage auf 63 Prozent bis 87 Prozent geschätzt. Unterschiedliche Annahmen etwa zu Wohnkosten oder Mehrbedarfen können die Quote spürbar beeinflussen.

Experten weisen jedoch darauf hin, dass selbst konservative Schätzungen die reale Nichtinanspruchnahme eher unterschätzen. Klar ist: Obwohl die exakte Höhe im Einzelfall variiert, bestätigt jede Studie, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten keine Leistung erhält.

Warum verzichten Berechtigte?

Die Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme liegen in einem Mix aus individuellen Barrieren und systembedingten Hürden. Viele Leistungsberechtigte wissen schlicht nicht, dass ihnen Hilfe zusteht, oder unterschätzen ihren Anspruch. Andere schrecken vor dem Antragsaufwand zurück: komplexe Formulare, lange Behördengänge und die Offenlegung privater Lebensverhältnisse wirken abschreckend. Hinzu kommt eine, besonders durch bestimmte Boulevard-Medien betriebene Stigmatisierung der finanziellen Hilfe für arme Menschen: Schamgefühle oder die Angst, als „Bittsteller“ dazustehen, halten Menschen davon ab, Unterstützung zu beantragen.

Zyniker argumentieren gerne, wer auf eine angebotene Leistung verzichtet, braucht sie offenbar nicht wirklich oder tut es aus freien Stücken. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Untersuchungen zeigen, dass Verzicht meist unfreiwillig ist – bedingt durch Unkenntnis, Scham oder objektive Hürden und nicht durch mangelnden Bedarf. In einer Befragung [3] gaben über 50 Prozent der Teilnehmer an, im Falle eigener Bedürftigkeit aus Angst vor Stigmatisierung eher auf Sozialleistungen verzichten zu wollen; sogar ein Drittel meinte, andere sollten lieber ebenfalls keinen Antrag stellen. Ein solcher Wertekontext (verschämte Armut) untergräbt das Solidarprinzip des Sozialstaats und verstetigt Armut.

Auch systemische Faktoren spielen hinein: Wer keinen festen Wohnsitz oder keine lückenlosen Nachweise hat, kann trotz Not durchs Raster fallen. In der Fachdebatte wird entsprechend zwischen primärer Nicht-Inanspruchnahme (Berechtigte stellen gar keinen Antrag) und sekundärer Nicht-Inanspruchnahme (Antrag gestellt, aber Leistung nicht bewilligt oder nicht voll ausgeschöpft) unterschieden.

Wie sich das konkret auswirken kann, illustriert der folgende „Fall“ – „Frau M.“ ist eine fiktive Person, die hier geschilderten Lebensumstände und Geschehnisse haben aber einen sehr realen Hintergrund:

Frau M. ist 72 Jahre alt. Sie lebt allein in einer kleinen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, irgendwo zwischen Durchgangsstraße und Hinterhof. Die Wohnung ist sauber, ordentlich, still – zu still.

Ihre monatliche Rente beträgt rund 800 Euro. Es ist das Ergebnis eines langen Arbeitslebens – unterbrochen von Familienarbeit, Teilzeit, niedrigen Löhnen. Rein rechtlich hätte Frau M. Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Ihr Einkommen liegt deutlich unter dem sozialrechtlich definierten Existenzminimum.

Doch Frau M. stellt keinen Antrag. Nicht, weil sie nichts davon weiß. Sondern weil sie sich schämt. „Ich will niemandem zur Last fallen“, sagt sie. „Ich habe doch mein Leben lang gearbeitet.“ Der Gedanke, staatliche Hilfe zu beantragen, fühlt sich für sie nicht nach einem Recht an, sondern nach einem persönlichen Versagen. Als würde sie eingestehen, dass ihr Leben am Ende „nicht gereicht“ hat.

Hinzu kommt die Angst. Angst vor dem Amt. Angst vor Formularen, vor Nachfragen, vor Briefen, die sie nicht versteht. Vor allem aber die Angst, dass das Sozialamt ihre erwachsenen Kinder kontaktieren könnte – Kinder, die selbst kaum über die Runden kommen. Frau M. fürchtet, ihnen zur Last zu fallen, ihre Beziehungen zu belasten, Schuldgefühle auszulösen. Sie hat gehört, dass Ämter Unterhalt prüfen. Ob das in ihrem Fall zuträfe, weiß sie nicht genau. Aber allein die Vorstellung reicht.

Und dann ist da noch die Wohnung. Seit Jahrzehnten lebt sie hier. Sie kennt jede Macke im Türrahmen, jede kalte Ecke im Winter. In ihrer Vorstellung ist das Sozialamt eine Macht, die über ihr Leben entscheidet – und vielleicht auch darüber, ob sie bleiben darf. Ob diese Angst begründet ist, spielt kaum eine Rolle. Sie ist real.

