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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Älteren und ihr sagenhaftes Renteneinkommen (2/4)

04. April 2026 um 12:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

In den Medien gibt es fast immer ‚gut abgesicherte‘ Rentner

Beginnen wir mit einem Zitat von Nikolaus Blome. Er war Redakteur bei der BILD-Zeitung, dann beim Nachrichtenmagazin Spiegel, jetzt bei ntv und RTL, also ein einflussreicher Medienschaffender. Eines seiner speziellen Themen sind die Renten, er schreibt oft darüber, hier ein typischer Text aus dem April 2025:

Titel: ‚Diese Renten sind gerecht? Falsch!‘

‚In ihrem Ende 2024 veröffentlichten Alterssicherungsbericht konstatiert die Bundesregierung selbst: “Insgesamt ist die heutige Rentnergeneration überwiegend gut abgesichert.” Für Senioren-Ehepaare weist der Bericht ein gesamtdeutsch durchschnittliches Nettoeinkommen von 3759 Euro pro Monat aus (Ende 2023). In den ostdeutschen Bundesländern sind es 2577 Euro. Das muss eine Familie mit Alleinverdiener und Kindern erst einmal schaffen …

… Deshalb bekommen große Gruppen der Rentner womöglich immer neue, immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen, die jüngere Gesellschaftsgruppen dringender bräuchten oder die für andere Ziele besser eingesetzt wären.‘[2]

Schauen wir uns das einmal genauer an!

Das Zitat aus dem Alterssicherungsbericht stimmt, genauso steht es dort. Auch die 3.759 Euro für Ehepaare sind richtig. Allerdings ist der Alterssicherungsbericht sehr viel detaillierter und genauer, Blome lässt entscheidende Details weg.

Zunächst: Seine Quelle ist der offizielle ‚Alterssicherungsbericht‘[3] des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS. Gut, nur ist das nicht der Bericht über gesetzliche Renten, sondern über alle Einkommensquellen der über 65-Jährigen. Den offiziellen ‚Rentenversicherungsbericht‘[4] gibt es auch. Nikolaus Blome verrät uns aber nicht, dass er nicht aus dem Rentenversicherungsbericht zitiert, dann hätte er nur die erheblich niedrigeren Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung verwenden können (siehe Tabelle 2.1 Zeile 5, Gesetzliche Rente DE).

Die 3.759 Euro für Paare im Rentenalter ergeben sich also als Summe der Einkünfte aus allen Einkommensquellen. Der Alterssicherungsbericht, aus dem er zitiert, bezieht Einnahmen aus folgenden Einkommensarten ein:

  • Renten und Pensionen;
  • Private und betriebliche Vorsorge;
  • Vermietung und Verpachtung;
  • Transferleistungen (also evtl. weitere Sozialleistungen des Staates wie z.B. Wohngeld);
  • Erwerbstätigkeit in der Rentenphase;
  • Zinsen aus Kapitalvermögen;
  • Beteiligungen an Gewerbebetrieben;
  • Renten aus dem Ausland; sonstige Renten
  • Private Unterstützung und sonstige Einkommen.

Zwischen diesem Einkommen aus allen Einkommensquellen und den reinen Renteneinkünften bestehen große Unterschiede, die man sofort sieht, wenn man ein bisschen näher hinschaut. Wie viel tragen diese verschiedenen Einkommensquellen zum Nettoeinkommen bei? Und wie wird der Durchschnitt gebildet, wie weit sind die mit den geringsten und die mit den höchsten Einkommen entfernt vom Durchschnitt?

Der Alterssicherungsbericht teilt die Einkommensempfänger in fünf Gruppen ein (in Fünftel oder Quintile), je nach Nettoeinkommen. Es fängt bei den 20 Prozent mit dem niedrigsten Einkommen an und geht bis zu den 20 Prozent mit den höchsten Einkommen.

Tabelle 2.1: Durchschnittliches Nettoeinkommen für Paare – Deutschland, Alte Länder (West), Neue Länder (Ost) und Anteil der Gesetzlichen Rente[5]

Aus der Tabelle 2.1 ist sofort zu sehen, dass die ersten drei Fünftel, also zusammen 60 Prozent der Rentenbezieher, mit weniger als 3.759 Euro auskommen. Dieser Betrag wird erreicht, wenn man einkommensmäßig im vierthöchsten Fünftel angekommen ist. In diesem Fünftel macht die gesetzliche Rente nur noch weniger als 60 Prozent des gesamten Einkommens aus. Die obersten 20 Prozent mit einem Durchschnitt von 7.093 Euro liegen etwa 91 Prozent über dem gesamten Durchschnitt von 3.759 Euro. Je geringer das Gesamteinkommen ist, desto höher ist der Anteil der gesetzlichen Rente: Er fällt von 99 Prozent im untersten Fünftel auf 32 Prozent im obersten Fünftel.

Für das oberste Fünftel spielt die Rente eine viel geringere Rolle als für die anderen vier Fünftel. Die Rentenempfänger in diesem Fünftel beziehen nur 2.249 Euro ihres Gesamteinkommens aus der gesetzlichen Rente und liegen damit sogar unter den Rentenbeträgen im zweiten, dritten und vierten Fünftel. Trotzdem kommen sie auf ein Nettoeinkommen von 7.093 Euro. Wie ist das möglich?

Das hohe Nettoeinkommen der oberen 20 Prozent beruht auf Einkommensquellen, die mit der Rente nichts zu tun haben. So erhalten sie im Schnitt 1.610 Euro aus Vermietung und Verpachtung sowie 1.415 Euro aus privater Vorsorge.[6] Obwohl die unteren drei Fünftel solche Einnahmen gar nicht haben, werden bei der Berechnung des gesamten Durchschnitts auch diese Einnahmen des oberen Fünftels einbezogen. Überhaupt haben nur 19 Prozent aller Rentenempfänger Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[7] Bei der summarischen Betrachtung aller Rentenbezieher wird dieses Einkommen des oberen Fünftels dann allen zugerechnet. So hat im Durchschnitt über alle fünf Gruppen ein rentenbeziehendes Paar in Deutschland 1.030 Euro Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[8] Aber das täuscht, das wird nur rechnerisch auf alle verteilt, um den Durchschnitt zu bilden. 81 Prozent der Paare haben diese ‚Quelle’ des Einkommens nicht, ebenso wenig 90 Prozent der Alleinstehenden.

Apropos Renten: Die im Vergleich zur gesetzlichen Rente höheren Beamtenpensionen und Einkommen aus berufsständischen Versorgungswerken (Anwälte, Architekten, Ärzte etc.) werden im Alterssicherungsbericht zwar auch getrennt ausgewiesen, sind aber auch in diesem Gesamtdurchschnitt enthalten.

Man kann es auch zusammenfassend so ausdrücken: Ein hohes Einkommen im Alter entsteht nicht durch die gesetzliche Rente, sondern basiert auf einem mindestens guten sozialversicherungspflichtigen Einkommen während der Erwerbstätigkeit, also auf gut bezahlter Arbeit. Und vor allem: Ein überdurchschnittliches Einkommen im Alter basiert auf Erträgen, die der Besitz von vermieteten Wohnungen bzw. Häusern sowie von Kapital oder Gewerbebetrieben einbringt. Das erlaubt dann auch während der Erwerbstätigkeit hohe Einzahlungen in die private Altersvorsorge.

Ein Teil des hohen Einkommens während der Phase der Erwerbstätigkeit kann auch aus Arbeitseinkommen resultieren, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, z.B. Honorare oder Werkverträge. Oder es kommt aus dem Teil des Arbeitseinkommens über der Beitragsbemessungsgrenze, für die keine Sozialabgaben abgeführt werden müssen (ab 7.400 Euro Monatslohn oder höher (2024). Gut zwei Millionen Beschäftige hatten 2024 ein monatliches Einkommen über der Grenze von 7.400 Euro.[9]

Interessant ist auch, dass bei allen fünf Gruppen im Schnitt ca. 400 Euro durch eigene Erwerbstätigkeit hinzukommen. Auch dieser Teil des Nettoeinkommens kommt nicht aus der Rentenkasse. Gemäß Rentenversicherungsbericht arbeiteten im Jahr 2024 etwa 21 Prozent der 65- bis 69-jährigen, rund 1,1 Millionen.[10]

Blome wirft anderen gern auch mal Taschenspielertricks vor, wenn sie die niedrigen Renten beklagen. Und was macht er hier, nachdem er schon das gesamte Alterseinkommen mit dem Renteneinkommen in einen Topf geworfen hat? Er vergleicht das Nettoeinkommen eines Paares in der Rentenphase mit dem Erwerbseinkommen eines Alleinverdieners. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen (also alle Einkommensquellen, nicht nur die Erwerbstätigkeit) eines erwerbstätigen Paares mit Kindern betrug im Jahr 2024 laut Statistischem Bundesamt 5.213 Euro.[11] Das ist etwas mehr als die 3.759 Euro, die der Alleinverdiener (bei Blome ist er verheiratet und hat zwei Kinder) ‚kaum schafft‘. Und würde er den Alleinverdiener mit einem alleinstehenden männlichen Rentner vergleichen, sähe das schon ganz anders aus. Der hat ein Gesamtnettoeinkommen von 2.213 Euro (also 1.500 Euro weniger als die 3.769 Euro für Paare (Rente plus alle anderen Einkommensarten); für Frauen sind es 1.858 Euro (2023), und für das unterste Fünftel bei Männern und Frauen unter 1.000 Euro.[12]

Er erwähnt ‚immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen‘. Sich aufzuhalten mit den Gründen für steuerfinanzierte Zuwendungen, kommt ihm nicht in den Sinn. Die Politik bzw. der Gesetzgeber hat die Rentenversicherung verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht durch vorherige Beiträge gedeckt sind, also entgegen dem klassischen Versicherungsprinzip (‚nur wer einzahlt, bekommt später etwas zurück‘). Aktuell kosten diese besonderen Leistungen außerhalb des Versicherungsprinzips nach Angaben des DRV ca. 124 Milliarden Euro.[13] Würde der Bund diese Leistungen voll bezahlen und nicht nur etwa 93 Milliarden zuschießen (2023), gäbe es kein Defizit von 39 Milliarden.

Ein Beispiel für diese versicherungsfremden oder ‚nicht beitragsgedeckten‘ Leistungen: Der größte Einzelbetrag dieser Leistungen betrifft die DDR-Renten, also die Höherwertung der vor der Wiedervereinigung in DDR-Mark eingezahlten Rentenbeiträge mit einem Faktor. Das hätte man auch lassen können, dann wären allerdings praktisch alle DDR-Rentner Sozialhilfeempfänger geworden. Für das Jahr 1985 gilt der höchste Umrechnungsfaktor von 3,3129.[14] Sehr vereinfacht sieht das so aus: Wer im Jahr 1985 als Beschäftigter in der DDR 7.000 DDR-Mark verdient hat, bekommt für die Rentenberechnung nach dem Beitritt als Grundlage für die Errechnung der Rentenhöhe 7.000 x 3,3129 = 23.190 D-Mark (DM) angerechnet (mittlerweile umgerechnet in Euro). Also aus 7.000 DDR-Mark werden rententechnisch 23.190 DM. Da die DDR-Bürger bis 1990 in die damals ja nur westdeutsche Rentenversicherung nicht eingezahlt haben (konnten), kann das Versicherungsprinzip nicht gelten.

Das gleicht die Rentenversicherung für die DDR-Rentenempfänger mit etwa 36 Milliarden Euro im Jahr aus. Diese Ausgaben müssten deshalb durch Steuern, also Bundesmittel, finanziert werden. Die Politik hat die Bedingungen der Wiedervereinigung in dieser Form gestaltet, nicht die Rentenversicherung. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur eine der rentenversicherungspflichtigen Beitragszahler.

Zu guter Letzt: Blomes Vorschläge für eine Verbesserung sind so unkonkret, wie es eben geht, z.B. ‚mehr für jüngere Gesellschaftsgruppen‘. Also was? Bessere Schulen, der wichtigste staatliche Ausgabenposten für Jüngere? Kein Problem angesichts des vorhandenen gesellschaftlichen Reichtums. Es handelt sich bei den Schulen aktuell ‚nur‘ um 130 Milliarden Euro, das ließe sich doch um zehn oder 20 Prozent erhöhen, wenn man denn wollte. Welche anderen Ziele es sein sollen, sagt er nicht. Wichtig ist nur die Botschaft: Geht alles nicht, weil die Rentnergeneration alles aufbraucht. Ziel dieser Botschaften ist fast immer nur die Gesetzliche Rentenversicherung, selten die Beamtenpensionen und fast nie die berufsständischen Versorgungswerke.


