NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere Beiträge

Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

11. April 2026 um 11:14

Vorschau ansehen
Spotlight: Michael-Paul Parusel über unerwünschte kritische Richter

Ausschnitt aus dem Interview mit Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure" – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-michael-paul-parusel/

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

(Auszug von RSS-Feed)

Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

06. April 2026 um 08:38

Vorschau ansehen
Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"
Im gespraech michael paul parusel apolut
0:00
/3482.928
Im Gespräch: Michael-Paul Parusel | Strafanzeige gegen 52 "Corona-Akteure"

Im Zweifel für die Freiheit!

Der Jurist Dr. Michael-Paul Parusel legt mit seinem Buch "In dubio pro libertate" – im Zweifel für die Freiheit – eine schonungslose Bilanz für 1.150 Tagen Corona-Ausnahmezustand vor. Er geht von einer Vorabplanung aus und nennt das Szenario P(l)andemie.

Parusel ist Mitglied der „Anwälte für Aufklärung – www.afa-zone.at“.

Das Gespräch mit Markus Fiedler ist ein Gedankenaustausch zur Fragestellung, wie man zukünftig solche totalitären Tendenzen unterbinden kann.

Hier Buch bestellen: https://www.masselverlag.de/Jedition/Michael-Paul-Parusel-In-dubio-pro-libertate-9783912106039//

(Auszug von RSS-Feed)

Großbritannien rüstet auf: Echtzeit-Überwachung für die nächste „unvermeidliche“ Pandemie

03. April 2026 um 16:00

Vorschau ansehen

Die britische Regierung hat einen neuen Pandemieplan vorgestellt – und der hat es in sich. Für rund eine Milliarde Pfund soll ein KI-gestütztes Kontaktverfolgungssystem aufgebaut werden, das auf Echtzeit-Standortdaten der Bevölkerung zugreift, wie der Telegraph berichtet. Betrieben werden soll das System von der UK Health Security Agency (UKHSA) – und gebaut gemeinsam mit den großen […]

weiterlesen auf F-News

(Auszug von RSS-Feed)

Pandemie-Börse? WHO-Pandemievertrag sieht “Umschlagplatz für gefährliche Erreger” vor

31. März 2026 um 14:30

Vorschau ansehen

Die WHO möchte gemäß dem Pandemievertrag eine Datenbank schaffen, die die Speicherung und den Tausch von Krankheitserregern ermöglicht. Eine Einigung zu den Details steht noch aus, doch schon jetzt steht dieser „Umschlagplatz für gefährliche Erreger“ in der Kritik. Jurist Philip Kruse warnt davor, dass hier ein verführerischer Anreiz geschaffen werde, potenziell gefährliche Erreger “selbst zu schaffen oder sogar freizusetzen”, um „künstliche Pandemien“ auszulösen – mit denen sich wiederum gewaltige Profite generieren lassen.

Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung des Multipolar-Magazins:

Genf / Berlin. (multipolar) Juristen kritisieren eine geplante WHO-Datenbank, in der Krankheitserreger zukünftig gespeichert und ausgetauscht werden können. Die entsprechenden Pläne sind Teil des WHO-Pandemievertrags, den die Vertragsstaaten schon im Mai 2025 verabschiedet hatten. Auf die konkreten Details zum Umgang mit der Datenbank konnte man sich damals jedoch nicht einigen. Der noch offene Punkt soll im Anhang zu Artikel 12 des Pandemievertrags definiert werden. Derzeit versucht eine WHO-Verhandlungsgruppe, bis zur nächsten WHO-Vollversammlung im Mai, eine Einigung auszuarbeiten. Das auszuarbeitende Konzept für die Plattform heißt „Pathogen Access Benefit Sharing“ (PABS). Dabei soll der Zugang („access“) zu neuen Krankheitserregern geregelt werden. Zudem sollen Regelungen zum Vorteilsausgleich („benefit sharing“) definiert werden, wenn etwa Pharmafirmen die Informationen aus der Datenbank nutzen.