Also spart Frau M. – nicht an Luxus, sondern am Notwendigen. Sie dreht die Heizung kaum auf. Sie kauft Lebensmittel kurz vor Ladenschluss, wenn sie reduziert sind. Fleisch gibt es selten. Frisches Obst manchmal gar nicht. Arztbesuche schiebt sie hinaus, Medikamente teilt sie ein. „So schlimm ist es schon nicht“, sagt sie dann.

Ihre Armut ist unsichtbar. In keiner Statistik taucht sie auf. Sie gilt nicht als leistungsbeziehend, nicht als hilfsbedürftig. Nach außen wirkt sie unauffällig, angepasst, „ordentlich“. Genau so, wie das System es belohnt.

Was hier sichtbar wird, ist kein individueller Ausnahmefall, sondern ein strukturelles Versagen. Ein Sozialstaat, der Rechte gewährt, sie aber so organisiert, dass ausgerechnet die Schwächsten sie nicht in Anspruch nehmen. Ein System, das auf Antragspflichten, Abschreckung, Angst vor Kontrolle und moralische Stigmatisierung setzt – und sich dann wundert, wenn Hilfe nicht ankommt.

Unsere Frau M. ist eine fiktive Person, aber ihre Situation ist alltägliche Realität für hunderttausende ältere Menschen in Deutschland. Und sie wirft eine unbequeme Frage auf:

Was ist ein Sozialstaat wert, wenn Menschen lieber frieren und hungern, als ihn in Anspruch zu nehmen?

Wem nützt es?

Kurzfristig scheint der Staat finanziell davon zu profitieren, wenn Leistungen nicht abgerufen werden – doch diese Einsparungen gehen mit versteckten Kosten und Risiken einher. Tatsächlich entlastet jede nicht ausgezahlte Sozialleistung zunächst den Haushalt der öffentlichen Hand: Es fließen weniger Transferzahlungen. Im Jahr 2023 etwa wurden – bedingt durch die geringe Inanspruchnahme – nur etwa 800.000 Kinder über den Kinderzuschlag erreicht, was rund 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien entspricht. Der Staat sparte so Hunderte Millionen Euro an Ausgaben. Auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) verzichtete etwa ein Drittel der Berechtigten auf die Leistung – rechnerisch blieben dadurch Milliardenbeträge in der Kasse. Und wenn 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren keine Grundsicherung im Alter abrufen, spart der Staat jährlich rund 2 Mrd. Euro.

Diese Nicht-Inanspruchnahme sei doch positiv, da sie den Steuerzahler entlaste, argumentieren neoliberal verbildete Menschen gerne. Aber ihnen sei gesagt: Diese „Ersparnis“ ist trügerisch. Kurzfristig mag der Verzicht der Berechtigten den Sozialetat schonen, doch langfristig kommen Folgekosten auf uns alle zu. Verdeckte Armut führt nämlich zu höheren Belastungen an anderer Stelle: Ungelinderte Not kann gesundheitliche Probleme verschärfen, Bildungschancen von Kindern verringern und die Betroffenen in anhaltender Armut halten. All das erzeugt später Mehrkosten, etwa im Gesundheitswesen, im Bildungssystem oder durch spätere Arbeitslosigkeit. Über die Jahre summieren sich diese indirekten Kosten auf ein Vielfaches der kurzfristig „eingesparten“ Beträge. Anders ausgedrückt: Was der Staat heute an Transfers nicht zahlt, zahlt er morgen oft mit Zinsen – etwa für Notfälle, Reparaturen und Folgemaßnahmen.

Hinzu kommt ein gesamtwirtschaftlicher Effekt, der in der politischen Debatte meist ausgeblendet wird: In einer nachfragegetriebenen Wirtschaft wie der unseren sind einkommensarme Haushalte nicht nur Leistungsempfänger, sondern auch zentrale Konsumenten. Transfers an Arme fließen mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurück – für Miete, Lebensmittel, Energie, Mobilität und lokale Dienstleistungen. Ökonomisch gesprochen ist ihre marginale Konsumneigung besonders hoch. Bleiben diese Mittel aus, fehlt Nachfrage genau dort, wo sie konjunkturell am wirksamsten wäre. Während zusätzliche Einkommen bei sehr Vermögenden häufig gespart oder in Finanz- und Kapitalmärkte verschoben werden, stabilisieren Sozialtransfers an einkommensarme Haushalte realwirtschaftliche Nachfrage. Nichtabgerufene Sozialleistungen sind deshalb nicht nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein makroökonomisches Problem: Sie entziehen der Binnenwirtschaft Kaufkraft und verstärken Abschwungstendenzen, statt ihnen entgegenzuwirken.

