Berichte aus Griechenland lassen darauf schließen, dass den Hinterbliebenen im Zuge eines Rechtsstreits nach dem Tod eines Menschen infolge einer AstraZeneca-MRNA-Impfung eine hohe Entschädigung in der Höhe von insgesamt 300.000 Euro zugesprochen wurde. Wir haben umfangreich recherchiert und konnten das Urteil in den Gerichtsdatenbanken finden. Über die Rechtskraft dieser erstinstanzlichen Entscheidung ist nichts bekannt.
Es geht um das Urteil ΤρΔΠρΑθ 11407/2025, das im Februar 2026 erging. Auffindbar ist es in der griechischen Rechtsdatenbank Qualex (Vollzugang nur für registrierte griechische Rechtsanwälte). Der Titel des Eintrags lautet: TPDA 11407/2025 Zivilrechtliche Haftung des Staates – Tod einer Person aufgrund von Nebenwirkungen nach Impfung gegen das Coronavirus COVID-19 – Schaden aus einer rechtmäßigen Handlung, welche die zum Wohle des öffentlichen Interesses angemessene Toleranzgrenze überschreitet – die Freiwilligkeit der Impfung hatte keinen Einfluss.
Der Fall betrifft das Urteil ΤρΔΠρΑθ 11407/2025 des Dreiköpfigen Verwaltungsgerichts erster Instanz Athen. Geklagt hatten der Ehemann und zwei Töchter einer verstorbenen Frau. Die Frau soll nach einer Impfung mit Vaxzevria/AstraZeneca eine Thrombose beziehungsweise ein thrombotisches Ereignis erlitten haben und daran verstorben sein. (Zitat aus Pharmacy Management: Die Klägerin entwickelte nach einer Impfung gegen COVID-19 die seltene neurologische Erkrankung ADEM (akute disseminierte Enzephalomyelitis).
Das Gericht ist von einem Kausalzusammenhang ausgegangen, gestützt auf die zeitliche Nähe zur Impfung, fehlende andere Risikofaktoren und die internationale medizinische Literatur zu dieser bekannten seltenen Nebenwirkung.
Beklagter war nach den verfügbaren Angaben der griechische Staat, nicht AstraZeneca – möglicherweise auch deshalb, weil sich die Hersteller vertraglich aus jeder Haftung ausnehmen ließen. Das Gericht hat den Einwand des Staates verworfen, die Impfung wäre rein freiwillig gewesen und könne daher keine staatliche Verantwortung auslösen.
Juristisch ging es nicht um einen Produktfehler, sondern um Staatshaftung beziehungsweise um den Gedanken, dass ein außergewöhnlich schwerer Einzelschaden, der im Zusammenhang mit einer staatlich geförderten Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit entsteht, nicht allein von den Angehörigen getragen werden soll.
Das Gericht sprach der Familie insgesamt 300.000 Euro zu: 120.000 Euro für den Ehemann und jeweils 90.000 Euro für die beiden Töchter. Die Summe wurde als Ausgleich für den seelischen Schaden beziehungsweise den Verlust der Angehörigen zugesprochen.
Der Fall ist kein gerichtlicher Nachweis dafür, dass AstraZeneca rechtswidrig gehandelt hat. Er ist nach den verfügbaren Informationen auch kein generelles Urteil gegen COVID-Impfungen. Er ist vielmehr ein erstinstanzlicher griechischer Staatshaftungsfall wegen eines anerkannten, seltenen schweren Risikos des AstraZeneca-Impfstoffs. Die EMA hatte bereits 2021 einen möglichen Zusammenhang zwischen AstraZeneca und sehr seltenen Blutgerinnseln mit niedrigen Blutplättchen festgestellt; die EU-Zulassung von Vaxzevria wurde 2024 auf Antrag von AstraZeneca aus kommerziellen Gründen zurückgezogen.
Zur Rechtskraft gibt es keinen belastbaren Nachweis – dies könnten eventuell griechische Rechtsanwälte klären, die Redaktion freut sich über die Herstellung eines Kontaktes unter [email protected].
