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Israel und die Todesstrafe: Wenn Recht nach Herkunft tötet

09. April 2026 um 07:00

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Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und  Vergeltung zu entfesseln. Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt es israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dieses Gesetz sollte verworfen werden. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

  1. Einleitung

    Die Knesset hat Ende März 2026 das „Death Penalty for Terrorists Law, 5786–2026“[1] in zweiter und dritter Lesung angenommen. Nach den offiziellen Knesset-Angaben stimmten 62 Abgeordnete dafür, 48 dagegen; eine Stimme enthielt sich. Die Vorlage wird auf der offiziellen Gesetzesseite bereits als in dritter Lesung angenommen geführt.

    Der politische Symbolwert ist offenkundig. Juristisch liegt die Sache jedoch nicht in der Parole, sondern im Bauplan. Der Text erweitert nicht bloß einen Strafrahmen. Er zieht Zuständigkeiten in eine bestimmte Richtung, senkt Hürden, trennt Adressaten, regelt Vollstreckung und Geheimhaltung und nennt im Zweckartikel ausdrücklich auch „Vergeltung“ als Ziel. Wer die Tragweite dieses Gesetzes verstehen will, muss deshalb beim Gesetzestext beginnen.

  2. Der historische Rahmen – eine kurze Rückblende

    Israel kennt die Todesstrafe im Recht seit Staatsgründung, auch wenn sie seit langem nicht mehr zur normalen Strafpraxis gehört. Im offiziellen israelischen Staatenbericht an den UN-Menschenrechtsausschuss heißt es, sie sei seit Staatsgründung nur in zwei Fällen vollzogen worden:[2] im Fall Meir Tobianski 1948 und im Fall Adolf Eichmann 1962. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter hat Ende 2025 diesen historischen Befund in seiner Staatenprüfung so zusammengefasst.

    Tobianski steht nicht für einen geordneten Präzedenzfall, sondern für das Gegenbild[3]. Die offizielle staatliche Gedenkseite beschreibt, wie er nach einer vorgefertigten Feldgerichtsverhandlung ohne Verteidiger und ohne geordnetes Verfahren zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde. Später wurde er vollständig rehabilitiert; David Ben-Gurion sprach der Familie in einem Schreiben die völlige Entlastung aus.

    Eichmann steht für etwas grundsätzlich Anderes. Yad Vashem dokumentiert ein lang vorbereitetes reguläres Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Jerusalem, die Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof, ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten und erst danach die Vollstreckung durch Hängen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962. Yad Vashem hebt ausdrücklich hervor, dass Juristen weltweit die Fairness des Verfahrens und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Standards betonten.[4]

    Gerade deshalb trägt der schlichte Satz, Israel habe „die Todesstrafe ja schon immer gehabt“, analytisch nicht. Tobianski ist das Lehrstück des Ausnahmezustands und des Fehlurteils. Eichmann ist der historisch singuläre, bis zuletzt verfahrensförmig durchgehaltene Ausnahmefall. Aus beidem zusammen lässt sich keine Normalität der Todesstrafe ableiten.

  3. Das neue Gesetz und was es bedeutet

    Der Zweck des neuen Gesetzes ist ungewöhnlich offen. Er nennt den „Kampf gegen den Terrorismus“, den Schutz Israels, seiner Bürger und Bewohner, die „Stärkung der Abschreckung“, die Verhinderung von Geiselnahmen und ausdrücklich auch die „Vergeltung[5] für die abscheulichen Taten der Terroristen“. Schon an dieser Stelle zeigt sich: Die Vorlage wird nicht nur als Sicherheitsrecht, sondern auch als Strafrecht der Vergeltung formuliert. Für den behaupteten Zweck der Geiselprävention enthält der Gesetzestext allerdings keinen eigenen Mechanismus; geregelt werden vor allem Todesstrafe, Gerichtsstand und Vollstreckung.

    Der Text adressiert zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Westbank. Der Verteidigungsminister soll den Kommandeur der israelischen Streitkräfte im „Gebiet“ anweisen, binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten das militärische Sicherheitsrecht zu ändern.[6] Danach soll ein „Bewohner des Gebiets“, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht und dabei einen nach dem israelischen Anti-Terror-Gesetz definierten Terrorakt begeht, mit dem Tod bestraft werden. Nur wenn das Militärgericht besondere Umstände feststellt und besondere Gründe protokolliert, darf es stattdessen lebenslange Haft verhängen. Entscheidend ist die Definition des Adressaten: „Bewohner des Gebiets“ ist, wer dort registriert ist oder dort lebt – ausdrücklich ausgenommen sind israelische Staatsbürger und israelische Bewohner.

    Diese Ausnahme ist der juristische Kern der personellen Asymmetrie. Was politisch häufig als allgemeines Gesetz gegen „Terror“ präsentiert wird, ist im Gebiet unter Militärverwaltung gezielt gerade kein allgemeines Gesetz, sondern zieht eine Grenze entlang ethnischer Zugehörigkeit in Verbindung mit lokalem Status. Es erfasst nach seinem Wortlaut nicht die israelische Siedlerbevölkerung im Westjordanland. Die Trennung ist nicht nur Folge der Praxis. Sie ist in die Definition eingebaut.

