Angst, Corona, Journalismus, Krieg, Politik: Das sind einige der Themen, mit denen sich Eugen Zentner in seinem neuen Buch auseinandersetzt – in Gedichtform. Warum der Autor gerade diesen Weg gewählt hat, sich mit den schweren politischen Themen auseinanderzusetzen, erzählt er im NachDenkSeiten-Interview. Ein Gespräch über die Ereignisse in der Corona-Zeit, Kriegshysterie und die politische Lyrik. Von Marcus Klöckner.
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Marcus Klöckner: Gleich in Ihrem ersten Gedicht geht es um die Zeitenwende. Ich zitiere:
Zeitenwende
Ein Beben dröhnt vom Meeressand
Ein neuer Geist besteigt die Riffe
Er deutet an mit strenger Hand
Autoritäre Übergriffe
Ein Umbruch, eine wilde Zeit
Verwirrung dringt in jede Pore
Die Luft schmeckt ätzend, schmeckt nach Leid
Urplötzlich schließen sich die Tore
Institutionen bündeln sich
Um eine herrschende Agenda
Man unterwirft sich brüderlich
Und drückt die Störer an die Ränder
Sie thematisieren hier ein ganzes Bündel an Problemen, mit denen die Gesellschaft konfrontiert ist. Was würden Sie jemandem antworten, der zu Ihnen sagt, dass Sie zu „schwarz“ sehen und eigentlich doch alles ganz harmlos ist?
Eugen Zentner: Dieses Gedicht thematisiert im Zeitraffer die Corona-Zeit, die für viele Menschen eine Zeitwende darstellte – auch für mich. Für viele aber auch nicht, und die werden in jener Zeit keine Dramatik finden, erst recht nicht nach so viel zeitlichem Abstand. Solche Menschen kenne ich persönlich. Ich würde empfehlen, sich intensiver mit den Ereignissen zwischen 2020 und 2023 zu beschäftigen, möglichst jenseits von offiziellen Erzählungen. Bücher und Erfahrungsberichte gibt es mittlerweile genug. Wer das tut, wird verstehen, dass alles nicht so harmlos war. Das macht auch das Gedicht deutlich, indem es die damaligen Ereignisse sehr realistisch darstellt, in objektiver Weise, so, dass sich darin wie unter einem Brennglas Zivilisationsbrüche zeigen, die vielen leider entgangen sind. Möglicherweise auch deswegen, weil das Abdriften von demokratischen Prinzipien in langsamen Schritten erfolgte. Der Schnelldurchlauf im Gedicht macht die gesellschaftspolitischen Veränderungen umso sichtbarer.
Viele Ihrer Gedichte handeln von der Corona-Zeit und tragen Titel wie „Testpflicht“, „Berufsbezogene Impfpflicht“ oder „Lockdown“. Das hört sich erstmal überhaupt nicht literarisch an. Warum diese Titel, die auch bei den anderen Themen ähnlich sachlich, eher nachrichtlich angelegt sind?
Das ergibt sich ebenfalls aus der Form bzw. aus dem Genre. Zur politischen Lyrik passt weder eine schmachtende, gefühlsbetonte Sprache noch ein abstrakter Titel, der erst einmal nichts über den Inhalt sagt. Im Gegenteil: Ich wollte bereits im Titel klar benennen, warum es in dem jeweiligen Gedicht geht. Wobei es natürlich auch Titel gibt, in denen ich mich zu Wortschöpfungen hingerissen habe. Aber auch sie umreißen ein Thema, ein Ereignis oder ein Zeitphänomen. Der ganze Gedichtband ist eine Sammlung gesellschafts- und manchmal tagespolitischer Gegebenheiten. Diese Art der literarischen Bestandsaufnahme drückt sich formal eben auch in den Titeln aus. Das hat zudem praktische Vorteile für die Leser. Sie können leichter Gedichte zu bestimmten Themen herausgreifen, die sie besonders interessieren – oder bewegen.
Das Schöne an der Lyrik ist ja, dass jeder seinen eigenen Zugang und seine eigenen Interpretationen finden kann. Was ist es, was Sie da für sich lyrisch aus diesem Themenfeld „Corona“ herausziehen können? Können Sie das zusammenfassen?
Das Interessante ist es wohl, dass man als Gedichtproduzent einen Gegenstand von mehreren Seiten betrachten und dadurch noch mehr Facetten entdecken kann, eben weil man mit Reimen, Versmaß und Metaphern arbeiten muss. Diese filigrane Arbeit schärft das Bewusstsein für gewisse Situationen. In dem Gedicht „Coronale Geburt“ zum Beispiel geht es um die Erfahrung vieler Frauen während der Maßnahmenzeit. Ich als Mann ohne Kinder habe sie nicht gemacht und konnte sie auch gar nicht machen. Ich habe darüber nur indirekt erfahren. Als ich diese Situation lyrisch verarbeitete, konnte ich mich in sie besser einfühlen und dadurch auch das ganze Ausmaß der Tragik begreifen. Bei anderen Gedichten wie zum Beispiel „Lockdown“ war es anders. Da schöpfte ich aus eigenen unmittelbaren Erfahrungen und hatte daher auch einen viel expressiveren Zugang zum Gegenstand.
Dann ist da auch noch der Krieg. Im Inhaltsverzeichnis stehen Titel wie „Kriegspropaganda“, „Kriegstüchtig“, „Spannungsfall“, „Sondervermögen“. Was passiert in Deutschland?
Konkret müsste man fragen: Was passiert in der politmedialen Arena? Denn die scheint von der Gesellschaft abgekoppelt zu sein. In den Leitmedien und in den Verlautbarungen politischer Entscheidungsträger herrscht eine ungeheure Kriegshysterie, eine Panik, die völlig übertrieben und nicht zu begreifen ist. Die von Ihnen genannten Gedichte geben diese Stimmung wieder, teilweise in dem gleichen sarkastischen, ja zynischen Duktus jener Meinungsmacher. Diese Stimmung ist in Deutschland stärker ausgeprägt als in anderen europäischen Ländern, das ist zumindest mein Eindruck. Ich war kürzlich in Spanien und hatte nicht das Gefühl, dass man dort immerfort mit Kriegspropaganda beschallt wird.
Ich zitiere aus Ihrem Gedicht „Kriegstüchtig“:
Tüchtig sollen alle sein
Tüchtig in der Kunst des Krieges
Groß sich denken, bloß nicht klein
(…)
Neu zu denken wird verlangt
Menschlichkeit ganz abzuschaffen
Reife, sagt man, wird erlangt
Nicht mit Reden, nur mit Waffen
Mit anderen Worten: Verstand ausschalten und im Sinne des politischen Großvorhabens „Kriegstüchtigkeit“ agieren. Welche Beobachtungen machen Sie in Ihrem Umfeld? Was ist Ihr Eindruck? Verstehen die Leute, was gerade passiert?
Ich bin vielleicht nicht sonderlich repräsentativ. Mein Umfeld besteht größtenteils aus Leuten, die spätestens seit der Corona-Krise kritisch auf Politik, Medien und die sogenannte Zivilgesellschaft schauen. Sie wissen natürlich, was passiert; sie durchschauen die Propaganda und halten die Aufrüstung für hochgefährlich. Viele haben Angst, dass der Ukraine-Konflikt eskaliert und es tatsächlich zu einem dritten Weltkrieg kommt. Nicht wenige engagieren sich genauso wie in der Corona-Zeit, indem sie Demonstrationen, Aufklärungsveranstaltungen oder Diskussionsabende organisieren oder daran teilnehmen. Auch Künstler bemühen sich, mit ihren Arbeiten auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Insofern herrscht auch im Bereich der Gegenöffentlichkeit viel Bewegung. Ich hoffe, dass diese Bemühungen einen größeren Krieg verhindern.
Ist Ihr Gedichtband auch für Schüler und Lehrer geeignet?
Ja, natürlich. Die Gedichte sind ja weder radikal noch agitatorisch. Sie beschäftigen sich in kritischer Weise mit dem Zeitgeschehen und betrachten die Dinge aus einer anderen Perspektive als literarische Werke, die normalerweise in der Schule oder in den Medien Erwähnung finden. Zudem können die Gedichte nicht nur im Deutschunterricht behandelt werden, sondern auch im Geschichts- oder Politikunterricht. Sie lassen sich auf den literarischen Gehalt hin analysieren, bilden aber auch eine probate Grundlage für Diskussionen über die Probleme der Gegenwart. Im besten Fall regen sie zum Nach- und Umdenken an. Generell ist zu wünschen, dass Bücher aus dem Bereich der Gegenöffentlichkeit in der Schule häufiger durchgenommen werden. In der Breite sind sie weitaus interessanter als Werke, die etablierte Verlage derzeit herausbringen.
Angst, Corona, Journalismus, Krieg, Politik: Das sind einige der Themen, mit denen Sie sich in Ihrem neuen Buch auseinandersetzen – in Gedichtform! Warum haben Sie den Weg zu diesen schweren, politischen Themen über die Lyrik gewählt?
Als Schriftsteller versuche ich generell, mit verschiedenen Ausdrucksformen zu spielen. Es hat einen gewissen Reiz, einen Inhalt auf je unterschiedliche Weise zu transportieren. In dem Sachbuch „Kunst und Kultur gegen den Strom“ habe ich die Form der journalistischen Prosa gewählt. In „Corona-Schicksale“ habe ich die Zeit der Maßnahmenpolitik in Kurzgeschichten verarbeitet. Die wiederum müssen anders geschrieben werden als ein Roman – mein nächstes Buch. Dieses beschäftigt sich mit der allgemeinen Unzufriedenheit in Deutschland und dem damit verbundenen Wunsch, auszuwandern. Der vorliegende Lyrikband thematisiert hingegen verschiedene Aspekte der Krisenzeit sowie die Veränderungen der letzten Jahre. Die kurze Form macht es möglich, auf viele Missstände und Ereignisse einzugehen, ohne dass es überladen wirkt wie zum Beispiel in einem Roman. Zugleich ergibt sich aus der kurzen Form die Notwendigkeit, den Inhalt prägnant zuzuspitzen und zu pointieren. In der politischen Lyrik ist das sehr effektvoll, insbesondere in der Vermittlung der Botschaft.
Lesetipp: Eugen Zentner: Die Welt steht Kopf. Gedichte zur Zeit. München 2026, Massel Verlag, Taschenbuch, 100 Seiten, ISBN 978-3948576295, 12,90 Euro. (Erscheinungstermin 28. Februar 2026)
Angeblich soll nicht nur der für die Impfstoffsicherheit zuständige Fachbereich, sondern auch die gesamte übergeordnete Abteilung des PEI über Jahre hinweg kein einziges Protokoll angelegt haben. Von Bastian Barucker.
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Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die zuständige Bundesbehörde für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Es war an der Zulassung der Corona-Impfstoffe beteiligt, hat die Impfstoffchargen vor der Markteinführung geprüft und sollte die Sicherheit neuartiger mRNA-Produkte überwachen. Bis heute hat das PEI jedoch wichtige, teilweise gesetzlich vorgeschriebene Auswertungen hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen versäumt zu veröffentlichen. Während eines presserechtlichen Gerichtsverfahrens teilte das PEI mir außerdem mit, dass die eingesetzten Instrumente zur Überwachung der Sicherheit nicht in der Lage sind, Alarmsignale zu detektieren.
Die Veröffentlichung der Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts hat aufgedeckt, dass die Pandemiepolitik nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußte. Anstatt der Wissenschaft zu folgen, konstruierte die Politik ein Corona-Management, welches keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen hatte und explizit gegen die Empfehlungen der Wissenschaftler im RKI war.
Auf der Suche nach Protokollen
Diese Sachlage war der Ausgangspunkt meiner Bestrebungen, ähnliche Protokolle aus dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu erhalten. Daher forderte ich mittels des Informationsfreiheitsgesetzes zuerst die Protokolle des Fachgebiets „Pharmakovigilanz” (SBD 1) aus den Jahren 2019 bis 2025 an, das explizit für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständig ist. Es gehört zur Abteilung „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” (SBD).
