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Alle mal lachen! Ausgerechnet diese Regierung will den Sozialstaat besser machen

29. Januar 2026 um 11:47

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Die „Kommission zur Sozialstaatsreform“ hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Das System werde „moderner, digitaler und bürgernäher“, heißt es, und das alles ohne Leistungskürzungen. Das klingt einfach zu schön, um wahr zu sein, findet Ralf Wurzbacher.

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) schlug am Dienstag vor Pressevertretern den ganz großen Bogen. Die Demokratie stehe unter Feuer, Russland und die USA stellten alles auf den Kopf, und die Europäer müssten besser werden. „Und darum soll es heute irgendwie auch gehen. Um den deutschen Sozialstaat und wie er besser werden kann“, sprich „gerechter, einfacher und digitaler“. Hört, hört! Deutschlands Sozialstaat: Alleinstellungsmerkmal und Bollwerk gegen die Despotie. Darauf muss man erst einmal kommen – irgendwie.

Bas mag man solche Worte noch abnehmen – einer Frau, die meint, erkannt zu haben, „gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“, also die Herren Wirtschaftslobbyisten. Bei ihrem Chef, dem Bundeskanzler, bis vor Kurzem selbst noch BlackRock-Lobbyist, liegen die Dinge anders. Jedenfalls bemerkte auch Friedrich Merz (CDU) gleichentags zu dem, was die SPD-Frau so belobigte, seine Erwartungen seien übertroffen worden, „weil hier wirklich eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen wird“.

Worum geht es? Nach fünfmonatiger Schaffenszeit hat die sogenannte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf 50 Seiten finden sich 26 Empfehlungen auf vier Handlungsfeldern, mit denen das System der steuerfinanzierten Sozialleistungen „moderner, digitaler und weniger bürokratisch“ werden soll. Das Gremium aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden war im September eingesetzt worden und hat ziemlich zügig geliefert.

Skepsis ist Bürgerpflicht

Im Zentrum steht der Ansatz, das Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammenzuführen, den Verwaltungsvollzug zu vereinfachen und die Apparate „konsequent“ zu digitalisieren. Die Anlaufstellen zur Beantragung und Betreuung sollen von derzeit vier auf zwei reduziert werden. Die Jobcenter hätten sich um erwerbsfähige, die Sozialämter um nicht arbeitsfähige Personen zu kümmern. Sämtliche Leistungen sollen über ein einheitliches, digitales Portal beantragt werden können, womit das „lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln“ entfalle. Ferner soll es „wohnortnahe Beratungsangebote“, „weniger Schnittstellen und verkürzte Bearbeitungszeiten“ und „einheitlichere Rechtsbegriffe“ geben. Und das Kindergeld solle künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

Vieles davon klingt fraglos vielversprechend, und gerade deshalb ist Skepsis oberste Bürgerpflicht. Tatsächlich führt die Koalition seit ihrem Amtsantritt eine Art Generalangriff gegen so ziemlich jede sozialstaatliche Errungenschaft. Diskutiert wird, das Arbeitszeitgesetz zu schleifen, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu beschränken, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, die telefonische Krankschreibung zu kippen, und neuerdings will Merz auch die Axt an die Teilzeitbeschäftigung anlegen. Praktisch beschlossen sind das Ende des Bürgergelds und dessen Degradierung zur einer „neuen Grundsicherung“ mit verschärfter Sanktionierung vermeintlicher „Arbeitsverweigerer“ bis hin zur Kappung der Unterstützung auf null.

Gerechtigkeit kostet Milliarden

Die Frage drängt sich auf: Wenn bei praktisch allen sozialpolitischen Einzelvorstößen aus Reihen der Regierungsparteien Rigorismus, Rückschritt und der Rotstift bestimmend sind, warum sollte dies ausgerechnet bei einem Mammutvorhaben wie dem, den Sozialstaat zu „erneuern“, anders laufen? Denn ums liebe Geld dreht es sich natürlich auch hier. „Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen“, heißt es in der Vorlage. Das wirkt wie ein Widerspruch in sich. Allein der Aufbau einer reibungslosen Administration und die Errichtung einer alle Ämter und Behörden einschließenden digitalen Infrastruktur dürfte zunächst einmal Unsummen verschlingen.