    Der zweite Bereich betrifft Israel selbst und damit auch den Raum, in dem israelisches Strafrecht gilt. Dort fügt das Gesetz dem Strafgesetzbuch § 301A(c) hinzu. Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, soll – in den bereits in § 301A(a)(10) geregelten Umständen – entweder mit dem Tod oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Anders als im Bereich unter militärischer Verwaltung ist die Todesstrafe hier nicht als zwingende Regelfolge formuliert; der Text eröffnet formal eine Alternative zwischen Tod und lebenslanger Haft.

    Die prozessualen Hürden werden in den Gebieten unter Militärverwaltung gezielt gesenkt. Die militärische Todesstrafe soll nicht davon abhängen, dass die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder unterstützt. Sie soll auch nicht mehr Einstimmigkeit voraussetzen. Und sie soll nicht daran gebunden sein, dass alle Richter des Spruchkörpers mindestens den Rang eines Oberstleutnants haben. Genau dies war bisher aber ein wesentlicher Sicherungsmechanismus: Im geltenden militärischen Recht konnte ein Todesurteil nur einstimmig von einem hochrangigen Dreiergremium verhängt werden.

    Hinzu kommt die Verschiebung des Gerichtsstands in die Exekutive. Nach § 3(b) soll der Verteidigungsminister per Verfahrensanordnung die interne Richtlinie der Strafverfolgungsbehörden (prosecution-venue policy) für diese Fälle festlegen. Das wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich zieht es die Entscheidung über den justiziellen Weg näher an die politische und militärische Leitung heran.

    Die Vollstreckungsarchitektur ist eigens ausgebaut. Todesurteile sollen binnen 90 Tagen nach Rechtskraft vollstreckt werden. Zuständig ist der israelische Strafvollzug. Die Vollstreckungsart ist Aufhängen am Hals, bis der Tod eintritt. Der Premierminister kann zwar Aufschub beantragen, aber insgesamt nur bis zu 180 Tage. Der Verurteilte wird gesondert untergebracht; Zugang haben im Kern Vollzugsbeamte, Geistliche, Ärzte, offizielle Besucher und höchstens zwei Anwälte. Bei der Vollstreckung können Vertreter der Opferfamilien anwesend sein. Das Gesetz ordnet zudem an, dass die Tatsache der Vollstreckung samt Angaben zur hingerichteten Person auf der Website des Strafvollzugs veröffentlicht wird, während Namen der Vollstreckungsbeamten und wesentliche Vollzugsinformationen geheim bleiben und die unbefugte Offenlegung strafbewehrt wird.

  4. Völkerrechtliche Einordnung

    Der menschenrechtliche Maßstab ist klar. Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt das Recht auf Leben (IPbpR)[7]. Von Israel ratifiziert, trat der Pakt für Israel am 3. Januar 1992 in Kraft. In Staaten, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf sie nur für die „schwersten Verbrechen“ vorgesehen werden, nur nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, nur aufgrund eines endgültigen Urteils eines zuständigen Gerichts und nur bei bestehender Möglichkeit von Begnadigung oder Umwandlung. Art. 14 verlangt ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Schuldspruch und Strafe durch ein höheres Gericht. Art. 26 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.

    Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Der Menschenrechtsausschuss hält ausdrücklich fest, dass Zivilpersonen nicht vor Militärtribunalen wegen Kapitaldelikten stehen dürfen. Zudem ist es nach der maßgeblichen Auslegung von Art. 6 mit Sinn und Zweck des Pakts unvereinbar, den tatsächlichen Rückgriff auf die Todesstrafe auszuweiten oder Begnadigungs- und Umwandlungsmöglichkeiten zurückzunehmen. Letztlich sind zwingende Todesstrafen, die richterliches Ermessen über Person und Tat verkürzen, nach derselben Auslegung willkürlich.[8]

    Beim Betrachten der Gleichbehandlungsfrage wird die Asymmetrie der Rechtslage noch deutlicher. Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt der Gesetzestext israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dass Art. 26 nicht nur formale, sondern wirksame Gleichbehandlung verlangt und dass die Todesstrafe nicht diskriminierend verhängt werden darf, macht diese Konstruktion besonders problematisch. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben genau darin bereits 2025 einen strukturellen Diskriminierungseffekt gesehen.

    Hinzu tritt das Problem des Terrorbegriffs. Die neue Todesstrafe ist in Gebieten unter Militärverwaltung eng an die Definition des Anti-Terror-Gesetzes gebunden. Schon 2022 warnten mehrere UN-Sonderberichterstatter, die dortigen Definitionen seien in zentralen Punkten unpräzise und würden Risiken für Legalität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung bergen. Zudem sind sie zu weit gefasst. Wer an einen bereits als überbreit kritisierten Begriff die unwiderruflichste Sanktion hängt, verschärft nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Reichweite eines fatalen Justizirrtums.