Organigramm des Paul-Ehrlich-Instituts
Nur mit anwaltlicher Unterstützung erhielt ich stark verzögert und massiv geschwärzte Teile der Protokolle. Der wirklich wichtige Zeitraum, nämlich die Jahre der Corona-Impfkampagne, war nicht Teil der Dokumentensammlung. Das PEI hatte eigenen Aussagen zufolge in all den Jahren auf die freiwillige Anlegung von Protokollen verzichtet. Es sei zu stark belastet gewesen, um Protokolle anzulegen.
„Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”
Mehrere Juristen erachteten das Nichtvorhandensein der Protokolle als höchst unwahrscheinlich und kamen zu dem Ergebnis, dass das Anlegen von Protokollen nicht freiwillig, sondern Teil der Amtsaufgaben ist. Die Nichtanfertigung würde dann einer Pflichtverletzung gleichkommen.
Die Protokolle der übergeordneten Abteilung
IFG-Bescheid
Am 1. November 2025 forderte ich das PEI auf, mir die Protokolle der Abteilung SBD aus den Jahren 2019 bis 2025 zu schicken. Ich ging davon aus, dass sich die Fachgebietsleiter regelmäßig mit der Abteilungsleitung trafen, um über ihre Arbeit zu berichten. Während der Corona-Impfkampagne müsste die Pharmakovigilanz-Abteilung der Abteilungsleitung doch mitteilen, welche potenziellen Alarmsignale hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen erkannt wurden. Am 21. Januar 2026 erhielt ich dann mit erneuter Verzögerung eine Antwort des PEI. Die kaum zu glaubende Mitteilung auf meine Anfrage lautete:
„Die im Anhang übermittelten amtlichen Unterlagen umfassen die Protokolle für den Zeitraum vom 11.05.2023 bis zum 20.11.2025. Für den Zeitraum ab 2019 bis zum 10.05.2023 liegen dem Paul-Ehrlich Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, u. a. da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”
Demnach hat die gesamte Abteilung für „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” also mehr als vier Jahre lang kein einziges Protokoll angelegt. Das gilt auch für das Jahr 2019, in dem es keinen durch Corona bedingten Notstand gab. Diese Vorgehensweise erscheint höchst dubios. Wie soll es möglich sein, nachzuvollziehen, ob und wie die Abteilung ihren Arbeitspflichten nachgekommen ist? Wie hat die Kommunikation in all den Jahren funktioniert, wenn keine Niederschriften über die Treffen der Fachgebietsleiter mit der Abteilung erstellt wurden? Wurde allen nicht Anwesenden erzählt, was dort besprochen wurde?
Ein Blick in die Protokolle
Was steht in den Protokollen nach dem 11. Mai 2023? Es handelt sich dabei um 19 Dokumente mit insgesamt 49 Seiten. Beginnen wir mit einer Gesprächsnotiz, die weitere Fragen zur Protokollierung von Arbeitstreffen aufwirft.
Am 20. November 2025 geht es um einen „Bericht AL” (AL = Abteilungsleiter). Damit ist Dr. Dirk Mentzer gemeint, der seit 2004 die Abteilung SBD leitet. Dort steht: „Protokolle der AL-Sitzungen sind in Kopie abgelegt, inkl. der vergangenen Protokolle. Detaillierte Inhalte sind den jeweiligen Protokollen zu entnehmen.”
Nun ist leider nicht klar, welcher Zeitraum mit „vergangenen Protokollen” gemeint ist. Sollte damit auch die Zeit vor dem 11. Mai 2023 gemeint sein, so liegen Protokolle der Abteilungsleitung vor. Dann hätten Sie mir zugeschickt werden müssen.
In den Protokollen wird außerdem immer wieder das Fachgebiet für Rechtsangelegenheiten (SBD 4) erwähnt. Es klagt fast permanent über einen „Overload” und „hohe Arbeitsbelastung durch Klageverfahren”. Immer wieder wird betont, wie viel Zeit und Energie in die Beantwortung von Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) investiert werden muss. Im Oktober 2025 heißt es dazu: „SBD 4: hohes Arbeitsaufkommen – IFG bindet viele Kapazitäten, daneben viele umfangreiche Presseanfragen.” Am 20. November 2025 heißt es: „SBD 4: weiterhin hohes Arbeitsaufkommen durch IFG- und Presseanfragen, die zum Teil auch durch Gerichtsverfahren begleitet werden müssen.”
Protokoll vom 14. August 2025
Damit könnte auch das Eilverfahren gemeint sein, welches ich ab August 2025 einige Monate lang mit dem PEI geführt habe. Es ging dabei um die Herausgabe relevanter Zahlen der SafeVac2.0-App, die als Instrument zur aktiven Überwachung der Corona-Impfstoffe genutzt werden sollte. Bis heute gibt es dazu keine Veröffentlichung, was wiederum zu vermehrten Presseanfragen führt. Die hohe Arbeitsbelastung im Bereich Rechtsangelegenheiten ist also eine Konsequenz der seit Jahren verfolgten intransparenten Arbeitsweise des PEI. In den Protokollen erfährt man, dass für diese Arbeit im PEI „4 ½ Juristinnen-Stellen besetzt” sind.
Die RKI-Protokolle wurden nur durch den mutigen Einsatz eines Whistleblowers oder einer Whistleblowerin im Juli 2024 öffentlich. Sie brachten das Narrativ einer wissenschaftsbasierten Pandemiepolitik zum Einsturz. Auch das PEI beschäftigte sich mit potenziellen Whistleblowern: „Frage, ob das PEI ein Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern hat. Soll mit der Leitung besprochen werden.” Es wird auf ein bereits bestehendes Vorgehen bei der Europäischen Arzneimittelagentur hingewiesen. In den Protokollen ist vermerkt, dass dieser Punkt ins nächste Treffen mit der Leitung aufgenommen wird. Später ist diesbezüglich nichts mehr vermerkt.
Außerdem erfährt man, dass ein Projekt zur KI-gestützten „effizienten Bewertung und Regulierung von biomedizinischen Arzneimitteln” weitergeführt werden soll und das PEI als „WHO Collaborating Centre for Vaccine Safety” aufgenommen wurde. Hinsichtlich des Personals, das über befristete Corona-Mittel eingestellt wurde, ist Ende 2024 vermerkt, dass diese Verträge auslaufen. Während der Pandemiepolitik gab es also Mittel, um den Mehraufwand an Arbeit – sicherlich auch im Bereich der Impfstoffüberwachung – personell zu stemmen. Trotzdem sind wesentliche Veröffentlichungen bis heute nicht getätigt worden.
Fun Fact: Bei Fragen zur internen Nutzung von Microsoft-Produkten ist vermerkt, dass die Nutzung von MS Office 365 aufgrund von Sicherheitsrisiken vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) „nicht mitgetragen” wird.
Weiteres Vorgehen
Als nächsten Schritt fordere ich nun die Protokolle der Jahre 2019 bis 2025 der übergeordneten, höchsten Ebene des Paul-Ehrlich-Instituts, also der Leitung des Paul-Ehrlich-Instituts. Vielleicht sind dort Protokolle abgelegt, die den damaligen Wissensstand der Fachleute im PEI festgehalten haben.
Dieser Text ist zuerst bei Bastian Barucker erschienen.
Titelbild: nitpicker / Shutterstock
Der Widerstand gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO erreicht das österreichische Parlament. Tausende Bürger fordern eine klare Ablehnung des völkerrechtlich bindenden Vertragswerks, das tief in nationale Entscheidungsprozesse eingreifen würde, wie aus einer aktuellen Presseaussendung hervorgeht .
Konkret geht es um die Neufassung der IGV, mit der die Weltgesundheitsorganisation ihre Rolle bei Pandemien und Gesundheitsnotlagen massiv ausweiten will. Die überparteiliche Initiative „NEIN zu den IGV der WHO“ sammelte innerhalb weniger Wochen 3.801 handschriftliche Unterstützungserklärungen – notwendig gewesen wären lediglich 500. Parallel dazu legten 1.038 Experten aus Recht, Medizin, Wissenschaft, Sicherheit, Journalismus sowie Kultur eine fachlich-rechtliche Stellungnahme vor, in der zahlreiche problematische Klauseln detailliert aufgearbeitet werden.
Die Parlamentarische Bürgerinitiative wurde inzwischen offiziell eingebracht, dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen und ist auf der Website des Parlaments einsehbar. Damit liegt der Ball nun eindeutig bei den Abgeordneten. Brisant: Laut Initiative ist das Fachwissen vieler Parlamentarier zu den IGV erschreckend gering, ebenso die Bereitschaft, sich überhaupt mit den Inhalten auseinanderzusetzen.
Besonders kritisch sehen die Unterstützer, dass die Corona-Maßnahmenpolitik der vergangenen Jahre faktisch auf WHO-Empfehlungen und den bestehenden IGV beruhte – mit massiven wirtschaftlichen Schäden, gesellschaftlichen Verwerfungen und schweren gesundheitlichen Folgen. Die geänderten IGV würden diesen Kurs nicht nur zementieren, sondern ausweiten, inklusive Vorgaben zu Risikokommunikation sowie zum Umgang mit sogenannter Fehl- und Desinformation.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Die Entscheidungsorgane der WHO sind demokratisch nicht legitimiert und weder dem österreichischen Parlament noch der Bevölkerung rechenschaftspflichtig. Dennoch sollen ihre Vorgaben künftig noch verbindlicher werden. Einen konkreten Zeitplan für die Abstimmung im Nationalrat gibt es derzeit nicht – was den Initiatoren zufolge die letzte Chance eröffnet, politischen Druck aufzubauen und die Annahme der IGV noch zu verhindern.
Der Präsident der Bundesbank, Joachim Nagel, hat vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erneut massiv für die Einführung des digitalen Euro geworben. Es gehe um „europäische Souveränität“ und eine angebliche Grundversorgung im Zahlungsverkehr, wie aus einer Mitteilung des Bundestages hervorgeht.
Nagel betonte, der digitale Euro solle das Bargeld nicht abschaffen, sondern ergänzen – als eine Art „digitaler Zwilling“. Gleichzeitig machte er deutlich, dass Europa im Zahlungsverkehr zunehmend von internationalen Konzernen abhängig sei. In vielen Ländern des Euroraums gebe es keine eigenen Kartensysteme mehr, weshalb Bürger auf Anbieter außerhalb Europas angewiesen seien. Die Europäische Zentralbank arbeite deshalb gemeinsam mit der Politik an einer neuen digitalen Zahlungsform.
Bemerkenswert ist auch Nagels Seitenhieb in Richtung USA. Der Bundesbankpräsident unterstrich die Bedeutung unabhängiger Zentralbanken und zeigte sich irritiert über den Umgang von Donald Trump mit dem Chef der US-Notenbank, Jerome Powell. Unabhängige Währungsbehörden seien erfolgreicher bei der Sicherung stabiler Preise als politisch gelenkte Institutionen, so Nagel.
Damit wird wieder eine vermeintliche Verschwörungstheorie zur Realität. Zwar hatte man die Einführung des digitalen Euros wesentlich früher angedacht, aber sie wurde dann immer wieder verschoben. Lesen Sie hier, was unsere Autoren damals dazu schrieben und vergleichen Sie es mit der Wirklichkeit:
Unter anderem wegen der „Bargeldverschwörung“ und Spekulationen über staatliche Kryptowährungen wurde Opposition24 immer wieder von sogenannten Faktencheckern und Sektenbeautragten als Verschwörungsplattform diffamiert, während der „Corona-Pandemie“ auch Thema im Bundestag, siehe hier. Wir hatten in allen (!) Punkten recht.
Nachdem auf die fragwürdige Politik der WHO bereits hingewiesen wurde, einige wichtige Punkte, die gerne übersehen werden. Die WHO, eine durch Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Oligarchen stark beeinflusste Organisation, wird in alternativen Kreisen oft als "Teufelswerk" angesehen, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Bevor wir in die Begründung gehen, warum die WHO keine [...]
Der Beitrag WHO, Organisation des Teufels? erschien zuerst unter tkp.at.
