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Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft


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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
(Auszug von RSS-Feed)

Die Weltkonjunktur tanzt im Takt der großen Rüstungsindustrie


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Im Zeitraum 2021 bis 2025 stieg der weltweite Waffenfluss im Vergleich zum vorangegangenen Fünfjahreszeitraum um fast zehn Prozent. Dies ist im Wesentlichen auf die verstärkten Lieferungen nach Europa, insbesondere in die Ukraine, zurückzuführen. Die Alte Welt konsolidiert sich als Paradies für die Rüstungsindustrie, indem sie ihre Importe verdreifacht. Der neue SIPRI-Bericht dokumentiert das. Von Sergio Ferrari.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Regeln des internationalen Zusammenlebens beugen sich heute der Macht der Rüstungsunternehmen, die zum Vorteil der kriegerischsten Staaten weiter wächst.

Von Palästina bis zum Iran und vielen anderen Regionen: Die Kriegsindustrie erzwingt eine Welt voller Kriege. Sie legt ihre eigenen Gesetze fest, setzt ihre Verkäufe durch und kooptiert die Außenpolitik vieler Staaten.

Auf der Welt finden derzeit etwa 60 kriegerische Konflikte statt. Mehr als ein Dutzend davon sind besonders explosiv und würden andererseits gar nicht existieren, wenn nicht die multinationalen Konzerne dahinter stünden, die Ausrüstung, Waffen, Munition und Spezialtechnologie produzieren und vertreiben. Vom Iran über den Libanon bis hin zum Sudan, zur Ukraine oder zur afghanisch-pakistanischen Grenze …

Jeden Tag mehr Waffen

Im Zeitraum 2021 bis 2025 stieg der weltweite Waffenfluss im Vergleich zum vorangegangenen Fünfjahreszeitraum um fast zehn Prozent. Es ist ein Anstieg, der im Wesentlichen auf die verstärkten Lieferungen nach Europa, insbesondere in die Ukraine, zurückzuführen ist.

In diesem Szenario konsolidiert sich die Alte Welt als Paradies für die Rüstungsindustrie, indem sie ihre Importe verdreifacht. Diese steigende Tendenz lässt sich laut Analysten durch die Sichtweise erklären, es gebe eine größere russische Bedrohung. Sie wird durch eine zunehmende Unsicherheit hinsichtlich des Engagements der USA für die Verteidigung ihrer europäischen Verbündeten, der Mitglieder der NATO, noch verstärkt.

Im selben Fünfjahreszeitraum stiegen die Gesamtexporte der USA, die nach wie vor der weltweit größte Lieferant von Waffen sind, weltweit um 27 Prozent und um 217 Prozent zur Aufstockung des europäischen Arsenals, wie das Stockholmer Internationale Friedensforschungsinstitut (SIPRI) im März dokumentierte.

Das SIPRI ist seit 1950 die wichtigste Informationsquelle über das Volumen (nicht unbedingt den finanziellen Wert) internationaler Waffenlieferungen (einschließlich Verkäufe, „Spenden“ und Lizenzproduktion) zwischen Staaten, internationalen Organisationen und nichtstaatlichen Gruppen.

Da dieses Volumen von Jahr zu Jahr erheblich schwanken kann, veröffentlicht das SIPRI Zahlen im Fünfjahresrhythmus und gewährleistet so ein stabileres Maß für die aktuellen Trends.

Zwischen 2021 und 2025 gingen 42 Prozent der internationalen Waffenlieferungen auf die USA zurück (im Zeitraum 2016 bis 2020 waren es 36 Prozent). Sie exportierten Kriegsmaterial in 99 Staaten: 35 in Europa, 18 in Lateinamerika und der Karibik, 17 in Afrika, 17 in Asien und Ozeanien sowie zwölf im Nahen Osten. Und zum ersten Mal seit zwei Jahrzehnten ging der größte Teil der US-Exporte nach Europa (38 Prozent) und nicht in den Nahen Osten (33 Prozent). Der Hauptabnehmer war Saudi-Arabien mit zwölf Prozent.

Laut SIPRI haben die USA ihre Vormachtstellung als Waffenlieferant in einer zunehmend multipolaren Welt weiter gefestigt. Seine Ende 2025 aktualisierte Studie besagt, dass die Importeure von US-Waffen diese aufgrund ihrer fortschrittlichen technologischen Leistungsfähigkeit bevorzugen und zudem, weil sie wirtschaftlich dazu beitragen, gute Beziehungen zu diesem Land zu pflegen.

Wie SIPRI hervorhebt, stellt der Waffenexport für die USA „ein Instrument der Außenpolitik und ein Mittel zur Stärkung ihrer Rüstungsindustrie dar, wie die neue ‚America First‘-Strategie für Waffenlieferungen der Trump-Regierung erneut deutlich macht“.