Der Jurist Philipp Kruse sprach im Interview mit dem Cicero von einer „Erreger-Börse“ und nannte die geplante Datenbank einen „Umschlagplatz für gefährliche Erreger“. Die WHO-Mitgliedstaaten würden rechtlich verpflichtet, Erreger sowohl in physisch-biologischer Form wie auch als Datensequenz an ein bestimmtes WHO-Labor zu senden. Der Anwalt für Gesundheitsrecht kritisiert insbesondere, dass auch Pharmafirmen mit eigenständigen Profitinteressen sich über „eine Art Abo“ Zugriff auf die gefährlichen Erreger sichern können, um Impfstoffe gegen mögliche Pandemien zu entwickeln. Wenn Impfstoffhersteller „rechtzeitig auf den richtigen Erreger gesetzt“ hätten, würden sie „im Pandemiefall einen Riesengewinn“ machen, erläutert Kruse.

Er problematisiert zugleich die „mangelnde Transparenz“. Die WHO-Struktur zu Pandemievorsorge ähnele einem „Kartell“, in dem durch „Absprachen und Insiderwissen“ „sehr viel Geld“ verdient werden könne. Der Jurist verweist dabei auf das Geflecht aus militärischen, universitären, gesundheitspolitischen und privatwirtschaftlichen Akteuren aus der Zeit „vor Covid“, das im Zuge der Corona-Krise bekannt geworden sei. Durch die Verquickung von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Interessen („Public-Private-Partnership“) hätten sowohl der Staat und Forschungseinrichtungen als auch Unternehmen vom Verkauf der Corona-Impfstoffe profitiert. Kruse stellt vor diesem Hintergrund das geplante Modell grundsätzlich infrage. Die Bereitstellung der Datenbank sei „ein unglaublich verführerischer Anreiz, potentiell gefährliche Erreger selbst zu schaffen oder sogar freizusetzen“ und damit „künstliche Pandemien“ auszulösen.

Die vertragliche Ausgestaltung der geplanten Datenbank sei in Hinblick auf mögliche Pflichten oder Auflagen für die Pharmafirmen „noch weitgehend offen“. Auch enthalte der aktuelle Entwurf des Pandemievertrags keine „eigenständigen Restriktionen“ zur Gain-of-Function-Forschung, mit der Erreger im Labor gefährlicher gemacht werden können. „Auch künstlich geschaffene Erreger mit Pandemiepontenzial würden zukünftig in der Datenbank gespeichert werden“, betont Kruse. Der Verweis auf die Biowaffenkonvention von 1972 im Vertragsentwurf sei nicht ausreichend, da die Konvention selbst lückenhaft sei. Der Konvention fehle ein „Durchsetzungssystem“, sie erlaube Biowaffenforschung zur „Gefahrenabwehr“ und sei zudem nur für „physische Laborproben“ konzipiert worden. Bei der elektronischen Gensequenzierung von Erregern gebe es „völkerrechtlich betrachtet gar keine Schranken“.

Auch die Juristin und Direktorin der Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung Silvia Behrendt warnt im Gespräch mit Multipolar: Auf globaler Ebene entstünden immer mehr „staatliche Verpflichtungen, die nicht mehr vom Grundsatz der Arzneimittelsicherheit geleitet“ seien. Ebenso gerate die Verantwortung der Pharmaindustrie für entstandene Arzneimittelschäden aus dem Blick. Die Vorstellung „auf neuartige Virussequenzen sofort mit notfallzugelassenen Pandemieimpfstoffen zu reagieren“, gehe auf das militarisierte Konzept der „Globalen Gesundheitssicherheit“ zurück.