Unser Rechtsstaat ist in einer Krise. Das behaupten nicht die Autoren der NachDenkSeiten, zumindest nicht nur. Nein, das belegen kritische Richter und Staatsanwälte unter anderem in deren kürzlich erschienenem Sammelband „Der Rechtsstaat in der Krise“ mit Beiträgen des Netzwerks aus den Jahren 2021 bis 2025. Eine Rezension von Anette Sorg.
Insgesamt neun Juristen der Jahrgänge 1949 bis 1978 haben sich in insgesamt 17 Beiträgen mit der Krise unseres Rechtsstaates befasst. Die meisten Namen werden selbst aufmerksamen NachDenkSeiten-Lesern kaum geläufig sein. Einzig Dr. Clivia von Dewitz, Richterin am Amtsgericht Bad Segeberg, könnte bekannter sein. Sie hat im Westend Verlag ein Buch mit dem Titel „Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung. Zur südafrikanischen Wahrheitskommission und deren Übertragbarkeit auf den Ukraine-Konflikt“ veröffentlicht und im Oktober 2025 auf den NachDenkSeiten einen Artikel zum Thema geschrieben.
Der Sammelband ist in vier Themenkomplexe untergliedert. Im Ersten geht es um die Corona-Maßnahmen, im Zweiten um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen im dritten Teil drei Beiträge zu den fiskalischen Auswirkungen der Corona-Krise und zuletzt noch ein wichtiger Aufsatz zur globalen Eingriffsermächtigung der WHO. Autor der Artikel im dritten Teil ist ausschließlich Dr. Manfred Kölsch (*1939). Dieser hatte das ihm verliehene Bundesverdienstkreuz aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen zurückgegeben.
Hilfreich für Nichtjuristen ist ein Verzeichnis der gängigen Abkürzungen von Gerichten, Rechtsnormen und Publikationen. Dennoch werden sich einige Leser vermutlich mit den eher für ein juristisch vorgebildetes Publikum verfassten Beiträgen ein wenig schwertun. Das Durchbeißen lohnt sich jedoch, weil „sauber“ argumentiert sowie zitiert und belegt wird und es an vielen Stellen noch einige neue Erkenntnisse oder Sichtweisen zu entdecken gibt.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) wurde im Januar 2021 gegründet. Anlass waren die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten Covid-19-Virus, so beschreibt Richard U. Haakh in seinem Vorwort die „Entstehungsgeschichte“. Weiter schreibt er, dass die Auswahl der Beiträge aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen des Netzwerks unter dem Blickwinkel der besonderen Relevanz und deren anhaltender Aktualität erfolgt sei.
Dass die Arbeit der Netzwerk-Autoren mit den Herausforderungen der Corona-Krise keinesfalls ihre Begrenzung gefunden hat, begründet er wie folgt:
„(…) Mehr als deutlich wird das beim Stichwort „Klimaschutz“, nunmehr als befristetes Ziel mit noch nicht eindeutiger rechtlicher Bedeutung im Grundgesetz verankert, oder bei der Einschränkung der Handlungsfreiheit des 21. Bundestages durch das Vorgängerparlament durch eine Verfassungsänderung zur teilweisen Aufhebung der Schuldenbremse „auf dem letzten Meter“. Bedenkenswert ist auch die staatlich finanzierte Förderung von sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen mit parteipolitischer Agenda, die neben anderen Auswirkungen auch eine wachsende Verengung der Meinungsfreiheit befürchten lässt, oder die zunehmende Auslagerung von staatlichen/hoheitlichen Aufgaben auf private Institutionen. Verfassungsrechtliche Besorgnis wecken weiterhin die Tendenzen zu immer mehr Überwachung, wie sie etwa durch die elektronische Patientenakte oder durch die Einführung digitaler Zahlungsmittel ermöglicht wird. Weitere kritische Themen von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind seit langem die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften oder die Abhängigkeit der Richterschaft bzw. Gerichte von den Justizministerien. (…)“
Im ersten Teil, den Aufsätzen zu den Corona-Maßnahmen, wird beispielsweise Folgendes kritisiert:
Weitere Themen sind die „Zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch Covid-19-Impfungen“, „Cancel Culture und Cancel Science“ und das „Hinweisgeberschutzgesetz“, dem insbesondere Beamtinnen und Beamte größere Aufmerksamkeit schenken sollten.
Ein Beitrag widmet sich der „Causa Ulrike Guérot“ und dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Bonn (S. 103 ff.). Roland Stöbe, selbst Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, und Falk Meinhardt, Arbeitsrichter in Stuttgart, der von 2011 bis 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet war, bewerten die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn auf die von Ulrike Guérot erhobene Kündigungsschutzklage wie folgt:
„(…) Eine Kündigung ist keine Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens. Mit ihr soll vielmehr der Zweck der Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. (…) Das klassische vorrangige Mittel, um die Gefahr künftiger Störungen im Arbeitsverhältnis zu begegnen, ist die Abmahnung. (…) Wenn man nicht zuvor schon den Vorsatz gänzlich ausgeschlossen hat, wirkt sich auf der Stufe der Interessenabwägung zudem der dann allenfalls noch als gering einzustufende Grad des Verschuldens aus. (…)“
In ihren Schlussgedanken tragen die beiden Autoren u.a. folgende Bedenken vor:
„Sollte die Strenge des Arbeitsgerichts Bonn Bestand haben, müssten im wissenschaftlichen Betrieb alle Alarmglocken klingeln. Denn wenn nur die „in jeder Hinsicht fehlerfreie eigene geistige Leistung“ Gewähr bieten kann, nicht nach Jahr und Tag wegen einer Täuschung im Bewerbungsprozess einer Kündigung ausgesetzt zu sein, steigt der Konformitätsdruck zu „politisch korrektem“ Verhalten. (…)“
Dem Netzwerk wäre eigentlich zu wünschen, dass es entweder überflüssig würde oder dass die Mehrheit der deutschen Richter und Staatsanwälte im Netzwerk ihre Heimat und Aufgaben finden. Denn ein Rechtsstaat in der Krise braucht mutige Menschen innerhalb und außerhalb der Justiz, Menschen, die ihre Finger in die Wunden legen und sich gleichzeitig für eine unabhängige Justiz engagieren.
Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) (Hrsg.): Der Rechtsstaat in der Krise – Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025. Münster 2025, Verlag Thomas Kubo UG, Taschenbuch, 208 Seiten, ISBN 978-3962300371 (oder ISBN 978-3962300388 PDF), 21,95 Euro.
Seit dem Tod von Renee Good kommt die Metropole in Minnesota nicht mehr zur Ruhe. Trotz der eisigen Temperaturen gehen Tausende auf die Straßen, um gegen die vermummten ICE-Beamten zu protestieren, denen brutale Übergriffe vorgeworfen werden. Sogar Kinder seien festgenommen worden, wird berichtet, ebenso von Tränengasgranaten und Rauchbomben, die die ICE-Beamten sogar an einer Grundschule eingesetzt hätten, ist die Rede.
In dieser explosiven Stimmung ist nun erneut ein Mann zu Tode gekommen. Er soll die Beamten lediglich gefilmt haben, als diese eine Frau mit Tränengas angriffen und am Straßenrand zu Boden warfen. Der Mann war allerdings bewaffnet – legal, wie es heißt – und hat die Waffen offenbar nicht gegen die ICE-Beamten eingesetzt. Als auch er am Boden liegt und mehrere Beamte um ihn herum stehen, fallen die tödlichen Schüsse.
Here’s another angle of the shooting in South Minneapolis just now. The man has been killed and the Trump administration claims that he had a gun on him. Whether he pulled it or not remains unclear.
— Brian Krassenstein (@krassenstein) January 24, 2026
Note that it’s legal to carry a firearm in Minnesota with a permit. pic.twitter.com/cmupptLm6F
Vielleicht war es so, dass einer der Beamten die Waffen wahrgenommen hat, fühlte sich bedroht und hat dann geschossen. Mehrere Videos kursieren im Netz, die das Geschehen aus verschiedenen Perspektiven zeigen. Wer will aber die Aufnahmen auswerten, wenn die Beamten laut US-Vizepräsident JD Vance Immunität genießen und FBI-Ermittler unter Druck gesetzt werden, dass sie lieber kündigen?
Mit welchem Recht droht Donald Trump den Mullahs im Iran, wenn die Lage in den USA dank seiner Politik immer mehr eskaliert und er den Demonstranten bereits mit dem Militär gedroht hat? Bedenkt man seine Freundschaft zu anderen Kopfabschneider- und Scharia-Diktaturen, wie Saudi-Arabien oder Syrien, sollte klar sein, dass es der US-Regierung nicht um Menschenrechte und Freiheit im Iran geht. Sie scheissen nicht nur drauf, sie schiessen – auch im eigenen Land.
Mit welchem Recht fordert JD Vance von Europa und speziell Deutschland die Wahrung der Meinungsfreiheit, wenn in den USA Andersdenkende erschossen werden und die vermummten Beamten weitgehend unantastbar sind? So etwas gab es in Deutschland nicht mal während der „Corona-Pandemie“.
Und was steckt dahinter, wenn hiesige Oppositionelle, die Maßnahmen der vermummten Schlägertruppen verteidigen, ähnliche Befugnisse für „unsere“ Polizisten im Kampf gegen illegale Migration fordern, statt zu erkennen, dass es nur um Einschüchterung geht, von oben nach unten. In den USA wurden auch zahlreiche unbescholtene US-Bürger zur Zielscheibe der Abschiebebeamten. Aber nein, es will einfach nicht dämmern, weil man – natürlich völlig zu Recht – die Politik in seinem Heimatland nicht mehr ertragen kann.
Aber Trump ist für Deutschland so wenig Heilsbringer wie Putin, auch wenn der eine deutsche Wurzeln hat und der andere aufgrund seiner Tätigkeit für den KGB zu DDR-Zeiten fließend Deutsch spricht. Warum sollten sie irgendwie „unser“ Wohl im Blick haben, es sind Machtpolitiker, was sollen diese kindischen Appelle an Washington und Moskau, dass „wir“ wieder einmal „befreit“ werden müssten? Wisst ihr nicht, wie viele Deutsche nach dieser Befreiung ums Leben gekommen sind, wie viele Frauen von den Soldaten der Siegermächte vergewaltigt wurden? Und ihr wollt Patrioten sein? Wie heißt das noch? Man soll vorsichtig mit dem wünschen sein, denn es könnte in Erfüllung gehen.
You can see it plain as day: the man was already on the ground, helpless, pinned down by officers, and unarmed. What they did to him was an outright execution. It’s impossible to watch and not feel sick.#Minneapolis pic.twitter.com/Bj7OU5Pssj
— Han Skelsen (@HSkelsen) January 24, 2026
BREAKING: DHS tells @FoxNews the suspect was armed with a gun, which has been recovered by federal agents. pic.twitter.com/GLZJMdwIup
— Bill Melugin (@BillMelugin_) January 24, 2026
Was sich derzeit in der Schweiz zusammenbraut, ist kein Ausrutscher einzelner Kantone, sondern Teil eines größeren Plans: Die Impfpflicht wird schleichend salonfähig gemacht – mit massiven Bussen, politischer Willkür und einem Epidemiengesetz, das der Exekutive Tür und Tor öffnet. Über diese gefährliche Entwicklung haben wir bereits berichtet. Nun geht das Aktionsbündnis freie Schweiz einen Schritt weiter und ruft offen zum Widerstand auf, wie in einer aktuellen Medienmitteilung des Bündnisses dargelegt wird .
Im Zentrum steht der Kanton St. Gallen, wo eine Impfpflicht mit Bussandrohungen von bis zu 20.000 Franken geplant ist. Doch St. Gallen ist kein Einzelfall: Auch andere Kantone kennen Impfobligatorien, teils mit noch höheren Strafen. Die Grundlage dafür liefert das Epidemiengesetz auf Bundesebene – ein Gesetz, das bewusst vage gehalten ist und damit politische Auslegungsspielräume schafft. Genau hier setzt der Widerstand an: Ohne eine schonungslose Aufarbeitung der Coronazeit dürfe es keine Revision oder Verschärfung dieses Gesetzes geben.
