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US-Interventionismus: Sanktionen, Regime-Change-Strategien und Völkerrecht (Serie zu Venezuela, Teil 3)

31. Januar 2026 um 15:00

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Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link.

  1. Einleitung

    Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv.

    Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht.

  2. Venezuelas Leiden unter US-Sanktionspolitik von 1999 bis 2026

    Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften.

    Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung.

    2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein.

    Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden.

    Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste.

    Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus.

    Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft.

    Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen.

    Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8].

    Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird.

  3. Regime-Change-Strategien

    Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück.

    Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen.

    In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11].

    Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus.

    Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff.

    Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich.

    Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden.

    Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft.

  4. Völkerrechtliche Bewertung

    Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt:

    • 4.1 Das Interventionsverbot und Prinzip der Souveränität (Art. 2 Ziff. 1 und 7 UN-Charta). Dieses untersagt Staaten die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, insbesondere in deren politisches System. Die gezielte Unterstützung eines Staatsstreichs (wie 2002 versucht) und die Anerkennung einer Alternativregierung (wie 2019 bei Guaidó) stellen zweifellos Eingriffe in den Hoheitsbereich Venezuelas dar. Zwar argumentierten die USA und Verbündete, Guaidó berufe sich auf die venezolanische Verfassung – doch aus völkerrechtlicher Sicht bleibt die Regierung Maduro trotz Wahlzweifeln die De-facto- und De-jure-Regierung, solange keine innerstaatliche Ablösung erfolgt. Die Kollektive Anerkennung Guaidós war ein politischer Akt, der von Ländern wie Mexiko, Uruguay, Russland, China und vielen anderen explizit als Bruch der Nichteinmischung verurteilt wurde. Der ständige Vertreter Russlands Wassili Nebensja etwa mahnte im Sicherheitsrat, Washington solle „aufhören, in die Angelegenheiten anderer Staaten zu intervenieren“[12]. Lateinamerikanische Regionalorganisationen wie die CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) bekräftigten wiederholt das Prinzip, dass jede Änderung in Venezuela friedlich und vom venezolanischen Volk selbst ausgehen müsse – eine klare Absage an äußeren Regimewechsel.
    • 4.2 Das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) verbietet nicht nur den direkten Einsatz von Waffengewalt, sondern bereits die Drohung mit Gewalt. Schon Trumps wiederholte Andeutung einer „militärischen Option“ könnte man als Drohkulisse werten, die völkerrechtlich problematisch ist. Der am 3. Januar 2026 tatsächlich durchgeführte Militärschlag und die Entführung des Staatsoberhauptes ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats stellt einen eindeutigen Akt der Aggression dar. Schon vor der Entführung wurden ein Teilstreitkräftemarineeinsatz mit Blockadecharakter in der südlichen Karibik und punktuelle Luftschläge auf angebliche Drogentransporte von der US-Regierung initiiert. UN-Experten verurteilten im Dezember 2025 die von Washington verkündete Blockade venezolanischer Öltanker als klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot und grundlegende Normen des Völkerrechts.

      Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren.

    • 4.3 Unilaterale Wirtschaftssanktionen außerhalb des UN-Rahmens sind aus völkerrechtlicher Sicht nicht per se verboten aber umstritten, wenn sie bestimmte Normen wie etwa die Grundrechte verletzen oder humanitäre Auswirkungen haben. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan stellte 2021 fest, die US-/EU-Sanktionen gegen Venezuela hätten „verheerende Auswirkungen“ auf die Bevölkerung und seien „möglicherweise völkerrechtswidrig“ [14]. Das ist nachvollziehbar, sind die Maßnahmen doch völlig unverhältnismäßig, und ihr strafender Charakter zieht ein ganzes Volk in Mitleidenschaft. Man könnte sogar von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, sollten Sanktionen gezielt Tod und Leid in Kauf nehmen – ein Vorwurf, den Caracas erhebt.

      Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf.

      Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt.

    • 4.4 Die selektive Auslegung des Völkerrechts: Die USA berufen sich einerseits auf demokratische Prinzipien und Menschenrechte, um Druck auf Venezuela zu rechtfertigen, ignorieren aber andere Normen (wie das Gewaltverbot oder die Souveränität) im eigenen Handeln. Dieses doppelte Spiel wird auch in Lateinamerika kritisiert. Uruguay erklärte gemeinsam mit Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Spanien, dass sie einseitige militärische Aktionen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen, ablehnen. Organisationen wie CELAC und UNASUR betonten das Prinzip der Nichteinmischung als Grundpfeiler einer neuen lateinamerikanischen Eigenständigkeit. ALBA-Staaten[16] sprachen von einer „Rückkehr zur Kanonenboot-Diplomatie“ des 19. Jahrhunderts unter neuem Vorwand.

    Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider.

  5. Schluss / Fazit

    Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten.

    Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten.

    Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt.

In diesem PDF finden sich weitere Dokumente und Leaks.

Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps?

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten.

[«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt.

[«3] AI-Report – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY

[«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

[«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights

[«6] Council Regulation (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela

[«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen.
Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb.

[«8] Venezuela sanctions harm human rights of innocent people

[«9] CIA wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid

[«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können.

[«11] Hintergrundanalyse, inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen

[«12] Erklärung des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela

[«13] Resolution 3314 (XXIX) am 14. Dezember 1974

[«14] VI. Conclusions 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung.

[«15] Effects of International Sanctions on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis

[«16] ALBA Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América

(Auszug von RSS-Feed)

„Der Mensch ist des Menschen Wolf“ – und Staaten als Wölfe unter sich?

27. Januar 2026 um 08:00

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Auf dem Gipfel in Davos erklärte der kanadische Premierminister Mark Carney, die alte Ordnung, in der der Westen den Rest der Welt durch eine suggerierte Rechtsordnung – die ominöse „regelbasierte internationale Ordnung“ – dominiere, sei vorüber. Die Feststellung des Wesensmerkmals dieser „regelbasierten internationalen Ordnung“ ist an sich für den interessierten Beobachter internationaler Politik zwar keine neue Erkenntnis, für den normalen Michel jedoch schon. Mehr noch: Dass ein westlicher Staatschef dies so unverblümt einräumt, ist schon von besonderer Bedeutung und macht den Bruch in der bisherigen Weltpolitik deutlich. Bedauerlicherweise ging seine mehr als beachtenswerte Rede in dem Zirkus um den rabaukenhaften US-Präsidenten Donald Trump unter. Die Rede des kanadischen Premierministers verdient eine besondere Aufmerksamkeit, da sie einerseits das westliche Verständnis von internationaler Politik, so wie es in den letzten Dekaden geprägt wurde, gegenüber der Öffentlichkeit nun manifestiert. Aber andererseits hat Mark Carney auch diskussionswerte Vorschläge unterbreitet, wie sich Europa aufstellen könnte. Von Alexander Neu.

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„(…) Heute werde ich über den Bruch in der Weltordnung sprechen, über das Ende einer schönen Geschichte und über den Beginn einer brutalen Realität, in der die Geopolitik zwischen den Großmächten keinen Beschränkungen mehr unterliegt. (…) Über Jahrzehnte prosperierten Länder wie Kanada unter dem, was wir die regelbasierte internationale Ordnung nannten. Wir traten Institutionen bei, priesen ihre Prinzipien und profitierten von ihrer Berechenbarkeit. (…). Wir wussten, dass die Geschichte der regelbasierten internationalen Ordnung teilweise falsch war; dass die Stärksten sich ausnahmen, wenn es ihnen passte; dass Handelsregeln asymmetrisch durchgesetzt wurden und dass internationales Recht je nach Identität des Beschuldigten oder des Opfers unterschiedlich streng angewandt wurde. Diese Fiktion war nützlich, und die amerikanische Hegemonie lieferte insbesondere öffentliche Güter, offene Seewege, ein stabiles Finanzsystem, kollektive Sicherheit und Unterstützung für Rahmen zur Streitbeilegung. (…) Dieses Geschäft funktioniert nicht mehr. Lassen Sie mich direkt sein: Wir befinden uns mitten in einem Bruch, nicht in einem Übergang.“

Die Rede Carneys an sich war von dem Willen motiviert, zu verdeutlichen, dass die demokratischen Mittelmächte sich angesichts des großen weltpolitischen Bruchs gegen die räuberischen Großmächte zusammenschließen müssten. Nur gemeinsam könne man die Souveränität gegen diese Großmächte erfolgreich verteidigen. Gewissermaßen zur Einführung in das Thema konzediert Carney so ganz nebenbei, die „regelbasierte internationale Ordnung“ sei „teilweise falsch gewesen“. Falsch, weil sie selektiv und letztlich instrumentell im Sinn der westlichen Führungsmächte genutzt worden sei, um ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen.

Regelbasierte internationale Ordnung

Die sogenannte „regelbasierte internationale Ordnung“ tauchte im politischen Diskurs irgendwann in den 2010er-Jahren als neue Wortschöpfung auf. Aus dem Englischen wurde die „ruled based international Order“ ins Deutsche als „regelbasierte internationale Ordnung“ wortgetreu übersetzt und zunehmend auch im politischen Berlin zur Standardformulierung – eine Formulierung, die es zu hinterfragen gilt: Was ist die „regelbasierte internationale Ordnung“ eigentlich? Wer versucht, sie mit welcher Legitimation zu etablieren? Warum wird der Begriff des Internationalen Rechts, des Völkerrechts plötzlich nicht mehr oder nachrangig verwendet? Der Begriff „regelbasiert“ hört sich ja erst einmal gut und richtig an: Eine Ordnung, die auf Regeln basiert, ist besser als anarchische Zustände. Aber eine regelorientierte Ordnung hatten wir ja bereits: das Internationale Recht – auf globaler Ebene mit der UNO-Charta und den entsprechenden internationalen Regierungsorganisationen und Unterorganisationen. Also, warum eine begriffliche Neuschöpfung? Ist es denn nur eine begriffliche Neuschöpfung, oder steckt da auch etwas Neues drin?

Die Antwort lautet: Das Völkerrecht, das Internationale Recht also, sollte äußerst geschickt durch die „regelbasierte internationale Ordnung“ ersetzt werden – nicht nur begrifflich, sondern auch inhaltlich. Während das herkömmliche Internationale Recht im Wesentlichen ein konsensuales Recht ist – die Rechtsetzenden (die Staaten) auch die Rechtsunterworfenen sind –, handelt es sich bei dem neuen Geschöpf um eine westliche Ordnungsvorstellung, bei der das Rechte-und-Pflichten-Prinzip auf den Kopf gestellt wird. Es handelt sich also um eine asymmetrische Rechtskonstruktion zur Wahrung und zum Ausbau einer asymmetrischen, hegemonialen Weltordnung. Das bislang herrschende Internationale Recht, insbesondere die UNO-Charta, erfüllt diese Zielsetzung der hegemonialen oder auch imperialen Absicherung eben nicht in ausreichendem Maße.

Da stehen so seltsame Dinge wie souveräne Gleichheit und Souveränität, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und so weiter drin – also Schutznormen, auf die sich kleine Staaten berufen, um ihre ohnehin begrenzte Unabhängigkeit zu schützen. Solche Schutznormen stören Großmächte, da sie ihre Machtpolitik auf Kosten kleinerer Staaten möglichst ungestört verfolgen wollen. Aufgrund dessen benötigte man ein neues Rechtsmodell, das die Umsetzung westlicher Interessen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Scheins einer Ordnung ermöglicht. An den Erfolg dieses neuen Rechtsmodells haben allerdings nur die westlichen Staaten geglaubt. Der Rest der Welt hat das Wesen der regelbasierten internationalen Ordnung erkannt und diese nicht akzeptiert, was bereits als Führungsschwäche des Westens im Kontext des globalen Multipolarisierungsprozesses zu verstehen ist.

Internationales Recht

Aber selbst die Normen der UNO-Charta wurden seitens der Großmächte zunehmend selektiv genutzt – auch durch Russland. Man denke nur an die an Lächerlichkeit grenzenden Argumentationen zur territorialen Integrität und Souveränität versus Selbstbestimmungsrecht der Völker:

Externes Selbstbestimmungsrecht versus Souveränität/territoriale Integrität – zwei Matrizen
Matrix 1 = Aus westlicher Perspektive

Souveränität/
territoriale Integrität Gesamtstaat
Externes Selbstbestimmungsrecht
Gliedstaat od. Volksgruppe
Jugoslawien – Sezession Slowenien+
Jugoslawien – Sezession Kroatien+
Jugoslawien – Sezession Bosnien-Herzegowina+
Bosnien-Herzegowina Sezessionsinteresse Republika Srpska (serbische Entität)+
Jugoslawien – Sezession Makedonien+
Jugoslawien – Sezession Montenegro+
Jugoslawien – Serbien bleibt übrig+
Serbien – Sezession Kosovo (Provinz in Südserbien)+
Kosovo – gewünschte Sezession/Rückführung Nordkosovo (serbisch besiedelt)+
Georgien – Sezession Süd-Ossetien+
Georgien – Sezession Abchasien-+
Ukraine – Sezession Ost- und Südukraine+
Ukraine – Sezession Krim+
Spanien – versuchte Sezession Kataloniens+

Matrix 2 = Aus russischer Perspektive

Souveränität/
territoriale Integrität Gesamtstaat
Externes Selbstbestimmungsrecht
Gliedstaat od. Volksgruppe
Jugoslawien – Sezession Slowenien+
Jugoslawien – Sezession Kroatien+
Jugoslawien – Sezession Bosnien-Herzegowina+
Bosnien-Herzegowina Sezessionsinteresse Republika Srpska (serbische Entität)+
Jugoslawien – Sezession Makedonien+
Jugoslawien – Sezession Montenegro+
Jugoslawien – Serbien bleibt übrig+
Kroatien – Sezession Krajina und West-Slawonien+
Serbien – Sezession Kosovo (Provinz in Südserbien)+
Kosovo – gewünschte Sezession/Rückführung Nordkosovo (serbisch besiedelt)+
Georgien – Sezession Süd-Ossetien+
Georgien – Sezession Abchasien+
Ukraine – Sezession Ost- und Südukraine+
Ukraine – Sezession Krim+
Spanien – versuchte Sezession Kataloniens??

Widersprüchlicher und instrumenteller könnten die Argumentationen kaum sein mit Blick auf Jugoslawien/Republiken als Nachfolgestaaten einerseits und Georgien/Abchasien und Süd-Ossetien, die Ukraine/Ost-Ukraine und Krim, China/Taiwan oder Dänemark/Grönland andererseits. Die Rechtsnormen der Souveränität/territorialen Integrität versus Selbstbestimmungsrecht wurden je nach Interessenlage unterschiedlich gewichtet. Und genau dieser missbräuchliche Umgang mit dem Internationalen Recht sowie letztlich dessen Ersetzungsversuch durch die „regelbasierte Internationale Ordnung“ konzediert der kanadische Premierminister so ganz nebenbei.

Postnormatives Zeitalter und die Hobbes‘schen Wölfe

Das Völkerrecht ist weitgehend tot. Die „regelbasierte internationale Ordnung“ des liberalen Westens ist nun auch gescheitert, wie Carney es in seiner Rede einräumt. Der internationale Naturzustand ist offiziell zurück – personifiziert durch den US-Präsidenten Donald Trump. Der bekannte Staatsphilosoph Thomas Hobbes (1588 – 1679) prägte die Formulierung des „homo homini lupus“, der „Mensch ist des Menschen Wolf“. In seinem berühmten Werk „Leviathan“ formuliert er ein negatives Menschenbild, nämlich des Menschen, dessen Leidenschaften sein Handeln bestimmen. Die Leidenschaft eines jeden Meschen sei es, genau wie die eines jeden Tieres, zu überleben.