Des Weiteren kritisiert Behrendt die Machtkonzentration beim Generaldirektor der WHO. Ihm allein obliege es, den „Kreislauf der Pandemiewirtschaft“ in Gang zu setzen. Mit der Ausrufung eines entsprechenden Gesundheitsnotstandes würden das PABS-System und Notfallzulassungen aktiviert. Gleichzeitig würden globale Vorverkaufsverträge mit denjenigen Pharmaunternehmen geschlossen, welche Zugang zur PABS-Datenbank haben. Aufgrund des „absoluten Immunitätsprivilegs“ unterlägen die Entscheidungen des Generaldirektors keiner Rechts- oder Korruptionskontrolle. Dies sei „der einzige Grund“, warum die großen Pharmaunternehmen auf eine „WHO-Zentralisierung der Pandemieprodukte“ drängten. Der damit einhergehende Rechtsrahmen stehe im Konflikt mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Diese Aspekte seien von den Verhandlungsteams „zu keinem Zeitpunkt thematisiert“ worden.

Die Slowakei hat sich Anfang Februar kritisch zu den laufenden Verhandlungen zur WHO-Datenbank positioniert. Auf Grundlage einer „rechtlichen Analyse des Justizministeriums“ werde die slowakische Verhandlungsdelegation eine „wesentliche Überarbeitung“ des geplanten PABS-Systems fordern. Die derzeitigen Formulierungen weisen „schwerwiegende rechtliche, institutionelle und sicherheitsrelevante Mängel“ auf, heißt es in einer Erklärung des Justizministeriums. Problematisiert werden die Rolle des WHO-Sekretariats und des Generaldirektors und „systematische Risiken“ im Zusammenhang mit militärisch-ziviler Forschung sowie der Gain-of-Function-Forschung. Ohne „grundlegende Korrekturen“ sei der Pandemievertrag nicht „mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der internationalen Verantwortung und den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Mitgliedstaaten vereinbar“.

Multipolar wollte von der deutschen Bundesregierung wissen, wie sie sich zur Kritik an der geplanten WHO-Datenbank verhält. Das Bundesjustizministerium verwies auf das Bundesgesundheitsministerium, das „federführend“ zuständig sei. Von dort hieß es auf Anfrage, die Bundesregierung kommentiere in laufenden Verhandlungen „weder eigene inhaltliche oder strategische Erwägungen noch die anderer EU-Partner“. „Zivilgesellschaft, Wissenschafts- und Wirtschaftsvertreter“ würden die Verhandlungen als „Beobachter“ begleiten. Im „inoffiziellen Auftaktsegment“ hätten diese Gruppen die Möglichkeit, „ihre Interessenlagen und Kommentare“ zu präsentieren. Die Verhandlungen selbst würden von den WHO-Mitgliedstaaten im „geschlossenen Format“ geführt.

(Auszug von RSS-Feed)

Argentinien vollendet Austritt aus der WHO

19. März 2026 um 16:48

Vorschau ansehen
Argentinien vollendet Austritt aus der WHO

Argentinien hat am 17. März 2026 seinen Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell vollzogen. Nach den USA ist damit nun auch Argentinien aus der WHO ausgetreten. Der Schritt, angekündigt von Präsident Javier Milei vor einem Jahr, wurde vom Außenminister Pablo Quirno bestätigt.

Begründung: Verteidigung der nationalen Souveränität in der Gesundheitspolitik, Kritik am Pandemiemanagement der WHO während Corona. Argentinien bleibt in der Panamerikanischen Gesundheitsorganisation (PAHO) und plant bilaterale Kooperationen, um Zugang zu Impfstoffen und Medikamenten zu sichern.

Experten warnen vor Isolation aus globalen Netzwerken zu Pandemien und Standards. Im Inland wird die Entscheidung kontrovers diskutiert.

+++

Bild: Argentinischer Präsident Javier Milei

Bildquelle: Marco Iacobucci Epp / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Vom Corona-Schock zur Dauerkrise

16. März 2026 um 12:40

Vorschau ansehen

Die Corona-Jahre markierten einen tiefen Einschnitt: Grundrechte wurden eingeschränkt, staatliche Maßnahmen bestimmten den Alltag und Impfstoffe rückten ins Zentrum der Krisenpolitik. Gleichzeitig wächst der Einfluss globaler Gesundheitsstrukturen und der Impfstoffindustrie – während bereits vor neuen Pandemie-Szenarien gewarnt wird.