Der öffentliche Druck zeigt Wirkung. Tausende Protestschreiben, massive Kritik aus der Bevölkerung und deutliche Ablehnung in Umfragen belegen, dass viele Bürger diesen Kurs nicht länger hinnehmen wollen. Dennoch verteidigen einflussreiche Akteure offen den Zwang – und sprechen unverblümt davon, mit Strafandrohungen die „letzten Ungeimpften“ zur Impfung bewegen zu wollen. Klarer kann man den autoritären Anspruch kaum formulieren.
Das Aktionsbündnis freie Schweiz warnt eindringlich: Was heute als Ausnahme verkauft wird, kann morgen zur Regel werden. Unklare gesetzliche Definitionen ermöglichen es, ganze Bevölkerungsgruppen ins Visier zu nehmen – unabhängig von individuellem Risiko oder Gesundheitszustand. Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell Schwellenwerte gesenkt und Notlagen ausgerufen werden können. Genau deshalb fordert das Bündnis eine wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung und ruft die Bevölkerung dazu auf, jetzt Widerstand zu leisten, bevor Fakten geschaffen werden, die sich nicht mehr zurückdrehen lassen.
Ein Bündnis aus Medizinern, Wissenschaftlern und Juristen fordert die sofortige Abschaffung der Masernimpfpflicht. Der Vorwurf: Das Gesetz verletze Grundrechte, schade Kindern und diene weniger der Gesundheit als wirtschaftlichen Interessen.
Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie wurde im Bundestag das sogenannte Masernschutzgesetz durchgedrückt – ein Gesetz, das faktisch eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen bedeutet. Grundlage ist ein Pressesymposium der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), veröffentlicht am 17. Januar 2026 bei Kla.TV, in dem Ärzte, Wissenschaftler und Juristen die sofortige Aufhebung der Masernimpfpflicht fordern.
Was offiziell als „Schutzmaßnahme“ verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in Grundrechte. Die Experten sprechen von einem verfassungswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht. Kinder werden vom Staat faktisch zur Impfung gezwungen – andernfalls drohen Ausschluss aus Kita oder Schule, Bußgelder und Berufsverbote. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Zwang 2022 dennoch abgesegnet und damit, so die Kritik, die Tür für weitere Impfpflichten weit aufgestoßen.
Mehrere Mediziner weisen darauf hin, dass Masern in Deutschland seit Jahren kein relevantes Gesundheitsrisiko mehr darstellen. Die Sterblichkeit sei bereits Jahrzehnte vor Einführung der Impfung nahezu auf null gesunken – vor allem durch bessere Lebensbedingungen, Hygiene und medizinische Versorgung. Die Impfung sei also nicht die Ursache des Rückgangs, sondern kam schlicht zu spät, um Todesfälle verhindert zu haben. Eine epidemische Notlage, die Grundrechtseingriffe rechtfertigen könnte, existiere nicht.
Besonders brisant: Das Nutzen-Schaden-Verhältnis aus Sicht des einzelnen Kindes falle laut den vorgetragenen Daten negativ aus. Während das Risiko, in Deutschland an Masern zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden, statistisch nahezu null sei, liege das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen deutlich höher. Gemeldete Fälle reichten von Fieberkrämpfen und neurologischen Störungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen. Von einer massiven Untererfassung der tatsächlichen Impfschäden sei auszugehen.
Auch das oft bemühte Argument der „Herdenimmunität“ wird frontal angegriffen. Mehrere Referenten erklären, dieser Begriff sei ursprünglich nie für Impfungen gedacht gewesen, sondern für natürlich erworbene Immunität nach durchgemachter Krankheit. Impfungen könnten keinen dauerhaften Schutz garantieren und seien daher ungeeignet, individuelle Zwangsmaßnahmen mit einem angeblichen gesellschaftlichen Nutzen zu rechtfertigen. Der Einzelne werde geopfert, um ein theoretisches Kollektivziel zu bedienen.
Juristisch wird das Masernschutzgesetz als Unrechtsgesetz bezeichnet. Die behaupteten Ziele seien widersprüchlich, bereits erreicht oder schlicht vorgeschoben. Weder Säuglinge noch Schwangere oder immungeschwächte Menschen würden durch die Impfpflicht tatsächlich geschützt – im Gegenteil, sie würden teilweise selbst unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen. Der Vorwurf lautet: Es gehe weniger um Gesundheit als um die Absicherung milliardenschwerer Impfstoffmärkte.
Am Ende steht ein klarer Appell: Die Masernimpfpflicht müsse sofort aufgehoben werden – nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Grundrechte seien kein Luxus und keine Verhandlungsmasse. Wer Eltern zwingt, medizinische Eingriffe an ihren Kindern zu dulden, überschreitet eine rote Linie. Die Experten rufen dazu auf, politischen Druck aufzubauen, Abgeordnete anzusprechen und den Widerstand gegen staatlichen Impfzwang zu organisieren.
Quelle und TV-Sendung: Kla.tv
Unter dem Schlagwort „Sicherheit“ betreibt die sogenannte Soldatsein Community unverhohlene Kriegspropaganda. In einer Veröffentlichung vom 12.01.2026 wird der Soldatenberuf als moralische Pflicht dargestellt – exakt in dem Moment, in dem NATO-Staaten immer tiefer in den Ukraine-Krieg verstrickt sind, Milliarden in Aufrüstung pumpen und die Rückkehr der Wehrpflicht offen diskutiert wird.
Der Text ist kein harmloser Erfahrungsbericht, sondern ein Propagandastück im Gleichschritt mit der aktuellen NATO-Linie. Globale Spannungen werden als naturgegeben dargestellt, politische Verantwortung wird ausgeblendet, Diplomatie kommt nicht vor. Stattdessen wird suggeriert, militärische Stärke sei alternativlos – und wer das hinterfragt, gefährde angeblich die Sicherheit aller.
Besonders zynisch ist die systematische Verharmlosung des Krieges. Vom Sterben an der Front, von verstümmelten Körpern, Traumata und zerrissenen Familien ist keine Rede. Der Ukraine-Krieg taucht nur indirekt auf, wirkt aber wie der unsichtbare Elefant im Raum: Er liefert die perfekte Rechtfertigung für Aufrüstung, Eskalation und die mentale Vorbereitung einer ganzen Gesellschaft auf den nächsten großen Konflikt.
Wenn von „Verantwortung“ und „schnellem Handeln unter Druck“ gesprochen wird, ist in Wahrheit blinder Gehorsam gemeint. Junge Menschen sollen lernen, Befehle nicht zu hinterfragen, sondern auszuführen – notfalls bis zum eigenen Tod. Genau so entsteht das, was politische Strategen euphemistisch „Verteidigungsfähigkeit“ nennen und Kritiker seit jeher beim Namen nennen: Kanonenfutter.
Auch die zunehmende Militarisierung des Inlandes wird gezielt normalisiert. Soldaten bei Hochwasser, Pandemie oder Infrastruktur – alles soll als selbstverständlich gelten. Der Übergang von ziviler Gesellschaft zu militärisch durchdrungenem Alltag wird nicht diskutiert, sondern stillschweigend vorbereitet. Wer heute beim Sandsack hilft, soll morgen ohne Widerstand an die Front geschickt werden.
Auffällig ist zudem, was komplett fehlt: jede kritische Auseinandersetzung mit der NATO-Osterweiterung, mit westlichen Eskalationsstrategien oder mit der Frage, warum immer neue Waffenlieferungen angeblich Frieden schaffen sollen. Stattdessen wird ein Weltbild präsentiert, in dem Aufrüstung als Tugend gilt und Krieg als unausweichliche Realität akzeptiert werden muss.
Diese Art von Kriegsrhetorik ist brandgefährlich. Sie emotionalisiert, vereinfacht und verschiebt die moralischen Maßstäbe. Am Ende steht nicht Sicherheit, sondern die Vorbereitung einer Generation darauf, geopolitische Machtspiele mit dem eigenen Leben zu bezahlen.
Quelle: Pressemitteilung der Soldatsein Community vom 12.01.2026.
„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.
Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler, mit Ihrem aktuellen Buch „Angst-Politik“ legen Sie den Finger in die Wunde des Grundgesetzes. Sagen Sie uns: Was passiert in Deutschland?
Volker Boehme-Neßler: Deutschland ist auf einem unguten Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die auf der Menschenwürde basiert und die den Menschen weitgehende Freiheiten garantiert. Seit Corona ist der Respekt für diese Verfassung verloren gegangen. Die Politik agiert immer wieder so, als ob das Grundgesetz nur gilt, wenn es gerade passt. Das ist fatal: Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde. Ein zweites Problem ist aus meiner Sicht: Die Politik hat auch den Respekt vor den Bürgern verloren. Nur so lässt sich erklären, wie sie immer wieder den Willen der Mehrheit ignoriert. Die politische Agenda in der Berliner Blase sieht viel zu oft völlig anders aus, als es sich die politische Mehrheit wünscht. Und wenn die Bürger das kritisieren, werden sie wegen Kleinigkeiten von Spitzenpolitikern angezeigt oder mit völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen eingeschüchtert. In einer echten Demokratie braucht die Politik ein Mindestmaß an Demut vor dem Souverän, dem Volk. Demokratische Demut kann ich im Augenblick immer weniger sehen.
Ihr Buch bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen der Coronazeit und heute, zwischen den grundgesetzlichen Verwerfungen von damals und dem Agieren der Politik heute. Sehen Sie eine Verbindungslinie zwischen den Auswüchsen der Coronapolitik und den aktuellen Entwicklungen?
Ja, die sehe ich tatsächlich. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund. In der Coronazeit ist der Respekt vor der Verfassung und den Grundrechten verloren gegangen. In der Krise war die Verfassung – man muss es so deutlich sagen – plötzlich mehr oder weniger irrelevant. Es war schockierend zu sehen, wie massenhaft Freiheiten eingeschränkt wurden, ohne dass die Politik Zweifel hatte oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mäßigend eingegriffen hätte. Das hat Spuren hinterlassen. Die Verfassung hat – nach meiner Beobachtung – nicht mehr denselben Stellenwert wie vor Corona – sowohl bei den Politikern als auch bei den Bürgern. Und ich sehe eine zweite, unselige Kontinuität seit Corona. Die Politik kommuniziert nicht auf Augenhöhe mit den Bürgern. Das wäre in einer funktionierenden Demokratie aber zwingend nötig. Die Politiker setzen immer wieder auf Angst als Mittel der Politik. Das begann während Corona mit dem berüchtigten „Angst-Papier“ aus dem Innenministerium während der Anfangszeit der Pandemie. Und es geht jetzt weiter mit vielfältigen Ängsten, die die Politik immer wieder schürt: Angst vor dem Klimawandel, vor der russischen Militärmacht, die Angst vor „Rechts“… Das ist fatal. In einer Demokratie darf Angst kein Mittel der Politik sein.
Im Allgemeinen gilt Rechtssicherheit als Merkmal eines stabilen Landes. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Unternehmer in ein Land der Dritten Welt geht, mag es gewisse Vorteile geben – aber auch viele Unsicherheitsfaktoren, sprich: Was heute Gesetz ist, kann morgen schon zu seinem Nachteil geändert sein. Wie ist das bei uns? Bei uns gibt es die Rechtsprechung in der Breite, an den Gerichten quer durch das Land, es gibt das Grundgesetz samt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter. Aber irgendetwas stimmt nicht mehr, oder?
Ja, seit Corona hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Bürger haben viel Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz verloren. Die Erfahrung während Corona war: Karlsruhe ist nicht der Hüter der Verfassung, der es sein sollte. Das Verfassungsgericht hat viel zu viele der überzogenen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen Coronamaßnahmen kritiklos akzeptiert. Die Richter in Karlsruhe haben keine „roten Linien der Freiheit“ gezogen, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt hätte. Und das gilt auch für die anderen Gerichte in ähnlicher Weise. Es war kein Verlass auf den Rechtsstaat in dieser Krisenzeit. Früher war es ein geflügeltes Wort: „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – und spätestens dort finde ich Gerechtigkeit. Das würden heute viel weniger Bürger sagen, nach den Erfahrungen der Coronazeit. Da hat eine tiefe Erschütterung stattgefunden.