Ein persönlicher Kommentar zum Thema: Ältere kosten viel, Jüngere fast nichts, Ältere sollen sich bescheiden!

Was war nochmal das Ziel dieses ganzen Wachstums, seit, ja seit 1949? Was wollten wir alle mit der gewonnenen Nichtarbeitszeit? Die wir gewonnen haben, weil wir weniger Arbeit brauchen, um den gleichen Lebensstandard zu erreichen. Wollten wir nicht alle das auch nutzen können?

Erinnert ihr euch nicht, wie ihr in der Kindheit und Jugend von diesem Wohlstandszuwachs profitiert habt? Ohne dieses Wachstum wären wir noch bei 50 DM Kindergeld (gezahlt von 1975 bis 1988). Heute sind wir bei 250 Euro, eine Erhöhung um fast 1.000 Prozent in 40 Jahren, nicht schlecht! Ein kostenloses Studium wäre nicht für fast 40 Prozent drin, sondern gerade einmal für zehn Prozent wie in den Sechzigerjahren.

Kleinere Wohnungen waren Standard, ihr wollt euch eure Kinderzimmer mit zwei oder drei Geschwistern teilen? Bitte schön: Die ganze Familie wohnt dann auf 65 Quadratmetern, und als sogenannte ‚Lehrlinge‘ müsst ihr zu Hause Geld abgeben.

Ihr habt eine kostenlose Familienversicherung? Ja, selbstverständlich! Also nein, warum das denn, die Rentner müssen auch für die Krankenversicherung bezahlen.

Krippen und Kindertagesstätten existierten nicht oder waren viel zu teuer (im Westen), heute werden dafür 46 Milliarden Euro ausgegeben. Größere Anschaffungen vor dem 21. Lebensjahr, Auto, nein, ging auch nicht.

Dahin wollt ihr also zurück? Wir vermuten ganz stark, dass ihr Folgendes meint: Es sollen nur die Alten dahin zurück, die dürfen nicht vom Wohlstandzuwachs profitieren. Meint ihr nicht, dieser Wohlstandszuwachs sollte auch für ein Leben ohne ernste finanzielle Sorgen da sein?


Es gibt noch andere Unterschiede als ‚Generation‘

Es ist so schön und so einfach, man definiert Unterschiede und Gegensätze nach Altersklassen. Eine prima Möglichkeit, soziologisch und gesellschaftsanalytisch aufzutrumpfen, unmittelbar nachdem man die Grundrechenarten gelernt hat, also etwa ab dem zehnten Lebensjahr.

Die Medien lieben dieses Spiel mit den Generationen. Am liebsten Verfeindung![15] Mehr, als Personen nach Geburtsdatum zu einer Gruppe zusammenzufassen, ist nicht nötig. Doch, doch: Es braucht noch kreative Namensgebung: Gen Z, Gen Y, Millennials, die gefürchteten Boomer, alles in Englisch, damit der wenig erklärende Gehalt solcher Kategorien nicht so auffällt. Der Trick einer anderen Sprache ist, da weiß man nicht genau, da könnte doch etwas Sinnvolles dahinterstecken.

Selbst der ‚Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung‘ (heißen auch manchmal die ‚Fünf Wirtschaftsweisen‘) hat die unterschwellige anti-altenbezogene Generationenideologie schon verinnerlicht. Er kann sich nicht zurückhalten, trotz ansonsten überwiegend akademischer Sprache im Rentenkapitel seines Jahresgutachtens ständig von ‚Babyboomern‘ zu sprechen. Das ist etwa so rücksichtsvoll, wie von den nachfolgenden Generationen als ‚Babyflaute‘ oder ‚Babysenke‘ zu sprechen und die einzelnen Personen als Babyavoider (‚Babyvermeider‘) oder Babyrefuser (‚Babyablehner) anzusprechen.[16]

Lebensalter ist nur ein Unterschied von vielen in einer Gesellschaft. Es gibt da noch: das Einkommen, das Vermögen, und davon abhängig so Dinge wie Wohnqualität, Gesundheit, finanzielle Risiken. Dazu kommen Geschlecht, Bildung, Einwanderungsgeschichte, dann gibt es noch das Leben in der Stadt und auf dem Land.

Wie viel Geld brauchen denn alte Leute?

Ja, im Unterschied zu Kindern und Jugendlichen sind alte Leute erwachsen und müssen ihre Ausgaben selbst tragen. Sie haben eine Wohnung oder ein Haus mit allen Nebenkosten, oder sie sind Mieter. Sie brauchen – zumindest auf dem Land – ein Auto, ein paar Versicherungen. Es kann jederzeit zu einem Pflegeaufwand kommen, dessen Kosten weder durch die Rente noch durch die Pflegeversicherung noch durch das Vermögen gedeckt sind.

Die beiden größten Posten, die wirklich (jedenfalls im Regelfall) im Rentenalter entfallen, sind die Kosten für die Kinder und die Kosten langlebiger größerer Anschaffungen (so etwas wie Wohneigentum, Möbel, Einbauküche, erstes Auto). Also: Zwischen letztem Erwerbseinkommen und dem Beginn der Rentenzahlung ändert sich in der Regel an den laufenden Ausgaben eines Haushalts wenig. Aber die Losung ist: Kommt bitte irgendwie mit weniger aus, viel weniger!

Vieles bleibt, etwa Wohnungs-, Energie- und Nebenkosten. Umziehen in eine kleinere Wohnung, das wird heutzutage in der Stadt sicher günstiger. Ja, bitte noch so ein leicht umsetzbarer Vorschlag! Essen, Kleidung, Reisen sinken auf ein niedrigeres Niveau. Die Sparflamme ist wohl das Einzige, was wirklich grandios wächst! Gibt es ein Haus, ist es wahrscheinlich 20, 30 oder 50 Jahre alt, und am Horizont droht immer eine unerwartete größere Reparatur.

Und dann liegt das Niveau der gesetzlichen Rente auf einmal irgendwo bei 50 Prozent.[17] Halt: Das sind die Zahlen der Rentenversicherung! Der schon mehrfach zitierte Alterssicherungsbericht kommt für die Durchschnittsverdiener auf ein Netto-Rentenniveau (Nettoersatzquote) von 70,1 Prozent im Jahr 2024.[18] Wie geht das?[19]

70 Prozent oder 50 Prozent, das ist keine Kleinigkeit. Hier die wichtigsten Prinzipien – und Stolperfallen – der Berechnung des Rentenniveaus, die man kennen sollte.

Unterschiedliche Erwerbseinkommen – welche Renten kommen dabei heraus?

Also wie sehen konkret die Renten aus, wenn man sich drei unterschiedlich hohe Einkommen während der Erwerbstätigkeit anschaut?

Ein Bezieher einer Standardrente (auch ‚Eckrentner‘ genannt) ist eine Person, die 45 Jahre lang in jedem Jahr genau das durchschnittliche ‚Jahresarbeitsentgelt‘ aller Erwerbstätigen verdient hat.[20] Im Jahr 1980 waren das 29.485 DM oder 15.075 Euro. Im Jahr 2024 waren das 47.085 Euro.

Ganz exakt hat sicher niemand immer in jedem Jahr genau dieses Durchschnittsentgelt verdient, aber es ist die einzige Möglichkeit, das Verhältnis von Erwerbseinkommen und späterer gesetzlicher Rente beispielhaft auszurechnen. Hierbei bezieht sich der Lohn bzw. das Gehalt, aus dem die Rente berechnet wird, immer auf den Durchschnitt aus allen 45 Beitragsjahren – also nicht etwa auf das Arbeitseinkommen kurz vor Renteneintritt oder auf die besten zehn oder 20 Jahre.[21]

Verdient man in jedem Jahr der Erwerbstätigkeit diesen Durchschnittslohn, erreicht man einen Punkt pro Jahr, also nach 45 Jahren 45 Entgeltpunkte. Das wird mit dem aktuellen monatlichen Rentenwert (2024) von 39,32 Euro multipliziert, und so kommt man auf genau 1.769 Euro Rente (‚Standardrente brutto‘). Davon werden die Krankenversicherung der Rentner (halb), der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (halb) und die Pflegeversicherung (voll) abgezogen Im Jahr 2024 waren das 11,55 Prozent, 2025 bereits 12,15 Prozent.[22] Nach dem Abzug dieser Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich die ‚verfügbare Eckrente‘ in Höhe von 1.565 Euro.

Sollte die Rente den Grundfreibetrag überschreiten und es können keine steuermindernden Ausgaben geltend gemacht werden, zahlen die Rentenempfänger auch Einkommenssteuern (typische erwerbsbezogene steuermindernde Ausgaben etwa für den ‚Weg zur Arbeit‘ entfallen meist im Rentenalter).

Die vorgeschriebene Methode der Berechnung des Rentenniveaus funktioniert wie folgt: Bruttolohn minus Sozialversicherungsabgaben, aber ohne Abzug der Steuern, kommt in den Nenner – die Rente minus Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (11,55 Prozent), aber auch ohne Steuerabzug, in den Zähler.

Die folgende Tabelle zeigt diese Berechnung für drei unterschiedliche Einkommen: das Durchschnittsentgelt von 47.085 Euro pro Jahr, 60 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 28.251 Euro und 140 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 65.919 Euro.

Tabelle 2.2: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren – Sicherungsniveau nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben (SV) und vor Steuern

* verfügbares Durchschnittsentgelt
** verfügbare Standardrente
*** DRV Zeitreihen 2025, hier S. 256

Dann ergibt sich jeweils bei allen drei Einkommensbeispielen ein Sicherungsniveau von 48 Prozent (Spalte 4 der Tabelle 2.2). So errechnen sich für den Durchschnittsverdiener die berühmten 48 Prozent, um die es in der politischen Diskussion in den letzten Monaten so oft ging.

Dieses ‚Sicherungsniveau vor Steuern‘ liegt seit dem Rentenversicherungsbericht 2003 der amtlichen Berichterstattung der Bundesregierung zugrunde.[24] Die Berechnungsformel mit Erläuterungen kann man hier nachlesen.[25] Graphisch wird das auch auf der Website ‚Rentenzukunft‘ dargestellt.[26]

Da die Steuern – anders als die Sozialabgaben – individuell unterschiedlich ausfallen können, ist die folgende Berechnung nur für eine ausgewählten steuerliche Situation gültig. Die folgende Berechnung nutzt die gleichen drei Bruttolöhne wie Tabelle 2.2 und erfolgte für eine alleinstehende Person, Steuerklasse 1, ohne Kinder oder Kirchensteuern und nur mit den automatisch eingetragenen Grundfreibeträgen. Dadurch sind die Steuern besonders hoch, das Einkommen entsprechend niedriger und damit die Nettorentenquote wiederum entsprechend höher.

Tabelle 2.3.: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren (2024)

* Steuern für Alleinstehende, ohne Steuerminderungen außer Grundfreibeträgen und Pauschbeträgen
** Jahresrenten bis 16.853 Euro waren 2025 wegen des Grundfreibetrags von 12.096 Euro de facto steuerfrei.[27]

2024 wurden 83 Prozent der Rente versteuert, dieser Prozentsatz wird bis 2058 auf 100 Prozent steigen, dann werden alle Renten voll versteuert. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass im Jahr 2024 bereits 70 Prozent der Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig waren.[28]

Im Alterssicherungsbericht des BMAS findet man etwas andere Zahlen.[29] Der Alterssicherungsbericht kommt zu zehn bis 20 Prozent höheren Nettoersatzquoten, also für den Standardrentner auf 70 Prozent. In unserer Tabelle 2.3 Spalte 6 sind es ja nur 53 Prozent bzw. 56 Prozent und 57 Prozent.