Der Beitrag Vom Corona-Schock zur Dauerkrise erschien zuerst auf .

(Auszug von RSS-Feed)

Schweiz: Volkspartei setzt Offenlegung geschwärzter Impfstoffverträge vor Gericht durch

18. Februar 2026 um 08:15

Vorschau ansehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Februar 2026 entschieden: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die geschwärzten Covid-Impfstoffverträge offenlegen. Preise und Haftungsklauseln dürfen nicht länger versteckt werden. Mit anderen Worten: Die Blackbox der Pandemie-Deals wird geöffnet.

Jahrelang wurden Milliardenverträge im Namen der Schweizer Bevölkerung abgeschlossen – doch die Bevölkerung sollte nicht erfahren, was drinsteht. Wie viel wurde pro Dosis bezahlt? Welche Nachbestellungen wurden garantiert? Und vor allem: Wer haftet bei Impfschäden – die Hersteller oder am Ende doch der Steuerzahler?

Das BAG berief sich auf „Geschäftsgeheimnisse“ internationaler Pharmakonzerne. Das Gericht hat diese Argumentation nun in ihre Einzelteile zerlegt. Wenn der Staat Verträge mit Steuergeld abschließt, ist Transparenz keine Gefälligkeit, sondern Pflicht.

Während Bürger mit Zertifikatspflicht, Impfkampagnen und gesellschaftlichem Druck konfrontiert wurden, liefen hinter verschlossenen Türen Vertragsverhandlungen, deren Details man lieber im Dunkeln ließ. Der Steuerzahler zahlte – und sollte schweigen.

Besonders explosiv ist die Haftungsfrage. Wurden Pharmakonzerne faktisch aus der Verantwortung entlassen? Musste der Staat im Zweifel einspringen? Wurden Risiken sozialisiert, während Gewinne privatisiert wurden? Genau diese Passagen waren geschwärzt.

Das Urteil ist mehr als nur ein juristischer Erfolg – es ist eine Ohrfeige für die Pandemie-Politik der Intransparenz. Und es wirft eine unbequeme Frage auf: Wenn schon bei nationalen Verträgen geschwärzt wurde, was steht dann in den EU-Vereinbarungen?

Milliarden flossen, doch Kontrolle war offenbar unerwünscht. Jetzt zwingt das Gericht zur Offenlegung. Was dabei ans Licht kommt, könnte politisch unangenehm werden.

Denn eines steht fest: Wer im Namen des Volkes handelt, darf sich nicht hinter schwarzen Balken verstecken.

(Auszug von RSS-Feed)

Ärzteverfolgung in Deutschland: Dr. med. Bianca Witzschel ist der lebende Beweis

12. Februar 2026 um 10:08

Vorschau ansehen

Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt – ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung.

Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates.

Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten.

Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung.

Nach bereits 476 Tagen in Untersuchungshaft und insgesamt 27 Verhandlungstagen im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 16.06.2024 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde sie mit Urteil vom 17.06.2024 zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Fast sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden während der sich über ein halbes Jahr hinziehenden Hauptverhandlung durch das Gericht abgewiesen. Man kennt diese Vorgehensweise der Gerichte schon aus anderen Verfahren gegen Corona-kritische Ärzte oder auch andere politisch Verfolgte seit der Zeit der Pandemie, u.a. Rechtsanwälte wie Dr. Reiner Füllmich.

Des weiteren wurde mit dem Urteil die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 47.000,00 € angeordnet. Auch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten musste Bianca Witzschel selbst tragen. Rechtskräftig wurde das Urteil schließlich am 19.09.2025 durch Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofes per Beschluss ohne erneute mündliche Verhandlung.