Es gibt in Ihrem Buch einen bemerkenswerten Satz, der ganz schlicht geschrieben ist. Sie sagen: „Angstpolitik ist nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz vereinbar.“ Lassen Sie uns über diese Angstpolitik sprechen. In der Coronazeit war sie allgegenwärtig. Können Sie diese derzeit auch beobachten?
Nach aktuellen Umfragen hat knapp die Hälfte der Bürger Bedenken, ihre Meinung frei zu äußern. Für eine Demokratie ist das ein katastrophaler Wert. Das sind Auswirkungen der Angstpolitik. Während der Coronazeit ist es unheilvolle Normalität geworden, Angst zu verbreiten. Die Politik hat immer wieder Ängste geschürt; die meisten Medien haben willig mitgemacht. Wer kritisch war oder Meinungen abseits des Mainstreams äußerte, wurde ganz schnell stigmatisiert und ausgegrenzt. Stigmatisieren und ausgrenzen – das weckt Urängste im Menschen. Seit Corona geht das einfach weiter. Wer sich kritisch mit dem Meinungsmainstream auseinandersetzt, wird als rechts diffamiert, persönlich herabgesetzt und ausgegrenzt. Kritik an Spitzenpolitikern wird völlig unverhältnismäßig geahndet: Für freche Memes gibt es nicht selten Hausdurchsuchungen. Dabei lebt Demokratie von der Kritik, von der Meinung, die der Mehrheit widerspricht. Und natürlich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in der Verfassung. Trotzdem erstatten Spitzenpolitiker Hunderte, teilweise über 1.000 Strafanzeigen wegen kritischer Bemerkungen, von denen sie sich beleidigt fühlen. Natürlich schüchtert das dann weiter ein. Die Traumata der Pandemiezeit werden immer wieder auf neue aktualisiert. Das ist Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört.
In welchem Zusammenhang stehen die Würde des Menschen, des Staatsbürgers und eine Politik der Angst?
Angstpolitik verletzt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert in unserem Rechtssystem. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz, das in Artikel 1 ganz prägnant formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde wird immer dann verletzt, wenn der Staat einen Menschen als Objekt behandelt, nicht als individuelles Subjekt mit eigenem Willen. Einen Menschen einzuschüchtern, in Angst zu versetzen, macht genau das: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Manipulationen, zum leicht zu beeinflussenden Untertanen. Das Grundgesetz will aber selbstbewusste Bürger mit Zivilcourage, keine eingeschüchterten Untertanen. Das hat die Politik völlig aus dem Blick verloren.
Vor Kurzem hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs Angela Merkel eine Goldmedaille verliehen. Es ging um die Würdigung der Coronapolitik der Ex-Kanzlerin. Bei einer Rede sagte Merkel: „Wir haben von den Menschen verlangt, sich nicht menschlich zu verhalten (…).“
Wir haben also eine Angstpolitik, wir sehen ein Problem in Bezug auf die Würde, und da ist nun das Eingeständnis der Kanzlerin, wonach ihre Politik von den Bürgern ein nicht menschliches Verhalten verlangt habe. Mit anderen Worten: Es geht um eine Politik der Unmenschlichkeit. Wie sehen Sie das? Was macht dieser Satz mit Ihnen?
Er macht mich fassungslos. Und er belegt – ebenso wie das schon erwähnte Angstpapier aus dem Innenministerium –, dass die Angstpolitik kein Zufall war: Die Merkel‘sche Coronapolitik zielte darauf, die Menschen in Angst zu versetzen – damit sie den Anordnungen der Regierung ohne Kritik einfach folgen. Das war durch und durch autoritär und undemokratisch. Der demokratische Ansatz wäre gewesen: Merkel kommuniziert offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern, welche Gefahren es gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welchen Preis man zahlen will. Und der Satz zeigt auch: Die Akteure von damals haben keine Spur von Unrechtsbewusstsein. Sie bescheinigen sich gegenseitig immer wieder: Wir haben alles richtig gemacht. Einsicht, Selbstkritik oder gar Reue? Undenkbar für Merkel und die anderen. Das macht es schwer, die Folgen dieser Angstpolitik aufzuarbeiten.
Auf dem Reißbrett lassen sich die verschiedenen Säulen der Demokratie und die unterschiedlichen Teilbereiche des Staates wunderbar trennen. Die Realität sieht oft anders aus. In der Theorie steht da die Politik und hier das Recht. Beide sind voneinander getrennt. Entweder gibt es keinen Einfluss, oder aber, wenn es Einfluss gibt, läuft er ins Leere, denn: Die Justiz ist ja schließlich weltanschaulich neutral, unabhängig und objektiv. Wie sieht die Realität aus?
Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Coronazeit hat das Verhalten der Justiz insgesamt geprägt. Das ist kein Wunder; Karlsruhe ist ja die oberste Instanz. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sieht eine eindeutige Aufgabe für die Justiz vor: Sie kontrolliert unabhängig und kritisch die anderen Staatsgewalten. Das hätte das Bundesverfassungsgericht machen müssen. Es hätte unabhängig und kritisch prüfen müssen, ob die Coronamaßnahmen der Regierung und die Gesetze, die das Parlament gemacht hat, den Anforderungen der Verfassung entsprechen. Es hätte der Regierung in den Arm fallen dürfen und ihr verfassungsrechtliche „rote Linien“ ziehen müssen. Kritische Distanz zur Regierung wäre dafür zwingend notwendig gewesen. Das Gericht hat sich stattdessen eine andere Rolle gesucht. Es hat sich als juristische Unterstützung der Politik in Zeiten der Krise verstanden. Statt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung gab es einen Schulterschluss zwischen Justiz und Exekutive. Symbolisch verdichtet zeigt sich das im berüchtigten Abendessen der Richter mit der Merkel-Regierung im Kanzleramt im Spätsommer 2021 wenige Wochen vor der Entscheidung des Gerichts zur Bundesnotbremse. Gemeinsame Abendessen fördern Nähe und Vertrautheit. Ein Gericht braucht aber kritische Distanz, um unvoreingenommen urteilen zu können. Nicht ohne Grund gibt es deshalb die Regel: Befangene Richter sind vom Prozess auszuschließen. Das gilt nicht für das Bundesverfassungsgericht? Hier ist viel Vertrauen in eine unabhängige und unparteiische Justiz verspielt worden.
Gerade kam eine Nachricht raus, wonach immer mehr Bürger dem Bundesverfassungsgericht nicht vertrauen. 2021 gaben 81 der Bürger bei einer Umfrage an, dem hohen Gericht zu vertrauen, aktuell sind es noch 63 Prozent. Würden Sie das Ergebnis für uns einordnen?
Von 81 Prozent auf 63 Prozent innerhalb von vier Jahren – das ist ein krasser Absturz. Die Umfrage belegt, wie viel Vertrauen das Gericht in der Coronakrise verspielt hat. Und der Vertrauensverlust geht ja auch nach Corona weiter. Die Bürger nehmen Karlsruhe nicht mehr als das Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat wahr. Das hat einen guten Grund: Karlsruhe war nicht der überzeugende Hüter der Verfassung, als es wirklich darauf ankam. Das haben natürlich auch die Bürger gemerkt. Es braucht viele klare und mutige Urteile, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Von selbst geht das nicht.
Würden Sie Ihre Kernkritikpunkte an der Justiz bitte kurz zusammenfassen?
Die Justiz im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen waren zu sehr bemüht, die Regierung während der Coronazeit zu unterstützen. Sie hatten regelrecht Angst, Pandemiemaßnahmen der Behörden aus rechtlichen Gründen zu stoppen. Dachten sie wirklich, ihnen werden Coronatote zur Last gelegt, wenn sie manche Coronaregelungen aufheben? Im Zweifel für den autoritären Kurs, war die Devise. Das war falsch. Die rechtsstaatliche Linie wäre selbstverständlich gewesen: Rechtswidrige Maßnahmen werden aufgehoben. Die Justiz hätte die Bürger vor den autoritären Auswüchsen der Regierung schützen müssen. Ihre Aufgabe ist der Rechtsschutz – der Schutz durch Recht.
Nun ist da die Justiz und da ist die Politik. Es gibt auch noch die Gesellschaft. Sie sprechen in Ihrem Buch davon, dass die Gesellschaft nach Corona regelrecht „vergiftet“ sei. Sehen Sie die Möglichkeit einer Entgiftung?
Wenn man sich die Post-Corona-Gesellschaft anschaut, sieht man viel Verbitterung, Einschüchterung, Aggression und Misstrauen. Eine aktuelle Studie des renommierten Rheingold-Instituts belegt das. 89 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass unsere Gesellschaft gespalten und ein gemeinsames Wir-Gefühl verloren gegangen ist. Kaum weniger, nämlich 84 Prozent sagen: Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gehen kaum noch aufeinander zu. Fast drei Viertel der Bevölkerung, nämlich 74 Prozent, haben heute weniger Vertrauen in andere Menschen als früher. Wir haben ein Problem. Denn für eine Gesellschaft, die sich als offene und pluralistische und freie Demokratie versteht, sind das alarmierende Zahlen. Das meine ich, wenn ich sage, dass die Gesellschaft seit Corona regelrecht vergiftet ist.
Wir brauchen dringend eine Versöhnung der Gesellschaft. Das wäre – um im Bild zu bleiben – die Entgiftung. Eine Versöhnung halte ich für möglich, aber sie ist sehr schwer. Denn sie setzt zuallererst eine vollständige und schonungslose Aufarbeitung der Coronapolitik voraus. Sie muss auch Täter und Opfer benennen. Sie muss klar sagen, wo, wann und wem Unrecht geschehen ist. Das Unrecht muss– soweit es überhaupt möglich ist – wiedergutgemacht werden. Ein Amnestiegesetz ist deshalb unbedingt nötig. Das wäre immerhin ein Anfang auf dem langen Weg zur Versöhnung. Ob die Entgiftung gelingen kann? Ich bin skeptisch, aber hoffnungsvoll.
Lesetipp: Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik: Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. München 2025, Europa Verlag, gebundene Ausgabe, 160 Seiten, ISBN 978-3958906686, 24 Euro.
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Mit der Umsetzung der Corona-PLandemie wurde der Weg in einen autoritären Überstaat geebnet.
In einer Planwirtschaft ist NICHTS gefährlicher, als kritische Menschen, die das System hinterfragen und anzweifeln!
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Das Ende der Meinungsfreiheit in Deutschland
Am 19. Dezember 2025 stimmte der Deutsche Bundesrat mehrheitlich der Verschärfung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu. Die Änderungen, die auf Beschlüssen der WHO aus dem Jahr 2024 beruhen, treten 2025 für jene Mitgliedstaaten in Kraft, die ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Kritiker sehen darin einen tiefgreifenden Eingriff in nationale Entscheidungsprozesse und warnen vor möglichen Folgen für Grundrechte und den öffentlichen Diskurs in Deutschland.
Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Am Freitag hat der Deutsche Bundesrat innerhalb von 20 Sekunden mehrheitlich die Verschärfung der IGV beschlossen. Von den insgesamt 16 Bundesländern haben lediglich die zwei Bundesländer, Brandenburg und Thüringen, dagegen gestimmt. (1)
Inhalt der Änderungen
Laut der offiziellen Seite der WHO handelt es sich um folgende Änderungen: „Im Jahr 2024 verabschiedeten die WHO-Mitgliedstaaten auf der siebenundsiebzigsten Weltgesundheitsversammlung in Genf im Konsens Änderungen. Eine der Neuerungen ist die Einführung einer neuen globalen Alarmstufe – eines sogenannten „Pandemienotstands“ –, um eine stärkere internationale Zusammenarbeit auszulösen, wenn sich ein Gesundheitsrisiko über einen gesundheitlichen Notfall von internationaler Tragweite (PHEIC) hinaus verschärft und das Risiko besteht, dass es zu einer Pandemie wird oder bereits eine Pandemie geworden ist, mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme und erheblichen Störungen der Gesellschaften.
Die Änderungen sehen außerdem die Einrichtung nationaler IGV-Behörden durch die Regierungen vor, um die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu koordinieren. Darüber hinaus enthalten sie Bestimmungen zur Stärkung des Zugangs zu medizinischen Produkten und zur Finanzierung auf der Grundlage von Gerechtigkeit und Solidarität. […]
Die Stärkung der Internationalen Gesundheitsvorschriften stellt ein historisches Bekenntnis dar, künftige Generationen vor den verheerenden Auswirkungen von Epidemien und Pandemien zu schützen“, sagte WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus.