Dies ist der wichtigste Schlüssel zum Verständnis des Drucks, den Donald Trump seit seinem ersten Tag als Präsident auf seine NATO-Verbündeten ausgeübt hat, damit sie ihre eigenen Verteidigungshaushalte deutlich aufstocken.

Nach diesem Kräftemessen zeichnen sich bereits neue und lukrative Geschäfte für die US-amerikanischen multinationalen Rüstungskonzerne ab. Derzeit sind 39 der Top-100-multinationalen Konzerne US-amerikanisch.

Die anderen Rüstungsmächte

SIPRI stuft Frankreich als zweitgrößten Waffenlieferanten ein, mit einem Anteil von 9,8 Prozent an den weltweiten Exporten, was einem Anstieg von 21 Prozent in den letzten fünf Jahren entspricht. Frankreich exportierte Waffen in 63 Staaten, seine größten Märkte waren Indien (24 Prozent), Ägypten (elf Prozent) und Griechenland (zehn Prozent). Zudem haben sich die Lieferungen in europäische Länder mehr als verfünffacht.

Deutschland überholte China und wurde zum viertgrößten Waffenexporteur: 5,7 Prozent des weltweiten Gesamtvolumens. Fast ein Viertel davon ging in die Ukraine.

Italien steigerte seine Waffenexporte um 157 Prozent und kletterte vom zehnten auf den sechsten Platz. Mehr als die Hälfte seiner Verkäufe ging in den Nahen Osten, 16 Prozent nach Asien und 13 Prozent nach Ozeanien.

Israel, der siebtgrößte Waffenlieferant, steigerte seine Exporte von 3,1 Prozent im Zeitraum 2016 bis 2020 auf 4,4 Prozent im letzten Fünfjahreszeitraum und überholte damit erstmals das Vereinigte Königreich (3,4 Prozent). Dieser Anstieg erfolgte parallel zu seinem Krieg gegen Gaza und seinen Angriffen auf den Iran, den Libanon, Katar, Syrien und den Jemen.

Die israelische Rüstungsindustrie für den Export konzentriert sich hauptsächlich auf Luftabwehrsysteme, die weltweit stark nachgefragt werden, während die israelische Armee weiterhin große Mengen an Ausrüstung und Material erwirbt.

Russland, das auf Platz drei liegt, ist der einzige Exporteur unter den Top 10, dessen Umsatz gegenüber den Vorjahren zurückgegangen ist (-64 Prozent). Seine Hauptabnehmer sind Indien (48 Prozent), China (13 Prozent) und Weißrussland (13 Prozent).

Kosten des neuen Krieges

Ein kürzlich in der spanischen Tageszeitung El País erschienener Artikel schätzt auf der Grundlage von Quellen aus dem Pentagon, dass sich die Kosten der ersten sechs Tage des Krieges gegen den Iran auf 11,3 Milliarden Dollar beliefen – und merkt an, dass die USA, das Land mit dem weltweit höchsten Militärbudget (901 Milliarden Dollar im Jahr 2026), bereits zu Beginn dieses Krieges ein Defizit bei den Mitteln für den Munitionskauf hatten.

Die Deutsche Welle bestätigt diese Zahl, die sie aus der New York Times zitiert, und stellt klar, dass sie „noch nicht vollständig ist und voraussichtlich noch höher ausfallen wird“.

Auch die britische Tageszeitung The Guardian stimmt mit diesem Betrag überein, hält ihn jedoch für zu niedrig angesetzt, da er weder die Kosten für den Einsatz noch für den Ersatz beschädigter oder zerstörter militärischer Ausrüstung beinhaltet.

Das Center for Strategic and International Studies (CSIS), eine unabhängige Organisation mit Sitz in Washington, veröffentlichte im März eine Analyse auf der Grundlage der oben genannten finanziellen Schätzungen mit ebenso hohen wie alarmierenden Zahlen: In den ersten 100 Stunden seines Krieges gegen den Iran, also in nur vier Tagen, gaben die USA mindestens 3,7 Milliarden Dollar aus.

Die Schätzung des US-Kriegsministeriums deutet jedoch auf ein weitaus höheres Ausgabenniveau hin: fast 1,9 Milliarden Dollar pro Tag während der ersten sechs Tage des Konflikts.

Andere Quellen, die kürzlich von der New York Times und der Washington Post zitiert wurden, gehen davon aus, dass allein in den ersten beiden Kriegstagen, eingeschlossen die Angriffe auf die iranische Führungsspitze, 5,6 Milliarden Dollar für Militärausgaben aufgewendet wurden.

Unterdessen kündigte das Weiße Haus am 19. März an, dass es weitere 200 Milliarden Dollar zur Finanzierung des Krieges gegen den Iran beantragen werde. Begründet wird dies damit, dass Munition und andere Vorräte, die durch frühere Hilfslieferungen an andere Länder aufgebraucht wurden, wieder aufgefüllt werden müssten.