Der Mensch unterscheide sich durch das Tier nur dadurch, dass die Leidenschaft durch die Vernunft ergänzt werde. Diese Vernunft mache den Menschen im Gegensatz zum Tier noch räuberischer, gefährlicher und unberechenbarer, weil der Mensch nicht nur im Augenblick überleben will, wie das Tier, sondern sein Überleben langfristig plane. Und die beste planbare Überlebensstrategie sei es, durch Machtakkumulation andere Menschen zu unterwerfen. „Der Mensch ist des Menschen Wolf“, so Hobbes. Und ist er nicht Wolf, so werde er Hase (homo homini lepus). Ob man dieses negative Menschenbild nun teilen mag oder nicht, es ist eine Charakterisierung der menschlichen Natur, die zumindest nicht gänzlich der empirischen Grundlage entbehrt. Warum sonst gibt es Kriminalität, warum sonst verschließen wir nachts die Haus- oder Wohnungstür – etwa, weil wir nur von Hasen umgeben sind?

Und genau deshalb gibt es Staaten, deren konstitutive Aufgabe die Schaffung der inneren Sicherheit ist. Das ist der grundlegende Gesellschaftsvertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Staat. Ein Staat hingegen, der die innere Sicherheit nicht als zentrale Aufgabe versteht, entledigt sich seines Daseinsrechts.

Und die Wölfe im Sinne Hobbes‘ existieren auch im internationalen Bereich, nämlich die Staaten. Warum sonst gibt es Kriege? Weil es im Wesentlichen um ökonomische und strategische Interessen geht. Die USA überfallen Venezuela, um sich die dortigen Bodenschätze zu sichern (ökonomisches Motiv) und Russland und China aus der „westlichen Hemisphäre“ zu verdrängen (geostrategisches Motiv).

Wenn in der Hobbes‘schen Weltinterpretation Menschen Wölfe sind, so sind es auch Staaten, da ihre Staatenlenker Menschen sind. Und Donald Trump verkörpert den hungrigen und rücksichtslosen Alphawolf wie vermutlich kein anderer Staatenlenker der letzten 80 Jahre.

Großmächte und Mittelmächte

Die westliche Entwicklung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges folgte einem hegemonialstrukturierten Modell: Die USA führten politisch, ökonomisch und militärisch, stellten Westeuropa, und ab den späten 1990er-Jahre auch Teile Osteuropas, unter ihren Schutzschirm. Die Europäer akzeptierten die absolute Dominanz der USA, sie akzeptierten also den Alphawolf USA im gemeinsamen Rudel. Im Gegenzug konnte sich Europa ökonomisch entwickeln. Die EU steht für die ökonomische Integration und den Erfolg – zumindest bis vor wenigen Jahren –, die US-geführte NATO steht für die Sicherheit – zumindest für das, was sie als Sicherheit betrachtete. Die Europäer akzeptierten auch die Völkerrechtsbrüche des Alphawolfs, sei es Regime Change oder auch umfassende Kriege wie Vietnam, Jugoslawien, Irak oder Libyen.

Insgesamt seien es seit Ende des Kalten Krieges allein 251 militärische Unternehmungen, so eine Studie des US-Kongresses (zitiert nach Jonas Tögel, „Kognitive Kriegsführung“). Bisweilen beteiligten sich die Europäer auch aktiv, übernahmen eins zu eins das Rechtfertigungswording aus Washington, um aus einem offensichtlichen Völkerrechtsbruch einen lupenreinen rechtskonformen und altruistischen Akt herbeizufabulieren. Und wenn europäische Staaten, wie im Falle Irak 2003, nicht mitziehen wollten, wurden sie nicht nur von den USA gemaßregelt („altes Europa“), sondern auch von den europäischen Partnerstaaten kritisiert. Wenn nun von einem „Bruch“ gesprochen wird, wie es beispielsweise Mark Carney in Davos formuliert hat, so sind damit faktisch zwei Ebenen gemeint, die wegbrechen.

  1. Der US-Präsident legt als Alphawolf, um bei der Hobbes‘schen Begrifflichkeit zu bleiben, den allzu strapazierten Schafspelz beiseite. Er formuliert ganz klar in Anlehnung an die (neo-)realistischen Theorie seine Interessen und deren Durchsetzungsabsichten unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Seine Vorgänger hingegen trugen demonstrativ den Schafspelz (Völkerrecht, regelbasierte Ordnung und Werte). Die Europäer wiederum schlüpften unter diesen Schafspelz, um ihre Interessen gewissermaßen trittbrettfahrend und nach außen hin moralisch integer verfolgen zu können. Mit Trumps Ablegen des Schafspelzes entfällt all das – inklusive der gern formulierten wertebasierten Außenpolitik. Und nichts weniger erklärt der kanadische Premierminister in seiner Rede in Davos, so ganz nebenbei.
  2. Der Alphawolf beginnt, sein eigenes Rudel zu fressen, weil er glaubt, er könne es. Egal, wie eine Grönlandregelung letztlich ausschauen wird, sie wird die Handschrift Trumps tragen. Und die Europäer werden sich nur noch um eine gesichtswahrende Formulierung bemühen.

Und hier kommt Carneys eigentliche, durchaus kluge Botschaft seiner Rede ins Spiel: „Mittelmächte müssen gemeinsam handeln, denn wenn Du nicht mit am Tisch sitzt, stehst du auf der Speisekarte.“ Er ruft aber nicht nur nach einer Koalition der Mittelmächte gegen die Großmächte auf, sondern flexibilisiert die Außenpolitik, indem er sich gegen monolithisches Blockdenken wendet: „Um globale Probleme zu lösen, verfolgen wir die ‚variable Geometrie‘ – unterschiedliche Koalitionen für unterschiedliche Themen, basierend auf Werten und Interessen.“ Dementsprechend verkündet er: „In den letzten Tagen haben wir neue strategische Partnerschaften mit China und Katar abgeschlossen.“

Ob die Europäer diesen klugen strategischen Neuansatz Carneys überhaupt kapieren und erst recht auch umzusetzen versuchen, wage ich zu bezweifeln. Die ersten europäischen Staaten laufen bereits wieder in die Arme Trumps:

Der in Davos von US-Präsident Trump ausgerufene und unter seiner auf Lebenszeit alleinigen Leitung gegründete „Friedensrat“, der de facto die UNO ersetzen soll, hat bereits erste Zusagen und sogar Beitrittsstaaten. Darunter sind die EU-Staaten Ungarn und Bulgarien sowie der EU-Beitrittskandidat Albanien und das EU- und NATO-Protektorat Kosovo. So wird das nichts mit einem starken Europa. Die EU und die westeuropäischen Führungsnationen schauen derweil wie ein Kaninchen auf die Schlange – geschockt vom neuesten Coup des Alphawolfs, der sein Rudel ratlos und in Angstzuständen zurücklässt. Vermutlich werden Berlin, Paris und London sich genötigt sehen, auf den Trump-Zug spätestens dann aufzuspringen, wenn Italien unter der Führung Giorgia Melonis die Seiten wechselt.

Wir sind wahrlich Zeitzeugen eines weltpolitischen Umbruchs, dessen Ende wir noch nicht erkennen können – ein Umbruch, der weit über den Fall der Berliner Mauer und das Ende des Kalten Krieges hinausgeht.

Titelbild: Morphart Creation/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Die USA, Grönland und die Europäer – ein Spiel, das EU-Europa nicht gewinnen kann

20. Januar 2026 um 09:00

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EU-Europa und die europäischen Mitgliedstaaten der NATO sind in heller Aufregung: US-Präsident Trump hält unverdrossen an seinem Ziel fest, sich die zum dänischen Königreich gehörende Insel Grönland einzuverleiben. Offiziell aus militärstrategischen Gründen, faktisch wohl auch aufgrund der dortigen Bodenschätze. Die EU-Europäer und europäischen NATO-Mitgliedstaaten geraten angesichts der Trump‘schen Außen- und Sicherheitspolitik zunehmend in vielfältige Dilemmata. Eine Antwort soll die Verlegung von Truppen aus europäischen Ländern nach Grönland sein. Offiziell natürlich nicht, um die USA abzuschrecken, sondern um den US-Sicherheitsbedenken zu Grönland Rechnung zu tragen. Faktisch jedoch soll auf diese Weise ein Abschreckungssignal an die USA gesendet werden: „Mr. Trump, Sie werden doch keine Verbündeten angreifen“. Von Alexander Neu.

Europäische Dilemmata

Die Dilemmata der transatlantisch orientierten Europäer – institutionalisiert durch die NATO und auch die EU, die mit den USA und der NATO eng verbunden ist, sind mannigfaltig:

Einmal mit Blick auf die geopolitische Lage – eingeklemmt zwischen den zwei größten Nuklearmächten der Welt, nämlich der Russischen Föderation auf der östlichen Seite Europas und andererseits den USA (eigentlich der hochverehrte Verbündete) jenseits des Atlantiks, die sich europäische Territorien aneignen wollen, im Zweifel unter militärischer Gewaltanwendung, und mithin Europa zum Objekt degradieren.

Das zweite Dilemma: Wie will man Russland fortgesetzt für seinen Krieg und die Annexion ukrainischen Staatsgebietes kritisieren, wenn der in den Augen der NATO-Europäer wichtigste Verbündete USA ebenfalls europäisches Staatsgebiet gewaltsam oder auch nur unter erpresserischem Druck annektiert?

Drittes Dilemma: Welche passiven und aktiven Sicherheitsgarantien ergeben sich aus der NATO- und EU-Mitgliedschaft für Dänemark und die europäischen Mitgliedstaaten? Im Folgenden erläutere ich das NATO-Statut und anschließend den Lissaboner Vertrag der EU, also die jeweiligen völkerrechtlichen Regelwerke beider regionalen internationalen Regierungsorganisationen:

NATO

Die NATO ist ein Militärbündnis, dass immer nach außen gewandt war – zunächst als Verteidigungsbündnis von der Gründungsidee bis 1990/91. Es richtete sich gegen mögliche Bedrohungen externer Akteure. Wer nicht Mitglied der NATO war, war draußen und ein potenzieller Gefährder. Nach dem Ende der bipolaren Weltordnung orientierte sich die NATO neu, und zwar expansiv im doppelten Sinne: einmal in Form der Neuaufnahme früherer Mitgliedstaaten der von der Sowjetunion dominierten Warschauer Vertragsstaaten – eine Art NATO-Ost, und zum anderen mit dem Anspruch, global zur Sicherung westlicher Interessen agieren und intervenieren zu können, mit oder ohne UNO-Mandat. Diese expansive Neuorientierung wurde in den diversen Neuen Strategischen Konzepten der NATO festgeschrieben.

Die NATO ist eben kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit, wie es das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil („Out-of-area-Urteil“) aus dem Jahre 1994 klassifiziert hat. Sie besitzt – und das ist der Wesenskern eines Sicherheitskollektivs – keine internen Konfliktregelungsmechanismen. Die NATO war und ist von der rechtlichen Grundlage und auch der geübten Praxis her immer ein nach außen gerichtetes Projekt gewesen – zunächst defensiv, dann offensiv. Auch die Konflikte zwischen den beiden NATO-Mitgliedstaaten Türkei und Griechenland wurden nicht durch die NATO als Sicherheitskollektiv kontrolliert und kanalisiert, sondern von den USA als der unangefochtenen NATO-Führungsmacht mit der 6. US-Flotte im Mittelmeer. Der zentrale und häufig zitierte Artikel 5 verdeutlicht nochmals die Außendimension des Bündnisses:

Artikel 5

„Die Vertragsparteien kommen überein, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als Angriff gegen sie alle angesehen wird, und folglich vereinbaren sie, dass, wenn ein solcher bewaffneter Angriff stattfindet, jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung die Partei oder die Parteien, die so angegriffen werden, unterstützen wird, indem sie unverzüglich, individuell und in Übereinstimmung mit den anderen Vertragsparteien dies als notwendig erachtet. (…).“ (Quelle: NATO)

In Artikel 6 wird der Geltungsraum des NATO-Gebietes fixiert. Hierzu gehören auch die Inseln unter der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei im Nordatlantik:

Artikel 6

„Im Sinne von Artikel 5 gilt ein bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere Vertragsparteien als bewaffneter Angriff auf das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei in Europa oder Nordamerika, die algerischen Departements Frankreichs, das Hoheitsgebiet der Türkei oder die Inseln unter der Hoheitsgewalt einer Vertragspartei im Nordatlantik nördlich des Wendekreises des Krebses; die Streitkräfte, Schiffe oder Luftfahrzeuge einer Vertragspartei, wenn diese sich in oder über diesen Gebieten oder einem anderen Gebiet in Europa befinden, in dem Besatzungstruppen einer Vertragspartei am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags stationiert waren, oder im Mittelmeer oder im Nordatlantik nördlich des Wendekreises des Krebses.“

Es wird mehr als deutlich, dass damit auch Grönland als unter dem Schutz der NATO stehend zählt.

Da jedoch die NATO nicht über das zentrale Wesensmerkmal eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (interne Konfliktregelungsmechanismen) verfügt, kann sie rein rechtlich gar nicht gegen die USA aktiv werden. Aber selbst wenn die übrigen NATO-Staaten über die NATO gegen die USA militärisch mobilisieren wollten, ginge es allein aufgrund der Tatsache nicht, dass im höchsten Entscheidungsgremium der NATO, dem Nordatlantikrat, der Beschlussfassungsmodus auf Konsens ausgerichtet ist. Das heißt, die USA müssten zustimmen, dass die NATO im Falle einer militärischen Aktion gegen Grönland militärisch gegen die USA tätig werden könnten. Es ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die USA dem zustimmen würden. Einmal davon abgesehen, dass die USA als NATO-Führungsmacht über eine erdrückende militärische Überlegenheit gegenüber den 31 übrigen NATO-Staaten verfügt. Die NATO fällt also als Schutzfaktor für ein NATO-Mitgliedsland aus, wenn der Aggressor von innen kommt und obendrein USA heißen sollte.

Europäische Union

Wie schaut es mit der EU aus? Der Vertrag von Lissabon enthält eine kollektive Verteidigungsklausel, nämlich Artikel 42 Absatz 7. Im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates müssen die anderen Mitgliedstaaten diesem EU-Mitglied Hilfe und Unterstützung mit allen verfügbaren Mitteln zukommen lassen. Im Folgenden sind die wesentlichen Sätze des Artikel 42 genannt, um auch die umfangreiche verteidigungspolitische Relevanz dieses Artikels zu verstehen:

Art. 42 (ex-Artikel 17 EUV)

„(1) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen. Sie erfüllt diese Aufgaben mit Hilfe der Fähigkeiten, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden.

(2) Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. (…).

