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Meinungsfreiheit Bundesverfassungsgericht hebt zwei Beleidigungsurteile auf

25. Februar 2026 um 10:05

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, Ines Härtel (l-r), Josef Christ, Miriam Meßling, Vorsitzender Stephan Harbarth, Yvonne Ott, Henning Radtke und Heinrich Amadeus Wolff, kommt zur Urteilsverkündung in den Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht urteilt zur Altersgrenze bei Notaren. Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Die Kammer hob zwei Beleidigungsurteile auf und verwies auf die Bedeutung der Meinungsfreiheit. Foto: picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Wegen Formulierungen wie „faschistisches System“ und „psychiatrischer Mob“ standen zwei Männer vor Gericht – und wurden verurteilt. Nun kassiert das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen mit Verweis auf die Meinungsfreiheit.

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