An diesem Tag erklärte Donald Trump, dass „dies eine sehr unbeständige Welt ist“ und dass man große Mengen an Munition haben wolle, da die Vorräte geschrumpft seien, weil man „der Ukraine so viel gegeben habe“.

Laut dem britischen Sender BBC bestätigte Verteidigungsminister Pete Hegseth die Zahl nicht direkt, erklärte aber [in Bezug auf den Iran]: „Man braucht Geld, um die Bösen zu töten.“

Auch für Israel bedeutet der Krieg erhebliche Kosten inmitten eines hochintensiven Konflikts mit dem Iran, während es gleichzeitig maximalen militärischen Druck auf die Hisbollah im Libanon ausübt.

Laut dem CSIS könnten die Operationen gegen den Iran Israel täglich zwischen 200 und 700 Millionen Dollar kosten. Für die Schweizer Agentur Heidi.News entfällt ein Großteil dieser Kosten auf den massiven Einsatz von Präzisionsmunition bei Luftoperationen mit F-35-, F-15- oder F-16-Flugzeugen, vor allem aber auf das Raketenabwehrsystem.

Israel verfügt über ein ebenso hoch entwickeltes wie kostspieliges mehrschichtiges Verteidigungssystem (Iron Dome, David’s Sling und Arrow), das speziell für die Abwehr von Raketen, ballistischen Raketen und Drohnen konzipiert wurde. Eine Abfangrakete kann mehrere Hunderttausend Dollar kosten, bei ballistischen Raketen sogar noch mehr.

Jedes Mal, wenn der Iran eine Salve von Drohnen und Raketen abfeuert, können allein die Kosten für die Luftabwehr Israels schnell auf mehrere zehn Millionen Dollar pro Tag steigen.

Waffen und Armut

Laut SIPRI stiegen die Einnahmen aus dem Verkauf von Waffen und militärischen Dienstleistungen der 100 größten Rüstungsunternehmen im Jahr 2024 um 5,9 Prozent und erreichten den Rekordwert von 679 Milliarden Dollar. Angetrieben wurden diese Transaktionen vor allem durch die Kriege in der Ukraine und in Gaza, die globalen und regionalen geopolitischen Spannungen sowie die stetig steigenden weltweiten Militärausgaben.

Die meisten US-amerikanischen Unternehmen auf dieser Liste verzeichneten ihrerseits einen Gewinnanstieg von 3,8 Prozent auf rund 334 Milliarden Dollar. Fünf der sechs weltweit größten Unternehmen sind US-amerikanisch: Lockheed Martin, RTX, Northrop Grumman, General Dynamics und Boeing. (Den vierten Platz in dieser Gruppe belegt das britische Unternehmen BAE Systems.)

Ein Bericht der Vereinten Nationen vom September 2025 weist darauf hin, dass die weltweiten Militärausgaben im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um fast zehn Prozent gestiegen sind und die Rekordsumme von 2,7 Billionen Dollar erreichten, was 334 Dollar pro Kopf der mehr als acht Milliarden Einwohner der Erde entspricht. Falls sich dieser Trend fortsetzt, wird dieser Betrag im Jahr 2035 6,6 Billionen Dollar erreichen.

Laut diesem Bericht könnte mit 93 Milliarden Dollar, also weniger als vier Prozent der 2,7 Billionen Dollar, die für Militärausgaben vorgesehen sind, der Hunger bis 2030 beseitigt werden. Mit etwas mehr als zehn Prozent dieses Betrags könnten alle Jungen und Mädchen weltweit geimpft werden, und mit fünf Milliarden Dollar könnten zwölf Jahre hochwertige Bildung für Kinder in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen finanziert werden.

Die andere Seite der Medaille dieser gigantischen Gewinne der multinationalen Rüstungskonzerne ist die immer deutlicher werdende weltweite Marginalisierung. Eine Realität, die den Widersinn der heutigen menschlichen Zivilisation offenbart, mit einer Rüstungsindustrie, die zum Hauptnutznießer der Zunahme von Kriegen und der Ausweitung von Konflikten auf der ganzen Welt wird.

Die Waffenarsenale wachsen parallel zu den Zündschnüren auf einem Weg, auf dem die Selbstzerstörung der Menschheit als Folge eines allgemeinen dritten Weltkriegs kein Szenario aus der Science-Fiction mehr ist, sondern zu einer erschreckend nahen Möglichkeit wird.

Der Beitrag erschien im Original bei Firmas Selectas de Prensa Latina. Übersetzt aus dem Spanischen von Marta Andujo.

Über den Autor: Sergio Ferrari ist ein argentinischer Journalist, der in der Schweiz lebt und dort regelmäßig für Schweizer, europäische und lateinamerikanische Medien schreibt.

Titelbild: Sipri / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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