    Im besetzten Westjordanland tritt zusätzlich das humanitäre Völkerrecht hinzu. Der Internationale Gerichtshof hat 2024 nochmals festgehalten, dass das Westjordanland und Ost-Jerusalem besetzte Gebiete sind und dass die Vierte Genfer Konvention dort anwendbar ist. Die Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in einem Besatzungsverhältnis „in den Händen“ der Gegenpartei befinden, als „protected persons“. Das Besatzungsrecht ist damit hier kein fernes Hintergrundrauschen, sondern der einschlägige Rechtsrahmen.

    Art. 68 der Vierten Genfer Konvention hängt die Hürde für die Todesstrafe gegen geschützte Personen sehr hoch. Sie kommt nur in wenigen Fallgruppen überhaupt in Betracht, unter anderem bei Spionage, schweren Sabotageakten gegen militärische Anlagen der Besatzungsmacht oder vorsätzlichen Delikten mit Todesfolge – und auch dann nur, wenn solche Taten bereits nach dem vor der Besatzung geltenden Recht „todesfähig“ waren. Art. 75[9] garantiert in jedem Fall das Recht auf Gesuch um Begnadigung oder Strafaufschub und untersagt die Vollstreckung vor Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Mitteilung des endgültigen Urteils. Art. 76[10] verlangt zudem, dass geschützte Personen im besetzten Land festgehalten werden und dort auch ihre Strafe verbüßen.

    Gerade an diesen Punkten kollidiert die neue Regelung am deutlichsten mit dem übergeordneten Recht. Die 90-Tage-Frist unterschreitet die in Art. 75 genannte Sechs-Monats-Sperre deutlich. Der Ausschluss von Begnadigung oder Umwandlung in den Gebieten unter Militärverwaltung widerspricht dem dort ausdrücklich garantierten Petitionsrecht. Die Vollstreckung durch den israelischen Strafvollzug steht jedenfalls dann in scharfem Kontrast zu Art. 76, wenn palästinensische Verurteilte dafür in Anstalten im israelischen Kernland verbracht würden – eine Praxis, die UN-Sonderberichterstatter bereits für andere Haftfälle als Verstoß gegen Art. 76 bezeichnet haben.

    Die Asymmetrie erschöpft sich dabei nicht in einer einzelnen Definition. Zwei Rechtswege operieren über demselben Raum: ziviles israelisches Strafrecht für Israelis, Militärrecht für die palästinensische Bevölkerung unter Besatzung. UN-Sonderberichterstatter beschrieben 2024 diese Ordnung ausdrücklich als duales, nach Status und Nationalität getrenntes System[11]; Richter und Staatsanwälte seien in die militärische Hierarchie eingebunden, die Verurteilungsquote palästinensischer Angeklagter liege seit Jahren bei über 99 Prozent.

    Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten von 2024 Israels Gesetzgebung und Maßnahmen im besetzten Gebiet ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt verbotener Diskriminierung geprüft und die rechtliche Trennung zwischen Siedler- und palästinensischer Gemeinschaft als strukturbildend beschrieben. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Todesstrafenarchitektur nicht als isolierte Strafrechtsnovelle. Sie fügt sich in einen bereits getrennten Rechtsraum ein und verschärft genau dort die schärfste aller Sanktionen. Aus menschenrechtlicher und besatzungsrechtlicher Sicht verdichten sich die Einwände daher an einem Punkt: Das Gesetz macht aus der Ausnahme eine Struktur.

    Der Beschluss steht in erheblicher Spannung zu Art. 6, 14, 15 und 26 ICCPR. Besonders problematisch erscheinen die militärische Zuständigkeit für Zivilpersonen, die Absenkung der bisherigen Verfahrenshürden, die personelle Asymmetrie in den Gebieten unter Militärverwaltung und der ausdrückliche Ausschluss von Gnade oder Strafumwandlung. Am deutlichsten ist die Kollision im Recht der Besatzung: bei Frist, Gnadenrecht und Haftort. Ergänzend haben UN-Sonderberichterstatter und der UN-Ausschuss gegen Folter genau vor diesen Punkten bereits gewarnt.

Fazit

Rechtlich ist der Kern dieses Problems schnell umrissen. Die Knesset hat nicht einfach ein Strafmaß verschärft. Sie hat ein besonderes Todesstrafen-Prozedere für Terrorfälle ersonnen, es im Westjordanland an die Militärgerichtsbarkeit gekoppelt und die Sicherungen um Urteil und Vollstreckung gezielt ausgedünnt.[12] Die Bruchlinien verlaufen entlang von Leben, Verfahren, Gleichheit und Besatzungsrecht.