Aber auch das wären nur Kleinigkeiten verglichen mit dem, was ein im besten Sinne funktionierender Sozialstaat kosten würde. Viele Menschen nehmen ihre Leistungsansprüche gar nicht in Anspruch, sei es aus Unwissenheit, Scham oder wegen Sprachbarrieren. Für die Grundsicherung im Alter wird der Kreis der Haushalte, die trotz Berechtigung leer ausgehen, auf 60 Prozent geschätzt, beim Bürgergeld auf ein Drittel und beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder auf bis zu 85 Prozent. „Gerecht“ wäre das System erst, wenn alle Bedürftigen zu ihrem Recht gelangten. Hier aber schlummern Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe, die sich der Staat alle Jahre spart, weil die Zugänglichkeit zu den sozialen Sicherungssystemen aus unterschiedlichen Gründen erschwert wird, auch wegen „fragmentierter Zuständigkeiten“. Und genau diese Hürden nimmt die Kommission ins Visier, zumindest erklärtermaßen.

Kindergrundsicherung

Man darf sicher sein, dass wenigstens die Union das nicht will. Man erinnere sich an die kläglich gescheiterte Kindergrundsicherung, die die abgewählte Ampel-Regierung eigentlich fest eingeplant hatte. Auch dabei ging es um Zusammenlegung von Leistungen und automatisierte Inanspruchnahme. Als sich die Ausgaben dafür abzeichneten – die grüne Familienministerin Lisa Paus rechnete mit jährlich zwölf Milliarden Euro extra – löste sich das Projekt in Luft auf, mit dem stillen Einverständnis der SPD übrigens, die es dann auch in der neuen Koalition nicht mehr anpacken wollte.

So könnte es auch den KSR-Empfehlungen ergehen, denn selbstredend ist ein noch so guter Plan kein Garant dafür, auch realisiert zu werden. Der Politologe und Armutsforscher Christoph Butterwegge hat in einem Kommentar für die junge Welt darauf hingewiesen, dass von den Ratschlägen der Hartz-Kommission seinerzeit auch nicht alle den Weg in Gerhard Schröders „Agenda 2010“ fanden. So sei etwa der Punkt, die Hartz-IV-Bedarfssätze am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert worden. Im KSR-Papier steht dieser schöne Satz: „Das einheitliche Sozialleistungssystem hat in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen.“ Für Butterwegge ist das nur ein Beispiel für „hehre Versprechen“, die bei der Umsetzung entsprechender Reformen „oft auf der Strecke“ blieben.

Unten gegen ganz unten

Wahrscheinlich ist, dass die Verantwortlichen nur solche Anregungen aufgreifen, die ihnen in den Kram passen. Hier hat die Vorlage manches zu bieten, darunter das Rezept, „zielgenaue Erwerbsanreize“ zu setzen. Gemünzt ist das auf die sogenannten Transferentzugsraten, also darauf, dass Bürgergeldempfängern von ihren begleitenden Erwerbseinkünften häufig kaum etwas übrig bleibt. Das ist in der Tat nicht fair und kann durchaus ein Hemmschuh sein, der sozialen Bedürftigkeit zu entkommen. Fragwürdig ist gleichwohl, wie die Kommission dem Problem beikommen will. Sie strebt nämlich eine Staffelung dahingehend an, dass „sehr geringe“ Einkommen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden sollten und höhere Verdienste „weniger stark“.

Das bedient nicht nur die Mär vom sogenannten Leistungsprinzip, sondern schafft wieder nur neue Ungerechtigkeiten, weil es ein Mehrklassensystem innerhalb der Gruppe sozial Abhängiger wäre, und damit noch mehr Spaltung. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen“, monierte der Paritätische Gesamtverband in einer Medienmitteilung. Zu Verlierern gerieten insbesondere Haushalte mit wenig Geld, Alleinerziehende, Menschen mit Sorgeverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, erklärte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend.“

Ausländer raus?