Über diesen Fall berichten zahlreiche griechische Online-Medien, unter anderem Pharmaportale als auch juristische Seiten. Hier beschreibt beispielsweise die Rechtsanwaltskanzlei Siamakis & Partners Rechtsgrundlage, Hintergrund und Einordnung des Falles. Warum die Entscheidung in Systemmedien bislang keinen Widerhall gefunden hat, können Sie sich selbst ausrechnen. Informationen aus den verlinkten Seiten erklären einige Details des Verfahrens:
Das Gericht wies die Behauptung des Staates zurück, die Impfung sei rein freiwillig und liege daher außerhalb der staatlichen Verantwortung.
Die Kausalität wurde auf folgender Grundlage hergestellt:
Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass die Impfung nicht formell für die gesamte Bevölkerung verpflichtend war. Das Gericht urteilte jedoch:
Darüber hinaus stellte das Gericht folgendes fest:
Die Entscheidungen klären die Frage, wer zur Entschädigung verpflichtet ist:
Kurz nach der bedingten Zulassung des Pfizer-Covid-Vakzins wurden im Rahmen eines Postmarketing-Berichts 1.223 Verdachtsfälle von Impftoten beschrieben: Der Ex-Pfizer-Toxikologe Helmut Sterz beurteilte das als deutliches Signal, dass der Impfstoff spätestens da wieder vom Markt hätte genommen werden müssen – auch und gerade hinsichtlich der Dunkelziffer. Doch das ist bekanntlich nicht passiert. Multipolar erfragte nun vom PEI in Deutschland eine Einordnung dieses Berichts: Hier sieht man in der hohen Zahl von Todesverdachtsfallmeldungen nach so kurzer Zeit kein Risikosignal.
Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Multipolar-Meldung:
Berlin / Langen. (multipolar) Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erkennt in den 1223 Todesverdachtsfallmeldungen in einem Postmarketing-Bericht des Pharmakonzerns Pfizer kein Risikosignal. Der Bericht umfasst die ersten drei Monate nach der bedingten Zulassung des Impfstoffes Comirnaty von BioNTech/Pfizer (1. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021). Helmut Sterz, ehemaliger Cheftoxikologe von Pfizer, sagte bei seiner Anhörung vor der Corona-Enquete-Kommission im März bezugnehmend auf diesen Bericht: „Spätestens da hätte man Comirnaty wieder vom Markt nehmen müssen“. Das PEI ist die in Deutschland zuständige Bundesbehörde für die Zulassung und die Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen. Das Institut teilt Multipolar auf Anfrage mit: „Hätte es ein Risikosignal gegeben – wie später beispielsweise ein Signal von Myokarditis, wäre dem nachgegangen und darüber transparent berichtet worden.“
Das PEI hebt gegenüber Multipolar den Zeitraum hervor, auf den sich der Bericht bezieht. In den ersten drei Monaten habe es eine „Priorisierung von Hochrisikopatienten“ gegeben, darunter Personen ab 80 Jahren und Bewohner in Pflegeheimen. Im höheren Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen sei das Auftreten von Todesfällen statistisch wahrscheinlicher als bei jüngeren Personen. Die zeitliche Nähe zu einer Impfung bedeute „nicht automatisch einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung“. Gemeldet würden lediglich Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, die „erst weiter überprüft werden müssen“. Für die Berechnung einer Häufigkeit sei es zudem wichtig, die Melderate einer Nebenwirkung ins Verhältnis zu der Anzahl an verimpften Dosen zu setzen.
Gegenüber Multipolar betont Sterz auf Anfrage, dass circa 30 Prozent der im Pfizer-Bericht registrierten Fälle schwerwiegend gewesen seien. Insgesamt würden allerdings „höchstens zehn Prozent der impfbedingten Nebenwirkungen wirklich registriert“. Somit seien die gemeldeten Todesverdachtsfälle „nur die Spitze des Eisbergs“. Der Toxikologe und Sachverständige in der Corona-Enquete-Kommission nannte die über 1000 Todesverdachtsfälle im Pfizer-Bericht nach der Enquete-Sitzung eine „angesichts der Dunkelziffer erschreckende und völlig inakzeptable Zahl“. Er wies zudem darauf hin, dass die US-Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) – das Pendant zum deutschen PEI – und Pfizer die im Bericht enthaltene „wichtige Information 50 Jahre lang geheim halten“ wollten. Die Information sei dann aber vor Gericht herausgeklagt worden.