Abschließender Kommentar

Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche Grenzüberschreitung. Dabei geht es überhaupt nicht um die Debatte „Todessstrafe – JA oder NEIN“. Die Grenzüberschreitung findet statt, weil die unwiderruflichste Sanktion gerade dort Anwendung findet, wo das Recht auf Basis ethnischer Zugehörigkeit bereits geteilt ist, die Zuständigkeit asymmetrisch organisiert und die Verfahrensumgebung im Kern umstritten ist. Das ist nicht Stärke. Das ist ein Missbrauch des Rechts und eine Form der Apartheit, wie sie selbst in Südafrika unter Frederik Willem de Klerk unbekannt war.

Der Verweis auf Eichmann entlastet diesen ungeheuren Vorgang nicht. Er belastet das Gewissen herzensgebildeter Menschen. Eichmann war der singuläre Fall eines bis zum Ende überprüften Verfahrens, mit Berufung und Gnadengesuch, vor zivilen Gerichten und unter weltweiter Beobachtung. Tobianski ist die eigentliche Warnung: Wo militärische Logik, ideologische Aufladung, Eile und existenzielle Sprache zusammenfallen, wird die Möglichkeit des Fehlurteils nicht kleiner, sondern größer. Wer beides verwechselt, verwechselt Ausnahme mit Norm.

Nicht nur demokratische Staaten, sondern auch Ethnokratien wie Israel werden dort geprüft, wo sie über ihre Feinde urteilen. Israel besteht diese Prüfung nicht dadurch, dass es den Weg zum Töten verkürzt, richterliche Sicherungen absenkt und die ultimative Sanktion in einen ohnehin ungleichen Rechtsraum verlagert. Dass der Gesetzestext Vergeltung ausdrücklich ausspricht, nimmt der Vorlage den letzten Rest rhetorischer Tarnung. Recht soll Macht einhegen. Dieses Gesetz benutzt Recht, um den Rachegeist der Vergeltung mit Macht zu entfesseln. Gerade deshalb gehört es nicht verteidigt, sondern verworfen und als Zivilisationsbruch verurteilt.

Titelbild: Lightspring / Shutterstock


[«1] Die Zahlen 5786–2026 beziehen sich auf den jüdischen und gregorianischen Kalender

[«2] STATE OF ISRAEL 5Th Periodic Report by the State of Israel Presented to the U.N. Human Rights Committee Concerning the IMPLEMENTATION OF THE INTERNATIONAL CONVENTION ON CIVIL AND POLITICAL RIGHTS

[«3] Die Tobianski Affaire: Generalstaatsanwalt Jaakow Schimshon Schapira bestand darauf, dass Richter Beeri wegen der rechtswidrigen Tötung Tobjanskis vor Gericht gestellt werde, stieß aber auf Widerstand. Schapira blieb hartnäckig, und Beeri wurde verurteilt. Er wurde zu einem Tag Haft verurteilt, aber noch am selben Abend vom Präsidenten begnadigt.

[«4] Adolf Eichmann Prozess

[«5] Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe (Link mit VPN Region Israel)

[«6] „Der Verteidigungsminister weist den Befehlshaber der israelischen Verteidigungsstreitkräfte in dem Gebiet an, innerhalb von 30 Tagen Folgendes zu ändern…“ […] „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht… sofern die Handlung einen terroristischen Akt darstellt… wird zum Tode verurteilt…“

[«7] General Comment No. 36 (Artikel 6 – Recht auf Leben)

[«8] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

[«9] Artikel 75 – Strafverfahren: Todesurteil

[«10] Artikel 76 – Behandlung von Inhaftierten

[«11] UN-Experten verurteilen jahrzehntelange unfaire Gerichtsverfahren gegen Palästinenser im besetzten Westjordanland.

[«12] Der parlamentarische Beschluss ist durch die offiziellen Knesset-Quellen belegt, aber in den amtlichen Veröffentlichung im Gesetzblatt (Reshumot) noch nicht veröffentlicht.

(Auszug von RSS-Feed)

Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

18. März 2026 um 13:00

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

(Auszug von RSS-Feed)

Baden-Württembergs bedenkliche Zusammenarbeit mit Palantir

10. März 2026 um 08:00

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Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg hat das Gotham-System des US-Unternehmens Palantir gekauft, um mit Hilfe Künstlicher Intelligenz Überwachungsdaten im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden zu verarbeiten – auch mit den Stimmen der aktuellen Wahlsieger Die Grünen. Die Polizei von Baden-Württemberg gibt zwar an, dass die Software von Palantir streng kontrolliert wird, um Missbrauch oder Datenlecks zu verhindern – dennoch löst die Zusammenarbeit mit Palantir ernsthafte Bedenken aus. Ein Artikel von Shir Hever.

Alex Karp, der Geschäftsführer des US-Softwarekonzerns Palantir, bekannt für die Bereitstellung von Technologien für Polizei, Geheimdienste und Militär, sagte im letzten Jahr bei einer Investorenkonferenz:

Palantir ist hier, um Systeme zu stören und die Institutionen, mit denen wir zusammenarbeiten, zu den besten der Welt zu machen, und wenn es notwendig ist, unsere Feinde einzuschüchtern und gelegentlich zu töten.“

An solchen Zitaten mangelt es bei den Palantir-Gründern Alex Karp und Peter Thiel, zwei Trump-Anhängern, nicht. Thiel war auch ein enger Freund von Jeffrey Epstein. Sie machen keinen Hehl daraus, dass ihr Unternehmen nach Macht, Dominanz und einer Unterscheidung zwischen „uns“ und „ihnen“ strebt.