Eine weitere Folge des Urteils ist darüber hinaus der Ausspruch des Ruhens der Approbation von Dr. Bianca Witzschel für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 19.09.2025.

In dem Urteil des LG Dresden wird die Ärztin beschuldigt, in insgesamt 1003 Fällen angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben – im Einzelnen geht es dabei um Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht, um Impfunfähigkeitsbescheinigungen sowie um Bescheinigungen zur Durchführung von Spucktests anstatt von Nasenabstrichen im Rahmen der Corona-Tests.

Darüber hinaus wurde sie wegen angeblichen Betruges und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe für schuldig befunden. Bei letzterer soll es sich um ein sogenanntes „Elektroimpulsgerät“ gehandelt haben. Tatsächlich aber handelte es sich lediglich um eine Taschenlampe mit entsprechender Zusatzfunktion, die laut Gutachter zudem im vorgefundenen Zustand nicht einmal funktionsfähig war. Frau Dr. med. Bianca Witzschel bestreitet, wissentlich jemals eine solche Taschenlampe in ihrem Besitz gehabt zu haben und verweist auf ehemalige Mieter, welche nach ihrem Auszug auf ihrem Grundstück noch einige Dinge hinterlassen hätten.

Dem separaten Betrugsvorwurf liegt letztendlich eine Bestellung ganzer drei Bücher im Gesamtwert von knapp 48 € (!) zugrunde, die Frau Dr. Witzschel angeblich vorsätzlich bestellt habe, obwohl sie gewusst habe, finanziell nicht in der Lage zu sein, diese später zu bezahlen. Dieser Vorwurf erscheint besonders konstruiert: Zum einen handelt es sich allein aufgrund des geringen Betrages um eine absolute Lappalie, zum anderen dürfte ein derartiger Vorwurf in keiner Weise nachweisbar gewesen sein – hierzu findet sich im Übrigen auch nichts Substantielles in den Urteilsgründen –, denn wie häufig werden in Deutschland und auch weltweit täglich Bestellungen ausgelöst, die schließlich in einem Mahnverfahren enden, weil Betroffene möglicherweise schlicht vergessen haben, was sie bestellt haben, oder Zahlungen verspätet anweisen. Zum anderen erinnert dieser Vorwurf und die konstruierten Anschuldigungen gegen Michael Ballweg, der schließlich gerade aufgrund seiner Inhaftierung in der Untersuchungshaft sowie der Beschlagnahme seines gesamten Vermögens nicht mehr in der Lage war, seine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, oder – wie hier vorliegend im Fall von Dr. Witzschel -, die aufgrund der Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden ebenfalls vollständig finanziell ruiniert wurde und ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen konnte.

Darüber hinaus lesen sich insbesondere die ersten Seiten des Urteils wie ein Denunziationspapier; so wird sie dort auch noch in die rechte Reichsbürger-Ecke gerückt. Und als wäre all das nicht bereits genug, leitete das Gericht aus ihrem eigenen Schlusswort als Angeklagte schließlich auch noch eine politische Motivation ab: Sie sei bereits grundsätzlich infolge ihrer inneren Einstellung gegen das Tragen von Masken, die Durchführung von Corona-Tests und Impfungen gewesen – unabhängig von den getroffenen medizinischen Befunden, die als reine Makulatur dargestellt worden seien.

Insgesamt musste Frau Dr. Witzschel ganze 5 (!) Haus- und Praxisdurchsuchungen über sich ergehen lassen. In deren Rahmen wurde zudem ihre gesamte IT sowie ihre sämtlichen Bioresonanz-Therapiegeräte eingezogen und bis heute von den Behörden nicht wieder an sie herausgegeben. Aufgrund der Einziehung einer Summe von 47.000,00 € sowie der durch die 27 Verhandlungstage entstandenen, entsprechend hohen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren wurde das Wohnhaus, in dem sich auch die Arztpraxis befand, im Februar 2025 für weniger als die Hälfte seines tatsächlichen Wertes zwangsversteigert. Am Verkauf des Hauses durfte sich Frau Dr. Witzschel aus der U-Haft nicht beteiligen, dem von ihr beauftragten Anwalt wurde die Beteiligung ebenfalls verweigert.