Folgen für Gesellschaft und Demokratie

Wenn Sozialleistungen ihr Ziel verfehlen, verliert die Gesellschaft auf lange Sicht doppelt – wirtschaftlich durch ungenutztes Potenzial und politisch durch schwindendes Vertrauen. Die Armutsbekämpfung leidet, weil staatliche Hilfen ihre steuernde Wirkung verfehlen: Offizielle Statistiken unterschätzen das tatsächliche Ausmaß der Bedürftigkeit, da Nichtbezieher gar nicht erfasst werden. Dadurch kann eine sinkende Zahl von Leistungsbeziehern trügerisch als sozialpolitischer Erfolg erscheinen, obwohl in Wirklichkeit nur die Dunkelziffer gewachsen ist.

Gesamtgesellschaftlich geht wertvolles Potenzial verloren: Menschen, die mit etwas Unterstützung ein produktiveres, gesünderes Leben führen könnten, bleiben in der Armutsfalle und können ihre Fähigkeiten nicht einbringen. Vor allem bei Kindern bedeutet verdeckte Armut verlorene Chancen – für die Individuen und für die Gesellschaft, die später die Folgen tragen muss. Sozialökonomisch verliert der Staat langfristig Steuereinnahmen und Sozialbeiträge, wenn viele Bürger wegen fehlender Unterstützung in niedrig entlohnten Prekärjobs oder in Arbeitslosigkeit verbleiben.

Und schließlich sind da die demokratiepolitischen Implikationen: Verdeckte Armut untergräbt das Grundvertrauen in den Sozialstaat. Bürger, die erleben, dass ihnen zustehende Hilfe faktisch nicht ankommt, verlieren an Vertrauen in die Institutionen. Rechtspopulistische Narrative, wie etwa „Die Migranten sind schuld!“, finden in so einem Klima immer mehr Zulauf. Auch das soziale Zusammenleben leidet, wenn Teile der Bevölkerung dauerhaft abgehängt bleiben. Der vielbeschworene gesellschaftliche Zusammenhalt wird untergraben und politische Teilhabechancen sind ungleich verteilt. Die Nichtinanspruchnahme ist somit weder aus fiskalischer noch aus gesellschaftlicher Sicht trivial – im Gegenteil, sie kommt uns alle teuer zu stehen.

Fazit

Ein Sozialstaat, in dem Rechte nur auf dem Papier stehen, verliert an Glaubwürdigkeit. Verdeckte Armut bedeutet, dass der Anspruch auf Hilfe zwar formal existiert, praktisch aber ins Leere läuft – eine demokratiepolitisch brisante Schieflage. Wenn erhebliche Teile der Bevölkerung ihr soziales Recht auf Sicherung des Existenzminimums nicht realisieren können, wird das Versprechen gleicher Bürgerrechte ausgehöhlt. Es besteht die Gefahr, dass Betroffene das Vertrauen in die Fairness und Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen immer mehr verlieren.

Mit dem Regierungswechsel ist die zuvor geplante Kindergrundsicherung in ihrer ursprünglichen Form nicht weiterverfolgt worden. Statt eines Systemwechsels hin zu gebündelten und automatisch ausgezahlten Leistungen setzt die Bundesregierung bislang auf punktuelle Vereinfachungen bestehender Instrumente, insbesondere beim Kindergeld. Ob diese Schritte ausreichen, um die hohen Hürden der Nichtinanspruchnahme wirksam zu senken, ist offen.

Unabhängig von der konkreten Reformarchitektur bleibt der Handlungsauftrag bestehen: die Lücke zwischen formalem Rechtsanspruch und sozialer Realität zu schließen. An dieser Frage entscheidet sich nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Sozialstaats – denn ein Versprechen, das viele seiner Adressaten nicht erreicht, bleibt politisch folgenreich. Das darf niemand wollen.

Titeilbild: Berit Kessler / Shutterstock


Quellen & Literatur (Auswahl)

BMAS/ISGBestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Forschungsbericht 668 (Matta & Engels), 2024.
Deutsches Jugendinstitut (DJI)Barrieren der Inanspruchnahme bedarfsgeprüfter Leistungen, Studie (Castiglioni/Boll), 2023.
Buslei, H. et al. (WSI)WSI-Report: Verdeckte Altersarmut, 2019.
Paritätischer WohlfahrtsverbandAuswertung Bildungspaket, 2019.
Sachverständigenrat WirtschaftJahresgutachten 2022/23 (Wohngeld/KiZ), 2022.
Fraunhofer/Max-Planck-InstitutStudie zu BAföG-Nichtnutzung, 2025.