(7) Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. (…).“

Die Formulierung es Artikel 42 Absatz 7 ist sogar stärker und verbindlicher, als es der Artikel 5 des NATO-Statut formuliert:

EU-Artikel 42, Abs. 7
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, (…)“

Artikel 5 NATO-Statut
(…) dass, wenn ein solcher bewaffneter Angriff stattfindet, jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung die Partei oder die Parteien, die so angegriffen werden, unterstützen wird, indem sie unverzüglich, individuell und in Übereinstimmung mit den anderen Vertragsparteien dies als notwendig erachtet.“

Während der Artikel der EU keinen Interpretationsspielraum über die zu leistende Hilfe erlaubt („schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“), räumt das NATO-Statut tatsächlich einen größeren Interpretationsspielraum hinsichtlich der zu leistenden Hilfen ein: „indem sie unverzüglich, individuell und in Übereinstimmung mit den anderen Vertragsparteien dies als notwendig erachtet“. Hierbei ist die Formulierung „notwendig erachtet“ von Relevanz. Diese Formulierung „notwendig erachtet“ ist von Beginn an das Hintertürchen für die USA gewesen, sich vorzubehalten, ob sie im Ernstfall bereit wäre, einen Atomkrieg mit der damaligen Sowjetunion zu führen, nur um Westeuropa militärisch beizuspringen.

Die EU-Mitgliedstaaten sind also zur umfassenden, „alle in ihrer Macht stehenden Hilfe und Unterstützung“ verpflichtet, wozu meinem Verständnis nach auch die militärische Dimension gehört, da es sich um einen Verteidigungsartikel handelt. Auch der fehlende interne Konfliktregelungsmechanismus der EU, der sie zum System kollektiver gegenseitiger Sicherheit machen könnte, spielt in diesem Falle keine Rolle, da die USA kein EU-Mitgliedsland sind.

Fazit

Sollten die USA tatsächlich ihre Ambitionen umsetzen und Grönland unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt okkupieren und annektieren, so wären die EU-Mitgliedsländer durch das Vertragsrecht quasi zum Beistand Dänemarks verpflichtet. Denn Artikel 42 Abs. 7 spricht nicht davon, dass Dänemark um Unterstützung bitten müsste oder die Staats- und Regierungschefs einen vorherigen Bündnisbeschluss fassen müssten. Vielmehr träte der EU-Bündnisfall automatisch ein. Ob er allerdings in letzter Konsequenz auch militärisch sein müsste, darüber dürften in Brüssel gerade die Diskussionen heiß laufen. Denn die EU-Mitgliedstaaten müssten Grönland mit militärischer Gewalt gegen den größten und militärisch stärksten NATO-Verbündeten verteidigen. Dies wäre zum einen das gesicherte Ende der NATO und zum anderen eine gesicherte Niederlage EU-Europas angesichts der nicht hinreichenden eigenen militärischen Fähigkeiten im Vergleich zu den USA. Grob gesehen verbleiben nur drei Szenarien:

  1. Entweder die EU-Europäer vermögen es gemeinsam mit den US-Demokraten und dem Deep State der USA, Trump von dem Vorhaben abzubringen, ihn durch Konzessionen in anderen Bereichen zu umschmeicheln.
  2. Die EU-Europäer üben auf Dänemark erheblichen Druck aus, Grönland an die USA „freiwillig“ abzutreten. Hierbei bestünde die Kunst darin, diese „Freiwilligkeit“ gegenüber der Weltöffentlichkeit auch authentisch erscheinen zu lassen. Es sind erhebliche Zweifel angebracht, dass dieses Kunststück gelingen könnte. EU-Europa mag daran glauben, der Rest der Welt sicherlich nicht.
  3. EU-Europa schaut tatenlos zu, wie die USA Grönland gegen den erklärten Willen Kopenhagens annektieren. Ehrlicherweise: Was soll man auch dagegen unternehmen können? Es gilt das Recht des Stärkeren. Und EU-Europa hat an der Zerlegung des Internationalen Rechts selbst mitgewirkt.

Im zweiten und dritten Fall würde sich die Verteidigungskomponente im Lissaboner Vertrag als das erweisen, was es tatsächlich ist: ein Papiertiger. Der Schaden für die EU selbst wäre unermesslich: Die EU beweist vor den Augen der Weltöffentlichkeit, dass sie nicht einmal in der Lage ist, ihre eigenen Mitgliedstaaten vor äußeren Bedrohungen zu schützen.

Titelbild: Artindo / Shutterstock

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Grönland, Zölle und Machtpolitik | Von Uwe Froschauer

19. Januar 2026 um 12:56

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Grönland, Zölle und Machtpolitik | Von Uwe Froschauer
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Grönland, Zölle und Machtpolitik | Von Uwe Froschauer

Ein Standpunkt von Uwe Froschauer.

Die erneute Agitation Donald Trumps in Bezug auf Grönland markiert einen massiven Bruch mit etablierten Grundsätzen westlicher Außen- und Bündnispolitik. Indem er wirtschaftliche Zwangsmittel – insbesondere die Androhung von Zöllen gegen NATO-Partner – mit einem politischen Ziel verknüpft, überschreitet er eine Grenze, die bislang selbst in konfliktreichen transatlantischen Phasen weitgehend respektiert wurde. Entsprechend deutlich fallen die internationalen Reaktionen aus – und auch innerhalb der USA regt sich Kritik.

Jüngste Drohungen Trumps

Donald Trump möchte Grönland den USA einverleiben – mit allen denkbaren Mitteln. Bestehende Partnerschaften interessieren ihn dabei nicht. Der Widerstand aus Europa passt dem US-Präsidenten ganz und gar nicht. Deswegen drohte er Deutschland und sieben weiteren europäischen Ländern mit Zöllen. Konkret sollen ab 1. Februar 2026 zusätzliche 10 Prozent Zölle auf alle Warenimporte aus diesen Ländern in die USA gelten. Falls kein „Deal“ über den vollständigen Verkauf bzw. die Übergabe Grönlands an die USA zustande kommt, sollen sie ab 1. Juni auf 25 Prozent steigen. Betroffen sind Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, die Niederlande und Finnland – also NATO-Alliierte mit Truppenpräsenz oder Unterstützung im Grönland-Konflikt. Die gestaffelten Zölle sollen so lange gelten, bis ein Abkommen über den vollständigen Kauf der Arktisinsel erzielt werde, schrieb Trump auf Truth Social.

Die Grönländer wollen sich jedoch nicht „kaufen“ lassen. Grönland ist weitgehend autonom und gehört zum Staatsgebiet des Nato-Mitglieds Dänemark.

Kurz und gut: Der US-Präsident hat wiederholt deutlich gemacht, dass die USA sich der Insel bemächtigen will – was die europäischen Nato-Partner vehement ablehnen. Trump zufolge würden ansonsten Russland oder China die Insel übernehmen. Die europäischen Nato-Verbündeten sind dagegen überzeugt, dass Grönland nicht von den USA übernommen werden müsse, um die Arktis zu schützen.

Trump ärgert es, dass Deutschland und andere europäische Nato-Staaten jüngst Soldaten für eine Erkundungsmission vor einer Militärübung auf die Insel geschickt haben. Deswegen die Zölle. 

Wirtschaftlicher Druck als politisches Druckmittel

Zölle sind klassischerweise Instrumente der Handels- und Wirtschaftspolitik. Ihre Verwendung zur Durchsetzung territorial- oder sicherheitspolitischer Ziele gegenüber Verbündeten ist ungewöhnlich und rechtlich wie politisch hochproblematisch. Trumps Ansatz folgt dabei einem transaktionalen Muster: Wer seine strategischen Vorstellungen nicht unterstützt, soll wirtschaftliche Nachteile erleiden.

Kritiker sehen darin einen Bruch mit multilateralen Spielregeln. Befürworter hingegen argumentieren, dass die USA seit Jahrzehnten überproportionale Sicherheitslasten tragen und daher berechtigt seien, ihre wirtschaftliche Macht zur Durchsetzung strategischer Interessen einzusetzen. Motto: Wer zahlt, schafft an. Diese bekannte Pseudo-Weisheit spiegelt Donald Trumps Verhaltensweise wider.

Warum Grönland strategisch relevant ist

Die strategische Bedeutung Grönlands ist real – und wird auch von Trumps Kritikern nicht bestritten.

Grönland liegt zwischen Nordamerika, Europa und der Arktis. Der Klimawandel macht neue Schifffahrtsrouten zugänglich, Rohstoffvorkommen wirtschaftlich interessanter und den arktischen Raum militärisch sensibler. Russland und China haben ihre Aktivitäten dort deutlich ausgeweitet.

Aus Trumps Perspektive ergibt sich daraus ein sicherheitspolitisches Risiko: Die USA müssten verhindern, dass rivalisierende Mächte in unmittelbarer Nähe des nordamerikanischen Kontinents Einfluss gewinnen. Seine Anhänger argumentieren, dass die bestehende Ordnung diesen Entwicklungen nicht ausreichend Rechnung trage und ein entschlosseneres Vorgehen erforderlich sei. 

In meinen Augen locken den der MAGA-Manie verfallenen US-Präsidenten primär die Rohstoffe der weltgrößten Insel.

Trumps Argument: Sicherheit vor Konventionen

Aus Trumps Sicht ist sein Vorgehen weniger Regelbruch als Notwendigkeit. Er stellt die Frage, ob traditionelle diplomatische Rücksichtnahmen noch angemessen sind, wenn geopolitische Rivalen aggressiv agieren. In diesem Denken sind wirtschaftliche Druckmittel legitime Instrumente nationaler Sicherheit – auch gegenüber Verbündeten, sofern diese aus amerikanischer Sicht zu zögerlich handeln.

Zudem verweist Trump darauf, dass die USA bereits heute zentrale sicherheitspolitische Lasten in Grönland tragen, insbesondere durch militärische Infrastruktur. Daraus leitet er einen stärkeren Einflussanspruch ab – auch wenn dieser völkerrechtlich nicht gedeckt ist.

Die Befindlichkeiten der Einwohner der noch autonomen Insel Grönland, die in ihrer Hauptstadt Nuuk demonstrativ klar machen, dass sie US-amerikanische „Hilfe“ nicht benötigen, scheinen Trump nur peripher zu interessieren.

Ausländische Kritik: Irritation, Ablehnung und Warnungen

Die Reaktionen außerhalb der USA fallen überwiegend kritisch aus und gehen deutlich über diplomatische Verstimmung hinaus.

Europäische Regierungen – darunter mehrere direkt betroffene NATO-Staaten – weisen Trumps Vorgehen geschlossen zurück. Sie betonen, dass wirtschaftlicher Druck unter Verbündeten inakzeptabel sei und fundamentalen Prinzipien der Zusammenarbeit widerspreche. Insbesondere Dänemark verweist darauf, dass über Grönlands Zukunft ausschließlich die grönländische Bevölkerung entscheiden könne.

Auch aus Brüssel kommt deutliche Kritik. Vertreter der Europäischen Union warnen, dass die Instrumentalisierung von Handelspolitik für geopolitische Zwangsmaßnahmen das internationale Wirtschaftssystem destabilisiere und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffe. Mehrere Regierungen sehen darin eine Erosion der regelbasierten Ordnung, auf die sich gerade kleinere und mittlere Staaten verlassen.

In Grönland selbst stoßen Trumps Äußerungen auf breite Ablehnung. Politische Vertreter und zivilgesellschaftliche Gruppen betonen, dass die Insel kein Objekt strategischer Verhandlungen zwischen Großmächten sei. Öffentliche Proteste und Stellungnahmen unterstreichen den Wunsch nach politischer Selbstbestimmung und Distanz zu machtpolitischen Überlegungen externer Akteure.

Auch international renommierte Völkerrechtler und außenpolitische Thinktanks kritisieren die Rhetorik. Sie sehen darin eine Normalisierung von Druckpolitik gegenüber Verbündeten, die langfristig das Vertrauen in internationale Abkommen und Sicherheitsgarantien untergräbt.

Souveränität und Selbstbestimmung – der zentrale Gegenpunkt

Völkerrechtlich bleibt die Lage eindeutig: Grönland ist ein autonomes Gebiet innerhalb des Königreichs Dänemark, und allein die grönländische Bevölkerung entscheidet über ihre Zukunft. Dieses Prinzip wird von Trumps Argumentation faktisch ausgeblendet oder als nachrangig behandelt.

Hier liegt der Kern der internationalen Kritik: Selbst wenn strategische Interessen legitim sind, rechtfertigen sie keinen Umgang mit Territorien, der an Machtpolitik vergangener Jahrhunderte erinnert. Sicherheitspolitik kann Kooperation erfordern – aber keinen Souveränitätsverzicht unter Druck.

NATO-Recht und Bündnissolidarität

Auch innerhalb der NATO argumentieren Trumps Unterstützer, dass das Bündnis keine Einbahnstraße sei. Wenn europäische Staaten amerikanische Sicherheitsgarantien in Anspruch nehmen, müssten sie im Gegenzug amerikanische strategische Prioritäten ernst nehmen.

Dem halten Kritiker – zu denen ich mich zähle – entgegen, dass genau diese Logik das Bündnis untergräbt: Solidarität ist kein Tauschgeschäft, sondern beruht auf Vertrauen. Wirtschaftlicher Zwang gegen Partner schwächt langfristig genau die Geschlossenheit, die angesichts globaler Rivalitäten notwendig wäre.

Einmal von der Situation in Grönland abgesehen, halte ich die NATO seit dem Wegfall der Bedrohung durch die Sowjetunion, ohnedies für überflüssig. Das ehemalige Verteidigungsbündnis NATO hat sich mittlerweile zu einem Angriffsbündnis entwickelt, das in der Vergangenheit insbesondere die imperialistische Macht USA in ihrem unipolaren Streben unterstützte. Wenn Trump in größenwahnsinniger Manier so weiter macht, sollte vielleicht über ein eurasisches Verteidigungsbündnis nachgedacht werden.

Innenpolitische Debatte in den USA

Innenpolitisch spiegelt die Debatte einen grundlegenden Konflikt über Rolle und Selbstverständnis der USA in der Welt wider: den Gegensatz zwischen einem regelbasierten, multilateralen Ansatz und einer machtpolitisch-transaktionalen Sicht auf internationale Beziehungen.

Demokratische Politiker und außenpolitische Experten kritisieren Trumps Vorgehen überwiegend scharf. Sie argumentieren, dass die internationale Führungsrolle der USA historisch nicht auf Zwang, sondern auf Legitimität, Bündnissen und der Bereitschaft zur Kooperation beruht habe. Die Drohung mit Zöllen gegen NATO-Partner und der Umgang mit Grönland würden dieses Fundament untergraben. Aus demokratischer Sicht schwächt eine Politik, die Verbündete wie Gegner behandelt, die globale Position der USA und spiele strategischen Rivalen wie China und Russland in die Hände. Zudem wird betont, dass die Missachtung von Völkerrecht und multilateralen Institutionen die moralische Glaubwürdigkeit der USA beschädige – ein zentraler Faktor amerikanischer Soft Power.

Auch innerhalb der Republikanischen Partei ist die Kritik keineswegs marginal, wenn auch differenzierter. Während ein Teil der Partei Trumps Stil als Ausdruck von Stärke und Klarheit begrüßt, äußern insbesondere traditionelle außen- und sicherheitspolitische Republikaner erhebliche Bedenken. Vertreter dieses Lagers – häufig geprägt von der klassischen transatlantischen Orientierung der Partei – warnen davor, dass wirtschaftlicher und politischer Druck auf Verbündete die NATO schwäche und die USA in eine strategische Isolation führe. Sie argumentieren, dass amerikanischer Einfluss weniger aus kurzfristigen Machtdemonstrationen erwachse als aus Verlässlichkeit und langfristigen Partnerschaften.