Bei seiner Anhörung in der Enquete-Kommission bezog sich Sterz auch auf die über 2133 Todesverdachtsfallmeldungen, die dem PEI im Zeitraum 2020 bis 2024 nach einer Impfung mit Comirnaty gemeldet wurden. Er verwies zugleich auf die „hohe Dunkelziffer“, die sich bei diesen „Spontanmeldungen“ aus der Untererfassung von Verdachtsfallmeldungen ergibt. In den USA gehe man von einem Untererfassungsfaktor von 30 aus, mit dem die registrierten Fälle zu multiplizieren wären, erklärte Sterz. Für Deutschland entspräche das 60.000 Todesverdachtsfällen durch die Comirnaty-Impfung.
Im „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ – herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem PEI – aus dem Jahr 2017 heißt es, nur „fünf bis zehn Prozent“ der schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW), darunter auch Todesverdachtsfälle, werden Schätzungen zufolge gemeldet. Laut dem Virologen Alexander Kekulé bestätigten mehrere Studien seit Jahren die insgesamt „schlechte Meldequote von fünf bis 15 Prozent“. Ausgehend von diesen Zahlen wäre mit einem Untererfassungsfaktor von bis zu 20 zu rechnen. Damit käme man auf mehr als 40.000 Todesverdachtsfälle nach Comirnaty-Impfung. Gegenüber Multipolar betont Sterz, dass „auch ein Faktor von 20 völlig inakzeptabel für eine vorbeugende Behandlung bei gesunden und vor allem bei jungen Menschen“ wäre. Das PEI will diese Zahlen und Berechnungen auf Anfrage nicht kommentieren.
Der Mathematiker Robert Rockenfeller von der Universität Koblenz, der unabhängige Wissenschaftler Falk Mörl und der Physiker Michael Günther (Universität Stuttgart) errechneten in einer Untersuchung deutscher Gesundheitsdaten für das Jahr 2021, die beste Schätzung betrage rund 17.000 Todesfälle innerhalb des kurzfristigen Beobachtungszeitraums von 50 Tagen nach der letzten Corona-Impfung. Im Gespräch mit dem Journalisten Bastian Barucker betonte Rockenfeller, dass diese Menschen „an der Impfung“ und nicht „in zeitlichem Zusammenhang“ mit ihr verstorben seien. Diese Zahl sei „eine wirklich absolut untere Schranke. Eher reden wir von über 30.000“, erläuterte Rockenfeller. Auch zu diesen Zahlen will sich das PEI auf Multipolar-Anfrage nicht äußern.
In einer weiteren, begutachteten („peer-reviewed“) Untersuchung zum Sterbegeschehen in Deutschland von 2000 bis 2024 kamen Rockenfeller und Günther zu dem Ergebnis, dass ab Herbst 2021 die Gruppe der Erwachsenen im Alter von 35 bis 49 Jahren einer anhaltenden und wiederkehrenden Übersterblichkeit unterlag. Dieses Signal sei in dieser Altersgruppe „historisch beispiellos“. Die Wissenschaftler forderten angesichts der „zeitlichen Nähe zwischen diesen Mortalitätsanomalien und der landesweiten Einführung der SARS-CoV-2 mRNA-Impfungen“ unter anderem eine „sorgfältige Prüfung durch Gesundheitsbehörden“. Das PEI schreibt Multipolar hierzu: „Wie für alle anderen Impfstoffe gilt auch für COVID-19-Impfstoffe, dass die Überwachung der Arzneimittelsicherheit nicht mit der Zulassung endet, sondern kontinuierlich weiter stattfindet“. Die bekannten Nebenwirkungen von Impfstoffen seien in den jeweiligen Produktinformationen gelistet. „Hinweisen auf bisher unbekannte mögliche Nebenwirkungen – Signale – wird nachgegangen“.