Und ganz aktuell wird die Technologie von Palantir zum Töten eingesetzt – in Gaza und auch im Iran. In Gaza nutzt Israel Palantir, um internationale Hilfsorganisationen zu überwachen, nachdem diese sich geweigert hatten, personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter weiterzugeben, um Lebensmittellieferungen nach Gaza zu verfolgen und zu stoppen. Und im Iran sammelt Palantir Überwachungsdaten und gleicht diese mit dem KI-Modell von Anthropic ab, um Ziele für Attentate zu generieren.

Kann Technologie an sich böse sein oder kommt es nur darauf an, ob sie für böse Zwecke eingesetzt wird? Mit der Wahl des Firmennamens „Palantir“ haben Karp und Thiel ihre Meinung zu diesem Thema deutlich gemacht. Das Wort „Palantir“ bezieht sich auf eine magische Kristallkugel aus den Büchern „Der Herr der Ringe“ von J. R. R. Tolkien. In den Büchern und auch im Film benutzt der Hobbit Pippin den Palantir aus Neugier und wird dadurch Opfer der böswilligen Überwachung durch den tyrannischen Sauron. Das Logo von Palantir ist eine vereinfachte Kristallkugel, die als Pupille eines Auges dargestellt ist. Dies kann man als Anspielung auf das „Auge von Sauron“ (das ultimative Überwachungsinstrument im Dienst des Bösen in „Der Herr der Ringe“) lesen. In seinem X-Account lautet das Unternehmensmotto „Software, die dominiert“. Eines der von Palantir entwickelten Tools heißt „Gotham“, eine Anspielung auf die fiktive Stadt aus den Batman-Geschichten, in der ein millionenschwerer Rächer namens Batman Kriminelle in der korrupten und von Verbrechen heimgesuchten Stadt Gotham bekämpft. Palantir bezeichnet die Software daher auch als „Waffensystem“.

Die Identifikation mit Schurken der Populärkultur geschieht aber auch durch Andere. Die US-Einwanderungsbehörde ICE verglich sich selbst mit Darth Vader aus Star Wars, Trump sagte in einem Treffen mit Zohran Mamdani, „Sie können mich einen Faschisten nennen“, Benjamin Netanjahu nannte Israels Operation zur Ermordung wichtiger iranischer Führer und Militärkommandanten „Operation Red Wedding“ (Rote Hochzeit), eine Anspielung auf die Massenszene aus den Büchern und der Fernsehserie Game of Thrones, in der unbewaffnete Unschuldige ermordet werden. Israels Krieg gegen den Iran im Juni 2025 wurde „Rising Lion“ genannt, eine biblische Anspielung aus dem Buch Numeri, in dem es weiter heißt: „Er wird sich nicht niederlegen, bis er von der Beute gegessen und das Blut der Erschlagenen getrunken hat.“ Diese Akteure scheuen sich also nicht, sich mit dem Bösen zu assoziieren, aber sie haben noch etwas anderes gemeinsam: Sie sind alle Kunden von Palantir.

Kunden von Palantir

Palantir verkauft nicht nur die Werkzeuge für Überwachung und Herrschaft, die es möglich, ja sogar leicht machen, Menschen- und Bürgerrechte zu verletzen, sondern nutzt auch seine tyrannischen Bilder und Popkultur-Referenzen, um seinen Kunden das Gefühl zu geben, Tyrannen zu sein. Ein Vertrag mit Palantir ist daher nicht nur eine Frage der Überwachungsmacht, sondern auch ein politisches Statement: eine Parteinahme für weiße Vorherrschaft, Militarismus und Kolonialismus gegen progressive Ideale wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit.

Nach der pro-kolonialistischen Rede des US-Außenministers Marco Rubio auf dem Münchner Sicherheitsgipfel, die als „unheilvolles Plädoyer für schamlosen westlichen Imperialismus” bezeichnet wurde, sagte Joe Lonsdale, Mitbegründer von Palantir:

„Eine wichtige Rede von Außenminister Rubio. Diese US-Regierung kümmert sich sehr um den Westen und ist für Europa so viel besser, als ihre Führer und die politische Klasse erkennen. Ich hoffe, sie hören zu.”

In einer durchgesickerten Audioaufnahme des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein empfahl er dem ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Ehud Barak, sich „Palantir anzuschauen“. Tatsächlich gehört das israelische Verteidigungsministerium zu den ersten Kunden von Palantir. Palantir stellte seine KI-Tools dem israelischen Militär zur Verfügung. Palantir erweiterte seine Zusammenarbeit mit Israel, als der Völkermord im Gazastreifen begann. Es erklärte, „wir stehen zu Israel“, und hielt seine Vorstandssitzung im Januar 2024 in Tel Aviv ab.