Zugleich gibt es republikanische Stimmen, die Trumps Ansatz zwar nicht uneingeschränkt unterstützen, ihn jedoch als Reaktion auf reale Probleme interpretieren. Sie verweisen auf ungleiche Lastenteilung innerhalb der NATO, auf aus ihrer Sicht unzureichende europäische Beiträge zur gemeinsamen Sicherheit und auf eine internationale Ordnung, die sich zulasten amerikanischer Interessen entwickelt habe. In diesem Narrativ erscheint Trumps Vorgehen als Korrektur eines über Jahrzehnte vernachlässigten Ungleichgewichts – auch wenn viele dieser Stimmen einräumen, dass Ton und Mittel kontraproduktiv seien.
Dem ist aus meiner Sicht entgegenzusetzen, dass die USA zwar die finanziell höchsten Lasten des NATO-Bündnisses tragen, aber auch den größten geostrategischen und auch wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen.

Der innere Widerspruch bleibt damit bestehen: Trumps Anhänger sehen Konsequenz und Durchsetzungsfähigkeit, seine Kritiker – parteiübergreifend – warnen davor, dass kurzfristige Machtdemonstrationen langfristig genau das kosten, was amerikanische Macht ausmacht: Vertrauen, Bündnisse und strategische Stabilität.

Fazit

Die jüngsten außenpolitischen Aktionen von Donald Trump markieren keinen „Neuanfang“, sondern ein alarmierendes Wiederaufleben alter imperalistischer Muster – diesmal verpackt in die Rhetorik eines Dealmakers, der weniger Präsident als vielmehr Transaktions-Unternehmer zu sein scheint.

Mit der wiederholten Aggression gegen Venezuela, bei der US-Spezialeinheiten den dortigen Präsidenten Nicolás Maduro aus Caracas entfernten und in die USA brachten, hat die Trump-Administration einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht begangen. Der Angriff und die Gefangennahme Maduros erfolgten ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats und ohne klare rechtliche Grundlage im internationalen Recht. Völkerrechtler sehen darin eine Verletzung des Gewaltverbots der UN-Charta. 

Dieses Vorgehen ist nicht nur rechtlich fragwürdig, es setzt auch ein gefährliches Signal: Wenn mächtige Staaten nationale Interessen über internationales Recht stellen, dann wird die regelbasierte Ordnung zur leeren Formel. Viele internationale Stimmen – von Europa über Lateinamerika bis zum UN-Sicherheitsrat – haben diese Intervention verurteilt und die Freilassung Maduros gefordert. 

Gleichzeitig hat Trump seinen Blick direkt auf ein anderes souveränes Gebiet gerichtet: Grönland. Mit der Forderung, dass die USA dieses autonome Gebiet kaufen oder übernehmen müssten, und der Androhung von Strafzöllen auf NATO-Partner, die sich dem widersetzen, tritt ein Muster offen zu Tage, das an koloniale Machtpolitik erinnert. 

Völkerrechtsordnung heißt: Souveränität, Selbstbestimmung und Nicht-Intervention. Diese Prinzipien wurden in der Vergangenheit nicht zufällig festgelegt – sie schützen gerade kleinere Staaten vor willkürlichen Zugriffen mächtiger Staaten. Wenn ein Staat wie die USA beginnt, diese Regeln zu ignorieren, dann gefährdet das nicht nur einzelne Regionen, sondern das ganze System internationaler Zusammenarbeit.
Die Argumentation Trumps, er müsse „stark auftreten“ und seine Interessen durchsetzen, mag in einem transaktionalen, kurzfristigen Sinn kalkulierbar erscheinen. Doch Stärke, die auf Druck, Drohungen und Machtprojektion basiert, ist keine nachhaltige Grundlage für Sicherheit oder Stabilität. Sie zerstört Vertrauen, spaltet Allianzen und lädt andere Mächte ein, ebenfalls nach dem Recht des Stärkeren zu handeln.

Das ist kein Führungsstil — das ist Imperialismus im modernen Gewand.

Trump mag ein Dealmaker sein, aber Außenpolitik ist kein Geschäft, bei dem sich alles durch Verhandlungen über Ressourcen oder Territorium lösen lässt. Sie ist vielmehr ein Gefüge aus Recht, Legitimität und gegenseitigem Respekt. Wenn diese Grundpfeiler aufgekündigt werden, dann sind nicht nur einzelne Länder bedroht — sondern das internationale System, das Jahrzehnte des Friedens und der Zusammenarbeit in weiten Teilen der Welt ermöglicht hat.

In einer Zeit, in der globale Herausforderungen wie bewaffnete Konflikte und wirtschaftliche Unsicherheit gemeinsame Antworten verlangen, führt ein solches Vorgehen nur zu einer Welt, in der Macht über Recht triumphiert – und in der nicht die Sicherheit wächst, sondern die Instabilität.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Präsident Donald Trump spricht während der Kabinettssitzung im Kabinettsaal des Weißen Hauses, Washington, DC am 2. Dezember 2025

Bildquelle: Lucas Parker / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Kubas Lage und Einschätzungen zum jüngsten US-Terror

14. Januar 2026 um 10:00

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Die jüngsten Aktionen der US-Regierung und ihrer Hightech-Militärmaschinerie treiben einem Tränen in die Augen – Tränen einerseits aus Trauer für die Opfer und Zerstörungen, und Tränen andererseits aus Zorn über die ungebremste Furie eines irrsinnigen Narziss inmitten eines kranken, im relativen Niedergang befindlichen Gesellschaftssystems. Während in Deutschland und der EU manche Spitzenpolitiker der Mitteparteien offenbar Probleme mit der vermeintlichen Komplexität dieser Terrorpolitik der USA haben, ist die rechtliche Bewertung jedem unvoreingenommen Menschen klar. Doch was sind die Folgen für das ebenfalls von den USA ins Visier genommene Kuba? Von Edgar Göll.

In einer Erklärung vom 3. Januar 2026 der kubanischen Regierung heißt es:

Die Revolutionäre Regierung verurteilt aufs Schärfste die militärische Aggression der Vereinigten Staaten gegen Venezuela und bekräftigt gleichzeitig kategorisch die uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität Kubas mit dem Bruderland Venezuela und seiner Regierung. (…)

Die feige Aggression der Vereinigten Staaten ist ein krimineller Akt, der gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen verstößt. Sie stellt eine gefährliche Eskalation der seit Jahren von den Vereinigten Staaten gegen diese Schwester-Nation geführten Kriegskampagne dar, die sich seit September 2025 mit der aggressiven Entsendung von Kriegsschiffen in die Karibik unter falschen Vorwänden und unbegründeten Anschuldigungen ohne jegliche Beweise verschärft hat.

Kuba fordert nachdrücklich die sofortige Freilassung von Präsident Nicolás Maduro Moros und seiner Frau Cilia Flores durch die US-Behörden.

Es handelt sich um eine unverhüllte imperialistische und faschistische Aggression mit dem Ziel der Herrschaft, die darauf abzielt, die in der Monroe-Doktrin verankerten hegemonialen Ambitionen der USA gegenüber Unserem Amerika wiederzubeleben und uneingeschränkten Zugang und Kontrolle über die natürlichen Reichtümer Venezuelas und der Region zu erlangen. Außerdem soll damit versucht werden, die Regierungen Lateinamerikas und der Karibik einzuschüchtern und zu unterwerfen.“

Und was die völkerrechtliche Einschätzung betrifft, ist die Lage eigentlich auch klar. Schon die Drohungen gegen Venezuela und andere Länder, der Aufbau einer gigantischen militärischen Drohkulisse, illegalen Tötungen von Bootsbesatzungen ohne jegliche Beweise für die konstruierten Vorwürfe (Drogenschmuggel) und die Bombardierung eines Hafens waren eindeutig kriminelle Handlungen. Nun haben die renommierten Völkerrechtsexperten Norman Paech (BRD) und Marjorie Cohn (USA) ein fundiertes Gutachten vorgelegt, welches wohl niemand anfechten oder widerlegen dürfte. Die zentralen Passagen seien hier zitiert:

Der Angriff ist lange vorbreitet worden. Seit September 2025 kreuzte eine immer größer werdende Armada von US-Kriegsschiffen vor der venezolanischen Küste. Sie griff dort kreuzende kleinere Schiffe unbekannter Herkunft an, versenkte sie und tötete zahlreiche Menschen, eine unverhohlene Drohung gegen Präsident Maduro, sich zu ergeben und das Land verlassen.

Völkerrechtswidrige Aggression

Nichts kann all diese Angriffe rechtfertigen. Die UNO-Charta ist klar. In ihrem Art. 2 Ziff. 4 sagt sie: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Die USA haben die UNO-Charta unterschrieben, gemäß der Supremacy Clause der US-Verfassung sind Verträge das oberste Gesetz des Landes, und Richter wie auch alle Politiker im ganzen Land und die Regierung sind an sie gebunden.“

Was geschah in Venezuela? Erste Erklärungsversuche aus Kuba

In Äußerungen von kubanischen Sicherheitsexperten wurden schon kurz nach dem US-Terroranschlag erste Analysen der ominösen Vorgänge aufgezeigt. Demnach seien die Bombardierung von Caracas und anderen Städten sowie die Entführung von Präsident Nicolás Maduro und Cilia Flores im Rahmen der sogenannten „Operation Resolución Absoluta” nur teilweise eine erfolgreiche Tat der US-Spezialeinheiten von Delta Force und Night Stalkers gewesen, sondern beruhe auf dem vorbereiteten Ausschalten der Verteidigungs-, Geheimdienst- und Spionageabwehrstruktur Venezuelas. Die Präzision, mit der die US-Teams den Wohnkomplex von Präsident Maduro erreichten, sei der Beweis für Verrat auf höchster Ebene. Maduro wechselte aufgrund der Bedrohungslage täglich seinen Übernachtungsort. Wie US-Aggressoren in anderen Ländern bewiesen, erstellen sie umfassende Profile. Die US-Geheimdienste (CIA, NSA, NGA) verfolgten Maduros Bewegungen monatelang, einschließlich seiner Gewohnheiten, Reisen, häufig besuchten Orte und sogar seiner Haustiere.

Dieser Detaillierungsgrad deutet auf ein massives Versagen der venezolanischen Spionageabwehr hin, elektronische Spionage und physische Überwachung aufzudecken und zu neutralisieren. Schließlich seien die kritische Abwehrstruktur, also Verteidigungsministerium, Luftwaffenstützpunkt La Carlota, Kampfflugzeuge und ein Kommunikationsknotenpunkt unmittelbar vor der Attacke zerstört worden. Der innerste Sicherheitsring um Präsident Maduro kämpfte etwa zwei Stunden lang in einem intensiven Kampf gegen die Eindringlinge. In dieser Ehrengarde kämpften auch kubanische Sicherheitskräfte. Da sie keine Unterstützung erhielten und die US-Spezialeinheit offenbar mit voller Brutalität vorging, wurden sie ermordet. Insgesamt hat Kuba 32 Opfer zu beklagen. Nun ist es offensichtlich, dass viele andere Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Region, die Trump bedroht, ihre Lektion in Sachen Sicherheitskonzept lernen sollten.

Die Interimspräsidentin Venezuelas, Delcy Rodríguez, ließ am 6. Januar General Marcano Tábata wegen der „Auslieferung” Maduros verhaften. Er war der Chef der Präsidentengarde und Direktor der Militärischen Spionageabwehr DGCIM. Inwiefern er den Verrat begangen hat oder andere, ist noch ungeklärt. Übrigens wurde der entführte Präsident Maduro ausgerechnet zu dem vom US-Militär seit 1903 besetzten Stützpunkt Guantánamo Bay gebracht, bevor er nach New York geflogen wurde – offenbar, um den Kubanern ein makabres Zeichen zu senden.

Die kubanische Bevölkerung hat direkt vor der US-Botschaft in Havanna in einer großen Kundgebung ihre Solidarität mit Venezuela und gegen den US-Imperialismus zum Ausdruck gebracht. Das erfolgte auch in anderen Provinzstädten und wurde teilweise verknüpft mit den alljährlichen Demonstrationen und Feierlichkeiten zur Erinnerung und Würdigung des Jahrestages, an dem 1959 die siegreichen Kämpfer von Santiago de Cuba nach Havanna kamen. Dieses gepflegte Geschichtsbewusstsein ist in Zeiten wie diesen eine wichtige Selbstvergewisserung. Und in einem Artikel der Tageszeitung Granma findet sich in Bezug auf den 100. Geburtstag Fidel Castros (13. August 2026) und seinem Aufruf zum Durchhalten und Widerstand der Satz:

Der imperiale Zynismus verbirgt nicht seinen Anspruch, der kubanischen Revolution den Gnadenschuss zu geben.“

Es sind klare Äußerungen wie diese, die den Groll der reaktionären Gringos in den USA auf sich ziehen, die andere Lebensweisen und Kulturen nicht tolerieren wollen, sich in ihrer beängstigenden Ignoranz und Arroganz als das Beste ansehen. In einem anderen Granma-Artikel desselben Tages steht:

Dennoch steht Kuba aufrecht und kämpft. Natürlich ist es ärgerlich über den Wohlstand, den die imperiale Regierung ihm jeden Tag stiehlt. Aber trotz all ihrer abscheulichen Feindseligkeit und ihrer Macht hat sie es nicht geschafft, es zum Scheitern zu bringen. Und das geht ihr an die Nieren, gibt ihr politische Krämpfe. Der Grund ist der, dass es kein Machtvakuum gibt, ein Element, das den Zustand eines gescheiterten Staates kennzeichnen würde. Die Vereinigten Staaten wissen sehr wohl, dass die Partei, der Staat und die Regierung neben ihrer erhabensten Bastion, dem Volk, nicht aufhören, Lösungen zu finden; und das erschreckt sie noch mehr.“

Negativfolgen für Kuba

Inzwischen hat US-Präsident Trump gegen Kuba weiter eskaliert. Kurz nach der Terrorattacke gegen Venezuela erklärte er, auch Kuba werde bald fallen und zusammenbrechen. Dazu sei keine offene Gewalt notwendig. Nun aber droht er der kubanischen Regierung, sie solle sich schnell auf einen Deal mit ihm einlassen, sonst werde Kuba überhaupt kein Öl mehr aus Venezuela bekommen! Kubas Regierung wies Trumps Drohung und Deal-Angebot umgehend zurück. So warf Außenminister Bruno Rodríguez der US-Regierung kriminelles Verhalten vor, mit dem sie den Weltfrieden gefährde. Auf der Internet-Plattform X schrieb er, sein Land lasse sich auch von den USA nicht erpressen. Kuba habe das Recht, Öl auf den Märkten zu kaufen, wo dies ohne Einmischung der USA möglich sei.