Die große Lüge der Klima-Hysterie enttarnt. Während uns die Klimapropaganda in den Mainstream-Medien im Sommer immer wieder mit Horrorszenarien über Hitzewellen und „Klimatote“ bombardieren, zeigt eine solide US-Studie das genaue Gegenteil. Kälte ist für die weitaus meisten Herz-Kreislauf-Todesfälle verantwortlich – nicht die Wärme. Rund 42.735 Herzkrankheits-Tote pro Jahr in den USA gehen auf das Konto [...]
Der Beitrag Kälte tötet mehr Herzen als Hitze: Studie zeigt 19-fach höhere Herz-Kreislauf-Sterblichkeit durch Kälte erschien zuerst unter tkp.at.
Beim letzten Termin der Corona-Enquete-Kommission hatte der ehemalige Chef-Toxikologe von Pfizer Europa, Dr. Helmut Sterz, für Entsetzen unter den Verantwortlichen der Corona-Politik gesorgt: Sterz hatte im Hinblick auf die Massenimpfungen mit unzureichend untersuchten mRNA-Impfstoffen von „verbotenen Menschenversuchen“ gesprochen und geschätzt, dass es in Deutschland dadurch bis zu 60.000 Todesfälle gab. Trotz empörtem Widerspruch von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach bleibt Dr. Sterz bei dieser Einschätzung.
Dr. Helmut Sterz hielt der durch beispiellosen Impfdruck geprägten Corona-Politik bei der Anhörung im Rahmen der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am 19. März den Spiegel vor: Er kritisierte die unzureichende Erprobung der Corona-„Impfstoffe“ und prangerte an, dass die Studienlage allenfalls in einer Pandemie mit einem echten „Killervirus“ hinnehmbar gewesen wäre, nicht aber bei Vakzinen gegen ein Virus, das im Grunde eine Grippe auslöst. Die Sicherheit der mRNA-Vakzine sei Sterz‘ Ansicht nach „vorgetäuscht“ worden, die durchgeführten Toxizitätsstudien seien unzureichend und ohne Aussagekraft für die Sicherheit der Präparate für den Menschen.
Er wiederholte, was er bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme schwarz auf weiß festgestellt hatte: Die Massenimpfungen bei Auslassung präklinischer Sicherheitsprüfungen führten zu einem verbotenen Menschenversuch.
De facto wurde die Vakzine-Sicherheit vor der Notzulassung völlig außer Acht gelassen. Bereits die klinischen Prüfungen wurden ohne relevante toxikologische Sicherheitsdaten begonnen. Es handelte sich demnach um Menschenversuche, die nach dem Nürnberger Kodex strengstens verboten sind! Nach der Notzulassung kam es, wie von zahlreichen Experten befürchtet, zu einer Lawine an schwerwiegenden Nebenwirkungen.
Dr. Helmut Sterz in seiner Stellungnahme / Kommissionsdrucksache 21(27)30
Mehr noch schätzte er, dass durch die Impfungen in Deutschland bis zu 60.000 Menschen zu Tode gekommen sein dürften.
Karl Lauterbach, ehemaliger Gesundheitsminister und oberster Impfforderer und -bewerber in den Corona-Jahren, fand diese Äußerungen „bestürzend“. Er beharrte auf einer intensiven Untersuchung der Impfstoffe. Und auch der Ex-Chef des RKI, Lothar Wieler, gab sich pikiert: Man habe keinen Menschenversuch gemacht, befand er.
Dr. Sterz lässt sich davon freilich nicht beirren. Gegenüber Nius erörterte er jüngst, wie seine Schätzung zustande kam: Auf Basis von Meldungen beim Paul-Ehrlich-Institut geht er von rund 2.000 gemeldeten Todesverdachtsfällen in Deutschland nach der Comirnaty-Impfung aus. Das Problem an dieser Angabe ist die immense Dunkelziffer, die zwischen 90 und 99 Prozent liegen dürfte.