Palantir in Gaza, Libanon und Venezuela

Israel setzte KI als Waffe ein, um eine große Anzahl von „Zielen“ in Gaza zu generieren, wobei bis zu 100 zivile Opfer pro Angriff als „Kollateralschaden“ in Kauf genommen wurden. Der israelische Geheimdienst nutzte KI, um 40.000 Ziele zu generieren, und wenn man den maximalen akzeptierten Kollateralschaden dafür berechnet, ist dieser größer als die Bevölkerung des gesamten Gazastreifens. Microsoft, Google und Amazon stellten Israel Cloud-Dienste, Server und Schnittstellenprogramme zur Verfügung, um die Verwaltung der enormen Mengen an Überwachungsdaten zu unterstützen, die von Drohnen, Soldaten, Gesichtserkennungs-Tools und gehackten Telefonen gesammelt wurden, aber die israelische Armee bestand darauf, dass die Ziele selbst von KI generiert wurden. Alle Tech-Giganten bestritten eine Beteiligung an diesem Teil der Militarisierung der KI. Palantir bleibt aber der Hauptverdächtige für die Bereitstellung der Algorithmen, die das israelische Militär bei der Begehung des Völkermords unterstützt haben.

Darüber hinaus startete Israel am 18. September 2024 einen Pager-Angriff im Libanon. Bei dem Angriff wurden mindestens 32 Menschen getötet, darunter zwei Kinder, und 3.250 Menschen verstümmelt und verletzt. Die UNO verurteilte den Angriff als Verstoß gegen das Völkerrecht. Israel bekannte sich stolz zu dem Angriff und ein Mossad-Agent gab der Sendung „60 Minutes“ hierzu ein Interview. In seiner Autobiografie behauptet Karp, dass Israel sich bei der Durchführung des Angriffs auf die Technologie von Palantir verlassen habe.

Amnesty International wies darauf hin, dass Palantir-Tools in den USA eingesetzt wurden, um die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit palästinensischer und pro-palästinensischer Demonstranten zu verletzen und um Migranten zu überwachen und ihre Rechte zu verletzen. Der UN-Bericht über die Unternehmen, die den Völkermord in Gaza ermöglichen, erwähnt auch Palantir als ein Unternehmen, das die Tötung von Palästinensern in Gaza erleichtert.

Wie der ehemalige griechische Finanzminister Yannis Varoufakis sagte, ist Gaza zu einem Testfeld für gefährliche Technologien geworden, die die gesamte Menschheit bedrohen. Er erwähnt ein Gespräch, das er mit einem Mitarbeiter von Palantir darüber geführt hat, wie Massenüberwachung eingesetzt wird, um den Aufenthaltsort ganzer Bevölkerungsgruppen in Echtzeit zu verfolgen. Zuerst in Gaza, dann aber auch in Europa.

Die militärtaugliche Technologie von Palantir trat auch in Erscheinung, als die USA Palantir-Tools zusammen mit Anthropic (dem KI-Unternehmen, das den Chatbot Claude entwickelt hat) einsetzten, um Präsident Maduro und seine Frau am 3. Januar 2026 aus Venezuela zu entführen. Die USA verfügten über Informationen über den genauen Einsatz der Luftabwehr und sogar über den Standort des Sicherheitsraums im Präsidentenpalast.

Die Trump-Regierung rechtfertigt den Einsatz von Militärtechnologie gegen US-Bürger mit rassistischen Argumenten über Migranten. Die US-Regierung rüstet das Heimatschutzministerium (DHS) und dessen bewaffneten Zweig ICE mit Palantir-Tools aus.

Widerstand gegen Palantir weltweit

Das American Friends Service Committee (AFSC) startete in den USA eine Protestkampagne gegen Palantir mit der einleitenden Zeile: „Der US-Technologiegigant Palantir unterstützt offen den Völkermord Israels in Gaza.“ ICE ist die bewaffnete Organisation, die zur Abschiebung von Migranten in den USA eingesetzt wird und seit September bereits 13 Menschen erschossen hat, darunter zwei US-Bürger, bei der Jagd auf undokumentierte Einwanderer. Die Sicherheitsforscherin Sophia Goodfriend kommentierte, dass die ICE-Operationen in den USA den Taktiken der israelischen Besatzungstruppen in Palästina ähneln und dass dies zu erwarten sei, wenn die Militärtechnologie von Palantir von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzt wird.

In Großbritannien erhielt Palantir einen Auftrag des Verteidigungsministeriums im Wert von 240 Millionen Pfund, nachdem es viele ehemalige leitende Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums eingestellt hatte. Palantir unterzeichnete außerdem einen Vertrag über 330 Millionen Pfund mit dem National Health Service (NHS), woraufhin Ärzte davor warnten, dass Patienten das Vertrauen in ein System verlieren würden, das auf so invasive Weise personenbezogene Daten durch ein moralisch so verwerfliches Unternehmen sammelt. Die britische Grüne Partei fordert das Gesundheitsministerium auf, den Vertrag mit Palantir zu kündigen.