Fußnoten

[«1] Bestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen
[«2] Buslei, H.; Geyer, J.; Haan, P.; Harnisch, M. (2019): Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter – trotz steigender Altersarmut, DIW Wochenbericht 49/2019, Berlin.
[«3] BMAS / ISG (2024) – Forschungsbericht 668

(Auszug von RSS-Feed)

Knallfrösche und Wunderkerzen: Deutschland mit Böllerverbot, aber volles Rohr kriegstüchtig

31. Dezember 2025 um 12:00

Vorschau ansehen

Viele Bürger wollen kein Feuerwerk mehr an Silvester. Sie machen Tier- und Umweltschutz geltend sowie Sorgen vor Unfällen und Gewalttätigkeiten. Das sind alles schöne Anliegen, die allerdings im Licht einer Welt unter Feuer und Regierender im Aufrüstungswahn ziemlich kleinteilig anmuten. Eine Ladung Zynismus zum Jahresausklang – und ein bisschen Hoffnung. Von Ralf Wurzbacher.

So besinnlich das Weihnachtsfest für gewöhnlich daherkommt, so roh, lärmend und nicht selten sinnfrei geht es an Silvester zu. Da knallt und ballert es, bis der Arzt kommt, manchmal auch der Bestatter. Bei den Feierlichkeiten vor einem Jahr bezahlten bundesweit fünf Menschen ihren Leichtsinn mit dem Leben. In der Regel passiert so etwas beim Zündeln mit illegalem Feuerwerk, im Volksmund Polen-Böller. Unsere Nachbarn im Osten halten nichts von Verkaufsbeschränkungen, dort geht das Krachzeug ganzjährig über den Ladentisch. Umso verblüffter titelte die BILD Anfang Januar: „Trotz Polen-Böller keine Böller-Toten in Polen“. Offenbar macht Übung wirklich den Meister, und dass sich Deutschland meisterlich auf den Tod versteht, wusste Paul Celan schon vor 80 Jahren.

Aber Zeiten ändern sich und mit ihnen die Bösewichte. In Hitlers Fußstapfen ist inzwischen Putin getreten, um demnächst ganz Europa zu unterjochen. Aber wann legt er damit los? Jedenfalls können Leute wie Boris Pistorius, Marie-Agnes Strack-Zimmermann oder Roderich Kiesewetter den Russlandfeldzug kaum erwarten. In zwei, vielleicht drei Jahren werde es so weit sein, wissen sie. Bis dahin muss Deutschland gerüstet sein, koste es, was es wolle, gerne auch eine Billion Euro. Aber was, wenn es der Kreml-Chef noch viel doller treibt und gleich zum Jahreswechsel zur Attacke bläst? Da macht es um Mitternacht Knall, Bumm, Bäng, keiner ahnt etwas Schlimmes, und prompt kommt der Russe um die Ecke und brüllt: Syurpriz, Überraschung! Dann wäre es das gewesen mit gutem Rutsch und Prosit Neujahr. Stattdessen hieße es für alle Ewigkeit „S Novim Godom“ beziehungsweise „С новым годом“, und zum Katerfrühstück gäb‘s Wodka.

Spenden für Rheinmetall

So betrachtet, könnte ein Böllerverbot für Deutschland, über das wie jedes Jahr auch dieses Jahr viel diskutiert wurde, durchaus Sinn ergeben. Bei Mucksmäuschenstille sind wir gefeiter gegen fiese Übergriffe hybrider Moskauer Machart, also resilienter und voll auf der Hut. Und wir könnten das Gesparte in noch mehr echtes Kriegswerkzeug investieren, zum Beispiel an Rheinmetall spenden, von wegen Bomben statt Böller und nicht länger nur Brot. Dazu kommen noch die vielen guten Argumente der Feuerwerksverächter: die Feinstaubbelastung, die Tierquälerei, der ganze Müll, nicht zuletzt das menschliche Leid durch die vielen Unfälle. Zumal auch hier ans Vaterland zu denken ist: Wer sich leichtfertig per Chinakracher auslöscht oder verstümmelt, fällt an der Front aus. Gerade jugendlichem Übermut sollten deshalb Grenzen gesetzt werden. Schließlich wird die Jugend noch gebraucht, als Kanonenfutter.

