NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Heute — 04. Februar 2026

Französisches Gericht bestätigt: Windräder machen krank

04. Februar 2026 um 11:00

Vorschau ansehen

Die Windkraft-Lobby und die grünen Ideologen haben die gesundheitlichen Auswirkungen der Windparks lange Zeit verharmlost. Ein französisches Gericht bestätigte nun, was viele Menschen in der Nähe solcher Anlagen immer wieder beklagen: Der Infraschall beeinträchtigt die Gesundheit.

Immer wieder klagen Menschen, die in der Nähe von Windparks leben, über gesundheitliche Probleme, welche auf die Windkraftwerke zurückgeführt werden. Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und diffuse Angstzustände, verursacht durch den Infraschall der Rotorblätter, gehören mit dazu. Ein solcher Fall wurde vor einem französischen Gericht verhandelt.

Im nordfranzösischen Département Somme hatte eine ehemalige Lehrerin gegen einen Windpark mit zwölf Anlagen geklagt, der mehr als 500 Meter von ihrem Wohnhaus entfernt liegt. Seit der Inbetriebnahme im Jahr 2009 litt sie unter massiven Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Stress und Angstzuständen, die zuvor nicht existiert hatten. Ein neurologisches Gutachten stellte fest, dass die Symptome regelmäßig verschwanden, sobald die Klägerin den Bereich verließ oder die Anlagen abgeschaltet wurden. Für die Richter in Straßburg war der Zusammenhang “direkt und gewiss”.

Das Gericht fokussierte sich dabei auf medizinische Gutachten und technische Messungen. Die Klägerseite legte Untersuchungen zu tieffrequentem Schall und Infraschall vor, also jenen Frequenzbereichen unterhalb von 20 Hertz, die zwar nicht hörbar, aber physisch wahrnehmbar sind. In den Genehmigungsverfahren spielen diese jedoch faktisch keine Rolle, weil man sie ja nicht hören kann.

Dass auch optische Belastungen eine Rolle spielten, erwähnten die Richter ausdrücklich. Die permanent blinkenden Lichter an den Masten, tagsüber weiß und nachts rot, erzeugten eine dauerhafte Stresssituation, die das Leben im eigenen Haus zeitweise unerträglich machte.

Der Anwalt der Klägerin sprach folgerichtig von einem historischen Moment. Zum ersten Mal erkenne ein Gericht ausdrücklich an, dass Windkraftanlagen nicht nur Landschaften, sondern auch Menschen schädigen können. Juristisch wird dies als “anormale Nachbarschaftsstörung” bezeichnet. Das heißt, nun kann die Klägerin (sowie jeder andere Geschädigte unter Berufung auf dieses Urteil) auf Schadenersatz, Betriebseinschränkung und sogar auf Abschaltung der Anlagen klagen.

Für Investoren und Betreiber solcher Windparks ist dies jedoch ein herber Schlag. Banken, Versicherungen und Fonds reagieren empfindlich auf rechtliche Unsicherheiten. Wenn Windparks nicht mehr als praktisch haftungsfreie Infrastruktur gelten, sondern als potenzielle Quelle von Schadenersatzforderungen, steigen Finanzierungskosten oder Projekte werden ganz gekippt. Denn das Urteil erhöht das sogenannte Projektrisiko.

(Auszug von RSS-Feed)
❌