Insgesamt sind wohl viele Menschen in Kuba über die brutale Terroraktion der Trump-Regierung geschockt. Und viele haben Angst, was nun von den USA noch gegen Kuba unternommen werden könnte – es muss wohl mit allem gerechnet und für alles vorgesorgt werden. Was sich abzeichnet, ist eine weitere Reduzierung von Lieferungen aus dem bedrohten Venezuela. Vor allem Öllieferungen dürften weiter reduziert oder gar völlig blockiert werden. Und das heißt, dass noch mehr Stromabschaltungen erfolgen werden, dass dadurch nicht nur der persönliche Alltag empfindlich beeinträchtigt werden wird, sondern dass auch Produktion, Verkehr, Wasserversorgung weiter sinken bzw. prekär werden. Schon jetzt gibt es mangels Öllieferungen weiter Stromabschaltungen, Straßenlaternen bleiben ausgeschaltet, in Hotels werden die nutzbaren Fahrstühle reduziert, es werden wieder verstärkt Strom und Energie gespart.

Ein Energieforscher vom Energy Institute der University of Texas in Austin, Jorge Piñon, erläuterte nun in einem Interview die Gesamtlage des Kraftstoffbedarfs von Kuba. Demnach beträgt der Tagesbedarf Kubas etwa 100.000 Barrel pro Tag, wovon die heimische Produktion 40.000 Barrel abdeckt. Der Fehlbedarf von 60.000 Barrel pro Tag wird bzw. wurde bislang teilweise von Venezuela (etwa 30.000 bis 35.000 Barrel pro Tag), aus Mexiko (etwa 22.000 Barrel pro Tag in den Jahren 2024 und Anfang 2025) und begrenzten russischen Lieferungen sowie Käufen auf dem Spotmarkt – hauptsächlich Diesel und Flüssiggas (LPG) – gedeckt. Der Verlust des venezolanischen Öls, warnte Piñon, wäre katastrophal. „Wenn die Lieferungen eingestellt werden, werden die Auswirkungen in Kuba katastrophal sein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychologisch.“ Denn, wie Piñon anmerkt: „Die meisten Proteste auf den Straßen Kubas wurden durch Wasserknappheit oder den Mangel an Flüssiggas ausgelöst. Wir beobachten die Flüssiggasversorgung genau, weil wir glauben, dass sie nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Auswirkungen hat. Manche Menschen gehen auf die Straße, schreien und protestieren, weil es kein Flüssiggas gibt.“ Nach seinen Einschätzungen sind Alternativen für Kuba derzeit rar. Dazu gehören Angola, Algerien, Brasilien und Kolumbien als potenzielle Lieferanten. Doch sei der zu befürchtende Druck der USA für jede solche Vereinbarung politisch sehr riskant.

Außer Öl und Gas kamen aus Venezuela aber auch wichtige Devisen nach Kuba, und zwar für die Tätigkeit tausender Ärzte und anderen Gesundheitspersonals oder auch Lehrkräften aus Kuba. Noch ist unklar, ob sie auf Druck von Trump ausgewiesen werden, wie dies beispielsweise unter dem rechtsextremen Regierungschef Bolsonaro in Brasilien erfolgte, wodurch große Regionen des Landes ohne hinreichende Gesundheitsversorgung blieben.

Individuelle Ebene der Trump-Politik

Wie es in der Region um die Karibik nun weitergehen wird, hängt sehr von den Aktionen des US-Präsidenten und seinem Außenminister ab. Während Trump immense psychologische Deformationen und Probleme aufweist, scheint Marco Rubio seit Beginn seiner politischen Karriere in den USA von einer hasserfüllten Obsession gegen Kuba getrieben. Hier sei nur kurz auf Trump eingegangen, der ja nun gegenüber Kuba vorschlug, es solle mit ihm „einen Deal“ machen. Und dies, nachdem ebendieser Trump sämtliche bilateralen Gesprächsrunden selbst auf Arbeitsebene zu verschiedenen wichtigen bilateralen Themenfeldern ohne Begründung beendet hat. Aufschlussreich ist daher ein Blick zurück, denn im Zuge von Trumps erster Amtszeit werden die Warnungen Dutzender Psychologen publik und offen diskutiert.

So hatten in dem Buch „Der gefährliche Fall Donald Trump“ 27 psychologische Experten argumentiert, dass Trump ein gefährlicher und verrückter Mann sei. Sie konstatierten unter anderem einen „ungezügelten und extremen Gegenwartshedonismus“, pathologischen Narzissmus, Paranoia und Soziopathie. Sein Wahnsinn sei zudem ansteckend, denn von den Traumata, die Menschen unter der Trump-Regierung erlitten haben, bis hin zu den kultähnlichen Merkmalen seiner Anhänger habe er beispiellose negative Folgen für die psychische Gesundheit in den USA und darüber hinaus verursacht. Dazu gehören Phänomene wie zunehmender Realitätsverlust, deutliche Anzeichen von Unberechenbarkeit und unvorhersehbarem Verhalten sowie eine Neigung zur Gewalt als Bewältigungsstrategie.

Ähnlich warnte die Psychologin Mary Trump vor ihrem Onkel Donald. In ihrem biografischen Buch „Zu viel und nie genug – Wie meine Familie den gefährlichsten Mann der Welt geschaffen hat“ vergleicht sie ihn mit einem Dreijährigen, der wisse, dass er nie geliebt worden sei. Donald Trumps Ego sei fragil und müsse stets gestützt werden, „weil er tief im Inneren weiß, dass er nichts von dem ist, was er vorgibt zu sein“. Und was wir seit seinem Amtsantritt vor einem Jahr erleben, scheint wohl eine Bestätigung dieser weitgehend ignorierten Expertenmeinungen zu sein.

Nun fragt sich, wie das US-System mit einem Demonteur wie Trump und seiner MAGA-Bewegung umgeht, die den ausgeklügelten Mechanismus der „checks and balances“ aushebeln. Es gilt, die verfassungsmäßigen (und völkerrechtlichen) Grundsätze zu bewahren, wenngleich diese schon immer mehr oder weniger elitär, reaktionär, rassistisch und imperialistisch ausgelegt wurden. Es wäre die Frage, ob es gegen einen Tyrannen wie Trump angemessene Gegenmittel gibt. Auf jeden Fall werden im Herbst Zwischenwahlen u.a. für den US-Kongress stattfinden, und aufgrund der innenpolitischen Widerstände – harte Kritik an seiner Politik sowie sinkende Werte bei Meinungsumfragen – könnte er Zuspruch und legislative Unterstützung verlieren, er muss seiner Wählerschaft also liefern. Ob dafür irgendeine Art von Sieg gegen Venezuela oder Kuba oder aber der Skalp Grönlands ausreichen werden, ist mehr als fraglich.

Systemische Ebene der US-Politik

Selbstverständlich handelt auch der GröPaZ (Größter Präsident aller Zeiten) Donald Trump nicht völlig solo, sondern agiert auf der Basis der ideologischen, ökonomischen, medialen, und vor allem militärischen und politischen Grundmuster und Infrastrukturen. Und da zeichnete sich bereits in den 1990er-Jahren ein „imperial overstretch“ (US-Historiker Paul Kennedy) ab, eine Überdehnung der Machtausübung in vor allem geografischer Hinsicht. Dass durch Aufrüstung wirtschaftliche Probleme gelöst werden sollten, versuchte unter anderem der Ex-Schauspieler und Star-Wars-Fan Ronald Reagan in den 1980er-Jahren und vervielfachte das Haushaltsdefizit der USA, obwohl der und seine Republikaner immer wieder Demokraten vorwerfen, fortlaufend Schulden zu produzieren. Dass nun Trump die bereits gigantischen Rüstungsausgaben der USA von 900 Milliarden USD um 50 Prozent (sic!) erhöhen möchte, zeigt, dass er unter den konservativen, reaktionären US-Präsidenten in dieser Hinsicht „der Größte“ sein möchte. Das würde das US-Militär zu einem noch größeren Klimakiller machen, als es heute schon ist (derzeit etwa in der Größenordnung von Frankreich).

Ein weiterer Aspekt der gegen Venezuela, Kuba und andere Staaten der Region gerichteten Politik ist das geschickte und sehr penetrante mediale Attackieren und Kreieren von Negativimages sowie Feindbildern der jeweils ungeliebten Regierungen. Das heißt, dass vor konkreten, realen Attacken und Drohungen ein als Feind oder gar als „Bedrohung“ deklariertes System „sturmreif geschrieben“ wird, sodass hinreichende Teile der US-Bevölkerung und der Weltgemeinschaft eine Aggression tolerieren oder gar unterstützen. Diese Arbeit wird u.a. von den 27.000 PR-Experten des Pentagon und mehreren speziellen Agenturen in den USA verrichtet. Und mit KI ist das vermutlich noch einfacher, wie Texte über „kognitive Kriegführung“ erahnen lassen.

Vor diesem Hintergrund kann Trump und seine Männerriege gut und gern als „Kakistokratie“ („Herrschaft der Schlimmsten“) bezeichnet werden. Verwendet wurde der Begriff im 18. Jahrhundert, wurde aber unter anderem im Zusammenhang mit der Wahl bzw. Wiederwahl von Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten und der Zusammenstellung seines Kabinetts wiederverwendet. Kakistokratie bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Herrschaft der Schlechtesten. Ursprünglich wurde der Begriff als Antonym zu Aristokratie verwendet, der Herrschaft der Besten. In der kubanischen Tageszeitung Granma (Januar 2025, S. 10) wurde der Begriff für die aktuelle Trump-Regierung verwendet. Darin heißt es:

Es handelt sich dabei um eine dünn getarnte neofaschistische Version derjenigen, die, um ‚die USA wieder groß zu machen‘, keine Lügen, Verschwörungen, Putsche, Sanktionen, Verleumdungskampagnen, Geheimdienstoperationen, Erpressungen, Drohungen, Bündnisse mit anderen Schlimmeren – wie Milei in Argentinien oder Netanjahu in Israel – scheuen, egal wie groß das Leid, wie zahlreich die Armen oder die Zehntausenden von Toten und Hunderttausenden von Verletzten sind.“

Unterstützung für Kuba ist dringend, denn der Würgegriff der Terroristen wird noch verstärkt

„I can’t breathe“ waren die immer leiser gehauchten letzten Worte, bevor der US-Bürger Eric Garner im Jahr 2014 in NYC durch den unerbittlichen Druck des Knies eines Polizisten zu Tode erstickte. Dieser Akt schlimmsten Sadismus eines für Sicherheit und Ordnung ausgebildeten Staatsbeamten gegen einen wehrlosen Mitmenschen lässt sich vor allem auf die US-Politik gegen Kuba übertragen. Die Erstickungspolitik der USA startete offiziell 1961, und sie hält bis heute an. Unerbittlich. Ohne Gnade und Mitgefühl für die Opfer, für die etwa 10 Millionen Menschen in Kuba, die einen eigenen, selbstbestimmten Entwicklungsweg gewählt haben, deren Menschenrechte vom selbstherrlichen Nachbar, einer militärischen Superpower, einem moralischen Zwerg, jeden Tag aufs Neue verletzt werden.

Nun, die Bombardierung Venezuelas und die Entführung von Präsident Maduro sind ein krasser Bruch des Völkerrechts und sämtlicher zivilisatorischen und religiösen Werte. Und unmittelbar nach seinem „Sieg“ bringt Trump Übergriffe auf weitere Gebiete ins Spiel: Mexiko, Kolumbien, Kuba oder Grönland.

Die bisherigen Versuche vieler Staaten und Organisationen, den Imperialismus der USA zu zügeln, haben bislang wenig Erfolg gehabt. So votiert die Weltgemeinschaft alljährlich seit 1992 in der UN-Generalversammlung mit allergrößter Mehrheit für ein Ende der US-Aggressionen gegen Kuba. Doch Washington missachtet nicht nur diese einhellige Forderung der Weltgemeinschaft, sondern eskaliert die Blockade-, Sanktions- und Subversionspolitik noch weiter. Nachweislich verletzt die US-Administration zahlreiche zivilisatorische und religiöse Prinzipien, Menschen- und Völkerrechte, die UN-Charta, internationale Abkommen und Regeln.

All diese Verbrechen der USA müssen nun endlich gestoppt, bestraft und gesühnt werden, zumal der „Expansionstrieb“ der Trump-MAGA-Bande unersättlich sein könnte und raffinierte Formen annehmen dürfte.

In einer Stellungnahme des bundesweiten „Netzwerk Cuba“ zu den aktuellen Terroraktionen heißt es unter anderem:

Dem aggressiven Regime in Washington geht es darum, Angst und Unsicherheit in einer Region zu verbreiten, die sich langsam von der imperialistischen Supermacht im Norden emanzipiert. Länder dieser Region haben vor Jahren eine „Zone des Friedens“ ausgerufen. Dies ist nun von den USA rücksichtslos bzw. absichtsvoll verletzt worden. (…)

Der Vorstand des Netzwerk Cuba in Deutschland fordert, dass mit dieser imperialistischen Gesetzlosigkeit nach Wild-Welt-Manier [sic] nun endlich Schluss gemacht werden muss. Dazu werden alle politischen und zivilgesellschaftlichen Persönlichkeiten und Organisationen aufgerufen, bei der Gegenwehr gegen das gefährliche, monströse USA-Imperium einen konkret-praktischen Beitrag in ihrem Umfeld und gemeinsam zu leisten.“

Titelbild: Ran Sinee / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Die USA, der „Madman“ und der Kampf gegen den Machtverlust

13. Januar 2026 um 09:50

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Am 7. Januar kaperten die USA den unter russischer Flagge schippernden Öltanker „Marinera“ auf Hoher See im Nordatlantik. Dieser kam aus Venezuela. Wenige Tage zuvor überfielen US-Truppen den souveränen Staat Venezuela, töteten dabei eine Vielzahl des Wachpersonals des venezolanischen Staatschefs und verschleppten diesen in die USA, wo er vor Gericht gestellt wird, weil er gegen US-Gesetze und Sanktionen verstoßen haben soll. Im Sommer beteiligten sich die USA an dem Angriff auf den Iran und versuchten, iranische Nuklearanlagen zu zerstören. Ende 2024 wurde völlig überraschend der syrische Präsident Assad weggeputscht und floh nach Moskau. Insgesamt manifestiert sich eine wachsende militärische Aktivität der USA seit dem Amtsantritt Trumps. Wie sind diese militärischen Angriffe unter geopolitischer Perspektive zu interpretieren? Von Alexander Neu.

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Ende der westlichen Globaldominanz

Die Entwicklungen weg von der unipolaren hin zur multipolaren Weltordnung reichen zurück bis in die Mitte der Nullerjahre. Mit der zunehmenden Kooperationsdichte Chinas und Russlands, dann Brasilien, Indien und schließlich Südafrika wurde das BRICS-Format 2006 geschaffen. Wenige Jahre zuvor, 2001, wurde die Shanghai Organisation für Kooperation (SCO) auf Betreiben Chinas und Russlands gegründet.

Diese sich vertiefenden Kooperationsformen sind als unmittelbare Reaktionen auf den westlichen Alleinvertretungsanspruch auf die Führung der Welt zu verstehen.

Unipolares Intermezzo

Nach dem Ende der bipolaren ideologischen Konfrontation 1989/1991 sah sich der Westen als Sieger, was er faktisch auch gewesen ist. Aus diesem Sieg wurde der globale Gestaltungsanspruch, die „neue Weltordnung“, die „Pax Americana“ begründet. Osteuropa wurde komplett auf den Kopf gestellt. Die alten sozialistischen Eliten traten freiwillig – bis auf Rumänien – ab. Die neuen Eliten waren überzeugte Westler oder wurden zu überzeugten Westlern mit entsprechenden Projekten (beispielsweise „Open Society Fundation“ von George Soros oder staatlich geförderte Young-Leader-Programme) gemacht. Das sozialistische Jugoslawien, welches seinen eigenen sozialistischen Weg, den Titoismus, ging, wurde durch innere Konflikte und äußere, die Konflikte noch weiter anheizende Interventionen zerschlagen, kulminierend in dem von der NATO selbst mandatierten Angriffskrieg auf Rest-Jugoslawien 1999 und der erzwungenen Sezession des Kosovo, eines Landesteils Serbiens.