„Wir wissen, dass niemand sicher ist, solange nicht alle sicher sind. Die IGV-Änderungen bekräftigen unsere gemeinsame Verantwortung und Solidarität angesichts globaler Gesundheitsrisiken.
Neben den geänderten IGV verabschiedeten die Mitgliedstaaten auf der diesjährigen Weltgesundheitsversammlung auch das WHO-Pandemieabkommen und verhandeln derzeit aktiv über einen Anhang zu diesem Abkommen zum Zugang zu Krankheitserregern und zum Vorteilsausgleich. […]“ (2)
Reaktion und Folgen für die deutsche Bevölkerung
Welche Auswirkung die Zustimmung für die Menschen in Deutschland hat, erläutert die Rechtsanwältin und Wissenschaftlerin Dr. Beate Sybille Pfeil im Interview mit dem österreichischen Nachrichtensender AUF1. Sie hatte bereits vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vor der Zustimmung des WHO-Vertrages gewarnt. (3)
Wörtlich schätzte sie die Zustimmung wie folgt ein:
„[…] Es handelt sich um einen schwarzen Tag für das Grundgesetz, die Grundrechte und den Rechtsstaat in Deutschland. Es ist zwar nach wie vor so, dass […] formalrechtlich [die] Souveränität Deutschlands ebenso wenig aufgehoben [wird], wie die Souveränität der anderen Mitgliedsstaaten. Allerdings gibt es durch die WHO ein trojanisches Pferd, was direkt in die deutsche Rechtsordnung hineinwirkt. […] Eine Expertise kann eine WHO nur dann haben, wenn sie im Stande ist, objektiv, unabhängig, evidenzbasiert und sachbezogene Entscheidungen zu treffen. Das ist sie in keiner Weise. […] Wir alle wissen, dass die WHO unter eklatanten Strukturfehlern leidet. Der allererste ist die Spendenabhängigkeit: zu über 80% von freiwilligen Spenden, die meisten davon direkt oder indirekt aus der Pharmalobby. Allen voran der Gates-Stiftung. Dann haben wir eine eklatante Intransparenz, was am Ende dazu führt, dass die WHO inzwischen eine fremdgesteuerte Organisation ist, von Interessenskonflikten geprägt, mit der Gefahr von Machtmissbrauch und diese WHO kann schon jetzt entscheiden, Gesundheitsnotstände auszurufen, auf der Grundlage, Freiheitsbeschränkungen zu empfehlen, die von den Staaten einfach Blind befolgt werden unter der Vernachlässigung ihrer eigenen Verfassungen. Und das heißt, wir haben hier schon das trojanische Pferd, das heißt, das blinde Vertrauen in die Expertise der WHO. […] Mit der neuen IGV wird sich diese Lage weiter massiv verschärfen und verstärken.“
Welche Änderungen gibt es konkret?
„Wir haben jetzt schon die Möglichkeit, […] dass der Generaldirektor der WHO einen sogenannten fake Public Health Emergency of International Concern [PHEIC] ausruft, also einen internationalen Gesundheitsnotstand. Das wurde jetzt ergänzt durch die Möglichkeit, eine pandemische Notlage als Steigerungsform auszurufen. Die ist absolut vage, unbestimmt formuliert. Damit hat der Generaldirektor eine weitere Möglichkeit noch schneller die Welt in Angst und Schrecken zu versetzen – auch ohne evidenzbasierte Grundlage.
Das zweite ist, der Generaldirektor kann dann auf der Grundlage Empfehlungen erlassen und diese Empfehlungen können neuerdings auch sogenannte relevante Gesundheitsprodukte umfassen, allen voran Medikamente und Impfstoffe. All das auch wieder ohne unabhängige Kontrollinstanz. Damit kann er rein willkürlich solche Dinge den Staaten der Welt nahe legen und die Staaten vollziehen wieder blind. Und mit der pandemischen Notlage ist die direkte Anknüpfung an den künftigen Pandemievertrag erfolgt und gleichzeitig wird der Druck auf die Mitgliedstaaten dadurch erhöht, dass sie ihre behördlichen Kernkapazitäten auf ihre WHO-Verpflichtungen ausrichten müssen. […]
Die WHO hat ergänzend zu diesen Möglichkeiten jenseits der IGV noch einige Hebel in Bewegung gesetzt, in dem sie z. B. in Berlin das sogenannte Hub, also Zentrum for Pandemic [and Epidemic] Intelligence errichtet hat. (4) Dieses große Pandemiezentrum verwendet das System EOS 2.0. Da werden in Berlin weltweit die offiziell zugänglichen - vielleicht auch die inoffiziellen - Daten überwacht, vor dem Hintergrund, wir brauchen das alles, um das Infektionsgeschehen weiter überwachen zu können. Und am Ende geht’s ja auch darum, wie tickt die Weltbevölkerung. Dann haben wir nämlich auch gleich noch einen weiteren Schritt im Hintergrund. Da geht es nämlich um die Bekämpfung sogenannter Fehl- und Desinformation, die jetzt ausdrücklich auch als staatliche Verpflichtung in diese neue IGV reingeschrieben wurde. Die WHO maßt sich in unvergleichlicher Weise hier ein Wahrheitsmonopol an. Zwei deutsche Gerichte haben dies bereits für […] rechtmäßig erklärt, in dem nämlich ein LinkedIn Nutzer gesperrt werden durfte, nach einer Entscheidung des Berliner Landgerichts und auch des Oberlandesgerichts. Einfach nur mit der Begründung, dass Posts, die [sich] nicht im Einklang mit den Vorgaben der WHO befinden, legitimer Weise gesperrt werden dürfen.
Wir haben hier eine komplette Ausschaltung der Idee des freien Wissenschaftsdiskurses. Wir haben hier wirklich eine Lenkung der Informationsflüsse nur noch im Sinne der WHO und der dahinter stehenden Mächte, die eng mit der Pharmaindustrie verbandelt sind. Und dann haben wir eben eine ausdrückliche Verankerung der Möglichkeit, die Produktion von Medikamenten und Impfstoffen weltweit massiv zu erhöhen. […] Das ganze verbindet sich mit einem Emergency Use Listing Procedure [EUL], durch das die WHO versucht auch die Zulassungsbehörden der Welt zu beeinflussen.
Dann haben wir in Kombination damit eine sehr beunruhigende Agenda, die nennt sich Digitale Transformations- und Immunisierungsagenda. Da geht es also […] um Digitalisierung und […] um eine weitere Verstärkung der Impfung der Weltbevölkerung. Verbunden mit der Impfstoffherstellung ist die Gain-of-Function-Forschung, insbesondere, wenn es sich um die modRNA-Impfstoffe handelt. Das heißt, jede Firma, die diese neuen mRNA-Impfstoffe herstellt, betreibt automatisch auch diese gefährliche Gain-of-Function-Forschung, durch die Viren künstlich gefährlicher gemacht werden. Da verschwimmt der Unterschied zur Biowaffenforschung. Das heißt, am Ende erzeugt die WHO womöglich die Gefahren, die sie vorgibt, bekämpfen zu wollen.
Dann haben wir einen dritten ganz wichtigen Punkt, die WHO betreibt massiv einen ideologischen Umbau vom freiheitlichen Rechtsstaat Richtung autoritär, totalitär und zwar mit dieser Idee, Fehl- und Desinformationen bekämpfen zu wollen. Mit dieser Idee auch Verhaltenslenkung ganz selbstverständlich betreiben zu wollen, die Weltbevölkerung zum Gehorsam zu bewegen. Auch das ist durch weitere WHO-Dokumente noch zusätzlich belegt und soll auch mit dem neuen Pandemievertrag noch verschärft werden. Dann haben wir gleichzeitig noch eine Doktrin der WHO, die mit Militarisierung in Zusammenhang steht. Und eine ganz ganz gefährliche Sache bei der WHO ist einfach die schon längst vorhandene Verknüpfung öffentlicher – sprich – gesundheitlicher Interessen mit privatem Profit und anderen Interessen.
Das ist im Kern freiheitswidrig und rechtsstaatswidrig, weil diese Interessen sind im Zweifel konträr und am Ende geht das ganz zu Lasten der Interessen der wirklich öffentlichen Gesundheit und auch der Gesundheit des Einzelnen. […] Dieser WHO dürfen wir nicht vertrauen. Und anscheinend haben Bundestag und Bundesrat in Deutschland das noch nicht verstanden.“
Das Ende der Meinungsfreiheit
„Jetzt haben wir die erforderlichen Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat. Dann würde dieses deutsche Zustimmungsgesetz verkündet werden […] und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Gleichzeitig kann die Bundesregierung damit an die WHO gehen und den offiziell erklärten Widerspruch gegen die IGV zurücknehmen. Damit sind letztlich die IGV durch die Zustimmung in Deutschland in Kraft getreten und gleichzeitig ist auch die völkerrechtliche Verbindlichkeit erzeugt. Das kann jetzt alles relativ schnell gehen. Leider.“ […]
Widerstand noch möglich?
„Schritt eins wird sein, dass wir, Juristen, jetzt in Deutschland beobachten, was sind die nächsten Schritte, wie wird dieses erste Zustimmungsgesetz zu den IGV dann weiter durch Rechtsakte konkretisiert. Sobald sich aus diesen konkreteren Rechtsakten eine unmittelbare Grundrechtsgefährdung ergibt, müssen wir mit Verfassungsbeschwerden, eventuell auch mit abstrakten Normenkontrollklagen an das Bundesverfassungsgericht gehen. Auch, wenn die Chancen noch so gering erscheinen. Es ist wichtig hier jeden rechtlichen Hebel zu bedienen, der uns noch zur Verfügung steht. Das andere ist die politische Ebene. Es muss am Ende darum gehen, einen Austritt aus der WHO anzustreben. Ich sehe dazu keine Alternative mehr. Diese WHO ist komplett von innen heraus kaputt und in den Händen fremder Mächte, die mit Gesundheit nichts mehr zu tun haben und die eigentliche Gesundheit und Leben der Weltbevölkerung bedrohen. Und ansonsten geht es immer wieder um Aufklärung.“
Der Hintergrund
Mithilfe der Fristverlängerung hatte Deutschland im Juli 2025 zunächst gegen die Zustimmung der verschärften IGV gestimmt. (5)
Am 09. Oktober 2025 fand dann doch die erste Lesung zum WHO-Pandemievertrag inklusive der IGV-Änderungen statt. Allerdings erst um 22:15 Uhr. Christina Baum, AfD-Mitglied und Mitglied des Deutschen Bundestages äußerte hierzu die Vermutung, dass die Öffentlichkeit von den Inhalten nichts erfahren soll, denn zuvor hatten viele Kritiker davor gewarnt den Verschärfungen der WHO-Regelungen zuzustimmen. (6)
Auch der Versuch, im Vorfeld die Zustimmung Deutschlands zu den IGV-Änderungen durch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu verhindern, scheiterte. (7)
Am 07.11.2025 hatte der Deutsche Bundestag den Änderungen der IGV zugestimmt. (8)
Kommentar
Dass die WHO mit Tedros Adhanom Ghebreyesus als Generaldirektor von einem Menschen geleitet wird, der in seinem eigenen Herkunftsland wegen Genozid in Äthiopien gesucht wird, macht die WHO nicht gerade vertrauenswürdig. (9)
Deutschland hatte im Herbst 2025 gegen die EU-Kontrolle von Messenger-Diensten gestimmt.(10) Diejenigen, die jedoch über die Pläne der WHO Bescheid wussten, konnten bereits da erahnen, dass dieser Kontrollmechanismus dennoch durch die Hintertür mittels der Zustimmung zu den WHO-Plänen in Deutschland Realität werden könnte. Dass die Politiker Deutschlands aus der WHO austreten, nachdem sie gerade den Plänen zugestimmt haben, ist mehr als unwahrscheinlich. So hat sich vor zwei Wochen der berüchtigte deutsche Virologe, Christian Drosten in der Enquetekommission dahingehend freudig geäußert, dass man für künftige Pandemien keine neuen nationalen Kontrollmechanismen benötige, da man ja der WHO angehöre und diese das Geschehen in der Welt während einer Pandemie regeln würde. (11)
Im Nachhinein ist diese Äußerung natürlich sehr interessant, denn zu diesem Zeitpunkt hatte der Deutsche Bundesrat den neuen IGV der WHO noch nicht zugestimmt. Die Figuren, die der Öffentlichkeit gezeigt werden, haben somit offensichtlich bereits gewusst, wie die Abstimmung am Freitag im Bundesrat ausgehen würde. Dies lässt einmal mehr darauf schließen, dass es sich nicht um die Ausübung demokratischer Prozesse handelt und schon gar nicht die Rechte der Menschen gewahrt werden sollen. Im besten Fall hat man es mit inkompetenten Entscheidungsträgern zu tun, die sich davor scheuen, wichtige Entscheidungen für andere Menschen treffen zu müssen und froh sind, wenn andere diese Verantwortung tragen. Im schlimmsten Fall hat man es hier jedoch mit weltweit vertretenen Narzissten in der Politik zu tun, die andere Menschen opfern, um sich beweisen zu können, dass sie etwas wert sind, weil es ihre Eltern ihnen in ihrer Kindheit verwehrten. Da es sich bei der letzteren Variante also offensichtlich um eine Kompensationsstrategie handelt, stellt sich die Frage, was diese narzisstischen Politiker machen, wenn es niemanden mehr gibt, den sie unterdrücken und quälen können, denn dann ist ihre Kompensationsstrategie am Ende und sie müssten sich ihren emotionalen Schmerzen stellen. Erfahrungen aus der Psychologie zeigen jedoch, dass narzisstische Menschen dies oft nicht ertragen und eher Suizid begehen würden.