Dr. Sterz dazu: „Es ist allgemein akzeptiert, dass die tatsächliche Anzahl von Todesverdachtsfällen weitaus höher liegt als die gemeldeten. Bei dem PEI gehen freiwillige Meldungen ein, genauso wie bei der Pharmakovigilanz anderer Länder. Es wird allgemein angenommen, dass nur zwischen 1 und 10 Prozent der wirklichen Impfnebenwirkungen gemeldet werden. Man kann also die Anzahl der gemeldeten Fälle mit Zahlen zwischen 10 und 100 malnehmen.“
Dieses sogenannte Underreporting ist hinreichend bekannt, wird in öffentlichen Debatten rund um die Corona-Impfungen aber gern ignoriert. Unter Bezugnahme auf amerikanische Autoren, die einen Faktor von 30 für realistisch halten, ergibt sich bei rund 2.000 gemeldeten Fällen eine Schätzung von etwa 60.000 tatsächlichen Todesfällen. Bei konservativeren Schätzungen geht Dr. Sterz immer noch von einem unteren Rand von rund 20.000 möglichen Todesfällen aus.
Der Toxikologe warf gegenüber Nius die Frage auf: „Was wäre übrigens gewesen, wenn man Impfbereiten, insbesondere gesunden jungen Menschen gesagt hätte, es werden zwischen 20.000 und 60.000 Menschen in Deutschland an der Impfung sterben, weil man gegen ein menschengemachtes Virus impfen muss, das eine Grippe verursacht?“ Der Impfbereitschaft hätte das wohl einen herben Dämpfer verpasst.
Weil Kälte für die menschliche Gesundheit weitaus gefährlicher ist als Wärme, könnte eine moderate Erwärmung um 0,5 °C in den USA jährlich über 10.000 Menschenleben retten.
Eine neue Studie zeigt, dass es von 2000 bis 2020 in 1.514 US-Counties (die 91 % der erwachsenen Bevölkerung der Vereinigten Staaten repräsentieren) jährlich 6.129 Todesfälle gab, die auf übermäßige Sommerhitze zurückzuführen waren.
Hitzebedingte Todesfälle erhalten den größten Teil der medialen Aufmerksamkeit, was in erster Linie auf die Annahme zurückzuführen ist, dass der Mensch die Temperatur des Ozeans und der Luft durch mehr oder weniger CO₂-Emissionen kontrollieren kann.
Das eigentliche Gesundheitsrisiko – selbst in wohlhabenden Ländern wie den USA – ist jedoch nicht die „globale Erwärmung“, sondern die Kältebelastung im Winter.
Die gleiche Studie zeigt, dass in den USA jährlich 72.361 Todesfälle auf die Kälteeinwirkung im 21. Jahrhundert zurückzuführen waren.
Mit anderen Worten: Kälte im Winter ist mit 12-mal mehr Todesfällen (40,1 Todesfälle pro 100.000 Personenjahre) verbunden als Todesfälle im Zusammenhang mit extremer Hitze (3,4 Todesfälle pro 100.000 Personenjahre).
Da es in den USA im 21. Jahrhundert weiterhin zu „extremen Winterereignissen“ und im Süden zu „ungewöhnlich extremen Wintereinbrüchen“ gekommen ist, sind die „kältebedingten Todesfälle in den USA in den letzten zwei Jahrzehnten um 9 % pro Jahr gestiegen“.
Die Zahl der Todesfälle aufgrund nicht optimaler Temperaturen hat zugenommen, wobei niedrige, nicht optimale Temperaturen weitaus tödlicher sind.
Quelle: de Oliveira Salerno et al., 2026
Interessanterweise ergibt eine Google-Suche unter Verwendung der Daten aus dieser Studie und unter der Annahme eines hypothetischen Anstiegs der durchschnittlichen Jahrestemperatur in den USA um 0,5 °C laut KI, dass diese moderate Erwärmung potenziell „mehrere Tausend bis über 10.000 Menschenleben“ pro Jahr retten könnte.
Quelle: KI via Google
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Neue Studie: Wärme rettet Leben … Kälte ist zwölfmal tödlicher als Hitze erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