Die British Medical Association warnte, dass die von Palantir im Rahmen seines Vertrags mit dem NHS gesammelten medizinischen Informationen für militärische Zwecke und zur Verfolgung von Migranten verwendet werden könnten. Britische zivilgesellschaftliche Organisationen starteten eine Kampagne gegen den Einsatz von Palantir im britischen Gesundheitssystem.

Die New York City Health and Hospital Corporation unterzeichnete ebenfalls einen Vertrag mit Palantir, um Patienten zu verfolgen, die nicht ausreichend versichert sind oder ihre Gesundheitsleistungen nicht bezahlt haben, woraufhin The Intercept warnte, dass das System von Palantir Patienten in New Yorker Krankenhäusern der Überwachung durch US-Geheimdienste wie der NSA und ICE aussetzt.

In der Schweiz lehnten die Regierung und die Armee einen Vertrag mit Palantir ab. Die Zeitung Die Republik enthüllte, dass die Ablehnung durch Bedenken ausgelöst wurde, dass ein Vertrag mit Palantir ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz darstellen und ihre Souveränität untergraben könnte, indem er die Abhängigkeit von einem US-Unternehmen erhöht. Palantir reagierte darauf mit einer Klage gegen Die Republik. Es ist eine bemerkenswerte Ironie, dass ein Unternehmen, das sich der Überwachung und der Gewinnung von Informationen über Menschen gegen deren Willen widmet, empört ist, wenn eine Zeitung wenig schmeichelhafte Informationen über es veröffentlicht. Aber tatsächlich zeigt der Fall deutlich den Unterschied zwischen Überwachung und Journalismus.

In den meisten Teilen Europas hingegen macht Palantir rasch Fortschritte und unterzeichnet Verträge mit Regierungen und privaten Einrichtungen, wodurch das Unternehmen seinen Einfluss ausweitet und immer mehr Daten über europäische Bürger sammelt. Diese Daten verschaffen den USA mehr Macht über Europa. Wie der Einsatz von Palantir bei dem Angriff auf Venezuela und der Entführung seines Präsidenten zeigt, reicht die Datendurchdringung aus, um die Souveränität sofort zu untergraben.

Palantir und Baden-Württemberg

Die grün-schwarze Koalition Baden-Württembergs unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist dennoch eine Zusammenarbeit mit Palantir eingegangen. Der Vertrag wurde im Frühjahr 2025 von Innenminister Thomas Strobl (CDU) unterzeichnet, obwohl das Gesetz es der Regierung nicht erlaubte, die Daten von Bürgern an ein ausländisches Unternehmen weiterzugeben.

Die Grünen in Deutschland sind meilenweit von den britischen Grünen und der Schweizer Regierung entfernt. Dr. Franziska Branter verfasste im November 2025 einen Sechs-Punkte-Plan für digitale Freiheit. Punkt 1 ist die Aufhebung von Monopolen, aber Thomas Strobl rechtfertigte die Beauftragung von Palantir damit, dass sie „führend auf diesem Gebiet“ seien. Punkt 3 lautet, „Trump und neuen Tech-Oligarchen effektiv die Stirn bieten“. Punkt 4 lautet, Europäische Digitale Souveränität entschlossen voranbringen!“.

Sechs Tage nachdem Brantner diese sechs Punkte veröffentlicht hatte, verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz, um den Vertrag mit Palantir zu ermöglichen. Die Grünen stimmten dafür im Austausch für die Erweiterung eines Schwarzwaldparks um 1.500 Hektar. Das Gesetz stellt sicher, dass die Datenverwaltung Baden-Württembergs nicht im Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen erfolgt. Die Daten werden trump-freundlichen Tech-Oligarchen zur Verfügung gestellt, was die digitale Souveränität Europas untergräbt.

Auf die Frage des Autors antwortete die Polizei Baden-Württemberg, dass der Vertrag mit Palantir das Unternehmen daran hindere, auf Daten der Polizei Baden-Württemberg zuzugreifen und Hintertüren zu installieren, dass das Fraunhofer-Institut den Quellcode überprüft habe, um sicherzustellen, dass keine Datenlecks und unbefugte Zugriffe auftreten, dass eine Trennung zwischen dem Palantir-System und dem öffentlichen Netz besteht und dass die Wartung des Systems nur unter polizeilicher Aufsicht durchgeführt werden könne. Der Einsatz von Palantir sei zeitlich begrenzt und diene derzeit dazu, die erforderlichen Fähigkeiten sofort bereitzustellen. Die Polizeisprecherin fügte hinzu, dass zur Gewährleistung der Transparenz in Bezug auf das neue Tool auch die parlamentarische Kontrolle ausgeweitet worden sei. Die Polizei versichert außerdem, dass die von Baden-Württemberg erworbenen Palantir-Tools nicht zur Erfassung von Überwachungsmaterial verwendet werden, sondern zur Aggregation, Analyse und zum Abgleich von Informationen, die aus anderen Quellen stammen.