Dabei war es der offizielle Arbeitsauftrag an die Kommission, Ideen „unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus“ zu entwickeln und eben nicht Empfehlungen zu „Leistungskürzungen oder -ausweitungen“. Die Vorgabe wurde nicht durchgehend erfüllt, etwa da, wo die Experten der Regierung raten, die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem Wege einer Initiative auf EU-Ebene einzuschränken. Demnach sei diese „an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung und an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen“. Damit mag man vielleicht den rechten Demagogen der AfD das Wasser abgraben wollen, für sich betrachtet zeugt der Vorstoß aber von massivem Realitätsverlust. Gerade im sozialen Sektor und im Gesundheitsbereich, aber auch in der Gastronomie sind sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund tätig, wovon wiederum sehr viele in Teilzeit arbeiten. Ohne sie würde der Laden sofort zusammenbrechen.

Auf diesen Umstand wies am Dienstag auch der Caritas-Verband hin. Dort sorgt man sich zudem, „dass über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege im Kommissionsbericht so gesprochen wird, als seien hier große Einsparungen möglich“. Auch das sei angesichts der demografischen Entwicklung und der inflationsbedingten Lohnsteigerungen „unrealistisch“.

VdK-Chefin alarmiert

Auch beim Sozialverband VdK gibt man sich misstrauisch. So dürfe etwa die Zusammenführung von Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Ferner berge die geplante Pauschalisierung von Leistungen „das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken“. Gefahren sieht sie auch im Fall einer Digitalisierung auf Teufel komm raus. Zu oft schon seien durch solche Prozesse „Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung“ erzeugt worden. Das dürfe sich nicht wiederholen. „Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.“

Man darf gespannt sein, was Schwarz-Rot aus der Vorlage macht und wie zügig sie dabei vorgeht. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens zu verwirklichen, heißt es. Rechtsvereinfachungen und die Digitalisierung der Verwaltung sollen planmäßig schon bis Mitte 2027 abgeschlossen sein, die Neuordnung der Sozialleistungen bis Ende 2027. Für die ganz große Reform, eine „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige“, bedürfte es wegen des bestehenden Verbots von Mischverwaltungen einer Grundgesetzänderung, also der Unterstützung durch die Opposition.

Merz spricht Klartext

Die Grünen haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Lösung im „Reformgeist statt Regierungsstreit“ signalisiert, wie am Mittwoch die Rheinpfalz (hinter Bezahlschranke) berichtete. Die Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner, will sich dafür – Stand jetzt – nicht hergeben. Sie wittert einen „Angriff auf den Sozialstaat“, wie sie der Rheinischen Post sagte. „Bärbel Bas trifft mit diesem Vorhaben mehr Menschen als Hartz IV je erreicht hat. Es droht eine massive Ausweitung sozialer Abwertung.“ AfD-Chefin Alice Weidel behauptet das glatte Gegenteil. Wer heute finanzielle Hilfen vom Staat erhalte, solle diese „künftig noch einfacher beziehen können“. Damit ist sie auf Linie mit der Jungen Union (JU). „Reformen ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“, befand deren Chef Johannes Winkel.

Augenscheinlich lässt das KSR-Konzept allerhand Raum für Interpretationen. Den schöpft auch der Bundeskanzler aus. Das sei „zunächst einmal eine Strukturreform. Das heißt alles noch nicht, dass das Leistungsniveau damit infrage gestellt wird“, beschied er vor zwei Tagen als Redner beim Wirtschaftsgipfel von Springers Welt. Genau das will er aber und bekennt sich dazu ohne Blatt vorm Mund. An dieses Leistungsniveau werde die Bundesregierung mit den Ergebnissen einer weiteren Reformkommission herangehen, die im ersten Halbjahr 2026 ihre Arbeit abschließen soll, setzte Merz mit Nachdruck hinzu. Dann wird ja ein Schuh draus.

Titelbild: EUS-Nachrichten/shutterstock.com

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Reform mit Bärbel Bas Der deutsche Sozialstaat ist unübertroffen

27. Januar 2026 um 17:21

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Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) (m.) präsentiert den Bericht zur Sozialstaatsreform.

Arbeitsministerin Bas stellt ihr Reformkonzept für den Sozialstaat vor. Die 26 Vorschläge klingen wie Memos eines Selbstfindungsseminars. Das zentrale Problem wird nicht genannt. Da hätte die Kommission auch zuhause bleiben können. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.