Würden mehr Psychologen diesen Zusammenhang öffentlich erklären, würden Menschen vielleicht nicht mehr ihren Retter in der Politik oder in Parteien suchen, sondern bei sich selbst.
(1) https://auf1.tv/nachrichten-auf1/who-vorschriften-jetzt-kommt-informations-sperre-verhaltenslenkung
(2) https://www.who.int/news/item/19-09-2025-amended-international-health-regulations-enter-into-force
(3) https://auf1.tv/eilt/who-vorschriften-jetzt-kommt-informations-sperre-verhaltenslenkung
(5) https://www.bundestag.de/resource/blob/1114984/21-14-0027-9-Dr-Pfeil-Stellungnahme-zur-Anhoerung-IGV-nichtbarrierefrei.pdf; https://www.who.int/news/item/19-09-2025-amended-international-health-regulations-enter-into-force
(6) https://bundestag.api.proxy.bund.dev/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-internationale-gesundheitsvorschrift-1111818; https://auf1.tv/nachrichten-auf1/weil-es-keiner-merken-soll-bundestag-debattiert-who-vorschriften-erst-nach-22-uhr
(9) https://www.focus.de/panorama/who-chef-tedros-adhanom-ghebreyesus-unter-beschuss-beteiligung-an-voelkermord-in-aethiopien_id_12880567.html; https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/tedros-who-chef/
(11) https://www.youtube.com/watch?v=99--AEtfa7M; https://www.nius.de/analyse/news/enquete-kommission-christian-drosten-corona-widersprueche
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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Kleine Flaggen der Weltgesundheitsorganisation WHO auf abstraktem, unscharfem Hintergrund.
Bildquelle: BUTENKOV ALEKSEI / shutterstock
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Ausschnitt aus dem Interview mit Helmut Sterz | "Die Impf-Mafia" ‒ Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-helmut-sterz/
Der ehemalige Cheftoxikologe von Pfizer, Dr. Helmut Sterz, stellt Ämtern und Wissenschaftlern, die an der Einführung der Geninjektionen zu Covid-19 beteiligt waren, ein glattes "ungenügend" aus.
Wie er in seinem Buch "Die Impf-Mafia" auf diese schlechtestmögliche Beurteilung kommt, das legt er in diesem 50-minütigen Interview detailliert dar.
Das Interview führte Markus Fiedler.
Hier der Link zur Buchbestellung: https://www.buchkomplizen.de/unsere-komplizen/rubikon/die-impf-mafia.html
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Christian Drosten war während der Corona-Pandemie zugleich wissenschaftliche Autorität und öffentliche Projektionsfläche. Kaum ein Forscher und Berater mit von oben eingeräumter Deutungshoheit prägte die politische und mediale Debatte so stark – und kaum einer geriet dabei so häufig in offene Konflikte. Zwischen Podcasts, Regierungskreisen und Talkshows verteidigte Drosten mit großer Beharrlichkeit einen Kurs der „Vorsicht“ und Infektionskontrolle, während der Ton gegenüber Kritikern zunehmend schärfer wurde. Für die einen blieb er der ruhige Erklärer in einer Ausnahmesituation, für die anderen wurde er zum Symbol eines angeblich evidenzbasierten Krisenmanagements, das Widerspruch und Andersdenken kaum duldete. Die Auseinandersetzungen um seine Rolle zeigen, wie sehr Wissenschaft in der Pandemie selbst Teil der politischen Arena wurde.
Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.
Bevor ich näher auf Verhaltensweisen und Aussagen von Professor Christian Drosten eingehe, möchte ich Ihnen, werte Leserinnen und Leser, den für den ersten Abschnitt des Beitrags relevanten Unterschied zwischen einer Enquete-Kommission und einem Untersuchungsausschuss näherbringen.
In der Debatte über die Aufarbeitung der Corona-Pandemie werden häufig zwei parlamentarische Instrumente genannt, die jedoch unterschiedliche Funktionen haben: die Enquete-Kommission und der Untersuchungsausschuss. Eine Enquete-Kommission ist auf Analyse und Beratung angelegt. Sie untersucht das Pandemiegeschehen mit Blick auf politische Entscheidungen, wissenschaftliche Grundlagen und gesellschaftliche Folgen, um daraus Lehren für zukünftige Krisen abzuleiten. Neben Abgeordneten wirken externe Sachverständige mit. Zwangsbefugnisse besitzt die Kommission nicht.
Ein Untersuchungsausschuss verfolgt dagegen einen deutlich konfrontativeren Ansatz. Er dient der Aufklärung möglichen Fehlverhaltens staatlicher Stellen oder Amtsträger und verfügt über weitreichende Rechte, etwa zur Vorladung von Zeugen oder zur Einsicht in Akten. Ziel ist die Klärung politischer Verantwortung. Die Entscheidung für das eine oder andere Instrument bestimmt somit, ob der Fokus auf Lernen oder auf Konsequenzen liegt.
Die Institution „Enquete-Kommission Corona“ ist in meinen Augen eine für die Entwicklung eines kollektiven Gedächtnisses völlig unzureichende, lediglich beweihräuchernde Form der Analyse der Geschehnisse, da deren Ergebnisse die Entscheider in Coronazeiten für mögliches Fehlverhalten nicht zur Verantwortung zieht.
Drosten bei der Enquete-Kommission Corona
Am Montag, den 1. Dezember 2025 „tagte“ die Enquete-Kommission Corona im Paul-Löbe-Haus in Berlin. Thema der zehnten Sitzung bei der Enquete-Kommission des Bundestags zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie war, wie Politik und das Gesundheitssystem auf mögliche Pandemien vorbereitet sind.
Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Institutes für Virologie an der Charité Berlin, verwies bei dieser fragwürdigen Enquete-Kommission Corona auf die internationale Perspektive. Er sagte:
„Es gibt keine deutsche Pandemie, die Fachexpertise ist international.“
Die Vorstellung, dass in den Gesundheitssystemen vieler Länder dieselben groben Fehler gemacht worden seien und dies von der internationalen Fachgemeinschaft bis heute nicht bemerkt worden sei, diese Vorstellung sei nicht mit der Realität abzugleichen, so Drosten.
Papperlapapp, Herr Drosten, die Gesundheitssysteme der Länder haben nicht „dieselben groben Fehler gemacht“, sondern haben dieselben Anweisungen von den die Coronaplandemie koordinierenden supranationalen Institutionen wie WHO und World Economic Forum (WEF) erhalten. In den meisten westlichen Regierungsparteien saßen und sitzen von der WEF ausgebildete „Young Global Leaders“ (früherer Name „Global Leaders for Tomorrow“). Prominente Beispiele sind Emmanuel Macron, Jens Spahn, Justin Trudeau, Annalena Baerbock, Jacinda Ardern und viele mehr. Seit den 1990er-Jahren baut das WEF systematisch internationale Netzwerke junger Führungspersönlichkeiten auf. Ziel dieser Programme ist es, Menschen mit erkennbarem Einflusspotenzial frühzeitig miteinander zu vernetzen – aus Politik, Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft. Diese Form pseudoelitärer Vorprägung politischer Entscheidungsträger und ihre Vernetzung hat enorm dazu beigetragen, dass weltweit die gleichen Narrative kursierten, und die Bevölkerung willentlich und wissentlich hinters Licht geführt wurde, wie die aufgedeckten RKI-Protokolle eindeutig belegen.
Drosten weiter:
„Die Gefahr der Pandemie ging von der dynamischen Übertragbarkeit des Virus aus. (...) In jedem Szenario einer unkontrollierten ersten Welle hätten sich aufgrund der enormen Übertragbarkeit in kurzer Zeit unvorstellbar hohe Verstorbenen- und Patientenzahlen ergeben.“
Komisch, Herr Drosten, dass 2020, als Corona angeblich „wütete“, die Sterbezahlen moderat waren, und seit Beginn der Impfung Ende 2020 die Übersterblichkeit stark zunahm. Wie erklären Sie sich diesen Sachverhalt, Herr Drosten? Und warum weisen Länder mit einer hohen Impfquote eine hohe Übersterblichkeit auf, und umgekehrt, Länder mit niedriger Impfquote eine niedrige Mortalitätsrate? Ebenso verhält es sich mit Ländern, die sich für „harte“ oder „gemäßigte“ Coronamaßnahmen entschieden. Länder mit gemäßigten Coronamaßnahmen wie zum Beispiel Schweden sind im internationalen Vergleich bei der „Coronapandemie“ besser weggekommen.
Drosten verteidigte zudem die damalige Entscheidung, Maßnahmen nicht nur auf ältere Menschen zu konzentrieren. Er sagte:
„Ohne eine allgemeine Infektionskontrolle hätten sich auch andere vulnerable Gruppen nicht angemessen schützen können.“
Wenn es eine gefährliche Pandemie gewesen wäre – dann wäre das eventuell ein Argument gewesen, Herr Drosten. Corona war aber nicht gefährlicher als eine Grippe-Pandemie – wie Sie selbst einräumten –, und das wussten die Entscheidungsträger relativ früh. In den frühen Impfstrategien wurde die Impfung auf Ältere und Risikogruppen fokussiert, später jedoch auch auf Kinder ausgedehnt. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis bei gesunden Kindern sprach klar gegen eine generelle Impfung, da das Risiko schwerer COVID‑Verläufe bei ihnen sehr niedrig ist. Die völlig überflüssige und schädliche Impfung hat auch bei Kindern Opfer gefordert. Coronamaßnahmen wie Schulschließungen, Coronatests und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für Kinder waren total überzogen und enorm schädlich für die körperliche und psychosoziale Entwicklung der Kinder.
Weiterhin meinte Drosten, die Effizienz der Pandemiekontrolle in Deutschland sei international anerkannt und hervorgehoben worden.