Wo liegt der Unterschied? Im Alterssicherungsbericht wird nicht das ‚Sicherungsniveau‘ errechnet, sondernd das ‚Versorgungsniveau‘, manchmal auch ‚Gesamtversorgungsniveau‘ genannt.[30]

Wie geht das? Das BMAS macht für die Errechnung des Gesamtversorgungsniveaus mehrere Annahmen, die Zahlungen aus der privaten Vorsorge stark berücksichtigen, um nicht zu sagen ‚übertreiben‘. Es werden folgende Annahmen getätigt:

  • Jede Person hat in die Riesterrente und die Privatrente[31] Aus beiden erzielt der Standardrentner einen Rentenanteil in Höhe von fünf Prozent des Nettolohnes, das erhöht die Rente um ca. zehn Prozent.[32] Weder Riester noch Privatrente sind verpflichtend, weniger als die Hälfte der Versicherten nutzen sie, trotzdem wird die Berechnung so erstellt.[33]
  • Der Alterssicherungsbericht rechnet mit dem Nettolohn nach Steuern (wie in Tabelle 2.3), dadurch sinkt das Nettoeinkommen und die Rente macht einen höheren Prozentsatz am Nettoeinkommen Das ist realistisch, weil ja Steuern gezahlt werden müssen.[34] Es werden sowohl bei den Steuern während der Erwerbstätigkeit als auch während des Rentenbezuges nur die Grund- und Pauschbeträge steuermindernd berücksichtigt.[35]
  • Es wird angenommen, dass Leistungen zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigkeit getätigt werden, etwa in der Höhe der Steuerbefreiung für solche Beiträge. Das Nettoeinkommen sinkt also um diese Beträge. Damit steigt die Ersatzquote – also das Verhältnis der Rente zum Nettoeinkommen noch einmal.[36]

So wird dann ein Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent für den Durchschnittsverdiener im Jahr 2024 erreicht. Vereinfacht gesagt: Im Alterssicherungsbericht ziehen die Autoren/das BMAS die privat während der Erwerbstätigkeit angelegten Beiträge beim Nettoeinkommen ab – das Nettoeinkommen sinkt – und dann als zusätzliches Einkommen bei der Rente dazu – die Rente steigt. Das Versorgungsniveau erreicht somit 70 Prozent.

Thomas Ebert, ehemaliger Abteilungsleiter im BMAS, bezeichnet dieses Vorgehen ungeschminkt als ‚Manipulation‘:

‚Das Rentenniveau wurde durch Einfügung des Riester-Faktors in die damals noch bestehende nettolohnbezogene Rentenanpassungsformel gesenkt. Die Wirkung dieses Faktors besteht darin, dass die freiwilligen Vorsorgebeiträge bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassungen vom Bruttolohn abgezogen werden, so als handele es sich um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist eine offenkundige Manipulation, die keiner inneren Logik folgt, sondern lediglich dazu dient, zu niedrigeren Anpassungssätzen zu kommen.‘[37]

Die Riesterrente selbst ist in den vergangenen Jahren immer unattraktiver geworden. Dies ist eine Folge hoher Gebühren und geringer Verzinsung, die wiederum zu geringen Auszahlungsbeträgen führt.[38] 28 Prozent der gegenwärtigen Auszahlungsbeträge liegen unter 500 Euro pro Jahr, weitere 28 Prozent unter 1.000 Euro (vor Steuern).[39]

45 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also von 20 bis 65 ohne Pause) schaffen bei Weitem nicht alle. Ca. 17 Prozent der Frauen (West) und 40 Prozent der Frauen (Ost) sowie und 56 Prozent der Männer (West) und 67 Prozent der Männer (Ost) erreichen 45 Jahre oder mehr.[40] Lücken entstehen vor allem durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, lange Ausbildung bzw. Studium. Männer hatten im Schnitt 42 Jahre Versicherungszeiten, bei den Frauen sind es 39 (38 West, 44 Ost).[41]

Abgespalten – Beamten und Mitglieder berufsständischer Versorgungssysteme

Es könnte sein, dass auf den schönen Strandbildern mit jugendlich aussehenden Rentnerpaaren auch überwiegend Mitglieder von zwei Gruppen auftauchen, die sich nicht an der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen: die Empfänger von Beamtenversorgungsleistungen (BV) und die Empfänger berufsständischer Versorgungsleistungen (BSV) (Wer mehr darüber wissen will, findet Beschreibungen und Daten im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ab Seite 20).[42]

In der nächsten Tabelle werden die durchschnittlichen Bezüge aus den unterschiedlichen Alterssicherungssystemen dargestellt. Beeindruckende Differenzen, oder?

Tabelle 2.4: Monatliche Zahlungen in den drei wichtigsten Rentenarten gemäß Alterssicherungsbericht und Sozialbudget[43]

Der Vollständigkeit halber: Viele Selbständige können wählen, ob sie in der GRV versichert sind oder nur privat oder beides.[53] Ca. 2,6 Millionen überwiegend geringverdienende Selbstständige sind nicht Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.[54] Und die höherverdienenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland müssen nach dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze für das darüber hinaus verdiente Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Im Jahr 2024 betrug die Beitragsbemessungsgrenze 7.550 Euro (West) Arbeitsentgelt pro Monat, ab 2025 waren es 8.050 Euro für ganz Deutschland. Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten 2024 etwa zehn Prozent der Vollzeiterwerbstätigen mehr als 7.400 Euro, ungefähr 2,1 Millionen.[55]

Daten gibt es auch zu den 34.000 Einkommensmillionären, die mehr als eine Million Euro Einkommen pro Jahr erzielen. Das waren im Wesentlichen Einkünfte aus Quellen wie Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, aber auch aus nichtselbstständiger Arbeit.[56] Zusammen hatten diese 34.000 Personen Einkünfte in Höhe von 98 Milliarden Euro.[57] 18,6 Prozent davon wären ca. 18 Milliarden Euro. Wenn das Versicherungsprinzip strikt gelten würde, wären dann allerdings auch entsprechend hohe Renten fällig. Insofern ist die Einbeziehung Höherverdienender bei strikter Anwendung des Versicherungsprinzips langfristig finanziell neutral. Beiträge der Höherverdienenden wären nur dann eine finanzielle Entlastung, wenn die Renten nicht äquivalent zu den Beiträgen ausbezahlt würden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine solche nichtlineare Gestaltung der Renten in Grenzen für möglich. [58]

Wieso ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf dem gleichen Stand wie 1991?

Schon 1991 betrug der Beitragssatz 18,5 Prozent bei einem Anteil Älterer (damals alle über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung von 14 Prozent. Im Jahr 2000 waren es 17 Prozent. Im Jahr 2025 beträgt dieser Anteil der über 67-Jährigen 20 Prozent, der über 65-Jährigen 23 Prozent, und der Beitragssatz ist bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2000 gab es 13,7 Millionen Personen über 65, heute sind es 19,3 Millionen.[59] Wie konnte der Beitragssatz so stabil bleiben?

Es gibt nur eine Lösung dieses Beitragsrätsels: die Alten bekommen pro Person erheblich weniger! Das Rentenniveau sank durch eine Vielzahl von Einzelreformen, die nicht so einfach nachzuvollziehen sind, wie etwa die jährlichen Rentenanpassungen, die mehr oder weniger der Lohnentwicklung und Inflation nachlaufen. Diese wirken dann auf den ersten Blick wie eine permanente Rentenerhöhung, während die schwierigeren verdeckten Anpassungsformeln der allgemeinen Öffentlichkeit unbekannt oder unverständlich sind.[60]

Die Rentenanpassung wird außer durch diesen Lohnfaktor vor allem durch Korrekturfaktoren oder Dämpfungsfaktoren gesteuert. Solche entscheidenden ‚Dämpfungshebel‘ sind der Nachhaltigkeitsfaktor, der Nachholfaktor, der Beitragssatzfaktor, der Riesterfaktor, der Bruttolohnfaktor etc.; sie werden hier erklärt.[61]

Und aufgrund dieser ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 Prozent und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DVR-Berechnung).[62]

Für die detailliertere Beschreibung des Beitragsrätsels ist eine graphische Darstellung hilfreich. Deshalb hier die Lage noch einmal graphisch aufbereitet. Das Basisjahr (Wert 100) für alle drei Werte ist das Jahr 2000, die Werte rechts zeigen den Stand im Jahr 2024.

Graphik 2.1: Entwicklung des BIP, der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und des Anteils der Rentenausgaben am BIP 2000 – 2024

*Nur Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung einschl. Bundeszuschuss, ohne die Ausgaben anderer Altersversorgungssysteme (Beamten, Berufsversorgungswerke, Landwirte)

Was stellt die Graphik genau dar:

  • Das BIP (grüne Linie) ist seit 2000 um 103 Prozent gestiegen und liegt jetzt beim Wert 203 (von 2.139 Milliarden Euro auf 4.329 Milliarden Euro)[63]
  • Die Rentenausgaben (orange Linie) sind um 88 Prozent gestiegen und liegen somit beim Wert 188 (von 213 Milliarden Euro auf 403 Milliarden Euro). Die Ausgaben beziehen sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung.[64]
  • Infolge der geringeren Steigerung der Rentenausgaben im Vergleich mit dem BIP ist der Anteil der Rentenausgaben am BIP (blaue Linie) um sieben Prozent gesunken und liegt jetzt bei 93 (von zehn Prozent Anteil auf 9,3 Prozent). Wäre er bei zehn Prozent geblieben, müssten die Ausgaben jetzt bei 433 Milliarden Euro liegen.
  • Wären die Rentenausgaben pro Person gleich geblieben, müssten wegen der gestiegenen Zahl an Rentenbeziehern die Ausgaben um 12,5 Prozent höher sein, etwa 485 Milliarden Euro.

Im Jahr 2000 gab es 19 Millionen Personen, die eine gesetzliche Rente bezogen, im Jahr 2024 21,4 Millionen[65] (davon 18,9 Millionen über 65 Jahre, die Differenz erklärt sich durch Rentenbezug vor dem 65. Lebensjahr). Das Fazit: 2,4 Millionen Rentner oder 12,5 Prozent mehr, aber sieben Prozent weniger Kosten für die Volkswirtschaft. Oder: Immer mehr kommen mit immer weniger aus.[66]

Leistungen für alle – bezahlt von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten

Die Politik hatte und hat angesichts der knapp 400 Milliarden, die jährlich durch die Rentenkasse gehen, Wünsche. Sozialpolitisch erwünschte Zusatzleistungen zur Rente wurden in großem Umfang eingeführt, auch wenn sie nicht dem Versicherungsprinzip entsprachen. Versicherungsprinzip meint: Gegenleistung nur bei vorheriger Leistung oder Auszahlungen nur in Höhe der vorher eingezahlten Beträge – im Fall der Rentenversicherung natürlich nicht individuell wie bei der privaten Altersvorsorge, sondern auf die gesamte Versichertengemeinschaft bezogen.

Diese sogenannten ‚nicht-beitragsdeckten‘ oder ‚versicherungsfremden‘ Leistungen sind Kosten, die beispielsweise für die Höherwertung der Empfänger einer DDR-Rente, für die Kindererziehungszeiten für Mütter usw. ausgegeben werden. Dazu gibt der Bund aus Steuermitteln der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die die Renten verwaltet, mehr als 80 Milliarden Euro. Das ist aber nicht ausreichend, die Beitragszahler finanzieren diese Sozialpolitik für alle – die Höherverdiener (schaut man auf ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) und die aus den anderen Rentensystemen allerdings nicht.

Stiftung Warentest analysierte das im Jahr 2025, hier das Fazit:[67]

‚Die Gesamtkosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen summierten sich 2023 laut DRV Bund auf 124,1 Milliarden Euro. Die Zuschüsse des Bundes dafür betrugen insgesamt 84,3 Milliarden Euro. Es bleibt also eine Lücke von 39,8 Milliarden Euro, die mit den Beiträgen der Versicherten geschlossen wurde.‘

Manche Dinge wären einfach zu lösen, aber es ist nicht gewollt

Der junge CDU-Politiker Philipp Amthor sagte im Rahmen der Rentendebatte, dass der Bund der Rentenversicherung täglich 345 Millionen Euro dazugibt.[68] Gut gerechnet? 365 Tage x 345 Millionen ergeben 126 Milliarden. Fast gut gerechnet! Das ist ungefähr das, was die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche Leistungen aus der Rentenkasse berechnet hat und erstattet bekommen möchte. Gezahlt hat der Bund aber nur 93 Milliarden oder 255 Millionen am Tag (2023).[69] Aber was macht das schon in der heutigen Medienlandschaft, die Zahl steht nun überall. Journalisten sollten sich nicht scheuen, den Rechner auf ihrem PC oder Handy anzuwerfen. Man könnte auch mit einer Suchmaschine in zehn Minuten die Ausgaben der Rentenversicherung und den Bundeszuschuss recherchieren, mit KI vielleicht in drei Minuten?