Die westliche Globaldominanz war auf ihrem Höhepunkt angelangt: Der rechtswidrige Angriff auf Jugoslawien und die Besetzung des Kosovo (Letzteres zwar legitimiert durch die UNO-Sicherheitsresolution 1244, jedoch seitens des Westens sehr eigenmächtig interpretiert) und die nachfolgende Sezession dieses urserbischen Gebietes waren eine US-Machtdemonstration: Wir können tun, was immer wir wollen – niemand hindert uns. Auch die Bombardierung der chinesischen Botschaft in Belgrad blieb für die US-geführte NATO folgenlos. Und die Krönung dieser Machtdemonstration waren die wiederholten Erklärungen des westlichen Machtblocks während des rechtswidrigen Angriffskrieges: Wir, die internationale Staatengemeinschaft – tatsächlich nur die NATO-Staaten – tun dies und jenes, und obschon der Rest der Welt, die Mehrheit der Staaten dieser Welt, überhaupt nicht gefragt wurde, wurde in ihrem Namen gesprochen. Schon damals gab es den Alleinvertretungsanspruch, schon damals wurden militärische Maßnahmen zur Konsolidierung der „Pax Americana“ ergriffen, wenn möglich mit, wenn nötig auch gegen das internationale Recht (Jugoslawien 1999 und Irak 2003, um nur die beiden größten Rechtsbrüche zu nennen). Einziger Unterschied: Diese rechtswidrigen Gewaltakte wurden noch mit – zwar für den aufmerksamen Beobachter durchsichtigen – menschenrechtlichen oder demokratiefördernden Motiven bemäntelt. Die Mehrheit der Menschen in der westlichen Welt jedoch glaubte daran oder äußerte keine vernehmbare Kritik, womit der propagandistische Zweck erfüllt war.

Dieser Alleinvertretungsanspruch sowie die praktische Umsetzung desselben durch den von den USA geführten Westen musste aus der Sicht der politikwissenschaftlichen Theorie des (Neo-)Realismus früher oder später zu Reaktionen führen: Auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2007 kam es dann zu dem sichtbaren Bruch zwischen Russland und dem Westen. Putins Rede auf der Sicherheitskonferenz kann durchaus als Zäsur, als Beginn der Abwendung Russlands vom Westen, als Eingeständnis Russlands, dass Russland im Westen nicht erwünscht ist, zumindest nicht als souveräner Staat mit eigenen außenpolitischen Interessen, betrachtet werden. Russland und andere zu Großmächten heranwachsende Staaten wie Indien und China begannen, ihre Kooperationen trotz ihrer Binnenkonflikte zu intensivieren. Bereits in den 10er-Jahren fragte ich mich, ob das unweigerlich anstehende Aufbrechen der unipolaren Weltordnung durch neue, potente Akteure friedlich oder im Wesentlichen von militärischen Maßnahmen begleitet werden würde.

Die sozialistischen Staaten Osteuropas kollabierten ab Herbst 1989 wie Dominosteine. Die sozialistischen Entscheidungseliten hatten verstanden, dass sie das kommunistische Paradies nicht zu realisieren vermochten. Sie hatten ihre Länder wirtschaftlich, sozial und letztlich ideologisch gegen die Wand gefahren. Sie akzeptierten das Ende ihrer sozialistischen Experimente im Wesentlichen ohne Anwendung von Gewalt zur Aufrechterhaltung des Sozialismus. Sie überließen neuen Eliten widerstandslos das Ruder. Es waren auf Verstand (sie hatten ihre Niederlage verstanden) und Vernunft (sie zogen die naheliegenden Schlüsse daraus) basierende Entscheidungen. Wird der Westen, wird Europa, werden die USA ihren eigenen relativen Machtverlust auch friedlich akzeptieren? Käme eine Akzeptanz des relativen Machtverlustes, der Akzeptanz einer auf Gleichheit, nicht mehr auf Dominanz strukturierten Staatenwelt einer Kapitulation des westlichen zivilisatorischen und kulturellen Überlegenheitsgefühls gleich? Man darf nicht übersehen: 600 Jahre europäische und westliche Globaldominanz, eine Dominanz, in der alle globalen Strukturen vom Westen geschaffen oder dominiert wurden, führen zu einem ganz besonderen Selbstverständnis: Wir führen! Alles andere ist undenkbar: Führen oder Untergang – etwas dazwischen gibt es scheinbar nicht.

Ist die unipolare Weltordnung eine Mächtekonstellation gewesen, in der der Bruch des Internationalen Rechts gar nicht hätte vonnöten sein müssen, um den eigenen Status als Supermacht mit verbündetem Anhang weiter zu konsolidieren, so ist nun das Ende der unipolaren Weltordnung anscheinend der Zeitpunkt, ab dem es in den Augen der USA wohl um alles geht – um zu sichern, was (Machtstatus und Einflussräume) zu sichern noch möglich ist. Um alles gehen bedeutet offensichtlich uneingeschränkte, militärisch basierte Machtprojektion. Das Internationale, auf Frieden und Kooperation ausgerichtete Recht, die UNO-Charta, ist nun am Boden.

Gewissheiten und Ungewissheiten – aktueller Stand

Wie aber könnte das globale Absichern von Macht- und Einflussräumen im Rahmen der sich herausbildenden multipolaren Weltordnung sich abzeichnen? Festzustellen bleibt:

Erstens: Das Internationale Recht ist mausetot, mindestens aber wird es auf unabsehbare Zeit suspendiert sein. Wer seine nationale Sicherheit noch auf dieses Rechtskonstrukt aufbaut, statt auf eigene Sicherheitsmechanismen zu setzen, wird mehr denn je zum Spielball.

Zweitens: Das Ringen um Macht und Einflusssphären wird mit Blut und Eisen in einer sich zunehmend anarchisierenden Staatenwelt ausgetragen statt mit auf Diplomatie basierender Suche nach Interessensausgleich. Das zeigen der Ukraine-Krieg Russlands sowie das militärische Handeln der USA. Krieg und militärische Gewalt sind nicht mehr die Ultima Ratio, sondern mindestens gleichberechtigtes oder sogar favorisiertes Instrument zur Gestaltung der Außen-, Sicherheits- und Geopolitik. Im Falle Donald Trumps ist die Favorisierung dieses Instrumentes offenkundig, hat er doch auch bezüglich Venezuela feststellen können, dass eine kurze militärische Aktion scheinbar die politischen Ziele schneller und umfassender erreichen möge als langwierige Verhandlungen mit störrischen Gesprächspartnern. Der zunehmend offensichtliche Erfolg dieses Regime Change – die venezolanischen Eliten scheinen sich dem Willen Washingtons zu beugen – macht Appetit auf mehr. Der nächste Eskalationsschritt und das Abtasten von Handlungsspielräumen, nämlich das Kapern des unter russischer Flagge fahrenden Tankers auf hoher See im nördlichen Atlantik und die bemerkenswert softe Reaktion aus Moskau, beweisen Trump einmal mehr: Gewalt lohnt sich. Aus dieser Erkenntnis heraus beabsichtigt Trump, den US-Militäretat von mittlerweile 901 Milliarden US-Dollar im Jahr 2026 auf 1,5 Billionen (also um stolze 60 Prozent) im Jahr 2027 zu erhöhen.

Akzeptanz kontinentaler Einflusssphären oder fortgesetzter Kampf

Eine Frage jedoch ist noch nicht abschließend geklärt: Werden die USA kontinentale Einflusssphären akzeptieren oder werden sie versuchen, sich so viel wie möglich vom globalen Kuchen zu sichern?

  1. Monroe-Doktrin
    Die auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie (NSS) besonders betonte Monroe-Doktrin, also die doktrinäre Ablehnung außeramerikanischer Einmischung in die Angelegenheiten des amerikanischen Doppelkontinents (laut NSS die westliche Hemisphäre) hatte immer auch zwei Dimensionen:

    Amerika – gemeint als Doppelkontinent – den Amerikanern. Und Amerika – als Doppelkontinent – den US-Amerikanern.

    Wie selbstverständlich diese Doktrin in ihrer zweiten Dimension auch von Trump verfolgt wird, zeigt die Anwendung der exterritorialen Jurisdiktion: US-Gesetze sollen auch internationale, also auch für andere Staaten und deren Staatsbürger Geltung haben. Ironisch könnte man dies auch als das neue Völkerrecht bezeichnen, mithin: US-Recht gleich Völkerrecht. Wenn die USA also unilaterale Sanktionen, die ab einer gewissen Qualität selbst völkerrechtswidrig sind, erlassen und Drittstaaten oder deren Staatsbürger ebenfalls sanktionieren, die diese US-Sanktionen nicht respektieren, also Sekundärsanktionen gegen diese verhängen oder gar Strafverfahren einleiten, dann ist das Rechtssystem einmal komplett umgedreht. Es ist das Recht des Stärkeren, der den Schwächeren die rechtlichen Grundlagen für deren sodann souveränitätsfreie Existenz diktiert. Nichts anderes stellt der Fall Venezuela dar, wenn der amtierende Staatspräsident entführt, vor ein US-amerikanisches Gericht gestellt und darüber hinaus erklärt wird, Washington regiere auf unabsehbare Zeit nun Venezuela. Aber wird der imperialistische Anspruch der USA auf die westliche Hemisphäre, also auf den amerikanischen Doppelkontinent „begrenzt“ oder greift er darüber hinaus?

  2. Maximaler Anteil am geopolitischen Kuchen?
    Das Kapern des unter russischer Flagge fahrenden Tankers auf hoher See im Nordatlantik durch die USA ist ein unvermittelter Völkerrechtsbruch, vorausgesetzt, es gäbe das Internationale Recht noch. Es wäre dann ein Verstoß gegen das Gewaltverbot der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4, da die unter russischer Flagge fahrenden Schiffe die russische Staatszugehörigkeit [Art. 91 Abs. (1) Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen] innehätten und der „ausschließlichen Hoheitsgewalt“ dieses Staates unterstehen [Artikel 92, Abs. (1) Seerechtsübereinkommen]. Es wäre sodann ein Angriff auf die Souveränität eines Staates und somit ein casus belli, ein Kriegsgrund für den Flaggenstaat. Die USA wiederum argumentieren, das Schiff sei davor staatenlos gewesen und unterliege US-Sanktionen. Nun, zu den US-Sanktionen ist alles gesagt. Was aber ist mit dem Hinweis der vorherigen Staatenlosigkeit des Schiffes? Zum Zeitpunkt des Kaperns war das Schiff nicht staatenlos, sondern besaß die russische Staatszugehörigkeit, und eine vorhergehende Staatenlosigkeit lässt sich nicht rückwirkend geltend machen.

    Die Rechtslage ist also eindeutig – sollte man denken: Nicht so bei der „Tagesschau“, die den Vorfall mit einer faktisch legitimierenden Wortwahl darstellt: „USA beschlagnahmen Öltanker“. Die USA kapern nicht, wobei dieses Verb situationsgerecht wäre, sondern „beschlagnahmen“, was einen legalen Akt darstellen soll. Laut Medienberichterstattung hatte Russland zwar ein U-Boot und andere Marinefähigkeiten zum Schutze des Tankers entsandt. Und diese waren wohl auch in der Nähe des Schiffes, schützten jedoch das Schiff nicht vor dem US-amerikanischen Übergriff. Warum tat Russland das nicht? Wie auch immer die Antwort ausfallen mag, eines ist klar: Die USA haben Russlands Souveränität vor den Augen der Welt verletzt und damit Russland eiskalt bloßgestellt. Das Nichthandeln Russlands, obschon es maritime Fähigkeiten vor Ort hatte, macht den Gesichtsverlust für Moskau vor den Augen der Welt vollständig.

    Und Trump? Nun, er hat einen weiteren Beweis dafür, dass die anderen nur reden, er aber erfolgreich unter Zuhilfenahme von Gewalt und ohne Gegenwehr zu erfahren handeln kann. Eine positive Erfahrung, die sicherlich nicht dazu beitragen wird, dass Trump sich künftig zurückhalten wird – im Gegenteil. Das gilt auch für die Grönlandambitionen Trumps. Die Europäer werden im Falle einer militärisch geführten Annexion der Insel seitens der USA nicht eingreifen, sie werden Dänemarks Souveränität nicht militärisch verteidigen. Das weiß Trump. Und während die Europäer entschlossene Solidarität mit Dänemark suggerieren, hoffen sie vermutlich insgeheim, dass Dänemark Grönland in einem gesichtswahrenden Verfahren von sich aus an die USA abtreten wird – sodann ihnen der Offenbarungseid erspart bleiben wird.

    Nicht minder wichtig an dem Vorfall mit dem russischen Tanker: Die USA handelten außerhalb der „westlichen Hemisphäre“, also außerhalb des „Geltungsbereichs“ der Monroe-Doktrin. Dies ist ein Indiz dafür, dass die USA unter Trump nicht Willens zu sein scheinen, eine kontinentale Einflusssphären-Doktrin zu akzeptieren, sondern durch ihr Handeln für sich den Anspruch formulieren, interkontinental, also weltweit so zu agieren. Die nun kursierende Donroe-Doktrin, also ein Wortspiel aus Monroe-Doktrin, das „M“ ersetzt durch ein „D“ (für Donald Trump), könnte ein Hinweis auf die räumliche Entgrenzung (über den amerikanischen Doppelkontinent hinaus) des US-Anspruchs sein.

    Der zwölftägige Angriff auf den Iran – ein offizielles Mitglied der SCO und des BRICS-Formats – 2025 in Kooperation mit Israel ist ebenso ein klares Indiz für den fortgesetzten globalen Führungsanspruch der USA, wie auch die fortgesetzte Unterstützung der Ukraine oder die fortgesetzte militärische Präsenz in Europa sowie in Südostasien. Es handelt sich also nicht um einen partiellen Isolationismus (Rückzug auf den amerikanischen Doppelkontinent) unter Trump, obschon manche Beobachter dies zunächst vermutet hatten, sondern um eine noch aggressivere, militärisch basierte Machtprojektion auf dem gesamten Globus. Besonders für die führenden beiden SCO- und BRICS-Staaten Russland und China ist es eine Demütigung, dass eine raumfremde Macht auf dem asiatischen Kontinent Mitglieds- und Partnerstaaten militärisch angreift und diese beiden Staaten wie Schuljungen am Rande des Spielfeldes stehen lässt. Ihre Möglichkeiten sind tatsächlich begrenzt, wollen sie keinen unmittelbaren Schlagabtausch mit Washington riskieren und damit das Tor zur Hölle öffnen. Trump weiß das genau und folgt offensichtlich der „Madman“-Theorie.

