04. Februar 2026 um 18:01
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Allgemeinverfügung des Senats zum Einsatz von Tausalz außer Kraft gesetzt. Demnach bleibt der Gebrauch von Streusalz außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Berliner Stadtreinigung verboten. Die Richter sehen für eine Ausnahmeregelung keine gesetzliche Grundlage.
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