Was noch hinterhältiger ist: Amthor tut so, als würde der Bundeszuschuss mit der Gießkanne auf alle Rentenbezieher verteilt. Den Bundeszuschuss gibt es aber nur für ganz spezifische Leistungen für bestimmte Gruppen. Und noch ironischer ist es, dass viele dieser Leistungen eine Folge der von seiner Partei CDU gewollten politischen Entscheidungen sind (Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Kindererziehungszeiten, Splitting übersteigender Anteil der Witwen- und Waisenrenten).

Und drittens verschweigt er, dass man gerne den eingespielten Verwaltungsapparat der Deutschen Rentenversicherung für die Umsetzung sozialpolitischer Leistungen nutzt. Man könnte es auch trennen und ein ‚Amt für DDR-Renten‘ oder ‚Mütterrente‘ einrichten. Dann dürfte der Bund es allein aus Steuern bezahlen. Wie es im Moment ist, ist es auch eine Methode, um möglichst wenig vom Bundeshaushalt herzugeben und den Beitragszahlern möglichst unerkannt und ohne viel argumentieren zu müssen möglichst viel aufzubürden.[70]

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Blome, N., 15.04.2025: Diese Renten sind gerecht? Falsch!, abgerufen am 10.12.2025, hier

[«3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS 2024: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. (im Weiteren zitiert als: BMAS Alterssicherungsbericht 2024)

[«4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundes­regierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«5] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen) – Paare ab 65 Jahren – Tabelle BC 44 Deutschland, Tabelle BC 45 Alte Länder (West), Tabelle BC 46 Neue Länder (Ost)

[«6] ebenda

[«7] ebenda, S. 87 Zitat: ‚Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden von 19 Prozent der Paare im Alter ab 65 Jahren bezogen sowie von zehn Prozent der Alleinstehenden.‘

[«8] ebenda, S. 87. Zitat: ‚Im gesamtdeutschen Durchschnitt erzielten Paare 1.030 Euro monatlich.‘

[«9] Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2024: Sozialversicherungspflichtige Monatsentgelte. Infotabelle 1 – Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe nach Klassen und Verteilungsparametern der Bruttomonatsentgelte, hier.

Anmerkung: 7.400 Euro Monatslohn entsprechen recht genau der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 (die Beitragsbemessungsgrenze betrug im Jahr 2024 7.450 Euro (Ost) oder 7.550 Euro (West)

[«10] BMAS Rentenversicherungsbericht 2025, S.74

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Einkommen und Einkommensverteilung, abgerufen am 12.12.2024 hier

[«12] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen), Alleinstehende Männer ab 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 47, Alleinstehende Frauen 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 50

[«13] Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Arger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«14] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 258, zitiert als DRV Zeitreihen 2025, hier

[«15] Der bekannte Soziologe Georg Simmel schrieb im Jahr 1907 in einem kurzen Essay ‚Der Mensch als Feind‘ sehr prägnant, dass: ‚ … im Unglück unserer besten Freunde etwas ist, was uns nicht völlig missfällt.‘ hier

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier

[«17] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, hier, S. 256

[«18] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«19] Einen sehr informativen Überblick über die verschiedenen Wege, das Rentenniveau auszurechnen, gibt Thomas Ebert in dem von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben Buch ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, hier, S. 156 – 160; Zitiert als: Ebert, 2018

Steffen, J., 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus – Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

[«20] Zur Berechnung des Durchschnittsentgelts siehe: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste,2024:

Berechnung des Durchschnittsentgelts und Rentensicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sachstand. Zitat:

Gemäß dem Statistischen Bundesamt werden in die Berechnung der Bruttolöhne und -gehälter nach dem VGR-Konzept alle Arbeitnehmer einbezogen (auch solche mit hohem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze). Hierzu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Personen in beruflicher Ausbildung einschließlich Praktikanten sowie Volontäre, geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Beamte, Richter, Soldaten, Personen im freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligendienst, Personen in Beschäftigungsprogrammen, Leiharbeiter, Heimarbeiter, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (wenn sie in diesen Gesellschaften arbeiten), Führungskräfte und Hauspersonal.‘ hier

[«21] Wenn beispielsweise nur die letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn als Maßstab genommen würden, hätte das schwerwiegende Konsequenzen: Für diejenigen, die am Ende des Arbeitslebens das höchste Einkommen im Vergleich mit früheren Jahren haben, wäre die Rente höher als auf Basis des Einkommens des gesamten Arbeitslebens. Für andere, die etwa aufgrund einer Krankheit im Alter ab 55 oder 60 nur noch einen gering bezahlten Beruf ausüben können, würde das zu einer enormen Rentensenkung führen.

[«22] DRV Zeitreihen 2025, hier S.261 Beitragssätze zur KVdRr und PVdR

[«23] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 259 und S.261

[«24] Ebert 2018, hier, S. 159

[«25] Steffen, J, 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus. Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

Die Formel für die Berechnung des Sicherungsniveau vor Steuern (SVS) lautet wie folgt:

Im Zähler steht die Bruttostandardrente (BStR) mit dem Wert der sich aus 1 minus der Abgabenquote Rente (AQR) ergibt sich aus 1 minus 0,125, also 0,875). Das sieht in der Formel so aus: BStR x (1- AQRSVB ). Im Nenner steht das Durchschnittsentgelt (BESGB ) nach Anlage 1 zum SGB VI, multipliziert mit dem Wert, der sich aus 1 minus der Abgabenquote Arbeitnehmer (AQAVGR[SB ) ergibt. In Zahlen ausgedrückt. BESGB x (1 -AQAVGR[SB]).

[«26] RentenZukunft, Broschüre: Kapitel „Rentenniveau entscheidend“, hier

[«27] Bundesministerium der Finanzen, Mai 2025: Bis zu welcher jährlichen Bruttorente bleibt ein Rentner bzw. eine Rentnerin ohne Steuerbelastung, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen? Angaben für das Jahr 2025, gegliedert nach Jahr des Rentenbeginns bzw. des Besteuerungsanteils, hier

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt Juni 2025: 70% der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig hier

[«29] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«30] ebenda, S. 170. Zitat: ‚Das Gesamtversorgungsniveau ist aufgrund der weiter gefassten Definition nicht mit dem im Rentenversicherungsbericht dokumentierten Sicherungsniveau vor Steuern vergleichbar. Zum einen werden beim Gesamtversorgungsniveau neben der gesetzlichen Rente auch die Riester-Rente und die Privat-Rente einbezogen.“

[«31] ebenda, S. 173. Definition aus dem Alterssicherungsbericht: ‚Eine Rente, die sich ergibt, wenn die Einsparungen aus der Steuerfreistellung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Alterseinkünftegesetz für eine ergänzende Altersvorsorge angespart werden (Privat-Rente).‘

[«32] ebenda, S. 179, Tabelle E.3.1

[«33] Im Jahr 2024 gab es 14,8 Mio. Riester Zulagenkonten, bei 40 Mio. aktiv Versicherten und 18 Mio. Passiv Versicherten. Passiv Versicherte waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sind es die aktuell nicht (keine Erwerbstätigkeit, Wechsel ins Beamtenverhältnis etc.).

[«34] Alterssicherungsbericht 2024, S. 173: Zitat: ‚Zum anderen berücksichtigt das Netto-Gesamtversorgungsniveau neben den auf das Erwerbseinkommen und die Alterseinkünfte zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen – anders als das Sicherungsniveau vor Steuern – auch die zu zahlenden Steuern.‘

[«35] ebenda, S. 173. Zitat: ‚Dabei wird unterstellt, dass keine über die Pauschalen hinausgehenden Werbungskosten oder sonstige Sonderausgaben anfallen.‘

[«36] ebenda, S. 191. Zitat: ‚Der Differenzbetrag (die Nettoeinkommenserhöhung) wird in eine private Renten­versicherung eingezahlt, die auf Basis der gleichen Annahmen wie für die Riester-Rente berechnet wird.‘

[«37] Ebert 2018, hier, S. 142

[«38] Heyse, R. 2024: Jetzt amtlich – Riester-Rentendebakel, in: RentenZukunft, Mai 2024, hier

[«39] Bundesministerium der Finanzen: Statistik von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase

„Riester-Auszahlungsstatistik”, Auswertungsstichtag 15.05.2024 – Leistungsjahr, hier

[«40] DRV Rentenversicherung in Zahlen 2025, S. 40/46 hier

[«41] DRV Zeitreihen 2025, S. 126/127, hier

[«42] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23

[«43] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Es gibt Differenzen zwischen Tabelle BC 1 ‚Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungsleistungen und weiteren Einkommen und Volumen der Einkommenskomponenten und ihr Anteil am Gesamtvolumen der Bruttoeinkommen und anderen differenzierteren Tabellen im Anhang B. Wo möglich, wurden nur die finanziellen Leistungen für Personen über 65 verwendet.

[«44] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«45] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23, Tabelle A.2.3, S. 26

[«46] ebenda, Bezieher GRV (Renten wegen Alters) Tabelle A.2.2, S. 25

[«47] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen 2023 hier. Summe der Rentenversicherung, Zahlungen wegen Alters und Hinterbliebene

[«48] ebenda, Tabellen A.3.4 (Teil 1 – Teil3), S. 32/33

[«49] ebenda, S. 29

[«50] ebenda, Tabelle BC 47 (Männer), Tabelle BC 50 (Frauen)

[«51] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/723 vom 30.0, 2025 Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke, dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100723.pdf

[«52] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S.23, und Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«53] Pflichtversichert sind gemäß DRV folgende Gruppen von Selbständigen: Handwerker und Hausgewerbe­treibende; Freiberufliche Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte; Künstler und Publizisten; Selbstständige mit einem Auftraggeber; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer, bestimmte weitere Selbstständige.

[«54] Deutsche Rentenversicherung geht in der Studie Lebensläufe und Altersvorsorge (LeA) davon aus, dass insgesamt mehr als 2,6 Mio. Selbständige nicht durch eine obligatorische Alterssicherung abgesichert sind (Heien und Krämer 2018).

[«55] Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Jahreszahlen), 2024, Excel Tabelle, Blatt 1, hier

[«56] Destatis – Statistisches Bundesamt, Juni 2025, 4.06.2025: Rund 34.500 Einkommensmillionärinnen und -millionäre im Jahr 2021 in Deutschland, hier

[«57] Destatis – Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Lohn- und Einkommenssteuer 2021, Tabellenblatt 73111-01, Zeile 75, Zelle AT 75, hier

[«58] Deutscher Bundestag: Sachstand: Grenzen der Zulässigkeit eines degressiven Rentenmodells, WD 6-3000-001/23, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Berlin 2023, hier

[«59] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«60] Portal Sozialpolitik, Chronik Rentenversicherung Wesentliche Änderungen im Bereich der Rentenversicherung. Chronik seit 1978, hier

[«61] Bundeszentrale für politische Bildung, 30.April 2024: Die Rentenanpassungsformel, hier

[«62] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«63] Destatis – Statistisches Bundesamt 2022: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen- Inlandsproduktberechnung, Lange Reihen ab 1970, hier

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«64] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 239

[«65] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, hier

DRV Zeitreihen 2025, Rentenbestand nach Rentnergruppen, S. 205/206 hier

[«66] Heyse, R., 25.11.2025: Die Rentner sind immer zu teuer! – Egal, wie billig sie sind …, in: NachDenkSeiten, hier

[«67] Stiftung Warentest 15.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

[«68] Berliner Zeitung 2.12.2025: ‚Zahlen hat das Gregor-Gysi-Institut für Rentenmathematik errechnet‘ – Amthor wettert gegen Reichinnek, hier

[«69] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, Einnahmen, S. 20 hier

Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: Wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Ärger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«70] Bei einer sehr strikten Auslegung des Versicherungsprinzips sind viele Leistungen der Rentenversicherung sozialpolitisch zwar sehr erwünscht, aber entsprechen trotzdem nicht dem Versicherungsprinzip: sogenannte abgeleitete Renten wie die Waisenrente: Waisen haben niemals etwas eingezahlt, oder die Witwen-/Witwerrente – in vielen Fällen auch keine Einzahlungen. Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente, Schwerbehinderte? Wieso sind das alles keine Aufgaben der Krankenkassen und Sozialämter?

(Auszug von RSS-Feed)

‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Jungen und ihr finanzielles ‚Nichts‘ (1/4)

23. März 2026 um 10:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einem simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig. Von Lothar Lieck.

Dieser erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Die Jungen

Die Jugend leidet unter dem Geld, das sie nicht hat, aber bekommen könnte, wenn die Alten nicht so viel hätten und ständig weiter bekommen würden – und so den Jungen das Geld wegnehmen. Da muss sich doch was ändern, das ist ein ‚Verbrechen‘!