Parallel wurde Bianca Witzschel bereits 2022 die Approbation entzogen, die Praxis geschlossen und ihre gesamte berufliche Existenz vernichtet. Sämtliche IT-Systeme, Patientenakten und Datenträger wurden beschlagnahmt und gelöscht. Sie verlor ihren gesamten Patientenstamm. Konten und Krankenversicherung wurden gekündigt. Dies entspricht in Summe einem Approbations-Entzug für mehr als 6 Jahre!

Nachdem Frau Dr. med. Witzschel bereits 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, drohen ihr nun aktuell mit dem rechtskräftigen Urteil weitere 498 Tage im Gefängnis in Strafhaft.

Darüber hinaus stehen noch zwei weitere Strafverfahren mit identischen Tatvorwürfen an – eines ist bereits per Gerichtsbeschluss eröffnet, das andere befindet sich noch in der Ermittlungsphase der Strafverfolgungsbehörden.

Was das Gericht verschweigt: In jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation, also kein Attest ohne Patientenkontakt.

Frau Dr. med. Witzschel arbeitete mit Bioresonanzdiagnostik – einer in naturheilkundlichen Kreisen durchaus verbreiteten Methode. Das Landgericht erklärte die Bioresonanzmessung jedoch kurzerhand zu einer nicht wissenschaftlich anerkannten Methode, die eingesetzten Geräte zu reinen „Lifestyleprodukten“. Dass diese Methode in der Naturheilkunde seit rund 50 Jahren erfolgreich genutzt wird, wurde dabei nicht berücksichtigt.

Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige – der Leiter des Rechtsmedizinischen Institutes der Universität Dresden – erstellte nachträglich im Prozess ein Gutachten dazu, dass die Bioresonanzmessung seiner Ansicht nach keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Diagnostik- und Behandlungsmethode sei. Begründet wurde dies von ihm mit den angeblich vielen Fehldiagnosen, welche in Studien gemessen worden seien, die Bioresonanzmethode sei daher eine „bloße Suggestion“.

So habe das verwendete Messgerät beispielsweise bei Versuchen an einem Leichnam diesen nicht als solchen erkannt bzw. ihn für gesund befunden; oder es seien für einen Leberkäse und ein Tuch die gleichen Befunde gemessen worden, welche zum Teil mit denen von lebenden Probanden übereingestimmt hätten.

All dies erinnert in seiner Ausprägung jedoch stark an die in gleicher Art fehlerhaften Messungen mit dem PCR-Test – dem angeblich „wissenschaftlichen Gold-Standard der Medizin“ laut Prof. Drosten – welcher in Versuchen an Lebensmitteln wie z.B. Kiwis oder Coca-Cola oder an einer Ziege ebenfalls zu den gleichen Ergebnissen kam wie bei menschlichen Probanden. Dies änderte am großflächigen Einsatz des PCR-Tests weltweit während der Corona-Krise als Gold-Standard hingegen nichts. Trotz dieser offensichtlichen Messfehler beruhten darauf sämtliche Grundrechtseinschränkungen weltweit, wie Lockdowns, wochenlange Schließungen von Geschäften, Kindergärten, Schulen etc., monatelange Verpflichtungen zum Tragen von Gesichtsmasken, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Deutschland und vieles mehr.

Deutlicher kann man die völlig willkürliche Beschränkung der Therapiefreiheit von Ärzten und das sprichwörtliche Messen mit zweierlei Maß wohl kaum ausdrücken als durch das Urteil gegen die Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel.

