NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere Beiträge

Schweizer Gericht: Verträge mit Impfstoffherstellern müssen offengelegt werden

25. Februar 2026 um 09:00

Vorschau ansehen

Das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen hat entschieden, dass das Schweizer Bundesamt für Gesundheit die Corona-Impfstoff-Verträge mit Moderna und Novavax offenlegen muss: Die Argumentation, dass dies außenpolitische Interessen der Schweiz schädigen könnte, verfing für das Gericht nicht. Von staatlicher Seite wird Transparenz hinsichtlich der Impfstoffbeschaffung auch in der EU weiterhin verweigert; die EU-Verträge mit den Impfstoffherstellern sind offiziell nur geschwärzt veröffentlicht worden. Sie wurden lediglich dank Leaks publik.

Lesen Sie auch:

Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung vom Multipolar-Magazin:

St. Gallen. (multipolar) Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die zwischen 2020 und 2022 geschlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax zur Covid-19-Impfstoffbeschaffung offenlegen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen am 10. Februar. Damit gab das Gericht drei Beschwerdeführern Recht, die sich auf das Öffentlichkeitsgesetz beriefen, das in der Schweiz jedem Bürger den Zugang zu Dokumenten der Bundesbehörden gewährt.

Das BAG argumentierte, dass außenpolitische Interessen der Schweiz durch die Offenlegung Schaden erleiden könnten. Auch sprächen Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse gegen eine Offenlegung. Das Bundesverwaltungsgericht fand hierfür allerdings keine Anhaltspunkte. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hatte laut dem Schweizer Magazin „Beobachter“ bereits Anfang 2022 empfohlen, die Verträge öffentlich zu machen, allerdings die betroffenen Unternehmen zuvor dazu anzuhören.

Laut dem „Aktionsbündnis freie Schweiz“ hat das Urteil europaweite Bedeutung. „Stand heute liegen im europäischen Raum noch keine amtlich bestätigten Verträge zur Covid-19-Impfstoffbeschaffung vor, welche in den entscheidenden Passagen (Preis, Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit, Mechanismus bei Nichterfüllung) ungeschwärzt wären”, erklärt das Bündnis. Die EU-Kommission schreibt dazu auf ihrer Homepage, die Verträge seien „aus Gründen der Vertraulichkeit geschützt.“ Offiziell veröffentlicht sind bis heute lediglich geschwärzte Verträge. Das Schweizer BAG, das seine Verträge am 3. August 2022 ins Netz gestellt hatte, schwärzte ebenfalls. „In einem Vertrag mit Pfizer war auf 27 Seiten hintereinander kein einziger Buchstabe lesbar”, berichtete die NZZ. Laut diesem Bericht gab die Schweiz zwischen 2020 und 2021 insgesamt 830 Millionen Franken für Corona-Impfstoffe aus. Später hätten ungenutzte Vakzine im Wert von 1,3 Milliarden Franken entsorgt werden müssen, da nur ein Viertel der Dosen verimpft worden war.

Im April 2025 hatte der Europaabgeordneter Friedrich Pürner (parteilos, ehemals BSW) versucht, alle elf in den Jahren 2021 und 2022 abgeschlossenen Verträge der EU mit den Corona-Impfstoffherstellern einzusehen, was ihm verwehrt wurde.

Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die Partei) bemüht sich gleichfalls seit Jahren um Transparenz, was die Impfstoffbeschaffung durch die EU-Kommission betrifft. Die für die Beschwerdeführer positiven Urteile des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts begrüßt er, wie er auf Anfrage von Multipolar mitteilt. Die Schweiz habe „wahrscheinlich noch einen besseren Preis verhandelt”, von der Leyen habe die Impfstoffverhandlungen der EU „widerrechtlich an sich gezogen” und „die schlechtesten Verträge abgeschlossen, die die EU jemals verhandelt hat”, so der Parlamentarier. Noch heute würden Milliarden dafür gezahlt, dass Pfizer der EU-Kommission keine Impfstoffe mehr liefert. Sonneborn bedauert, dass sich europäische Medien zu wenig für die „undurchsichtigen Machenschaften” der Kommissionspräsidentin interessierten.

Die italienische Rundfunkgesellschaft „Radiotelevisione italiana“ (Rai) hatte 2021 die als „sensitiv” deklarierten Verträge mit BioNTech/Pfizer und Moderna ungeschwärzt veröffentlicht. Auch über die Plattform „Frag den Staat“ sind sie einsehbar. Der Informationssicherheitsexperte Ehden Biber, der 2021 geleakte Verträge von Pfizer mit Brasilien und Albanien veröffentlichte, geht davon aus, dass sich die Verträge von Pfizer weltweit ähneln.

Im albanischen Vertrag heißt es unter Punkt 5.5., der Käufer bestätige, „dass die Langzeitwirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass Nebenwirkungen auftreten können, die derzeit noch unbekannt sind.“ Im April 2023 wurde bei einer offiziellen Informationsanfrage in Neuseeland nachgefragt, ob diese Passage auch in den dortigen Verträgen existiert. Eine Auskunft dazu wurde verweigert. Laut einem der geleakten Verträge mit BioNTech/Pfizer war vorgesehen, „die Unterlagen bis zehn Jahre nach Vertragsauflösung strikt geheim zu halten“.

(Auszug von RSS-Feed)

Schweizer Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesamt für Gesundheit zur Offenlegung der Covid-19-Impfstoffverträge

18. Februar 2026 um 12:15

Vorschau ansehen
Schweizer Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundesamt für Gesundheit zur Offenlegung der Covid-19-Impfstoffverträge

Medienmitteilung und erste juristische Einordnung von ABF Schweiz – 17. Februar 2026

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom 10. Februar 2026 das Bundesamt für Gesundheit angewiesen, die während der Corona-Pandemie abgeschlossenen Verträge mit Moderna und Novavax offenzulegen. Damit wird das Öffentlichkeitsprinzip gestärkt und klargestellt: Bei milliardenschweren Beschaffungen im Gesundheitsbereich besteht ein Anspruch der Bevölkerung auf Transparenz.

ABF Schweiz hat die Urteile einer ersten juristischen Einordnung unterzogen. Im Fokus stehen insbesondere die bislang geschwärzten Passagen zu Preisen, Lieferkonditionen, Haftung und Schadloshaltung der Hersteller. Diese Punkte sind nicht nur für die politische Aufarbeitung der Pandemie zentral, sondern gewinnen auch im Hinblick auf die laufende Teilrevision des Epidemiengesetzes an erheblicher Bedeutung. Eine sachliche parlamentarische Debatte setzt vollständige Transparenz voraus.

Sie finden die ganze Medienmitteilung hier: https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Medienmitteilung-17.02.26.pdf

Hinweis: Die Online-Petition "Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung" wird aufgrund aktueller Geschehnisse bis Ende Mai 2026 verlängert. Zur Online-Petition: https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/

+++

Bildquelle: PX Media / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
❌