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TriggerFM: Nachrichten der Freien Medien vom 27.01.2026

27. Januar 2026 um 17:15

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TriggerFM: Nachrichten der Freien Medien vom 27.01.2026

Aus dem Klappentext:

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Neue Grundsicherung: Kein Bürger mehr, kein Geld mehr!

15. Januar 2026 um 13:00

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Heute behandelt der Bundestag erstmals das Gesetz zur Abschaffung des Bürgergeldes. Langzeitarbeitslosen soll mit noch mehr Härte begegnet werden als zu Zeiten von Hartz-IV. Wer nicht spurt, verliert schnell alle Unterstützung bis hin zum Dach über dem Kopf. Möglich macht‘s SPD-Chefin Bärbel Bas, die vor Kurzem noch den Kapitalistenschreck markierte. Für Parteirebellen schlägt ihr Herz allerdings nicht. Von Ralf Wurzbacher.

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Hat es jemand mitbekommen? Bei der SPD läuft ein Mitgliederbegehren gegen die sogenannte Reform des Bürgergeldes. „Als Sozialdemokrat*innen kämpfen wir schon immer gegen all jene, die eine Entsolidarisierung vorantreiben und den Sozialstaat zurückdrängen wollten“, heißt es im entsprechenden Aufruf. Der Vorstoß dazu liegt schon fast drei Monate zurück. Anfang November hatten die Initiatoren dem Parteivorstand mehr als 4.000 Unterschriften übergeben. Damit war die Schwelle von mindestens einem Prozent der Mitgliederschaft erreicht und hätte es richtig losgehen können mit der Sammelei. „Erfolgreich“ wäre das Begehren, sobald ein Fünftel aller Mitglieder mitziehen.

Aber die Führung im Berliner Willy-Brandt-Haus hatte es nicht allzu eilig in Sachen innerparteilicher Demokratie, womit sich prompt eine Ahnung der Antragsteller bewahrheiten sollte. Die hatten schon ganz am Anfang davor gewarnt, das Anliegen „durch Verfahrensfragen kleinzureden und auf die lange Bank zu schieben“. Jedenfalls bestand die Chefetage penibelst auf Einhaltung aller Formalitäten. Dadurch erfolgte der Start der Abstimmung erst am 23. Dezember, wobei das Prozedere von da an innerhalb von drei Monaten über die Bühne gehen muss. Irgendwie dumm gelaufen: Denn bis dahin hat sich das Thema aller Voraussicht nach bereits erledigt. Planmäßig wird der Bundestag das fragliche Gesetz Anfang März verabschieden und der Bundesrat drei Wochen später den Deckel draufmachen. Man stelle sich vor, die Sozis stürmten kurz darauf nach vorne und proklamierten: „Stopp! Wir wollen das doch gar nicht!“ Das wäre ein Spaß.

Bärbel gegen Basis

Die BILD-Leser durften schon zum Jahresende lachen. „Parteispitze trickst Kritiker aus: Die Luftnummer der SPD-Rebellen beim Bürgergeld“, titelte da das Springer-Blatt und lieferte das passende Bild dazu. Innig herzen sich darauf die beiden Parteivorsitzenden: Lars Klingbeil und Bärbel Bas, ihres Zeichens Bundesfinanzminister und Bundesarbeitsministerin. Man erinnert sich: Bas war es, die sich anfangs betont renitent gegeben hatte angesichts des maßgeblich durch die Union forcierten Projekts, die Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose weiter zu verschärfen; und die sich vor sieben Wochen beim Juso-Kongress in Rosa-Luxemburg-Pose als Kapitalistenschreck präsentierte und auf die „Herren im Maßanzug“ schimpfte, gegen die „wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“. Wer hätte gedacht, dass die wackere Bärbel zum selben Zeitpunkt eifrig gegen die eigene Parteibasis kämpft, um ihr Gesetzeswerk gegen leidige Weltverbesserer zu verteidigen.