So der Tenor mancher Artikel von jungen Leuten oder auch – dann etwas weniger persönlich formuliert – von Journalisten nahezu aller wichtigen Medien. Schauen wir auf eine Stimme vom Oktober 2024. Die Artikelüberschrift lautet:

Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden‘ [1]

Der 30-jährige Autor Lucas Kuite formuliert hier seine Ansicht zur Rente so:

Die Hälfte geht weg, gefühlt für fast nichts. Weil ich der gesetzlichen Rente nicht traue, zahle ich jeden Monat 200 Euro zusätzlich in eine private Altersvorsorge ein. Hinzu kommen 100 Euro, die ich monatlich versuche, auf mein Festgeldkonto zu bunkern, mehr geht nicht. Zu groß ist die Schuldenlast durch meinen Studienkredit und das tägliche Leben in der Hauptstadt, mit all seinen Nebenwirkungen.“

Er wünscht sich ein ‚nachhaltiges Rentensystem‘, erläutert allerding nicht, was er damit meint:

Dass es keine einzige Schröder- oder Merkel-Regierung geschafft hat, ein nachhaltiges Rentensystem aufzusetzen, ist an Gleichgültigkeit nicht zu übertreffen und gleicht in meinen Augen einem Verbrechen.“

Also, kein Vertrauen in die Rente, die Kohle verschwindet ‚gefühlt für fast nichts‘. Wenn das wenige eigene Geld irgendwohin verschwindet, ist das Gefühl immer schlecht. Lucas Kuite bezieht sich im Artikel auf seinen wohl gutsituierten Vater und stellt damit bewusst den Zusammenhang zwischen Jung und Alt her: sein Geld, will sagen, das Geld eines ‚Armen‘, geht ‚ausschließlich‘ an ‚Reiche‘, und dazu gehört auch die Rentnergeneration. Die hat nämlich im Vergleich zu ihm genug Geld.

Die Medienprofis formulieren anders. Eine Wirtschaftsjournalistin drückt in der Sendung „Leben die Babyboomer zulasten der Jungen?“ des Bayerischen Rundfunks dasselbe aus – aber gleich einmal bezogen auf die ganze junge Generation:

Generationengerechtigkeit bedeute aber, dass alle Generationen “gleich gut” behandelt werden sollten, so Weidenfeld. Das sei aktuell aber nicht der Fall. Die Interessen dieser Generationen spielten aktuell in der Politik “keine Rolle“.” [2] [3]

Jugend spielt demnach ‚keine Rolle‘, die Interessen der Alten dominieren. Altgriechisch Vorgebildete wie der langjährige Direktor des Ifo-instituts, Hans-Werner Sinn, reden in diesem Zusammenhang auch gern von ‚Gerontokratie‘. [4]

An diese Sichtweise anschließend, lassen sich unzählige Artikel zur bevorzugten Alternative finden, der privaten Altersvorsorge. So Markus Hinterberger im Handelsblatt vom September 2025:

Der gesetzlichen Rente droht der Kollaps. Vor allem Gutverdiener steuern auf Rentenlücken in Millionenhöhe zu. Doch kluge private Vorsorge schafft einen Ausgleich.“ [5] Wenn private Vorsorge ‚klug‘ sein kann, dann ergibt sich doch daraus fast automatisch: gesetzliche Rentenvorsorge ist ‚unklug‘. (zu den Kosten privater Vorsorge siehe Teil 2).

Dieses Drama muss wohl sein, Kollaps, Rentenlücken in Millionenhöhe. Bekanntermaßen kippt bei einem Kollaps ein Mensch von einem Moment auf den anderen um. Der Handelsblatt-Autor hat ja vermutlich eher Volkswirtschaft als Medizin studiert, aber die Verwendung medizinischer Begriffe scheint ihm offensichtlich eindrücklicher.

Der Kollaps der Gesetzlichen Rentenversicherung sah am 19. November 2025 – anlässlich der Veröffentlichung des Rentenversicherungsberichts 2025 – so aus:[6]

Für Ende 2025 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,5 Milliarden Euro (1,39 Monatsausgaben) geschätzt. Dies ist deutlich höher als in den letzten Schätzungen angenommen. Hintergrund ist in erster Linie die sehr gute Entwicklung der Beitragseinnahmen im laufenden Jahr. In der Folge bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bislang wurde bereits für 2027 ein Beitragssatzanstieg vorhergesagt, auch im letzten Rentenversicherungsbericht 2024.“

Medizinisch gesehen also ein eher stabiler Gesundheitszustand.

Aber diese Dramatisierung hat Methode, es bleibt immer etwas im Gedächtnis hängen. Seit gut 40 Jahren wird die demographische ‚Krise‘ oder sogar demographische ‚Katastrophe‘ immer wiederkehrend und fast immer dramatisierend und nahezu täglich in die Öffentlichkeit ‚gepusht‘. Krise heißt: höhere Lebenserwartung, geringere Geburtenrate, und mehr Rentenempfänger pro Erwerbstätigen führen zum Untergang.

Dazu noch einmal ein typischer Text des allgemein als seriös geltenden Deutschlandfunks aus dem Jahr 2004. Im Rahmen einer Besprechung des Buches ‚Methusalemkomplott‘ des Herausgebers der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), Frank Schirrmacher, heißt es:

Inzwischen läuft die plötzliche Erkenntnis, dass das ganze Sozialsystem durch die Druckwelle der „demographischen Bombe“ einzustürzen droht, der Gesellschaft wie ein kalter Schauer über den Rücken. Vor Jahresfrist wurde ein Jungpolitiker für die törichte Bemerkung, seine Generation schulde den Großeltern keine künstliche Hüfte, noch allgemein abgestraft. Doch unter dem Firnis des mühsam aufrecht erhaltenen Komments zuckt es bedrohlich. Besorgte Beobachter warnen vor einem Krieg der Generationen. Besser wäre es, von einem heraufziehenden Kannibalismus zu sprechen.“ [7]

Dramatisch, oder! Und immer medizinisch oder militärisch angehauchte Vergleiche (Bombe, kalte Schauer, Kannibalismus)!

Manche dieser Artikel werden durch Begleitbilder untermalt. Oft lachen dort sehr sportlich-jugendlich aussehende Rentnerpaare in die Kamera, im Hintergrund ein wunderschöner Strand – und manchmal schlürfen sie dabei einen Cocktail. Aus diesen Bildern lässt sich nur eines schlussfolgern: Rente ist staatlich gut bezahlter Dauerurlaub!

Mit solchen Bildern, kombiniert mit Wörtern aus der medizinischen Notfallmedizin, gehen die politischen Statements dann noch viel leichter in die Köpfe. So etwa in die Köpfe junger Bundestagsabgeordneter. Nur zur Erinnerung: Das sind Leute, die sich aus der Gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet haben, aber darüber entscheiden dürfen, wie es denen in der Gesetzlichen Rentenversicherung geht. Wenn es den Rentnern in der Gesetzlichen Rentenversicherung so gut geht, sollten diese Abgeordneten vielleicht darüber nachdenken, ihre Abgeordnetenpension gegen eine gesetzliche Rente einzutauschen. [8]

Ist es nicht an der Zeit, dem Drama ein bisschen die Luft aus den – zu oft gesponserten – Ballons zu lassen? Dieser Text besteht deshalb zwar in erster Linie aus ‚Daten‘, aber ist auch eine manchmal bittere Reaktion des mit diesen dramatischen Dauerbrennern älter gewordenen Autors. Ständig für den Kollaps der Gesellschaft verantwortlich gemacht zu werden, macht keinem Älteren Spaß. Vor allem dann nicht, wenn die Daten dieses Drama nicht hergeben, aber viele Bilder nur emotionale Aufputschmittel zur Generationenverfeindung darstellen. Der Text ist also – ab und zu – emotional und polemisch, und dazu passend verwende ich manchmal die übergriffige ‚Du‘-Form. Wir die Alten, ihr die Jungen!

Zur Klarstellung: Persönlich bin ich überzeugt, dass die Interessen gesellschaftlicher Gruppen in unterschiedlichen Lebensabschnitten sehr viel einfacher vereinbar sind, als gemeinhin behauptet wird. (Transparenzhinweis, der Autor ist 70, was sonst). Schwerer vereinbar sind allerdings arm und reich, oben und unten!

Also, los geht‘s!

Wer bekommt wie viel vom Bruttoinlandsprodukt?

Das Bruttoinlandsprodukt – oder abgekürzt BIP – kennen wohl mittlerweile alle, vor allem wegen des Fünf-Prozent-Ziels der NATO. Das BIP wird im Wesentlichen von den 20- bis 66-jährigen aktiv Erwerbstätigen produziert, und was diese Altersgruppe nicht für sich braucht oder für sich beansprucht, geht in die Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen und in die Versorgung der Alten. Das sieht graphisch ungefähr so aus: [9]

Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beschreibt diese gesellschaftliche Konstellation etwas umständlicher, aber die Aussage ist die gleiche (siehe Textbox). [10]

Dieses Drei-Generationen-Prinzip gilt generell und überall auf der Welt, von Feuerland über Borneo bis Grönland: Die mittlere Generation sorgt für die Jungen und die Alten. Also es geht immer um die Verbindung zwischen drei Generationen.

Allerdings dort, wo persönliche Fürsorge ersetzbar ist durch kaufbare Fürsorge (also finanzielle Transfers), kann der Gedanke verloren gehen, dass man für das, was man in der Jugend bekommen hat, etwas während der mittleren Erwerbstätigkeitsphase an die Alten gibt.

Viel bekommen, viel verdienen und am Ende nichts zurückgeben, ist das das Ziel? Die totale Individualisierung im Sinne des ‚Take care for yourself, but only for yourself!‘ (‚Kümmere dich um dich selbst, aber nur um dich selbst!‘) und der berühmte Ausspruch der englischen Ex-Premierministerin Margaret Thatcher ‚There‘s no such thing as society‘ (‚So etwas wie Gesellschaft existiert nicht.‘). Also kann auch kein ‚moralischer ‚Vertrag‘ zwischen Generationen existieren, oder?

Etwas mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts entfallen auf die Ausgaben für die Versorgung der Renten- und Pensionsempfänger, also im Wesentlichen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Beamten (eine Darstellung der verschiedenen Altersversorgungssysteme findet sich in Teil 2). Das umfasst alle Formen der Vorsorge, staatliche, betriebliche und private. Die internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, berechnet für Deutschland Ausgaben in Höhe 10,2 Prozent (letztes verfügbares Jahr 2023).[11] Das entspricht in Deutschland 2023 etwa 435 Milliarden Euro[12]), das Bruttoinlandsprodukt des Jahres 2023 betrug 4.219 Milliarden Euro. [13]

Mit gut zehn Prozent des BIP sollen also etwa 23 Prozent der Bevölkerung auskommen, 23 Prozent ist der Anteil der über 65-Jährigen.[14] Welche andere Bevölkerungsgruppe ist noch so günstig?

Wie steht es nun um die Ausgaben für Kinder und Jugendliche?

Was geben die Eltern / Erziehungsberechtigten aus?

Und wie sieht die Lage für euch Kinder und Jugendliche aus? Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die Kinder und Jugendlichen zwischen Geburt und erstem Einkommen? Es gibt im Wesentlichen zwei Geldquellen, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Staat.

Der erste wichtige Posten sind die sogenannten privaten Konsumausgaben von Paaren und Alleinerziehenden für Kinder und Jugendliche, d.h., Wohnung mit Kinderzimmer(n), Energiekosten, alltägliche Dinge wie Lebensmittel und Kleidung.

Allerdings gibt es hier große Unterschiede. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind liegen die Ausgaben für das Kind bei rund 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens, bei einem erwerbstätigen Paar mit Durchschnittsverdienst und einem Kind bei rund 20 Prozent.[15] Die untersten zehn Prozent der Einkommensskala (Nettoeinkommen 2.289 Euro für Paare mit zwei Kindern) geben 414 Euro für pro Kind aus, die obersten zehn Prozent (Haushaltsnettoeinkommen der Paare mit zwei Kindern: 12.042 Euro) geben 1.212 Euro im Monat pro Kind aus.[16] Je mehr Kinder in einem Haushalt sind, desto geringer sind die Kosten pro Kind.