Das ist bei der oben dargelegten Vernetzung der politischen, medialen und wissenschaftlichen Corona-Protagonisten auch kein Wunder, oder Herr Drosten? Eine einzige Mischpoke! Eine Krähe hackt einer anderen eben kein Auge aus, nicht wahr? Und zur Stärkung des Ansehens von Experten wie Ihnen, Herr Drosten, verleiht das mafiös strukturierte System auch gerne Preise, wie Sie wissen und erfahren durften. Fühlen Sie sich eigentlich wohl mit der hohen zivilen Auszeichnung „Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“, die Ihnen im Herbst 2022 von Bundespräsident Frank‑Walter Steinmeier im Schloss Bellevue verliehen wurde? Wenn ich mir vorstelle, dass damit ihre „außerordentlichen Leistungen“ und ihr Beitrag zur „Bewältigung der COVID‑19‑Pandemie“ geehrt wurde, wird mir fast ein wenig übel. Ihre dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infektionsgeschehen, ihre Rolle als Berater von Politik und Öffentlichkeit sowie ihre Kommunikationsarbeit, mit der sie „komplexe virologische Sachverhalte“ für ein breites Publikum zugänglich machten, dienten meines Erachtens ausschließlich der Aufrechterhaltung des Corona-Narrativs der Regierenden. Von Wissenschaftlichkeit, die ausgerechnet Sie anderen absprechen, keine Spur! Wie war das gleich wieder mit dem Füttern, der Hand und dem Beißen?
Drosten im Umgang mit Andersdenkenden
Christian Drosten geriet während der „Corona-Pandemie“ vor allem mit Personen in Streit, die seine wissenschaftliche Arbeit oder seine politischen Empfehlungen öffentlich fundamental infrage stellten. Dabei ging es meist nicht um persönliche Angriffe, sondern um Interpretation von Daten, Maßnahmen und Kommunikation, teilweise stark zugespitzt in Medien und Social Media.
Mit Roland Wiesendanger geriet Drosten in Streit wegen des Ursprungs von SARS‑CoV‑2. Der Physiker und Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger vertrat öffentlich die These, das SARS‑CoV‑2‑Virus sei durch einen Laborunfall im Virologischen Institut in Wuhan entstanden. Er behauptete in einem Interview im Magazin Cicero Anfang Februar 2022, Christian Drosten hätte die Öffentlichkeit „gezielt getäuscht“ und sei Teil einer Vertuschung dieser Informationen.
„Führenden“ (= narrativunterstützenden) internationalen Virologen wie Drosten, die von einem Ursprung des Virus aus dem Tierreich ausgehen, warf er bewusste Irreführung und Vertuschung vor. Drosten wies die Vorwürfe Wiesendangers entschieden zurück und sprach von suggestiven und irreführenden Fragen im Interview, und strafte Wiesendanger Lügen. Er bezeichnete die Darstellung Wiesendangers als nicht ernstzunehmend und als „Vorkommnis“, nicht als ernsthaftes Interview. Er betonte, dass belastbare Fakten und wissenschaftliche Argumente fehlen würden. Drosten ging rechtlich gegen einige der Äußerungen Wiesendangers vor. Das Landgericht Hamburg und später das Oberlandesgericht bestätigten in mehreren Punkten einstweilige Verfügungen, die Wiesendanger untersagen, bestimmte Aussagen zu wiederholen – insbesondere die Behauptung, Drosten habe die Öffentlichkeit „gezielt getäuscht“.
Die Debatte über den Ursprung des Coronavirus ist immer noch im vollen Gange. Medizinisch habe ich zu wenig Ahnung, jedoch mein Gefühl lässt mich eher zu einem Ursprung des Coronavirus im Labor tendieren.
Ein neuer Gerichtstermin in dieser Auseinandersetzung ist für den 9. Januar 2026 angesetzt.
Auch den Stanford-Professor Dr. Jay Bhattacharya nahm Drosten ins Visier.
Bhattacharya ist Professor an der Stanford University und Mitautor der Great Barrington Declaration (2020). Diese „Offene Erklärung“ schlug vor, während der Pandemie nur vulnerable Risikogruppen gezielt zu schützen, während andere Menschen ein normales Leben führen sollten, um auf diese Weise schneller eine Herdenimmunität zu erreichen. Jay Bhattacharya war einer der Autoren der Great Barrington Declaration, die Lockdowns und Schulschließungen als evidenzwidrig ablehnten.
Bhattacharyas Strategie stand im deutlichen Widerspruch zu Drostens Position, der wie viele andere narrativtreue Virologen stattdessen umfassende Strategien der Infektionsvermeidung und -kontrolle vertraten, um eine angeblich drohende Überlastung des Gesundheitssystems und schwere Verläufe in allen Altersgruppen zu vermeiden.
Das Gesundheitssystem war zu keinem Zeitpunkt überlastet, Herr Drosten, obwohl Betten auf Intensivstationen während der Coronazeit massiv abgebaut (!) wurden. Ja, Sie haben richtig gelesen, nicht aufgebaut, sondern abgebaut! Warum wohl? Um Panik aufgrund prozentual höherer Auslastungsquoten auf den Intensivstationen verbreiten zu können, obwohl die absolute Anzahl belegter Intensivbetten in der Coronazeit konstant blieb. Was für ein volksverblödender, von Menschen wie Christian Drosten unterstützter, manipulativer Hokus Pokus!
Drosten bezeichnete die Great Barrington Declaration, die insbesondere von Jay Bhattacharya, Martin Kulldorff und Sunetra Gupta initiiert wurde, als Beispiel für „Pseudo‑Experten“ bzw. wissenschaftlich problematische Positionen. Er äußerte in diesem Zusammenhang, dass die Initiatoren keine relevante fachspezifische Expertise in der Virologie besäßen, aber trotzdem öffentlich wirksame Empfehlungen gegen breite epidemische Schutzmaßnahmen verbreiteten.
Bhattacharyas Strategie wäre die eindeutig bessere gewesen – oder sehen Sie das immer noch anders, Herr Drosten?
Die Verwendung des Begriffs „Pseudo‑Experten“ zeigt, dass Sie gerne von sich auf andere schließen.
Als neuer Leiter der US-amerikanischen National Institute of Health (NIH) ist Jay Bhattacharya für ein Budget von rund 47 Milliarden US-Dollar verantwortlich.
Dass Drosten selbst einem NIH-Direktor die entsprechende Fachkompetenz abspricht, zeigt die Arroganz seiner Position. Es unterstreicht, dass es ihm offenbar weniger um Wissenschaft geht als um Deutungshoheit und politischen Machterhalt.
Zu den aktuellen Ausflüchten Drostens äußert Bhattacharya:
„Ich finde es bedauerlich, dass jemand wie Christian Drosten lieber mit Beleidigungen um sich wirft, anstatt sich mit der Realität auseinanderzusetzen.“
Dito. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Dr. Sucharit Bhakdi ist ein emeritierter Professor für medizinische Mikrobiologie. Zu Beginn der Pandemie formulierte er berechtigte kritische Fragen und Einschätzungen zu Corona‑Maßnahmen. Er wurde von narrativ- aber nicht wissenschaftstreuen Wissenschaftlern als Quelle für Fehlinformationen über COVID‑19 kritisiert, teilweise auch diffamiert, diskreditiert und etikettiert. Sein Open‑Letter‑Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde zitiert als Versuch, die staatlichen Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Und das wollte natürlich keiner der sich im Machtrausch befindlichen, selbstherrlichen Politiker, ebenso wenig wie deren mediale und wissenschaftliche Prostituierte das wollten. Das heilige Narrativ infrage stellen, wo käme man denn da hin? Womöglich zur Wahrheit? Das geht ja gar nicht! Licht ins Dunkel der Ukraine-, Corona- Klima- oder eine sonstige Lüge bringen – No Go! Um Gottes Willen, da bricht ja das ganze Imperium der sorgfältig und minutiös aufgebauten Lügen zusammen!
Die Haltung von Sucharit Bhakdi spielte eine große Rolle für das Verhalten von Christian Drosten, da Bhakdi einer der lautstarken Kritiker der staatlichen Pandemie-Maßnahmen und Drostens wissenschaftlicher Beratung war. Bhakdi kritisierte insbesondere die Lockdowns, Kontaktbeschränkungen und später auch Impfstrategien. Er stellte Drostens Empfehlungen für allgemeine Infektionskontrolle infrage und argumentierte, Maßnahmen wie Schulschließungen oder flächendeckende Einschränkungen seien nicht notwendig und gesellschaftlich schädlich. Drosten reagierte in Podcasts, Interviews, Statements, in denen er Bhakdis Argumente als wissenschaftlich nicht haltbar oder irreführend zurückwies. Er stellte inhaltlich die wissenschaftliche Relevanz von Bhakdis Argumentation infrage. Im Kern ging es um unterschiedliche Standpunkte über epidemiologische Daten, Risikobewertung und Kommunikation an die Öffentlichkeit.
Welcher Standpunkt wesentlich näher an der heute bekannten Wirklichkeit war, brauche ich nicht zu erläutern.
Der Einfluss der Rolle von Prof. Stefan Hockertz auf das Verhalten von Christian Drosten lässt sich ähnlich wie bei Bhakdi einordnen. Der Toxikologe und Immunologe Stefan Hockertz trat während der Pandemie als Kritiker von Lockdowns, Maskenpflicht und Impfkampagnen auf. Er äußerte öffentlich skeptische Einschätzungen zur Wirksamkeit der Maßnahmen und war in Medien und Online-Formaten präsent. Er gehörte, wie Bhakdi, zu den lautstarken Andersdenkenden, die Drostens wissenschaftliche Empfehlungen zu Recht infrage stellten. Drosten reagierte auf Hockertz’ Aussagen sachlich und kritisch, sowohl in Podcasts als auch in Interviews. Er stellte die wissenschaftliche Fundierung der Hockertz-Argumente infrage und wies wiederholt auf Peer-Review-Ergebnisse, epidemiologische Daten und evidenzbasierte Modelle hin, die Hockertz nicht berücksichtigt habe.
Schön und gut, nur, die Modelle und Ergebnisse, die Christian Drosten präsentierte, waren keinesfalls rein evidenzbasiert und eher politisch motiviert.
Mehr als vier Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie entbrannte ein Streit zwischen den Virologen Christian Drosten und Jonas Schmidt-Chanasit. Der 45-Jährige Virologe von der Universität Hamburg warf im Dezember 2024 die Frage auf, warum während der Corona-Zeit die Stimmen derjenigen, „die richtig lagen, nicht gehört wurden“. Dabei setzte er den Hashtag #Drosten hinzu. Drosten reagierte darauf wie folgt:
„Lieber Herr Schmidt-Chanasit, wenn Sie schon meinen, mich hier namentlich markieren zu müssen, erlauben Sie doch bitte die Frage: wo konkret glauben Sie, richtig gelegen zu haben? Und wo meinen Sie, nicht gehört worden zu sein?“
Schmidt-Chanasit warf daraufhin Drosten vor, für Schulschließungen und für die Impfung von gesunden Kindern unter 12 plädiert zu haben. Drosten forderte dafür Belege, die Schmidt-Chanasit auch lieferte. Irgendwann schoss Drosten scharf gegen den Hamburger Virologen und meinte:
„Ihr Verhalten ist hinterhältig.“
Okay, verständlich, wenn man mit dem Rücken zur Wand steht, und eventuell auch das Rückgrat unter der Last des Ruhmes ein wenig gelitten hat.
Fazit
Über Christian Drosten wird später wahrscheinlich kein Ruhmesblatt in der deutschen Medizin-Geschichte zu finden sein. Wer sich den Interessen der Macht unterordnet, und sich letztlich gegen die Interessen der Menschen stellt, hat auch keinen Ruhm verdient. Ich fände es allerdings hochanständig von Christian Drosten, wenn er seine während der Coronazeit erhaltenen, inflationären Preise zurückgeben würde.
Ehre nur, wem Ehre gebührt.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Christian Drosten (Virologe und Institutsdirektor an der Charité Berlin)
Bildquelle: Jaz_Online / shutterstock
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veröffentlicht am 24.09.2025; Gastautor: Dr. Ulrick Keck Zahnarzt Dr. Ulrich Keck hat einen offenen Brief zur Corona-Maßnahmen-Politik verfasst, in dem er von einer „selbst inszenierten Pseudopandemie“, die von Politikern, Behörden und Wissenschaftlern manipuliert worden sei, schreibt. Keck wirft den Verantwortlichen vor, Panik geschürt, schädliche Impfstoffe verabreicht, medizinische Erkenntnisse verschwiegen und dadurch schwere Gesundheitsschäden sowie Todesfälle […]
Der Beitrag Offener Brief des Zahnarztes Ulrich Keck zur Corona-Politik erschien zuerst auf MWGFD.