Am heutigen Donnerstag behandelt der Deutsche Bundestag das fragliche „13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ in erster Lesung. Als federführende Ministerin hat Bas keinesfalls das Schlimmste verhindert, was regierende Sozialdemokraten seit Langem als ihren einzig verbliebenen Daseinszweck begreifen. Vielmehr markiert ihr Gesetz ein historisches Rollback, nicht bloß zurück in die Zeit vor dem Bürgergeld. Es stellt sogar die Hartz-IV-Regelungen in den Schatten, die die SPD als Teil der Ampelkoalition eigentlich ein für alle Mal überwinden wollte. Getilgt wird nicht nur der Name Bürgergeld, der den Betroffenen wenigstens ein Stück weit Würde und das Gefühl zurückgeben sollte, gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft zu sein. Auch in puncto Versorgung geht es alsbald noch rauer zu, wenn die staatliche Unterstützung nur mehr als „neue Grundsicherung“ daherkommt, oder eben nicht.

Ab auf die Straße

Denn wer künftig nur einmal ein Arbeitsangebot ausschlägt, kann sofort mit Totalsanktion belegt werden, das heißt der Streichung der kompletten Regelleistung. Bisher gilt das erst ab der zweiten Ablehnung. Kein Geld mehr soll es auch dann geben, sobald drei Termine beim Jobcenter verpasst werden. Nach dem vierten Mal können außerdem die Kosten der Unterkunft gestrichen werden. Für die Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, Helena Steinhaus, ist das „kalkulierter Verfassungsbruch“. Die Regierung wisse um die einschlägigen Urteile aus Karlsruhe, mit denen viele der mit Hartz-IV erfolgten Grundrechtsverstöße gerichtlich gekippt wurden, erläuterte sie im Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR). Jetzt aber konstruiere man eine „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann“. Dadurch würden Menschen „in die Obdachlosigkeit sanktioniert“. Diese Sorge teilen Sozial- und Mieterverbände. Sie warnen nicht nur vor einem weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit, sondern zudem vor steigenden Kosten bei den Kommunen durch Bereitstellung und Unterhaltung von Notunterkünften.

Neu auch: Während bisher die Miete im ersten Jahr auch dann vom Amt übernommen wird, wenn sie zu hoch ist, wird künftig beim Anderthalbfachen der lokal angemessenen Mietobergrenze gedeckelt. Was darüber hinausgeht, muss aus dem Regelbedarf gedeckt werden, andernfalls steht der Zwangsumzug an. Zudem sollen die Betroffenen auf eigene Faust im Falle ungebührend hoher Kosten aktiv werden. In diesem Fall müssten sie ihrem Vermieter gegenüber eine sogenannte Rüge aussprechen. Nach Angaben von Mietervereinen wagen selbst Mieter ohne staatliche Unterstützung diesen Schritt nur sehr selten aus Angst, ihre Wohnung zu verlieren.

„Ein Risiko, das für Empfänger der Grundsicherung noch existenzbedrohender erscheinen dürfte“, hielt zuletzt der Südkurier fest.

Weg mit dem Ersparten

Selbst auf Seiten der Immobilienwirtschaft fürchtet man „unerwartete Nebenwirkungen“. Bisher sind Bürgergeld-Empfänger eine „sichere Bank“ für Vermieter, weil die Kosten der Unterkunft (KdU) automatisch vom Staat beglichen werden. Die neuen Regeln drohten dagegen zu einer zusätzlichen Belastung des Wohnungsmarktes zu werden, schrieb am Montag das Branchenportal Immowelt.de. Vermieterverbände rechneten mit einem Ketteneffekt: „Wenn Mietausfälle zunehmen, könnte die Bereitschaft sinken, an Menschen mit geringem Einkommen zu vermieten – und das in einem Markt, in dem günstiger Wohnraum ohnehin knapp ist.“ Nach einer Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) haben schon heute bundesweit über eine Million Menschen keine feste Bleibe. Kennt Bas die Misere nicht?

Die Sozialministerin rühmt sich damit, „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, zu gehen. Zum Beispiel will sie die Karenzzeit bei der Berücksichtigung von Schonvermögen abschaffen. Aktuell dürfen Bürgergeld-Empfänger im ersten Jahr Rücklagen bis zu 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner einbehalten. Damit will Schwarz-Rot Schluss machen. Überdies sollen die Sätze vom Lebensalter abhängen. Bis zum 30. Geburtstag sind es 5.000 Euro, bis zum 40. Geburtstag 10.000 Euro, bis zum 50. Geburtstag 12.500 Euro und nach dem 50. Geburtstag 20.000 Euro.