Als Durchschnitt ergeben sich im Jahr 2018 etwa 760 Euro pro minderjähriges Kind. Das Statistische Bundesamt gibt exakt 763 Euro pro Kind und Monat als Durchschnitt für ein Kind in einer Paarbeziehung an.[17] Es weist aber darauf hin, dass damit nicht alle Lebenshaltungskosten abgedeckt sind, etwa Versicherungen und Vorsorgeleistungen.[18]

Pro Jahr ergibt das etwas über 9.000 Euro und rund 165.000 Euro vom 1. bis zum 18. Lebensjahr (alle Daten für 2018).[19] Das liegt in dem Bereich, den auch Sparkassen und Versicherungen angeben, die aber dann gerne Ausgaben für private Vorsorge wie Sparpläne etc. dazu addieren und auf 200.000 bis 250.000 Euro kommen.[20] Da die Daten des privaten Konsums von Haushalten mit Kindern aus dem Jahr 2018 stammen, hat sich dieser Betrag in den sechs Jahren bis 2024 zumindest um die Steigerung durch Inflation erhöht. (ca. 21 Prozent).[21]

Es gibt insgesamt 14,5 Millionen Haushalte mit Kindern unter und auch über 18 Jahren und davon 9,8 Millionen Haushalte mit minderjährigen Kindern.[22] Das entspricht 35,4 Prozent bzw. 23,9 Prozent aller 41 Millionen Haushalte.[23] Die privaten Konsumausgaben der Haushalte betrugen im Jahr 2024 2.283 Milliarden Euro [24], der Anteil der Haushalte mit Kindern (35,4 Prozent) betrug im Jahr 2024 demzufolge etwa 807 Milliarden Euro.

Der Anteil der Ausgaben für die Kinder variiert stark. Entscheidend sind Einkommensgruppe, Kinderzahl und die Haushaltssituation (alleinerziehend oder Paar). Eine realistische – eher niedrige – Schätzung des Anteils der Konsumausgaben für die Kinder der Privathaushalte (mit Kindern) liegt bei rund 20 Prozent oder 161 Milliarden Euro [25] (Ausgangswert 807 Milliarden Euro).

Die finanzielle Abhängigkeit von den Eltern und Erziehungsberechtigten hat sich auch für die Jugendlichen, also die Altersgruppe zwischen 15 und 24, erhöht. Als Folge der längeren Ausbildungszeiten befinden sich die meisten Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren noch in Schule, Studium oder Ausbildung. Deshalb sind 52 Prozent für ihren Lebensunterhalt 2021 in erster Linie auf das Einkommen der Eltern oder anderer Angehöriger angewiesen. 37 Prozent bezogen ihr Haupteinkommen aus eigener Erwerbstätigkeit. Die Graphik des Statistischen Bundesamtes zeigt sehr anschaulich, dass sich die Situation in der Mitte der 90er-Jahre umdrehte. Die Haupteinkommensquelle war bis zu diesem Zeitpunkt überwiegend eigene Erwerbstätigkeit, ab etwa 1994 überwiegt die Unterstützung durch Angehörige.[26]

Grafik 1.1: Statistisches Bundesamt. Überwiegender Lebensunterhalt von Jugendlichen

Die Höhe dieser Zuwendungen der Angehörigen an Kinder variiert vermutlich sehr stark, statistische Daten dazu liegen nicht vor oder sind nicht öffentlich. Als Basis für die weitere Schätzung der Ausgaben wird deshalb die sehr zurückhaltende Berechnung des Anteils der kinderbezogenen Ausgaben an den Konsumausgaben angenommen (wie erläutert: 20 Prozent des privaten Konsums).

Was gibt der Staat für Kinder und Jugendliche aus?

Es gibt aber einen zweiten, noch größeren Ausgabenblock: Die staatlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche sind insgesamt erheblich höher als die privaten Ausgaben. Und die staatlichen Ausgaben sind einfacher zu berechnen. Der Staat gibt Kindergeld, vor der Schulzeit gibt es Kindertageseinrichtungen, die im Wesentlichen vom Staat bezahlt werden, dann kommt die schulische Ausbildung, in Deutschland meist kostenlos, auch die Gebühren für das Studium an öffentlichen Hochschulen sind in Deutschland im internationalen Vergleich minimal. Und: In der ganzen Zeit sind Minderjährige kostenlos in der Krankenversicherung (Familienversicherung).[27] Als Erinnerung für alle Jüngeren: Von der gesetzlichen Rente werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, egal wie hoch die Rente ist (Stichwörter: Bruttorente – Nettorente).

Die Schulen werden mit rund 130 Milliarden Euro (2023) finanziert. Dazu kommt das Kindergeld und der Kinderfreibetrag, in 2023 waren das 59 Milliarden Euro. Kindertageseinrichtungen, Erziehungshilfen und Elterngeld kosten den Staat insgesamt etwa 79 Milliarden Euro. (Referenzen in der Tabelle. In Tabelle 1.1. werden die beiden ‚Quellen‘ der Ausgaben für Kinder und Jugendliche zusammengefasst. (Zum Teil liegen die Daten nur für ein bestimmtes Jahr vor, deshalb diese Mischung von 2024 und 2023).

Tabelle 1.1: Staatliche und private Ausgaben für Kinder und Jugendliche

AusgabenAusgaben
Eltern/Erziehungsberechtigte
Konsum und Vorsorgeausgaben von Familien/ Alleinerziehenden für Kinder und Jugendliche im Haushalt (2023) 157 Mrd. €
Ausgaben des Staates (Bund, Länder, Gemeinden)
Schulen und schulnaher Bereich (2023) [28]130 Mrd. €
Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderfreibetrag 2023) [29] [30]59 Mrd. €
Kinder und Jugendhilfe, davon Kindertageseinrichtungen 48,8 Mrd.[31]72 Mrd. €
Elterngeld (2024) [32]7 Mrd. €
Nicht in dieser Liste sind kleinere Posten wie Zuschläge zum Kindergeld oder Leistungen für Kinder aus dem Bürgergeld Nicht aufgeführt
Gesamt Staat 268 Mrd. €

Gesamt Staat und Privat

425 Mrd. €

Bei Hochschulausbildung[33]

(2023, ohne BAföG in Höhe von 16 Mrd. €)

51 Mrd. €

Mit Hochschulausbildung

476 Mrd. €

Ab dem 18. Lebensjahr, dem Beginn der Volljährigkeit, gehen die jetzt jungen Erwachsenen dann verschiedene Lebenswege – auch finanziell gesehen. Ein Teil der jungen Erwachsenen hat ein eigenes Einkommen, meist auch sozialversicherungspflichtig. Die anderen setzen ihre Ausbildung bis zum 24. oder 25. Lebensjahr fort, in der Regel studieren sie (etwas weniger als 40 Prozent eines Jahrgangs).[34] In diesem Fall steigern die Eltern die finanzielle Unterstützung oft noch einmal kräftig. Die staatliche Grundausstattung der Hochschulen kostet Destatis zufolge 51 Milliarden Euro.

Diese 425 Milliarden Euro (oder 476 Milliarden Euro mit Hochschulen) sind etwa so viel wie die 437 Milliarden Euro Ausgaben für die Älteren (Funktion ‚Alter‘ im Sozialbudget im Jahr 2023). Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Rentenempfänger Geld an die Sozialversicherung und den Staat zurückgeben, indem sie Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen (im Jahr 2023 11,55 Prozent von ihrer Bruttorente). Weiterhin zahlen sie Steuern in Abhängigkeit von der Rentenhöhe. Zusammen mit den Steuern (ab Überschreitung des Jahresfreibetrages von ca. 16.000 Euro) macht dies etwa zwischen 15 und 20 Prozent der erhaltenen Beträge aus. [35]

Rechnet man die Ausgaben auf die Personenzahl in diesen Altersgruppen um, ergibt sich folgendes Bild: Es gab laut dem Statistischen Bundesamt 19,6 Millionen Personen mit dem Alter 64,5. [36] Das reale Renteneintrittsalter war 2023 64,5 Jahre, und es gab 16,3 Millionen Kinder und Jugendliche bis einschließlich des Alters 20.[37]

Teilt man die Ausgaben für ‚Alter‘ laut Sozialbudget (umfasst staatliche und betriebliche Vorsorge) durch die Zahl der Personen 64+, ergeben sich monatliche ‚Kosten‘ von rund 2.230 Euro. Eine Person unter oder im Alter bis 20 ‚kostet‘ als Kombination aus Ausgaben der Eltern/ Erziehungsberechtigten und staatlichen Leistungen etwa 2.600 Euro im Monat.

437 Milliarden Euro (2023) sind laut Sozialbudget die Gesamtausgaben für das ‚Alter‘, also die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenpensionen und der berufsständischen Versorgungsysteme einschließlich der Pflegeversicherung.[38]

Anders als bei den Kindern und Jugendlichen (Ausnahme: Gebühren für staatliche Leistungen) gibt der Staat zwar diese Beträge, nimmt aber gleich wieder einen nicht zu kleinen Teil wieder in Form von Sozialabgaben und Steuern weg (in Tabelle 1.2 wurden 17,5 Prozent angenommen). Wie findet ihr das?

Tabelle 1.2: Verfügbares Einkommen/Kosten pro Person für Kinder/Jugendliche vs. Ältere über 64,5+ (2023)

Ausgaben GesamtZahl PersonenKosten pro Person und Monat
Ältere 64,5+ (Rente und Pensionen etc.)437 Mrd. € [39] 19,6 Mio.[40]ca. 2.230 € brutto
ca. 1.840 €
netto nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Jüngere 425 Mrd. €16,3 Mio. [41]ca. 2.600 €
Privat 157 Mrd. €
Staatlich268 Mrd. €
Jüngere 19 – 25 Kosten der Hochschulausbildung51 Mrd. €2,8 Mio.ca. 1.500 €

Eine wichtige Anmerkung: Die Berechnung kann aufgrund der vorliegenden statistischen Quellen und der getätigten Annahmen nur annähernd genau sein. Allerdings würde sich auch bei methodisch anderen Vorgehensweisen am Endergebnis wahrscheinlich nur sehr wenig ändern.[42]

Das Endergebnis ließe sich vereinfacht so formulieren: Die Ausgaben pro Person über 64,5 und für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 sind gesamtgesellschaftlich annährend gleich (ca. 437 Milliarden für Ältere versus 425 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche). Da es mehr Ältere als Jüngere gibt, sind die Ausgaben pro Kopf für Jüngere etwa 370 Euro pro Kopf und Monat höher, wenn die Bruttoausgaben für Ältere zugrunde gelegt werden. Netto liegt der Unterschied weit höher, bei etwa 650 Euro.[43]

Das liegt natürlich daran, dass Ältere keine Erziehungsleistungen und Bildung an Schulen oder Hochschulen in Anspruch nehmen, keine Wohnung haben müssen, die auch für Kinder ausreicht, und keine Kleidung oder Lebensmittel für Kinder kaufen müssen. Was bei Kindern und Jugendlichen allerdings gegen null geht (Kinder) oder bei Jugendlichen sehr niedrig ist oder nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, ist das eigenständige Erwerbseinkommen. Das ist ja das, was der 30-jährige Autor von ‚Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden‘ so vehement beklagt.

Dennoch rückt ein solcher rein finanzieller Blick auf die Ausgaben für diese beiden Teile der Gesellschaft vielleicht etwas die Dimensionen zurecht. Für die gleiche Anzahl Personen wird in der ersten Lebensphase pro Person nach dieser Berechnung erheblich mehr ausgegeben. Also statistisch gesehen nimmt hier kein Älterer einem Jüngeren das Geld weg. Es ist aber leicht, den gegenteiligen Eindruck zu erzeugen, wenn man die praktisch nicht oder kaum vorhandenen Einkommen in der Kinder- und Jugendphase mit den Einkommen der Rentenbezieher vergleicht, besonders der obersten 20 Prozent der Alterseinkommensbezieher (mehr dazu in Teil 2).

Verteilte Leistungen sind ein Vorteil

Was sagt uns diese ganze Aufzählung noch? Zunächst, dass die Lebensphase der Kindheit und Jugend durch staatliche und familiäre Leistungen ganz unterschiedlicher Art finanziert wird. Bei der Debatte um die Rente geht es meist um den einen großen Betrag, die monatliche Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Man könnte sich einmal vorstellen, welche Debatten es gäbe, wenn Erziehung und Bildung auch mit einem Monatsbeitrag ‚für alles‘ finanziert würden. Etwa so: Jeder nicht erwachsenen Person stehen – sagen wir – jeden Monat 2.400 Euro staatlicher Leistung zu, eventuell gestaffelt nach Alter. Davon muss alles bezahlt werden: der Anteil der Wohnung für Kinder und Jugendliche, Lebensmittel, Kleidung, ÖPNV, Krippe, Kindergarten, Schule, Hochschule (alle Kosten einschließlich Erziehungs- und Lehrpersonal wie bei rein privaten Organisationen), Krankenkasse etc.

