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Gestern — 05. Juni 2026Deutsch

Lage ist „total verfahren!“

05. Juni 2026 um 12:00

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Wenn Richter Energiepolitik machen: Der Rechtsstaat als Hebel der Deindustrialisierung

 

Von Holger Douglas

Für die Lockerung der Schuldenbremse und 500-Milliarden-Euro-Sonderschulden brauchte Merz die Stimmen der Grünen. Als Preis kam ein Klimaschutzartikel ins Grundgesetz: das Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral . Staatsrechtler Vosgerau nennt das ugespitzt Deindustrialisierungsgebot.

Der sogenannte „Weltklimarat“ IPCC hat seine frenetischsten Katastrophenszenarien zurückgerufen. Das extreme Szenario RCP8.5 und sein Nachfolger SSP5-8.5 gelten nicht mehr als realistischer Leitpfad. Hinter diesen Kürzeln verbergen sich dramatische Warnungen von vier oder fünf Grad Erwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts. Dies war jahrelang der große Schrecken der Klimapolitik: immer mehr Kohle, immer mehr Emissionen, immer mehr Erwärmung, immer drastischere Folgen für die geplagte Menschheit.

Nun wird zurückgerudert. Die Annahmen für jene Modellrechnungen waren zu hoch gegriffen. Das müsste eigentlich auch Folgen für jenen skandalösen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts haben. Denn genau diese Katastrophenszenarien bildeten die Grundlage des Beschlusses.

Die ist nun entfallen. Auf die Frage, ob damit auch dem Klimabeschluss die Geschäftsgrundlage entzogen sein müsste, sagt Staatsrechtler Prof Ulrich Vosgerau im Gespräch dem TE Wecker: „Nein, also unmittelbar nicht. Man hört das jetzt viel in den sozialen Medien. Ein rechtskräftiges Urteil hat keine Geschäftsgrundlage in diesem Sinne. Es ist auch noch nicht mal so, dass das Bundesverfassungsgericht seinen skandalösen Klimaschutzbeschluss seinerzeit einseitig auf dieses Extremszenario gestützt hätte. Das jetzt zurückgezogene Extremszenario ist freilich in anderen Konstellationen wichtig gewesen, zum Beispiel bei der Aufstellung von Klimaschutzplänen der Bundesregierung. Da könnte man nun ein Stück weit sagen, dem ist die Geschäftsgrundlage entzogen. Aber der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts steht ja zunächst einmal, und ihn wieder aus der Welt zu schaffen, was eben für die Interessen Deutschlands wirklich enorm wichtig wäre, ist sogar noch schwerer geworden, als es ursprünglich war.“

Nach Vosgeraus Darstellung gibt es im Kern zwei Wege, den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts wieder einzufangen. Der erste Weg läge beim Gericht selbst: Da erneut eine Klimaschutzklage anhängig ist, unter anderem aus dem Umfeld von Klimaaktivisten und Umweltverbänden, könnte Karlsruhe diese Gelegenheit nutzen, seine frühere Rechtsprechung zu korrigieren oder abzuschwächen.

Der zweite Weg wäre ein politischer: Bundestag und Bundesrat könnten Artikel 20a des Grundgesetzes ändern und ausdrücklich klarstellen, dass aus dieser Staatszielbestimmung kein umfassender Klimavorbehalt für alle Grundrechte abgeleitet werden darf. Dafür wäre allerdings jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Doch genau dieser Weg ist nach Vosgeraus Einschätzung inzwischen noch schwieriger geworden. Denn im Frühjahr 2025 wurde der alte, längst abgewählte Bundestag hastig noch einmal zusammengerufen, um eine weitreichende Grundgesetzänderung zu beschließen: die Lockerung der Schuldenbremse und jene 500-Milliarden-Euro-Sonderschulden. Vosgerau kritisiert, dass der alte Bundestag dafür nicht mehr über politische Legitimation verfügt habe; die zugrundeliegende Regelung sei für echte Notlagen gedacht, etwa einen Verteidigungsfall.

Für diese Verfassungsänderung wurden die Stimmen der Grünen gebraucht. Als Preis für ihre Zustimmung sei ein zusätzlicher Klimaschutzartikel ins Grundgesetz aufgenommen worden: das Ziel, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Vosgerau nennt diese Regelung zugespitzt ein „Deindustrialisierungsgebot“.

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht heute bereit wäre, den alten Klimabeschluss zu korrigieren, stünde ihm nun dieser neue Verfassungsartikel im Weg. Klimaneutralität bis 2045 ist damit nicht mehr nur politisches Programm, sondern im Grundgesetz verankert. Deshalb sei die Lage aus Vosgeraus Sicht „total verfahren“.

Dabei ist der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichtes selbst schon deshalb skandalös, weil er de facto eine Verfassungsänderung herbeigeführt hat. Das aber fällt nicht in den Aufgabenbereich dieses Gerichtes. Die Grünen hatten ihn überdies genau so bereits 2018 im Bundestag beantragt, seinerzeit aber keine Mehrheit dafür gefunden. Dann war es ihnen gelungen, ihn durch die Hintertür einzuführen. Dafür konnte Friedrich Merz Bundeskanzler werden.

Der Preis für die Zustimmung der Grünen ist ein CO2-freies Deutschland, also ein deindustrialisiertes Land. Die „Klimakatastrophe“ wird zurückgepfiffen, aber die Klimapolitik fährt mit Vollgas weiter. Denn um die Rettung des Klimas ging es nie.

Hören Sie das ausführliche Gespräche mit Ulrich Vosgerau hier

Der Beitrag erschein zuerst bei TE hier

Der Beitrag Lage ist „total verfahren!“ erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

(Auszug von RSS-Feed)
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Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

09. Mai 2026 um 14:54

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Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

Ausschnitt aus dem Interview mit Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen! – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-julia-neigel-und-ralf-ludwig/

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

03. Mai 2026 um 10:52

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!
Im gespraech julia neigel ralf ludwig apolut
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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

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BGH stärkt Ausgangsposition von potentiell Impfgeschädigten

21. April 2026 um 09:18

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veröffentlicht am 21.04.2026; Autorin: Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil BGH stärkt Ausgangsposition von potentiell Impfgeschädigten:Neues Urteil zu Auskunfts- und Haftungsansprüchen nach Corona-Impfung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. März 2026 ein Urteil (VI ZR 335/24, VI. Zivilsenat) gefällt, das neue Maßstäbe setzt, dies insbesondere durch die Klarstellung der Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch des Klägers auf […]

Der Beitrag BGH stärkt Ausgangsposition von potentiell Impfgeschädigten erschien zuerst auf MWGFD.

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