Dies entspricht allerdings der Art und Weise, wie Palantir-Tools in Gaza und Venezuela eingesetzt wurden, was die Macht demonstriert, die diese Tools den Behörden verleihen.

Palantir in Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen hat Palantir-Tools zur Überwachung der Bevölkerung angeschafft. Der Vertrag sieht vor, dass die Palantir-Software für „präventive Polizeiarbeit” eingesetzt werden soll – also zur Verfolgung von Personen, die noch keine Straftat begangen haben, bei denen der Computer jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sieht. Obwohl die Software nur für schwere Straftaten wie Terrorismus und sexuelle Gewalt gegen Kinder eingesetzt werden darf, berichten die Strafverfolgungsbehörden von Nordrhein-Westfalen, dass 2.034 Beamte die Software in den letzten 6 Monaten genutzt haben und dass die Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk die Befugnis hat, die Protokolle zu jeder Person einzusehen.

Aktivismus gegen Palantir in Deutschland

Die Gruppe Tadamun („Solidarität“ auf Arabisch) ist eine palästinensische Solidaritätsgruppe in Baden-Württemberg, die sich für den Aufbau einer breiten Allianz für Solidarität mit Palästina, Solidarität mit dem Sudan und Antirassismus einsetzt. Für diesen Artikel sprach der Autor mit Ahmed, einem Mitglied der Gruppe Tadamun. Er erklärte:

Als wir erfuhren, dass Baden-Württemberg beabsichtigt, Palantir-Tools zu kaufen, fanden wir bei unseren Recherchen alarmierende Verbindungen zum andauernden Völkermord in Gaza. Wir glauben, dass es Potenzial für einen gemeinsamen Kampf der baden-württembergischen Zivilgesellschaft gegen Palantir und für Solidarität mit Palästina gibt, aber leider weigerten sich einige Organisationen, die Solidarität mit Palästina in die Kampagne einzubeziehen, und ignorierten die Art und Weise, wie Palantir-Tools an Palästinensern in Gaza getestet wurden. Tadamun ist dennoch Teil der „Anti-Palantir-Koalition“. Obwohl Baden-Württemberg Palantir gekauft hat und damit eine neue Form der politischen Unterdrückung gegen bürgerliche Freiheiten, einschließlich der Solidarität mit Palästina, geschaffen hat, verbreiten wir Informationen und setzen den Protest fort.“

Tadamun veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung über die Gefahren, die der Vertrag in Baden-Württemberg aus ihrer Sicht mit sich bringt. Der Vertrag über 25 Millionen Euro verspricht, „Richtlinien zur Stärkung der Sicherheit, zur Steuerung der Migration und zur Verhinderung von Radikalisierung“ und die Implementierung der Systeme Gotham und Foundry von Palantir. Tadamun warnt davor, dass die Tools von Palantir illegales „Racial Profiling“ durch die Polizei erleichtern würden.

Tadamun engagiert sich weiter gegen den Palantir-Vertrag und stellt folgende Forderungen: KI-gestützte Polizeiarbeit, Massenüberwachung, rassistische Profilerstellung und Datenerfassung durch Palantir und ähnliche Unternehmen zu verbieten und Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen nicht durch die Beauftragung von Unternehmen, die an solchen Verbrechen beteiligt sind, zu normalisieren.

Die Kampagne gegen Palantir in Baden-Württemberg ist gespalten. Die mangelnde Bereitschaft einiger Menschenrechts- und Datenschutzgruppen, mit Palästinensern zusammenzuarbeiten, könnte es der grün-schwarzen Koalition ermöglicht haben, die umstrittene Software zu kaufen. Aus Sicht von Palantir war die Entscheidung, ihre Technologie an Israel zu verkaufen, um sie als Instrument der Apartheid, Besatzung und des Völkermords einzusetzen und sie an Palästinensern zu testen, eine wirksame Strategie, da es vielen Deutschen offensichtlich schwerfällt, die Menschlichkeit der Palästinenser als Opfer der Überwachung durch Palantir zu erkennen. Und nun ist die Polizei von Baden-Württemberg mit dieser Technologie ausgerüstet.

Trotz der Rückschläge in den USA, Großbritannien und Deutschland hat die palästinensische BDS-Bewegung eine weltweite Kampagne gegen Palantir angestoßen. Sie hat eine Übersicht erstellt, in der sie ihre Vorwürfe gegen Palantir, insbesondere die Vorwürfe von Verbrechen gegen die Palästinenser, auflistet. Auch als Warnung, dass die Bevölkerungen anderer Staaten die Nächsten sein könnten. In Ländern, in denen die Rechte der Palästinenser nicht als „kontrovers” gelten, wird die Kampagne gegen Palantir breiter und stärker sein. Deutsche, die sich vor gefährlicher Überwachung schützen wollen, sollten bedenken, dass Rassismus zu Repressionen führen kann, wie es jetzt schon in den USA der Fall ist.

(Aus dem Englischen übersetzt von Maike Gosch)

Titelbild: Alan Mazzocco / Shutterstock

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