Schön ist, dass ausgerechnet die deutsche Polizei beim Böllerverbietenwollen mit bestem Beispiel vorangeht – zwecks Gefahrenabwehr eben, wie es ihre Mission ist. Im Internet hat ihre Gewerkschaft dafür die „größte Petition Deutschlands“ auf die Beine gestellt. 2,34 Millionen Unterstützer haben sich davor noch für kein öffentliches Anliegen einspannen lassen. Zum Beispiel schaffte es das „Manifest für Frieden“ von Sahra Wagenknecht und Alice Schwarzer nicht einmal auf die Hälfte. Müssen die auch gleich so große Brötchen backen? Man kann doch auch im Kleinen wirken, vor der eigenen Haustür sozusagen, wo vielleicht ja schon 2027 keine zerfetzten Knallfrösche mehr wegzukehren sind. Das wäre eine saubere Sache und machte den Dreck und das Leid im Rest der Welt gleich viel ansehnlicher.

Das ganze reale Schlachtfeld

Freilich geht es der Polizei auch um Selbstschutz, was vollstes Verständnis verdient. An Silvester geraten immer wieder und immer mehr Beamte in Uniform unter Beschuss durch irgendwelche Durchgeknallten, die die Wirklichkeit mit Videospielen der Sorte Battlefield, Counterstrike oder Call of Duty verwechseln. Die verkaufen sich bombig, gerade in kriegerischen Zeiten wie diesen, in denen sich Deutschland gegen die Despoten der Welt wappnen, bis an die Zähne bewaffnen und den Sozialstaat rupfen muss. Auch das alles Ehrensache und ein Gebot von Pflichterfüllung. Nur Kleingeister könnten versucht sein, hier Zusammenhänge zu konstruieren – etwa derart, dass die Politik die Verrohung der menschlichen Umgangsformen irgendwie vorleben würde. Wer das glaubt, kennt den Wertewesten aber schlecht beziehungsweise wird ihn noch kennenlernen.

Jedenfalls darf es nicht länger angehen, dass ein paar wenige beim Böllern mit Gewalttätigkeiten, Leichtsinn und Unvernunft aus der Reihe tanzen und dabei anderen ein schlechtes Vorbild sind. Ergo muss es allen verboten werden. So, wie in der Pandemie auch alle zu Hause eingesperrt, später geimpft und alle, die nicht mitmachen wollten, gesellschaftlich geächtet werden mussten. Und wenn wir schon mal dabei sind: Der Umgang mit Kindern in Deutschland ist auch schlecht, total verantwortungslos. Millionen leben in Armut, haben keine Bildungs- und Aufstiegschancen. Also verbieten wir doch einfach Kinder und Schulen und Universitäten. Dann kann sich auch kein Regierender mehr die Finger dabei verbrennen, eine irgendwie rationale, gerechte und menschliche Gesellschaft aufzubauen. Ohne Nachwuchs erledigt sich die Menschheit nämlich von selbst.

Spalten und Spaßverderben?

Zum Schluss ganz ohne Sarkasmus: Ein Böllerverbot ist ein nachvollziehbares Anliegen. Es gibt allerhand, was dafür spricht, aber andererseits wahrscheinlich immer noch eine Mehrheit in der Bevölkerung, die den Jahreswechsel gerne mit Feuerwerk feiert. Ihnen kurzerhand den Spaß zu verderben, dürfte den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter schwächen, die Spaltung noch vertiefen. Mehr Sinn ergibt Handeln auf lokaler Ebene. Hier lassen sich das Für und Wider eines Verbots bürgernäher verhandeln und leichter taugliche Kompromisse finden. Für eine Reihe an Kommunen wurden bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen. Per Bundesgesetz von oben herab zu dekretieren, ist dagegen das falsche Mittel der Wahl.

Zu fragen ist auch nach der Verhältnismäßigkeit. Es gibt so viele Probleme, die aktuell wichtiger erscheinen, gerade mit Blick auf die allgemeine Weltlage und die Rolle Deutschlands, das sich wie besessen der Mission „Kriegstüchtigkeit“ verschworen hat. Mithin begründet genau das die große Anziehungskraft der Bewegung für ein bundesweites Böllerverbot. Die Menschen sehnen sich nach Frieden und sind das alljährliche „Kriegsgedonner“ zu Silvester leid. In diesem Sinn wäre ihr Engagement sogar ein Zeichen der Hoffnung, des immerhin inneren Widerstands gegen die Mobilmachung der Gesellschaft, aus dem vielleicht alsbald aktiver Widerstand erwächst. Man stelle sich vor: Keiner lässt sich vor den Karren der Kriegstreiber spannen. Und an Neujahr brennt nichts außer Wunderkerzen.

Titelbild: Svetushkanchik/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)
❌