Es gäbe mit Sicherheit dauernd einen horrenden Streit um genau diesen einen ‚Kinder- und Jugendlichenbetrag‘. So breit verteilt, wie diese Finanzierung heute ist, werden einzelne Leistungen zwar auch debattiert, aber bei Weitem nicht so konfliktreich und konträr. Bei den Renten ist der wesentliche öffentliche Streitpunkt dieser eine große Geldbetrag – die Rente – der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Um diesen Geldbetrag geht es in Teil 2.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Berliner Zeitung, 20. Oktober 2024: Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden

[«2] Bayerischer Rundfunk: Leben die Babyboomer zulasten der Jungen? 21.03.2025

[«3] Auch die Bundeszentrale für politische Bildung geht in ihrer – lesenswerten – Informationsschrift ‚Demographischer Wandel‘, auf das Thema ‚Politischer Wettbewerb‘ zwischen den Generationen ein. Bundeszentrale für politische Bildung, 2022: Demographischer Wandel, Kapitel ‚Politischer Wettbewerb‘, S. 55 und folgende, hier

[«4] Sinn, H. W.: Ifo Standpunkt Nr. 159: Deutsche Gerontokratie, aufgerufen am 15.12.2025

[«5] Handelsblatt, 9. September 2025 : Mit diesen Strategien sichern sie ihre Altersvorsorge

[«6] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«7] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«8] Im Alterssicherungsbericht 2024 findet sich ein Überblick über sämtliche Abgeordnetenpensionen im Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten. Quelle: BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. S. 202 und folgende

Weiter zitiert als: BMAS: Alterssicherungsbericht 2024.

[«9] Die graphische Darstellung ‚Die drei Lebensabschnitte‘ wurde der Webseite ‚RentenZukunft‘ entnommen, renten-zukunft.de/2025/08/22/generationenvertrag-oder-versicherungsvertrag

[«10] Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen: Gerechtigkeit für Familien. Zur Begründung und Weiterentwicklung des Familienlasten- und Familienleistungsausgleichs, 2001 hier

[«11] OECD 2025: Pensions at a glance, S. 223 oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/11/pensions-at-a-glance-2025_76510fe4/e40274c1-en.pdf

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Alterssicherung im internationalen Vergleich

OECD Database Public and private social expenditure, Old age and survivors, Percentage of GDP

[«12] Aufgrund etwas unterschiedliche Berechnungsmethoden kommt das deutsche Bundesarbeitsministerium zu leicht abweichenden Zahlen (437 Milliarden, gemäß Sozialbudget Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

Auf über elf Prozent des BIP kommen OECD und BMAS, wenn sie die sogenannten ‚Non-Cash-Benefits‘ zu den ‚Cash-Benefits‘, also den ausgezahlten Renten, dazurechnen. Dies sind laut OECD im wesentlichen an die individuelle finanzielle Lage zweckgebundene Zuschüsse für Personen im Rentenalter, etwa Zuschüsse zu den Wohnungskosten.

[«13] Destatis – Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Ältere Menschen. Die Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen ab 65 Jahren, hier

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

Direkter Link zur interaktiven Visualisierung: service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

[«15] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, hier: S. 17

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Wirtschaftsrechnungen – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Konsumausgaben privater Haushalte, hier

[«16] Destatis – Statistisches Bundesamt: 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder, hier, S. 29

[«17] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2021: Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten – 763 Euro geben Paare im Monat für ihr Kind aus, hier

[«18] Das Statistische Bundesamt weist aber darauf hin, dass diese als ‚privater Konsum‘ bezeichneten Kosten bei Weitem nicht alle Aufwendungen umfassen:

Wichtiger methodischer Hinweis: Die errechneten Ergebnisse für die Konsumausgaben für Kinder können keinesfalls gleichgesetzt werden mit den Lebenshaltungskosten für Kinder insgesamt. Dafür fehlen alle über den privaten Konsum hinaus anfallenden Aufwendungen für Kinder, zum Beispiel für Versicherungsschutz und Vorsorge. Auch die gesellschaftlichen Aufwendungen für Kinder, wie die Ausgaben für Schulbildung oder für den Bau von Kindergärten, sind nicht berücksichtigt. Ebenso werden Zeitaufwendungen für Kinder und sogenannte Opportunitätskosten, die beispielsweise durch den Verzicht eines Elternteils auf Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung entstehen, aufwandsmäßig nicht betrachtet.‘

Destatis, 2018: Wirtschaftsrechnungen – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Konsumausgaben privater Haushalte

[«19] Unberücksichtigt sind die von Ökonomen als ‚Opportunitätskosten‘ bezeichneten Kosten, die hier nicht näher betrachtet werden (obwohl sie bei vielen für die Entscheidung für oder gegen Kinder sehr bedeutsam sind). Vereinfacht ausgedrückt: Durch Kinder verliere ich die ‚Opportunity‘, die Gelegenheit bzw. Möglichkeit, durch hohen zeitlichen Einsatz und weitgehende zeitliche Flexibilität am Arbeitsplatz aufzusteigen und mein Einkommen zu steigern. Außerdem habe ich insgesamt erheblich höhere Ausgaben, verglichen mit den Kosten für eine Person oder für eine Beziehung ohne Kinder.

[«20] Sparkasse: Was kostet ein Kind? hier aufgerufen am 19.12.2025

BeatVest: Was kostet ein Kind im Monat? Das sollten Eltern in 2025 wissen, hier, aufgerufen am 19.12.2025

[«21] Destatis – Statistisches Bundesamt: Verbraucherpeisindex, hier

[«22] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2024: Gemeinschaftsstatistik zu Einkommen und Lebensbedingungen

(Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen. Endergebnisse 2024, hier

[«23] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerung – Haushalte und Familien. hier

[«24] Destatis – Statistisches Bundesamt: Konsumausgaben, Investitionen und Außenbeitrag, hier

[«25] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, hier, S.17

[«26] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 9. August 2024: Tag der Jugend: 60 Prozent der 15- bis 24-Jährigen lebten 2023 hauptsächlich von familiärer oder staatlicher Unterstützung, hier

[«27] Es gibt Leistungen, die nicht einfach einer Generation zugeordnet werden können. So könnte man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung (sogenannte Mütterrente) auch als ‚verspätetes Kindergeld‘ betrachten.

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 398 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2023, Pressemitteilung Nr. 193 vom 3. Juni 2025, hier

Bildung umfasst Kindertagesbetreuung, Schulen, Hochschulen, Förderung von Bildungsteil-nehmern/-innen, Sonstiges Bildungswesen, Jugend- und Jugendverbandsarbeit.

[«29] Destatis – Statistisches Bundesamt: Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeld und Ausgaben, Stand: Dezember jeden Jahres, hier

[«30] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Familienleistungsausgleich, S. 12 hier

[«31] Destatis – Statistisches Bundesamt: Ausgaben, Einrichtungen und Personal in der Jugendhilfe – Öffentliche Hand gab 2023 rund 71,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus, hier

[«32] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, hier

[«33] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 398 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2023, Pressemitteilung Nr. 193 vom 3. Juni 2025. Die Hochschulfinanzstatistik weist höhere Zahlen aus, insgesamt 75 Milliarden Euro für 2023, hier

[«34] Bundesministerium für Bildung und Forschung: Schulabsolventinnen und Schulabsolventen sowie Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach Art des Abschlusses, hier

[«35] Hier ließe sich einwenden, dass auch die im Alter höheren Kosten für Krankheit und Pflege berücksichtigt werden müssten.

Die ethische Berechtigung solcher Berechnungen ist zweifelhaft. Anders als bei der ausschließlich politisch entschiedenen Gestaltung der Ausbildungsfinanzierung oder der Rentenansprüche etc. – handelt es sich bei den Ausgaben für Gesundheit und Pflege darum, wie eine Gesellschaft mit einem weitgehend natürlichen Ereignis, nämlich Krankheit in allen Lebensaltern, und speziell mit dem weitere Krankheiten erzeugenden Prozess der Alterung umgeht. Die Politik kann die Ressourcen der Gesundheitsversorgung beeinflussen. Gesundheit, Krankheit und Alterung sind aber auch durch die bestmögliche Gesundheitsversorgung nur abzumildern oder zu verlangsamen, aber nicht aufzuhalten. Abgesehen davon sind die gegenwärtigen Daten zu den Kosten in verschiedenen Generationen nicht eindeutig, weil schwere Erkrankungen im Jugend- und Erwerbstätigenalter pro Fall erheblich höhere Kosten verursacht als im Alter. Die EU sieht in ihrem ‚Alterungsbericht 2024. Wirtschaftliche und finanzielle Projektionen für die EU-Mitgliedsstaaten 2022 bis 2070’ (‚Ageing Report. Economic & Budgetary Projections for the EU Member States (2022-2070’), auch solche Schwierigkeiten. ab S. 66 hier (Mehr dazu in Teil 4)

[«36] Durchschnitt Destatis Alter ab 64 und ab 65: 20,2 und 19,0 = 19,6 Millionen

[«37] Würde die Altersgrenze bei 21, 22, 23, 24 oder 25 Jahren gezogen, wären die Ausgeben für die Jüngeren pro Kopf niedriger und würden sich den Pro-Kopf-‚Brutto’ausgaben der Älteren annähern.

[«38] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, S. 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen, Alter hier

[«39] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, S. 22 Leistungen nach Funktionen und Institutionen, Alter hier

[«40] Destatis – Statistisches Bundesamt: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Daten für 2025. hier
Direkter Link zur interaktiven Visualisierung: service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

[«41] Ebenda

[«42] Das statistische Bundesamt weist – wie gesagt – auch auf die methodischen Schwierigkeiten hin, sie erwähnen als über den privaten Konsum hinaus gehende Aufwendungen für Kinder vor allem Versicherungsschutz und Vorsorge. Einige weitere Schwierigkeiten: Die Berechnung der Wohnkosten ist extrem schwierig, da es keinen Wohnungsmarkt mehr gibt, in dem Eltern durch einfachen Wechsel die Wohnung der Kinderzahl anpassen könnten. So leben einige beengt in zu kleinen Wohnungen, weil sie eine größere nicht finden oder nicht bezahlen können. Andere wohnen auf genügend Wohnraum, nachdem die ersten Kinder ausgezogen sind.

Weitere methodische Herausforderungen: Man könnte versuchen die Sozialversicherungsbeiträge der bereits ab dem 18. Lebensjahr Erwerbstätigen von den Ausgaben für Kinder und Jugendliche wieder abzurechnen. Das müsste man dann allerdings auch bei der Berechnung der Kosten Älterer machen. Etwa 21 Prozent der Rentenbezieher im Rentenalter erwerbstätig, das wäre dann auch von den Ausgaben wieder abzuziehen.

[«43] Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung die staatlich abgedeckten Gesundheitskosten aller drei Generationen. Die höheren Gesundheitskosten Älterer lassen sich bestimmen. Eine Berechnung der spezifischen Gesundheitskosten Älterer wirft aber massive ethische Probleme auf. Die erhöhte Erkrankungsanfälligkeit im Alter resultiert zum einen aus der natürlichen und nicht verhinderbaren Alterung (beinflussbar aber nicht verhinderbar), zum anderen aus der Verausgabung während der Erwerbstätigkeit und Kindererziehungszeit.

(Auszug von RSS-Feed)

Todsicheres Geschäft: Von der Riester-Rente profitiert garantiert nur die Finanzindustrie

17. März 2026 um 08:00

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Wer sein Erspartes loswerden will, ist bei den Anbietern der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge in besten Händen. Hier winken mickrige Renditen, sobald es auf die Hundert zugeht. Für Normalsterbliche gibt es kümmerliche Auszahlungen zu Lebzeiten und Verluste satt nach dem Tod. Eine neue Studie rechnet das Desaster vor. Die Reformpläne der Bundesregierung machen die Sache für die Verbraucher nicht besser – für die Versicherer natürlich schon. Von Ralf Wurzbacher.