Die „Madman“-Theorie

Diese in der Theorie der internationalen Beziehungen verankerte, aber in der Öffentlichkeit wenig bekannte Theorie besagt, dass sich ein Staatschef bewusst irre und somit unberechenbar (Madman = irrer Mann) gegenüber anderen Staaten verhält, um seine Ziele zu erreichen. Diese Unberechenbarkeit impliziert, zu suggerieren, dass der „Madman“ sogar bereit sei, den eigenen Untergang bzw. die seines Staates zu riskieren, wenn die andere Seite nicht die Bedingungen/Forderungen des „Madman“ akzeptiert. Der „Madman“ behält sodann die Eskalationsdominanz in dem Konflikt. Die „Madman“-Theorie funktioniert aber nur unter drei Voraussetzungen:

Erstens muss die irre Verhaltensweise des „Madman“ glaubwürdig sein – ob Trump diese Voraussetzung zu erfüllen vermag, muss ein jeder für sich beurteilen. Zweitens muss der irre Staatschef über starke militärische Fähigkeiten verfügen. Und drittens müssen auf der Gegenseite rationale und verantwortungsbewusste Staatschefs sein, die, um eine Katastrophe zu verhindern, nachgeben. Noch scheinen auf chinesischer und russischer Seite rationale Akteure die Entscheidungshoheit zu haben. Aber auch dort gibt es Falken in den Sicherheitsorganen, die anders handeln und die „Madman“-Theorie herausfordern wollen.

Fazit

Mit dem Regime Change in Kiew 2014, dem in Syrien 2024, dem in Venezuela 2026, dem Bombardement Irans 2025 (diese rechtswidrigen Maßnahmen wurden unter Trump wie auch den Demokraten noch vor dem ersten und zweiten Amtsantritt Trumps ergriffen) wird deutlich, dass die US-Administration – ungeachtet, ob unter Demokraten oder Republikanern – den geopolitischen Machtkampf zunächst auf die peripheren Verbündeten der beiden Großmächte China und Russland fokussiert – ihnen also ihre Verbündeten durch direkte militärische Operationen wegzunehmen sucht bzw. dies gar gelingt. Mit anderen Worten, die USA zielen darauf ab, den Prozess hin zu einer multipolaren Weltordnung zumindest zu verlangsamen, indem den beiden Hauptprotagonisten für den Wandel der Welt die Partnerstaaten abhandenkommen. China und Russland schauen nahezu tatenlos zu, wie Trump sie weltweit vorführt. Der Begleiteffekt wird sein, dass kleinere Staaten es sich nun zweimal überlegen werden, auf den Zug einer multipolaren Welt unter russisch-chinesischer Führung aufzuspringen oder lieber die Füße stillhalten bzw. wieder abspringen in der Hoffnung, dass der Trump-Sturm an ihnen vorbeigeht. Tatsächlich führt der Regime Change in Venezuela wie auch die schwierige Lage im Iran dazu, dass der globale Epochenwandel zwar nicht wieder umgekehrt werden kann, aber doch wichtige Partner Chinas und Russlands aus dem Spiel genommen werden, sodass der Prozess ins Stolpern kommen könnte.

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Der US-Angriff auf Venezuela und das internationale Recht

06. Januar 2026 um 08:00

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In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2026 griffen die USA den souveränen Staat Venezuela unprovoziert an. Der Präsident des Landes, Nicolás Maduro, wurde gewaltsam in die USA entführt. Über 40 Leibwächter Maduros wurden von US-Kräften getötet, daneben eine unbekannte Zahl von Zivilisten. Die Begründungen für die militärisch erzwungene Entführung sind abenteuerlich: Maduro wird Verschwörung zum Drogenterrorismus, zur Einfuhr von Kokain sowie Besitz von Maschinengewehren und Sprengstoffen vorgeworfen. Ob diese Vorwürfe in der Sache richtig sind oder nicht, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Nur eine kurze Anmerkung: Es ist schon besonders skurril, einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes Verstöße zum Waffenbesitz in seinem Land vorzuwerfen. Doch, was ist den USA vorzuwerfen? Von Alexander Neu.

Trumps ehrliche Erklärung für den Regime Change

US-Präsident Trump selbst erklärte, entsprechend seiner selbstherrlichen Art, die wahren Motive für den Angriff der USA auf Venezuela: Es geht ihm um das venezolanische Erdöl, das in seinen Augen den USA gehöre. Und um das „US-amerikanische Eigentum“ in venezolanischer Erde sicherzustellen, wurde Maduro verschleppt. Darüber hinaus beabsichtigen die USA, Venezuela auf absehbare Zeit selbst zu regieren.

Wir haben es mithin mit einer Vielzahl von Handlungen zu tun, die eine rechtliche Bewertung erfordern:

Gewaltsamer Regime Change inklusive gewaltsamer Entführung eines Staatschefs, Angriffskrieg sowie beabsichtigter Raub venezolanischen Eigentums. Mit Blick auf den Regime Change muss konzediert werden, dass es sich um einen teilweisen Regime Change handelt, dessen Abschluss gegenwärtig noch unbestimmt ist; unbestimmt deswegen, weil die venezolanische Regierung mehr ist als ihr entführter Präsident. Der Enthauptungsschlag ist also bislang personell sehr begrenzt. Es wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen, ob die venezolanische Regierung und ihr Militär sich der US-Gewalt beugen oder Widerstand leisten werden. Und wenn ein Widerstand geleistet werden sollte, stellt sich die Frage, ob dieser erfolgreich sein kann bzw. wie viel Kraft die US-Administration bereit sein wird, in einen ausgewachsenen Eroberungskrieg zu investieren.

Im Folgenden sollen drei Themenbereiche beleuchtet werden: Erstens werden die Reaktionen maßgeblicher bundesdeutscher Politiker und Parteien auf den US-amerikanischen Angriff skizziert. Zweitens werden die aus dem finalen Todesstoß des Völkerrechts erwachsenen Konsequenzen in gebotener Kürze erörtert. Drittens wird eine völkerrechtliche Einordnung des Angriffskrieges vorgenommen, um auch das Geheimnis dieses „komplexen“ Falles zu lüften.

Reaktionen aus dem politischen Berlin

Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz drückt sich um eine klare völkerrechtliche Positionierung. Ganz lapidar erklärt er, die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes sei komplex und man benötige Zeit zur Klärung. Erstaunlicherweise lässt die „Tagesschau“ ihm diese Ausrede nicht durchgehen. Sie ist so zutreffend, dass sie hier zitiert wird:

„Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schreibt, die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes sei “komplex” und man brauche dazu Zeit, dann formuliert er damit eine diplomatische Ausrede. Tatsächlich ist es ein eindeutiger Völkerrechtsbruch, den Regierungschef eines missliebigen Staates mit einer Militäroperation zu stürzen und zu entführen, so schlimm das Regime von Nicolás Maduro auch gewesen sein mag. Komplex daran ist nur die Tatsache, dass es die USA sind, die diesen Völkerrechtsbruch durchgeführt haben.
Auch die Aussage des deutschen Außenministers, die USA sollten den Einsatz rechtlich beurteilen, hält bei genauer Betrachtung einer Überprüfung nicht stand. Man stelle sich vor, Johann Wadephul hätte gesagt, man überlasse Russland die rechtliche Bewertung des Überfalls auf die Ukraine: ein kaum denkbares Szenario. Aber hinter all dem steckt Kalkül: Nur nicht Donald Trump vor den Kopf stoßen.“

Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul wollen aus transatlantischer Treue und parteipolitischem Selbsterhaltungstrieb keine ehrliche Positionierung vornehmen. Zum einen, weil es sich um die USA handelt, Deutschlands wichtigsten Verbündeten, wie die Bundesregierung nicht müde wird zu beteuern. Und zum anderen will man speziell Trump nicht provozieren, da die Trump-Administration eine besondere Vorliebe für die AfD hegt, was der Union und den übrigen Parteien der Mitte ohnehin gewaltig zu schaffen macht. Auch über den Parteien der Mitte schwebt das Damoklesschwert eines subtilen Regime Changes light, da die US-Administration offensichtlich gerne eine AfD-Regierungsbeteiligung in Deutschland sähe.

Interessant sind die Positionierungen aus den Reihen der SPD und der Grünen. So berichtet das SPD-nahe Medium Vorwärts über die Kritik des SPD-Vorsitzenden und Finanzminister Lars Klingbeil hinsichtlich des Vorgehens der USA als Rechtsbruch, womit in der Regierungskoalition sodann mit unterschiedlichen Stimmen gesprochen wird.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge kritisiert den US-Angriff als klar völkerrechtswidrig – eine erstaunliche Feststellung bei den Grünen angesichts ihres seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO auf Jugoslawien doch eher ambivalenten Verhältnisses zum Völkerrecht. Ob es sich hierbei um eine ehrliche Feststellung handelt oder ob eher das Problem darin besteht, dass Trump und nicht eine von Demokraten geführte US-Administration diesen Angriffskrieg geführt hat und diesen Krieg nicht einmal mit menschenrechtlichen Motiven garnierte, sondern blanke Machtinteressen formulierte, bleibt ein Geheimnis der Grünen.

Ja, selbst Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP findet relativ klare Worte in Richtung Völkerrechtsbruch, wenn auch mit ideologisierter Begleitmusik:

„Die USA finden die Weltlage offenkundig nicht so komplex wie der Bundeskanzler. Er sollte sich inzwischen hoffentlich sortiert haben und seinen guten Draht zum US-Präsidenten nutzen, um klarzumachen, dass nach dem Ende einer Diktatur freie und demokratische Wahlen folgen müssen, auf die die Menschen in Venezuela seit Jahrzehnten hoffen.“

Das BSW wiederum vertritt seine völkerrechtliche Positionierung konsequent. So twittert Sahra Wagenknecht:

„Was für eine Doppelmoral! Merz weigert sich, den staatsterroristischen Angriff der USA auf einen souveränen Staat einschließlich der Entführung von dessen Staatsoberhaupt als Völkerrechtsbruch zu verurteilen. Mit ihrer blinden Gefolgschaft gegenüber den USA macht die Bundesregierung Deutschland in der Welt lächerlich und trägt zur Zerstörung des Völkerrechts bei.“

In der AfD wiederum scheinen Programmatik auf der einen und Trump-Treue sowie antikommunistische Ideologie auf der anderen Seite in einen Konflikt zu geraten:

So werden, wie von Beatrix von Storch, der US-Angriff und die Entführung Maduros als Befreiung des venezolanischen Volkes vom Kommunismus gefeiert:

„Venezuela gehört nicht einem kommunistischen Machthaber, sondern seinem Volk. Wer durch Wahlbetrug an der Macht bleibt, kann sich nicht auf „Souveränität“ berufen. Mögen freie, demokratische Wahlen einen Neuanfang für Rechtsstaat und Demokratie bringen. Mit einer legitimen Regierung endet dann die Straflosigkeit – auch für Nicolás Maduro.“

Und auf der anderen Seite hebt gerade die AfD-Programmatik den Schutz des Völkerrechts hervor. So heißt es noch im Wahlprogramm:

„Die AfD bekennt sich zu den Grundsätzen des Völkerrechts, (…). Die AfD stimmt im Geiste des Vertrages von Helsinki dafür, dass sich kein Land in die inneren Angelegenheiten eines anderen einmischen darf. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker darf nicht durch die Agenden zwischenstaatlicher Organisationen, von Nichtregierungs-Organisationen (NGO) und durch den Machtzuwachs global agierender Konzerne ausgehöhlt werden.“

Damit verteidigte die AfD die entsprechenden Normen des gültigen Völkerrechts und steht somit dem außenpolitischen Verständnis fast aller übrigen Parteien (Ausnahme BSW) entgegen, die mit der westlichen Eigenkreation der „regelbasierten Ordnung“ das Interventionsverbot aushebeln und geradezu zu einem Interventionsgebot erheben wollen. Und nun? Offensichtlich entzaubert sich die AfD gerade selbst als neoliberal ideologisierte und transatlantische Partei, der der Kampf gegen den venezolanischen Kommunismus an der Seite Trumps näher zu sein scheint als das im Wahlprogramm hochgelobte Internationale Recht. Alle, die glaubten, die AfD sei eine Friedenspartei, weil sie keinen Krieg mit Russland wolle, sollten die AfD etwas differenzierter sehen. Auch die Aufrüstung und Militärausgaben auf fünf Prozent werden von der AfD unterstützt.

Und die oben zitierte Argumentation von Beatrix von Storch ist besonders wirr: Tatsächlich ist die staatliche Souveränität nicht an ein Regierungs- und Gesellschaftssystem gebunden, ja nicht einmal die Frage, ob Demokratie oder Diktatur, beeinträchtigt das Souveränitätsprinzip. Ob Maduro nun von den USA und der EU als rechtmäßiger Staatschef anerkannt oder nicht anerkannt wurde, ist völkerrechtlich erst einmal völlig unerheblich, da es eine innere Angelegenheit der jeweiligen Staaten und ihrer Gesellschaften ist, wie sie sich konstituieren. Das Völkerrecht kennt keine an die inneren Angelegenheiten gebundene konditionierte Souveränität. Selbst die unilaterale Responsibility-to-protect-Doktrin konnte sich nicht völkerrechtlich etablieren, weil ihr Missbrauch mit der NATO-Intervention in Libyen 2011 zu offensichtlich wurde. Natürlich kann ein Staat seine diplomatischen Beziehungen aufgrund einer für ihn unliebsamen Regierung eines anderen Staates einstellen, aber das ist ein bilateraler Aspekt und hat keine universell völkerrechtliche Bedeutung.

Diese Argumentationsfigur des illegitimen Staatschefs durchzieht direkt oder indirekt nahezu alle Parteien mit Ausnahme des BSW. Direkt, wie bereits ausgeführt, indem versucht wird, Souveränität zu konditionieren; und indirekt, wenn der gewaltsame Regime Change anerkannt wird, indem Neuwahlen und das Wohl des venezolanischen Volkes gefordert werden, statt eine Rückkehr zum Status quo ante zu fordern. Um ein Missverständnis zu vermeiden: Mit dieser Feststellung spreche ich mich natürlich nicht gegen freie Wahlen und das Wohl des Volkes aus. Meine Feststellung bezieht sich lediglich auf die beiden Möglichkeiten, wie auf einen gewaltsamen Regime Change reagiert werden kann. Und das bedeutet: Wer eine Rückkehr zum Status quo ante ablehnt, akzeptiert logischerweise den Regime Change.