Während ihrer bereits in U-Haft verbrachten 476 Tage wurde Dr. med. Bianca Witzschel behandelt wie eine Schwerverbrecherin oder Terroristin und war wiederholt Maßnahmen ausgesetzt, die als „weiße Folter“ bezeichnet werden können, wie die permanente Vorführung in Hand- und Fußfesseln, auch vor Gericht, oder die teilweise wochenlange Beschränkung und Untersagung telefonischer Kontakte oder die Verbringung in Einzelhaft. Willkürlich durfte sie beispielsweise über längere Zeit weder ihre Tochter noch ihre Verteidigung telefonisch kontaktieren, was keine übliche und vor allem keine rechtliche zulässige Praxis in Deutschland ist.

In ihrem Fall wurde – wie in anderen bekannten Fällen auch – ein absehbarer finanzieller, sozialer und beruflicher Ruin augenscheinlich in Kauf genommen. Es erinnert stark an ein möglicherweise sogar beabsichtigtes sogenanntes „Defunding“ als politische Vernichtungsmethode von Dissidenten in diktatorisch geführten Staaten.

Der Fall von Bianca Witzschel scheint jedenfalls genau das zu bestätigen, was Kennedy kritisierte: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Dissens wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Gesinnung gewertet, Fürsorge für Patienten zu einem Delikt pervertiert.

Die zeitliche Abfolge ist bezeichnend:

Kennedys Brief am 10. Januar. Warkens Dementi unmittelbar danach. Die Ladung zum Haftantritt nur zwölf Tage später. Ist das Zufall?

Die deutsche Regierung antwortet auf internationale Kritik ein weiteres Mal nicht mit ernstzunehmender Aufklärung, sondern mit Repression – und dem faktischen Beweis des Gegenteils: der eigenen Leugnung stattfindender Ärzteverfolgung durch das Bundesgesundheitsministerium, aktuell unter der Zuständigkeit von BGM Warken.

Dr. med. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Sie ist das Opfer eines Systems, das während der Coronakrise errichtet wurde – und bis heute fortwirkt: Juristische Verfolgung, wirtschaftliche Zerstörung, soziale Auslöschung – auch und gerade von kritischen Ärzten, die sich dem ärztlichen Grundprinzip „zuerst nicht schaden“, dem Genfer Gelöbnis und dem Nürnberger Kodex verpflichtet haben.

Was hier als Rechtsstaat verkauft wird, ist politische Justiz. Und der Fall Bianca Witzschel zeigt, wie weit Deutschland bereit ist zu gehen, um abweichende Ärzte und auch deren Patienten mundtot zu machen.

Die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit ist eine Lüge und leere Worthülse, solange Ärzte wie Dr. med. Bianca Witzschel explizit wegen ihres Handelns aufgrund der gesetzlich garantierten Therapiefreiheit eingesperrt, verfolgt, sanktioniert und bestraft werden.

Dies ist ein Aufruf an uns alle, für die umgehende Änderung dieser Zustände einzustehen und die gesetzlich gegebenen Garantien vehement einzufordern.


Unterzeichnet von

Katja Wörmer | Rechtsanwältin

Kontakt: [email protected]

Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontakt: [email protected]

Kerstin Heusinger | Freie Journalistin

https://www.facebook.com/kerstin.heusinger

Dr. med. Bianca Witzschel


Weitere Informationen und Updates:

https://t.me/freeDrBiancaWitzschel


(Auszug von RSS-Feed)

TrumpRx: Ego-Show aus Washington – und die deutsche Pharma kassiert weiter ab

11. Februar 2026 um 10:58

Vorschau ansehen

Mit großem Tamtam hat Donald Trump seine neue Plattform „TrumpRx“ gestartet – eine staatlich inszenierte Medikamenten-Suchmaschine, die schon im Namen klarstellt, worum es geht: politische Selbstvermarktung. Wie sich Pharma Deutschland e.V. beklagt, sollen über TrumpRx.gov zunächst 40 Arzneimittel günstiger angeboten werden. Weitere sollen folgen. Grundlage ist das „Most Favored Nation“-Prinzip – die USA orientieren sich bei den Preisen unter anderem an Deutschland.