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Haben Sie einen Riester-Vertrag oder einen der Sorte Rürup? Dann haben Sie hoffentlich lange zu leben, sehr lange. Andernfalls kommen Sie nämlich zu kurz, viel zu kurz. Sprich, Sie machen Verluste, in der Regel große Verluste. Die vor bald einem Vierteljahrhundert eingeführte staatlich geförderte kapitalgedeckte Altersvorsorge ist eine monströse Mogelpackung. Einst lautete das Versprechen ihrer Schöpfer, eine Privatrente mache die schwindenden Erträge aus der gesetzlichen Rente mehr als wett. In den Worten des Namensgebers Walter Riester (SPD), seinerzeit Bundesarbeitsminister: „Jede Rentnerin und jeder Rentner wird jetzt und in Zukunft mehr Rente erhalten als nach altem Recht.“

Rückblickend kann man das getrost eine Lüge nennen. Tatsächlich bleibt heute Millionen Menschen deutlicher weniger zum Leben im Ruhestand als zu Zeiten, als das staatliche Rentensystem noch intakt war. Und was Riester oder Rürup betrifft, geht es in der Mehrheit der Fälle nicht um eine Aufpolsterung des schmaler gewordenen Altersruhekissens, sondern um Formen organisierter Enteignung. Die „Bürgerbewegung Finanzwende“ hat das ganze Desaster in einer in der Vorwoche präsentierten Studie durchgerechnet und einen „dramatisch schlechten Kundennutzen“ ermittelt. Zitat: „Im Marktdurchschnitt bleiben 35 bis 45 Prozent des eingezahlten Geldes bei den Anbietern, also ein guter Teil des eingezahlten Geldes.“

Mini- und Minuserträge

Wie das? Die Autoren Britta Langenberg und Moritz Czygan haben die möglichen Erträge eines 37-jährigen Musterkunden bei insgesamt 96 aktuellen Riester- und Rürup-Rentenversicherungen mit einer Laufzeit von 30 Jahren kalkuliert. Die Produkte stehen schon sehr lange in der Kritik, weil die Versicherer enorme Abschluss- und Verwaltungskosten verlangen, was die „Renditen“ beträchtlich schmälert. Dabei hängt Finanzwende die Latte sehr niedrig. Demnach sollten die Produkte über die gesamte Vertragsdauer – also während der Spar- und der Auszahlungsphase – wenigstens einen langfristigen Inflationsausgleich in der Höhe von zwei Prozent einspielen, also dafür sorgen, dass die Kunden keinen Realverlust machen. Das entspricht den Anforderungen, die auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an solche Angebote stellt.

Fast zwei Drittel der Tarife (65 Prozent) lösen nicht einmal diese Minimalvorgabe ein. Bei Männern schafft dies bei Riester nur ein einziger Kontrakt, bei Frauen sind es vier von 18. Besser schneiden weibliche Kunden auch bei Rürup ab, hier überwinden immerhin 43 Prozent der Angebote die Zwei-Prozent-Hürde, bei männlichen nicht einmal halb so viele. In Einzelfällen zeigen sich den Befunden zufolge sogar Minusrenditen. In der Gesamtsicht bringen es die Rürup-Produkte auf im Mittel 1,45 Prozent, die von Riester auf 1,14 Prozent. Finanzwende legt Wert auf die Feststellung, dass die Untersuchung die reinen Produktrenditen in den Blick nimmt, die sich je nach Fördermodell und fälligen Steuervorteilen auch „deutlich verbessern“ könnten, etwa bei „Kinderreichen mit hohen Riester-Zulagen“. Für die gesellschaftliche Fragestellung, ob die Angebote als Zusatzvorsorge taugen, komme es aber auf den Produktkern und nicht auf die Förderung an.

Mit 99 Jahren …

Vor allem kommt es darauf an, was das Modell Normalsterblichen bringt. Besagte Minirenditen springen tatsächlich nur für diejenigen heraus, die ihren Vertrag bis zum Ende buchstäblich mit Leben füllen, also nicht vorzeitig das Zeitliche segnen. Nur dann besteht überhaupt die Chance, wenigstens das gesamte eingezahlte Geld inflationsbereinigt zurückzuerhalten. Und wo liegt diese Schwelle? Bei Riester muss man dafür mindestens 99 Jahre alt werden, bei Rürup 96 Jahre. Wer früher verscheidet, und das sind nach den offiziellen Sterbetafeln die allermeisten, bezahlt das nicht nur mit zu Lebzeiten geringen Monatsauszahlungen, sondern nach dem Tod noch damit, dass beträchtliche Teile des Sparkapitals als „Risikogewinn“ (sic) beim Versicherer verbleiben. Konkret kommen heute 37-jährige Sparerinnen bei Riester-Verträgen erst ins Verdienen, wenn sie sechs Jahre länger leben, als die Statistik es für sie ausweist. Um Männer muss Gevatter Tod zehn Jahre länger als üblich einen Bogen machen.

Für Finanzwende ermittelt hat die Kennziffern der Versicherungsmathematiker und Verbraucherschützer Axel Kleinlein. Der hatte die miesen Tricks der Branche in Sachen Riester und Rürup schon einmal vor sechs Jahren im Interview mit den NachDenkSeiten beleuchtet. Bei jenen Teilen des Sparkapitals, die sich im Falle unerwartet hoher Zinsen aus Überschussbeteiligungen ergeben, kalkulierten Anbieter seinerzeit demnach gar mit Lebenserwartungen zwischen 140 und 150 Jahren. Das gehöre „zum üblichen, ganz legalen Betrug, mit dem die Versicherer ihre Kunden schon seit sehr langer Zeit übers Ohr hauen – hier dazu noch mit freundlicher Unterstützung durch den Staat“, befand damals der Experte.

Mehr als 40 Prozent „futsch“

Eingepreist sind die Mondzahlen in diverse Gebühren und Provisionen, die die Konzerne kassieren. Nach Abzug aller Kosten schnurren so 10.000 Euro eingezahltes Kapital auf im Durchschnitt 5.658 Euro zusammen, oder, wie die Studienautoren bemerken: „Mehr als 40 Prozent sind futsch.“ Im Mittel stünde am Ende der Sparphase bei Riester im Schnitt ein Guthaben von 47.000 Euro auf dem Kundenkonto, bei Rürup rund 53.000 Euro. Daraus ergebe sich eine typische anfängliche Monatsrente von 139 Euro beziehungsweise 153 Euro bei Rürup. Legte man eine realistische Lebenserwartung zugrunde, gäbe es allmonatlich entsprechend mehr, weil sich der Gesamtbetrag auf eine kürzere Zeitspanne verteilen würde. Dann aber machten die Unternehmen keinen Reibach mehr. „Dank“ sei dem, was Kleinlein „Verrentungszwang“ nennt. So ist ein großer Teil des angesparten Kapitals verpflichtend in eine Lebensversicherung zu überführen. Wer sich das Geld dagegen gleich bei Renteneintritt auszahlen lassen will, muss sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückerstatten.

Lukrativer erscheint es da, seinen Spargroschen unter dem Kopfkissen zu deponieren. Daran nagt dann zwar die Inflation, aber bei weitem nicht so gierig wie die Versicherer. Und was man vor dem Ableben nicht verbraucht, wandert später zu den Erben und nicht zu Allianz, HUK Coburg oder Zurich Deutscher Herold. Dieser Anbieter ist mit dem Produkt „Varioinvest“ laut Analyse „Spitzenreiter“ beim Abzocken – mit satten 46 Prozent Kosten. Die Machenschaften haben sich herumgesprochen und den Ruf der privaten Altersvorsorge nachhaltig ramponiert. Von den anfangs über 20 Millionen Abschlüssen bestanden Ende 2024 nurmehr knapp 15 Millionen. Bis zu einem Viertel davon sind ruhend gestellt, es werden also keine Beiträge mehr geleistet. Wer so verfährt, rettet immerhin seine bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile.

Ab ins Kasino!

Aber die Bundesregierung hat Besserung gelobt. Eine „Reform“ soll den Namen Riester vergessen und die Produktpalette attraktiver machen, mit mehr „Flexibilität, individueller Gestaltung und Renditechancen“. Im Dezember hatte das Bundeskabinett die Vorlage von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für ein „Altersvorsorgereformgesetz“ auf den Weg gebracht. Kernstück ist die Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantievorgaben, planmäßig zum Jahresanfang 2027. Faktisch sollen Sparer mehr Gewinne erzielen können, das jedoch bei größerem Risiko. Im Fall von Riester sind die Versicherer qua Gesetz verpflichtet, die eingezahlten Beträge samt öffentlichen Zulagen bei Renteneintritt zu 100 Prozent für die Verrentung zur Verfügung zu stellen. Künftig soll es zum Beispiel Produkte geben, die nur 80 Prozent der Einzahlungen garantieren, aber bei günstigem Verlauf deutlich höhere Erträge in Aussicht stellen.

Die Vorlage dazu hatte schon im Sommer 2023 eine Regierungskommission im Auftrag der Ampel geliefert, über deren Empfehlungen die NachDenkSeiten unter dem Titel „Rentenroulette: Riestern ist von gestern, morgen wird richtig (ab)gezockt“ berichteten. Im Kern zielen die Pläne darauf, die Bürger noch mehr in die Fänge der Finanzindustrie zu treiben und die Privatrente noch stärker gegen die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Stellung zu bringen. Dies war überhaupt erst der Ausgangspunkt, mit dem das System in Jahrzehnten in Verruf und mit immer neuen „Rentenreformen“ geschwächt wurde. Das Geschäftsfeld der Finanzwirtschaft soll möglichst unbegrenzt erweitert werden, und die „demografische Katastrophe“ liefert dazu die propagandistische Begleitmusik. Die NachDenkSeiten haben zu den Themen „Riester-Rente“ und „Privatisierung der Altersvorsorge“ eine Vielzahl an Artikeln publiziert, die bis ins Jahr 2006 zurückreichen.

Augenwischerei

Die politisch angepeilte Riester-Abwicklung folgt einmal mehr dem Kalkül, die Bürger noch stärker als bisher ins Vabanquespiel mit Einkünften und Ersparnissen zu treiben. Dabei setzt die Regierung wie gewohnt auf Augenwischerei. So gibt sie vor, einen Kostendeckel für die Versicherer einzuziehen. Von der Rendite, die diese an den Kapitalmärkten mit dem Geld ihrer Kunden zu erwirtschaften hoffen (zum Beispiel sechs Prozent), sollen höchstens 1,5 Prozent (in dem Fall ein Viertel) für Gebühren draufgehen dürfen. Dabei liegt der Aufpreis bei typischen Riester-Tarifen nach der Finanzwende-Studie schon heute bei im Schnitt 1,46 Prozent. Um die Begehrlichkeiten einzugrenzen, brauche es eine „deutlich niedrigere“ Schwelle von maximal einem halben Prozent. „1,5 Prozent deckeln nichts, sondern zementieren nur die existierenden Missstände“, monierte Autorin Langenberg in einer Pressemitteilung.

Der Finanzprofessor und Verbraucherschützer Hartmut Walz plädiert gar für einen Kostendeckel von maximal 0,2 Prozent. Alles darüber bedeute eine Umverteilung staatlich subventionierten privaten Altersvorsorgevermögens zugunsten der Finanzindustrie – mit gesamtwirtschaftlichen „Verlusten für die Bürger in Billionenhöhe“, zitierte ihn vor sechs Tagen das Manager Magazin. Ein Haken mehr: Den Kostendeckel soll es nur für Standardprodukte geben, von denen jeder Versicherer mindestens eines im Sortiment führen soll – und jedes davon mit exklusivem Zuschnitt. Finanzwende wünscht sich dagegen ein „einziges, kostengünstiges und staatlich organisiertes Standardangebot“. Nach Vorstellung der Regierung sollen beliebig viele weitere und auch komplexere Produkte verkauft werden dürfen, was das Angebotsdickicht laut Finanzwende noch verschärfen würde. Im Ergebnis drohe ein noch „unübersichtlicherer Markt“ bei vielleicht noch höheren Kosten, also Verlusten.

Schlechter Rat ist teuer

Apropos: Die Allianz bewirbt ihre Riester-Tarife mit dem „Markenbotschafter“ Günther Jauch. „Ich stelle persönlich immer wieder fest: Der Bedarf an Vorsorge ist definitiv da, aber das ist vielen noch gar nicht richtig klar geworden. Mit allen Folgen, die das dann für die Zukunft so vieler Menschen haben kann“, äußerte sich der Moderator zum Auftakt der Zusammenarbeit im Juli 2024. Daher wolle man Menschen aktiv ansprechen und sie motivieren, sich um ihre finanzielle Zukunft zu kümmern. Bleibt die Frage: Wer wird da wohl Millionär?

Titelbild: Studio Romantic/shutterstock.com

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