Alles ist zumutbar

Als zumutbare Jobs gelten demnächst auch befristete und ungenügend bezahlte Arbeitsstellen und Tätigkeiten, für die die Betroffenen keine Ausbildung absolviert haben. Da der „Vermittlung in Arbeit“ Priorität einräumt wird, haben Betroffene kaum noch Verhandlungsspielraum gegenüber ihren Sachbearbeitern, geschweige denn ihren Arbeitgebern. Sie müssen in jeden noch so sauren Apfel beißen. Besonders perfide: Eltern, auch Alleinerziehende, müssen einen Job oder eine arbeitspolitische Maßnahme annehmen, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Nach geltendem Recht liegt die Grenze beim Alter von drei Jahren. Alles in allem bilanziert Steinhaus von Sanktionsfrei: „Man dreht nicht nur zurück, sondern es wird ja schlimmer als zu Hartz-IV-Zeiten (…). Dabei hat man Hartz-IV ja nicht umsonst abschaffen wollen – es hat nicht funktioniert.“

Zur Frage der Verhältnismäßigkeit: Die Abschaffung des Bürgergelds war der Wahlkampfschlager von CDU/CSU. Insbesondere im Sommerloch des Vorjahres beherrschte das Thema die Schlagzeilen. Wiederholt schoss Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen sogenannte Arbeitsverweigerer und rechnete mit einem Sozialstaat ab, den sich Deutschland angeblich nicht mehr leisten könne. Dabei beläuft sich der Kreis der sogenannten Totalverweigerer nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf unter ein halbes Prozent der arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger. Übers Jahr 2024 hinweg ergingen demnach für rund 23.000 Menschen entsprechende Leistungsminderungen. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Zahl derer, denen zwischen April 2024 und Juni 2025 die Leistungen komplett gestrichen wurden, in einem „niedrigen zweistelligen Bereich“, also wohl unter der Marke von 50.

Spareffekt nahe null – oder darunter

Was sollte eine Reform des Systems nicht alles an Segnungen bringen? CDU-Mann Thorsten Frei tönte einst davon, eine Million Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu holen und so 30 Milliarden Euro einzusparen. Kanzler Merz fabulierte von zehn Milliarden Euro, sein Generalsekretär Carsten Linnemann von 15 Milliarden Euro. Zuletzt war immerhin noch von fünf Milliarden Euro die Rede. Und nun? Laut Gesetzentwurf rechnet das Arbeitsministerium nur mehr mit Minderausgaben von knapp 400 Millionen Euro – gestreckt über vier Jahre. Im Vortext zum Gesetz steht immerhin etwas von jährlich 850 Millionen Euro, jedoch unter der Prämisse, dass die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 100.000 sinkt. Offenbar hält Bas das für kein realistisches Szenario, womit sie richtigliegt. Die Erwerbslosenzahlen gehen seit Monaten nur in eine Richtung: nach oben. Identisch verhält es sich mit den Firmenpleiten. Man kann jetzt schon sicher sein, dass die „neue Grundsicherung“ bei anhaltender Wirtschaftsflaute noch mehr Geld kosten wird als das Bürgergeld.

Lohnend ist das Projekt aus Sicht der Neoliberalen trotzdem. Wer keine Arbeit hat, hat auch kein Mitleid, keine Würde und Rechte verdient, lautet ihr Mantra. Mehr Schikane gegen die ganz unten macht auch die gefügiger, die noch darüber stehen – und bescheidener, wenn es um die Frage ihrer Bezahlung geht. Letztlich dreht sich alles um Umverteilung und darum, dass man die Menschen gegeneinander ausspielt und die Spaltung der Gesellschaft vertieft. Und wie immer geht die SPD bei all dem voran, mit Bauschmerzen zwar, aber in bester staatstragender Manier.

Aber könnte die Basis ihrer Parteispitze nicht doch die Tour vermasseln? Mit einem verspäteten, aber geglückten Bürgerbegehren? Ach was! Bindend wäre das Votum gemäß Statuten sowieso nicht – wie so ziemlich alles, was von sozialdemokratischem Herzen kommt. Neuerdings trommelt die SPD für eine gerechte Besteuerung von „Super-Erben“. Jede Wette, dass das nix wird.

Titelbild: DesignRage/shutterstock.com

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