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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

04. Juni 2026 um 16:15

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Der EuGH hat Leistungskürzungen für Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen enge Grenzen gesetzt. Laut einem Urteil aus Luxemburg dürfen Mitgliedstaaten Betroffenen nicht pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf entziehen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Abschiebungsbescheid vorliegt.
(Auszug von RSS-Feed)
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