Es handelt sich hierbei also um nichts weniger als um eine implizite Akzeptanz dieses Angriffskrieges einschließlich erfolgter Verschleppung des Staatschefs. So auch eine Erklärung der EU, in der dann auch noch zynischerweise auf die Gültigkeit des UNO-Völkerrechts verwiesen wird, verfasst von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas:

„Die Europäische Union fordert Ruhe und Zurückhaltung aller Akteure, um eine Eskalation zu vermeiden und eine friedliche Lösung der Krise zu gewährleisten.
Die EU erinnert daran, dass unter allen Umständen die Grundsätze des Völkerrechts und die Charta der Vereinten Nationen eingehalten werden müssen. Die Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen tragen eine besondere Verantwortung, diese Grundsätze als Säule der internationalen Sicherheitsarchitektur aufrechtzuerhalten.
Die EU hat wiederholt erklärt, dass Nicolás Maduro nicht die Legitimität eines demokratisch gewählten Präsidenten hat, und hat sich für einen von Venezuela geführten friedlichen Übergang zur Demokratie im Land eingesetzt, der in seiner Souveränität respektiert wird. Das Recht des venezolanischen Volkes, seine Zukunft zu bestimmen, muss respektiert werden.
Die EU teilt die Priorität der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Drogenhandels, die weltweit eine erhebliche Sicherheitsbedrohung darstellen. Gleichzeitig betont die EU, dass diese Herausforderungen durch eine nachhaltige Zusammenarbeit im uneingeschränkten Recht und den Grundsätzen der territorialen Integrität und Souveränität angegangen werden müssen.
Wir stehen in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten sowie mit regionalen und internationalen Partnern, um den Dialog mit allen Beteiligten zu unterstützen und zu erleichtern, was zu einer ausgehandelten, demokratischen, inklusiven und friedlichen Lösung der Krise führt, die von den Venezolanern angeführt wird.
Der Respekt vor dem Willen des venezolanischen Volkes bleibt der einzige Weg für Venezuela, die Demokratie wiederherzustellen und die aktuelle Krise zu lösen.“

Der Rechtsnihilismus hat sein Werk vollendet – das Internationale Recht ist tot

Dass die offenen und verkappten Protagonisten dieser mannigfaltigen Völkerrechtsbrüche auf diese Weise das Internationale Recht vollends zerschlagen, scheinen viele dieser Superstrategen in ihrem ideologischen Wahn gar nicht zu kapieren. Der Prozess des völkerrechtlichen Nihilismus begann mit der Intervention und Zerschlagung des alten Jugoslawiens und der völkerrechtswidrigen Anerkennung der jugoslawischen Teilrepubliken 1991/92. Fortgesetzt mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO 1999 und 2003 mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der von den USA geführten „Koalition der Willigen“ gegen den Irak. Es folgten Libyen, Syrien und nun Venezuela mit den gewaltsamen Regimewechseln. Hinzu kommt eine Vielzahl von den USA begangenen illegalen militärischen Schlägen, Interventionen und illegalen Hinrichtungen von Gegnern – darunter auch Zivilisten – durch Drohnen. Dazwischen auch der rechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Der völkerrechtswidrige Angriff der USA auf Venezuela, die illegale Verschleppung des venezolanischen Staatschefs und der beabsichtigte Raub venezolanischer Rohstoffe sind nicht nur ein weiterer sehr eklatanter Schritt der USA. Er ist der finale Schritt! Nun verstehen auch die letzten Optimisten auf dieser Welt, dass der Schutz des eigenen Staates und der eigenen Regierung nicht durch das Völkerrecht, nicht durch die UNO gewährleistet werden kann und wird. Es bleibt die katastrophale und eigentlich anachronistische Erkenntnis, dass nur die Organisation des Selbstschutzes durch Aufrüstung – und das möglichst auch mit Atomwaffen – ein relativer oder absoluter Sicherheitsgarant sind. Die fatale Staatenanarchie mit dem ihm inhärenten Sicherheitsdilemma wird das Unordnungsweltbild der nächsten Dekaden des 21. Jahrhunderts sein. Klimakrise war gestern, Aufrüstungswettlauf ist heute.

So hat die serbische Regierung auf einer eigens einberufenen Sondersitzung des serbischen Nationalen Sicherheitsrates angesichts des US-amerikanischen Angriffs und der damit einhergehenden Erkenntnis des endgültigen Ablebens des Völkerrechts beschlossen, massiv aufzurüsten. Der serbische Präsident Vucic wird mit folgenden Aussagen zitiert:

„In der heutigen Welt existiert das Völkerrecht praktisch nicht, die Weltpolitik wird ausschließlich durch das Recht des Stärkeren bestimmt, und Serbien muss von dieser Realität ausgehen. (…) Seiner Ansicht nach könne Serbiens Stärke eine ausreichende Abschreckung darstellen, und das oberste Ziel bleibe die Wahrung des Friedens. Das Staatsoberhaupt sprach auch über die weitere Stärkung der Spezialeinheiten und erklärte, Serbien werde in den nächsten anderthalb Jahren seine militärischen Fähigkeiten verdoppeln, nicht zahlenmäßig, sondern hinsichtlich Feuerkraft und technischer Kapazitäten.“

Und Russlands früherer Präsident und jetziger Vize-Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates Russlands sowie führender Politrowdy Dmitri Medwedew erklärt: Der Besitz von Atomwaffen sei die beste Sicherheitsgarantie: „Mit einem guten Wort und einer Pistole erreicht man mehr als nur mit einem guten Wort.“ Und er ergänzte dies mit einem Angebot an interessierte Länder, sie könnten unter den russischen Nuklearschirm schlüpfen, wie auch bereits Weißrussland.

Und all diese Superexperten, die die Rechtsbrüche verharmlosen und sich auch im Fall Venezuela in transatlantischer Nibelungentreue ergeben, werden demnächst die Möglichkeit haben, auch Dänemark schönzureden, wenn die Trump-Administration Grönland okkupieren oder gar annektieren sollte. Man darf schon jetzt seiner Phantasie freien Raum lassen, wie sie Trumps Grönlandabenteuer irgendwie als rechtsverträglich erklären werden. Und Dänemark? Nun, Dänemark hat sich als einer der loyalsten US-Verbündeten der letzten Dekaden bewiesen – aber Dankbarkeit ist in einer von purer Macht bestimmten internationalen Politik nicht zu erwarten.

Die Ironie der Geschichte ist: Dänemark hat die gewaltsame Sezession des Kosovo von Serbien politisch und militärisch unterstützt. Als damaliger Mitarbeiter der OSZE in Kosovo hatte ich immer wieder Kontakt mit dänischen K-FOR-Offizieren. Diese waren ganz und gar der Überzeugung, den Kosovo von Serbien befreit und demokratisiert zu haben, so ihre tatsächlich getätigten Aussagen mir gegenüber. Ob sie die Okkupation und mögliche Annexion Grönlands durch die USA auch als Befreiung von Dänemark sehen werden, ist wohl eher zweifelhaft. So ist das mit den Doppelstandards, sie können zum Bumerang werden.

Rechtliche Einordnung

  1. Selbstverteidigungsfall

    Venezuela hat die USA nicht militärisch angegriffen. Und selbst wenn die Drogenbehauptung richtig sein sollte, so wäre eine militärische Reaktion darauf nicht rechtskonform. Militärische Reaktionen des Staates A sind nur aufgrund militärischer Aktionen des Staates B gegen Staat A zulässig. Daher kann sich die USA nicht auf den Selbstverteidigungsfall des Artikels 51 der UNO-Charta berufen – im Gegensatz zu Venezuela, das sich als angegriffenes Land tatsächlich auf diesen Selbstverteidigungsfall berufen kann.

  2. Sicherheitsratsmandat für die USA

    Die USA haben für ihre militärischen Maßnahmen gegen Venezuela kein Mandat des UN-Sicherheitsrates gemäß Kapitel VII der UNO-Charta. Sie haben sich kraft ihrer Macht erneut selbst mandatiert und damit das Völkerrecht eindeutig gebrochen.

  3. Androhungs- und Anwendungsverbot von Gewalt sowie Interventionsverbot

    „Artikel 2

    Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nachfolgenden Grundsätzen:

    1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.

    2. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.

    3. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

    (…)

    7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“

Die USA haben eindeutig Venezuela zunächst militärische Gewalt durch die massiven Flottenkonzentration vor Venezuela angedroht. Das Kapern von Tankern mit venezolanischem Öl ist bereits als offensiver und rechtswidriger Kriegsakt zu kategorisieren. Die dann vollzogene Luft- und Bodenoperation stellt einen klaren rechtswidrigen Angriff dar. Die Entführung und Verschleppung des venezolanischen Präsidenten ist ebenso ein rechtswidriger Akt, da sie gegen den Immunitätsstatus von Staats- und Regierungschefs sowie Außenministern verstößt. Der Immunitätsstatus entspringt den Rechtsquellen des Völkergewohnheitsrechts und der internationalen Rechtsprechung (IGH-Urteil).

Was daran im Sinne unseres Kanzlers „komplex“ sein soll, bleibt wohl sein Geheimnis.

Fazit

Die offene Schlacht im Weltneuordnungsprozess hat nun für jeden sichtbar begonnen. Das normative Ordnungssystem ist am Boden. Die Frage, ob die neue Weltordnung mit Diplomatie oder Krieg geformt werden wird, ist endgültig beantwortet.

Titelbild: Miha Creative / Shutterstock

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Auf, auf liebe Freunde des Völkerrechts! Es gibt was zu tun


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Dass der militärische Angriff auf Venezuela samt der Verschleppung des venezolanischen Präsidenten Maduro samt seiner Frau ein eklatanter Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellt, wird derzeit nur von Friedrich Merz ernsthaft infrage gestellt. Da wir Deutschen ja neuerdings so große Freunde des Völkerrechts sind, müssen nun auch Taten folgen. Ich hätte da ja so ein paar Ideen. Eine Glosse von Jens Berger.

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Fangen wir ruhig einmal mit dem, was man auf Neudeutsch gerne „Wording“ nennt, an. Ich bin doch sehr erstaunt, dass selbst die ansonsten stets auf korrekte Wortwahl bedachte Tagesschau den US-Angriff beschönigend nur als „Militäraktion“ bezeichnet. Dabei kritisiert ebenjene Tagesschau doch ansonsten immer wieder scharf, wenn beispielsweise „russische Staatsmedien“ die Invasion der Ukraine ebenfalls beschönigend als „militärische Spezialoperation“ bezeichnen. Da, liebe Kolleg*innen der Tagesschau, sollte man dann aber auch konsequent sein und sich positiv von den Russen abheben. Warum sollte man einen Krieg nicht als solchen bezeichnen? Und wenn man schon so ein ausgemachter Freund des Völkerrechts ist, sollte man den US-Angriff auf den souveränen Staat Venezuela, der ja ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats und auch nicht eben unter dem Vorzeichen der Verteidigung oder Notwehr vollzogen wurde, vielleicht besser als „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ bezeichnen. Oder um im in den deutschen Medien üblichen Sprachbild zu bleiben: „Trumps völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“.

Aber es sind ja nicht nur die Begrifflichkeiten. Gerade wir Deutschen legen ja – zumindest seit drei, vier Jahren – großen Wert darauf, uns mit den Opfern von Völkerrechtsbrüchen zu solidarisieren. Gab es eigentlich schon Forderungen, das Brandenburger Tor aus Solidarität mit den überfallenen Venezolanern in den venezolanischen Farben Gelb, Blau, Rot zu illuminieren? Darf die venezolanische Interimspräsidentin Rodríguez nun per Fernschalte zum Deutschen Bundestag sprechen? Verschönert die Berliner Blase jetzt ihre X- oder Mastodon-Profile mit der venezolanischen neben der ukrainischen und der (warum eigentlich?) israelischen Flagge? Nein? Na, denn man tau, würde man nun auf Plattdeutsch sagen.

Und wie sieht es mit der gelebten Solidarität aus? Das Völkerrecht muss schließlich auch mit Waffengewalt gegen den Aggressor verteidigt werden. Das haben wir in den letzten Jahren doch andauernd gehört. Dann sollte man jetzt auch konsequent sein. Haben wir keine tollen Luftverteidigungssysteme, die wir Venezuela schenken können? Und was macht eigentlich der Taurus? Muss Venezuela, als völkerrechtswidrig angegriffener Staat, nicht auch strategisch wichtige Ziele in den USA zerstören können? Auf geht’s! Ich bin mir sehr sicher, dass spätestens in ein paar Stunden die Damen und Herren Strack-Zimmermann, Röttgen, Hofreiter, Masala, Major – und wie sie alle heißen – die Taurus-Debatte für Venezuela eröffnen. Alles andere wäre ja inkonsequent, man ist ja ein Freund des Völkerrechts.

Geld darf dann freilich keine Rolle spielen. Aber das wird Kanzler Merz sicher in seiner kommenden Zeitenwende-Rede noch erwähnen. Milliarden, Billionen, fünf, zehn, zwanzig Prozent des BIPs – wenn es um das Völkerrecht geht, ist uns nichts zu teuer. Und diesmal gibt es zum Glück ja auch richtig viel Geld, das man einfrieren und dem Opfer zur Verfügung stellen kann. Fangen wir doch mit den Geldern des US-Konzerns BlackRock an. Nach eigenen Angaben hat BlackRock stolze 1,8 Billionen Euro in europäischen Assets angelegt. Dagegen sind die russischen Zentralbankvermögen Kleingeld. Auf geht’s, das Geld wird sicher noch heute von der EU-Kommission eingefroren. Dass man gleichzeitig wirksame Sanktionen gegen die USA verhängen wird, ist ebenfalls sehr wahrscheinlich. Mal schauen, als erstes wird sicherlich der Oligarch Elon Musk, der ja eng mit dem verbrecherischen Trump-Regime (so wird die US-Regierung jetzt sicher genannt werden) verbandelt ist, auf die Sanktionsliste gesetzt. Viele andere US-Oligarchen werden folgen. Ihre Villen an der Côte d’Azur und ihre Megajachten werden dann sicher beschlagnahmt und ihre Firmen unter Zwangsverwaltung gestellt. Ob Amazon dann noch pünktlich Pakete ausliefert? Egal.

Ach ja, der DFB wird natürlich schon bald verkünden, dass man die Fußball-WM, die in diesem Sommer in den USA stattfindet, boykottieren wird und ARD und ZDF werden erbost die Übertragungsrechte an die FIFA zurückgeben. US-Sportler werden dann ohnehin von allen internationalen Wettbewerben ausgeschlossen und US-Künstler kriegen weder im Rundfunk, noch im Fernsehen und schon gar nicht auf der Bühne eine Plattform, wenn sie sich nicht ausdrücklich vom Trump-Regime und dessen völkerrechtswidrigem Angriffskrieg gegen Venezuela distanzieren. Alles andere wäre ja auch überraschend, schließlich gilt uns das Völkerrecht ja was.

Folgen wird der Angriff auch auf „Propagandisten des US-Regimes“ haben. Die ersten EU-Sanktionen gegen Sigmar Gabriel, seines Zeichens Vorsitzender der Atlantikbrücke, werden nicht lange auf sich warten lassen. Dann darf Gabriel nicht mehr in Goslarer Supermärkten einkaufen und die Volksbank Goslar sperrt seine Konten. Das ist hart, aber es geht, das dürfen wir nie vergessen, ja um das Völkerrecht, das uns so am Herzen liegt. Der Springer-Verlag, der sich in seiner „Unternehmensverfassung“ ohne Wenn und Aber zur Solidarität mit den USA bekennt, wird dann sicher auch sanktioniert, die URLs von BILD.de und WELT.de werden in die Sperrfilter der Provider aufgenommen. Ja, für Deutschlands Journalisten wird 2026 ein hartes Jahr. Man munkelt, die ersten Entwürfe der EU-Sanktionslisten gegen Propagandisten des Trump-Regimes seien dicker als Telefonbuch von Wanne-Eickel.

Dass uns das alles womöglich teuer zu stehen kommt, ist wohl richtig. Aber was soll’s? Wir haben gezeigt, dass es auch ohne russisches Gas und russisches Öl geht, warum soll es nicht auch ohne Google, Apple, Amazon, Visa, Mastercard, PayPal und die vielen anderen US-Monopolisten gehen? Wir schaffen das! Denn wir sind ja die Freunde des Völkerrechts! Oder?

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

(Auszug von RSS-Feed)
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