Dass ein amtierender Präsident eine gesundheitspolitische Maßnahme mit seinem eigenen Namen brandet, ist mehr als nur Marketing. Es ist eine Machtdemonstration. Gesundheitspolitik wird zur persönlichen Bühne. Statt nüchtern über Marktstrukturen, Patentschutz und Preisbildung zu sprechen, setzt Washington auf Symbolpolitik mit globaler Signalwirkung.

Der Druck trifft Deutschland direkt. Die milliardenschwere Pharmaindustrie hierzulande hat sich auf ein stabiles System verlassen – und auf ein gewinnträchtiges US-Geschäft. Wenn deutsche Preise künftig als Referenz für den amerikanischen Markt dienen, geraten die Margen ins Wanken.

Doch die Empörung der Branche wirkt wenig glaubwürdig. Gerade in den vergangenen Jahren haben insbesondere Impfstoffhersteller im Zuge der Covid-Pandemie Milliardenumsätze erzielt. Staatliche Vorabkaufverträge, beschleunigte Zulassungen und massive öffentliche Fördergelder sorgten für Rekordgewinne. Während Lockdowns und Impfkampagnen politisch durchgesetzt wurden, klingelten bei einigen Konzernen die Kassen in nie dagewesener Höhe.

Und jetzt? Nun wird gewarnt, neue Medikamente könnten später oder gar nicht mehr nach Deutschland kommen, um US-Preise nicht zu gefährden. Ein bemerkenswert offenes Signal: Verfügbarkeit wird zur strategischen Variable im globalen Gewinnspiel.

Trump betreibt nationale Preispolitik mit internationaler Hebelwirkung – und die deutsche Pharmaindustrie zeigt, wie abhängig sie vom US-Markt ist. Am Ende stehen Patienten zwischen politischer Selbstdarstellung und Konzerninteressen. Vertrauen in Gesundheitspolitik entsteht so jedenfalls nicht.

(Auszug von RSS-Feed)

Hochgefährliche Laborviren: FPÖ-Abgeordneter Hauser schlägt Alarm

10. Februar 2026 um 07:00

Vorschau ansehen

Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser warnt vor den unkalkulierbaren Risiken der sogenannten Gain-of-Function-Forschung. Anlass sind brisante Aussagen des früheren CDC-Direktors Robert Redfield, der den Ursprung von SARS-CoV-2 mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Labor verortet – und nicht in der Natur.

Hauser verweist darauf, dass Redfield bereits 2021 nach Auswertung erster Daten zu dem Schluss kam, dass die außergewöhnlich effiziente Mensch-zu-Mensch-Übertragung von SARS-CoV-2 kaum mit einer natürlichen Evolution vereinbar sei. Vielmehr deute vieles auf gezielte Manipulationen im Rahmen der Gain-of-Function-Forschung hin.

Laut Hauser habe Redfield diese Hochrisiko-Forschung scharf kritisiert. Dabei würden Viren absichtlich ansteckender oder gefährlicher gemacht – finanziert unter anderem durch US-Behörden. Der Nutzen dieser Experimente sei bis heute nicht belegt, eine Pandemie verhindert habe diese Forschung jedenfalls nicht. Das Risiko hingegen habe möglicherweise zur größten globalen Gesundheitskrise der modernen Geschichte beigetragen.

Für Hauser ist klar, dass Europa nicht länger die Augen verschließen darf. Er kritisiert fehlende Transparenz innerhalb der EU und kündigt eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission an. Geklärt werden soll, wo in der EU Gain-of-Function-Forschung betrieben wird, welche Viren manipuliert werden und auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Kommission ihre Einschätzung zum Ursprung von COVID-19 trifft.

Sein Fazit fällt unmissverständlich aus: Das absichtliche Manipulieren potenziell pandemischer Viren sei unverantwortlich, solange der behauptete Nutzen nicht nachgewiesen sei, die Risiken jedoch die gesamte Menschheit betreffen.

(Auszug von RSS-Feed)
❌